BESTIMMUNGEN FUER ANONYME SPAREINLAGEN Ausgabe November 2012 Ausgabe April 2013 3.5. Die Zinssätze für täglich fällige Sparbücher (z. B. Eckzinssparbücher) und 1-Monats- Sparbücher sind fix und unterliegen daher nicht der oben angeführten Zinsgleitklausel. 3.5. Der Zinssatz für das s Komfort Sparen Basis ist fix und unterliegt daher nicht der oben angeführten Zinsgleitklausel. 4.5. Die Sparkasse behält sich vor, Spareinlagen 4.5. Die Sparkasse behält sich vor, Spareinlagen 7.1. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG" oder die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen österreichischer Sparkassen" sowie die Bestimmungen des Abschnittes VII (Spareinlagen) des Bankwesengesetzes in der jeweils gültigen Fassung. 7.2. Jede Änderung dieser Bestimmungen für Spareinlagen wird durch Aushang im Kassensaal mit bindender Wirkung für beide Teile bekannt gegeben. 7.1. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG" oder die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen österreichischer Sparkassen" 7.2. Spätere gesetzliche Regelungen, welche 7.3. Für Sondersparformen (z. B. Kapital- und Gewinnsparbücher) gelten die Bestimmungen für Spareinlagen und darüber hinaus die im Kassensaal ausgehängten jeweiligen Sonderbestimmungen. 7.4. Spätere gesetzliche Regelungen, welche
BESTIMMUNGEN FUER DAS S INDIVIDUAL SPAREN / 1.2. Die Bestimmungen für das s Individual Sparen Sparbuch gelten in Ergänzung zu den gesetzlichen Regelungen des Bankwesengesetzes und der Bestimmungen der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG"oder die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen österreichischer Sparkassen". 1.2. Die Bestimmungen für das s Individual Sparen Sparbuch gelten in Ergänzung zu den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des kontoführenden Kreditinstitutes, das sind die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG" oder die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen österreichischer Sparkassen". 4.5. Die Zinssätze für s Komfort Sparen (Eckzinssparbücher und 1-Monats-Sparbücher) sind fix und unterliegen daher nicht der oben angeführten Zinsgleitklausel. 4.5 Der Zinssatz für das s Komfort Sparen Basis ist fix und unterliegt daher nicht der oben angeführten Zinsgleitklausel. Neu hinzugefügt 4.6. Auszahlungen aus s Individual Spar-Büchern vor Laufzeitende sind als Vorschüsse zu behandeln und der Sparkasse zu verzinsen. Für diese Vorschüsse werden von der Sparkasse nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Vorschusszinsen in der Höhe von 1 pro vollem Monat für die nicht eingehaltene Bindungsdauer berechnet und vereinnahmt. Eine vorzeitige Rückführung auf eine kürzere als die ursprünglich vereinbarte Laufzeit ist ebenso vorschusszinsenpflichtig. 6.5. Die Sparkasse behält sich vor, Spareinlagen Zeitung und durch Aushang im Kassenraum 6.5. Die Sparkasse behält sich vor, Spareinlagen 9.1. Jede Änderung dieser Bestimmungen wird bei Buchvorlage zur Kenntnis gebracht und kann jederzeit dem Aushang im Kassenraum entnommen werden. 9.2. Für Sondersparformen gelten die Bestimmungen für Spareinlagen und darüber hinaus die im Kassenraum ausgehängten jeweiligen Sonderbestimmungen. Spätere gesetzliche Regelungen, welche
9.3. Spätere gesetzliche Regelungen, welche BESTIMMUNGEN FÜR DAS S KAPITAL SPAREN / Ausgabe Dezember 2008 Ausgabe April 2013 3.3. Die Behebung der Zinsen ist nur am Ende der Laufzeit möglich. Bei Rückzahlung der Einlage werden die Zinsen vergütet. Die Zinsen werden innerhalb der Laufzeit nur für volle Monate der tatsächlichen Einlagedauer berechnet. Die Auszahlung ( Kapital + Zinsen + Zinseszinsen) erfolgt lt. den im Sparbuch eingedruckten bzw. durch Aushang im Kassensaal bekannt gegebenen Zinssätzen. Nach Teilrückzahlungen bleibt für die Resteinlage der vereinbarte Zinssatz aufrecht. 3.3 Die Behebung der Zinsen ist nur am Ende der Laufzeit möglich. Bei Rückzahlung der Einlage werden die Zinsen vergütet. Die Auszahlung ( Kapital + Zinsen + Zinseszinsen) erfolgt lt. den vereinbarten, im Sparbuch eingedruckten bzw. durch Aushang im Kassensaal bekannt gegebenen Zinssätzen.. Nach Teilrückzahlungen bleibt für die Resteinlage der vereinbarte Zinssatz aufrecht. Neu hinzugefügt 3.4. Auszahlungen aus s Kapital Spar-Büchern vor Laufzeitende sind als Vorschüsse zu behandeln und der Sparkasse zu verzinsen. Für diese Vorschüsse werden von der Sparkasse nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Vorschusszinsen in der Höhe von 1 pro vollem Monat für die nicht eingehaltene Bindungsdauer berechnet und vereinnahmt. Eine vorzeitige Rückführung auf eine kürzere als die ursprünglich vereinbarte Laufzeit ist ebenso vorschusszinsenpflichtig. 5.4. Die Erste Bank behält sich vor, Spareinlagen 5.4. Die Sparkasse behält sich vor, Spareinlagen 5.5. Bei Behebung des gesamten Guthabens zuzüglich der angefallenen Zinsen wird das Sparbuch entwertet. Die Erste Bank ist berechtigt, eine Schließungsgebühr 5.5. Bei Behebung des gesamten Guthabens zuzüglich der angefallenen Zinsen wird das Sparbuch entwertet.
entsprechend dem Aushang im Kassensaal zu verrechnen. 9.1. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der AG"oder die "Allgemeinen Sparkassen". 9.2. Jede Änderung dieser Bestimmungen für Kapitalsparbücher wird durch Aushang im Kassensaal bekannt gegeben. 9.3. Spätere gesetzliche Regelungen, welche 9.1. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der AG"oder die "Allgemeinen Sparkassen". 9.2. Spätere gesetzliche Regelungen, welche BESTIMMUNGEN FUER DAS S KOMFORT SPAREN / 1.2. Die Bestimmungen für Spareinlagen gelten in Ergänzung zu den gesetzlichen Regelungen des Bankwesengesetzes und der Bestimmungen der AG" oder die "Allgemeinen Sparkassen". 6.3. Die Sparkasse behält sich vor, Spareinlagen Zeitung und durch Aushang im Kassenraum 1.2. Die Bestimmungen für Spareinlagen gelten in Ergänzung zu den Bestimmungen der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG" oder die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen österreichischer Sparkassen". 6.3. Die Sparkasse behält sich vor, Spareinlagen
BESTIMMUNGEN FUER S PLUS SPAREN / 4.4. Die Sparkasse behält sich vor, Spareinlagen 4.4. Die Sparkasse behält sich vor, Spareinlagen 7.1. Jede Änderung dieser Bestimmungen wird bei Buchvorlage zur Kenntnis gebracht und durch Aushang im Kassensaal bekannt gegeben. 7.2. Spätere gesetzliche Regelungen, welche 7.3. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der AG" oder die "Allgemeinen Sparkassen" sowie die Bestimmungen des Abschnittes VII (Spareinlagen) des Bankwesengesetzes. 7.1. Spätere gesetzliche Regelungen, welche 7.2. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der AG" oder die "Allgemeinen Sparkassen". BESTIMMUNGEN FUER DAS S PRAEMIEN SPAREN / 3. Verzinsung 3.1. Der Zinssatz beim s Prämien Sparen teilt sich in einen vereinbarten Habenzinssatz und einen vereinbarten Habenzinsenzuschlag. 3.2. Verzinsung bei vorzeitiger Behebung wegen Nichterfüllung: Grundsätzlich sollte das eingezahlte Kapital bis zum Ablauf der 3. Verzinsung 3.1. Verzinsung bei vorzeitiger Behebung wegen Nichterfüllung: Grundsätzlich sollte das eingezahlte Kapital bis zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit am s Prämien Sparbuch belassen werden. Bei vorzeitiger Behebung wird das Sparbuch ab dem Tag der Behebung in ein s Komfort Sparen (Eckzinssparbuch)
vereinbarten Laufzeit am s Prämien Sparen belassen werden. Bei vorzeitiger Behebung wird der Habenzinsenzuschlag für die gesamte Produktlaufzeit verworfen, das heißt, das gesamte Kapital wird für die gesamt Laufzeit nur mit dem vereinbarten Habenzinssatz verzinst. Das Sparbuch wird ab dem Tag der Behebung in ein s Komfort Sparen (Eckzinssparbuch) umgewandelt. umgewandelt. Für die Verzinsung des gesamten Guthabens des s Prämien Sparbuches werden von der Sparkasse nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Vorschusszinsen in der Höhe von 1 pro vollem Monat für die nicht eingehaltene Bindungsdauer berechnet und vereinnahmt. 5.2. Verzinsung bei vorzeitiger Beendigung wegen Nichterfüllung: gestrichen Grundsätzlich sollte das eingezahlte Kapital bis zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit am s Prämien Sparen belassen werden. Bei vorzeitiger Behebung wird der Habenzinsenzuschlag für die gesamte Produktlaufzeit verworfen, das heißt dass das gesamte Kapital für die gesamte Laufzeit nur mit dem vereinbarten Habenzinssatz verzinst wird. Das Sparbuch wird ab dem Tag der Behebung in ein s Komfort Sparen umgewandelt. 6.1. Bareinzahlungen und Überweisungen auf eine Spareinlage sind nicht zulässig, wenn es sich dabei um ein vor dem 1. November 2000 eröffnetes Sparbuch handelt, zu dem sich noch kein Kunde der Sparkasse gegenüber identifiziert hat. Davon sind bis 30.06.2002 Überweisungen von anonymen Abschmelzdepots ausgenommen. 6.1. Bareinzahlungen und Überweisungen auf eine Spareinlage sind nicht zulässig, wenn es sich dabei um ein vor dem 1. November 2000 eröffnetes Sparbuch handelt, zu dem sich noch kein Kunde der Sparkasse gegenüber identifiziert hat. 7.4. Die Erste Bank behält sich vor, Spareinlagen 7.4. Die Sparkasse behält sich vor, Spareinlagen 10. Allgemeines 10.1. Jede Änderung dieser Bestimmungen wird bei Buchvorlage zur Kenntnis gebracht und durch Aushang im Kassensaal bekannt gegeben. 10.2. Spätere gesetzliche Regelungen, welche 10.3. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der 10. Allgemeines 10.1. Spätere gesetzliche Regelungen, welche 10.2. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG"oder
AG"oder die "Allgemeinen Sparkassen" sowie die Bestimmungen des Abschnittes VII (Spareinlagen) des Bankwesengesetzes. die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen österreichischer Sparkassen..