Energetische Stadtsanierung KfW 432. Perspektiven zur Energetischen Stadtsanierung in Schleswig-Holstein

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Transkript:

Energetische Stadtsanierung KfW 432 Perspektiven zur Energetischen Stadtsanierung in Schleswig-Holstein

Inhalt Stand der Förderung Ergänzende Förderprogramme Ausblick // 2

Förderbedingungen Energetische Stadtsanierung in SH ergänzende Beratung durch ARGE e.v. und IB.SH Eigenanteil Zuschuss SH 15 % Eigenanteil Kommune/Sonstige 20 % Zuschuss SH (bis zu 30 %) 65 % Zuschuss KfW Zuschuss KfW 100 % Kosten // 3

Fördermittelausstattung Energetische Stadtsanierung in SH Sowohl die Förderung des MILI als auch des MELUND ist für 2019 gesichert. MELUND stellte für 2018-2020 450 TEUR zur Verfügung. MILI Förderung im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung // 4

Förderung in Zahlen Anzahl geförderter Konzepte: 48 davon beendet: 27 Anzahl geförderte Sanierungsmanagements: 14 davon beendet: 2 In SH für dieses Programm eingesetzte KfW Mittel: 3.124.660 EUR Ko-Förderung des Landes Aus SWF: 739.596 EUR Aus Städtebauförderung: 65.869 EUR Aus Fördertitel MELUND: 415.784 EUR Qualifizierungsdienstleistungen ARGE / IB.SH: rd. 141.700 EUR // 5

Konzepte // 6

Sanierungsdurchführung // 7

Ergänzende Förderprogramme des Landes Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer Modernisierungszuschuss private Vermieter Bürgerenergie KFW Programme Kommunalrichtlinie 2019 // 8

Zuschussprogramm Ziele Energieverbrauch im Wohnungsbestand senken Barrierefreies Wohnen Maßnahmen zum Einbruchschutz bei Selbstnutzern fördern Zielgruppe Selbstnutzer Private Vermieter (Privatpersonen und BGB-Gesellschaften mit einem Wohnungsbestand von max. 20 vermieteten Wohnungen) // 9

Zuschussprogramm Was wird gefördert? Energetische Maßnahmen mit CO2-Einsparung von mind. 20 % und/oder Barriere reduzierende Maßnahmen bei der Erschließung von Wohngebäuden, z. B. Zuwegungen, Aufzügen, Treppenanlagen, Rampen oder Stellplätze in Wohnungen, z. B. Veränderungen der Wohnungszuschnitte, Türverbreiterungen, Anpassung von Sanitärräumen Maßnahmen zum Einbruchschutz Produkte Eigentumsmaßnahmen // 10

Zuschussprogramm Wo wird gefördert? * Lage der Immobilie Private Vermieter in einem Gebiet, das mehrheitlich von der Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung bewohnt wird (z. B. Soziale Stadt) Bestätigung Kommune Selbstnutzer in einem städtischen Wohnquartier Gebiete, für die die Kommune Entwicklungsziele für den energie-effizienten und alten- bzw. altersgerechten Wohnbestand festgelegt hat in einem Gebiet für das ein integriertes Quartierskonzept gem. einem Förderbescheid nach den Bestimmungen Energetische Stadtsanierung vorliegt Gemeinden, die in der Schleswig-Holsteinischen Kappungsgrenzenverordnung genannt sind * Bei Maßnahmen zum Einbruchschutz werden keine Anforderungen an die Lage der Immobilie gestellt // 11

Zuschussprogramm Wie wird gefördert? Private Vermieter Mindestinvestitionsvolumen 5.000 je modernisierter Wohnung Höhe Zuschuss 20 % der förderfähigen Kosten, max. 5.000 je Wohnung Selbstnutzer energetische und barrierereduzierende Maßnahmen Selbstnutzer Einbruchschutz 12.000 1.000 2.000, unabhängig von Kosten 15 % der förderfähigen Kosten, max. 1.500 // 12

Zuschussprogramm Beratung Insbesondere durch örtliche Haus- und Grundeigentümervereine Hinweis auf Förderung durch KfW und/oder Investitionsbank Katalog der ARGE zu Barriere reduzierenden Maßnahmen über folgenden Link abrufbar: http://www.schleswig-holstein.de/im/de/staedtebauenwohnung/wohnungswesen/barrierefreiheit/barrierefrei_node.html Antragstellung Beantragung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen Es gilt das Windhundverfahren Erste Vorprüfung durch Haus und Grund Bei gleichzeitiger Beantragung von KfW-/IB.SH-Darlehen ist ein gesonderter Antrag bei der IB.SH einzureichen In KfW 432-Gebieten gerne über zentralen Ansprechpartner: Gerhard Petermann 0431 9905-3315 gerhard.petermann@ib-sh.de Sandra Hofmann 0431 9905-3729 sandra.hofmann@ib-sh.de // 13

KfW-Förderprogramme für Kommunen Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände, Eigenbetriebe Programme und Finanzierungszwecke Nr. Soll-Zins* IKK Investitionskredit Kommunen > Allgemeine Infrastruktur-Investitionen sowie Beteiligungserwerb 208 0,28 % 20J 0,60% 30 J 0,77% Energetische Stadtsanierung Zuschuss > Konzepte und Sanierungsmanager IKK Energetische Stadtsanierung Quartiersversorgung > Wärme-, Kälte-, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung Energieeffizient Sanieren Zuschuss Brennstoffzelle > Einbau innovativer Brennstoffzellensysteme in Wohn- und Nichtwohngebäude IKK Energieeffizient Bauen und Sanieren > Energetische Sanierung, Bau oder Ersterwerb energieeffizienter Nichtwohngebäude IKK Barrierearme Stadt > Barriereabbau in der kommunalen Infrastruktur inkl. ÖPNV 432 65 % Zuschuss 201 0,05 % 433 217/218 0,05 % zzgl. bis zu 17,5 % Tilgungszuschuss 0,05% zzgl. bis zu 5% Tilgungszuschuss 233 0,05 % * Sollzins bei 10-jähriger Zinsbindung und einer Darlehenslaufzeit von 10 Jahren, Stand 05.07.2017. Tagesaktuelle Konditionen unter www.kfw.de/programmnummer Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände

KfW-Förderprogramme für kommunale und soziale Unternehmen Kommunale Beteiligung > 50 % Gemeinnützige Unternehmen Programme und Finanzierungszwecke Nr. Soll-Zins* IKU Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen > Allgemeine Infrastrukturinvestitionen sowie Beteiligungserwerb IKU Energetische Stadtsanierung Quartiersversorgung > Wärme-, Kälte-, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung IKU Energieeffizient Bauen und Sanieren > Energetische Sanierung, Bau oder Ersterwerb energieeffizienter Nichtwohngebäude IKU Barrierearme Stadt > Barriereabbau in der kommunalen Infrastruktur, insb. ÖPNV 148 1,40 % 202 219/220 1,00 % zzgl. 5% Tilgungszuschuss 1,00 % zzgl. bis zu 17,5 % Tilgungszuschuss 234 1,00 % Energieeffizienzprogramm - Abwärme > Maßnahmen zur Abwärmevermeidung bzw. -nutzung Erneuerbare Energien Premium und Standard > Anlagen zur Wärme- und Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien 294/494 270/271 1,00% oder 50 % Zuschuss (494) 1,00 % zzgl. Inv. bzw. Tilgungszuschuss * Sollzins bei 10-jähriger Zinsbindung und einer Darlehenslaufzeit von 10 Jahren, Preisklasse A, Stand 20.11.2018. Tagesaktuelle Konditionen unter www.kfw.de/zins

Klimaschutzinitiative des Bundes: Kommunalrichtlinie Die Kommunalrichtlinie 2019 Förderung von Fokusberatung und Konzepten und Netzwerken Förderung eines Klimaschutzmanagements Förderung investiver Klimaschutzmaßnahmen Klimaschutzinvestitionen in Bildungs- / Jugendfreizeiteinrichtungen und Sportstätten Fokusberatung Kommunale Netzwerke Erstellung von Klimaschutzkonzepten Anschlussvorhaben Stelle für Klimaschutzmanagement Energiesparmodelle in Bildungsund Jugendfreizeiteinrichtungen / Sportstätten Sanierung der Außen- /Straßen-/Innen- und Hallenbeleuchtung sowie Signalanlagen Raumlufttechnische Anlagen Klimaschutz in Rechenzentren Sanierung der Außen-/ Straßen- /Innen- und Hallenbeleuchtung Raumlufttechnische Anlagen Klimaschutz in Rechenzentren Erstellung von Energie- und Umweltmanagementsystemen Ausgewählte Maßnahme Starterpaket für Energiespar modelle Nachhaltige Mobilität Abfallentsorgung, Kläranlagen und Trinkwasser Austausch von Elektrogeräten Weitere investive Maßnahmen // 16

Übersicht Bürgerenergie.SH Unterstützt Projekte in der Startphase Zusammenschluss von mindestens 7 Personen erforderlich Erneuerbare Wärme, Erneuerbarer Strom, Neue Mobilität und Energieeffizienz Revolvierender Fonds Risikokapital pro Projekt bis zu 200.000 EUR // 17

Förderbedingungen Energetische Stadtsanierung in SH Förderziele gemäß KfW-Merkblatt Nr. 432 Steigerung der Energieeffizienz in Kommunen bzw. Quartieren Vom Gebäude zum Quartier Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude Prüfung der Wärmeversorgung / Wärmenetze Vorhandene Ansätze oder Konzepte nutzen Energiebilanz erarbeiten CO2-Emmissionen reduzieren Maßnahmen umsetzen / Hemmnisse aufzeigen // 18

KfW-Programm Nr. 432 A. Integrierte Quartierskonzepte Ausgangsanalyse Beachtung vorhandener Konzepte oder Planungen Einbeziehung der Öffentlichkeit Gesamtenergiebilanz Analyse möglicher Umsetzungshemmnisse Maßnahmenkatalog Kosten, Wirtschaftlichkeit B. Sanierungsmanager Umsetzung Anlaufstelle für Fragen // 19

KfW-Programm Nr. 432 Auszug aus dem Merkblatt Integrierte Quartierskonzepte zeigen unter Beachtung städtebaulicher, denkmalpflegerischer, baukultureller, wohnungswirtschaftlicher, demografischer und sozialer Aspekte die technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale im Quartier auf. [ ] altersgerechten Sanierung des Quartiers [ ] [ ] Barriereabbau im Gebäudebestand und in der kommunalen Infrastruktur [ ] [ ] Sozialstruktur des Quartiers und Auswirkungen der Sanierungsmaßnahmen auf die Bewohner [ ] // 20

Ausblick Gute Förderkulisse Integrierten Ansatz stärken Chancen der Vernetzung zu sonstigen Themen im Quartier nutzen Anpassung Klimawandel als Thema stärker in den Blick rücken Einsatz besonderes Städtebaurecht und Abschreibung nach 7h EStG im Einzelfall Konsequente Nutzung der bestehenden Förderprogramme // 21

Kontaktdaten Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) Gerhard Petermann Fleethörn 29-31 24103 Kiel Telefon: 0431 9905-3315 E-Mail: gerhard.petermann @ib-sh.de www.ib-sh.de // 22