Sächsisches Justizministerialblatt

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Transkript:

Sächsisches Justizministerialblatt Nr. 5/2012 31. Mai 2012 Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil 1. Verwaltungsvorschriften und Bekanntmachungen des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa und sonstiger Stellen, die den Geschäftsbereich der Justiz betreffen Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa - Landesjustizprüfungsamt - zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung 2013/2 und 2014/1 Az.: 2240E-II 1-1463/98... S. 76 Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa - Landesjustizprüfungsamt - zur staatlichen Pflichtfachprüfung 2013/1 und 2013/2 Az.: 2230E-II 1-2198/97... S. 77 Oberlandesgericht Dresden - Bekanntmachung des Erlöschens der Anerkennung als Gütestelle gemäß 61 Abs. 4 Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz vom 1. Mai 2012... S. 78 Ungültigkeitserklärung einer Bestallungsurkunde für Dolmetscher und Übersetzer gemäß Ziffer III Nr. 5 Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zum Sächsischen Dolmetschergesetz (VwV Dolmetscher) vom 29. August 2008 - vom 2. Mai 2012... S. 78 2. Stellenausschreibungen... S. 79 3. Notare und Rechtsanwälte... S. 79 75

Amtlicher Teil 1. Verwaltungsvorschriften und Bekanntmachungen des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa und sonstiger Stellen, die den Geschäftsbereich der Justiz betreffen Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa - Landesjustizprüfungsamt - zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung 2013/2 und 2014/1 1. Allgemeines 1.1. Das Landesjustizprüfungsamt beginnt im Juni 2013 mit der Durchführung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung 2013/2 und im Dezember 2013 mit der Durchführung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung 2014/1. 1.2. Die Prüfung wird für alle Prüfungsteilnehmer nach den Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen des Freistaates Sachsen (SächsJAPO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 2006 (SächsGVBl. S. 105) durchgeführt. 1.3. Die Prüfung ist Abschluss- und Laufbahnprüfung im Sinne des Beamtengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Beamtengesetz - SächsBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 101, 117) und 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Juristenausbildung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Juristenausbildungsgesetz - Sächs- JAG) vom 27. Juni 1991 (SächsGVBl. S. 224), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2006 (SächsGVBl. S. 57). 2. Ort und Zeit 2.1. Der schriftliche Teil der Prüfungen wird in Chemnitz, Dresden und Leipzig abgehalten. 2.2. Die schriftlichen Arbeiten des Prüfungsdurchganges 2013/2 sind an folgenden Tagen zu fertigen: Montag, 3. Juni 2013 Zivilrecht Dienstag, 4. Juni 2013 einschließlich Donnerstag, 6. Juni 2013 Verfahrensrecht Freitag, 7. Juni 2013 und Arbeitsrecht Montag, 10. Juni 2013 Strafrecht einschließlich Dienstag, 11. Juni 2013 Verfahrensrecht Donnerstag, 13. Juni 2013 Öffentliches Recht Freitag, 14. Juni 2013 einschließlich Montag, 17. Juni 2013 Verfahrensrecht Die schriftlichen Arbeiten des Prüfungsdurchganges 2014/1 sind an folgenden Tagen zu fertigen: Montag, 2. Dezember 2013 Zivilrecht Dienstag, 3. Dezember 2013 einschließlich Donnerstag, 5. Dezember 2013 Verfahrensrecht Freitag, 6. Dezember 2013 und Arbeitsrecht Montag, 9. Dezember 2013 Strafrecht einschließlich Dienstag, 10. Dezember 2013 Verfahrensrecht Donnerstag, 12. Dezember 2013 Öffentliches Recht Freitag, 13. Dezember 2013 einschließlich Montag, 16. Dezember 2013 Verfahrensrecht 2.3. Die mündlichen Prüfungen werden nach Abschluss der Bewertung aller schriftlichen Arbeiten im Prüfungsdurchgang 2013/2 voraussichtlich im November/Dezember 2013 und im Prüfungsdurchgang 2014/1 im Mai/Juni 2014 in Dresden stattfinden. 3. Prüfungsgebiete Die Prüfungsgebiete für die Zweite Juristische Staatsprüfung 2013/2 und 2014/1 ergeben sich aus 43 SächsJAPO. 76

4. Hilfsmittel Die zur Prüfung zugelassenen Hilfsmittel ergeben sich aus der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa - Landesjustizprüfungsamt - in der jeweils geltenden Fassung. Die Prüfungsteilnehmer haben die zugelassenen Hilfsmittel selbst mitzubringen. 5. Prüfungsvergünstigungen Prüfungsvergünstigungen werden Schwerbehinderten und Gleichgestellten ( 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - [SGB IX] Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen vom 19. Juni 2001 [BGBl. I S. 1046, 1047] in der jeweils geltenden Fassung) gemäß 57 Abs. 1 SächsJAPO gewährt. Auch Personen, die wegen einer festgestellten, nicht nur vorübergehenden körperlichen Behinderung bei der Fertigung der Prüfungsaufgaben erheblich beeinträchtigt sind, können einen Antrag auf Prüfungsvergünstigung stellen, 57 Abs. 2 SächsJAPO. Anträge auf Prüfungsvergünstigungen müssen spätestens vier Wochen vor Beginn der Prüfung gestellt werden; liegen die Voraussetzungen für die Gewährung von Prüfungsvergünstigungen erst zu einem späteren Zeitpunkt vor, ist der Antrag unverzüglich zu stellen. Die Prüfungsbehinderung ist durch ein amtsärztliches Zeugnis nachzuweisen, 57 Abs. 3 SächsJAPO. Dresden, den 30. April 2012 Andrea Franke Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa - Landesjustizprüfungsamt - zur staatlichen Pflichtfachprüfung 2013/1 und 2013/2 1. Allgemeines Das Landesjustizprüfungsamt führt im Anschluss an das Wintersemester 2012/2013 die staatliche Pflichtfachprüfung 2013/1 und im Anschluss an das Sommersemester 2013 die staatliche Pflichtfachprüfung 2013/2 nach der Ausbildungsund Prüfungsordnung für Juristen des Freistaates Sachsen (SächsJAPO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 2006 (SächsGVBl. S. 105) durch. 2. Ort und Zeit 2.1. Die Prüfung wird in Dresden und Leipzig abgehalten. 2.2. Die schriftlichen Arbeiten der staatlichen Pflichtfachprüfung 2013/1 sind an folgenden Tagen zu fertigen: Dienstag, 19. Februar 2013, Zivilrecht Donnerstag, 21. Februar 2013, Zivilrecht Freitag, 22. Februar 2013, Strafrecht Montag, 25. Februar 2013, Öffentliches Recht Dienstag, 26. Februar 2013, Öffentliches Recht Die schriftlichen Arbeiten der staatlichen Pflichtfachprüfung 2013/2 sind an folgenden Tagen zu fertigen: Dienstag, 20. August 2013, Zivilrecht Donnerstag, 22. August 2013, Zivilrecht Freitag, 23. August 2013, Strafrecht Montag, 26. August 2013, Öffentliches Recht Dienstag, 27. August 2013, Öffentliches Recht 2.3. Die mündlichen Prüfungen der staatlichen Pflichtfachprüfung werden nach Abschluss der Bewertung aller schriftlichen Arbeiten im Prüfungsdurchgang 2013/1 voraussichtlich im Juni/Juli 2013 und im Prüfungsdurchgang 2013/2 im Januar/Februar 2014 in Dresden und Leipzig stattfinden. 3. Prüfungsgebiete Die Prüfungsgebiete der staatlichen Pflichtfachprüfung ergeben sich aus 14 Abs. 3 SächsJAPO. 4. Hilfsmittel Die zur Prüfung zugelassenen Hilfsmittel ergeben sich aus der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa, Landesjustizprüfungsamt, in der jeweils geltenden Fassung. Die Hilfsmittelbekanntmachung ist über die Internetseite des Landesjustizprüfungsamts abrufbar und bei den Dekanaten der juristischen Fakultäten sowie in der Geschäftsstelle des Landesjustizprüfungsamts (Hospitalstraße 7, 01097 Dresden, Zimmer 141) erhältlich. Sie wird den Prüfungsteilnehmern mit dem Zulassungsbescheid übersandt. Die Prüfungsteilnehmer haben die zugelassenen Hilfsmittel selbst mitzubringen. 77

5. Teilnehmer, Meldefrist, Unterlagen 5.1. Für die Teilnahme an der staatlichen Pflichtfachprüfung ist ein ordnungsgemäßes rechtswissenschaftliches Studium von mindestens vier Jahren nachzuweisen. Diese Zeiten können unterschritten werden, sofern die für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erforderlichen Leistungen nachgewiesen sind. Mindestens zwei Jahre müssen auf ein Studium an einer Universität im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes entfallen. Die zwei der Prüfung unmittelbar vorausgehenden Semester müssen an der Universität des Prüfungsortes abgeleistet worden sein. 5.2. Die Zulassung zur Prüfung 2013/1 ist bis zum die Zulassung zur Prüfung 2013/2 ist bis zum zu beantragen, 20 Abs. 1 Satz 2 SächsJAPO. 15. Dezember 2012, 15. Mai 2013 Antragsformulare sind insbesondere bei den Dekanaten der juristischen Fakultäten sowie in der Geschäftsstelle des Landesjustizprüfungsamtes (Hospitalstraße 7, 01097 Dresden, Zimmer 141) erhältlich. 5.3. Der Zulassungsantrag muss vollständig mit allen Unterlagen spätestens an dem für den jeweiligen Prüfungstermin unter Punkt 5.2. genannten Tag beim Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Europa, Landesjustizprüfungsamt, Hospitalstraße 7, 01097 Dresden, eingegangen sein. Für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung sind folgende Unterlagen erforderlich: Studienverlaufsbescheinigung, Datenkontrollblätter mit dem Verzeichnis der besuchten Lehrveranstaltungen über die Pflichtfächer und zu den Schlüsselqualifikationen, Immatrikulationsbescheinigung, Leistungsnachweise der Übungen für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht, fachspezifischer Fremdsprachennachweis, Bestätigung der Teilnahme an praktischen Studienzeiten und ein eigenhändig geschriebener und unterschriebener Lebenslauf nebst Lichtbild, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Zulassungsanträge, die nach dem Meldetermin eingehen, werden zurückgewiesen. 6. Prüfungsvergünstigungen Prüfungsvergünstigungen werden Schwerbehinderten und Gleichgestellten ( 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - [SGB IX] Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen vom 19. Juni 2001 [BGBl. I S. 1046, 1047] in der jeweils geltenden Fassung) gemäß 57 Abs. 1 SächsJAPO gewährt. Auch Personen, die wegen einer festgestellten, nicht nur vorübergehenden körperlichen Behinderung bei der Fertigung der Prüfungsaufgaben erheblich beeinträchtigt sind, können einen Antrag auf Prüfungsvergünstigung stellen, 57 Abs. 2 SächsJAPO. Anträge auf Prüfungsvergünstigung müssen spätestens vier Wochen vor Beginn der Prüfung gestellt werden; liegen die Voraussetzungen für die Gewährung einer Prüfungsvergünstigung erst zu einem späteren Zeitpunkt vor, ist der Antrag unverzüglich zu stellen. Die Prüfungsbehinderung ist durch ein amtsärztliches Zeugnis nachzuweisen, 57 Abs. 3 SächsJAPO. Dresden, den 30. April 2012 Andrea Franke Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes Bekanntmachung des Erlöschens der Anerkennung als Gütestelle gemäß 61 Abs. 4 Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz Vom 1. Mai 2012 Notar Fritz Säuberlich, Mühlweg 22, 02826 Görlitz ist als Notar ausgeschieden und damit die Anerkennung als Gütestelle zum 30. April 2012 erloschen. Ungültigkeitserklärung einer Bestallungsurkunde für Dolmetscher und Übersetzer gemäß Ziffer III Nr. 5 Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zum Sächsischen Dolmetschergesetz (VwV Dolmetscher) Die durch den Präsidenten des Landgerichts Leipzig ausgestellte Bestallungsurkunde vom 2. Dezemeber 1999 des Dolmetschers und Übersetzers für die vietnamesiche Sprache Dr. Nguyen van Ngoc wird hiermit für ungültig erklärt. Dresden, den 2. Mai 2012 Der Präsident des Oberlandesgerichts Dresden 78

2. Stellenausschreibungen Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa sieht Bewerbungen entgegen, um eine Stelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. einer Richterin/eines Richters am Landgericht (R 1) beim Landgericht Leipzig Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Beschäftigte des Geschäftsbereiches des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa, die sich bereits in einem Richter- oder Beamtenverhältnis auf Lebenszeit befinden. Bewerbungen sind binnen drei Wochen ab Erscheinen des Justizministerialblattes auf dem Dienstweg zu richten an das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa Abteilung I Hospitalstraße 7 01097 Dresden. Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa sieht Bewerbungen entgegen, um eine Stelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. einer Richterin/eines Richters am Sozialgericht (R 1) beim Sozialgericht Chemnitz Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Beschäftigte des Geschäftsbereiches des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa, die sich bereits in einem Richter- oder Beamtenverhältnis auf Lebenszeit befinden. Bewerbungen sind binnen drei Wochen ab Erscheinen des Justizministerialblattes auf dem Dienstweg zu richten an das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa Abteilung I Hospitalstraße 7 01097 Dresden. 3. Notare und Rechtsanwälte Ernennung Notar B l a u d e c k, Martin, in Aue Amtssitzverlegung Notarin M ü l l e r, Barbara, von Riesa nach Dresden Ausscheiden wegen Erreichens der Altersgrenze ( 47 Nr. 1, 48a BNotO) Notar S ä u b e r l i c h, Fritz, in Görlitz Die sächsische Justiz betrauert den Tod der Rechtsanwältin Jutta Stein. Neuzulassungen B e c k e r, Antje, in Leipzig B i l z, Nicole, in Chemnitz D i e t z, Fabian, in Dresden E g e r e r, Frohwalt, in Leipzig 79

F i t t e r e r, René, in Freital H a r t m a n n, Josephine, in Leipzig K l e e, Hendrik, in Dresden K r a u s e, Maria, in Dresden K r o n m ü l l e r, Katrin, in Dresden S o m m e r, Stephan, in Leipzig U n v e r i c h t, Willi, in Dresden Z a g a t o w s k i, Bernd, in Pirna Z e t s c h e, Sandra, in Dresden Z i p p e l, Dirk, in Dresden In Sachsen aufgenommene Mitglieder ( 27 Abs. 3 BRAO) Dr. B r o n, Christian, in Leipzig K l e t t, Katharina, in Dresden R ü g e r, Carsten, in Freiberg In andere Rechtsanwaltskammern aufgenommene Mitglieder ( 27 Abs. 3 BRAO) Dr. B a u e r, Stephan, in Hamburg D i e c k m a n n, Philipp, in Hamburg B e n s c h k o w s k y, Gabriele, in Berlin P a p e n f u ß, Sabine, in die RAK Brandenburg v o n P o c h h a m m e r, Kathrin, in die RAK Brandenburg S c h u l z e, Doreen, Sachsen-Anhalt Dr. R e n n e r, Daniel, in Thüringen Z ö l l n e r, Holger, in Thüringen Widerruf wegen Verzicht ( 14 Abs. 2 Nr. 4 BRAO) A u g u s t, Natalie, in Leipzig Dr. F r a u e n d o r f - R e t h m e i e r, Marlies, in Leipzig G r o ß, Rocco, in Machern K i r b a c h, Carolin K o h l, Markus, in Torgau K r e u s e l, Ursel, in Görlitz L e n k, Christian, in Dresden M a s c h h o p, Anne, in Dresden LL.M. N a u m a n n, Rolf, in Chemnitz v o n S t e i n, Jobst-Bolko, in Radebeul Sonstige Widerrufe Dr. N i b b e l i n g, Joachim, in Leipzig Herausgeber: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa (SMJus), Hospitalstraße 7, 01097 Dresden. Redaktion: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa Bezug: Das Sächsische Justizministerialblatt erscheint monatlich zum Monatsletzten und ist auf der Internetseite www.justiz.sachsen.de zur kostenlosen Nutzung eingestellt. 80