Sanierung der Winterdeiche an Rhein und Main Deichsanierung Ginsheim V (LHO 27),

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1 Deichunterhaltung, Deichsanierung, Deichverteidigung, Altrheinbewirtschaftung, Liegenschaftsverwaltung LAND HESSEN Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt Sanierung der Winterdeiche an Rhein und Main Deichsanierung Ginsheim V (LHO 27), Genehmigungsplanung Mai 2012 Anlage 1: Bericht

2 Inhaltsverzeichnis 1 Veranlassung und Aufgabenstellung 1 2 Bestehende Verhältnisse und Randbedingungen Planungsgrundlagen Bestandserfassung Lage des Vorhabens Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen Beweissicherung Bemessungswasserstände und Deichhöhen Geotechnische Randbedingungen Baugrund Sanierungserfordernis Natur- und Umweltschutz Sonstige Randbedingungen 5 3 Planung Planungsabschnitte PA 1 bis PA 3, , Landdammstraße Planungsabschnitt PA 1, Planungsabschnitt PA 2, Planungsabschnitt PA 3, Bahnquerung Ginsheimer Straße (L 3040), Planungsabschnitte PA 4 bis PA 6, , Dr.-Herrmann-Straße Planungsabschnitte PA 7, ,5, Dr.-Herrmann-Straße Abschnitt Bahnhofsvorplatz, , ,5, Planungsabschnitt PA 8, , , Erzberger Straße Retentionsvolumen Bauablauf Landschaftspflegerischer Begleitplan 11 4 Kosten 12 5 Zusammenfassung 13 6 Aufstellungsvermerk 14

3 Anlagenverzeichnis Anlage 1: Genehmigungsplanung, Bericht Technischer Erläuterungsbericht Anhang 1: Gutachterliche Stellungnahme zum Einfluss der geplanten Spundwände auf die Grundwasserverhältnisse Anlage 2.0 Übersichtlagepläne Anlage Übersichtlageplan 1 : Anlage Übersichtlageplan Deichkilometer, : Anlage Übersichtslageplan Ver- und Entsorgung, : Anlage 2.1 Lagepläne, Planung Anlage Station : 250 Anlage Station : 250 Anlage Station : 250 Anlage Station : 250 Anlage Station : 250 Anlage Station : 250 Anlage Station : 250 Anlage Station : 250 Anlage Station : 250 Anlage Station : 250 Anlage 2.2 Lagepläne, Planung mit Ver- und Entsorgungsleitungen Anlage Station : 250 Anlage Station : 250 Anlage Station : 250 Anlage Station : 250 Anlage Station : 250 Anlage Station : 250 Anlage Station : 250 Anlage Station : 250 Anlage Station : 250 Anlage Station : 250 s:\darmstadt\ginsheimii-v\bericht\ber-genpl_giv_ doc SEITE 2

4 Anlage 2.3 Lageplan, Bahnhofsvorplatz, Station Anlage 3 Längsschnitte Anlage 3.1 Längsschnitt 1 : 1000/100 Anlage 4 Regelquerschnitte Anlage 4.1 RQ 1 - PA 1: / Station : 50 Anlage 4.2 RQ 2 - PA 2: / Station : 50 Anlage 4.3 RQ 3 - PA 3: / Station : 50 Anlage 4.4 RQ 4 - PA 4 bis 6: / Station : 50 Anlage 4.5 RQ 5 - PA 7: ,50 / Station : 50 Anlage 4.6 RQ 6 - PA 8: , / Station : 50 Anlage 5 Querprofile Anlage 5.1 PA1, PA2 - Landdammstraße, Station : 50 Anlage 5.2 PA2 - Landdammstraße, Station : 50 Anlage 5.3 PA2, PA3 - Landdammstraße, Station : 50 Anlage 5.4 PA4 -PA7 - Dr.-Herrmann-Straße, Station : 50 Anlage 5.5 PA8 - Erzberger Straße, Station : 50 Anlage 6 Anlage 7 n.n. Lagepläne Grunderwerb / Beweissicherung Anlage 7.1 Grunderwerb Station : 500 Anlage 7.2 Grunderwerb Station : 500 Anlage 7.3 Grunderwerb Station : 500 Anlage 7.4 Grunderwerb Station : 500 Anlage 7.5 Beweissicherung Station : 500 Anlage 7.6 Beweissicherung Station : 500 Anlage 7.7 Beweissicherung Station : 500 Anlage 7.8 Beweissicherung Station : 500 Anlage 8 Landschaftspflegerische Begleitplanung s:\darmstadt\ginsheimii-v\bericht\ber-genpl_giv_ doc SEITE 3

5 1 Veranlassung und Aufgabenstellung Aufgrund der bei den Hochwassern der vergangenen Jahre gemachten Erfahrungen führt das Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt Staatlicher Wasserbau, ein umfangreiches Sanierungsprogramm an den Winterdeichen von Rhein und Main durch. Ziel ist der Ausbau der Rheinwinterdeiche auf ein 200-jährliches Hochwasser (HW 200 ). Eine der hierzu erforderlichen Maßnahmen ist der Deichabschnitt Ginsheim V von Deich-km bis im Deichsystem VII am rechten Rheinufer in der Ortslage Gustavsburg, im Bereich der von Rhein und Main eingeschlossenen sogenannten Mainspitze. Der Deichabschnitt Ginsheim V ist rd m lang und verläuft im Bereich der Landdammstraße innerhalb eines Industriegebietes, quert im Bereich der Ginsheimer Straße zwei Hafenbahn-Gleise und drei Gleise der Deutschen Bahn, verläuft dann weiter am Rande der Wohnbebauung von Gustavsburg. Zunächst parallel zur Bahnstrecke nach Westen bis zum Bahnhof Gustavsburg längs der Dr.-Herrmann-Straße und abschließend entlang der Erzberger Straße bis zur Darmstädter Landstraße, die im Bereich der Zufahrt zur Kostheimer Brücke bereits ausreichend hoch liegt. Landdammstraße, Bahnübergänge und Dr.-Herrmann-Straße umschließen weiträumig ein Hafenbecken des Gustavsburger Industriehafens unmittelbar südlich der Main-Mündung in den Rhein. Der südliche Teil der Landdammstraße sowie die Erzberger Straße verlaufen etwa parallel zum Rhein. Der Hochwasserschutz im Abschnitt Ginsheim V wird durch einen hoch liegenden Deich, mit wenigen kurzen Ausnahmen ohne ausgeprägte land- oder wasserseitige Böschungen, gebildet, auf dessen Krone die zuvor beschriebenen Straßen angelegt wurden. Die Deichkrone liegt mit nur kurzen Ausnahmen stets o- berhalb des Bemessungshochwasserspiegels BHW (= HW 200 ) und ist durchgängig asphaltiert. Zur Absicherung der großräumigen Hochwassergefahrengemeinschaft in Gustavsburg und Umgebung soll der Planungsabschnitt Ginsheim V an das Ausbauniveau der benachbarten Deichabschnitte an Rhein und Main, HW cm Freibord, angeglichen werden. Aufgrund vorliegender Untersuchungen zu Untergrundaufbau und Standsicherheit des Deiches [U8] sind dabei örtlich, in den Bereichen mit tiefliegendem Hinterland, Maßnahmen zur Sickerwegsverlängerung erforderlich. Die erforderliche Erhöhung um i.m. ca. 0,6 m kann wegen der großen Lange des Abschnittes Ginsheim V (fast 2 km) nicht im Hochwasserfall durch einen mobilen Hochwasserschutz realisiert werden. Hierzu wäre ein erheblicher Bedarf an Katastrophenschutzkräften und ein angesichts eher kurzer Reaktionszeiten kaum beherrschbarer logistischer Aufwand für Lagerung, Transport, Aufbau und Einrichtung am Einsatzort der mobilen Elemente erforderlich. Dabei ist unerheblich, ob es sich um Sandsäcke oder um technische Elemente (mit Wasser zu befüllende Schlauchelemente oder Kombinationssysteme aus Paletten, Folien und Sandsäcken) handelt oder ob durch bauliche ortsfeste Einrichtungen der Aufbau von Dammbalkenwänden möglich wäre. Die Planung für Ginsheim V sieht daher einen Deichausbau auf das geforderte Niveau durch den Bau von Winkelstützwänden vor, die jeweils am Rande der straßenbegleitenden Gehwege angeordnet werden. Zufahrten oder Straßeneinmündungen werden ausgespart und sollen im Hochwasserfall mobil verschlossen werden. Längs der Dr.-Herrmann-Str. plant die Deutschen Bahn eine gleisnahe Lärmschutzmaßnahme. Mit der Planung der Sanierung des Deichabschnittes Ginsheim V wurde das Ingenieurbüro Wald+Corbe Beratende Ingenieure, Hügelsheim, beauftragt. s:\darmstadt\ginsheimii-v\bericht\ber-genpl_giv_ doc SEITE 1

6 2 Bestehende Verhältnisse und Randbedingungen 2.1 Planungsgrundlagen Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen standen bisher zur Erstellung der Vorplanung zur Verfügung. [U1] AfB Heppenheim: Katasterdaten, September 2009 [U2] Diverse Versorgungsträger: Bestandsunterlagen, Nov.-Dez [U3] WALD + CORBE: Entwurfsvermessung, April 2010 [U4] WALD + CORBE: Grundlagenermittlung, April 2010 [U5] WALD + CORBE: Entwurfsvermessung, Ergänzung, Juli 2010 [U6] WALD + CORBE: Vorplanung, März 2011 [U7] WALD + CORBE: Entwurfsplanung, Juli 2011 [U8] [U9] CDM Consult GmbH, Alsbach: Baugrund- und Gründungsgutachten mit Standsicherheitsberechnungen, Abschnitt Ginsheim V, Februar 2010 Regierungspräsidium Darmstadt: Liste der maximal zulässigen Deichhöhen am Rhein zwischen Neuburg und Mainz gemäß Ländervereinbarung, Stand: April 2000 [U10] Regierungspräsidium Darmstadt: Schreiben Anforderungen an den Hochwasserschutz... an die Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg vom Bestandserfassung Lage des Vorhabens Der zu sanierende Deichabschnitt Ginsheim V liegt auf der Gemarkung Gustavsburg von Deich-km bis im Deichsystem VII am rechten Rheinufer zwischen Rhein-km 495 und 496 in der Ortslage Gustavsburg, unmittelbar südlich der Main-Mündung in den Rhein, auf dem Mainspitzdreieck. Der Deichabschnitt Ginsheim V ist rd m lang und verläuft im Bereich der Landdammstraße innerhalb eines Industriegebietes, quert im Bereich der Ginsheimer Straße zwei Hafenbahn-Gleise und drei Gleise der Deutschen Bahn, verläuft dann weiter am Rande der Wohnbebauung von Gustavsburg. Zunächst parallel zur Bahnstrecke nach Osten bis zum Bahnhof Gustavsburg längs der Dr.-Herrmann-Straße und abschließend entlang der Erzberger Straße bis zur Darmstädter Landstraße, die im Bereich der Zufahrt zur Kostheimer Brücke bereits ausreichend hoch liegt. Landdammstraße, Bahnübergänge und Dr.-Herrmann-Straße umschließen weiträumig ein Hafenbecken des Gustavsburger Industriehafens unmittelbar südlich der Main-Mündung in den Rhein. Der südliche Teil der Landdammstraße sowie die Erzberger Straße verlaufen etwa parallel zum Rhein. Der Hochwasserschutz im Abschnitt Ginsheim V wird durch einen hoch liegenden Deich, mit wenigen kurzen Ausnahmen ohne ausgeprägte land- oder wasserseitige Böschungen, gebildet, auf dessen Krone die zuvor beschriebenen Straßen angelegt wurden. Die Deichkrone liegt mit nur kurzen Ausnahmen stets o- berhalb des Bemessungshochwasserspiegels BHW (= HW 200 ) und ist durchgängig asphaltiert. Längs der Landdammstraße erstrecken sich beidseitig ausgedehnte Industrieflächen, die von Logistik- Unternehmen genutzt werden: große Hallen sowie überwiegend asphaltierte Freiflächen, die zur Straße hin über weite Strecken mit Stabgitterzäunen eingefriedet sind ( : wasser- u. landseitig, : landseitig). Am wasserseitigen Straßenrand sind zwischen und Recyc- s:\darmstadt\ginsheimii-v\bericht\ber-genpl_giv_ doc SEITE 2

7 ling-betriebe für Erdstoffe und Metalle angesiedelt. Zwischen und verläuft unmittelbar am wasserseitigen Straßenrand ein Gleis der Hafenbahn, das ab nördlich von der Landdammstraße abschwenkt. Von bis zur Ginsheimer Straße (L 3040) bei verlaufen beidseits der Landdammstraße Gehölzgürtel unmittelbar am Fahrbahnrand, wasserseitig zwischen Hafenbahn und Straße, landseitig auf der Krone einer ca. 2 m tiefen Böschung, an deren Fuß von grasbewachsenen Freiflächen umgebene, nicht mehr genutzte Verwaltungsgebäude stehen. Zwischen der Einmündung der Landdammstraße in die Ginsheimer Straße (Station ) und der Kreuzung Ginsheimer Straße / Dr. Herrmann-Straße (Station ) wird die Deichtrasse von 2 Hafenbahn- Gleisen und von 3 Gleisen der Deutschen Bahn gekreuzt (beschrankter Bahnübergang). Diese Zone ist nicht Gegenstand der Planung. Hier wird im Auftrag der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung eine Gleisunterquerung geplant, bei der auch der Hochwasserschutz in diesem Bereich hergestellt wird. Vorgesehen sind hier Mauern bis zum Ausbauniveau BHW + 80 cm bzw. im unmittelbaren Gleisbereich Fundamente zur Aufnahme von mobilen Elementen im Hochwasserfall. Entlang der parallel zur Bahn liegenden Dr. Herrmann-Straße verläuft zwischen Bahnübergang (Station ) und Bahnhof Gustavsburg (Station ) am wasserseitigen Straßenrand ein breiter asphaltierter Gehweg mit abschließendem Holzzaun zum Bahngelände. Landseits der Dr.-Herrmann-Straße liegt zwischen und das Gelände ca. 2 m tiefer als die Straße, im weiteren Verlauf grenzen auf Niveau der Straßen-OK Wohngebäude an die Straße. Am Bahnhof (Station ) zweigt im rechten Winkel nach Norden die Erzberger Straße ab, an deren wasserseitigem Rand an einen unbefestigten Randstreifen ein tiefer liegendes Park-Gelände angrenzt. Landseitig verläuft ein Gehweg mit angrenzender Wohnbebauung. Die Erzberger Straße mündet im Norden in einem Kreisverkehr in die Darmstädter Landstraße (B 43), die die Zufahrt zur Kostheimer Brücke darstellt. Der Bahnhofvorplatz soll umgestaltet werden. Die Planungsachse wurde durchgängig in der Achse der straßenbegleitenden wasserseitigen Gehwege festgelegt Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen Im Sanierungsabschnitt wird der Deich an zahlreichen Stellen durch Ver- und Entsorgungsleitungen gekreuzt bzw. liegen Leitungen parallel zur HW-Schutztrasse. Die einzelnen Leitungen sind mit Angabe der voraussichtlich erforderlichen Maßnahmen in Anhang 1 in Stationierungsrichtung aufgelistet Beweissicherung Für die Beweissicherung wird eine Fläche, die im Abstand von 30 m beidseitig des Baufeldes verläuft für ausreichend gehalten. Darüber hinaus wird keine Beeinträchtigung der bestehenden örtlichen Anlagen erwartet. Siehe auch Lagepläne Beweissicherung, Anlagen 7.5 bis Bemessungswasserstände und Deichhöhen Die Deichkrone im Abschnitt Ginsheim V liegt zwischen 87,13 und 88,46 mnn im Bereich der Planungsachse am wasserseitigen Gehweg. Die Fehlhöhe zum geforderten Ausbauniveau beträgt zwischen 0 und ca 95 cm, im Mittel ca. 55 cm. Das Geländeniveau am landseitigen Straßenrand liegt im Mittel um etwa cm über den Höhen am wasserseitigen Rand. Landseitig schließt sich in der Regel ein hoch liegendes Hinterland an. Nur in zwei s:\darmstadt\ginsheimii-v\bericht\ber-genpl_giv_ doc SEITE 3

8 Bereichen ist eine ausgeprägte landseitige Deichböschung von ca. 2 m Höhe vorhanden: Von bis längs der Landdammstraße sowie von längs der Dr.-Herrmann-Straße. Grundlage für die Erhöhung des Deiches im Abschnitt Ginsheim V sind die in der Bund-Länder- Vereinbarung von 1999 festgelegten maximal zulässigen Deichhöhen auf Basis der zweidimensional berechneten Bemessungswasserstände für ein 200-jährliches Rhein-Hochwasser (HQ 200 ) zuzüglich einem erforderlichen Freibord von 80 cm [U9] sowie der entsprechende Wasserstand für den Main kurz vor seiner Mündung in den Rhein [U10]. Der Bemessungswasserstand im Main ist mit 87,28 münn höher als der entsprechende Rheinwasserstand und ist daher für den Planungsabschnitt maßgebend. Inklusive 80 cm Freibord ergibt sich das Ausbauniveau zu 88,08 münn = konstant, das gemäß [U10] konstant im gesamten Abschnitt Ginsheim V für die Deichsanierung anzusetzen ist. 2.4 Geotechnische Randbedingungen Im Bereich der Sanierungsstrecke wurden im Juni 2010 zur Erkundung des Untergrundes maschinelle Bohrungen (BK V/1 BK V/6) und Sondierungen (BS V/1 BS V/7) bis 7 m Tiefe und Laborversuche an den gewonnenen Proben ausgeführt [U10]. Der Damm im Zuge der Deichtrasse besteht aus einer i. M. ca. 1,0 m starken Auffüllung (Straßenoberbau) auf einer 3 5 m starken Schicht aus bindigen Böden. Darunter folgen Sande und Kiese in mächtiger Ausdehnung. Die Dammoberfläche wird als Straße genutzt und ist mit einer Schwarzdecke befestigt. Für den Ausbauzustand werden die gemäß den anzuwendenden Vorschriften erforderlichen Standsicherheitsberechnungen durchgeführt und Nachweise geführt Baugrund Die Aufschlüsse in der untersuchte Deichlinie entlang bestehender Straßen zeigen ein relativ uneinheitliches Bild. Es können i.d.r. drei Schichten unterschieden werden - 1. Schicht: Oberflächenbefestigungen - 2. Schicht: Bindige Auffüllungen und Deckschichten - 3. Schicht: Untergrund aus Sanden und Kiesen Im Bereich der Straßen bestehen die Deckschichten aus Asphalt und Tragschichten aus Schotter bzw. Kies, die Mächtigkeiten von rd. 2 m im Hafengebiet (km (Ausbaubeginn) bis ca. km ) und in den übrigen Straßenabschnitten von rd. 1 m besitzen. Größere Auffüllmächtigkeiten sind im Bereich von Leitungsabschnitten entsprechend deren Verlegetiefen (z. B. bei BS V/7 oder BK V/6) oder auch in unmittelbarer Nachbarschaft von unterkellerter Bebauung (BK V/2) vorhanden. Die erkundeten Grabenverfüllungen bestehen aus Sanden bzw. aus schluffig-kiesigen Sanden. Details zur Baugrunderkundung sind in [U10] zusammengestellt Sanierungserfordernis Die Erfordernis zur Deichsanierung im Abschnitt Ginsheim V ergibt sich aus folgenden Gründen: - Fehlhöhen der HW-Schutztrasse von bis zu ca. 0,9 m (siehe auch Kap. 2.3) - Im Bereich der landseitigen Geländetiefpunkte liegt das zur Führung des Nachweises gegen Rückschreitende Erosion zu berücksichtigende hydraulische Gefälle zwischen wasserseitigem und landseitigem Böschungsfuß über dem kritischen Wert von ikrit = 0,075. Das bedeutet, dass s:\darmstadt\ginsheimii-v\bericht\ber-genpl_giv_ doc SEITE 4

9 im Bereich der Geländetiefpunkte Geländeauffüllungen erforderlich wären, bzw. unter dem Deich eine Sickerwegsverlängerung in Form einer Dichtwand o.ä. eingebaut werden müssten. In den Bereichen sowie werden Lehmsporne unter der Gründungsebene der Schutzmauern vorgesehen. 2.5 Natur- und Umweltschutz Parallel zur technischen Planung wurden durch das Ingenieurbüro Linke die aus naturschutzfachlicher und landschaftspflegerischer Sicht zu berücksichtigenden Randbedingungen ermittelt und im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Begleitplans ausgewertet (siehe Anlage 8 zur vorliegenden Planung). 2.6 Sonstige Randbedingungen Geschützte Denkmäler liegen im Planungsbereich Ginsheim V in der Parkanlage wasserseitig der Erzberger Straße etwa bei Station vor. Dabei handelt es sich um eine schwedische Festung und um römische Siedlungsreste, die mit mehr als 15 m Abstand ausreichend weit vom Baufeld entfernt liegen. Eine Abfrage im Altflächen-Informationssystem Hessen ergab für den Planungsabschnitt Ginsheim V, dass Altablagerungen und Altstandorte in der Nähe der Deichtrasse, jedoch außerhalb des Baufeldes vorliegen. s:\darmstadt\ginsheimii-v\bericht\ber-genpl_giv_ doc SEITE 5

10 3 Planung Im Rahmen der Vorplanung wurden mehrere Varianten zur Ausbildung des neuen Deichquerschnitts untersucht und vergleichend bewertet. Hierbei wurde eine Unterteilung in die Planungsabschnitte PA 1 bis PA 8 vorgenommen, die planerisch die vorhandene Bestandssituation sowie die Umsetzung der geotechnischen Sanierungsempfehlungen berücksichtigt. Die vorliegende Planung basiert auf der Vorzugsvariante aus der Vorplanung. Die verschiedenen Planungsabschnitte und die entsprechenden Querschnittsabmessungen werden nachfolgend näher erläutert. Unabhängig von den variierenden Randbedingungen wird die neue HW-Schutzeinrichtung auf die Höhe eines 200-jährlichen Hochwassers zuzüglich 80 cm Freibord ausgebaut, im gesamten Abschnitt Ginsheim V einheitlich auf das Niveau 88,08 münn. (siehe auch Kap. 2.3). Die erforderliche Erhöhung um i.m. ca. 0,6 m kann wegen der großen Länge des Abschnittes Ginsheim V (fast 2 km) nicht durch einen mobilen Hochwasserschutz realisiert werden (siehe auch Kap. 1). Die Planung für Ginsheim V sieht daher einen Deichausbau auf das geforderte Niveau durch den Bau von Winkelstützwänden vor, die jeweils am Rande der straßenbegleitenden Gehwege angeordnet werden. Zufahrten oder Straßeneinmündungen werden ausgespart und sollen im Hochwasserfall mobil verschlossen werden. Im Bereich der Dr.-Herrmann-Straße ist eine Kombination aus HW-Schutz und einer Lärmschutzwand der Deutschen Bahn vorgesehen. Zwischen Bahnübergang Ginsheimer Straße (17+563) und Bahnhof (17+970) verläuft die geplante Trasse auf Gelände im Eigentum der Bahn. 3.1 Planungsabschnitte PA 1 bis PA 3, , Landdammstraße Entlang der Landdammstraße, in den Planungsabschnitten PA 1 ( ), PA 2 ( ) und PA 3 ( ) verläuft die geplante Mauertrasse durchgängig am wasserseitigen Straßenrand, meist im Zuge der begleitenden Gehwege. Ausnahme PA 1, siehe Punkt Der HW- Schutz wird durch den Bau einer Winkelstützwand hergestellt, die unmittelbar vor der Grenze zu den eingezäunten Privatflächen angeordnet wird. In Bereichen mit Zufahrten oder Straßeneinmündungen wird auf eine feste Mauer verzichtet. Hier ist im Hochwasserfall ein Lückenschluss mit mobilen Schutzelementen vorgesehen. Die zur Herstellung der HW-Schutzwand erforderlichen Leitungsarbeiten, Sicherung und Verlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen im Baufeld, sind in den Lageplänen zusammengestellt. Im Hochwasserfall ist die Landdammstraße durch den Bau der Winkelwand hochwasserfrei und kann zur Deichverteidigung genutzt werden. (siehe auch Anlagen (Lageplan), (Lageplan Versorgungsträger), 3.1 (Längsschnitt), (Regelquerschnitte), (Querprofile)) Planungsabschnitt PA 1, In PA 1 liegt das Gelände im Zuge der geplanten HW-Schutzmauer i.m. ca. 0,4 0,5 m unter dem Ausbauniveau von 88,08 münn. Aufgrund der vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen im öffentlichen Verkehrsraum wurde im Einvernehmen mit der Fa. Frankenbach die Lage des Winkelfußes auf dem Gelände der Fa. Frankenbach angeordnet. Die Wand der Winkelstützmauer schließt direkt mit der Grundstückgrenze ab und befindet sich im öffentlichen Verkehrsraum. Der bestehende Zaun wird vor Beginn der Bauarbeiten demontiert, während der Herstellung der HW- Schutzmauer zwischengelagert und danach auf der Oberkante der Wand montiert. Siehe auch Regelquerschnitt RQ 1 (Anlage 4.1) Die Wand ist in Ortbetonbauweise herzustellen. s:\darmstadt\ginsheimii-v\bericht\ber-genpl_giv_ doc SEITE 6

11 3.1.2 Planungsabschnitt PA 2, Von Station verläuft die neue HW-Schutzwand zunächst im Zuge eines Grünstreifens und zwischen und auf dem Streifen zwischen Hafenbahngleis und Landdammstraße. Diese Situation ist in RQ 2 (Anlage 4.2) dargestellt. Wegen des Hafenbahngleises muss die geplante Winkelstützwand nah am Fahrbahnrand angeordnet werden. Zum Schutz der Wand vor Fahrzeuganprall sind zwischen Fahrbahnrand und Wand signalfarbene Absperrpfosten vorgesehen, die eine Leitfunktion für den Verkehr aufweisen. Die lotrechte Mauerscheibe steht mit 2,25 m Abstand ausreichend weit von der Gleisachse der Hafenbahnlinie entfernt. Bauzeitlich ist zur Herstellung der Winkelwand Bodenaushub innerhalb der Gleisschutzzone durchzuführen. Details zu Sicherungsmaßnahmen und zeitlicher Abwicklung sind mit der Deutschen Bahn abzustimmen Planungsabschnitt PA 3, Im weiterführenden Planungsabschnitt PA 3 ist gemäß geotechnischem Gutachten [U8] eine Untergrundabdichtung erforderlich. Der Streifen zwischen Hafenbahn und Landdammstraße wird in PA 3 zwar breiter, da Bahn und Straße ab Station auseinanderlaufen, er ist jedoch mit einem dichten Gehölzgürtel bestanden. Es ist davon auszugehen, dass die geplante Mauertrasse und zu großen Teilen auch der vorhandene Straßendamm der Landdammstraße in diesem Bereich vom Wurzelwerk der bis zu ca. 18 m hohen Bäume (Pappeln u. a.) stark durchzogen ist. Um einen dauerhaften Hochwasserschutz sicherzustellen, ist daher das Fällen der Bäume inkl. Ziehen der Wurzelstöcke unverzichtbar (Schutz der Mauer vor Baumwurf bei Sturm sowie vor Durchsickerungen längs der Wurzelkanäle im Untergrund der Mauer oder vor Setzungen im Bereich abgestorbener Wurzelstränge). Die Aufstandsfläche der neuen Winkelstützwand liegt zu großen Teilen auf DB-Gelände (Flurstück 362/14, Flur 9, Gemarkung Ginsheim) und soll dauerhaft von der hessischen Wasserwirtschaftsverwaltung erworben werden. Die restliche Fläche des Gehölzgürtels wird zur Baumfällung sowie im Nahbereich der Mauertrasse zur Andienung der Baumaßnahme vorübergehend während der Bauzeit benötigt. Bei der Trassierung der Mauer wurde berücksichtigt, dass im Zuge der Neugestaltung der Bahnquerung Ginsheimer Straße die Einmündung der Landdammstraße umgeplant und auf 7m Fahrbahnbreite zzgl. 1,5 m breiter Gehwege verbreitert wird (Fremdplanung, siehe Kap. 3.2). Zwischen Station ca und verläuft die geplante HW-Schutzmauer unmittelbar am wasserseitigen Fahrbahnrand und wird wie in PA 2 mit Pfosten vor Fahrzeuganprall geschützt. Eine hier auf der Mauertrasse vorhandene Leitplanke wird zu Baubeginn rückgebaut. Die Untergrundabdichtung wird als Lehmsporn ausgeführt, der mindestens 0,5 m in die bindige Deckschicht einbinden soll (siehe RQ 3, Anlage 4.3). Durch den Bau der HW-Schutzmauer kann das anfallende Oberflächen in der Landddammstraße nicht mehr in den angrenzenden Gehölzstreifen entwässern. Zur Fassung des Oberflächenwassers wird ein Kanal DN 300 mit den entsprechenden Entwässerungseinrichtungen (Randstein, Rinne, Straßeneinläufe) vor der HW-Schutzwand vorgesehen. Bau und Gehölzbeseitigung sind hinsichtlich der betrieblichen Aspekte der Hafenbahn mit der Deutschen Bahn abzustimmen (Sicherheitsauflagen, Bauzeit / Voranmeldungsfristen, etc.). 3.2 Bahnquerung Ginsheimer Straße (L 3040), Zwischen der Einmündung der Landdammstraße in die Ginsheimer Straße (Station ) und der Kreuzung Ginsheimer Straße / Dr. Herrmann-Straße (Station ) wird die Deichtrasse von 2 Hafenbahn- Gleisen und von 3 Gleisen der Deutschen Bahn gekreuzt (beschrankter Bahnübergang). Diese Zone ist s:\darmstadt\ginsheimii-v\bericht\ber-genpl_giv_ doc SEITE 7

12 nicht Gegenstand der Planung. Hier wird im Auftrag der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung eine Gleisunterquerung geplant, bei der auch der Hochwasserschutz in diesem Bereich hergestellt wird. Vorgesehen sind hier Mauern bis zum Ausbauniveau BHW + 80 cm bzw. im unmittelbaren Gleisbereich Fundamente zur Aufnahme von mobilen Elementen im Hochwasserfall. Zur Sicherstellung eines lückenlosen HW-Schutzes enden die Wände aus den Abschnitten PA 3 und PA 4 unmittelbar an den Trassen der fremdgeplanten Schutzeinrichtungen im Zuge der Gleisquerung. (siehe auch Lageplan, Anlagen und 2.2.6) 3.3 Planungsabschnitte PA 4 bis PA 6, , Dr.-Herrmann-Straße In der Dr. Herrmann Straße befindet sich in den 1920er Jahren verlegte Trinkwasserhauptversorgungsleitung DN 800. Aufgrund der vorhandenen Platzverhältnissen zwischen den DB-Gleisen und dieser Wasserleitung wird hier eine schlankere Ausbildung der HW-Schutzwand als Spundwand mit augesetzter Winkelwand gewählt. Durch die Spundwand wird auch die aus geotechnischen Gründen erforderliche Untergrundabdichtung im Bereich von bis erbracht. (siehe auch Anlagen , (Lageplan), 3.1 (Längsschnitt), 4.4 (Regelquerschnitt)) 3.4 Planungsabschnitte PA 7, ,5, Dr.-Herrmann-Straße In diesem Bereich der Dr.- Hermann Straße verläuft die vorgenannte Wasserleitung in einem größeren Abstand zum wasserseitigen asphaltierter Gehweg. Hier kann somit wieder eine frostfrei am wasserseitigen Gehwegrand gegründete Winkelstützwand angeordnet werden. Die Wand ist zwischen Station und ,5 in Ortbetonbauweise herzustellen. (siehe auch Anlagen 2.1.8, (Lageplan), 3.1 (Längsschnitt), 4.5 (Regelquerschnitt)) 3.5 Abschnitt Bahnhofsvorplatz, , ,5, (siehe auch 2.3 (Detailplan)) In diesem Abschnitt im Bereich des Bahnhofs Gustavsburg, soll der Bahnhofvorplatz im Auftrag von Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg und Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH, unter Leitung der DB Station & Service AG umgestaltet werden. Die Gestaltung sollte so angepasst werden, dass die Fehlhöhe straßenseitig des Bahnhofs in Höhe von ca. 0,3 m bis zum Ausbauniveau 88,08 münn durch bereichsweise Anhebung des Straßen- und Wegniveaus abgedeckt werden kann. Nachfolgend werden die bestehende Situation und die bisherige Planung von Gemeinde und DB zur Umgestaltung des Bahnhofvorplatzes kurz beschrieben. Bestand, Fremdplanung Gemeinde/DB: - Bahnsteig ist mit Niveau 88,40 münn hochwassersicher (> Ausbauniveau 88,08 münn) - Bahnhofsvorplatz liegt bis zu ca. 0,5 m unter Ausbauniveau - Der Bereich Bahnhofvorplatz soll im Auftrag von Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg und Rhein-Main- Verkehrsverbund GmbH, unter Leitung der DB Station & Service AG umgestaltet werden: o Stellplätze vor dem Bahnhof entfallen o Fußgängerfurt zum Bahnsteigzugang vorgesehen s:\darmstadt\ginsheimii-v\bericht\ber-genpl_giv_ doc SEITE 8

13 o Grünfläche östlich des Bahnhofs wird zum Parkplatz o Straßenkreuzung Dr.-Hermann-Straße / Erzberger Straße wird verkehrsberuhigt Zur Herstellung eines lückenlosen HW-Schutzes auch im Bereich des Bahnhofs Gustavsburg sind nachfolgend Empfehlungen für die Anpassung der Bahnhofsvorplatz-Planung an die HW-Schutz-Planung zusammengestellt. Empfehlungen zur Anbindung HW-Schutz an Bahnhofsumfeldumgestaltung: - Verschwenken der von Norden herangeführten Spundwandtrasse (siehe Kap. 3.5) an die Fußgängerfurt - Anheben der Fußgängerfurt auf 88,08 münn, Fahrbahnrampen mit 6 % Längsneigung barrierefrei gestalten - östlich neuem Parkplatz: geplante HW-Schutzwand (OK 88,08 münn) druckwasserdicht an Umgrenzungsmauer Bahnsteig (OK 88,40 münn) anbinden - optional: 2 m breite Zone am straßenseitigen Bahnhofsgebäudefuß auf 88,15 münn (mind. 88,08 münn) anheben, entspricht Niveau der unteren Eingangsstufe zur Bahnhofshalle 3.6 Planungsabschnitt PA 8, , , Erzberger Straße Am Bahnhof (Station ) zweigt im rechten Winkel nach Norden die Erzberger Straße ab, an deren wasserseitigem Rand an einen unbefestigten Randstreifen ein tiefer liegendes Park-Gelände angrenzt. Landseitig verläuft ein Gehweg mit angrenzender Wohnbebauung. Die Erzberger Straße mündet im Norden in einem Kreisverkehr in die Darmstädter Landstraße, die die Zufahrt zur Kostheimer Brücke darstellt. Im wasserseitigen Randstreifen der Erzberger Straße wurde 2010 eine Wasserleitung erneuert, deren Lage und Schutzabstand die Planungsmöglichkeiten für den Hochwasserschutz einschränkt. Im Regelquerschnitt RQ 6 ist eine Spundwand (Bohlenlänge mind. 4,25 m) in ausreichendem Abstand (> 1,0 m) wasserseitig der Leitung dargestellt, auf deren Kopf eine Betonwand sitzt, die bis auf Ausbauniveau aus dem Gelände herausragt. Die sichtbaren Wandoberflächen der Betonwand werden mit strukturgeschaltem Beton in Natursteinoptik hergestellt. Die Böschung wasserseitig der Spundwand wird bis Station auf 1:2,5 abgeflacht. Bauzeitlich wird am neuen Böschungsfuß ein 3,0 m breiter Weg als Baustraße benötigt, der nach Bauende wieder als Grünfläche genutzt werden kann. Zwischen und liegt das Vorlandniveau wasserseitig eines Geländesprungs um ca. 2 m tiefer. Eine Abflachung der wasserseitigen Deichböschung und das Weiterführen der Baustraße am wasserseitigen Deichfuß würde hier einen unwirtschaftlich hohen Aufwand und einen erheblich größeren Flächenverbrauch verursachen. Daher endet die Baustraße bei Zwischen ca und ist eine wasserseitige Andienung der Baustelle nur vor Kopf möglich. Die Arbeiten sind in diesem Teilabschnitt von der Straßenseite her auszuführen. Die Spundwand wird zwischen und so bemessen, dass die neue Hochwasserschutzwand auch unter Beibehaltung der bestehenden Deichgeometrie in allen Lastfällen standsicher ist. Der vorhandene Bewuchs auf der Böschung und am Fuß der Böschung liegt entweder unmittelbar in der Spundwandtrasse oder wird beim Einbringen der Spundwandbohlen an den Wurzeln voraussichtlich zu stark geschädigt, um dauerhaft erhalten werden zu können. Die Böschung ist künftig gehölzfrei zu halten. Bei Station kreuzt ein bestehender Schmutzwasserkanal die Spundwandtrasse. Der Kanal wird mit einem Schutzrohr durch die Spundwand geführt. s:\darmstadt\ginsheimii-v\bericht\ber-genpl_giv_ doc SEITE 9

14 Um künftig dauerhaft eine Durchwurzelung der Kontaktzone Boden/Spundwand und damit schädliche Sickerwege durch die Wandabdichtung hindurch auszuschließen, werden zwei Linden am wasserseitigen Deichfuß gefällt und durch Neuanpflanzungen ersetzt. Im Süden verschwenkt die Spundwandtrasse seitlich, so dass sie die geplante Fußgängerfurt vor dem Bahnhof an deren nördlichem Ende abschließt (siehe auch Anlage 2.3). Ein Wirtschaftsweg, der hier aus dem Vorland zum Bahnhof hin aufsteigt, muss geringfügig angepasst werden. (siehe Anlagen , (Lageplan), 3.1 (Längsschnitt), 4.6 (Regelquerschnitt), 5.5 (Querprofile)) 3.7 Retentionsvolumen Mit Ausnahme des Planungsabschnittes PA 8 entlang der Erzberger Straße wird bis auf kurze punktuelle Bereiche von wenigen Meter Länge der Hochwasserschutz nur im Freibordbereich verändert. Daher ändert sich das Retentionsvolumen bei Hochwasser im Abschnitt Ginsheim V auch nur in PA 8 gegenüber der bestehenden Situation. Auch hier wird durch das Abflachen der wasserseitigen Deichböschung auf 1:2,5 Retentionsvolumen nur geringfügig in Höhe von ca. 280 m³ in Anspruch genommen. Dieser Verlust ist durch andere Maßnahmen mehr als ausgeglichen. Der in 2011 fertig gestellte Sanierungsabschnitt im benachbarten Deichsystem VI, Trebur II, weist einen Gewinn an Retentionsvolumen in Höhe von m³ auf. Ein weiterer Ausgleich ist nicht erforderlich. 3.8 Bauablauf Entlang der Landdammstraße (PA 1 3, Station ) erfolgt die Herstellung der neuen Winkelstützwand von der Landdammstraße aus. Zu diesem Zweck ist die Straße abschnittsweise halbseitig zu sperren. Die Baustellenzufahrt in die Landdammstraße hinein erfolgt von der L 3040 her (Ginsheimer Straße, Station ). Bei ca. Station ist eine Fläche für Baustelleneinrichtung und Zwischenlagerung vorgesehen (BE 1). Entlang der Dr-Herrmann-Straße (PA 4 7, Station ,5) erfolgt die Herstellung der neuen HW-Schutzwand von der Dr-Herrmann-Straße aus. Zu diesem Zweck ist die Straße abschnittsweise halbseitig zu sperren. Die Baustellenzufahrt in die Landdammstraße hinein erfolgt von der L 3040 her (Pestalozzistraße, Station ) bzw. von Norden aus über die Darmstädter Landstraße (Station , Ausbauende). Bei ca. Station ist eine Fläche für Baustelleneinrichtung und Zwischenlagerung vorgesehen (BE 2). Zur Herstellung der neuen Hochwasserschutzwand entlang der Erzberger Straße (PA 8, Station , ) wird zunächst im Bereich des Bahnhofs eine bauzeitliche Rampe ins Vorland und eine Baustraße am wasserseitigen Deichfuß angelegt. Der Oberboden von der bestehenden wasserseitigen Deichböschung wird abgetragen und in Mieten zwischengelagert. Von der Straßenseite aus erfolgt das Einbringen der Spundwand. Zu diesem Zweck ist die Straße abschnittsweise halbseitig zu sperren. Die Baustellenzufahrt in die Landdammstraße hinein erfolgt von der L 3040 her (Pestalozzistraße, Station über die Dr-Herrmann-Straße) bzw. von Norden aus über die Darmstädter Landstraße (Station , Ausbauende). Die von der Planung betroffenen Ver- und Entsorgungsleitungen werden in Abstimmung mit den Leitungsbetreibern im Zuge der Baumaßnahme, soweit nötig, verlegt bzw. entsprechend der Auflagen der Betreiber gesichert. Die Bauphase liegt in der weniger hochwasserträchtigen Zeitspanne zwischen ca. Anfang April und Ende November. Beabsichtigt ist die Ausführung von Mitte Juni 2012 bis Ende November s:\darmstadt\ginsheimii-v\bericht\ber-genpl_giv_ doc SEITE 10

15 Der Deich (Mauertrasse, wasserseitige Deichböschung in PA 8) befindet sich fast vollständig in öffentlichem Eigentum (Gemeinde Ginsheim, Stadt Mainz, Hessische Straßenverwaltung, Hessische Wasserwirtschaftsverwaltung). Ein Verzeichnis der bauzeitlich genutzten Flächen ist im Grunderwerbsverzeichnis, Anhang 2, zusammengestellt. Ein dauerhafter Erwerb ist nur für die Mauer-Aufstandsfläche im Bereich PA 3 (Flurstück 362/14, Flur 9, Gemarkung Ginsheim, Eigentum der Deutschen Bahn) vorgesehen. 3.9 Landschaftspflegerischer Begleitplan Die landschaftspflegerische Begleitplanung wurde vom Ingenieurbüro Linke aufgestellt und ist der vorliegenden Planung als Anlage 8 angefügt. Die maßnahmenbedingten Eingriffe beschränken sich auf das Abräumen von Teilflächen der Rasendecke auf der wasserseitigen Deichböschung im Bereich der Erzberger Straße (PA 8) sowie auf die Entfernung von Gehölzen im Baufeld (PA 3 und PA 8). Der Eingriff wurde bilanziert und kann unmittelbar vor Ort nicht ausgeglichen werden. Durch den Verlust an Bäumen und der Änderung der Bodenbedeckung wird eine Biotopwertdifferenz von Wertpunkten ermittelt, welche durch eine "Ersatzabgabe in Geld" in Höhe von Euro für Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden kann. In Abstimmung mit der Oberen Naturschutzbehörde (ONB) ist die naturschutzrechtliche Kompensation der im Sinne des 15 (2) BNatSchG 'unvermeidbaren Beeinträchtigungen' über HessenForst (Anbieter von Kompensationsmaßnahmen, mit Dienstleistungsvertrag) vorgesehen. Verbal argumentativ ist die Maßnahme damit aus naturschutzrechtliche Sicht ausgeglichen. Vorab erfolgte eine UVP-Vorprüfung des Einzelfalles nach 3c zum UVPG. Darin wurden die für die Beurteilung einer gegebenenfalls erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendigen Daten und Informationen zusammengestellt und anhand der Systematik der Anlage 2 zum UVPG abgearbeitet. Es wurden dabei die derzeit geplanten und absehbaren Eingriffe und die daraus resultierenden Umweltauswirkungen aus naturschutzfachlicher Sicht beschrieben und bewertet. Bei Beachtung der beschriebenen Randbedingungen und Möglichkeiten der Vermeidung / Verminderung nachteiliger Umweltauswirkungen sowie deren unabhängiger Kontrolle während der Baumaßnahme sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf die zu beachtenden Schutzgüter absehbar, die einer Umsetzung der Maßnahme "Deichsanierung Ginsheim II" entgegenstehen würden. Damit entfällt nach den in Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung. s:\darmstadt\ginsheimii-v\bericht\ber-genpl_giv_ doc SEITE 11

16 4 Kosten Für die vorliegende Planung in den einzelnen Planungsabschnitten in Ginsheim V wurde die Kosten berechnet. Die Kosten beinhalten neben den Hauptkosten für die Erd-, Beton-, und Spundwand- und Wegebauarbeiten auch die Kosten zur Sicherung und Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen. Kosten für Grunderwerb fallen nur für ca. 250 m² Bahngelände an. Das Baufeld befindet sich überwiegend in öffentlichem Eigentum (Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg, Stadt Mainz, Hessische Straßenverwaltung, Hessische Wasserwirtschaftsverwaltung) und wird fast ausnahmslos nur vorübergehend in der Bauzeit in Anspruch genommen. Mit den Nebenkosten sind u.a. auch die Kosten für den erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleich abgedeckt. Die geschätzten Kosten belaufen sich für Ginsheim V, auf rd EUR Nettobaukosten, bzw. auf rd EUR Brutto-Gesamtherstellungskosten (inkl. 19 % MWSt. und 30 % Baunebenkosten) Kostenträger ist das Land Hessen, Wasserwirtschaftsverwaltung. s:\darmstadt\ginsheimii-v\bericht\ber-genpl_giv_ doc SEITE 12

17 5 Zusammenfassung Das Land Hessen, vertreten Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt Staatlicher Wasserbau beabsichtigt im Zuge des Sanierungsprogramms der Rhein- und Main Winterdeiche, den Rheindeich bei Ginsheim, Abschnitt Ginsheim V zu sanieren. Im Zuge dieser Maßnahme soll der betroffene Deichabschnitt auf ein 200-jährliches Hochwasser ausgebaut werden. Der gesamte Sanierungsabschnitt wurde entsprechend der topografischen und geotechnischen Randbedingungen in acht Planungsabschnitte (PA) unterteilt. In den Abschnitten PA 1 PA 3 entlang der Landdammstraße sowie in PA 7 längs der Dr.-Herrmann-Straße wird eine Winkelstützwand zur Sicherung des HW-Schutzes hergestellt. In PA 4 PA 6 längs der Dr.-Herrmann-Straße und in PA 8 entlang der Erzberger Straße wird eine Spundwand eingebaut, auf der eine Betonwand mit Oberflächen aus Strukturbeton (Natursteinoptik) aufgesetzt ist. Lücken in Zufahrts- oder Straßeneinmündungsbereichen sind im Hochwasserfall jeweils mobil zu schließen. Im Bereich der Gleisquerung Ginsheimer Straße (L 3040, zwischen PA 3 und PA 4) wird im Rahmen einer Straßenumplanung (Fremdplanung) der HW-Schutz durch den Maßnahmenträger (Hessische Straßenverwaltung) hergestellt. Im Bereich des Bahnhofs ist durch Gemeinde und die Deutsche Bahn eine Umgestaltung des Bahnhofvorplatzes vorgesehen. Hier soll durch Anpassungsmaßnahmen ein lückenloser HW-Schutz sichergestellt werden (siehe Kap. 3.4). s:\darmstadt\ginsheimii-v\bericht\ber-genpl_giv_ doc SEITE 13

18 6 Aufstellungsvermerk Sanierung der Rheinwinterdeiche an Rhein und Main Abschnitt Ginsheim V - Genehmigungsplanung - Aufgestellt: Speyer, WALD + CORBE Beratende Ingenieure Dr.-Ing. M. Rosport Dipl.-Ing. P. Bader Antragsteller: Staatlicher Wasserbau in Hessen Darmstadt, gez. i. A. Wolfgang Zwach, BD s:\darmstadt\ginsheimii-v\bericht\ber-genpl_giv_ doc SEITE 14

19 Sanierung der Rheinwinterdeiche an Rhein und Main Abschnitt Ginsheim V - Genehmigungsplanung - Anhang 1: Gutachtliche Stellungnahme zum Einfluss der geplanten Spundwände auf die Grundwasserverhältnisse s:\darmstadt\ginsheimii-v\bericht\ber-genpl_giv_ doc

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