Bildung integriert Informationsveranstaltung zur Förderbekanntmachung März 2015 Bonn/Berlin/München
Informationsveranstaltung Bildung integriert 1. Begrüßung 2. Die Förderrichtlinie aus fachlicher Sicht 3. Mittagsimbiss 4. Die Förderrichtlinie aus administrativer Sicht 5. Fragen & Antworten
1. Begrüßung
2. Die Förderrichtlinie aus fachlicher Sicht
2. Wo kommen wir her? Der Hintergrund des Programms Bildung integriert Dr. Klaus-Peter Meinerz, PT-DLR
Programm-Management
Programm-Management Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.v. (PT-DLR) beauftragt: Vorbewertung der Anträge, Ansprechpartner für alle fachlichen und administrativen Fragen, programmbegleitende Öffentlichkeitsarbeit.
Die Architektur des Programms Bildung integriert
Mit dem Programm Lernen vor Ort hat das BMBF gemeinsam mit mehr als 180 Stiftungen von 2009-2014 Kommunen erfolgreich dabei unterstützt, neue Steuerungsstrukturen für ein ganzheitliches Management für das Lernen im Lebenslauf zu entwickeln und umzusetzen. Idee: Die Entwicklung von Strukturen für ein ressortübergreifend abgestimmtes Bildungsmanagement auf kommunaler Ebene unterstützen ohne zu enge inhaltliche Vorgaben zu machen, regionale Vielfalt nicht nur zulassen, sondern fördern, die Menschen zusammenzubringen, die mit Bildung zu tun haben.
Zentrale Ergebnisse: Ressortübergreifendes Bildungsmanagement unter Beteiligung aller relevanten Akteure in 35 Städten und Landkreisen. Bildungsberichterstattung als Kernstück eines Bildungsmonitorings mit insgesamt 66 Bildungsberichten und mehr als 60 thematischen Analysen. Kommunal koordinierte Systeme für Bildungsberatung, die Gestaltung von Bildungsübergängen und weiteren bildungsrelevanten Themen wie z.b. Familienbildung, Diversitätsmanagement, Demographischer Wandel.
Die Architektur des Programms Bildung integriert
Die Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement Seit 2014 Förderung von neun bundesweit vernetzten Transferagenturen, sieben regional ausgerichtete Agenturen, zwei mit spezifischen Lösungen für Städte ab 250.000 Einwohner, enge Zusammenarbeit in einem Netzwerk aller neun Agenturen, um Synergieeffekte bestmöglich zu nutzen, Organisation des Transfers bewährter Strukturlösungen und Modelle für ein datenbasiertes Bildungsmanagement auf kommunaler Ebene.
Angebote der Transferagenturen: Aufbereitung von Erfahrungswissen und Konzepten für ein kommunales Bildungsmanagement, Unterstützung von Städten und Landkreisen bei der Analyse ihrer Ausgangs- und Bedarfssituation, Beratung bei der Auswahl und Implementierung geeigneter Modelle und Instrumente, Organisation von Beratungs- und Qualifizierungsangeboten, Unterstützung von Austausch und Vernetzung zwischen den Kommunen.
Standorte der Transferagenturen
Die Architektur des Programms Bildung integriert
2. Wo wollen wir hin? Förderziel und Fördergegenstand Dr. Petra Böttcher, PT-DLR
Förderziel Gestaltung einer kommunalen Bildungslandschaft, deren Management eine valide Datenbasis zugrunde liegt.
Fördergegenstand Auf- und Ausbau von Managementstrukturen (Steuerungs- und Beteiligungsgremien, Netzwerke), die auf Daten basieren (Bildungsmonitoring) und in deren Mittelpunkt die Menschen und ihre Bildungsbiographien stehen.
um bildungspolitische Entscheidungen zielgenau zu treffen, vorhandene Mittel möglichst effizient einzusetzen, die Beratungs- und Angebotsstrukturen im Bildungsbereich transparenter zu gestalten, die Bildungsbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger und die Zugänge zu passgenauen Angeboten zu verbessern, den Standort langfristig zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Hierzu gehört verpflichtend, ein Gesamtkonzept einer kommunalen Strategie für ein vor Ort gelingendes Lernen im Lebenslauf zu entwickeln, das folgende Elemente beinhaltet:
Elemente Gesamtkonzept Aufbau eines kommunalen Bildungsmonitorings für das Lernen im Lebenslauf inklusive einer Bildungsberichterstattung, Bündelung der Bildungszuständigkeiten und -aktivitäten und die Zusammenführung in einem gemeinsam verantworteten Bildungsmanagement, Ansätze für eine verbesserte Bildungsberatung, Einbindung verschiedener Schlüsselakteure der Bildung in der Kommune, verbindliche und auf Nachhaltigkeit angelegte Kooperationsvereinbarungen.
Kooperation mit Ämtern innerhalb der Kommune Bildung Jugend Soziales Kultur Statistik und weitere
Kooperation mit Bildungspartnern außerhalb der Kommune Sozialpartner: Verbände der Wirtschaft, Kammern und Gewerkschaften sowie deren Bildungsinstitutionen, Träger der Arbeitsvermittlung, Stiftungen, Bildungsinstitutionen aller Bildungsbereiche, Bildungsnetzwerke, sonstige zivilgesellschaftliche Organisationen, z.b. Migrantenvereinigungen, Ehrenamtsagenturen, Kulturvereine.
Bildungsmonitoring als Steuerungselement Identifikation bildungspolitisch relevanter Entwicklungen und Problemlagen Diagnose als Basis für die Entwicklung von Steuerungsstrukturen Rahmenbedingungen, Verlaufsmerkmale, Ergebnisse und Erträge, kleinräumige Entwicklungen Fortlaufende Bildungsberichterstattung oder vertiefte thematische Analysen als Grundlage zur Ableitung von Handlungsempfehlungen und -strategien
Elemente Bildungsmonitoring Datengrundlagen für die indikatorengestützte Analyse des kommunalen Bildungssystems und die Bereitstellung steuerungsrelevanter Informationen: Anwendungsleitfaden zum Aufbau eines kommunalen Bildungsmonitorings, jährlich aktualisierte Bildungsdaten für alle Kreise und kreisfreien Städte durch die kommunale Bildungsdatenbank: www.bildungsmonitoring.de, Beratung und Unterstützung durch die Statistischen Ämter der Länder und des Bundes, das Deutsche Institut für Erwachsenenbildung und die Transferagenturen. Datenhaltung und -analyse mithilfe des IT-Instrumentariums für das kommunale Bildungsmonitoring. Handreichungen und Qualifizierungsangebote für den Aufbau und den Betrieb eines kommunalen Bildungsmonitorings.
Zuwendungsvoraussetzungen
Zuwendungsvoraussetzungen Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte, die nicht bereits im Rahmen des Programms Lernen vor Ort gefördert wurden (kreisangehörige Kommunen können über die Antragstellung des Landkreises einbezogen werden). Die Antragstellung erfolgt als Einzelvorhaben.
Zuwendungsvoraussetzungen Vor Antragstellung: Die Kofinanzierung des Vorhabens mit kommunalen Mitteln muss sichergestellt sein. Der Nachweis eines intensiven Arbeitskontaktes mit einer Transferagentur muss vorliegen.
Zuwendungsvoraussetzungen Nach Antragstellung: Abschluss verbindlicher und auf Nachhaltigkeit angelegter Kooperationsvereinbarungen mit den Akteuren, die für die Entwicklung eines datenbasierten Bildungsmanagements von Bedeutung sind. Abschluss einer Zielvereinbarung mit einer Transferagentur bis sechs Monate nach Förderbeginn. Teilnahme an programmbegleitenden Veranstaltungen. Teilnahme an der Evaluation des Programms.
Kooperationsvereinbarungen mit Akteuren Kooperationsvereinbarungen sollen geschlossen werden, um die verschiedenen Schlüsselakteure der Bildung in den Aufbau eines datenbasierten Bildungsmanagements einzubinden. Kooperationsvereinbarungen sollen einen verbindlichen Charakter haben und auf Nachhaltigkeit angelegt sein. wichtige Schlüsselakteure sind z.b. Träger von Kindertageseinrichtungen Träger der Jugendhilfe Schulen Volkshochschulen Weiterbildungseinrichtungen Stiftungen Unternehmen Kammern
Zielvereinbarung mit einer Transferagentur Die Zielvereinbarung regelt zentrale Ziele der Zusammenarbeit zwischen Transferagentur und Kommune. Eckpunkte: die Organisation und Steuerung eines kommunalen Bildungsmanagements (Lenkungsgremien, Steuerungskreise, Bildungskonferenzen etc.), den Aufbau eines Systems der kommunalen Bildungsberichterstattung (thematische Analysen, Bildungsberichte, IT-Instrumentarium etc.), das Verfahren zur kommunalen Koordination bildungspolitischer Aktivitäten und Initiativen (Bildungsberatung, Bildungsübergänge, Kulturelle Bildung etc.).
Was wird gefördert? Personal Ausgaben für bis zu zwei wissenschaftliche Mitarbeiterinnenstellen/Mitarbeiterstellen. Je eine Stelle für Bildungsmanagement und Bildungsmonitoring
Was wird gefördert? Dienstreisen Ausgaben für bis zu 12 eintägige und 3 mehrtägige Reisen im Inland pro Jahr je Mitarbeiterin und Mitarbeiter bis zu einer Höhe von 6.500 Euro pro Jahr. Fachtagungen, Konferenzen, Informationsveranstaltungen, Schulungen und Workshops, die vom BMBF und den Transferagenturen angeboten werden.
Was wird gefördert? Basissoftware Bildungsmonitoring Basissoftware (Lizenz) für den Betrieb des kostenfreien IT-Instrumentariums für das Kommunale Bildungsmonitoring von einmalig bis zu 3.000 Euro und einen hierauf bezogenen Support von bis zu 1.500 Euro pro Jahr. Lizenz Business Intelligence Standard Edition One (11g) der Fa. Oracle. Support für die Basissoftware sowie das IT-Instrumentarium (z.b. für die Bereitstellung von Patches, Updates oder Hilfe bei Störungsmeldungen u.ä.).
Verfahren der Antragstellung
Verfahren der Antragsstellung Ablauf Förderanträge sind elektronisch unter Nutzung von easy-online und in schriftlicher Form postalisch vorzulegen Zwei Vorlagetermine: 30. April 2015 und 31. Oktober 2015 Vorbewertung der Anträge durch PT-DLR Auswahl der Anträge durch BMBF
Verfahren der Antragsstellung Vorhabenbeschreibung: Max. 10 Seiten (Din A4, 1,5-zeilig, Schriftgröße 11), kurze Darstellung der kommunalen Ausgangslage, Gesamtziel des Vorhabens und Bezug zu den förderpolitischen Zielen des Programms, Definition von Entwicklungsbedarf im Bereich eines datenbasierten Bildungsmanagements unter besonderer Berücksichtigung des Kommunalen Bildungsmonitorings.
Verfahren der Antragsstellung Vorhabenbeschreibung: Nachhaltige Perspektive für das Vorhaben/Verwertungsplan, Wissenschaftliche und technische Arbeitsziele, Arbeits- und Zeitplan, Arbeitsteilung/Zusammenarbeit mit Dritten, Angaben zur Höhe der Ausgaben des Vorhabens; Eigen- oder Drittmittel sind gesondert auszuweisen, Darstellung des Eigeninteresses des Antragstellers an dem Vorhaben, Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung.
Verfahren der Antragsstellung Antragsbewertung Kriterien Teil I: Art und Umfang des Beitrags des geplanten Vorhabens zur Erreichung der Zielvorstellungen der Förderinitiative, insbesondere der Umsetzung eines kohärenten, alle relevanten kommunalen Ressorts einbeziehenden Konzepts. Plausibilität der geplanten Entwicklungsarbeiten in Bezug auf ein datenbasiertes Bildungsmanagement inkl. einer Bildungsberichterstattung.
Verfahren der Antragsstellung Antragsbewertung Kriterien Teil II: Nachhaltigkeit des beschriebenen Gesamtkonzepts / Verwertungsplan Vorerfahrungen des Antragstellers und Entwicklungsstand des kommunalen Handlungskonzepts. Nachvollziehbare Planung der Gesamtausgaben des Vorhabens.
BUNDESKONFERENZ BILDUNGSMANAGEMENT 24.06.2015 Westhafen Event & Convention Center, Berlin Anmeldung unter: www.transferagenturen.de
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (PT-DLR) für das Bundesministerium für Bildung und Forschung Referat 325 Heinrich-Konen-Str. 1 53227 Bonn Ansprechpartnerin: Dr. Petra Böttcher bildung-integriert@dlr.de www.bildung-integriert.de Tel. + 49 (0) 228 / 3821-1322 Fax +49 (0) 228 / 3821-1323
4. Die Förderrichtlinie aus administrativer Sicht Claudia Schneider, PT-DLR
4.1 Finanzierung 4.2 Zuwendungsfähige Ausgaben 4.3 Antragstellung 4.4 Nachweisführung / Berichtspflichten 4.5 Verwertung 4.6 Weitere ESF-Spezifika
4.1 Finanzierung Die Zuwendungen werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Die Kofinanzierung erfolgt durch die einzubringenden Eigenmittel der Antragsteller. Regelwerke zur ESF-Kofinanzierung Wo? http://www.esf.de/
4.1 Finanzierung Art und Umfang der Zuwendung Zuwendung auf Ausgabenbasis (AZA) Anteilfinanzierung nicht rückzahlbarer Zuschuss keine Weiterleitung der Zuwendung Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
4.1 Finanzierung Art und Umfang der Zuwendung (Förderrichtlinie Nr. 5.2) Der Eigenanteil in Höhe der erforderlichen nationalen Kofinanzierung ist entsprechend der jeweiligen Zielregion zu erbringen, im Gesamtfinanzierungsplan in Pos. 0862 darzustellen und - als Teil der Gesamtausgaben - nachzuweisen. Keine weiteren ESF- oder anderweitige EU-Mittel.
4.1 Finanzierung Maximale Zuschusshöhe (Förderrichtlinie Nr. 5.2) Stärker entwickelte Regionen (alte Bundesländer einschl. Berlin und Region Leipzig, ohne Regierungsbezirk Lüneburg) maximal 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben Übergangsregion 1 (neue Bundesländer ohne Berlin und ohne Region Leipzig) maximal 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben Übergangsregion 2 (Regierungsbezirk Lüneburg) maximal 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
4.2 Zuwendungsfähige Ausgaben Zuwendungsfähig sind nur Ausgaben, die auf Grund der Durchführung des Vorhaben zusätzlich entstehen (Vorhabenbedingter Mehraufwand; keine Gemeinkosten) und die gemäß der Förderrichtlinie zuwendungsfähig sind und die innerhalb der Laufzeit des Vorhaben entstehen.
4.2 Zuwendungsfähige Ausgaben (Förderrichtlinie Nr. 5.1) Personal (Pos. 0812/0817) Bis zu zwei wissenschaftliche Mitarbeiterinnen- /Mitarbeiterstellen können finanziert werden. Statt Neueinstellungen können auch bis zu zwei ständige Bedienstete im Vorhaben eingesetzt werden.
4.2 Zuwendungsfähige Ausgaben (Förderrichtlinie Nr. 5.1) Personal (Pos. 0812/0817) Werden ständig Bedienstete eingesetzt, so ist der Personaleinsatz detailliert zu regeln. Hinweise in der Personalakte: Bezeichnung des Vorhaben Vorhabenlaufzeit Stellenumfang / Eingruppierung bzw. Besoldung Tätigkeit im Vorhaben Hinweis auf die ESF-Kofinanzierung
4.2 Zuwendungsfähige Ausgaben (Förderrichtlinie Nr. 5.1) Personal (Pos. 0812/0817) Eingruppierung TVÖD in vollem Umfang, Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, erhalten in der Regel ein Entgelt bis E 13. Qualifizierung, Tarifgefüge vor Ort berücksichtigen. Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) http://www.foerderportal.bund.de/formularschrank
4.2 Zuwendungsfähige Ausgaben (Förderrichtlinie Nr. 5.1) Personal (Pos. 0812/0817) Eingruppierung Sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer vorhabenbezogen beim Antragsteller eingestellt, so hat die Vergütung aus dem letzten Vorhaben Bestand. Handelt es sich um NN-Personal ist bedarfsgerecht die erforderliche Entgeltgruppe / Stufe 2 gemäß TVÖD Kommune zugrunde zu legen.
4.2 Zuwendungsfähige Ausgaben (Förderrichtlinie Nr. 5.1) Personal (Pos. 0812/0817) Personalakquise Stellenausschreibung nach Antragstellung unter dem Vorbehalt, dass die Zuwendung bewilligt wird. dass die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Kein Eingang von rechtlichen Verpflichtungen.
4.2 Zuwendungsfähige Ausgaben (Förderrichtlinie Nr. 5.1) Personal (Pos. 0812/0817) Personalakquise Stellenausschreibung nach Antragstellung unter dem Vorbehalt, dass die Zuwendung bewilligt wird. dass die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Kein Eingang von rechtlichen Verpflichtungen.
4.2 Zuwendungsfähige Ausgaben (Förderrichtlinie Nr. 5.1) Personal (Pos. 0812/0817) Stundenaufschreibung bei anteilig im Vorhaben Beschäftigten zwingend erforderlich für die Abrechnung gegenüber der Europäischen Kommission. Kalkulationsgrundlage im Antrag (Erläuterungen / Begründungen) angeben.
4.2 Zuwendungsfähige Ausgaben (Förderrichtlinie Nr. 5.1) Reisen (Pos. 0844) Ausgaben bis zu 6.500,00 pro Jahr. 12 eintägige und 3 mehrtägige Reisen. Kalkulationsgrundlage, angewendetes Reisekostengesetz im Antrag (Erläuterungen / Begründungen) darlegen. Das gültige Reisekostengesetz ist zu beachten.
4.2 Zuwendungsfähige Ausgaben (Förderrichtlinie Nr. 5.1) Weitere Sachausgaben (Pos. 0842) Basissoftware bis zu 3.000,00 einmalig; Support bis zu 1.500,00 pro Jahr. Kalkulationsgrundlage im Antrag (Erläuterungen / Begründungen) angeben.
4.2 Zuwendungsfähige Ausgaben Erläuterungen zur Zuwendungsfähigkeit der vorgenannten Ausgaben finden Sie in der Förderrichtlinie, den FAQs und zur Antragstellung in den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA). http://www.foerderportal.bund.de/formularschrank http://www.bmbf.de/foerderungen/25864.php
4.3 Antragstellung (Förderrichtlinie Nr. 7.2) Förmliche Antragstellung unter Nutzung des elektronischen Antragssystems easy-online. Übersendung in elektronischer und schriftlicher Form an den PT-DLR. Antrageinreichung 30. April 2015 und 31.Oktober 2015. http://foerderportal.bund.de/easyonline
4.3 Antragstellung (Förderrichtlinie Nr. 7.2) Handlungshilfe zur Nutzung des Elektronischen Systems easy-online Benutzerhandbuch für die Anwendung von easy-online FAQs für die Anwendung easy-online http://www.foerderportal.bund.de/antragssystem/hilfe http://foerderportal.bund.de/easyonline
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4.4 Nachweisführung / Berichtspflichten Abrechnung der zuwendungsfähigen Ausgaben einzeln belegbar keine geldwerten Leistungen Beleglisten auf Anforderung Originalbelege
4.4 Nachweisführung / Berichtspflichten Dem Zuwendungsbescheid wird ein Muster für die Beleglisten beigefügt. Alle getätigten Ausgaben sind anhand der tatsächlichen Zahlungen in der Belegliste auszuweisen (Realkostenerstattungsprinzip).
4.4 Nachweisführung / Berichtspflichten Originalbelege gemäß VO (EU) Nr. 1303/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES v. 17.12.2013 Das Original selbst. Elektronisch aufbewahrte Belege, sofern die Aufbewahrungsform den nationalen Rechtsvorschriften entspricht, z.b.: Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme Abgabenordnung Durch eine amtliche Stelle beglaubigte Kopie des Originals.
4.4 Nachweisführung / Berichtspflichten Zwischenbericht / Zwischennachweis (zahlenmäßiger Nachweis mit Belegliste) einmal jährlich, immer zum 30.04. des Folgejahres für das Vorjahr. Schlussbericht / Verwendungsnachweis (zahlenmäßiger Nachweis mit Belegliste) zwölf Monate nach Auslaufen des Vorhaben. http:// www.foerderportal.bund.de/formularschrank
4.4 Nachweisführung / Berichtspflichten Der Verwendungsnachweis ist von der eigenen Prüfeinrichtung zu prüfen und die Prüfung ist unter Angabe des Ergebnisses zu bescheinigen. (Nr. 7.3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften, - ANBest-Gk -).
4.5 Verwertung Verwertungspflicht Die Zuwendungsempfänger sind im Rahmen der Verwertungspflicht gehalten, die Ergebnisse der Projektförderung zu veröffentlichen bzw. zu verbreiten. in der Regel spätestens zwei Jahren nach Ablauf der Förderung (Nr. 12.1 BNBest-BMBF 98). Grundlage der Überprüfung durch den PT sind die fortgeschriebenen Verwertungspläne, die mit dem Schlussbericht vorgelegt werden.
4.6 Weitere ESF-Spezifika (Förderrichtlinie Nr. 6) Prüfung der ESF Finanzierung Prüfberechtigung / -pflicht Zuwendungsbescheid und VERORDNUNG (EU) Nr. 1303/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES v. 17.12.2013
4.6 Weitere ESF-Spezifika (Förderrichtlinie Nr. 6) Aufbewahrungsfrist Das Enddatum der Belegaufbewahrungsfrist für sämtliche Projektunterlagen wird den Zuwendungsempfängern nach abschließender Prüfung des Verwendungsnachweises mitgeteilt. Diese Frist im Sinne der EU gilt nur, soweit nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. Der Aufbewahrungsort der Belege ist mitzuteilen.
4.6 Weitere ESF-Spezifika (Förderrichtlinie Nr. 6) Querschnittsziele hier: Gleichstellung von Männern und Frauen Mitwirkung / Datenspeicherung Notwendige Daten für Projektbegleitung, Projektbewertung/Evaluierung, Projektfinanzverwaltung und Überprüfung/Prüfung erheben, speichern und an die beauftragten Stellen weiterleiten.
4.6 Weitere ESF-Spezifika (Förderrichtlinie Nr. 6) Datenerfassung/Evaluation Erhebung und Übermittlung programmrelevanter Daten. Liste der Vorhaben Erfassung und Veröffentlichung von Eckdaten der Begünstigten und deren Zuwendung.
4.6 Weitere ESF-Spezifika (Förderrichtlinie Nr. 6) Kommunikation Verpflichtung, den Anforderungen an die Informations- und Publizitätsmaßnahmen zu entsprechen und auf die Förderung durch den ESF hinzuweisen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (PT-DLR) für das Bundesministerium für Bildung und Forschung Referat 325 Heinrich-Konen-Str. 1 53227 Bonn Ansprechpartnerin: Dr. Petra Böttcher bildung-integriert@dlr.de www.bildung-integriert.de Tel. + 49 (0) 228 / 3821-1322 Fax +49 (0) 228 / 3821-1323