Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf

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WS 2: CLEARING UND FLÜCHTLINGE UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE. Dr. Christian Hertel Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut SHG-Clearinghaus St.

Transkript:

Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf Fachtagung der Stadt Köln und des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen, 16.09.2016 Claus-Ulrich Prölß & Anna Kress / Kölner Flüchtlingsrat e.v.

Workshop 2 Fachtagung in Köln, 16.09.2016 12:00-13:00 Uhr und 14:00-15:15 Uhr Zielsetzungen: Information Austausch Entwicklung von (5) Handlungsempfehlungen Ablauf: Begrüßung und 1. Impuls Verfahrensberatung der UMF in Aachen - Julia Hoppe, Café Zuflucht Aachen Diskussion, Austausch und Entwicklung von Handlungsempfehlungen

Schutzbedürftige Personen Minderjährige und UMF gehören zu den schutzbedürftigen Personen (Art. 21 ARL) bzw. als Personen, die besondere Bedürfnisse haben (Art. 22 Abs. 3 ARL) Die Mitgliedstaaten ermitteln die Art der besonderen Bedürfnisse und sorgen dafür, dass diesen Rechnung getragen wird - in allen Phasen der Aufnahme und des Asylverfahrens

Deutschland 2015 Asylerstanträge: 441.899, (2014: 173.072, 2013: 109.580) Von den Asylerstantragsteller/innen waren rd. ein Drittel (30,6%) minderjährig, mehr als die Hälfte (50,9%) zwischen 18 und unter 35 Jahre alt, 0,6% 65 Jahre oder älter, mehr als zwei Drittel (69,1%) männlich. UMF-Asylerstantragsteller/innen: 16+17 J.: 10.296 unter 16 J.: 4.140

Deutschland 2016, 1. Halbjahr Asylerstanträge UMF: 17.909, davon 7.509 Afghanistan 6.144 Syrien 1.415 Irak 545 Eritrea 465 Somalia 395 Ungeklärt

Deutschland 2016, 1. Halbjahr Asylentscheidungen: 2.899, davon 1.586 syrische Staatsangehörige (54,7%) Gesamtschutzquote, unter 16 J.: 95,4% (bereinigt: 98,1%) Gesamtschutzquote, 16+17 J.: 87,8% (bereinigt: 93,6%) Zurückweisungen an den Grenzen: 458, davon 408 nach Österreich

Deutschland 2016, 1. Halbjahr Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei Asylerstanträgen von UMF bis zur BAMF- Entscheidung: Syrien: 6 Monate Afghanistan: 10 Monate Algerien: 12 Monate Marokko: 14 Monate Somalia: 16 Monate Iran: 17 Monate

Köln, 01.04.2016 Summe aller jugendhilferechtlichen Zuständigkeiten: 1.061 (Quotenüberschreitung: 261), davon für 798 Altverfahren nach 89d 109 junge Volljährige (ehem. um) 61 UMA (vorläufige Inobhutnahme) 151 UMA Inobhutnahme 3 UMA Anschlussmassnahmen (HzE und sonstige)

Kindeswohl Vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls: "Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist" (Art. 3 Abs. 1 UN-KRK). "Bei der Anwendung der Minderjährige berührenden Bestimmungen der Richtlinie berücksichtigen die Mitgliedstaaten vorrangig das Wohl des Kindes" (Art. 23 Abs. 1 S. 1 AufnahmeRL).

UNHCR/UNICEF, safe&sound, 2014/16 Prinzip der vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls: Maßnahmen zur Identifizierung des Kindeswohls eines unbegleiteten Kindes Einschätzung des Kindeswohls Verfahrensgarantien (ständiger Prozess) - sichere Unterbringung und Versorgung - Bereitstellung eines Vormundes - Suche nach Familienangehörigen - rechtliche Beratung/Vertretung - gesundheitliche Versorgung, - Zugang zu Beschwerdemechanismen - Bildung - Dolmetscherdienste - kindgerechte Befragungen Verfahrensplanung - Beteiligung des Kindes Antrag auf Internationalen Schutz oder andere aufenthaltsrechtliche Verfahren -

UNHCR/UNICEF, safe&sound Bestimmung des Kindeswohls Zusätzliche Verfahrensgarantien (formales Verfahren für die Bestimmung Beispiel: Einer dauerhaften Lösung für das einzelne Kind) Aussprechen einer Empfehlung - schriftliche begründete Empfehlung - entsprechend seiner Bedürfnisse - Zusammenführen wichtiger Daten zum Kind - bzgl. Versorgung, Betreuung, Schutz in einer Fallakte - Multidisziplinärer Ansatz z.b. im Hinblick auf - Unabhängige Entscheidungsfindung und - Integration Möglichkeit des Widerspruchs/der Klage - Lösung in einem Drittstaat - Rückkehr ins Herkunftsland oder an den gewöhnlichen Aufenthaltsort

Art. 26 Abs. 2 AR Im Falle eines Rechtsbehelfs oder einer Überprüfung durch eine Justizbehörde nach Absatz 1 sorgen die Mitgliedstaaten dafür, dass unentgeltlich Rechtsberatung und -vertretung in Anspruch genommen werden kann, soweit diese zur Gewährleistung eines wirksamen Rechtsschutzes erforderlich ist. Dies umfasst zumindest die Vorbereitung der erforderlichen Verfahrensdokumente und die Vertretung vor den Justizbehörden im Namen des Antragstellers. Die unentgeltliche Rechtsberatung und -vertretung erfolgt durch nach einzelstaatlichem Recht zugelassene oder befugte Personen, deren Interessen nicht mit denen der Antragsteller in Konflikt stehen oder stehen könnten.

Fragen / Handlungsempfehlungen 1. Kurze Definition der Zielgruppe: Woraus ergibt sich ein besonderer Schutzbedarf der Zielgruppe? Worin besteht er, was ist die besondere Lebenssituation dieser Personen? 2. Handlungsempfehlungen 2.1 Wie und woran erkannt man einen besonderen Schutzbedarf? Welcher Instrumente o.ä. bedarf es? 2.2 Welche Ansprüche an einen Belegungsbedarf und damit Belegungsmanagement ergeben sich daraus? 2.3 Wie müssen die Unterbringungskapazitäten ausgebildet sein, um diesen Schutzbedarf zu decken? 2.4 Welche Handlungsempfehlungen / Maßnahmen sind für die Begleitung während des Aufenthaltes in Unterkünften und im späteren Verlauf bei der Stabilisierung in Köln notwendig? 2.5 Sonstige

Kölner Flüchtlingsrat e.v. Danke sehr für s Zuhören. Claus-Ulrich Prölß & Anna Kress / Projekt Infonetz zur Unterstützung von Flüchtlingen

Verfahrensberatung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Aachen www.cafe-zuflucht.de -> Projekt UMF Juliane Hoppe (Sozialarbeiterin M.A.) 16.09.2016

Gliederung 1. Die Situation in Aachen Das Café Zuflucht Zahlen und Fakten Projekte und Arbeitskreise 2. Das aufenthaltsrechtliche Clearing Prüfschema Asylantrag und Alternativen Die Anhörung im Asylverfahren 3. Handlungsbedarf?

Das Café Zuflucht - Büro für Erwachsene und Familien (Wilhelmstr. 40, AC) - Büro für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Wilhelmstr. 59, AC) - Trägerverein: Refugio. e.v. Der Verein ist seit dem 14.01.2014 gemäß 75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe vom Kinder- und Jugendausschuss der Stadt Aachen anerkannt.

Zahlen und Fakten 2012 2013 2014 2015 2016 119 243 450 741 772 (Stand 12.09.16) Beratene UMF

Zahlen und Fakten derzeit betreut durch Jugendamt Aachen nach 42a SGB VIII vorläufig untergebracht verteilt seit 01.11.2015 505 13 149 Stand: 30.08.2016

Projekte und Arbeitskreise Verfahrensberatung des Café Zuflucht Vormundschaftsprojekt SKF Patenprojekt SKM Bürgerstiftung Lebensraum Aachen

Projekte und Arbeitskreise AG UMF Jugendamt, StädteRegion, IHK, Handwerkskammer, Arbeitsamt Ausländeramt, Café Zuflucht u. a. Menschliches Handeln im Sozialen Netzwerk Bundespolizei, Jugendamt, Sozialamt, Amnesty International, Café Zuflucht, Caritas u. a.

Prüfschema Herkunftsland Alter Gründe Familienangehörige Körperliche Krankheiten Misshandlungsspuren Psychische Erkrankungen Anhörungsfestigkeit Dublin III

Asylantrag und Alternativen Asylantrag Zielstaatsbezogenes Abschiebeverbot gem. 60 Abs. 5 u. 7. S.1 AufenthG Integrationsaufenthalte z.b. 25a AufenthG, Duldung gem. 60a AufenthG

Die Anhörung im Asylverfahren Sonderbeauftragte UMF Begleitung Vorbereitung Chronologie Individuelle Betroffenheit Einzureichende Unterlagen

Handlungsbedarf? Austausch von Erfahrungswerten Umsetzung Handreichung / Entwicklung von Standards Handlungsfähige Arbeitskreise Schulung der Fachkräfte Aktuelle städtische Informationsplattform

Quellen: https://www.buergerstiftung-aachen.de/ http://www.cafe-zuflucht.de/projekt-umf.html http://skf-aachen.kibac.de/vormundschaften/ http://aachener-haende.de/ https://www.unserac.de/themen/fluechtlingshilfe-inunserer-region.html Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

Fachtagung Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf 16.09.2016 Workshop 2: Verfahrensberatung für UMF in Aachen ReferentInnen: Juliane Hoppe, Café Zuflucht Aachen; Claus-Ulrich Prölß und Anna Kress, Kölner Flüchtlingsrat. Entwickelte Handlungsempfehlungen für die Stadt Köln zu UMF: 1) Frühzeitige Identifizierung nach bedarfsgerechten Kriterien. 2) Unabhängige asyl- und aufenthaltsrechtliche Beratung sowie Integrationsberatung zum frühestmöglichen Zeitpunkt und mit 17 ½ unter Einbeziehung von Patenschafts-Projekten und Freiwilligen; Schaffung der Ressourcen für eine systematische Einbindung. 3) Belegungsmanagement; Konzeptentwicklung für Unterbringung und Wohnen, auch über die Volljährigkeit hinaus; Wohnraumbeschaffung; Trauma-Sensibilität; bedarfsgerechte Jugendhilfe. 4) Entwicklung eines multidisziplinären Netzwerkes mit klaren Strukturen, Aufgaben, Zielen und Zuständigkeiten. 5) Schulplätze