Abschnitte Ginsheim II und V

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Transkript:

Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt Sanierung der Winterdeiche an Rhein und Main Abschnitte Ginsheim II und V Gutachtliche Stellungnahme zum Einfluss der geplanten Spundwände auf die Grundwasserverhältnisse Projekt-Nr.: 77132 Bericht-Nr.: 04 Erstellt im Auftrag von: Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt Wilhelminenstraße 1 3 64283 Darmstadt Dipl.-Ing. Gerhard Sulzbach Dipl.-Ing. Siegfried Wagner 2012-04-19 CDM Consult GmbH Neue Bergstraße 13 64665 Alsbach tel: 06257 504-0 fax: 06257 504-100 rhein-main@cdmsmith.com cdmsmith.com Bankverbindungen: Sparkasse Darmstadt BLZ 508 501 50 Konto 220 019 81 IBAN DE86 5085 0150 0022 0019 81 BIC (Swift) HELADEF1DAS UniCredit Bank Frankfurt BLZ 508 202 92 Konto 304 514 5 IBAN DE44 5082 0292 0003 0451 45 BIC (Swift) HYVEDEMM487 Commerzbank Bochum BLZ 430 400 36 Konto 221 113 400 IBAN DE39 4304 0036 0221 1134 00 BIC (Swift) COBADEFF430 Niederlassung: Rhein-Main, eingetragen unter HRB 10957 AG Bochum Geschäftsführung: Heiko Kroll (Vorsitz) Dr.-Ing. Peter Jordan Michael Schulz Dr.-Ing. Christian Wawrzyniak Q:\77000-77499\77132\Berichte\Ber04_Spundwand\be20120419_ber04_SpW.doc

INHALTSVERZEICHNIS 1 VORGANG / AUFGABENSTELLUNG... 3 2 UNTERLAGEN... 3 3 BAUWERK... 4 3.1 Ginsheim II... 4 3.2 Ginsheim V... 5 4 SCHLUSSBEMERKUNG... 6 Seite ABBILDUNGSVERZEICHNIS Seite Abbildung 3.1 Deichsanierungsabschnitt Ginsheim II (Google-Luftbild) 4 Abbildung 3.2 Deichsanierungsabschnitt Ginsheim V (Google-Luftbild) 5 be20120419_ber04_spw.doc Seite 2/6

1 VORGANG / AUFGABENSTELLUNG Gemäß den durch CDM im Auftrag des Regierungspräsidiums Darmstadt, Abt. Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, erstellten geotechnischen Gutachten [U1] und [U2] sind die Deichabschnitte Ginsheim II zwischen Deich-km rd. 12+800 und 13+250 und Ginsheim V zwischen Deich-km rd. 17+050 und 18+100 zu ertüchtigen. Die Objektplanung wird durch das Ingenieurbüro Wald und Corbe, Hügelsheim/Speyer, ausgeführt. Diese sieht zur Ertüchtigung des Hochwasserschutzes den Neubau von Hochwasserschutzwänden vor, die in Teilabschnitten auf Spundwänden gegründet werden sollen. Die CDM Consult GmbH wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt beauftragt, zum Einfluss der geplanten Spundwände auf die Grundwasserverhältnisse Stellung zu nehmen. 2 UNTERLAGEN [U1] [U2] [U3] CDM Consult GmbH, Alsbach Sanierung der Winterdeiche an Rhein und Main Abschnitte Ginsheim II und V Baugrund- und Gründungsgutachten mit Standsicherheitsberechnungen Abschnitt Ginsheim II, Bericht Nr. 1 vom 15.02.2011 CDM Consult GmbH, Alsbach Sanierung der Winterdeiche an Rhein und Main Abschnitte Ginsheim II und V Baugrund- und Gründungsgutachten mit Standsicherheitsberechnungen Abschnitt Ginsheim V, Bericht Nr. 2 vom 25.02.2011 Ingenieurbüro Wald und Corbe, Speyer: Pläne vom März 2012 zur Ausschreibung (anoymisierte Fassung), übermittelt mit E-Mail vom 18.04.2012-2 Längsschnitte Ginsheim II, Anlage 3.1.1 und 3.1.2-2 Regelquerschnitte Ginsheim V, RQ 6 und RQ 8, Anlage 3.6 und 3.8 be20120419_ber04_spw.doc Seite 3/6

3 BAUWERK 3.1 Ginsheim II Im Deichabschnitt Ginsheim II ist gemäß [U3] auf der gesamten Abschnittslänge die Gründung der geplanten neuen Hochwasserschutzmauer auf einer Spundwand geplant (s. Abbildung 3.1). In den als grüne Linie eingetragenen Abschnitten wird die Spundwand bis in rd. 2,75 m Tiefe, in den als orangefarbene Linie eingetragenen Abschnitten wegen tiefer liegenden Grundstücksteilen bis in rd. 8,90 m Tiefe unter Straßenniveau der Dammstraße hergestellt: Station 0+011 bis 0+067 Spundwandtiefe 8,9 m, UK Spundwand 78,3 mnn (orange) Station 0+067 bis 0+250 Spundwandtiefe 2,75 m, UK Spundwand 84,25 mnn (grün) Station 0+250 bis 0+285 Spundwandtiefe 8,9 m, UK Spundwand 78,3 mnn (orange) Station 0+285 bis 0+446 Spundwandtiefe rd. 2,75 m, UK Spundwand 83,80 bis 84,75 mnn (grün) Abbildung 3.1 Deichsanierungsabschnitt Ginsheim II (Google-Luftbild) Nach den Bodenaufschlüssen aus [U1] liegt im Abschnitt Ginsheim II die Unterkante der bindigen Auffüllungen und Deckschichten zwischen 4 m und 5 m unter dem Straßenniveau der Dammstraße. Damit liegen die kurzen Spundwände vollständig innerhalb der bindigen Schichten und haben keinen Einfluss auf die Grundwasserverhältnisse. Bis zur Endtiefe der Aufschlussbohrungen in 9 m Tiefe unter Straßenniveau wurden die Sande und Kiese der Rheinterrasse erbohrt. Damit liegt die Spundwandunterkante der langen in den beiden Abschnitten mit längeren Spundwänden noch im Bereich der des gut durchlässigen Grundwasserleiters und diese können unterströmt werden. Da die Bereiche mit den langen Spundwänden mit be20120419_ber04_spw.doc Seite 4/6

35 m und 66 m zudem im Grundriss nur eine sehr kurze Ausdehnung haben, ist in diesen Bereichen ebenfalls kein Einfluss auf die Grundwasserverhältnisse zu erwarten. 3.2 Ginsheim V Im Deichabschnitt Ginsheim V ist gemäß [U3] auf Teilabschnitten die Gründung der geplanten neuen Hochwasserschutzmauer auf einer Spundwand geplant (s. Abbildung 3.2). In dem als grüne Linie eingetragenen Abschnitt wird die Spundwand bis in rd. 2 m Tiefe unter Straßenniveau der Dr.Herrmann-Straße, in dem als orangefarbene Linie eingetragenen Abschnitt bis in rd. 5,20 m Tiefe unter Straßenniveau der Erzberger Straße hergestellt: Station 17+563 bis 17+850 Spundwandtiefe 2 m, UK Spundwand 85,11 mnn (grün) Station 18+031 bis 18+300 Spundwandtiefe 5,2 m, UK Spundwand 82,13 mnn (orange) Abbildung 3.2 Deichsanierungsabschnitt Ginsheim V (Google-Luftbild) Nach den Bodenaufschlüssen aus [U2] liegt im Bereich Dr.-Herrmann- und Erzberger Straße die Unterkante der bindigen Auffüllungen und Deckschichten zwischen 5,50 m und 5,90 m unter dem Straßenniveau. Damit liegen dort die Spundwände vollständig innerhalb der bindigen Schichten und haben keinen Einfluss auf die Grundwasserverhältnisse. be20120419_ber04_spw.doc Seite 5/6

4 SCHLUSSBEMERKUNG Da die geplanten Spundwände in allen Abschnitten sowohl in Ginsheim II als auch in Ginsheim V entweder den Grundwasserleiter gar nicht erreichen oder ihn nicht absperren (keine Einbindung in einen Grundwasserstauer), ist ein Einfluss der Spundwände auf die Grundwasserverhältnisse auszuschließen. Zur Bestätigung kann noch der im Ausbauabschnitt Ginsheim I liegende Teil der Dammstraße angeführt werden. Dort wurde im Zuge der Deichausbaumaßnahme vor rd. 10 Jahren auf knapp 300 m Deichlänge ebenfalls eine Spundwand eingebaut, die bis in den Grundwasserleiter reicht, ohne diesen abzusperren. Damals durchgeführte Berechnungen hatten trotz der größeren Abschnittslänge der Wand keine relevanten Änderungen der Grundwasserverhältnisse ergeben. Aus diesem Ausbauabschnitt sind seither auch keine negativen Beobachtungen über ungünstigere Wasserstände im Bereich der angrenzenden Bebauung bekannt geworden. CDM Consult GmbH 2012-04-19 i. V. i. A. Dipl.-Ing. Siegfried Wagner Dipl.-Ing. Gerhard Sulzbach be20120419_ber04_spw.doc Seite 6/6