Protokoll der 14. Gemeinderatssitzung vom 24. Januar 2012

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Transkript:

Protokoll der 14. Gemeinderatssitzung vom 24. Januar 2012 Anwesend Rainer Beck Josef Biedermann Irene Elford Norbert Gantner Günther Jehle Horst Meier Monika Stahl Zu 2012/122 Klaus Büchel und Stefan Zeller, Klaus Büchel Anstalt, Mauren Thomas Meier, Gemeindebauverwaltung 2012/122 Machbarkeitsbeurteilung / Technisches Vorprojekt Rekultivierung Plankner Äscher Mit Gemeinderatsbeschluss 2011/504 vom 8. Februar 2011 wurde der Auftrag für die Projektierung der Rekultivierung Plankner Äscher an die Klaus Büchel Anstalt, Ingenieurbüro für Agrar- & Umweltberatung, Mauren vergeben. Zwischenzeitlich liegt die Machbarkeitsbeurteilung bzw. das Technische Vorprojekt vor und damit auch eine Grobkostenschätzung für die verschiedenen Verfahren zur Rekultivierung. Das Technische Vorprojekt wird dem Gemeinderat vorgestellt. Seitens des Ingenieurbüros Klaus Büchel Anstalt wird empfohlen, Boden verbessernde Massnahmen umzusetzen, da innerhalb des Projektperimeters eine schleichende Bodenverschlechterung im Gang ist. Zur Erhaltung der aktuellen Bodenfruchtbarkeit und Nutzungseignung sind Boden verbessernde Massnahmen notwendig. Bevor nun die Ausarbeitung des Detailprojektes angegangen wird, soll auf Grund der Erkenntnisse aus dem Technischen Vorprojekt (Kosten, etc.) entschieden werden, ob die Rekultivierung des Plankner Äschers weiterverfolgt werden soll. Im Rahmen des Detailprojektes sind die offenen Fragen bezüglich der Rekultivierungstechnik und die Funktionsfähigkeit des Drainagesystems zu klären. Dies umfasst insbesondere eine vertiefte Abklärung betreffend das Drainagesystem (geotechnische Analyse und Beurteilung), eine Evaluation möglicher weiterer Rekultivierungsverfahren sowie die Vorabklärung zur Verfügbarkeit an qualitativ geeignetem Erdaushub. Für die geotechnische Analyse und Beurteilung sind mehrere Seite 1 von 6

Sondierschlitze zu erstellen sowie bodenphysikalische Laboruntersuchungen durchzuführen, was zusätzliche Aufwendungen zur Auftragsvergabe vom 8. Februar 2011 in Höhe von CHF 10'000.00 beinhaltet. Der Gemeinderat beschliesst einstimmig, die Rekultivierung des Plankner Äschers auf Grund der Erkenntnisse aus dem vorliegenden Technischen Vorprojekt weiter zu verfolgen und die zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von CHF 10'000.00 zu genehmigen. 2012/123 Protokoll der 13. Gemeinderatssitzung vom 13. Dezember 2011 Das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 13. Dezember 2011 wurde im Zirkularverfahren einstimmig genehmigt. 2012/124 Auftragsvergabe Holzschlagarbeiten 2012 Projekt Waldrand im Dorfgebiet Mit Gemeinderatsbeschluss 2011/96 vom 8. November 2011 hat der Gemeinderat einen Kredit von CHF 80'000 für die Holzschlag- und Aufräumarbeiten auf den Gemeindeparzellen für das Projekt Waldrand im Dorfgebiet genehmigt und in das Investitionsbudget 2012 aufgenommen. Davon entfallen rund CHF 45'000 auf die Holzschlagarbeiten. Mit Gemeinderatsbeschluss 2010/477 vom 30. November 2010 wurde die seit mehreren Jahren bestehende Vereinbarung zur Zusammenarbeit mit der Gemeinde Schaan betreffend der Waldbewirtschaftung verlängert. Der Schaaner Gemeindeförster ist zudem Mitglied der Projektgruppe Waldrand im Dorfgebiet und war bei den Begehungen dabei. Es bietet sich somit an, die Holzschlagarbeiten an diesen Forstbetrieb zu vergeben, zudem sind die Stundenansätze geringer gegenüber Drittanbietern. Die Arbeiten werden je nach Witterungsverhältnissen ab Januar 2012 durchgeführt. Sie beinhalten die noch auszuführenden Holzschlagarbeiten im Dorfgebiet und in Oberplanken. Der Gemeinderat beschliesst einstimmig, die Holzschlagarbeiten 2012 für das Projekt Waldrand im Dorfgebiet in Höhe von CHF 45'000 an den Forstbetrieb der Gemeinde Schaan zu vergeben. Seite 2 von 6

2012/125 Jagdpachtvergabe Jagdrevier Planken 2012-2021 Mit GRB 2011/109 vom 29. November 2011 hat der Gemeinderat die freihändige Vergabe des Plankner Jagdreviers für die Pachtperiode 2012-2021 genehmigt und die Eingabefrist auf den 16. Dezember 2011 festgesetzt. Die freihändige Vergabe durch die Gemeinde hat bis zum 31. Januar 2012 zu erfolgen. Die gemäss Art. 8 des Jagdgesetzes aufgrund des grossen Bodenanteils notwendige Zustimmung der Gemeinde Schaan für die freihändige Vergabe hat der Schaaner Gemeinderat an seiner Sitzung vom 18. Januar 2012 erteilt. Für die neue Pachtdauer haben sich lediglich die derzeitigen Pächter (Jagdgesellschaft Planken) beworben. Die Jagdgesellschaft Planken, bestehend aus Gustav Jehle (Jagdleiter), Herbert Beck (Jagdaufseher), David Falk und Ferdinand Schierscher, ist bereit, das Jagdrevier Planken zum Ausrufpreis von CHF 7'000.00 zu pachten. E- benso möchten sie die Jagdhütte auf Gafadura weiterhin nutzen. Im Rahmen der Jagdpachtvergabe 2012 2021 hat die Gemeinde Schaan zwischenzeitlich eine Anfrage für eine Fusswegverbindung über das Jagdrevier Planken in das Jagdrevier Alpila gestellt. Der Jagdweg würde am südlichen Rand des Plankner Jagdreviers im Gebiet Schlepfana oberhalb von Oberplanken mit einer Länge von rund 1 Kilometer zu stehen kommen. Der Einstieg würde über den Wanderweg von Oberplanken zur Alpilahütte erfolgen. Die Bau- und Unterhaltskosten gingen vollumfänglich zu Lasten der Gemeinde Schaan. Grund für die Anfrage ist das schwer zugängliche Gebiet für die Alpila-Jagd auf der Schaaner Seite. Mit diesem Jagdweg könnte die Bejagung der Jagd Alpila erheblich erleichtert werden. In Art. 38 Abs. 1) des Jagdgesetzes ist die Nutzung von Jägernotwegen geregelt: Wenn die Jagdpächter und die von ihnen im Jagdbetrieb verwendeten oder zugelassenen Personen zum Jagdgebiet nicht auf einem zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Weg oder nur auf einem unverhältnismässig grossen Umweg gelangen können, so kann die Regierung festsetzen, welcher Weg (Jägernotweg) durch das fremde Jagdgebiet zu nehmen ist. Die Gemeindevorstehung schlägt vor, die Anfrage der Gemeinde Schaan zusammen mit dem über die Jagdpachtvergabe 2012 2021 der Regierung zur Beurteilung weiterzuleiten. Die Regierung soll dann einen allfälligen in die Pachtverträge zwischen der Regierung und den Jagdgruppen Planken und Alpila aufnehmen. Am Zielführendsten wäre es sicherlich, wenn die Jagdgruppen der Jagdreviere Planken und Alpila vorab eine einvernehmliche Lösung vorschlagen würden. Seite 3 von 6

Mit GRB 2011/109 vom 29. November 2011 hat der Gemeinderat auch die freihändige Vergabe des Jagdreviers Bargella (Plankner Garselli) durch die Gemeinde Triesenberg für die Pachtperiode 2012-2021 genehmigt, nachdem der Bodenanteil der Gemeinde Planken mit 187 ha das Einverständnis des Bodeneigentümers erforderte. Die Gemeinde Triesenberg hat am 23. Dezember 2011 die freihändige Jagdpachtvergabe des Jagdreviers Bargella vorgenommen, welche nun von der Gemeinde Planken zu bestätigen ist. Der Gemeinderat beschliesst einstimmig, 1. das Jagdrevier Planken für die Pachtperiode vom 1. April 2012 bis 31. März 2021 an die Jagdgesellschaft Planken bestehend aus Gustav Jehle (Jagdleiter), Herbert Beck (Jagdaufseher), David Falk und Ferdinand Schierscher zum festgesetzten Ausrufpreis von CHF 7'000.00 p.a. zu verpachten. Ebenso wird die Jagdhütte auf der Alpe Gafadura wiederum an die Jagdgesellschaft Planken für die neue Jagdpachtdauer vermietet. Die Miete beträgt unverändert CHF 1'000.00 pro Jahr. 2. die Anfrage der Gemeinde Schaan hinsichtlich einer Fusswegverbindung über das Jagdrevier Planken in das Jagdrevier Alpila zusammen mit dem Gemeinderatsbeschluss über die Jagdpachtvergabe 2012 2021 der Regierung zur Beurteilung weiterzuleiten. Ein entsprechender Regierungsbeschluss soll in die Pachtverträge zwischen der Regierung und den Jagdgruppen Planken und Alpila aufgenommen werden. 3. der freihändigen Vergabe des Jagdreviers Bargella durch die Gemeinde Triesenberg an die Jagdgesellschaft, bestehend aus Josef Quaderer (Jagdleiter), Ferdinand Eberle (Jagdleiter-Stv.), Rainer Gassner, Urs Hartmann, Roger Steuble, Serge und Edith Walser sowie Christoph Meier (Jagdaufseher), für die Jagdpachtperiode 2012 2021 zuzustimmen. Ausstand: Günther Jehle 2012/126 Zonenplanänderung Parzelle Nr. 192 Im Zusammenhang mit dem Bauprojekt Gemeindesaal mit Gasthaus ist die Pl. Parzelle Nr. 192 nach der Mutation Nr. 303, Gemeinde Planken, in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen umzuwidmen. Die Mutation Nr. 303 sieht vor, die bisherige Busparkplatzparzelle Nr. 535 (Zone Übriges Gemeindegebiet), die Parzelle Nr. 192 (Wohnzone), sowie den östlichen Teil der Parzelle Nr. 190 (Übriges Gemeindegebiet) in eine Parzelle mit einer Gesamtfläche von 1'413 m² bzw. 393 Klafter zu vereinigen. Anschliessend werden Seite 4 von 6

eine Fläche von 178 m² von der Wohnzone und eine Fläche von 1 235 m² vom Übrigen Gemeindegebiet in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen umzoniert. Die westliche Linienführung der neuen Parzelle Nr. 192 entspricht dem vom Gemeinderat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2011 mit GRB 2011/112 vorgenehmigten Gemeinderichtplan mit dem darin festgelegten Siedlungsperimeter. Diese Parzelle ist für das Bauprojekt Gemeindesaal mit Gasthaus vorgesehen. Die Baueingabe für das Projekt Gemeindesaal mit Gasthaus ist auf Februar/März 2012 geplant. Bis zur Baueingabe sollte deshalb die Parzelle Nr. 192 der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zugeordnet werden. Um die Realisierung des Bauprojektes nicht zu verzögern, ist die Umzonierung der abschliessenden Genehmigung des Gemeinderichtplans vorzuziehen, nachdem für die Umzonierung eine öffentliche Planauflage mit einer Einsprachefrist von 30 Tagen durchgeführt werden muss. Der Gemeinderat beschliesst einstimmig, die Umzonierung der Parzelle Nr. 192 (nach Mutation Nr. 303, Gemeinde Planken) in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zu genehmigen und die öffentliche Planauflage für die Zonenplanänderung durchzuführen. Dieser wird gemäss Gemeindegesetz vom 20. März 1996 Art. 41 Abs. 2 lit. c) zum Referendum ausgeschrieben. 2012/127 Sternsinger 2012 Am 5. und 6. Januar 2012 waren in Planken drei Sternsingergruppen unterwegs und segneten alle Häuser und Wohnungen. Die Sternsinger haben in diesem Jahr einen Betrag von CHF 8'324.05 bei der Plankner Einwohnerschaft gesammelt. Der Betrag wird zur Hälfte für das von Stefan und Katherine Biedermann betreute Projekt Wohngemeinschaft Fundación Huellas de Esperanza (Stiftung Spuren der Hoffnung) in Pasto, Kolumbien sowie für die von Frau Yvonne Odoni verwaltete Suppiah Charity verwendet. Mit der Verdoppelung des Sammelbetrages leistet die Gemeinde Planken einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung der jungen Frauen, die im Kinderdorf Hogar de María vor über zwanzig Jahren als Waisenkinder aufgenommen wurden. Damit die erzieherische Arbeit des Kinderdorfs nachhaltig weiterwirken kann, werden die nun extern lebenden jungen Frauen moralisch und finanziell unterstützt. Im Zentrum steht die finanzielle Hilfe an die Wohngemeinschaft der Frauen, an eine Kindertagestätte, Studienbeiträge und Ausbildungskosten. Die Suppiah Charity ist ein privates Hilfswerk, das durch Bernadette Suppiah aus Seite 5 von 6

Malaysia und Yvonne Odoni aus Planken gegründet wurde. Aufgabe des Hilfswerks ist die Unterstützung von sozialen Projekten in Indien. Das von den Sternsingern gesammelte Geld wird für den am 19. November 2011 eröffneten Neubau einer Notunterkunft verwendet, wo Frauen und Kinder in akuter Not Unterkunft finden und betreut werden können. Der Gemeinderat beschliesst einstimmig, den von den Sternsingern gesammelten Betrag von CHF 8'324.05 zu verdoppeln und an die beiden Projekte auszuzahlen. Seite 6 von 6