Beitrittserklärung zu fahrvergnügen.at. Mitgliedsnummer



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Beitrittserklärung zu fahrvergnügen.at Mitgliedsnummer Der Verein fahrvergnügen.at fördert die Verbreitung der Elektromobilität und motiviert das Teilen von Individualfahrzeugen mit dem Ziel der Ressourcenschonung unter Beibehaltung bzw. dem Ausbau der günstigen und freien Mobilität für alle Menschen. Name: Adresse: Geburtsdatum: Der/Die Unterzeichnende erklärt hiermit seinen/ihren Beitritt zum Verein fahrvergnügen.at als außerordentliches Mitglied. Er/Sie beabsichtigt hinkünftig in der Kategorie A als Mitglied teilzunehmen: Er/Sie ist Teilnehmer am E-Car-Sharing von fahrvergnügen.at in Durch die Mitgliedschaft am Verein fahrvergnügen.at kann er/sie die angebotenen Möglichkeiten im Verein nutzen und an Aktivitäten teilnehmen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt: Die Vereinsmitgliedschaft beginnt mit dem Tag des Beitritts und erlischt mit dem gleichen Kalendertag des Folgejahres, wenn der Austritt bis 90 Tage davor dem Verein nachweislich zur Kenntnis gebracht wurde. Andernfalls verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um weitere 12 Monate. X o Mit der Unterschrift erklärt der/die Unterzeichnende den Betritt zum Verein fahrvergnügen.at mit dem Tag der Unterzeichnung. o Der/Die Unterzeichnende erklärt von der Familienmitgliedschaft Gebrauch zu nehmen. Ort, Datum Name Seite 1/6 Verein fahrvergnügen.at, 2015

Teilnahme an E-Car-Sharing (Kategorie A) Mit der Teilnahme am E-Car-Sharing entscheidet man sich für ein Hauptauto in seiner Gemeinde. Allerdings ist die Teilnahme nicht auf die Heimatgemeinde und die dortigen Fahrzeuge beschränkt. Die Teilnahme gilt auch für alle anderen Standorte von Elektrofahrzeugen vom Verein fahrvergnügen.at. Ausgenommen sind die Standorte kooperierender Vereine. Die Berechtigung gilt für alle Mitglieder, welche nach dem Vereinsbeitritt die Nutzungsbedingungen unterzeichnet haben und über eine gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) verfügen. Die Bezahlung erfolgt entweder mittels A) Startguthabens (im Zuge der Bezahlung der Mitgliedschaft), B) zusätzlichen Guthabens oder C) durch direkte Bezahlung (Kontoabbuchung). Der Mitgliedsbeitrag in Höhe von 300,- pro Jahr bzw. 25,- pro Monat berechtigt zur Verwendung eines Fahrzeuges im Ausmaß von 70 Stunden oder anderer Leistungen des Vereins. Für die Verwendung eines Elektroautos muss eine Nutzervereinbarung abgeschlossen werden. Mit der Nutzervereinbarung wird das Mitglied als Fahrzeugnutzer angelegt. Mit Zahlung der Einschreibgebühr von 75,- erhält der Nutzer seine personifizierte Schlüsselkarte zur Nutzung der Elektroautos. Familienmitgliedschaft Bei einer Familienmitgliedschaft können sich Partner und/oder Kinder im gemeinsamen Haushalt eine Jahresmitgliedschaft und die daraus resultierenden 70 Gratisstunden teilen. Für die Verwendung eines Elektroautos muss jedes Familienmitglied eine eigene Nutzervereinbarung abschließen. Ein Familienmitglied wird als Hauptmitglied und primärer Fahrzeugnutzer angelegt. Mit Zahlung der Einschreibgebühr von 75,- erhält das Hauptmitglied seine personifizierte Schlüsselkarte zur Nutzung der Elektroautos. Jede weitere Schlüsselkarte wird mit 25,- verrechnet. Seite 2/6 Verein fahrvergnügen.at, 2015

STAMMDATENBLATT Mitglied Verein fahrvergnügen.at Titel Vorname Familienname Strasse Nr. PLZ Ort Telefon geboren e-mail Persönliche Kartennummer fahrvergnügen.at Familienmitgliedschaft Angabe aller Nutzer im gemeinsamen Haushalt Persönliche Kartennummer fahrvergnügen.at geboren e-mail Persönliche Kartennummer fahrvergnügen.at geboren e-mail Persönliche Kartennummer fahrvergnügen.at geboren e-mail Persönliche Kartennummer fahrvergnügen.at geboren E-Mail Seite 3/6 Verein fahrvergnügen.at, 2015

SEPA-Lastschrift-Mandat (Ermächtigung) Mandatsreferenz: Um die Abbuchung der Benutzungsgebühr durchführen zu können, bitten wir Sie, das nachfolgende SEPA-Lastschrift-Mandat auszufüllen und eine Kopie davon Ihrer Bank zukommen zu lassen. Name : Anschrift: IBAN: BIC: Ich ermächtige den Verein fahrvergnügen.at, Zahlungen von meinem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von fahrvergnügen.at auf mein Konto gezogenen SEPA-Lastschriften einzulösen. Der Verein fahrvergnügen.at verpflichtet sich, mich mindestens 7 Kalendertage vor dem Einzug über die Höhe des Betrages mittels schriftlicher Abrechnung zu informieren. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Ort, Datum: Unterschrift: Zahlungsempfänger: Verein fahrvergnügen.at, Am Gassl 2, 3482 Gösing/Wagram ZVR: Creditor -ID: AT694063021140310000, Volksbank Tullnerfeld Seite 4/6 Verein fahrvergnügen.at, 2015

Nutzungsvereinbarung abgeschlossen zwischen fahrvergnügen.at; Am Gassl 2, 3482 Gösing am Wagram, im folgenden Verein genannt und Frau/Herr - im folgenden Mitglied genannt, mit der Mitgliedsnummer. 1 1. Fahrberechtigte Personen Die Berechtigung zur Benutzung von Elektroautos als Lenker gilt grundsätzlich für alle Vereinsmitglieder, die diese Nutzungsvereinbarung unterschreiben und den Mitgliedsbeitrag bezahlt haben. Generell darf das Fahrzeug nur Personen überlassen werden, die im Besitz einer gültigen Fahrberechtigung (Führerschein B) sind. Dieser muss bei Unterzeichnung der Vereinbarung vorgelegt werden. Der Entzug der Lenkerberechtigung führt auch zum Verlust der Benutzungsberechtigung der Elektroautos des Vereins. 2. Standort Jedes Elektrofahrzeug hat einen reservierten, gekennzeichneten Standplatz bei einer Elektrotankstelle. Nach der Benützung ist das Fahrzeug grundsätzlich dort wieder abzustellen. Sobald das Fahrzeug am Standort abgestellt wird, ist es an der Elektrotankstelle anzuschließen, um für die Beladung der Batterie zu sorgen. 3. Schlüsselkarte Jedes Vereinsmitglied besitzt eine personifizierte Berechtigungskarte. Damit kann das Elektrofahrzeug geöffnet werden. Diese Karte darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei einer Weitergabe besteht eine Haftung hinsichtlich daraus resultierender Schäden. Der Verlust der Karte ist sofort zu melden. Für die Bearbeitung der Verlustanzeige und zur Widerbeschaffung eines Schlüssels wird ein Betrag von 30,- verrechnet. 4. Reservierungen Der Anspruch auf die Nutzung des Elektroautos ergibt sich in Reihenfolge der eingehenden Reservierungen. Die Reservierungen werden von den Mitgliedern über das dafür eingerichtete Buchungssystem online vorgenommen. 5. Strafen Die Kosten für Verwaltungsstrafen wegen Verkehrsübertretungen sind von dem jeweiligen Benutzer zu tragen. Für die Bearbeitung und Weiterleitung der Strafe wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,- eingehoben. 6. Schäden Auftretende Schäden und Störungen sind im Sinne eines fairen Umgangs hinsichtlich der gemeinsamen Nutzung unverzüglich dem Verein schriftlich und mit Foto per Mail mitzuteilen. Das Elektroauto ist vollkaskoversichert, die Höhe des Selbstbehaltes beträgt 1.000,00. Dieser Betrag wird bei selbst verschuldeten Schäden vom Fahrzeuglenker per Einzugsermächtigung eingezogen. Die Reduktion des Selbstbehaltes ist für Mitglieder durch eine kostenpflichtige Vereinbarung mit dem Verein möglich. 7. Reinigung Das Fahrzeug ist in sauberem Zustand an die nächsten Benutzer zu übergeben. Im Elektroauto ist das Rauchen und Essen zu unterlassen. Die Beförderung von Tieren ist aus Hygienegründen nicht vorgesehen. 8. Kündigung der Vereinsmitgliedschaft Grobe Verstöße bzw. nicht Befolgung der Beitritts- und Nutzungsbedingungen können zum sofortigen Ausschluss aus dem Verein führen, unter Einbehaltung der geleisteten Beiträge. 1 Mitgliedsnummer wird nachträglich ausgefüllt Seite 5/6 Verein fahrvergnügen.at, 2015

9. Kündigung Bereitstellung eines Carsharing-Fahrzeuges Auf Grund sinkender Mitgliederzahlen und der daraus resultierenden Unwirtschaftlichkeit des Fahrzeuges, behält sich der Verein das Recht vor das Carsharing-Fahrzeug bis auf Weiteres einzuziehen. 10. Abrechnung Die Benützungsgebühr für das Fahrzeug wird als Stundentarif veröffentlicht. Der Verein behält sich vor, diesen Betrag bei nicht kostendeckender Gebarung durch Vorstandsbeschluss anzupassen. Eine Preisanpassung wird den Mitgliedern binnen 3 Monaten im Voraus mitgeteilt. Die Abrechnung der Benützungsgebühr erfolgt monatlich im Nachhinein anhand der Aufzeichnungen im Online-Portal. Das Mitglied wird über die Höhe der monatlichen Abrechnung informiert und der Betrag wird dann mittels Einzugsermächtigung vom Verein eingehoben, soweit der Nutzer nicht über ein Guthaben aus Mitgliedsbeitrag, Gutscheinen oder anderen Formen der Vergütung der Fahrzeugbenutzung verfügt. Bei Familienmitgliedschaften werden alle anfallenden Kosten vom Konto des Hauptmitgliedes abgebucht. Um die Abbuchung der Benützungsgebühr durchführen zu können, bitten wir Sie, das SEPA-Lastschrift-Mandat auszufüllen und eine Kopie Ihrer Bank zukommen zu lassen. 11. Kosten/Preis Der Jahresmitgliedsbeitrag bei Kat. A von 300,- / Jahr berechtigt zur Nutzung der E-Car-Sharing-Fahrzeuge im Ausmaß von 70 Stunden. Eine darüber hinausgehende Nutzung der E-Car-Sharing-Fahrzeuge wird zum gültigen Stundentarif abgerechnet. Weitere Familienmitglieder haben eine ermäßigte Jahresmitgliedschaft von 20,- / Jahr. Jahresmitgliedschaften der Kategorie B, C und D werden zum gültigen Stundentarif abgerechnet. Mit Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung wird eine einmalige Einschreibgebühr in Höhe von 75 pro Nutzer fällig. Bei Familienmitgliedschaften ist die Einschreibgebühr für jeden Nutzer zu entrichten. Der derzeit gültige Stundentarif liegt bei 3,84 /h inkl. MWST. Die Fahrzeugmiete berechnet sich aus Reservierungszeit und Nutzungsdauer zwischen der Autoabholung und dem Zurückbringen zum Standort jeweils mit der angefangenen halben Stunden zu 1,92. Sollte das Elektroauto früher gestartet werden als zum vereinbarten Zeitpunkt der Reservierung bzw. länger verwendet werden als reserviert, so gilt diese Zeitspanne. Stornierungen von weniger als 6 Stunden vor gebuchtem Fahrbeginn werden entsprechend des gebuchten Zeitraums verrechnet. Stornierungen sind kostenlos wenn sie spätestens 6 Stunden vor Reservierungsbeginn einlangen. Die obenstehenden Benutzungsbedingungen werden vom Mitglied zur Kenntnis genommen und voll inhaltlich angenommen. Weiters gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fahrzeugvermietung von SPECTRA TODAY. o Mit Ankreuzen dieser Bedingung möchte ich als Nutzer/Nutzerin den reduzierten Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung zu 290,00 pro Schadensfall. Die Kosten in Höhe von 50 pro Jahr werden mittels Lastschrift beglichen. o Durch Unterzeichnung dieser Nutzervereinbarung nehme ich die Bedingungen zur Kenntnis. Datum Unterschrift Seite 6/6 Verein fahrvergnügen.at, 2015