VORTRAG RAK 2017 Vortrag Lipinski, Karsten, POK Autobahnpolizei Göttingen
Recht Glaube Was ist für sie alles Gefahrgut?
Gefahrgut Gefahrstoff Gefahrgut rechtl. Definition Gefahren während der Beförderung Gefahrstoff rechtl. Definition Gefahren durch Umgang und Lagerung
DefinitionGefahrgüter Verzeichnis der gefährlichen Stoffe und Gegenstände (Tabelle 3.2 A) UN- Nummer Benennung und Beschreibung Klasse Klassifizierungscode Verpackungsgruppe Gefahrzettel Sondervorschriften Begrenzte und freigestellte Mengen Verpackung Anweisungen Sondervorschriften Zusammenpackung 3.1.2 2.2 2.2 2.1.1.3 5.2.2 3.3 3.4.6 / 3.5.1.2 4.1.4 4.1.4 4.1.10 (1) (2) (3a) (3b) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9a) (9b) 1978 Propan 2 2F 2.1 652 LQ 0 E 0 P200 MP9 1203 Benzin oder Ottokraftstoff 3 F1 II 3 243 534 LQ4 E2 P001 IBC02 R001 BB2 MP19 "Gefahrzettel": Spaltenüberschrift "5.2.2": Fundstelle "(5)": Spaltennummer "2.1": Produktbezogene Angabe ortsbewegliche Tanks und Schüttgutcontainer ADR-Tanks Fahrzeug für die Beförderung in Tanks Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungs -code) Sondervorschriften für die Beförderung Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr Anweisungen 4.2.5.2 7.3.2 4.2.5.3 Tankcodierung 4.3 Sondervorschriften Sondervorschriften 4.3.5 6.8.4 9.1.1.2 1.1.3.6 8.6 Versand-stücke 7.2.4 lose Schüttung 7.3.3 Be- und Entladung, Handhabung 7.5.11 Betrieb 8.5 5.3.2.3 (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) (18) (19) (20) T50 (M) PxBN(M) TA4 TT9 FL 2 (B/D) CV9 CV10 CV36 S2 S20 23 T4 TP1 LGBF TU9 FL 2 (D/E) S2 S20 33 Verkehrsverlag Fischer Norbert Mohr
Zuordnung des Produktes Sicherheitsdatenblatt Punkt 14 Einstufung des Herstellers
Unterweisung Müssen sie nach Gefahrgutrecht unterweisen? Grundsätzlich JA! Ausnahmen vom Gefahrgutrecht beachten
Inhalt der Unterweisung (1.3 ADR) Unterweisung in Bezug auf das allgemeine Sicherheitsbewusstsein: Allgemeine Bestimmungen Aufgabenbezogene Unterweisung: Aufgaben und Verantwortlichkeiten Ihrem Tätigkeits- und Zuständigkeitsbereich entsprechend Sicherheitsunterweisung: Mögliche Gefahren einer Verletzung oder Schädigung als Folge von Zwischenfällen mit gefährlichen Gütern
Verantwortliche (Auszug) Absender Verpacker Verlader Beförderer Fahrzeugführer
Pflichtenübertragung ( 9 OWiG) Vorschriften Kontrolle Überwachung Schulung Unternehmer Pflichten Bestellung Jahresbericht Beratung Mängelanzeige Gefahrgutbeauftragter Kontrolle Überwachung Schulung Geschult und geprüft Intern oder extern Pflichten ( 17 34a GGVSEB) Lagermeister Fuhrparkleiter Versandleiter Disponent Verpacker/Verlader Fahrzeugführer Aussteller Beförderungspapier Verkehrsverlag Fischer Norbert Mohr
Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen 130 OWiG Unterlassung der Aufsichtspflicht Unterlassung der Schaffung von Organisationsstrukturen Unterlassung von Kontrollen Bußgelder bis 50000 sind möglich
Freistellungen Freistellungen 1.1.3.4.2 und 3.4 ADR Beförderung in begrenzten Mengen (Limited Quantities) Verkehrsverlag Fischer Norbert Mohr
Freistellungen Freistellungen 3.4 Einzuhaltende Vorschriften bei begrenzten Mengen (Auswahl) - Verpackung 2-teilig, max. 30 kg je Versandstück - Verpackung gute Qualität, unbeschädigt, verschlossen - Keine Anhaftungen - Handhabung und Verstauung (Ladungssicherung, Ausrichtung) - Unterweisungsverpflichtung von Fahrzeugführern Ansonsten ist der Transport freigestellt von den Vorschriften des ADR Verkehrsverlag Fischer Norbert Mohr
Innenverpackung beschädigt Weiterfahrt untersagt Neuverpackung vor Ort
Gebinde nicht geprüft, ungekennzeichnet Weiterfahrt untersagt Neuverpackung vor Ort Probennahme
Verwendungsdauer Kategorie II Weiterfahrt untersagt Entsorgung vor Ort
Gebinde undicht/beschädigt Weiterfahrt untersagt Feuerwehr/Bergung
Unzureichende Ausrüstung (Schaufel) Kategorie II Weiterfahrt untersagt Neukauf der Schaufel im nahegelegenen Baumarkt
Feuerlöscher abgelaufen (mehrere Jahre), Prüfschild fehlt Weiterfahrt untersagt Nachlieferung intakter, geprüfter Feuerlöscher
Handhabung und Verstauung Weiterfahrt untersagt Nachsicherung
Verpackung nicht entsprechend Zulassung verschlossen Weiterfahrt untersagt Nachsicherung
Handhabung und Verstauung (Sicherung und Ausrichtung), Unterweisung 1.3 ADR Weiterfahrt untersagt Nachsicherung
Handhabung und Verstauung, kein Beförderungspapier, Unterw. 1.3 ADR Weiterfahrt untersagt Nachsicherung, Nachlieferung Bef. Papier
Häufigste Mängel Kleintransporter: Handhabung und Verstauung Unterweisung Ausrüstung LKW/Sattelzüge Beförderungspapier Handhabung und Verstauung
Zusammenarbeit der Behörden Unterrichtung Betriebskontrollbehörden Gefahrgut Unterrichtung Betriebskontrollbehörden Arbeitsschutz Unterrichtung Betriebskontrollbehörden Gefahrstoffrecht Übersendung Berichte