Flurbereinigung im Weißbachtal Informations-und Aufklärungsversammlung für die Grundstückseigentümer und Bewirtschafter am 07.05.2014 Andreas Peter
Inhalte Kurzvorstellung Aufgabenfelder, Beispiele Situation im Weißbachtal Anlass und Ziele der geplanten Flurbereinigung Verfahrensablauf Chancen, Vorteile Kosten 2
Wer sind wir.. Dezernat 33 der Bezirksregierung ist zuständig für Ländliche Entwicklung und Bodenordnung Kernaufgaben: Entwicklung des ländlichen Raumes durch die Instrumente: Bodenordnung (nach dem Flurbereinigungsgesetz, Gemeinschaftswaldgesetz, Gemeinheitsteilungsgesetz) Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) Bezirksregierung ist Flurbereinigungsbehörde Förderung des ländlichen Raumes durch Förderprogramme nach der ILE-Richtlinie des Landes NRW (LEADER, Dorfentwicklung, Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe wie z.b. Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude usw.<) und Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume Das Dezernat hat ca. 115 Beschäftigte an insg. drei Standorten (SI, SO, Arnsberg) 3
Überblick Bezirksregierung Arnsberg Verfahren Insgesamt ca. 103 Bodenordnungsverfahren in Bearbeitung, davon rund 70 Flurbereinigungs-und Zusammenlegungsverfahren (ohne freiwilligen Landtausch) ca. 33.000 ha Fläche 5
Aufgabenfelder für Bodenordnung Dorfentwicklung, Ortslagenregulierung Umsetzung von großen Infrastrukturprojekten Agrarstrukturverbesserung Gewässerentwicklung / WRRL Umsetzung von Wegenetzkonzepten Entwicklung von Natur-und Landschaft Lösung von Landnutzungskonflikten Erhalt der Kulturlandschaft 6
Agrarstrukturverbesserung Planung und Ausbau eines zukunftsfähigen Wegenetzes Ausweisung und Erschließung von betriebswirtschaftlichen Feldblöcken Zusammenlegung des Grundbesitzes und nach Möglichkeit auch der Pachtflächen Schaffungklarer Rechts-und Eigentumsverhältnisse durch ein neues Liegenschaftskataster 9
Brückenbau, gemeinschaftliche Anlagen Planung, Ausbau, Förderung von gemeinschaftlichen Anlagen in der Flurbereinigung 10
Wirtschaftsweg für Land- und Forstwirtschaft Kronenbreite = 4,5 m Fahrbahn = 3,5 m (befestigte Wegebreite) Baukosten für Neubau ca. 33 / lfd.m. Foto: Balve-Garbeck 2012 Baukosten für Ausbau ca. 23 / lfd.m. 11
Dorfentwicklung, Förderung von Tourismus und Naherholung Förderung der Erholung und des Fremdenverkehrs durch Planung, Koordinierung und Realisierung von Maßnahmen wie Anlagen und Maßnahmen der Dorferneuerung Freizeit und Erholung U F 13
Wegenetzplanung in einem Flurbereinigungsverfahren Beispiel Eifel, Flurbereinigung Hüngersdorf Überplanung des landwirtschaftlichen Wegenetzes - Ausdünnung, Rückbau - Ausbau - Neubau Zusammenlegung der Grundstücke, Schlagvergrößerung Beispiel Hüngersdorf, Bez.Reg. Köln 14
Unterstützung von Maßnahmen zum Bodenschutz n 5 24/2 Flur 42 30 der N 6 7 8 9 F 10 31 Scheiderwald 275 Flur 20 Oberwiesen 11 1213 16/1 9/1 14 32 15 24/1 265 F Goldwies 33 39 34 45 19 47 20 44 46 F N N F 295 N 10,5 43 % 38 40 Neigung 35 42 36 600*190 37 m 41 11,4 ha F 36 37 280 285 35 300 225.1 31 33 8 % Neigung 350 *250 m 8,75 ha 34 32 1 229.1 3/1 225.3 305 310 5 1 225.1 6 As 234.1 3 4 7 2 315 8 Erneuerung 225.2 236 18 9 16 17 15 31 27 240.1 239.1 32 19 325 238 33 237 30 34 601 35 20 320 330 Am 21 Flur 22 Über Hansenba 23 231.2 14 244 36 240.2 29 38 237 22 241 28/2 Erneu 239.2 15 315 320 47 20 21 22 225.1 Sch 45 42/1 46 48/1 325 224.3 226 330 23 6 19 Quelle: Dr. 208Richter, HLBG (2012) 223 4/1 41 1 Sch 40 38 227 2 93 80 3 30 In Hansenbach 228 224.2 Erneuerung 81 29 230.1 28 Sch Flur 23 25 26 27 22 231.1 Grundhafte Erneuerung 92 230.2 6 23 24 229.2 Sch 21 7 20 5 8 231.2 9 10 Im Weinacker 320 Sch 11 12 233 232 As 11 12 235 13 Grundhafte Erneuerung 14 15 16 234.2 35 34 33 19 17 1 6 117.1 13 111.2 236 112 36 As 325 37 31 38 32 29 28 2 114.1
Waldflurbereinigung Mobilisierung von bislang ungenutztenholzvorrätendurch die Waldflurbereinigung (Kleinprivatwald) Neubau Holzabfuhrweg in der Bauphase (Attendorn) zukunftsfähige Strukturen schaffen- > z.b. in Windwurfgebieten nach Orkan Kyrill Umsetzung von Infrastrukturvorhaben im Wald Zusammenlegung im Gemeinschaftswald / Neugründungen von Waldgenossenschaften 16 Bodenordung im Wald (Lennestadt))
Realisierung von flächenbezogenen Vorhaben und Auflösung von Landnutzungskonflikten Beitrag zum Hochwasserschutz durch Schaffung dezentraler Rückhalteräume (Retentionsräume) einschließlich deren eigentumsrechtlicher Absicherung Erhalt der Kulturlandschaft Offenhaltung der Landschaft und Erhaltung ökologisch Wertvoller Landschaftsbestandteile Umsetzung flächenintensiver Projekte aus dem Bewirtschaftungsplan / Maßnahmenprogramm der Wasserrahmenrichtlinie Uferrandstreifen Renaturierung<. Maßnahmen aus Landschaftsplänen umsetzen 17
Natur- und Landschaftsentwicklung Bachlauf(2005) (Aufnahmen 2008) 18
Natur- und Landschaftsentwicklung nach Durchführung(April 2010) 19 DurchgängigeFreistellungdes Bachtalsam Berndebach(Sauerland) (Aufnahme: Juli 2010) 6,85 ha Fläche
Situation in Wilgersdorf/ Weißbachtal Naturschutz NSG Weißbachtal hat eine Größe von 79 ha Besonders wertvolle Lebensräume wie naturnahe Bachabschnitte und strukturreiche Nass-und Feuchtwiesen 55 % der Flächen Vertragsnaturschutz betreut von der Biologischen Station und dem NABU Bewirtschaftung & Pflege durch ortsansässige Landwirte Wilgersdorf Naturschutzgebiet Weißbachtal 21
Naturschutzgebiet Weißbachtal NSG ist Zielkulisse für die NRW-Stiftung 79 ha Geschützte Biotope sind in grün dargestellt Für die Zielkulisse hat die NRW-Stiftung bei der Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 33 den Antrag auf Einleitung einer Flurbereinigung gestellt, mit dem Ziel, möglichst viele Flächen für den Naturschutz zu erwerben. Es stehen hierfür rund 400.000 für Grunderwerb zur Verfügung Grünlandflächen innerhalb des NSG werden zu einem einheitlichen Preis von 1,10 /m² angekauft (im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens) Besonderheiten werden im Einzelfall bewertet (z.b. Baumbestand) Wilgersdorf Naturschutzgebiet Weißbachtal 22
Situation in Wilgersdorf/ Weißbachtal Agrarstruktur Stark landwirtschaftlich geprägt Flächenbewirtschaftung durch verschiedene landwirtschaftliche Betriebe Hoher Pachtflächenanteil Kleine Feldblöcke, Parzellen kleinstrukturiert Wegenetz entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen aufgrund der heutigen großen Maschinen (Ausbaustandard, Zustand und Wegedichte) Wilgersdorf Landwirtschaft 23
Geplante Gebietsgrenze Flurbereinigungsverfahren Beinhaltet Flächen des Naturschutzgebietes (NSG) Land-und forstwirtschaftliche Flächen außerhalb des NSG Es ist möglich, bei Bedarf weitere Flächen einzubeziehen Größe ca. 130 ha Ca. 250 Teilnehmer Anmerkung: Die Grenze eines Flurbereinigungsverfahrens hat keine naturschutzrechtliche Einschränkung o.ä. zur Folge der Rechtsverkehr mit Grundstücken wird nicht eingeschränkt Wilgersdorf Landwirtschaft 24
Anlass und Hintergründe für eine geplante Flurbereinigung im Weißbachtal Antrag der Nordrhein-Westfalen Stiftung auf Einleitung einer Flurbereinigung (Dezember 2012) Vorgespräche mit Behörden, Naturschutz, der NRW-Stiftung, landwirtschaftlicher Berufsvertretung und Gemeinde Wilnsdorf Vorgespräche mit betroffenen Landwirten Klärung der Finanzierung für ein mögliches Flurbereinigungsverfahren Informationsveranstaltung für alle betroffenen Eigentümer und Bewirtschafter (7. Mai 2014) Anstoß für das Projekt war der Naturschutz! Ziel in der Flurbereinigung: Naturschutz und Landwirtschaft gleichermaßen unterstützen! 25
Ziele und Maßnahmen für eine geplante Flurbereinigung im Weißbachtal Einleitung eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens gem. 86 FlurbG Flächen im Naturschutzgebiet sollen für Naturschutzwecke erworben oder herausgetauscht werden Dabei soll die extensive Bewirtschaftung durch die ortsansässigen Bewirtschafter erhalten und gesichert werden (z.b. durch langfristige Pachtverträge) Außerhalb des NSG soll die Agrarstruktur verbessert werden, damit die landwirtschaftlichen Betriebe wettbewerbsfähig bleiben. Dazu können im notwendigen Umfang das Wegenetz angepasst (Ausbau und Ausdünnung), die Feldblöcke vergrößert und Flächen zusammengelegt werden. Es ist möglich weitere Maßnahmen zu unterstützen und umzusetzen (z.b. Radwege, Landschaftsentwicklung,<). Naturschutz und Landwirtschaft sind vereinbar! Flurbereinigung ist ein Mittel des Interessenausgleichs! 26
Verfahrensabläufe in der Flurbereinigung Mitwirkung der Teilnehmer.. Teilnehmerversammlung Wahl eines Vorstandes, der bei wesentlichen Entscheidungen beteiligt ist: - Wertermittlung - Planungund Ausbau der gemeinschaftlichen Anlagen Mit jedem Teilnehmer werden Planwunschgesprächegeführt und Zuteilungsvorschlägefür die neuen Grundstücke erörtert. Verfahrensdauer 8 12 Jahre 31
Einige Vorteile einer Flurbereinigung im Weißbachtal Durch das zusammenlegen von Flächen zu wirtschaftlichen Einheiten verbessern sich diebewirtschaftungsmöglichkeitenfür den Eigentümer, die Landwirte und Waldeigentümer Grundstückseigentümerim Naturschutzgebiet können ihre Grundstücke unkompliziert verkaufen oder sich heraustauschen lassen Es werden klare Rechts- und Eigentumsverhältnisse geschaffen Das Wegenetz wird modernisiert, davon profitieren alle!! (Landwirte, Waldbauern, Spaziergänger, Radfahrer<) Erholungswertder Landschaft steigt durch Natur- und Landschaftsentwicklung Die Wettbewerbsfähigkeit und damit die Existenz der ortsansässigen Landwirtewird gestärkt (ohne Landwirte können die Flächen im NSG nicht gepflegt werden) 35
Kosten - Fördersätze Verfahrenskosten(trägt Land) Kosten der Behörde einschl. Waldwertgutachten u. Vermessungsingenieurleistungen Ausführungskosten (tragen EU, Bund, Land und die Teilnehmergemeinschaft) forstwirtschaftlicher Wegebau mit Regelförderung 70 % inkl. MwSt. sonstiges (z.b. Haftpflicht, Kassenverwalter), Vermessung (nur Messgehilfenlöhne u. Vermarkungsmaterial) mit einer Förderung von bis zu 80 % inkl. MwSt. (nach derzeitigen Förderrichtlinien) Eigenanteil tragen die begünstigten Eigentümer für Vermessungen u. Sonstiges ca. 40-90 /ha für Wegeneubau ca. 8-10 /lfd. m für Ausbau ca. 4-7 /lfd. m 37
Kosten für die Teilnehmer im Verfahren Weißbachtal Ausführungskosten Kalkulierte Ausführungskosten Betrag Beiträgefürdie Teilnehmergemeinschaft Gesamtkostenanschlag 100.000 20.000 z.teil freiwillige Kostenübernahme durch: Vermessung 40.000 8.000 NRW-Stiftung Wegebau 40.000 8.000 Jagdgenossenschaft+ ggf. Begünstigte/ Träger Landschaftsentwicklung 15.000 3.000 Begünstigte Sonstiges 5.000 1.000 NRW-Stiftung Für die Grundstückseigentümer entstehen keine Kosten (es sei denn für Maßnahmen, die im Interesse der Eigentümer auf Grundlage einer Vereinbarung durchgeführt werden (z.b. Beseitigung einer Weihnachtsbaumkultur, Fichtenriegel usw. oder bei zusätzlichen Maßnahmen) 39
Ansprechpartner / Kontakt / weitere Informationen Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 33 Hermelsbacher Weg 15 57072 Siegen Andreas Peter Tel. (02931) 82 5596 Andreas.Peter@bezreg-arnsberg.nrw.de Thomas Busch Tel. (02931) 82 5506 Thomas.Busch@bezreg-arnsberg.nrw.de Allgemeine Ländliche Entwicklung (Förderprogramme) Andreas Pletziger Tel. (02931) 82 2756 Andreas.Pletziger@bezreg-arnsberg.nrw.de Für das geplante Bodenordnungsverfahren Weißbachtal René Jacobsen Tel. (02931) 82 5567 Rene.Jacobsen@bezreg-arnsberg.nrw.de Lutz Weigelt Tel. (02931) 82 5590 Lutz.Weigelt@bezreg-arnsberg.nrw.de Weitere Informationen im Internet unter: Bodenordnung allgemein http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/308240 Weißbachtal http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/2493004 40