Breitbandversorgung im Westerwaldkreis: Das neue Förderregime des Bundes und die Auswirkungen auf die Kommunen im Westerwaldkreis
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- Ida Lichtenberg
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1 Breitbandversorgung im Westerwaldkreis: Das neue Förderregime des Bundes und die Auswirkungen auf die Kommunen im Westerwaldkreis Montabaur, den 20. August 2018
2 Agenda 1. Die Ergebnisse der Markterkundung aus Vorstellung des neuen Förderregimes des Bundes 3. Auswirkungen auf das Vorgehen im Westerwaldkreis 4. Nächste Schritte 2
3 1. Die Ergebnisse der Markterkundung aus
4 1. Die Ergebnisse der Markterkundung aus 2017 (1) Ermittlung der Unterversorgung im Sinne der NGA-Rahmenregelung Perspektive Landkreis gesamt Versorgungsgrad Anzahl der Anschlüsse (gesamt ) Prozentualer Anteil der Anschlüsse des Landkreises Anzahl der Einheiten, d.h. Haushalte und Unternehmen (gesamt ) Prozentualer Anteil der Einheiten des Landkreises Versorgung mit mind. 30 Mbit/s % % Versorgung mit mind. 50 Mbit/s % % Unterversorgt (unter 30 Mbit/s) % % 4
5 1. Die Ergebnisse der Markterkundung aus 2017 (2) Bisheriges Förderverfahren gemäß NGA-Rahmenregelung Wesentliche Kriterien für den Erfolg von Förderanträgen in der Vergangenheit Entscheidung über den Förderantrag erfolgte im sog. Scoring-Verfahren (Punktevergabesystem), danach waren Förderanträge erfolgreich, wenn mit den beantragten Fördermitteln große Flächen erschlossen und mit geringen Investitionsmitteln viele Haushalte versorgt werden konnten. Danach war Lückenschluss der weißen Flecken im Westerwaldkreis nicht möglich mit Fördermitteln, weil mit relativ hohen Summen nur eine recht geringe Anzahl von Haushalten erschlossen worden wäre Das Breitbandbüro des Bundes hatte einen Förderantrag des Westerwaldkreises daher wegen der vorliegenden Vollversorgung für aussichtslos erklärt 5
6 2. Vorstellung des neuen Förderregimes des Bundes 6
7 2. Vorstellung des neuen Förderregimes des Bundes (1): Die wesentlichen Neuerungen im Vergleich zum alten Förderregime im Überblick Bisheriges Förderregime Neues Förderregime 50 Mbit/s für jeden als Versorgungsziel Möglichst Gigabit-Versorgung für jeden als Versorgungsziel (faktisch Glasfaser bis in die Gebäude) Vollversorgung ist bereits gegeben, wenn 95% der Bevölkerung mit einer Zielversorgungsgüte von 30 Mbit/s + 75% mit 50 Mbit/s versorgt werden Im Westerwald auf Landkreisebene daher Vollversorgung gegeben Netzplanung zur Ermittlung der Kosten + Vergleich Deckungslücken- + Betreibermodell (aufwendiges Verfahren) Förderaufrufe zu bestimmten festen Terminen + Punktesystem (sog. Scoring) zur Beurteilung der Förderanträge Vollversorgung bedeutet nunmehr, das 100% der Teilnehmer mit mind. 30 Mbit/s versorgt sind (möglichst auf Gigabitniveau) Lückenschluss der verbliebenen, unterversorgten weißen Flecken mit einer Zielversorgungsgüte auf Gigabitniveau (Ausnahme für einzelne bes. entlegene bzw. schwer erschließbare Teilnehmer zulässig) Nur noch Kostenschätzung durch den Antragsteller, kein Modellvergleich mehr (Vereinfachung) Antragstellung im sog. Windhundverfahren ohne Scoring-Verfahren und dauerhaft möglich, nicht nur zu festen Terminen 7
8 8 2. Vorstellung des neuen Förderregimes des Bundes (2): Das Vorgehen nach neuem Förderregime im Einzelnen Neues Förderverfahren des Bundes: Vorgehen in 7 Schritten Zusicherung der Förderung Durchführung Markterkundung Förderantragstellung Ausschreibung Baufreigabe + Förderbescheid in endgültiger Höhe Bauphase + Auszahlungen Endverwendungsnachweis + Schlussrechnung Dauer 8 Wochen (statt bisher 4) Text des Bundes noch nicht verfügbar, daher eigenen Text verwandt; mit Projektträger abgestimmt, um keine Zeit zu verlieren Dient der Ermittlung der verbliebenen unterversorgten Teilnehmer Schätzung der Deckungslücke für die Versorgung der unterversorgten Gebäude (sog. Lückenschluss) Erfolgt auf der Basis einer eingeschränkten Grobplanung Deutlich reduziertere Anforderungen Erfolgt im Windhundverfahren Bescheid mit Zusicherung der Förderung erfolgt mit der Auflage, Ausschreibung zum Lückenschluss innerhalb von 6 Monaten nach Zugang der Zusicherung zu beginnen Förderhöhe ist vorläufiger Natur Durchführung der Ausschreibung nach Vorgaben des Bundes Dient der Ermittlung der tatsächlichen Förderhöhe Ermittlung des Erschließers mit dem günstigsten Angebot Vorlage der Vergabeunterlagen beim Bund zur Erreichung der Baufreigabe Festlegung der endgültigen Förderhöhe im Bescheid aufgrund der Ausschreibungsergebnisse Ermittlung der tatsächl. Förderhöhe Auszahlung der Fördermittel nach Baufortschritt Informationen zum Endverwendungsnachweis an Bund Zahlung der Schlussrate nach erfolgreicher Prüfung durch Fördermittelgeber Vollständiger Lückenschluss: Versorgung der weißen Flecken auf Gigabitniveau (Glasfaser bis ins Gebäude)
9 2. Vorstellung des neuen Förderregimes des Bundes (3): Die Finanzierung des Lückenschlusses mit Fördermitteln Grds. max. Förderung i.h.v. 90% der Wirtschaftlichkeitslücke möglich % Bund 40% Land RLP 10% Eigenanteil der Kommune Aber: Die Fördermittelzuweisung durch den Bund ist nicht gesichert, sondern vielmehr stehen sämtliche der eingereichten Anträge im Wettbewerb zueinander und es kommt auf die Geschwindigkeit der Antragstellung an (sog. Windhundverfahren) Fördermittelzuwendung des Bundes ist Voraussetzung für Ko-Finanzierungsanteil des Landes Früher wurde der Eigenanteil der Kommunen nur bei Kommunen unter Haushaltsaufsicht zusätzl. vom Land übernommen, nunmehr steht es im Ermessen des Landes, auch bei finanzschwachen Kommunen den Eigenanteil zu übernehmen. Das Land Rheinland-Pfalz lehnt dies jedoch ab. 9
10 3. Auswirkungen auf das Vorgehen im Westerwaldkreis 10
11 3. Auswirkungen auf das Vorgehen im Westerwaldkreis Neue Möglichkeit des Lückenschlusses mit Fördermitteln auf Gigabitniveau Die verbliebenen 5% der unterversorgten Gebäude bzw. 6% der unterversorgten Einheiten im Westerwaldkreis können mit Fördermitteln auf Gigabitniveau erschlossen werden (Glasfaser bis in die einzelnen Gebäude): Möglichkeit des geförderten Lückenschlusses Faktisch werden dann im Ergebnis die weißen Flecken sogar besser versorgt sein als die aktuell gut versorgten (dicht besiedelten) Bereiche Der Bund prüft deshalb die Fördermöglichkeiten in sog. grauen Flecken, wo es keine Versorgung auf Gigabitniveau gibt (also nur VDSL); bedarf aber der vorherigen Notifizierung bei der EU Kommission (langwieriges Verfahren) Das wird dazu führen, dass auch in den aktuell versorgten Gebieten das Verlangen nach einer Glasfaservollerschließung bis in jedes Gebäude aufkommen wird (im Westerwaldkreis etwas später als anderswo aufgrund der guten Kabelnetzabdeckung) 11
12 4. Nächste Schritte 12
13 4. Nächste Schritte (1) Weiteres Vorgehen im Westerwaldkreis: 4 Arbeitspakete Neue Markterkundung Aufgabenübertragung auf Landkreis Vorbereitung Förderantragsverfahren Entwicklung einer flachendeckenden FTTB/H- Versorgungslösung Da die Halbwertzeit einer Markterkundung nur 12 Monate beträgt, musste eine neue Markterkundung gestartet werden Um im Windhundverfahren keine Zeit zu verlieren, wurde die neue Markterkundung bereits am gestartet (Dauer acht Wochen) Breitbandversorgung ist keine Daseinsvorsorge im Rechtssinne + damit keine Pflichtaufgabe der Kommune Nach h.m. handelt es sich um eine Aufgabe der freiwilligen Daseinsvorsorge. Ein Tätigwerden des Landkreises setzt daher eine (nahtlose) Aufgabenübertragung von den einzelnen Kommunen auf den Kreis voraus Kostenkalkulation als Vorbereitung der Förderantragstellung auf der Basis einer reduzierten Planung (vereinfachte Vorgehensweise) Faktisch läuft das neue Förderregime auf eine umgekehrte Diskriminierung des verdichteten Wohnens hinaus; vgl. auch Koalitionsvertrag der BReg Daher muss auch für die bereits versorgten Bereiche eine Lösung auf Gigabitniveau, also zur Verlegung der Glasfaser bis in die Gebäude erarbeitet werden 13
14 4. Nächste Schritte (2): Aufgabenübertragung auf den Landkreis Vorschlag zum Vorgehen: Aufgabenübertragung auf den Kreis Reichweite der Aufgabenübertragung auf den Landkreis Umsetzung der Aufgabenübertragung Die Aufgabe, den Lückenschluss mit Fördermitteln zu beantragen, übernimmt der Westerwaldkreis für die 192 Kommunen Der Kreis übernimmt im Falle der erfolgreichen Förderantragstellung auch den Eigenanteil in Höhe von 10% für die Kommunen Dem Kreis wird ferner die Aufgabe übertragen, auch für die aktuell noch gut versorgten Teilnehmer in grauen/schwarzen Flecken an einer FTTB/H- Versorgungslösung zu arbeiten, deren Umsetzung aber einer vorherigen Zustimmung der Kommunen bedarf Herbeiführung Kreistagsbeschluss: Der Kreistag muss der Übernahme der Aufgabe durch den Kreis und der Kostentragung durch den Kreis bzgl. Eigenanteil zustimmen Kreis bereitet einen Vorschlag für einen öffentlich-rechtlichen Vertrag vor, in dem diese Aufgabenübertragung geregelt ist Entscheidung jeder einzelnen Kommune über die Aufgabenübertragung 14
15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 15
16 Dr. Beate Rickert, LL.M. (Edinburgh) KPR CAPITAL GMBH An der Dammheide 10 D Frankfurt am Main T +49(0) F +49(0) M beate.rickert@kpr-capital.com
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