Deutsche Bundesbank - Zentrale - Stand: 9. Juli 2009



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Deutsche Bundesbank - Zentrale - Stand: 9. Juli 009 Neufassung der EZB Verordnung über die monatliche Bilanzstatistik (BISTA) hier: Hinweise und Beispiele zum Ausweis von Verbriefungstransaktionen und sonstigen Kreditverkäufen / -käufen in der BISTA ab dem Meldetermin Dezember 009 Endversion Die Entwurfsversion vom 9.06.009 und die Endversion vom 9. Juli 009 unterscheiden sich nicht. Seite von 4

Inhaltsverzeichnis Definitorische Abgrenzungen und im Dokument verwendete Begriffskonventionen... 3. Definitorische Abgrenzungen, die in der neuen monatlichen Bilanzstatistik (BISTA) gelten werden...3. Weitere Begriffskonventionen...5 Übersicht über Grundstrukturen... 7 3 Standardbeispiele... 8 3. Kreditverkäufe der meldepflichtigen Bank (MFI) an Nicht-MFIs...8 3.. Kreditverkäufe an FVCs ( off- und on-balance-true-sale -Verbriefungen)...8 3... Off-balance-true-sale...8 3... Off-balance-true-sales, bei denen der Originator das Servicing übernimmt...9 3... Off-balance-true-sales, bei denen der Originator nicht das Servicing übernimmt... 3... On-balance-true-sale... 3... On-balance-true-sale ; Die Bank betreibt das Servicing... 3... On-balance-true-sale ; Die Bank betreibt kein Servicing...5 3.. Kreditportfolioverkäufe an sonstige Nicht-MFIs, die keine FVCs sind...8 3... mit Auswirkungen auf die Bilanz...8 3... ohne Auswirkungen auf die Bilanz... 3. Kreditportfoliokäufe der meldepflichtigen Bank (MFI) von Nicht-MFIs...4 3.. Kreditportfoliokäufe von FVCs...4 3... Rückkauf eines Kreditportfolios, das die Bank (MFI) ursprünglich an ein FVC verkauft hatte (traditionelle Verbriefung)...4 3... Rückkauf eines Kreditportfolios, das die Bank (MFI) ursprünglich an ein FVC verkauft hatte (im Rahmen eines off-balance-true-sales ) und bei dem die Bank (MFI) noch das Servicing betreibt..4 3... Rückkauf eines Kreditportfolios, das die Bank (MFI) ursprünglich an ein FVC verkauft hatte (im Rahmen eines on-balance-true-sales )...5 3... Alle sonstigen Konstellationen, bei denen die Bank (MFI) ein Kreditportfolio von einem FVC erwirbt...6 3.. Kreditportfoliokäufe von sonstigen Nicht-MFIs, die keine FVCs sind...7 3... mit Auswirkungen auf die Bilanz...7 3... ohne Auswirkungen auf die Bilanz...8 3.3 Reine Übernahme der Dienstleistungsfunktion des Servicing durch die meldepflichtige Bank (MFI); Bank (MFI) ist weder Forderungsverkäufer ( Originator ) noch Kreditportfolio-Käufer...9 4 Weitere Beispiele... 30 4. Kauf und Verkauf mehrerer Kreditportfolien von verschiedenen Nicht-MFIs (die keine FVCs sind) in einer Berichtsperiode...30 4. Verbriefung ( off-balance-true-sale ) und Rückkauf mehrerer Kreditportfolien von verschiedenen FVCs...33 4.3 Kreditvergabe durch die Bank (MFI) und die anschließende Verbriefung ( off-balance-true-sale ) finden innerhalb einer Berichtsperiode statt; das Kreditportfolio wird am Meldestichtag bereits nicht mehr in den Büchern der Bank (MFI) gehalten...34 4.4 Bank (MFI) kauft ein Kreditportfolio von einem Nicht-FVC und verbrieft ( off-balance-true-sale ) es noch im Ankaufsmonat; das Kreditportfolio wird am Meldestichtag zwar nicht mehr in den Büchern der Bank (MFI) gehalten, aber das Servicing wird noch durchgeführt....35 4.5 Bank (MFI) kauft ein Kreditportfolio von einem Nicht-FVC an und führt noch im Ankaufsmonat eine Verbriefung ( off-balance-true-sale ) durch; das Kreditportfolio wird am Meldestichtag zwar nicht mehr in den Büchern der Bank (MFI) gehalten, aber das Servicing wird noch durchgeführt. Das verbriefte Kreditportfolio umfasst neben dem angekauften Kreditportfolio auch Teile des in der letzten Meldung ausgewiesenen HV 07-Bestandes....36 4.6 Wiederauffüllungs-( Replenishment )Periode bei einer Off-balance-true-sale -Verbriefung, bei der die Bank (MFI) als Originator das Servicing übernimmt...37 4.7 Abgabe der Dienstleistungsfunktion Servicing bei einer off-balance-true-sale -Verbriefungstransaktion durch die Bank (MFI)...38 4.8 Die Bank (MFI) betreibt das Servicing für ein von ihr in der Vergangenheit verbrieftes Kreditportfolio. Die Bank (MFI) klassifiziert die Transaktion zunächst als off-balance-true-sale ; zu einem späteren punkt wird die Entscheidung getroffen, die Verbriefungstransaktion bilanztechnisch als on-balance-true-sale auszuweisen....39 4.9 Off-balance-true-sales, bei denen das verbriefte Kreditportfolio aus Teilportfolien zweier Banken (MFIs) besteht...40 4.0 On-balance-true-sales, bei denen das verbriefte Kreditportfolio aus Teilportfolien zweier Banken (MFIs) besteht...4 5 Endversionen des Hauptvordrucks HV und der Anlagen O, O, P und S... 4 Seite von 4

Definitorische Abgrenzungen und im Dokument verwendete Begriffskonventionen. Definitorische Abgrenzungen, die in der neuen monatlichen Bilanzstatistik (BISTA) gelten werden Verbriefungszweckgesellschaft bezeichnet eine finanzielle Mantelkapitalgesellschaft (FMKG), die nachfolgende definitorische Abgrenzungen erfüllt: Eine Verbriefungszweckgesellschaft bezeichnet ein Unternehmen, das gemäß nationalem Recht oder Gemeinschaftsrecht auf einer der folgenden Grundlagen errichtet ist: i) vertragsrechtlich als gemeinsamer, von Verwaltungsgesellschaften verwalteter Fonds; ii) als Trust; iii) gesellschaftsrechtlich als Aktiengesellschaft oder als Gesellschaft mit beschränkter Haftung; iv) einer sonstigen ähnlichen Grundlage und dessen Hauptbetätigung den beiden folgenden Kriterien entspricht: a) es beabsichtigt, eines oder mehrere Verbriefungsgeschäfte vorzunehmen oder nimmt diese vor und ist gegenüber dem Risiko einer Insolvenz oder eines sonstigen Ausfalls des Originators abgesichert; b) es gibt Wertpapiere, Verbriefungsfondsanteile, andere Schuldtitel und/oder Finanzderivate aus oder beabsichtigt solche auszugeben, und/oder hält rechtlich oder wirtschaftlich Aktiva, die der Ausgabe von - der Öffentlichkeit zum Verkauf angebotenen oder auf der Grundlage von Privatplatzierungen verkauften - Wertpapieren, Verbriefungsfondsanteilen, anderen Schuldtiteln und/oder Finanzderivaten zugrunde liegen (oder ist berechtigt, solche Aktiva zu halten). Verbriefungszweckgesellschaften mit Sitz außerhalb der Europäischen Union sind sinngemäß zu verschlüsseln. In der Begriffsbestimmung der Verbriefungszweckgesellschaft sind nicht enthalten: MFI im Sinne der Bundesbank Bankenstatistik Richtlinien und Kundensystematik Investmentfonds im Sinne der Bundesbank Bankenstatistik Richtlinien und Kundensystematik. Zur Umsetzung der Definition in die Bankenstatistik-Richtlinien und Kundensystematik siehe Bundesbank-Rundschreiben Nr. 8/009 vom 0. Juni 009 (http://www.bundesbank.de/download/presse/rundschreiben/009/0090609_rs_8.pdf). Seite 3 von 4

Verbriefung bezeichnet eine Transaktion, die a) eine traditionelle Verbriefung im Sinne von 6 Abs. i.v.m. 6 Abs. der Solvabilitätsverordnung (SolvV) ist, bei der die von der meldepflichtigen Bank in das verbriefte Portfolio übertragenen Risikoausfallpositionen rechtlich auf eine Verbriefungszweckgesellschaft übertragen werden, bzw. b) eine Verbriefung im Sinne der Bundesbank-Mitteilung Nr. 800/009 ist, die die Veräußerung der zu verbriefenden Kredite an eine Verbriefungszweckgesellschaft beinhaltet 3. Verbriefung bezeichnet eine Transaktion oder ein System, wodurch eine Sicherheit 4 oder ein Sicherheitenpool 5 auf ein Rechtssubjekt übertragen wird, das von dem Originator getrennt ist und zum Zweck der Verbriefung geschaffen wird oder diesem Zweck bereits dient und/oder wodurch das Kreditrisiko einer Sicherheit 5 oder eines Sicherheitenpools 5 ganz oder teilweise auf Investoren in Wertpapiere, Verbriefungsfondsanteile, andere Schuldtitel und/oder Finanzderivate übertragen wird, die von einem Rechtssubjekt ausgegeben werden, das von dem Originator getrennt ist und zum Zweck der Verbriefung geschaffen wird oder diesem Zweck bereits dient, und a) im Falle des Transfers des Kreditrisikos wird der Transfer folgendermaßen verwirklicht: entweder durch die wirtschaftliche Übertragung der zu verbriefenden Sicherheiten 5 auf ein Rechtssubjekt, das von dem Originator getrennt ist und das zum Zweck der Verbriefung geschaffen wird oder diesem Zweck bereits dient. Dies erfolgt durch die Übertragung des Eigentums an den verbrieften Sicherheiten 5 von dem Originator oder durch Unterbeteiligung; oder die Verwendung von Kreditderivaten, Garantien oder ähnlichen Mechanismen; und http://www.bundesbank.de/download/aufgaben/mitteilungen/meldebestimmungen/09_800.mitteilung.pdf 3 Für Zwecke der Bilanzstatistik (BISTA) sind in den Anlagen O, P und S keine synthetischen Verbriefungen zu melden. 4 i.s.v. finanzielle Aktiva, Vermögensgegenstände bzw. Assets/Pool of Assets Seite 4 von 4

b) die ausgegebenen Wertpapiere, Verbriefungsfondsanteile, Schuldtitel und/oder Finanzderivate stellen keine Zahlungsverpflichtungen des Originators dar. Servicer bezeichnet ein MFI, das (täglich) die einer Verbriefung zugrunde liegenden Kredite dergestalt verwaltet, dass es Kapitalbeträge und Zinsen von den Schuldnern einzieht, die dann an Anleger in dem Verbriefungssystem weitergegeben werden; Kreditverkauf bzw. Kreditveräußerung bezeichnet die wirtschaftliche Übertragung eines Kredits oder Kreditpools von dem Berichtspflichtigen an einen Empfänger, der kein MFI ist, durch Eigentumswechsel oder Unterbeteiligung; Kreditkauf bzw. Krediterwerb bezeichnet die wirtschaftliche Übertragung eines Kredits oder Kreditpools von einem Übertragenden, der kein MFI ist, an den Berichtspflichtigen durch Eigentumswechsel oder Unterbeteiligung.. Weitere Begriffskonventionen Bezeichnung der Hauptvordruck-Positionen (teilweise neu gestaltet); monatlich zu melden: HV 79: Forderungen, die traditionellen Verbriefungen mit Bilanzabgang zu Grunde liegen und bei denen das meldende Institut der Forderungsverkäufer ( Originator ) und Servicer ist. Ist Summenposition aller Anlage S-Meldungen (Verbriefungszweckgesellschaft für Verbriefungszweckgesellschaft), bei denen in der Meldeposition 905 die Kennziffer () ausgewählt wurde. HV 8: Forderungen, die traditionellen Verbriefungen ohne Bilanzabgang 5 zu Grunde liegen und bei denen das meldende Institut der Forderungsverkäufer ( Originator ) ist. Ist Summenposition aller Anlage P-Meldungen (Verbriefungszweckgesellschaft für Verbriefungszweckgesellschaft); unabhängig von der in Meldeposition 905 gewählten Kennziffer. HV 8: Forderungen, die traditionellen Verbriefungen zu Grunde liegen, bei denen das meldende Institut aber nicht der Forderungsverkäufer ( Originator ) 5 Gemäß der Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer IDW RS HFA 8 oder einer vergleichbaren Vorschrift Seite 5 von 4

ist, sondern lediglich das Servicing wahrnimmt. Ist Summenposition aller Anlage S-Meldungen (Verbriefungszweckgesellschaft für Verbriefungszweckgesellschaft), bei denen in der Meldeposition 905 die Kennziffer () ausgewählt wurde. Der Begriff Kreditportfolio steht nachfolgend für die Varianten (Einzel)Kredit, Kreditpool / Kreditportfolio Der Begriff off-balance-true-sale wird nachfolgend verwendet für: Traditionelle -Verbriefung ( True-Sale ), die zu einer Ausbuchung des Kreditportfolios aus der Bilanz der verkaufenden Bank (MFI) (Originator) führt. Der Begriff on-balance-true-sale wird nachfolgend verwendet für: Traditionelle -Verbriefung ( True-Sale ), die nicht zu einer Ausbuchung des Kreditportfolios aus der Bilanz der verkaufenden Bank (MFI) (Originator) führt; gemäß Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) zur Rechnungslegung IDW RS HFA 8 oder einer vergleichbaren Regelung Der Begriff FVC wird nachfolgend verwendet für: Financial Vehicle Corporation, finanzielle Mantelkapitalgesellschaft (FMKG), Verbriefungszweckgesellschaft (Verbriefungstransaktion) Bestandsposition Forderungen an Nichtbanken (Nicht-MFIs)- Buchforderungen, HV 07 In den nachfolgenden Beispielen wird ausschließlich auf die Änderungen der Bestandsposition HV 07 eingegangen. Prinzipiell könnte auch die Anwahlposition HV 07 bzw. die Anwahlpositionen A 3 05 bzw. A 3 07 (einschließlich HV 060) betroffen sein. Konvention für die Anlagen O und O: Kreditverkäufe (+); Kreditkäufe (-) Seite 6 von 4

. Übersicht über Grundstrukturen Grundsystematik der Verbuchung in den Hauptvordruck-Bilanzpositionen und den neuen "Unter-Bilanzstrich"-Anlagen O, O, P und S ) ) Kreditkäufe und -verkäufe (aus Sicht der meldepflichtigen Bank (MFI)) Kreditverkäufe Kreditkäufe nur Servicing (ohne damit verbundenen Kredit(portfolio)kauf/-verkauf) an (ein) FVC(s) an sonstige Nicht-MFIs (die keine FVCs sind) von (einem) FVC(s) von sonstigen Nicht-MFIs (die keine FVCs sind) Servicing Verbriefungstransaktionen off-balance-true-sale kein Servicing Verbriefungstransaktionen on-balance true-sale Rückkauf eines Kredit(portfolios), das die Bank (MFI) ursprünglich an ein FVC verkauft hatte (zwecks off-balance-true-sale- Verbriefung) und bei dem die Bank (MFI) noch das Servicing betreibt Rückkauf eines Kredit(portfolios), das die Bank (MFI) ursprünglich an ein FVC verkauft hatte (zwecks on-balance-true-sale- Verbriefung) Alle sonstigen Konstellationen, bei denen die Bank (MFI) ein Kredit(portfolio) von einem FVC erwirbt Gliederungspunkt 3... Auswirkungen in BISTA: Gliederungspunkt 3... Auswirkungen in BISTA: Gliederungspunkt 3... Auswirkungen in BISTA: Gliederungspunkt 3.. Auswirkungen in BISTA: Gliederungspunkt 3... Auswirkungen in BISTA: Gliederungspunkt 3... Auswirkungen in BISTA: Gliederungspunkt 3... Auswirkungen in BISTA: Gliederungspunkt 3.. Auswirkungen in BISTA: Gliederungspunkt 3.3 Auswirkungen in BISTA: - O ==> (+) - O ==> (+) - O ==> (+) - O ==> (+) - O ==> (-) - O ==> (-) - O ==> (-) - O ==> (-) - O ==> k.a. - HV 07 ) ==> (-) - HV 79 ==> (+) - S ==> (+) - HV 07 ) ==> (-) - HV 07 ) ==> k.a. - HV 8 ==> (+) - P ==> (+) k.a. = keine Auswirkung - HV 07 ) 3) ==> (-) - HV 07 ) ==> (+) - HV 79 ==> (-) - S ==> (-) z.b. bei Abwicklung eines ABCP- Programms ; oder im Rahmen eines "Clean-Up-Calls" - HV 07 ) ==> k.a. - HV 8 ==> (-) - P ==> (-) z.b. bei Abwicklung eines ABCP- Programms ; oder im Rahmen eines "Clean-Up-Calls" k.a. = keine Auswirkung - HV 07 ) ==> (+) - HV 07 ) 3) ==>(+) ) jeweils einschließlich aller zugehörigen Anlagepositionen (Anlagen B); Wegen möglicher weiterer Auswirkungen auf HV 07, A 35 05 und A 3 07 (bzw. HV 060) siehe auch Erläuterungen zu Verbriefungen und sonstigen Kreditübertragungen. ) Konvention: Verkäufe (+); Käufe (-) 3) Wenn in der Anlage O die Meldeposition 905 mit Kennziffer belegt wird, ergeben sich Auswirkungen auf den Bestand, sonst nicht. - HV 07 ) ==>k.a. - HV 8 ==> (+) - S ==> (+) k.a. = keine Auswirkung Seite 7 von 4

3 Standardbeispiele 3. Kreditverkäufe der meldepflichtigen Bank (MFI) an Nicht-MFIs Die Bank (MFI) verkauft ein Kreditportfolio an ein FVC oder ein sonstiges Nicht-MFI (z.b. eine Bank, die keinen MFI-Status 6 hat oder an ein sonstiges Nicht-MFI). 3.. Kreditverkäufe an FVCs ( off- und on-balance-true-sale -Verbriefungen) Die Bank (MFI) verkauft ein Kreditportfolio an ein FVC. 3... Off-balance-true-sale Die Bank (MFI) verkauft ein Kreditportfolio im Rahmen eines tatsächlichen Verkaufs (True- Sale) an ein FVC; bilanztechnisch wird das Kreditportfolio aus der Bilanz ausgebucht. 6 z.b. (a) BaFin hat dem Institut lediglich die Erlaubnis zum Betrieb des Kreditgeschäfts nach, Abs., Satz Nr. KWG erteilt oder (b) eine Bank hat ihren Sitz außerhalb der EWU. Seite 8 von 4

3... Off-balance-true-sales, bei denen der Originator das Servicing übernimmt Die Bank (MFI) verkauft ein Kreditportfolio im Rahmen eines tatsächlichen Verkaufs (True- Sale) an ein FVC; bilanztechnisch wird das Kreditportfolio ausgebucht. Die Bank (MFI) betreibt aber weiterhin das Servicing. Beispiel A zu Punkt 3...: Verkauf eines Kreditportfolios i.h.v. 0 an ein FVC A Meldetermin Meldetermin Ausweis: Ausweis: Ausweis: O (FVC A) (+0) Ausweis: HV 07 80 HV 07 80 HV 79 0 HV 79 0 HV 79 0 S (FVC A) 0 HV 79 0 S (FVC A) 0 Seite 9 von 4

Beispiel B zu Punkt 3...: Verkauf eines Kreditportfolios i.h.v. 0 an ein FVC A Verkauf eines Kreditportfolios i.h.v. 60 an ein FVC B Meldetermin Meldetermin Ausweis: Ausweis: Ausweis: O (FVC A) (+0) O (FVC B) (+60) Ausweis: HV 07 0 HV 07 0 HV 79 0 HV 79 0 HV 79 80 S (FVC A) 0 S (FVC B) 60 HV 79 80 S (FVC A) 0 S (FVC B) 60 Seite 0 von 4

3... Off-balance-true-sales, bei denen der Originator nicht das Servicing übernimmt Die Bank (MFI) verkauft ein Kreditportfolio im Rahmen eines tatsächlichen Verkaufs (True- Sale) an ein FVC; bilanztechnisch wird das Kreditportfolio ausgebucht. Die Bank (MFI) betreibt aber kein Servicing. Beispiel zu Punkt 3... Verkauf eines Kreditportfolios i.h.v. 0 an ein FVC A Meldetermin Meldetermin Ausweis: Ausweis: Ausweis: O (FVC A) (+0) (Kennziffer 905 ) Ausweis: HV 07 80 HV 07 80 Seite von 4

3... On-balance-true-sale Die Bank (MFI) verkauft ein Kreditportfolio im Rahmen eines tatsächlichen Verkaufs (True- Sale) an ein FVC; bilanztechnisch wird das Kreditportfolio gemäß der IDW-Stellungnahme IDW RS HFA 8 oder einer vergleichbaren Regelung nicht aus der Bilanz ausgebucht. 3... On-balance-true-sale ; Die Bank betreibt das Servicing Beispiel A zu Punkt 3...: Verkauf eines Kreditportfolios i.h.v. 0 an ein FVC A Meldetermin Meldetermin Ausweis: Ausweis: Ausweis: O (FVC A) (+0) (Kennziffer 905 3) Ausweis: HV 8 0 HV 8 0 HV 8 0 P (FVC A) 0 HV 8 0 P (FVC A) 0 Seite von 4

Beispiel B zu Punkt 3... Verkauf eines Kreditportfolios A i.h.v. 0 an ein FVC A Verkauf eines Kreditportfolios B i.h.v. 60 an ein FVC B Meldetermin Meldetermin Ausweis: Ausweis: Ausweis: O (FVC A) (+0) (Kennziffer 905 3) O (FVC B) (+60) (Kennziffer 905 3) Ausweis: HV 8 0 HV 8 0 HV 8 80 P (FVC A) 0 P (FVC B) 60 HV 8 80 P (FVC A) 0 P (FVC B) 60 Seite 3 von 4

Beispiel C zu Punkt 3...: Verkauf eines Kreditportfolios A i.h.v. 0 an ein FVC A Verkauf eines Kreditportfolios B i.h.v. 60 an ein FVC B Meldetermin Meldetermin Ausweis: Ausweis: Ausweis: O (FVC A) (+0) (Kennziffer 905 3) Ausweis: O (FVC B) (+60) (Kennziffer 905 3) HV 8 0 HV 8 0 HV 8 0 P (FVC A) 0 HV 8 80 P (FVC A) 0 P (FVC B) 60 Seite 4 von 4

3... On-balance-true-sale ; Die Bank betreibt kein Servicing Beispiel A zu Punkt 3...: Verkauf eines Kreditportfolios i.h.v. 0 an ein FVC A Meldetermin Meldetermin Ausweis: Ausweis: Ausweis: O (FVC A) (+0) (Kennziffer 905 4) Ausweis: HV 8 0 HV 8 0 HV 8 0 P (FVC A) 0 (Kennziffer 905 ) HV 8 0 P (FVC A) 0 (Kennziffer 905 ) Seite 5 von 4

Beispiel B zu Punkt 3... Verkauf eines Kreditportfolios A i.h.v. 0 an ein FVC A Verkauf eines Kreditportfolios B i.h.v. 60 an ein FVC B Meldetermin Meldetermin Ausweis: Ausweis: Ausweis: O (FVC A) (+0) (Kennziffer 905 4) O (FVC B) (+60) (Kennziffer 905 4) Ausweis: HV 8 0 HV 8 0 HV 8 80 P (FVC A) 0 (Kennziffer 905 ) P (FVC B) 60 (Kennziffer 905 ) HV 8 80 P (FVC A) 0 (Kennziffer 905 ) P (FVC B) 60 (Kennziffer 905 ) Seite 6 von 4

Beispiel C zu Punkt 3...: Verkauf eines Kreditportfolios A i.h.v. 0 an ein FVC A Verkauf eines Kreditportfolios B i.h.v. 60 an ein FVC B Meldetermin Meldetermin Ausweis: Ausweis: Ausweis: O (FVC A) (+0) (Kennziffer 905 4) Ausweis: O (FVC B) (+60) (Kennziffer 905 4) HV 8 0 HV 8 0 HV 8 0 P (FVC A) 0 (Kennziffer 905 ) HV 8 80 P (FVC A) 0 (Kennziffer 905 ) P (FVC B) 60 (Kennziffer 905 ) Seite 7 von 4

3.. Kreditportfolioverkäufe an sonstige Nicht-MFIs, die keine FVCs sind Die Bank (MFI) verkauft ein Kreditportfolio an ein sonstiges Nicht-MFI (z.b. eine Bank, die keinen MFI-Status 7 hat oder an ein sonstiges Nicht-MFI). 3... mit Auswirkungen auf die Bilanz Die Bank (MFI) verkauft ein Kreditportfolio an ein sonstiges Nicht-MFI (z.b. eine Bank, die keinen MFI-Status 8 hat oder an ein sonstiges Nicht-MFI). Das verkaufte Kreditportfolio wird aus der Bilanz ausgebucht. Beispiel A zu Punkt 3...: Verkauf eines Kreditportfolios i.h.v. 0 an ein Nicht-MFI (das kein FVC ist); mit Bilanzabgang Meldetermin Meldetermin Ausweis: Ausweis: Ausweis: O (+0) Ausweis: HV 07 80 HV 07 80 7 z.b. (a) BaFin hat dem Institut lediglich die Erlaubnis zum Betrieb des Kreditgeschäfts nach, Abs., Satz Nr. KWG erteilt oder (b) eine Bank sitzt außerhalb der EWU. Seite 8 von 4

Beispiel B zu Punkt 3...: Verkauf eines Kreditportfolios A i.h.v. 0 an ein Nicht-MFI (das kein FVC ist); mit Bilanzabgang Verkauf eines Kreditportfolios B i.h.v. 60 an ein Nicht-MFI (das kein FVC ist); mit Bilanzabgang Meldetermin Meldetermin Ausweis: Ausweis: Ausweis: O (+80) Ausweis: HV 07 0 HV 07 0 Seite 9 von 4

Beispiel C zu Punkt 3...: Verkauf eines Kreditportfolios A i.h.v. 0 an ein Nicht- MFI (das kein FVC ist); mit Bilanzabgang Verkauf eines Kreditportfolios B i.h.v. 60 an ein Nicht- MFI (das kein FVC ist); mit Bilanzabgang Meldetermin Meldetermin Ausweis: Ausweis: Ausweis: O (+ 0) Ausweis: O (+ 60) HV 07 80 HV 07 0 Seite 0 von 4

3... ohne Auswirkungen auf die Bilanz Die Bank (MFI) verkauft ein Kreditportfolio an ein sonstiges Nicht-MFI (z.b. eine Bank, die keinen MFI-Status 8 hat oder an ein sonstiges Nicht-MFI). Das verkaufte Kreditportfolio wird nicht aus der Bilanz ausgebucht; z.b. gemäß der Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer zur Rechnungslegung IDW RS HFA 8 9 oder einer vergleichbaren Regelung. Beispiel A zu Punkt 3...: Verkauf eines Kreditportfolios i.h.v. 0 an ein Nicht-MFI (das kein FVC ist); ohne Bilanzabgang Meldetermin Meldetermin Ausweis: Ausweis: Ausweis: O (+0) (Kennziffer 905 ) Ausweis: 8 z.b. (a) BaFin hat dem Institut lediglich die Erlaubnis zum Betrieb des Kreditgeschäfts nach, Abs., Satz Nr. KWG erteilt oder (b) eine Bank hat ihren Sitz außerhalb der EWU. 9 Das Rundschreiben des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW RS HFA 8, vom 0.0.00; Änderung am 09..003) stellt klar, dass es auch bei einer Bilanzierung nach HGB zu der Konstellation kommen kann, dass verkaufte (nicht verbriefte) Kreditforderungen weiterhin auf der Bilanz des verkaufenden Instituts gezeigt werden müssen. Seite von 4

Beispiel B zu Punkt 3...: Verkauf eines Kreditportfolios A i.h.v. 0 an ein Nicht-MFI (das kein FVC ist); ohne Bilanzabgang Verkauf eines Kreditportfolios B i.h.v. 60 an ein Nicht-MFI (das kein FVC ist); ohne Bilanzabgang Meldetermin Meldetermin Ausweis: Ausweis: Ausweis: O (+80) (Kennziffer 905 ) Ausweis: Seite von 4

Beispiel C zu Punkt 3...: Verkauf eines Kreditportfolios A i.h.v. 0 an ein Nicht- MFI (das kein FVC ist); ohne Bilanzabgang Verkauf eines Kreditportfolios B i.h.v. 60 an ein Nicht- MFI (das kein FVC ist); ohne Bilanzabgang Meldetermin Meldetermin Ausweis: Ausweis: Ausweis: O (+ 0) (Kennziffer 905 ) Ausweis: O (+ 60) (Kennziffer 905 ) Seite 3 von 4

3. Kreditportfoliokäufe der meldepflichtigen Bank (MFI) von Nicht-MFIs Die Bank (MFI) erwirbt ein Kreditportfolio von einem Nicht-MFI (z.b. einer Bank, die keinen MFI-Status 0 hat, einem FVC oder von einem sonstigen Nicht-MFI). 3.. Kreditportfoliokäufe von FVCs 3... Rückkauf eines Kreditportfolios, das die Bank (MFI) ursprünglich an ein FVC verkauft hatte (traditionelle Verbriefung) 3... Rückkauf eines Kreditportfolios, das die Bank (MFI) ursprünglich an ein FVC verkauft hatte (im Rahmen eines off-balance-true-sales ) und bei dem die Bank (MFI) noch das Servicing betreibt Beispiel zu Punkt 3... Irgendwann in Vergangenheit Verkauf eines Kreditportfolios A i.h.v. 00 an das FVC A (im Rahmen eines off-balance-true-sale (i.s. des Gliederungspunktes 3...); Beibehaltung des Servicing; Vor Verkauf wurden in HV 07 700 und zum Berichtstermin des Verkaufs in Anlage O (FVC A) +00 ausgewiesen Rückkauf des Kreditportfolios A i.h.v. 00 von FVC A; mit Bilanzzugang Meldetermin Meldetermin Ausweis: Ausweis: Ausweis: O (FVC A) -00 Ausweis: HV 07 600 HV 07 600 HV 07 700 HV 07 700 HV 79 00 S (FVC A) 00 HV 79 00 S (FVC A) 00 HV 79 0 S (FVC A) 0 HV 79 0 S (FVC A) 0 0 z.b. (a) BaFin hat dem Institut lediglich die Erlaubnis zum Betrieb des Kreditgeschäfts nach, Abs., Satz Nr. KWG erteilt oder (b) eine Bank hat ihren Sitz außerhalb der EWU. Seite 4 von 4

Anmerkung: Ein Rückkauf ist auch im Rahmen eines Clean-Up-Calls denkbar; hier hat der Originator das Recht, die Transaktion nach Abschmelzen des Forderungspools auf einen Bruchteil der ursprünglichen Größe zu beenden. 3... Rückkauf eines Kreditportfolios, das die Bank (MFI) ursprünglich an ein FVC verkauft hatte (im Rahmen eines on-balance-true-sales ) Beispiel zu Punkt 3... Irgendwann in Vergangenheit Verkauf eines Kreditportfolios A i.h.v. 0 an das FVC A (im Rahmen eines on-balance-truesales (i.s. des Gliederungspunktes 3...); Beibehaltung des Servicing; der Verkauf hatte keine Auswirkungen auf HV 07 (im Beispiel wird angenommen, dass in der Vergangenheit stets ein verbriefungsunabhängiger Bestand i.h.v. 00 vorlag); betroffen waren die Anlagen O (FVC A) +0 und Anlage P 0) Rückkauf des Kreditportfolios A i.h.v. 0 von FVC A Meldetermin Meldetermin Ausweis: Ausweis: Ausweis: O (FVC A) -0 (Kennziffer 905 3) Ausweis: HV 8 0 P (FVC A) 0 HV 8 0 P (FVC A) 0 HV 8 0 P (FVC A) 0 HV 8 0 P (FVC A) 0 Seite 5 von 4

3... Alle sonstigen Konstellationen, bei denen die Bank (MFI) ein Kreditportfolio von einem FVC erwirbt Beispiel zu Punkt 3...: Kauf eines Kreditportfolios A i.h.v. 00 von FVC A; mit Bilanzzugang (Annahme: Bestand HV 07 vor Kauf war 600) Meldetermin Meldetermin Ausweis: Ausweis: Ausweis: O (FVC A) -00 (Kennziffer 905 5) Ausweis: HV 07 600 HV 07 600 HV 07 700 HV 07 700 Seite 6 von 4

3.. Kreditportfoliokäufe von sonstigen Nicht-MFIs, die keine FVCs sind Die Bank (MFI) erwirbt ein Kreditportfolio von einem Nicht-MFI (das kein FVC ist). 3... mit Auswirkungen auf die Bilanz Die Bank (MFI) kauft ein Kreditportfolio von einem sonstigen Nicht-MFI (z.b. eine Bank, die keinen MFI-Status hat oder von einem sonstigen Nicht-MFI). Das gekaufte Kreditportfolio wird in der Bilanz aktiviert / eingebucht. Beispiel zu Punkt 3...: Kauf eines Kreditportfolios A i.h.v. 00 von einem Nicht-MFI (kein FVC); mit Bilanzzugang Meldetermin Meldetermin Ausweis: Ausweis: Ausweis: O -00 Ausweis: HV 07 600 HV 07 600 HV 07 700 HV 07 700 z.b. (a) BaFin hat dem Institut lediglich die Erlaubnis zum Betrieb des Kreditgeschäfts nach, Abs., Satz Nr. KWG erteilt oder (b) eine Bank hat ihren Sitz außerhalb der EWU. Seite 7 von 4

3... ohne Auswirkungen auf die Bilanz Die Bank (MFI) kauft ein Kreditportfolio von einem sonstigen Nicht-MFI (z.b. eine Bank, die keinen MFI-Status hat oder von einem sonstigen Nicht-MFI). Das gekaufte Kreditportfolio wird nicht in der Bilanz aktiviert / eingebucht 3. Beispiel zu Punkt 3...: Kauf eines Kreditportfolios A i.h.v. 00 von einem Nicht-MFI (kein FVC); ohne Bilanzzugang Meldetermin Meldetermin Ausweis: Ausweis: Ausweis: O -00 (Kennziffer 905 ) Ausweis: HV 07 600 HV 07 600 HV 07 600 HV 07 600 z.b. (a) BaFin hat dem Institut lediglich die Erlaubnis zum Betrieb des Kreditgeschäfts nach, Abs., Satz Nr. KWG erteilt oder (b) eine Bank hat ihren Sitz außerhalb der EWU. 3 Das Rundschreiben des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW RS HFA 8, vom 0.0.00; Änderung am 09..003) stellt klar, dass es auch bei einer Bilanzierung nach HGB zu der Konstellation kommen kann, dass verkaufte (nicht verbriefte) Kreditforderungen weiterhin auf der Bilanz des verkaufenden Instituts gezeigt werden müssen. Seite 8 von 4

3.3 Reine Übernahme der Dienstleistungsfunktion des Servicing durch die meldepflichtige Bank (MFI); Bank (MFI) ist weder Forderungsverkäufer ( Originator ) noch Kreditportfolio-Käufer Die Bank (MFI) B übernimmt das Servicing für ein Kreditportfolio, das z.b. eine andere Bank A an ein FVC A verkauft hat; die Einbeziehung der nachfolgend betrachteten Bank (MFI) B beschränkt sich auf die Erbringung der Dienstleistung Servicing. Beispiel zu Punkt 3.3: Übernahme des Servicing durch Bank (MFI) B für das Kreditportfolio A des FVC A, das bislang Bank A innehatte; Bank A hatte das Kreditportfolio A i.h.v. 00 im Rahmen eines off-balancetrue-sale an das FVC A verkauft und bislang das Servicing selbst übernommen. Meldetermin Meldetermin Ausweis Bank (MFI) B: Ausweis Bank (MFI) B: Ausweis Bank (MFI) B: O k.a. Ausweis Bank (MFI) B: HV 07 600 HV 07 600 HV 07 600 HV 07 600 HV 8 00 S (FVC A) 00 (Kennziffer 905 ) HV 8 00 S (FVC A) 00 (Kennziffer 905 ) k.a. = keine Auswirkung Seite 9 von 4

4 Weitere Beispiele 4. Kauf und Verkauf mehrerer Kreditportfolien von verschiedenen Nicht-MFIs (die keine FVCs sind) in einer Berichtsperiode Beispiel A zu Punkt 4.: Verkauf eines Kreditportfolios A i.h.v. 0 an ein Nicht-MFI (das kein FVC ist); mit Bilanzabgang Kauf eines Kreditportfolios B i.h.v. 60 von einem Nicht-MFI (das kein FVC ist); mit Bilanzzugang Verkauf eines Kreditportfolios C i.h.v. 50 an ein Nicht- MFI (das kein FVC ist); mit Bilanzabgang Meldetermin Meldetermin Ausweis: Ausweis: Ausweis: O (+ 0) Ausweis: HV 07 90 HV 07 90 Nebenrechnung zu O: (bei Bilanzauswirkungen) A + 0 B - 60 C + 50 = + 0 Auswirkung auf O Seite 30 von 4

Beispiel B zu Punkt 4.: Verkauf eines Kreditportfolios A i.h.v. 0 an ein Nicht-MFI (das kein FVC ist); ohne Bilanzabgang Kauf eines Kreditportfolios B i.h.v. 60 von einem Nicht-MFI (das kein FVC ist); ohne Bilanzzugang Verkauf eines Kreditportfolios C i.h.v. 50 an ein Nicht- MFI (das kein FVC ist); ohne Bilanzabgang Meldetermin Meldetermin Ausweis: Ausweis: Ausweis: O (+ 0) (Kennziffer 905 ) Ausweis: Nebenrechnung zu O: (ohne Bilanzauswirkungen) A + 0 B - 60 C + 50 = + 0 Auswirkung auf O Seite 3 von 4

Beispiel C zu Punkt 4.: Kauf eines Kreditportfolios B i.h.v. 60 von einem Nicht-MFI (das kein FVC ist); mit Bilanzzugang Verkauf eines Kreditportfolios A i.h.v. 0 an ein Nicht-MFI (das kein FVC ist); ohne Bilanzabgang Verkauf eines Kreditportfolios C i.h.v. 50 an ein Nicht- MFI (das kein FVC ist); mit Bilanzabgang Kauf eines Kreditportfolios D i.h.v. 0 von einem Nicht-MFI (das kein FVC ist); ohne Bilanzzugang Meldetermin Meldetermin Ausweis: Ausweis: Ausweis: O (- 0) Ausweis: O (+ 0) (Kennziffer 905 ) HV 07 0 HV 07 0 Nebenrechnung zu O: (mit Bilanzauswirkungen) B - 60 C + 50 = - 0 Auswirkung auf O (mit Kennziffer 905 ) Nebenrechnung zu O: (ohne Bilanzauswirkungen) A + 0 D - 0 = + 0 Auswirkung auf O (mit Kennziffer 905 ) Seite 3 von 4

4. Verbriefung ( off-balance-true-sale ) und Rückkauf mehrerer Kreditportfolien von verschiedenen FVCs Beispiel zu Punkt 4.: Kauf eines Kreditportfolios B i.h.v. 60 von dem FVC B; Annahme: es handelt sich um den Rückkauf eines Kreditportfolios, das die Bank (MFI) ursprünglich an das FVC B verkauft hatte (zwecks Verbriefung i.s. eines off-balance-true-sale ) und bei dem die Bank (MFI) noch das Servicing betreibt Verkauf eines Kreditportfolios A i.h.v. 0 an das FVC A); Beibehaltung des Servicing Verkauf eines Kreditportfolios C i.h.v. 50 an das FVC C); das Servicing wird nicht betrieben Irgendwann in Vergangenheit Verkauf eines Kreditportfolios B i.h.v. 60 an das FVC B (Bestand HV 07 vor Verkauf: 60; im Berichtszeitraum des Verkaufs: O (+60) mit Kennziffer 905 ); siehe auch Rückkauf Meldetermin Meldetermin Ausweis: Ausweis: Ausweis: O (FVC A) + 0 O (FVC B) - 60 O (FVC C) + 50 (Kennziffer 905 ) Ausweis: HV 07 90 HV 07 90 HV 79 60 S (FVC B) 60 HV 79 60 S (FVC B) 60 HV 79 0 S (FVC A) 0 HV 79 0 S (FVC A) 0 Nebenrechnung zu HV 07: Bestand alt: 00 Verkauf A - 0 Kauf B + 60 Verkauf C - 50 = Bestand neu: 90 Nebenrechnung zu HV 79: Bestand alt (von FVC B) 60 Rückkauf von FVC B - 60 Verkauf an FVC A + 0 = Bestand neu: 0 Seite 33 von 4