Einzureichen beim örtlichen Sozialamt / Nicht beim Kreis Segeberg!

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Name, Vorname des Kindes/der Kinder. Geburtsdatum. bei den Eltern. bei der Mutter. (ggf. auf gesondertem Blatt erläutern) beim Vater

I Erstantrag. Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege inklusive der

Antrag auf Tagespflege

Antrag auf Erlass des Kostenbeitrags für Kinder in Kindertagespflege gem. 90 i. V. m. 23, 24 SGB VIII

Transkript:

Eingangsdatum Einzureichen beim örtlichen Sozialamt / Nicht beim Kreis Segeberg! Antrag auf Ermäßigung des Kostenbeitrages für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege gemäß 90 SGB VIII nach der Satzung des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege Erstantrag Folgeantrag Gibt es Geschwisterkinder, die in einer Kindertageseinrichtung betreut werden? ja Wenn ja (Name der/des Kindes/er und Geburtsdatum) nein 1. Persönliche Daten der/des Antragsteller/s

- 2 - Name, Vorname Geburtsdatum Verwandtschaftsverhältnis Nettoeinkommen 3. Wirtschaftliche Verhältnisse Sofern Sie Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Jobcenter) oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, von Sozialhilfe nach dem SGB XII oder von Kinderzuschlag sind, kreuzen Sie bitte das oder die entsprechenden Felder an und legen den/die entsprechenden Leistungsbescheid/e vor. Pkt. 3.1 und 3.2 braucht in diesen Fällen nicht ausgefüllt werden! Leistungen nach dem SGB II Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen nach dem SGB XII Kinderzuschlag 3.1 Einkommen Art der Einkünfte Mutter Vater antragstellende/s Kind/er Erwerbseinkommen netto Nettoeinkommen Selbständiger

- 3 - Urlaubs/Weihnachtsgeld Sonderzuwendungen/Provisionen Steuerrückzahlung bzw. Erstattung Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe o.a. Krankengeld Renten/Erwerbsunfähigkeitsrenten/Zusatz-oder Werksrenten/Versorgungsbezüge/Hinterbliebenenrenten/ Unfallrenten Art der Rente: Wohngeld Übergangsgeld Kindergeld Ehegattenunterhalt Kindesunterhalt/ Unterhaltsvorschuss Kinderbetreuungskosten (Arbeitgeber/Krankenkasse/ Bundesagentur für Arbeit, Träger einer Reha-Maßnahme o.a.) Elterngeld Einkünfte als Zinsen, Mieten, Pachten Sonstige Einkünfte Art der Einkünfte: 3.2 Ausgaben Ausgaben a) berufsbedingte Aufwendungen öffentliche Verkehrsmittel Pkw Fahrtkosten zur Arbeitsstätte Entfernung zur Arbeit einf. Strecke : km Beiträge für Berufsverbände Mutter Vater Arbeitsmittel (pauschal 5,20 - für höhere Aufwendungen schriftliche Belege einreichen)

- 4 - Sonstige b) Kosten der Unterkunft Miete (kalt) Nebenkosten (ohne Strom und Heizung) bei Wohnungs- und Hauseigentum: Abtrag nur Zinsen Abtrag nur Tilgung Grundsteuer Gebäudeversicherung Abwassergebühren Abfallgebühren sonstige Aufwendungen c) Versicherungsbeiträge Privat-Haftpflicht Hausrat Krankenversicherung/Pflegeversicherung (soweit nicht bereits beim Erwerbseinkommen berücksichtigt, z.b. Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse) Altersvorsorge/Riesterrente d)unterhaltsverpflichtungen (für Personen, die nicht im Haushalt leben, je doch überwiegend unterhalten werden) Sonstige Belastungen z.b. doppelte Haushaltsführung (beruflich) o.a. Ich versichere/wir versichern die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und verpflichte/n mich/uns, persönliche und wirtschaftliche Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Mir/ Uns ist bekannt, dass bei Nichteinhaltung der Anzeigepflicht die Ermäßigung entfällt bzw. eine Rückforderung erfolgt. Die Erhebung der vorstehenden Daten erfolgt aufgrund des 67 Sozialgesetzbuch X SGB X in Verbindung mit 35 SGB I und 61 ff SGB VIII. Der Speicherung und Verarbeitung der erhobenen Daten stimme/n ich/wir im Rahmen meiner Mitwirkungspflicht nach den 60ff SGB I unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen(DS-GVO) zu. Ich/Wir gebe/n weiterhin die Einwilligung, die erhobenen Daten an Dritte zu übermitteln, sofern dies für die Berechnung und Festsetzung der Ermäßigung oder den Erlass des Kostenbeitrages erforderlich ist. Es ist mir/uns bekannt, dass ein möglicher Anspruch auf Ermäßigung des Kostenbeitrages nach der Satzung des Kreises Segeberg erst nach Eingang dieses Antrages beim örtlichen Sozialamt unter Vorlage der erforderlichen Nachweise bzw. Belege gewährt werden kann. Anträge können nur für den aktuellen Monat bzw. für die Zukunft gestellt werden, eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich. Ich versichere/wir versichern einen Antrag auf Gewährung einer laufenden Geldleistung für Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII an die Tagespflegeperson bei dem Jugendamt des Kreises Segeberg gestellt zu haben.

- 5 - Ort, Datum Unterschrift Unterschrift Hinweise Dem Antrag auf Gewährung einer laufenden Geldleistung für Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII entsprechend wird das Tagespflegegeld in Höhe von 4,00 EUR bzw. 4,50 EUR (je nach Qualifikation der Tagespflegeperson) je Betreuungsstunde und Kind vom Jugendamt des Kreises Segeberg an die Tagespflegeperson gezahlt. Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Antrages zu vermeiden, achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihre Angaben zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen durch entsprechende Unterlagen nachweisen. Folgende Unterlagen / Nachweise werden bei Veränderungen unbedingt benötigt: Brutto- und Nettoverdienstbescheinigungen sowie Nachweise über Sonderzuwendungen, z.b. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld (soweit diese nicht der Verdienstbescheinigung entnommen werden können). Lohn- bzw. Einkommenssteuerbescheide Selbstständige legen die Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Einnahmen / Überschussrechnungen und Steuerbescheide sowie Nachweise über die private Krankenversicherung, Unfallversicherung und Leistungen für die Altersversorgung vor. Leistungen der Sozialversicherungsträger (Bundesagentur für Arbeit, Krankenkasse, Dt. Rentenversicherung Bund oder Nord) z.b. Arbeitslosengeld I oder II, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Alters-, Erwerbsminderungs-, Witwen-, Waisenrente etc. sind durch die entsprechenden Bewilligungsbescheide nachzuweisen. Wer Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld erhält, braucht lediglich den aktuellen Bescheid über diese Leistung vorzulegen. Dies gilt ebenfalls für Personen, die laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Nachweis über die Höhe des Kindergeldes Nachweis über Unterhaltszahlungen (auch Unterhaltsvorschussleistungen durch das Jugendamt). Wohngeldbescheid (unbedingt auch ablehnende Bescheid vorlegen). Bei Mietverhältnissen den Mietvertrag oder letzte Betriebs- oder Nebenkostenabrechnung vorlegen. Hieraus müssen die Angaben über die aktuelle Kaltmiete, die Heizungskosten sowie die Nebenkosten zu ersehen sein. Bei Wohnungs- bzw. Hauseigentum die entsprechenden Darlehensverträge, aus denen sich die Höhe der Leistungsraten ergibt. (Zins- und Tilgungsplan), sowie Nachweise über die Bewirtungskosten, z.b. Wasser / Abwasser, Grundsteuer, Schornsteinfegergebühren, Straßenreinigung, Abfallbeseitigung etc. vorlegen. Die Höhe der Versicherungsbeiträge ist durch die Vorlage von aktuellen Beitragsabrechnungen nachzuweisen. Kapitalbildende Versicherungen können nur unter besonderen Voraussetzungen anerkannt werden.