BGF - ein Schwerpunkt des Präventionsgesetzes Förderungsmöglichkeiten durch Krankenkassen

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Transkript:

BGF - ein Schwerpunkt des Präventionsgesetzes Förderungsmöglichkeiten durch Krankenkassen Uwe Dresel / Betriebliches Gesundheitsmanagement / 03.11.2018

Inhalte des Präventionsgesetzes (2015) Betriebliche Gesundheitsförderung ( 20b SGB V) Abs. 1: Aufgabe der Kassen: insbesondere Aufbau und Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen, Erhebung gesundheitlicher Situation Verbesserungsvorschläge und Unterstützung bei der Umsetzung von BGF Abs. 2: Zusammenarbeit mit UV-Trägern und Landesbehörden für den Arbeitsschutz Abs. 3: Die Krankenkassen bieten Unternehmen unter Nutzung bestehender Strukturen in gemeinsamen regionalen KoordinierungsstellenBeratung und Unterstützung an. [...] Regionale Unternehmensorganisationen sollen an der Beratung beteiligt werden. ( Die Organisationen informieren über BGF-Leistungen und deren Erbringung) 2

Präventionsgesetz - Finanzierung der Prävention Die gesetzlichen Krankenkassen sollen ab dem 01.01.2019 folgende Mittel für Prävention zur Verfügung stellen (die Erhöhung 2019 wurde schon eingeschlossen): 7,52 Euro/Vers. Orientierungswert für Präventionsleistungen (2019: 601 Mio. EUR) 2,15 Euro/Vers. für betriebliche Gesundheitsförderung (Mindestwert), 1,00 Euro/Vers. für betriebliche Gesundheitsförderung in Pflegeeinrichtungen (Mindestwert) 2019: zusammen 252 Mio. Euro davon 0,48 Euro für die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA); 0,32 Euro/Vers. für Setting in der stationären Pflege. 2,15 Euro/Vers. für nicht betriebliche Lebenswelten (Mindestwert), Weitere Elemente des Präventionsgesetzes: BGF: nicht verausgabte Mittel fließen in einen Überlauftopf beim GKV-Spitzenverband und stehen in Folgejahr für Maßnahmen auf Landesebene zur Verfügung, 2017: ca. 6 Mio. Euro jährliche Steigerung der Finanzierung nach 18 Abs. 1 SGB IV (ca. 2%). 3

Einbeziehung von weiteren Akteuren Die Krankenkassen beziehen bei ihren Maßnahmen zur BGF mit ein: Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Unfallversicherungen bzw. Berufsgenossenschaften und Landesbehörden für den Arbeitsschutz. Stärkung der Rolle der Arbeits-und Betriebsmediziner. Sie können: Gesundheitsuntersuchungen durchführen, Präventionsempfehlungen ausstellen (z.b. zur Teilnahme an Präventionskursen) und Schutzimpfungen durchführen Kooperationen mit Unternehmensorganisationen Bonus für Betriebe als Pflichtleistung der Kassen 4

BGF-Koordinationsstellen Die Krankenkassen bieten gemeinsame regionale Koordinierungsstellen zur Beratung und Unterstützung von Unternehmen an. www.bgf-koordinierungsstelle.de KMU werden besser erreichen passgenaue und kostenfreie Beratung und Unterstützung von Unternehmen nach vereinbarten Standards auf der Grundlage des GKV-Leitfadens Prävention niedrigschwelliger Zugang über das zentrale Webportal können Unternehmen die Beratung anfordern und umfassende Informationen zur BGF auch mit landesspezifischem Bezug abrufen. regionale Vernetzung Die Koordinierungsstellen arbeiten eng mit den Unternehmensorganisationen des Landes sowie anderen Netzwerkpartnern und regionalen Akteuren zusammen. 5

Regionale Kooperationsvereinbarungen zu den BGF-Koordinierungsstellen 1.Kooperationsvereinbarungen zwischen den Krankenkassenverbänden in allen Bundesländern (gemeinsame, kassenübergreifende Umsetzung, redaktionelle Bearbeitung der Online-Plattform, Koordinierung von Projekten usw.) 2.Kooperationsvereinbarungen mit regionalen Unternehmensverbänden und Organisationen (Nutzung vorhandener Netzwerke und Strukturen, Akzeptanz und Verbreitung des Thema BGF und der Online-Plattform usw.) 3. Beispiel Hamburg: 6

Umsetzung in den 16 Bundesländern Einrichtung von kassenübergreifenden Steuerungsgremien Kontakte zur Gesundheits-, Arbeits- und Wirtschaftspolitik Verträge mit Unternehmensverbänden Durchführung von Informationsveranstaltungen, z.b. Düsseldorf https://www.bgf-koordinierungsstelle.de/nordrhein-westfalen/veranstaltungen/unterseite-2/ 7

Welche Hinderungsgründe gibt es? 8

Welche Unterstützung wünschen Unternehmen? 9

10 Online-Portal BGF-Koordinierungsstelle.de

Einleitung einer BGF-Beratung 11

BGF-Koordinierungsstelle Ansicht Kontaktformular 12

Was können die Kassen fördern? Handlungsfelder und Präventions prinzipien in der BGF Handlungs fe-prinzipien in der BGF Quelle: GKV-Leitfaden Prävention, 2018 13

Der betriebliche Gesundheitsförderungsprozess Quelle: GKV-Leitfaden Prävention, 2018 14

Chancen und Möglichkeiten des Betriebssports 1. Aufbau von neuen Sportangeboten mit Schwerpunkt Gesundheitssport mit Unterstützung der Krankenkassen, 2. Strukturelle und finanzielle Unterstützung durch das Unternehmen, Betriebssport als Baustein der betrieblichen Gesundheitsförderung, 3. Nutzung von Netzwerkstrukturen mit andern Sportverbänden (z.b. Landessportbund, Turnverband) und Sportvereinen (z.b. bei der Vermittlung von Übungsleitern und Kursleitern), Betriebssport als wichtiger Partner des Unternehmens bei Thema Gesundheit im Betrieb.

Aufbau von neuen Sportangeboten mit Schwerpunkt Gesundheitssport Förderung von Präventionskursen (Gesundheitssport) Die Krankenkassen bezuschussen die Teilnahme an Präventionskursen. Die Teilnehmer erhalten auf Antrag einen Zuschuss von ihrer Kassen (z.b. 80% der Kosten, max. 75 Euro). Dies gilt auch für Angebote im Betriebssport (Sonderreglung für Sportvereine des DOSB). Allerdings: Dauerangebote werden nicht bezuschusst. Zertifizierung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (Kooperationsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen). https://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de

Durchführung von neuen Sportangeboten mit Schwerpunkt Gesundheitssport mit Unterstützung der Krankenkassen Förderung von Bewegungsangeboten im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (z.b. Rückenprogramme am Arbeitsplatz, Aktiv Pause, Entspannungskurse) Wenn eine Krankenkasse das Unternehmen im Bereich BGF unterstützt, können die Kosten, z.b. für das Honorar der Referenten/Trainer, übernommen werden. (Teilnehmen können alle Mitarbeiter.) Beispiele können sein: Kurs RückenFitness Walking-Kurs Vorbereitung auf einen Firmenlauf (Workshop, Kursangebot) AktivPause im Betrieb

Aufbau neuen Betriebssport-Strukturen mit Unterstützung einer Krankenkassen Förderung der gesundheitlichen Rahmenbedingungen - bewegungsfördernde Umgebung Unterstützung beim Aufbau von Betriebssport (nach GKV-Leitfaden Prävention) Kassen können Beratungsangebote zu z.b. folgenden Themen fördern: Beratung zum Aufbau von Betriebssport-Angeboten und -vereinen Aufbau und Gestaltung von Bewegungsräumen / Sporträumen, Beratung zur Beschaffung und Nutzung von Sportgeräten, Begleitung von Aktionen (z.b. mit dem Rad zur Arbeit, Treppe statt Aufzug, Bewegungspausen) Beispiel Modellprojekt mit der DAK-Gesundheit

Aufbau neuen Betriebssport-Strukturen mit Unterstützung der Krankenkassen Beispiel Kooperation mit der DAK-Gesundheit Leistung Inhalt Dauer Erstberatung Beratung eines Unternehmens zu Fragen der 2-3 Std. Implementierung von Gesundheitsportangeboten im Rahmen des Betriebssports Begleitung eines Projekts Multiplikatorenschulung Begleitung eines Unternehmens beim Aufbau von Strukturen im Betriebssport und der Implementierung von (Kurs-) Angeboten im Gesundheitssport, Aufbau eines Netzwerkes von Kurs- bzw. Übungsleitern, persönliche und telefonische Betreuung, Vernetzung mit Maßnahmen der DAG-G eintägige Veranstaltung für Entscheider im Unternehmen und Vertreter aus Betriebsportgruppen, regional und unternehmensübergreifend Schulungsmaßnahme Schulungsmaßnahme für Mitarbeiter des DBSV und der Landesverbände als Anschubfinanzierung des Kooperationsprojekts Fachkongress BGM und DBSV-Workshop Unterstützung der fachlichen Arbeit beim einem Fachkongress und des Workshops des DBSV 3-6 Monate ca. 20 Std. 1 Tag 1 Tag 2 Tage

Was können Krankenkassen nicht fördern? Abrechnung externer Anbieter mit Individuum bezogener Abrechnung (z.b. für Kurse, Mitgliedsbeiträge Fitness-Studio, Online-Coachings), Screenings, Forschungsprojekte ohne Interventionsbezug (z.b. medizinische Untersuchungsreihen, isolierte Gesundheitstage mit Screenings), berufliche Ausbildung und Qualifizierung (außerhalb eines Projekts), Kosten für Baumaßnahmen, Einrichtungsgegenstände, Sportgeräte, technische Hilfsmittel usw., Pflichtaufgaben anderer Akteure (z.b. Berufsgenossenschaft/Unfallkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitgeber). 20

Fragen? Anmerkungen? Uwe Dresel DAK-Gesundheit Tel. 0402396-2334 uwe.dresel@dak.de 21

Das Präventionsgesetz Das Präventionsgesetz 2015 ist ein Bundesgesetzund regelt Aufgaben und Ausgabevolumen für die gesetzlichen Sozialversicherungen (z.b. im Sozialgesetzbuch SGB V, VI und XI). Die meisten Aufgaben und Ausgaben liegen bei den gesetzlichen Krankenkassen. Es legt keineverpflichtungen für Unternehmen, Verbände, Länder, Kommunen, Träger usw. fest. Es wurde im Juli 2015 im Bundestag verabschiedet. Die meisten Regelungen greifen ab 2016. 22

Ziele des Gesetzgebers (BGM, BMAS, BMWi) nach der Gesetzesbegründung Die demografische Entwicklung sowie der Wandel des Krankheitsspektrums hin zu chronischdegenerativen und psychischen Erkrankungen und die veränderten Anforderungen in der Arbeitswelt erfordern eine effektive Gesundheitsförderung und Prävention. Positive ökonomische Effekte durch Verringerung des krankheitsbedingen Produktionsausfalls für Unternehmen unter den Herausforderungen: demographische Wandel, Fachkräftemangel, veränderte Arbeitsbedingungen. Verbesserung der Kooperation der Sozialversicherungsträger und weiterer Akteure sowie der Koordination der Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in betrieblichen Lebenswelten. Betriebe eignen sich in besonderer Weise zur Umsetzung von Präventions- und Gesundheitsförderungsangeboten. Hier lassen sich auch Menschen ansprechen, die über die üblichen Wege schwerer erreichbar sind, wie Beschäftigte in Schichtarbeit. Um insbesondere mehr kleine und mittelständische Unternehmen mit Leistungen der Krankenkassen zur Gesundheitsförderung im Betrieb zu erreichen, werden die Rahmenbedingungen der Leistungserbringung verbessert. Zur Sicherstellung eines niedrigschwelligen und unbürokratischen Zugangs zu diesen Leistungen werden die Krankenkassen verpflichtet, den Unternehmen in gemeinsamen regionalen Koordinierungsstellen Beratung und Unterstützung anzubieten. Verbesserung der Rahmenbedingungen für die betriebliche Gesundheitsförderung und deren engere Verknüpfung mit dem Arbeitsschutz. 23

weitere Informationen Der vollständige Wortlaut des Präventionsgesetzes ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit einzusehen: Link: http://www.bmg.bund.de/themen/praevention/praeventionsgesetz.html Die Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung des Gesetzes sind im Leitfaden Prävention zu finden. Link: https://www.gkvspitzenverband.de/media/dokumente/presse/publikationen/leitfaden_pravent ion_2018_barrierefrei.pdf Informationen und Forschungsberichte zum Thema BGM gibt es kostenfrei bei der Initiative Gesundheit und Arbeit Link: https://www.iga-info.de/ 24