Kooperationsvereinbarung zur Durchführung des geförderten Breitbandausbaus im Märkischen Kreis 1 Zur Unterstützung des weiteren Breitbandausbaus in Wo

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Kooperationsvereinbarung zur Durchführung des geförderten Breitbandausbaus im Märkischen Kreis 1 Zur Unterstützung des weiteren Breitbandausbaus in Wohngebieten und Ortslagen stellt der Märkische Kreis im Benehmen mit den unterzeichnenden Städten und Gemeinden einen Breitbandförderantrag. Den rechtlichen Rahmen bilden nachfolgend aufgeführte Vorschriften: a) Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 b) Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 (Förderrichtlinie Bund) c) Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Kofinanzierung Land) vom 29.02.2016. 2 Das vor einem Förderantrag verpflichtend durchzuführende Markterkundungsverfahren ist kreisweit durchgeführt worden und die förderfähigen Ausbaugebiete, nach den geplanten Ausbauaktivitäten in den nächsten drei Jahren der Telekommunikationsunternehmen, sind ausgewertet. Die Ausbaugebiete, die in den Förderantrag einbezogen werden, stimmt der Märkische Kreis mit allen Städten und Gemeinden des Kreises ab. 3 Im Falle einer positiven Förderentscheidung des Bundes und des Landes führt der Märkische Kreis ein offenes und transparentes Vergabeverfahren entsprechend den in 1 genannten Vorschriften unter Beachtung der Bestimmungen des nationalen Vergaberechts sowie des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie des Haushaltsrechtes durch. Die Ausschreibung erfolgt anbieter- und technologieneutral. Das Vergabeverfahren erfolgt als zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Die Kommunen werden an dem Verhandlungsverfahren beteiligt. Vor einer Auftragsvergabe stimmt der Märkische Kreis die Entscheidung mit den Städten und Gemeinden ab. Vor der Veröffentlichung der Ausschreibung stimmt der Märkische Kreis im Rahmen des Vergaberechts den Inhalt und das Verfahren mit den Städten und Gemeinden ab. Vertragsabschlüsse des Märkischen Kreises mit Netzbetreibern erfolgen vorbehaltlich einer endgültigen Bewilligung von Fördermitteln durch den Bund und das Land Nordrhein-Westfalen. 4 Seite 1 von 4

Der Märkische Kreis und die Städte und Gemeinden verständigen sich darauf, dass die Finanzierung der im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau vom Märkischen Kreis als Projektträger zu leistenden Eigenanteile von den kreisangehörigen Kommunen übernommen wird (Verursacherprinzip). Der Märkische Kreis stellt sicher, dass mit der durchzuführenden Ausschreibung und der Abrechnung des Breitbandausbaus eine gemeindescharfe Zuordnung der anfallenden Kosten möglich ist. Die Höhe der tatsächlich zu finanzierenden Eigenanteile kann erst nach Abschluss des nach den Vorgaben der in 1 genannten Vorschriften kalkuliert und nach Abschluss der Ausbaumaßnahmen abgerechnet werden. Alle Beteiligten stellen sicher, dass die als Eigenanteil zu erbringenden Finanzierungsmittel in den jeweiligen Produkthaushalten bereitgestellt werden. 5 Das Verfahren zur Zahlung der jeweiligen Eigenanteile wird nach Erteilung eines Zuwendungsbescheides, unter Berücksichtigung der darin enthaltenen Bestimmungen bzw. Nebenbestimmungen, zwischen den Beteiligten abgestimmt. die Städte und Gemeinden erstatten dem Märkischen Kreis die jeweiligen Eigenanteile, die nach Abrechnung der Zuwendung auf die in ihrem Gemeindegebiet liegenden Ausbauflächen verbleiben, in voller Höhe. Der Märkische Kreis wird die entsprechenden Beträge zu gegebener Zeit entsprechend dem Baufortschritt bei den Städten und Gemeinden anfordern. Sollten nach Abrechnung der Zuwendung seitens der Bewilligungsbehörden Erstattungsansprüche gegenüber dem Märkischen Kreis geltend gemacht werden, sind die Kommunen dem Märkischen Kreis gegenüber ebenfalls erstattungspflichtig, und zwar jeweils in Höhe der auf ihr Gemeindegebiet entfallenden Rückforderungen. 6 Im Rahmen der Förderantragstellung werden anonymisierte Daten zu versorgten / unterversorgten Haushalten und Gewerbebetrieben benötigt. Einwohner- und Haushalte-Daten werden für die Städte und Gemeinden des Märkischen Kreises bei der Kommunalen Datenzentrale Citkomm GmbH vorgehalten. Die Städte und Gemeinden stimmen einer Nutzung dieser Daten in einem GIS-System im Rahmen des Breitband-Projektes zu. Nach Abschluss des Verfahrens und der sich ergebenden Monitoring Verpflichtungen werden die Daten gelöscht und dies der Stadt / Gemeinde schriftlich bestätigt. 7 Die unterzeichnenden Städte und Gemeinden gestatten dem Märkischen Kreis, im Rahmen von Maßnahmen nach 4, a) als Projektträger und Fördermittelempfänger, ggf. die Vergabe einer Konzession in ihren Hoheitsgebieten. Die straßen- und wegerechtlichen Vorschriften bleiben hiervon unberührt. Seite 2 von 4

8 Sollten sich in den unter 1 genannten Vorschriften Änderungen ergeben, welche andere Rahmenbedingungen im Hinblick auf die zu erwartenden Fördersätze und Eigenanteile erwarten lassen, oder sonstige Umstände und Entwicklungen eintreten, die für den Kreis oder die Städte und Gemeinden erhebliche Veränderungen im Vergleich zu den zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Rahmenvereinbarung bestehenden Erwartungen nach sich ziehen, so sind sich die beteiligten Gebietskörperschaften darüber einig, dass die Regelungen dieser Kooperationsvereinbarung partnerschaftlich im Sinne der damit gemeinsam verfolgten Ziele neu verhandelt werden. 9 Die operative Umsetzung des Breitbandprojektes wird von einem Arbeitskreis der Breitbandbeauftragten der Kommunen unter Federführung des Märkischen Kreises begleitet. Der Arbeitskreis wird nach Bedarf, mindestens aber zweimal jährlich, einberufen. Seite 3 von 4

Lüdenscheid, den... 2016 Märkischer Kreis Stadt Altena Thomas Gemke, Landrat Stadt Balve Dr. Andreas Hollstein, Bürgermeister Stadt Halver Hubertus Mühling, Bürgermeister Stadt Hemer Michael Brosch, Bürgermeister Gemeinde Herscheid Michael Heilmann, Bürgermeister Stadt Iserlohn Uwe Schmalenbach, Bürgermeister Stadt Kierspe Dr. Peter Paul Ahrens, Bürgermeister Stadt Lüdenscheid Frank Emde, Bürgermeister Stadt Meinerzhagen Dieter Dzewas, Bürgermeister Stadt Menden Jan Nesselrath, Bürgermeister Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde Martin Wächter, Bürgermeister Stadt Neuenrade Birgit Tupat, Bürgermeisterin Stadt Plettenberg Antonius Wiesemann, Bürgermeister Gemeinde Schalksmühle Ulrich Schulte, Bürgermeister Stadt Werdohl Jörg Schönenberg, Bürgermeister Silvia Voßloh, Bürgermeisterin Seite 4 von 4

GEMEINDE ORTSTEIL Einwohner Haushalte Faktor Herscheid Herscheid 4.732 1.893 Herscheid Alfrin 17 7 Herscheid Becke 18 7 Herscheid Berghagen 60 24 Herscheid Brenscheid 18 7 Herscheid Bubbecke 50 20 Herscheid Bulmecke 24 10 Herscheid Danklin 35 14 Herscheid Ebbefeld 16 6 Herscheid Elsen 95 38 Herscheid Friedlin 185 74 Herscheid Gasmert 30 12 Herscheid Germelin 12 5 Herscheid Grünenthal 40 16 Herscheid Grünewald 40 16 Herscheid Hardt 19 8 Herscheid Hervel 915 366 Herscheid Kiesbert 80 32 Herscheid Langenbecke 14 6 Herscheid Marlin 21 8 Herscheid Müggenbruch 889 356 Herscheid Niederholte 35 14 Herscheid Oberholte 30 12 Herscheid Ober Stuberg 19 8 Herscheid Rärin 85 34 Herscheid Reblin 70 28 Herscheid Schönebecke 25 10 Herscheid Schwarze Ahe 19 8 Herscheid Stöpplin 20 8 Herscheid Stottmert 25 10 Herscheid Stucken/Daum 20 8 Herscheid Verse 32 13 Herscheid Vogelsang 33 13 Herscheid Waldmin 14 6 Herscheid Warbollen 25 10 Herscheid Weiße Ahe 35 14 Herscheid Wellin 45 18 Herscheid Wiesenfeld 25 10 3.147

Ausbaugebiete Gemeindegrenze