HAUSVERWALTUNGSVERTRAG Zwischen der Eigentmergemeinschaft des Anwesens und der Gunter Hägele Hausverwaltung Abraham-Wolf-Str. 23 70597 Stuttgart Tel.: 0711 / 22664892 Fax: 0711 / 23000303 wird folgender Verwaltervertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand Die Eigentmergemeinschaft beauftragt den Verwalter mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums des oben benannten Anwesens. 2 Vertragsdauer Der Verwaltungsvertrag wird fr die Zeit von 2 Jahren geschlossen. Er beginnt am und endet am. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekndigt, oder falls der Verwalter von der Wohnungseigentmergemeinschaft aus wichtigem Grund abberufen wird. Auch der Verwalter ist berechtigt, den Verwaltervertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres zu kndigen, erstmals zum oder nach Ende der oben geschlossenen Vertragsdauer. 3 Aufgaben, Befugnisse und Vollmachten des Verwalters Die Pflichten, Aufgaben, Befugnisse und Vollmachten des Verwalters ergeben sich aus diesem Vertrag, der Teilungserklärung, der Gemeinschaftsordnung und aus 24, 27 und 28 WEG, soweit nachfolgend nicht etwas anderes oder ergänzendes vereinbart ist. Im folgenden werden die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters aufgelistet, die zum einen gegenber der WEG und zum anderen gegenber den Wohnungseigentmern bestehen. Hausverwaltervertrag Muster Seite 1 5
Die Hausverwaltung ist berechtigt und verpflichtet, be- verrechtigpflichtet Abrechnung und Rechnungslegung 1. die fr das vergangene Wirtschaftsjahr fällige Gesamtkostenabrechnung zu erstellen und zusammen mit den Bescheinigungen frs Finanzamt (Haushaltsnahe Dienstleistungen und Bescheinigung fr die Einkommensteuerveranlagung) innerhalb von 6 Monaten den Eigentmern zukommen zu lassen. 2. die Heizkostenabrechnung durchzufhren, falls dies von der Wohnungseigentmergemeinschaft so beschlossen wird oder hierfr bereits unter 4 eine Vergtung fr den Hausverwalter vorgesehen ist. 3. den Wirtschaftsplan zusammen mit neuen Vorauszahlungsbescheiden zu erstellen. 4. einen Überblick ber die Kosten- und Rcklagenentwicklung der vergangenen Jahre zu geben (sollte ein solcher von der bisherigen Hausverwaltung nicht gepflegt worden sein, ist die neue Hausverwaltung nicht verpflichtet dies fr vergangene Jahre nachzuholen). Wohnungseigentmerversammlung 5. die Wohnungseigentmerversammlungen einzuberufen, zur selbigen mit einer Agenda der Tagesordnungspunkte einzuladen, und den Versammlungsvorsitz zu bernehmen. 6. die Niederschrift der Wohnungseigentmerversammlungen innerhalb von 14 Tagen zu erstellen und an die Eigentmer zu versenden. 7. in der Eigentmerversammlung gefaßte Beschlsse unverzglich nach der Versammlung in die Beschlußsammlung aufzunehmen und durchzufhren. 8. mindestens einmal jährlich eine Begehung der Wohnanlage durchzufhren und hierber ein Protokoll dem Verwaltungsbeirat bzw. den Wohnungseigentmern zu bersenden. 9. mit den Wohnungseigentmern ggf. eine Hausordnung zu erarbeiten und auf die Einhaltung derselben hinzuweisen. situativ Rechtsgeschäfte 10. mit Wirkung fr den Verband im Rahmen seiner Verwaltungsaufgaben Verträge abzuschließen und sonstige Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Im Innenverhältnis ist er jedoch verpflichtet, die Zustimmung der Wohnungseigentmer einzuholen. 11. die nach Gesetz, der Gemeinschaftsordnung oder nach Beschlssen der Wohnungseigentmerversammlung vorgesehenen Versicherungen abzuschließen. Ggf. kann er bei Schäden allein im Sondereigentum den betreffenden Eigentmer ermächtigen, die Regulierung gegenber der Versicherung zu bernehmen. 12. die in Wohnungseigentmerversammlungen beschlossenen Dienstleistungs-, Wartungs- und Pflegeverträge abzuschließen. 13. den Hausmeister auszuwählen und mit ihm einen Dienstvertrag abzuschließen, wenn hierzu eine Ermächtigung durch die Wohnungseigentmerversammlung situativ vorliegt. 14. Untervollmachten zu erteilen, wenn und soweit im Rahmen der Verwaltungsaufgaben eine Leistung zu erbringen ist, die grundsätzlich ein Dritter Hausverwaltervertrag Muster Seite 2 5
zu erfllen hat (z. B. Erstellung der Heizkostenabrechnung). 15. eine jährliche Überprfung der Strom- und Gasanbieter vorzunehmen und ggf. zu gnstigeren Anbietern zu wechseln. 16. eigenständig fr die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums Sorge zu tragen (erst Maßnahmen ber 500 benötigen die Zustimmung der Eigentmer). 17. bei baulichen Veränderungen als auch Renovierungen und Modernisierungen erforderliche Maßnahmen vorzubereiten, gegebenenfalls mehrere Kostenvoranschläge einzuholen, die entsprechenden Verträge nach Beschluß der Wohnungseigentmerversammlung abzuschließen, die Fachhandwerker zu beauftragen und Termine zu koordinieren. Vermögensverwaltung 18. Hausgeld- und Instandsetzungsrcklagenkonten zu eröffnen und außerhalb des Vermögens des Verwalters und auch getrennt vom Vermögen anderer Eigentmergemeinschaften zu fhren. 19. eingenommene Gelder zu verwalten sowie Lasten- und Kostenbeiträge, Tilgungsbeiträge und Hypothekenzinsen anzufordern, in Empfang zu nehmen und abzufhren. 20. alle Buchfhrungsarbeiten fr die Eigentmergemeinschaft durchzufhren. Zahlungen und Leistungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen. 21. einen Dispositionskredit auf dem Hausgeldkonto bis zu 4.000 in Anspruch zu nehmen. Wenn möglich wird das Rcklagenkonto bei finanziellen Engpässen dazu verwendet das Hausgeldkonto zu decken, um so die Inanspruchnahme des Dispositionskredits zu vermeiden. 22. die nach den gesetzlichen Bestimmungen und der Gemeinschaftsordnung von den einzelnen Wohnungseigentmern zu entrichtenden Zahlungen einzuziehen, Säumige zu mahnen und notfalls Zahlungen beizutreiben. Dies bedeutet auch, rckständige Zahlungsverpflichtungen gegenber Wohnungseigentmern gerichtlich einzufordern. De Jure Aktivitäten 23. Willenserklärungen und Zustellungen entgegenzunehmen, soweit sie an alle Wohnungseigentmer in dieser Eigenschaft gerichtet sind. 24. die Wohnungseigentmer unverzglich darber zu unterrichten, dass ein Rechtsstreit anhängig ist. 25. Maßnahmen zu treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind. 26. mit Wirkung fr die Eigentmerversammlung im Fall von Rechtsstreitigkeiten einen Rechtsanwalt zu beauftragen und mit dem betreffenden Rechtsanwalt Vereinbarungen ber den zugrunde zu legenden Streitwert zu treffen. 27. im Namen und fr Rechnung der Eigentmer zu handeln und gegenber Privatpersonen, Behörden und Gerichten (in Passiv- als auch in Aktivprozessen) die Eigentmer zu vertreten, um so unter anderem gerichtlich und außergerichtlich Ansprche geltend zu machen. 28. den Tenor einer jeden die Gemeinschaft betreffenden gerichtlichen Entscheidung in die Beschlußsammlung aufzunehmen. Hausverwaltervertrag Muster Seite 3 5
4 Vergtung Fr seine Tätigkeiten erhält der Hausverwalter folgende Grundvergtung: 1. Monatlich je Eigentumswohnung: 2. Monatlich je Garage bzw. Garagenstellplatz: 3. Jährlich fr die Einzelabrechnung der Wärmekosten je Eigentumswohnung: 4. Jährlich fr die Gesamtabrechnung der Wärmekosten: 5. Jährlich fr das Gemeinschaftseigentum: Der Verwalter ist berechtigt, seine monatliche Gesamtvergtung am Ende eines jeden Monats vom Hausgeldkonto der WEG abzubuchen und auf sein Konto zu berweisen. Im Innenverhältnis wird diese Gesamtvergtung (insbesondere die Punkte 4 und 5) auf die einzelnen Eigentmer nach dem beschlossenen Verteilungsschlssel herunter gebrochen. Mit der Vergtung des Verwalters sind die im Verlauf einer normalen Verwaltertätigkeit anfallenden Ausgaben abgegolten, z. B. Porto-, Telefon- und EDV-Kosten. Darber hinaus erhält der Verwalter folgende Sondervergtungen und Aufwendungen bezahlt bzw. erstattet: 1. Ab der zweiten Eigentmerversammlung im Jahr - sofern diese aus Grnden erforderlich ist, die die WEG oder einzelne Eigentmer zu vertreten haben - fr die Vorbereitung, Einberufung und Durchfhrung je aufgelaufene Stunde: Mindestens jedoch: 2. Beschlossene und beauftragte Sondertätigkeiten (z. B. Bauberwachung, Baubetreuung, Bearbeitung gerichtlicher Verfahren) muß der Verwalter durch ein Log-Protokoll nachweisen und erhält hierfr pro Stunde: 3. Befindet sich ein Eigentmer mit der Zahlung von Hausgeldern aus Wirtschaftsplan, Abrechnung oder Sonderumlage mit einem Betrag in Verzug, der in der Summe zwei Hausgeldraten des jeweils fr dessen Einheit gltigen Einzelwirtschaftsplans erreicht, erhält der Verwalter: pro Mahnschreiben und betroffener Einheit. 4. Bei Nichtteilnahme eines Eigentmers am Lastschriftverfahren: pro Monat und betroffener Einheit. 5. Entgelte fr besondere Leistungen, wie technische Gutachten, Architektenund Ingenieurleistungen, sind gesondert zu vergten. Ebenfalls sind gesondert zu vergten: Kosten eines Rechtsverfahrens, Anwaltskosten und Kosten fr Rechtsgutachten. Fr die Vervielfältigung von Schriftsätzen und Entscheidungen in einem Verfahren vor Gerichten und Behörden, erhält der Verwalter eine Gebhr in Höhe von: pro Seite. Die Mietkosten des Lokals fr die Wohnungseigentmerversammlungen sind nicht in der Verwaltervergtung enthalten. Hausverwaltervertrag Muster Seite 4 5
5 Einsichtnahme Fordert ein Wohnungseigentmer außerhalb der jährlichen Abrechnung Einsicht in Unterlagen, so können diese Unterlagen nur im Bro des Verwalters zu einem vom Verwalter bestimmten Zeitpunkt eingesehen werden. Es können auch Fotokopien gegen Kostenerstattung in Höhe von: pro Seite verlangt werden. 6 Verpflichtung der Wohnungseigentmer Jeder Wohnungseigentmer ist verpflichtet, 1. die entsprechenden Vorschsse des beschlossenen Wirtschaftsplans termingerecht zu leisten. 2. von ihm bemerkte Mängel und Schäden auf dem Grundstck und an dem Gebäude unverzglich anzuzeigen. 7 Beendigung der Verwaltertätigkeit Mit Ablauf der Amts- und Vertragslaufzeit hat der Verwalter umgehend die Rechnungslegung i. S. v. 28 Abs. 4 WEG vorzunehmen. Sämtliche Verwaltungsunterlagen und Belege sowie ggf. eine erhaltene Vollmachts- und Ermächtigungsurkunde sind unverzglich an den neuen Verwalter oder, sofern ein solcher noch nicht existiert, an den Verwaltungsbeirat herauszugeben. Das Recht zur Geltendmachung eines Zurckbehaltungsrechts besteht nicht. 8 Schlußbestimmungen Soweit in diesem Vertrag von Wohnungseigentmern die Rede ist, gilt dies entsprechend auch fr Teileigentmer. Sollte eine Regelung dieses Vertrags unwirksam sein, so gilt die den Interessen der Parteien am nächsten gerecht werdende gesetzliche Regelung. Stuttgart, den Gunter Hägele Fa. Gunter Hägele Hausverwaltung Hausverwaltervertrag Muster Seite 5 5