Gesamtkonzeption für die Kindertagespflege in der Stadt Barsinghausen

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Transkript:

Gesamtkonzeption für die Kindertagespflege in der Stadt Barsinghausen 1

Inhalt Seite 1. Rahmenbedingungen 1.1 Definition... 3 1.2 Rechtliche Grundlagen... 3 1.3 Rahmenvereinbarung mit der Region Hannover... 3 1.4 Pflegeerlaubnis... 4 1.5 Qualifikation der Tagespflegeperson... 4 1.6 Formen der Tagespflege in Barsinghausen... 4 1.7 Status der Tagespflegeperson... 5 1.8 Finanzielle Rahmenbedingungen... 5 1.9 8a SGB VIII Kinderschutz... 5 2. Beratung, Begleitung und Vermittlung 2.1 Organisation... 5 2.2 Ansprechpartner vor Ort... 6 2.3 Angebote der Beratung für interessierte Eltern... 6 2.4 Vermittlung... 6 2.5 Information und Beratung für potenzielle Tagespflegepersonen... 7 2.6 Beratung und Begleitung der Tagespflegepersonen... 8 2.7 Vernetzung... 9 3. Ausbau und qualitative Entwicklung der Kindertagespflege in Barsinghausen 3.1 Vertretungskonzept für die Kindertagespflege... 9 3.2 Organisation der Großtagespflege... 9 3.3 Weiterqualifizierung der Tagespflegepersonen... 10 3.4 Öffentlichkeitsarbeit... 10 2

1. Rahmenbedingungen 1.1 Definition Als Kindertagespflege bezeichnet man die personenbezogene Betreuung von Kinder durch eine Tagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) im familiennahen Umfeld. Seit 2005 stellt sie für Kinder von null bis drei Jahren ein gleichwertiges Betreuungsangebot gegenüber der institutionellen Betreuung dar und wird ebenso öffentlich gefördert. 1.2 Rechtliche Grundlagen Die allgemeinen Rechtsgrundlagen für die Kindertagespflege sind bundesrechtlich im Sozialgesetzbuch VIII (SGB) geregelt. Die Grundsätze für die Kindertagespflege wie auch für Kindertagesstätten formuliert 22 SGB VIII. Kindertagespflege ist damit gleichgesetzt mit der Betreuung in Kindertageseinrichtungen. 23 SGB VIII regelt die Kindertagespflege im Besonderen. Die Förderung in Kindertagespflege umfasst somit die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson, deren fachliche Beratung, Begleitung und Weiterqualifizierung, die Beratung der Eltern sowie die Zahlung einer laufenden angemessenen Geldleistung an die Tagespflegeperson. Im 24 SGB VIII ist der Anspruch auf Förderung in Kindertagespflege formuliert. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege wird gemäß 43 SGB VIII erteilt. 90 SGB VIII regelt die pauschalierte Kostenbeteiligung. 1.3 Rahmenvereinbarung mit der Region Hannover Es besteht ein Vertrag mit der Region Hannover und der Stadt Barsinghausen über die Wahrnehmung der Aufgaben gemäß 22, 23, 24, 43 und 90 SGB VIII (Kindertagespflege) auf der Grundlage von 13 Nds. AG KJHG. Hierin wurde für die Stadt Barsinghausen die Wahrnehmung folgender Aufgaben vereinbart: - Anwerbung von Kindertagespflegepersonen - Betreuung und Beratung von Kindertagespflegepersonen und Sorge-/ Erziehungsberechtigten - Vermittlung von Kindern in Kindertagespflege (auch: Vertretungsregelungen) - Entgelt- und Beitragsverwaltung - Wirtschaftliche Jugendhilfe gemäß 90 Abs. III SGB VIII - Kostenerstattung gegenüber anderen Leistungsträgern SGB II - Kostenerstattung gegenüber anderen Jugendhilfeträgern 89 ff SGB VIII 3

1.4 Pflegeerlaubnis gemäß 43 SGB VIII Eine Person, die ein oder mehrere Kinder außerhalb des Haushaltes der Erziehungsberechtigten während eines Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf einer schriftlichen Erlaubnis vom Jugendamt (Pflegeerlaubnis). Die Pflegeerlaubnis ist auf fünf Jahre befristet und befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern. Für Tagespflegepersonen in Barsinghausen erfolgt die Durchführung des Erlaubnisverfahrens sowie die Erteilung der Pflegeerlaubnis durch die Region Hannover. 1.5 Qualifikation der Tagespflegeperson In Niedersachsen ist derzeit eine 160 Stunden umfassende Grundqualifizierung auf Basis des Curriculums des Deutschen Jugendinstituts Standard. Zusätzlich ist ein Erste-Hilfe-Kurs am Kind obligatorisch. Für die Zukunft wurde von der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Jugendinstitut eine Neuausrichtung des Qualifizierungsumfanges auf 300 Stunden erarbeitet. Das Ziel ist, die Gleichrangigkeit der KTP mit Blick auf den Förderauftrag der Kindertagesbetreuung von Erziehung, Bildung und Betreuung stärker weiterzuentwickeln. Ein Ausbau der Qualifikation auf 560 Stunden ist absehbar, da dies bereits jetzt eine Voraussetzung für eine höhere Zuwendung des Landes ist (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Betreuungsangebotes in der Kindertagespflege; RdErl.d.MK v.27.10.2016, 5.2.1.3). Für den Einzugsbereich der Region Hannover werden diese Weiterqualifizierungen zurzeit schon angeboten und von einigen Tagespflegepersonen in Barsinghausen wahrgenommen. 1.6 Formen der Tagespflege in Barsinghausen In Barsinghausen werden unterschiedliche Formen der Kindertagesbetreuung für Kinder von 0 bis 14 Jahren angeboten. Die Tagespflegepersonen betreuen Kinder im eigenen Haushalt, im Haushalt der Erziehungsberechtigten oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten (z. B. angemieteten Räumlichkeiten). Eine weitere Betreuungsform ist die Großtagespflege, in der maximal zehn Kinder von zwei Tagespflegepersonen betreut werden können. Auch die Betreuungszeiten werden unterschiedlich und flexibel angeboten. So gibt es u.a. Ganztagesbetreuung, Betreuungszeiten in den frühen Morgenstunden oder auch 4

Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung für Schulkinder. Dies vereinbaren die Eltern individuell mit ihrer Tagespflegeperson. 1.7 Status der Tagespflegeperson Eine Tagespflegeperson ist selbstständig tätig. 1.8 Finanzielle Rahmenbedingungen Nach Erteilung der Pflegeerlaubnis hat die Tagespflegeperson die Möglichkeit, ihre genehmigten Plätze öffentlich gefördert anzubieten. Die Voraussetzungen sind in den kommunalen Richtlinien für die Gewährung der laufenden Geldleistung für Kindertagespflege nach 23 SGB VIII definiert. 1.9 8a SGB VIII Kinderschutz Jedes Kind hat ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig ( 1631 Abs. 2 BGB). Kindertagespflegepersonen haben im Sinne des 8a SGB VIII als Erbringer von Leistungen einen besonderen Schutzauftrag. Bei Anzeichen von Kindeswohlgefährdung (Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch usw.) müssen sie eine insoweit erfahrenen Fachkraft hinzuziehen. Bei der Stadt Barsinghausen ist eigens für die Kindertagesstätten und die Kindertagespflege eine insoweit erfahrenen Fachkraft beschäftigt. Sie steht nicht in direktem Kontakt mit den Tagespflegepersonen und ist daher in der Lage, Gefährdungssituationen unparteiisch mit den Betroffenen zu analysieren und zu beraten. Sie kann Schutz- und Risikofaktoren thematisieren und gemeinsam mit der Tagespflegeperson den Eltern Unterstützung anbieten. 2. Beratung, Begleitung und Vermittlung 2.1 Organisation Die Stadt Barsinghausen nimmt die Aufgaben der Betreuung und Beratung von Tagespflegepersonen und Eltern sowie der Akquise neuer Tagespflegepersonen und die Vermittlung von Kindern in Kindertagespflege wahr. Die Kindertagespflege ist gesetzlich den Kindertageseinrichtungen gleichgestellt. Die Umsetzung des Erziehungs- und Bildungsauftrags muss im Alltag von Tagespflegepersonen unter Berücksichtigung des Alters, des Entwicklungsstandes und der Lebensbiografie eines jeden Kindes umgesetzt bzw. sichergestellt werden. Für die qualitative Ausgestaltung der Kindertagespflege ist der Einsatz von qualifizierten Tagespflegepersonen in der Praxis vor Ort eine Grundvoraussetzung. 5

Daher bietet die Stadt Barsinghausen sowohl für Tagespflegepersonen als auch für Eltern eine Vielzahl an Beratungs- und Begleitmöglichkeiten durch die Fachberatung an. 2.2 Ansprechpartner vor Ort Stadt Barsinghausen, Fachdienst Kinderbetreuung Mariela Chiarelli, Nicole Tünnermann-Heine Rathaus II Deisterplatz 2 30890 Barsinghausen 05105/ 774 2316 nfo@stadt-barsinghausen.de 2.3 Angebote der Beratung für interessierte Eltern Eltern haben die Möglichkeit, sich während der Sprechzeiten telefonisch oder persönlich im Büro der Kindertagespflege beraten zu lassen. Zur passgenauen Vermittlung erhalten die Eltern einen Fragebogen, indem gewünschte Betreuungszeiten und Besonderheiten bezüglich der Betreuung ihres Kindes mitgeteilt werden. Das Angebot der Beratung und Begleitung besteht während des gesamten Vermittlungsprozesses und der anschließenden Betreuungszeit. Die Fachberatung im Büro der Kindertagespflege fungiert während der gesamten Betreuungslaufzeit als Ansprechpartner für die Eltern. Ergänzend werden über das Kindertagespflegebüro ein Informationsflyer sowie eine Infobroschüre an interessierte Eltern herausgegeben. 2.4 Vermittlung Anhand der gesetzlichen Vorgaben wird die Vermittlung von Kindern zu geeigneten Tagespflegepersonen ( 23 Abs.1 SGB VIII) mit dem Ziel verfolgt, eine bedarfsgerechte Betreuung und Förderung für Kind und Eltern zum gewünschten Zeitpunkt sicherzustellen. Angebote für Eltern im Rahmen der Vermittlung: Eine Voraussetzung für eine gelungene Betreuung des Kindes in Kindertagespflege ist eine gute Beratung und Begleitung der Eltern. Die fachlich qualifizierte Vermittlung schließt den Zeitraum der Anfrage der Eltern bis zum Abschluss der Eingewöhnungsphase ein. Gemeinsam mit den Eltern wird erörtert, ob die Kindertagespflege die richtige Betreuungsform für das Kind ist und welche Anforderungen und Kriterien im Rahmen der Tagespflege erfüllt sein müssen. 6

Gewünschte Betreuungszeiten/-tage, persönliche Vorstellungen, Anfahrtmöglichkeiten usw. werden von der Fachberatung erfasst. Anhand dieser Informationen versucht die Fachberatung den Eltern möglichst passgenaue Vermittlungsvorschläge anzubieten. Die Eltern vereinbaren mit den möglichen Tagespflegepersonen Termine zum gegenseitigen Kennenlernen und Anschauen der Tagespflegestelle. Angebote für Tagespflegepersonen im Rahmen der Vermittlung: Tagespflegepersonen können über die Belegung und zeitliche Ausgestaltung ihrer Betreuungsplätze selbst entscheiden. Freiwerdende Plätze kann die Tagespflegeperson der Fachberatung melden, die so die Kontaktdaten der Tagespflegeperson an interessierte Eltern weitergeben kann. Nach dem gegenseitigen Kennenlernen erfolgt eine Rückmeldung der Eltern und der Tagespflegeperson an die Fachberatung. Stimmen die Vorstellungen und Erwartungen von beiden Parteien überein werden in einem Betreuungsvertrag alle getroffenen Vereinbarungen festgehalten. Es handelt sich dabei um einen privatrechtlichen Vertrag zwischen den Erziehungsberechtigten und der Tagespflegeperson. 2.5 Information und Beratung für potenzielle Tagespflegepersonen Für interessierte BewerberInnen bietet die Fachberatung Informationsgespräche an, in denen alles Wesentliche über die Kindertagespflege besprochen wird. Zusätzlich wird eine Informationsbroschüre durch die Fachberatung herausgegeben. Die Interessenten bekommen außerdem einen Bewerberbogen, indem sie ihre Motivation und ihre persönlichen Beweggründe Tagespflegeperson zu werden ausführen. Anschließend wird von der Fachberatung ein Hausbesuch vereinbart, in dessen Verlauf die räumlichen Voraussetzungen und die familiäre Akzeptanz zur Kindertagespflege geklärt werden. Sollte weiterhin Interesse bestehen, wird der Kontakt mit der Region Hannover hergestellt, da diese für die Erteilung der Pflegeerlaubnis zuständig ist. Wenn die erste Eignungseinschätzung positiv verlaufen ist, können sich die Interessenten für die nächste Qualifizierungsmaßnahme eines Bildungsträgers anmelden. Während der Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson werden die Interessenten begleitet, außerdem referiert die Fachberatung der Stadt Barsinghausen regelmäßig im Qualifizierungskurs eines Bildungsträgers. Ein regelmäßiger Austausch zwischen 7

Bildungsträger, angehender Tagespflegeperson und Fachberatung ist notwendig, um eine vertrauensvolle Kooperation aufbauen zu können. 2.6 Beratung und Begleitung der Tagespflegepersonen Hausbesuche: Mindestens einmal im Jahr werden die Tagespflegepersonen von ihrer zuständigen Fachberatung zu Hause besucht. Ziel dieser Besuche ist, die Tagespflegeperson im Alltag mit den Kindern zu erleben. Hieraus entwickeln sich gegebenenfalls fachliche Anregungen und Hinweise zur Ausgestaltung der pädagogischen Arbeit sowie zur persönlichen Weiterentwicklung. Auch die räumlichen Standards werden gemeinsam betrachtet und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Die Ergebnisse dieser Beratungen werden durch die Fachberatung in einem Protokollbogen festgehalten. Unangekündigte Hausbesuche werden nur von dazu befugten MitarbeiterInnen des zuständigen Jugendamtes (Region Hannover) vorgenommen. Beratungsgespräche: Die Tagespflegepersonen in Barsinghausen haben die Möglichkeit sich telefonisch oder in persönlichen Einzelgesprächen mit der Fachberatung auszutauschen. Herausforderungen, im Hinblick auf die Sicherstellung des Bildungs- und Erziehungsauftrages, erfordern von den Tagespflegepersonen neben dem fachlichen Wissen ein hohes Maß an Belastbarkeit und Engagement. Die Möglichkeit eines zeitnahen Gesprächs mit der Fachberatung kann hierbei eine Hilfestellung bieten. Auch in Krisensituationen oder bei Beschwerden durch Eltern findet ein intensiver Austausch zwischen Fachberatung und Tagespflegeperson statt. Persönliche Fortbildungswünsche und notwendigkeiten werden gemeinsam erarbeitet. Fachtreffen: Die Fachberatung der Kindertagespflege in Barsinghausen organisiert mehrmals im Jahr Fachtreffen für alle Tagespflegepersonen. Relevante Themen für die Kindertagespflege werden bearbeitet, aktuelle Informationen weitergegeben und über rechtliche Änderungen wird informiert. Bei Bedarf werden Referenten oder Kooperationspartner (z.b. Frühförderung) zu besonderen Themenschwerpunkten eingeladen. Ebenso findet ein fachlicher Austausch untereinander statt und Fragen der Tagespflegepersonen werden geklärt. 8

2.7 Vernetzung Die Tagespflegepersonen werden durch die Fachberatung der Stadt darin unterstützt sich untereinander zu vernetzen. Einige Tagespflegepersonen treffen sich gemeinsam mit den Kindern regelmäßig zu unterschiedlichen Aktivitäten. Hierzu können sie unterschiedliche Institutionen in der Stadt nutzen wie z.b. das Kinder- und Jugendhaus in Egestorf, verschiedene Turnhallen oder das Dorfgemeinschaftshaus in Stemmen. Darüber hinaus bietet die Stadt Barsinghausen weitere Möglichkeiten zur Kooperation an. Angebote wie das Elterncafe, Womens Place und Familiencafe International stehen zur Verfügung. Des Weiteren engagieren sich einige Tagespflegepersonen und die Fachberatung der Stadt Barsinghausen in den Netzwerkgruppen der Frühen Hilfen, um auch hier die Belange der Kindertagespflege einzubringen. 3. Ausbau und qualitative Entwicklung der KTP in Barsinghausen 3.1 Vertretungskonzept für die Kindertagespflege Das Bereitstellen eines fachlichen begründeten Vertretungssystems ist für die Kindertagespflege unerlässlich und maßgeblich für die Verlässlichkeit dieser Betreuungsform. In 23 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII hat der Gesetzgeber deshalb einen Anspruch auf Vertretung formuliert. Für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson ist rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen. In Barsinghausen bieten mehrere Tagespflegepersonen 1-2 Vertretungsplätze an und bekommen hierfür ein pauschales Freihaltegeld von 200 im Monat ausgezahlt. Diese Vertretungskräfte sind allen Tagespflegepersonen bekannt. Sie nehmen regelmäßig an Kooperationstreffen in ihrem Wohnumfeld teil, so dass sie auch viele der anderen Tagespflegekinder kennenlernen. Die Vertretung kann dann bei Bedarf ohne großen organisatorischen Aufwand umgesetzt werden. 3.2 Organisation der Großtagespflege Bei einer Großtagespflegestelle handelt es sich um eine Betreuungsform, bei der maximal zehn Kinder im Alter von 0-3 Jahren von zwei selbständigen Tagespflegepersonen betreut werden. Die Betreuung findet in speziell angemieteten Räumen statt. Auch bei der Errichtung einer Großtagespflegestelle obliegt es der Region Hannover die Tagespflegeerlaubnis zu erteilen. Hierbei orientiert sie sich bezüglich der Standards an der Arbeitshilfe zu Anwendung und Umsetzung des 23 SGB VIII der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen. So müssen die Tagespflegepersonen die räumlichen Voraussetzungen 9

in Bezug auf Größe, Ausstattung und Sicherheit schaffen. Ein weiterer wichtiger Qualitätsfaktor ist die Zuverlässigkeit des Betreuungsangebotes. Im Krankheits- oder Urlaubsfall einer Tagespflegeperson in der Großtagespflege ist deshalb für eine Vertretung zu sorgen. Hierbei handelt sich um eine Kraft im Hintergrund, die in regelmäßigen Abständen am Gruppenalltag teilnimmt. Die Stadt Barsinghausen fördert den Ausbau und die Unterhaltung weiterer Großtagespflegestellen. So gibt es für die Tagespflegepersonen eine einmalige finanzielle Unterstützung für Renovierung und Ausstattung der Räumlichkeiten. Außerdem erhalten die Tagespflegepersonen einen Mietzuschuss von 200 im Monat und eine prozentual höhere Geldleistung. Zusätzlich zu den regulären Beratungsangeboten der Stadt, bekommen die Tagespflegepersonen in der Großtagespflegestelle weitere Unterstützungsangebote durch die Fachberatung. So finden z.b. zusätzliche Fachtreffen speziell für die Großtagespflege statt (s. Anlage 1, Konzept zum Ausbau der Großtagespflege in Barsinghausen). 3.3 Weiterqualifizierung der Tagespflegepersonen Die Stadt Barsinghausen schafft Anreize zur von der Region Hannover empfohlenen Weiterqualifizierung in der Kindertagespflege. Tagespflegepersonen, die die 300 Stunden Weiterqualifizierung absolviert haben und sich für weitere Fortbildungsmodule bis zur 560 Stunden Qualifizierung angemeldet haben bekommen eine erhöhte Förderleistung von 4,74 pro Stunde und Kind. Um eine kontinuierliche Weiterentwicklung zu fördern, erhalten Tagespflegepersonen, die mind. 24 Stunden fachspezifische Fortbildung im Jahr nachweisen von der Stadt Barsinghausen eine Bildungspauschale von 100,-. Für die nachgewiesene Anschaffung von pädagogischem Material oder Fachliteratur gibt es eine Erstattung von 100,- pro Jahr. 3.4 Öffentlichkeitsarbeit Öffentlichkeitsarbeit dient dazu, relevante Themen und Ereignisse darzustellen. Sie hat mit Wertschätzung der Arbeit zu tun und zeigt auf, was in der Kindertagespflege geleistet wird und welche Themen in diesem Bereich wichtig sind. Mut zur Darstellung der eigenen Arbeit macht die Öffentlichkeitsarbeit aus, deshalb unterstützt die Stadt Barsinghausen die Tagespflegepersonen dabei ihre Arbeit transparent zu machen. 10

Öffentlichkeitsarbeit ist gleich Beziehungsarbeit; Die Stadt Barsinghausen begleitet die Tagespflegepersonen bei der gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit, denn nur gemeinsam kann erreicht werden, dass Kindertagespflege als gleichwertiges Betreuungsangebot zur institutionellen Betreuung wahrgenommen wird. Presseartikel über Ausflüge, Veranstaltungen und Aktivitäten sind ein genauso wichtiger Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit, wie das Präsentieren auf der eigenen Homepage, in Flyern und Broschüren. Durch die umfangreiche Darstellung der Kindertagespflege erfahren die Eltern, was dieses Betreuungsangebot ausmacht und welche pädagogische Arbeit geleistet wird. 11