Mit dem Förderprogramm unterstützt die ILB Existenzgründerinnen und Existenzgründer durch Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen in der Vorgründungs- und Übergangsphase im Land Brandenburg, im Auftrag des Ministerium für, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und dem Ministerium für Wirtschaft und Energie. Ziel des Programms Ziel des Programms ist die Schaffung zusätzlicher splätze, die Förderung von Innovation und Wirtschaftswachstum sowie das Halten von Fachkräften. Wer wird gefördert? Die ILB fördert mit dem Programm Ziel des Programms Zielgruppe Regionale Lotsendienste, die erwerbslose oder beschäftigte Gründungswillige bei einer Existenzgründung in den Landkreisen und kreisfreien Städten unterstützen einen Lotsendienst für Migrantinnen und Migranten, der durch zielgruppenspezifische Angebote gründungswillige Migrantinnen und Migranten bei einer Existenzgründung unterstützt Gründungsservices an Hochschulen, die Studierende und Alumni, die ihr Studium an einer staatlichen Hochschule im Land Brandenburg innerhalb der letzten fünf Jahre abgeschlossen haben sowie akademisches Personal die an einer Hochschule beschäftigt sind bei einer Existenzgründung unterstützen Gründungswerkstätten für junge Leute, die junge Gründungswillige, die nicht älter als 30 Jahre sind und eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, mittels zielgruppenspezifischer Angebote bei einer Existenzgründung unterstützen. Was wird gefördert? Die ILB unterstützt Förderung bei den regionalen Lotsendiensten sowie dem Lotsendienst für Migrantinnen und Migranten: die Begleitung von Gründungswilligen in der Vorgründungsphase sowie die Organisation von Development-Centern 1
Coachingleistungen durch externe Leistungserbringer in der Vorgründungsphase, Vermittlung externer Leistungserbringer die Begleitung von bereits in der Vorgründungsphase betreuten Existenzgründerinnen und -gründern in der Übergangsphase beim Gründungsservice an den Hochschulen: die Durchführung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und zur Entwicklung des Unternehmergeists an Hochschulen sowie zum Finden und Entwickeln von Gründungsideen, die sich an Studierende oder das akademische Personal der Hochschule wenden die Begleitung von Gründungswilligen in der Vorgründungsphase Coachingleistungen durch externe Leistungserbringer in der Vorgründungsphase, Vermittlung externer Leistungserbringer bei den Gründungswerkstätten für junge Leute: Begleitung von jungen Gründungswilligen in der Vorgründungsphase in Gründungswerkstätten Begleitung von bereits in der Vorgründungsphase betreuten Existenzgründerinnen und -gründern in der Übergangsphase Coachingleistungen in der Vorgründungsphase, Vermittlung externer Leistungserbringer die Entwicklung anderer beruflicher Perspektiven, ggf. auch unter Einbeziehung sozialpädagogischer Angebote, wobei die berufliche Selbstständigkeit Vorrang genießt. Wie wird gefördert? Die Regionalen Lotsendienste, der Lotsendienst für Migrantinnen und Migranten und die Gründungswerkstätten werden in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gefördert. Finanzierung Regionale Lotsendienste und Lotsendienst für Migrantinnen und Migranten 2
Personalausgaben für die Aufgaben der Lotsendienste für alle übrigen Ausgaben eine Pauschale in Höhe von 11 % der 40 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben werden für die Aufgaben der Lotsendienste (Personal und Pauschale) gefördert. Für die Durchführung von Development-Centren für Gründungswillige werden bis zu 900 Euro je Tag (ggf. zuzüglich nicht erstattungsfähiger Mehrwertsteuer) gefördert. Gründungsservice an Hochschulen Der Gründungsservice an Hochschulen wird in Form einer Anteilfinanzierung gefördert. Personalausgaben für die Aufgaben des Gründungsservice für alle übrigen Ausgaben eine Pauschale in Höhe von 11 % der 75 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben werden für die Aufgaben des Gründungsservice (Personal und Pauschale) gefördert. Der Eigenanteil des Antragstellers muss mindestens 30 Prozent betragen. Gründungswerkstätten für junge Leute Personalausgaben für die Aufgaben der Gründungswerkstatt für alle übrigen Ausgaben eine Pauschale in Höhe von 22 Prozent der Was ist noch zu beachten? Die Zuwendungsempfänger für die regionalen Lotsendienste sollen in dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt ansässig sein, in dem oder in der sie "Lotsendienste" übernehmen. Pro Landkreis oder kreisfreier Stadt kann ein Zuwendungsempfänger gefördert werden. 3
Der Zuwendungsempfänger für den Lotsendienst für Migrantinnen und Migranten muss im Land Brandenburg ansässig sein. Es wird ein Zuwendungsempfänger im Land Brandenburg gefördert. Die Zuwendungsempfänger für die "Gründungswerkstätten für junge Leute" müssen im Land Brandenburg ansässig sein. Pro Kammerbezirk kann ein Zuwendungsempfänger gefördert werden. Wie ist das Antragsverfahren? Anträge können ab 1. Oktober 2014 online über das ILB-Kundenportal gestellt werden. Antragsverfahren Wir haben die Antragsfrist für Sie verlängert. Die Antragstellung endet nunmehr am 26. Oktober 2014, 24:00 Uhr. Sie haben technische Probleme Ihren Antrag in unserem Portal abzusenden? Zur Fristenwahrung senden Sie bitte Ihre Kontaktdaten sowie eine kurze Problembeschreibung per Email an frank.tesmer@ilb.de. Die mit dem Antrag im ILB-Kundenportal einzureichende Anlage "Personaleinsatz / Besserstellungsverbot" (ILB-Formular) finden Sie unter "Konditionen, Formulare und Dokumente". Die Antragsauswahl erfolgt durch die ILB unter Einbeziehung eines fachlichen Votums der ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH (ZAB). Geltungsdauer Die Richtlinie tritt am 15.09.2014 in Kraft und am 31.12.2017 außer Kraft. Der Förderzeitraum beginnt am 01.01.2015 und endet am 31.12.2017. Wer erteilt Auskünfte? Die Mitarbeiter der Investitionsbank Brandenburg (ILB) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon 0331-660-2200. 4
Fördernehmer Förderthemen Förderart Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften sowie Staatliche Hochschulen im Land Brandenburg als Träger der Lotsendienste und Gründungswerkstätten Regionale Lotsendienste, Lotsendienste für Migrantinnen und Migranten, Gründungsservice an Brandenburger Hochschulen, Gründungswerkstätten für junge Leute Zuschuss Fördergeber Land Brandenburg, Ministerium für, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ; Ministerium für Wirtschaft und Energie Mittelherkunft Europäischer Sozialfonds (ESF), Land Brandenburg / 5