studie Ausbildungsreport 2014 Rheinland-Pfalz rheinland-pfalz-saarland.dgb.de/jugend



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Transkript:

studie Ausbildungsreport 2014 Rheinland-Pfalz rheinland-pfalz-saarland.dgb.de/jugend

Impressum Herausgeberin: DGB-Jugend Rheinland-Pfalz Leonie Hein Kaiserstraße 26-30 55116 Mainz Redaktion: Leonie Hein, Maria Leurs Datenanalyse: isoplan, Dr. Schreiber & Kollegen GbR, Heinrich-Böcking-Str. 7, D-66121 Saarbrücken Gestaltung: Heiko von Schrenk / schrenkwerk.de Druck: Druckhaus Dresden GmbH Titelfoto: Paul-Georg Meister / pixelio gefördert aus Mitteln der Jugendsammelwoche Rheinland-Pfalz 2 Ausbildungsreport 2014 Rheinland-Pfalz

Inhalt Vorwort 4 1. Forderungen 5 2. Studienergebnisse 6 2.1. Fachliche Qualität der Ausbildung im Betrieb 6 2.1.1. Einhalten des Ausbildungsplans 6 2.1.2. Verrichten von ausbildungsfremden Tätigkeiten 8 2.1.3. Fachliche Anleitung und Betreuung durch Ausbilder/-innen 9 2.1.4. Ausbildungsnachweis 10 2.2. Vorzeitige Vertragslösungen 11 2.3. Ausbildungszeiten und Überstunden 12 2.3.1. Wöchentliche Arbeitszeit, Überstunden 12 2.3.2. Arbeitszeiten bei minderjährigen Auszubildenden 14 2.3.3. Anrechnung des Berufsschulunterrichts auf die Arbeitszeit 15 2.4. Ausbildungsvergütung 16 2.5. Ausbildung aus der Sicht der Auszubildenden 17 2.5.1. Die fachliche Qualität im Betrieb 18 2.5.2. Zufriedenheit mit dem Ausbilder/der Ausbilderin 19 2.5.3. Die fachliche Qualität in der Berufsschule 20 2.5.4. Zufriedenheit durch Interessenvertretung 21 2.5.5. Übernahme nach der Ausbildung 22 3. Blickpunkt: Unterschiede zwischen»frauen- und Männerberufen«24 4. Zusammenfassung 28 5. Methode 29 6. Abbildungsverzeichnis 30 7. Anhänge 31 Ausbildungsreport 2014 Rheinland-Pfalz 3

Vorwort Liebe Leserin, lieber Leser, wir freuen uns, dass Sie sich für die Situation der Auszubildenden in Rheinland-Pfalz interessieren. Die duale Ausbildung gilt als ein Vorzeigemodell des deutschen Bildungssystems, findet internationale Anerkennung und wird oft als Argument herangezogen, um die im europäischen Vergleich geringe Jugendarbeitslosigkeit zu erklären. Was passiert aber tatsächlich in den ausbildenden Betrieben? Ist in jeder Ausbildung die Qualität so gut, dass wir der internationalen Anerkennung gerecht werden? Oder zeichnet sich bei genauerem Hinsehen ein differenziertes Bild ab? Um die Realität der Auszubildenden in Rheinland-Pfalz abbilden zu können, und um Aussagen über die Qualität der Ausbildung in unserem Bundesland zu erhalten, befragte die DGB-Jugend Rheinland-Pfalz während ihrer Berufsschultour für den diesjährigen Report knapp 1.500 Auszubildende. Dabei standen Fragen nach den Rahmenbedingungen im Betrieb ebenso im Fokus wie die Zufriedenheit der Auszubildenden mit der betrieblichen Ausbildung. Eines ist uns wichtig: Ziel des DGB-Ausbildungsreports ist es nicht, Betriebe anzuklagen, um sie zu diffamieren. Unser Ziel ist, dass allen jungen Menschen eine echte Chance auf einen guten Einstieg in das Berufsleben gegeben wird. Deshalb will der vorliegende DGB-Ausbildungsreport jungen Menschen Orientierung bieten. Er dient als Gradmesser, indem er aufzeigt, wo die Qualitätsstandards eingehalten werden und an welchen Stellen es Nachholbedarf gibt. Dietmar Muscheid Vorsitzender DGB Rheinland-Pfalz Erheblichen Nachholbedarf von Seiten der Politik gibt es bereits in der Phase vor Beginn einer Ausbildung: noch immer bekommt nicht jede_r Ausbildungsinteressierte einen Ausbildungsplatz - und das vor dem Hintergrund des viel zitierten Fachkräftemangels. Allein im Jahr 2013 sind in Rheinland-Pfalz knapp 14.500 Jugendliche in Maßnahmen im Übergangsbereich zwischen Schule und Ausbildung gelandet. Diese Zahl ist uns zu hoch. Daher sagen wir: Wir brauchen dringend eine gesetzlich geregelte Ausbildungsgarantie, die sicherstellt, dass alle Ausbildungsinteressierten eine faire Chance und einen qualitativ hoch - wertigen Ausbildungsplatz bekommen. Dafür setzen wir uns als DGB-Jugend ein. Für Fragen zur Studie oder als Ansprechpartner_innen für alle an der Ausbildung Beteiligten stehen wir selbstverständlich zur Verfügung. Leonie Hein DGB-Jugend Rheinland-Pfalz 4 Ausbildungsreport 2014 Rheinland-Pfalz

1. Forderungen Die DGB-Jugend Rheinland-Pfalz fordert eine gesetzlich geregelte Ausbildungsgarantie. Der sogenannte Fachkräftemangel ist in aller Munde und dennoch erhalten Jahr für Jahr tausende ausbildungsinteressierte junge Menschen keinen betrieblichen Ausbildungsplatz. Die Betriebe beklagen in diesem Zusammenhang häufig eine mangelnde»ausbildungsreife«der Jugendlichen. Die Betriebe selbst haben allerdings in vielen Fällen erhebliche Defizite in der Ausbildung. Immer wieder werden die Auszubildenden kaum ausgebildet sondern eher»ausgebeutet«. Sie werden als billige Arbeitskräfte im Betrieb und für Tätigkeiten regulärer Beschäftigter eingesetzt, statt in einem wirklichen Lernverhältnis betreut zu werden. Betriebe können nicht zu Beginn einer Ausbildung voraussetzen, was erst am Ende der Ausbildung steht: eine Fachkraft, die ihren Arbeitsplatz vollständig beherrscht. Diejenigen, die leichtfertig und pauschal von einem Fachkräftemangel reden, sollten einsehen, dass in Zeiten des demographischen Wandels der Fachkräftebedarf nur mit gut ausgebildeten und motivierten jungen Menschen gedeckt werden kann. Dafür müssen sich Betriebe auch schwächeren Jugendlichen zuwenden und diese intensiv fördern. Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat zu Beginn ihrer Amtszeit eine Ausbildungsgarantie für Rheinland-Pfalz versprochen. Diese Forderung greifen wir auf und wollen daran erinnern, dass die Zahl derjenigen Jugendlichen, die nach der Schule in Maßnahmen statt in betrieblicher Ausbildung landen, nach wie vor viel zu hoch ist. Die DGB-Jugend Rheinland-Pfalz fordert die Betriebe auf, jungen Menschen eine Perspektive zu geben und sie nach der Ausbildung zu übernehmen. Zu wenige Auszubildende haben eine Übernahmegarantie im Betrieb. Für viele endet die Ausbildung mit der Perspektive Arbeitsplatzsuche oder gar Arbeitslosigkeit. Nicht einmal ein qualifizierter Berufsabschluss bietet heutzutage noch eine Garantie für eine gesicherte berufliche Zukunft. Vielmehr sind gerade junge Menschen stärker denn je von prekärer bzw. atypischer Beschäftigung bedroht. Übernahme sichert jungen Menschen Zukunftsperspektiven und die dringend notwendige Berufserfahrung. Auch hier gilt: wem an Fachkräftesicherung und Mitarbeiter_innenbindung gelegen ist, übernimmt gerade in Zeiten des demographischen Wandels unbefristet. Wer die Übernahme verweigert, nimmt der jungen Generation die Chancen auf einen guten Start ins Berufsleben. Die DGB-Jugend fordert, dass alle Auszubildenden zeitnah, aber spätestens sechs Monate vor Ende der Ausbildung, über ihre Übernahmemöglichkeiten informiert werden. Ausbildung und Übernahme gehören zusammen. Die DGB-Jugend Rheinland-Pfalz fordert eine Verbesserung der Qualität der Ausbildung. Die Qualität der Ausbildung spielt bei der Sicherung von Fachkräften eine wichtige Rolle. Viele Betriebe klagen über fehlende Auszubildende und Fachkräfte, gleichzeitig stellen wir Mängel in der Qualität der Ausbildung fest. Ausbildung muss als Investition in die Zukunft begriffen werden. Mit der Entscheidung des Betriebs, selbst für den fachlichen Nachwuchs zu sorgen, müssen auch entsprechend hohe Qualitäts - kriterien verbunden sein genauso wie bei allen anderen betrieblichen Investitionen. Denn jede Firma ist nur so gut wie die Summe ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir fordern Kammern auf, Missstände in einzelnen Betrieben schneller zu erkennen und zu beseitigen. Die DGB-Jugend Rheinland-Pfalz sieht ein klares Votum für betriebliche Mitbestimmung. Auch diese Studie zeigt: Wo Gremien der betrieblichen Mitbestimmung über die Ausbildungsqualität wachen, fühlen sich junge Menschen besser aufgehoben und besser ausgebildet. Die Gewerkschaften informieren Auszubildende über die Bedeutung der Jugend- und Auszubildendenvertretungen und über Mitbestimmungsmöglichkeiten in den rheinland-pfälzischen Berufsschulen, z. B. während der Berufsschultouren. Diese Kooperationen sind sinnvoll und sollten ausgebaut werden. Ausbildungsreport 2014 Rheinland-Pfalz 5

2. Studienergebnisse Gute Arbeit basiert auf einer guten Ausbildung. Doch»gute Ausbildung«was ist das? Die rechtlichen Grundlagen der Ausbildungsqualität finden sich im Berufsbildungsgesetz, dem Jugendarbeitsschutzgesetz sowie dem Betriebsverfassungsgesetz. Gut ausgebildet werden kann nur, wem eine fachlich und didaktisch kompetente Betreuung gewährleistet wird. Vor diesem Hintergrund beleuchtet der Ausbildungsreport folgende Kriterien für eine gute Ausbildung: Ausbildungsinhalte, Arbeitszeiten, Vergütung und die Einschätzung der Auszubildenden selbst. Ein Blickpunkt liegt dieses Jahr zudem auf den Unterschieden zwischen männlich und weiblich dominierten Ausbildungsberufen. 2.1 Fachliche Qualität der Ausbildung im Betrieb Die inhaltliche Ausgestaltung der Berufsausbildung ist entscheidend: die Auszubildenden sollen nicht im Betrieb»einfach so mitlaufen«, sondern tatsächlich die für ihren Beruf nötigen Kompetenzen vermittelt bekommen. In die Bewertung der fachlichen Qualität der Ausbildung im Betrieb gehen Antworten auf die folgenden Fragen ein: nach der Einhaltung des Ausbildungsplans, nach der Verrichtung von ausbildungsfremden Tätigkeiten, dem Vorhandensein und der Verfügbarkeit von Ausbilderinnen und Ausbildern sowie dem korrekten Führen des Berichtshefts als Nachweis des Fortschritts der Berufsausbildung. 2.1.1 Einhalten des Ausbildungsplans Für jeden Beruf gibt es einen rechtlich bindenden Ausbildungsrahmenplan. Dieser muss vom Betrieb in einen betrieblichen Ausbildungsplan übersetzt werden. Der betriebliche Ausbildungsplan beschreibt detailliert, was zu welchem Zeitpunkt in der Ausbildung erlernt werden soll, damit etwa der angehende Friseur Ein Ausbildungsplan für den betrieblichen Teil meiner Ausbildung liegt mir vor ja 60,5% nein 39,5% Abbildung 1: Ein Ausbildungsplan für den betrieblichen Teil meiner Ausbildung liegt mir vor 6 Ausbildungsreport 2014 Rheinland-Pfalz

2. Studienergebnisse Ich kenne meinen Ausbildungsplan gut 45,8% Abbildung 2: Ich kenne meinen Ausbildungsplan sehr gut 19,2% etwas 27,8% überhaupt nicht 7,2% auch tatsächlich Haare schneidet und nicht nur den Boden kehrt. Wird der Ausbildungsplan nicht eingehalten, führt das bei vielen Auszubildenden schnell zu Schwierigkeiten. Bereits in der Berufsschule bekommen diese Auszubildenden dann zu spüren, dass andere Auszubildende einen Wissensvorsprung aus der betrieblichen Praxis mitbringen. Nur knapp zwei Drittel (60,5 Prozent) der Auszubildenden haben bei der Befragung angegeben, dass ihnen überhaupt ein Ausbildungsplan vorliegt. Von den Azubis mit Ausbildungsplan kennen zwei Drittel (65 Prozent) die Inhalte des Ausbildungsplans»gut«oder sogar»sehr gut«. Andererseits: Gut ein Drittel (35 Prozent) der Azubis sind mit den Inhalten ihrer Ausbildung überhaupt nicht oder nur»etwas«vertraut. Wer aber nicht weiß, was er oder sie lernen soll, kann auch nicht selbst darauf achten, dass dieser Plan eingehalten wird. Ausbildungsreport 2014 Rheinland-Pfalz 7

2. Studienergebnisse 2.1.2 Verrichten von ausbildungsfremden Tätigkeiten Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt eindeutig, dass die Ausbildung (ausschließlich!) zum Erlernen aller Kompetenzen des jeweiligen Berufes bestimmt ist. Viel zu oft werden Auszubildende während ihrer Ausbildungszeit jedoch zu Tätigkeiten herangezogen, die nichts mit ihrer eigentlichen Ausbildung zu tun haben und viele leiden darunter. Ihnen fällt es als junge Beschäftigte auf der untersten betrieblichen Hierarchieebene besonders schwer dagegen vorzugehen. Wenn Auszubildende zu häufig zur Verrichtung ausbildungsfremder Tätigkeiten herangezogen werden, lässt sich eine gute Ausbildungsqualität kaum noch gewährleisten. Oft hat dies zur Folge, dass die betroffenen Auszubildenden nur mit großen Mühen ihre Ausbildungsprüfungen bestehen. Und selbst wenn die Abschlussprüfung erfolgreich bestanden wurde, müssen diese Auszubildenden befürchten, dass fehlende Kompetenzen in einem neuen Betrieb aufgedeckt werden mit allen damit verbundenen negativen Konsequenzen für sie. 12,3 Prozent der befragten Auszubildenden geben an,»immer bzw. häufig«mit ausbildungsfremden Tätigkeiten befasst zu sein. Ich muss Tätigkeiten verrichten, die eindeutig nicht zu meiner Ausbildung gehören selten 33,3% nie 32,9% manchmal 21,5% häufig 9,0% immer 3,3% Abbildung 3: Ich muss Tätigkeiten verrichten, die eindeutig nicht zu meiner Ausbildung gehören 8 Ausbildungsreport 2014 Rheinland-Pfalz

2. Studienergebnisse 2.1.3 Fachliche Anleitung und Betreuung durch Ausbilder_innen Das BBiG definiert eindeutig, wie die fachliche Anleitung auszusehen hat. In der Ausbildungspraxis wird jedoch in einigen Betrieben davon abgewichen. Nach 28 Abs. 1 BBiG darf nur ausbilden, wer dazu»persönlich und fachlich geeignet ist«. Zwar geben 92,6 Prozent der Befragten an, eine Ausbilderin oder einen Ausbilder zu haben, doch bei 9,6 Prozent der befragten Auszubildenden ist der/die Ausbilder_in selten bis nie und bei weiteren 11,1 Prozent nur»manchmal«präsent. In der Praxis herrscht dann»learning by doing«meine Ausbilder_in steht am Ausbildungsplatz zur Verfügung immer 50,0% häufig 29,3% manchmal 11,1% Abbildung 4: Meine Ausbilder_in steht am Ausbildungsplatz zur Verfügung selten 7,3% nie 2,3% Meine Ausbilder_in erklärt mir Arbeitsvorgänge zu meiner vollsten Zufriedenheit häufig 31,7% Abbildung 5: Meine Ausbilder_in erklärt mir Arbeitsvorgänge zu meiner vollsten Zufriedenheit immer 37,8% manchmal 16,7% selten 8,3% nie 5,5% Ausbildungsreport 2014 Rheinland-Pfalz 9

2. Ergebnisse zur Ausbildungsqualität ohne fachliche Anleitung vor. Intensives Erklären und»sich Zeit nehmen«für Nachfragen sind jedoch un - erlässliche Kriterien für eine nachhaltige und qualitativ hochwertige Berufsausbildung. Von den Auszubildenden, die regelmäßig Kontakt zu ihren Ausbilder_innen haben, geben 69,5 Prozent der Befragten an, dass sie»immer«oder»häufig«arbeitsvorgänge gut erklärt bekommen. Leider fühlen sich 13,8 Prozent»selten«bzw.»nie«fachlich gut betreut. Hier wird angesichts des prognostizierten Fachkräftebedarfs Potential verschenkt. 2.1.4 Ausbildungsnachweis In den meisten Ausbildungsordnungen ist das Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen (= Berichtsheften) als Teil der Berufsausbildung vorgeschrieben. Die Auszubildenden sollen in ihren Berichtsheften alle Tätigkeiten eintragen, die sie während der Ausbildung im Betrieb oder in der Berufsschule ausgeübt haben. Über die Inhalte der Ausbildung und den Unterricht in der Berufsschule wird so ein genauer wöchentlicher Ausbildungsnachweis geführt. Das Berichtsheft dient damit als Dokumentation und ist als Nachweis für die Zulassung zur Abschlussprüfung notwendig. Der Ausbildungsnachweis ist bei Streitfällen, zum Beispiel wenn die Abschlussprüfung nicht bestanden wurde, der einzige Nachweis über die tatsächlich absolvierten (und nicht absolvierten) Ausbildungsabschnitte. Da das Führen des Berichtsheftes Bestandteil der Ausbildung ist, muss der Arbeitgeber den Auszubildenden die Möglichkeit geben, es während der Arbeitszeit auszufüllen. Trotz der eindeutigen Regelung führt deutlich mehr als ein Drittel (38 Prozent) der Auszubildenden das Berichtsheft»nie«während der Arbeitszeit. Mein Berichtsheft führe ich während der Arbeitszeit häufig 12,2% manchmal 10,5% selten 7,9% immer 31,4% nie 38,0% Abbildung 6: Mein Berichtsheft führe ich während der Arbeitszeit. 10 Ausbildungsreport 2014 Rheinland-Pfalz

2. Ergebnisse zur Ausbildungsqualität 2.2 Vorzeitige Vertragslösungen Die Unzufriedenheit vieler Jugendlicher an ihrem Ausbildungsplatz spiegelt sich auch in der Zahl an vorzeitigen Vertragsauflösungen wieder: Fast jede/r vierte (26,1 Prozent 1 ) Auszubildende in Rheinland-Pfalz bringt die Ausbildung nicht zu Ende. 2 13,5 Prozent der befragten Azubis in Rheinland-Pfalz haben ange - geben, schon mal eine Ausbildung abgebrochen zu haben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nur junge Menschen befragt wurden, die bereits wieder in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Auszubildende geben ihr Ausbildungsverhältnis nicht»einfach so«auf. In aller Regel wird zuvor das Gespräch mit dem/der Vorgesetzten gesucht. Auszubildende bitten Betriebs- bzw. Personalräte oder Jugendund Auszubildendenvertretungen um Unterstützung oder schalten die Gewerkschaften wie auch die zuständigen Kammern als Mittler ein. Ist ein Ausbildungsverhältnis aber erst einmal zerrüttet, hilft häufig nur noch eine vorzeitige Auflösung des Ausbildungsverhältnisses. Eine Verbesserung der Ausbildungsqualität in der betrieblichen Praxis könnte sicher eine Vielzahl der Ausbildungsabbrüche verhindern. In der Folge würden große Zeitverluste, Unsicherheiten und Kosten erspart bleiben sowohl für die Jugendlichen als auch für die Ausbildungsbetriebe. Ich habe schon mal eine Ausbildung abgebrochen nein 86,5% Abbildung 7: Ich habe schon mal eine Ausbildung abgebrochen ja 13,5% 1 Vgl. Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2014, S. 177 2 Vertragslösungen sind vor Ablauf der im Berufsausbildungsvertrag genannten Ausbildungs - zeit gelöste Ausbildungsverträge. Hierbei ist zu beachten, dass eine Vertragslösung nicht unbedingt einen endgültigen Abbruch der Berufsausbildung bedeutet; auch Betriebs- oder Berufswechsel innerhalb des dualen Systems können mit Vertragslösungen einhergehen. Zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrags kann es sowohl seitens des Auszubildenden, als auch des Ausbildungsbetriebes oder in beiderseitigem Einvernehmen kommen. Die Gründe für Vertragslösungen sind vielfältig und mitunter komplex. Sie reichen von Betriebsschließungen und gesundheitlichen Gründen, revidierten Berufswahlentscheidungen bis hin zu Konflikten zwischen Ausbildern und Auszubildenden. (Quelle: www.bibb.de/de/wlk59122.htm) Ausbildungsreport 2014 Rheinland-Pfalz 11

2. Ergebnisse zur Ausbildungsqualität 2.3 Ausbildungszeiten und Überstunden Auszubildende sind keine Arbeitnehmer_innen im herkömmlichen Sinne. Sie haben einen Ausbildungsvertrag unterschrieben und sind laut Berufsbildungsgesetz im Betrieb, um den Ausbildungsberuf zu erlernen sie sind also in einem Lernverhältnis. Dafür sind grundsätzlich keine Überstunden notwendig, was auch durch die Ausbildungsrahmenpläne inhaltlich wie zeitlich abgesichert ist. 2.3.1 Wöchentliche Arbeitszeit, Überstunden Auszubildende tun sich schwer damit, Überstunden abzuschlagen. Oft mussten sie zahlreiche Bewerbungen schreiben, um diesen Ausbildungsplatz zu bekommen. Demnach wollen sie einen guten Eindruck machen, um nach Beendigung der Ausbildung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden. So gehören überlange Arbeitszeiten und von vornherein fest eingeplante Überstunden für viele Auszubildende zum Arbeitsalltag, obwohl sie in der Ausbildung eigentlich keinen Platz haben. Nehmen die Überstunden im Betrieb überhand, ist nicht nur die Gesundheit der Auszubildenden, sondern auch die schulische Aus - bildung gefährdet. Wer bis in die Nacht schuftet, kann am nächsten Morgen nicht ausgeschlafen im Berufsschulunterricht sitzen und findet auch nicht genügend Zeit, sich auf Prüfungen vorzubereiten, geschweige denn, sich zu erholen. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sieht für alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in 3 vor:»die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.«damit Überstunden während der Ausbildung möglichst gar nicht entstehen, besagt 17 im BBiG, dass die Mehrarbeit besonders zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen ist. Doch zwischen Theorie und (Ausbildungs-)Praxis klafft eine große Lücke. Wenn es hinsichtlich des Überstundenausgleichs keine klaren innerbetrieblichen Ich mache regelmäßig Überstunden nein 62,1% ja 37,9% Abbildung 8: Ich mache regelmäßig Überstunden 12 Ausbildungsreport 2014 Rheinland-Pfalz

2. Ergebnisse zur Ausbildungsqualität Regelungen gibt (z. B. durch Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen) wagen viele Auszubildende nicht, nach einem entsprechenden Ausgleich zu fragen. 37,9 Prozent der befragten Auszubildenden geben an, regelmäßig Überstunden zu machen. Dabei leistet mehr als jede/r Vierte der befragten Auszubildenden wöchentlich über 5 Mehrstunden ab. Erschreckend ist, dass nur bei zwei Dritteln (66,3 Prozent) der Auszubildenden der Überstundenausgleich geregelt ist:»kostenlose«überstunden ohne Freizeitausgleich werden häufig als»normal«angesehen und gehören für 18,1 Prozent der befragten Auszubildenden zum Alltag. Regelungen des Überstundenausgleichs im Betrieb Bezahlung 8,2% Freizeitausgleich 58,1% weder noch 18,1% Abbildung 9: Regelungen des Überstundenausgleichs im Betrieb weiß nicht 15,6% Ausbildungsreport 2014 Rheinland-Pfalz 13

2. Ergebnisse zur Ausbildungsqualität 2.3.2 Arbeitszeiten bei minderjährigen Auszubildenden Für Auszubildende, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, gelten besondere Regelungen. Im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ist unter anderem festgelegt, dass minderjährige Auszubildende grundsätzlich maximal 40 Stunden wöchentlich und maximal acht Stunden täglich arbeiten dürfen. Auch wenn Überstunden geleistet werden müssen, dürfen diese Zeiten von einigen Ausnahmen abgesehen nicht überschritten werden ( 8 JArbSchG). Ich habe Arbeitszeiten über 40 Stunden nach Alter unter 18 84,5% 15,5% über 18 81,7% 18,3% bis 40 Stunden über 40 Stunden Abbildung 10: Ich habe Arbeitszeiten über 40 Stunden nach Alter Ich mache regelmäßige Überstunden nach Alter unter 18 70,9% 29,1% über 18 59,7% 40,3% nein ja Abbildung 11: Ich mache regelmäßige Überstunden nach Alter 14 Ausbildungsreport 2014 Rheinland-Pfalz

2. Ergebnisse zur Ausbildungsqualität Bei diesen Auszubildenden gibt es viel zu viele Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz: 15,5 Prozent der befragten minderjährigen Auszubildenden gaben an, durchschnittlich mehr als 40 Stunden pro Woche zu arbeiten. Knapp ein Drittel aller befragten minderjährigen Auszubildenden machen regelmäßig Überstunden. 2.3.3 Anrechnung des Berufsschulunterrichts auf die Arbeitszeit Gemäß 15 BBiG hat der Ausbildungsbetrieb seine Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschul - unterricht freizustellen. Trotzdem wenden sich immer wieder Auszubildende an die DGB-Jugend und ihr Onlineberatungsforum»Dr. Azubi«, weil sie aus der Berufsschule in den Betrieb beordert werden. So betrachten einige Betriebe die Arbeitszeiten als rein betriebliche Zeiten, d. h. Auszubildende dürfen ihre Berufsschulzeiten nicht auf die wöchentliche Arbeitszeit anrechnen. 19,3 Prozent der Befragten in Rheinland-Pfalz geben an, dass sie schon Zeiten des Berufsschulunterrichts im Betrieb nacharbeiten mussten. Den Berufsschulunterricht muss ich nacharbeiten nie 80,7% manchmal/selten 14,4% Abbildung 12: Den Berufsschulunterricht muss ich nacharbeiten immer/häufig 4,9% Ausbildungsreport 2014 Rheinland-Pfalz 15

2. Ergebnisse zur Ausbildungsqualität 2.4 Ausbildungsvergütung Die Vergütung sollte ein finanzielles Auskommen der jungen Menschen ermöglichen, damit der Schritt in die weitestgehende Unabhängigkeit vom Elternhaus gelingen kann. Denn mit dem Ausbildungsbeginn steht oftmals ein Umzug in eine eigene Wohnung bzw. ein eigenes Zimmer, teilweise sogar in eine andere Stadt an. Hinzu kommen Kosten für den öffentlichen Nahverkehr oder die Anschaffung eines eigenen Fahrzeugs. Zudem stellt eine regelmäßige Vergütung eine Anerkennung für die geleistete Arbeit dar. Das BBiG schreibt eine»angemessene«bezahlung für die Auszubildenden fest. In 17 Abs. 1 BBiG heißt es, die Ausbildungsvergütung ist»nach dem Lebensalter der Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt.«häufig ist die Frage der Ausbildungsvergütung tarifvertraglich geregelt. Für tarifgebundene Ausbildungs - betriebe sind die tariflichen Vergütungen verbindliche Mindestbeträge, d. h. niedrigere Zahlungen sind unzulässig, übertarifliche Zuschläge dagegen möglich. Bei nicht tarifgebundenen Betrieben dürfen die in ihrer Branche und Region geltenden tariflichen Ausbildungsvergütungen nach derzeitiger Rechtsprechung um bis zu 20 Prozent unterschritten werden. Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist sehr unterschiedlich. Das BIBB belegt:»aktuell reichen die Vergütungen für viele Auszubildende nicht zur Finanzierung ihrer Lebensführung aus. Über ein Viertel von ihnen nimmt die Belastung eines Nebenjobs auf sich teilweise zur Deckung der Kosten ihrer Grundversorgung, teilweise aber auch zur Erfüllung zusätzlicher Wünsche.«(»Ausbildung aus Sicht der Auszubildenden«, BIBB Report 14/10, 2010). Meine Ausbildungsvergütung (Brutto) bis 250 Euro 1,2% 250 500 18,7% 500 750 47,9% 750 1.000 29,5% über 1.000 2,6% Abbildung 13: Meine Ausbildungsvergütung (Brutto) 16 Ausbildungsreport 2014 Rheinland-Pfalz

2. Ergebnisse zur Ausbildungsqualität 2.5 Ausbildung aus der Sicht der Auszubildenden Wie beurteilen Auszubildende ihre Ausbildung? Sind sie zufrieden mit der fachlichen Qualität ihrer Aus - bildung im Betrieb und in der Berufsschule? Fühlen sie sich unter- oder überfordert? Empfinden sie ihre Behandlung als korrekt? Wie hoch ist der Anteil derer, die in ihrer Branche bzw. ihrem Ausbildungsberuf verbleiben möchten? Die hier vorliegenden Ergebnisse zeigen einen differenzierten, subjektiven Einblick in den Ausbildungsalltag junger Menschen. 71,7 Prozent der befragten Auszubildenden sind mit ihrer Ausbildung (sehr) zufrieden; 6,2 Prozent sehr oder eher unzufrieden. Mit meiner Ausbildung bin ich insgesamt zufrieden zufrieden 43,2% sehr zufrieden 28,5% teilweise zufrieden 22,1% Abbildung 14: Mit meiner Ausbildung bin ich insgesamt zufrieden eher unzufrieden 3,7% sehr unzufrieden 2,5% Ausbildungsreport 2014 Rheinland-Pfalz 17

2. Ergebnisse zur Ausbildungsqualität 2.5.1 Die fachliche Qualität im Betrieb Fast drei Viertel (72,7 Prozent) der befragten Auszubildenden in Rheinland-Pfalz sind mit der fachlichen Qualität in ihrem Ausbildungsbetrieb zufrieden und bewerten sie mit»gut«oder»sehr gut«. Das bedeutet, dass diese Jugendlichen sich gut aufgehoben fühlen und mit dem Niveau ihrer Ausbildung zufrieden sind. Jede_r Zehnte (11,3 Prozent) bewertet die fachliche Qualität mit ausreichend oder mangelhaft. Fachliche Qualität der Ausbildung im Betrieb gut 40,9% sehr gut 31,8% befriedigend 16,0% ausreichend 7,8% mangelhaft 3,5% Abbildung 15: Fachliche Qualität der Ausbildung im Betrieb 18 Ausbildungsreport 2014 Rheinland-Pfalz

2. Ergebnisse zur Ausbildungsqualität 2.5.2 Zufriedenheit mit dem Ausbilder/der Ausbilderin Gut drei Viertel der Befragten (78,6 Prozent) geben an, von ihren Ausbilderinnen und Ausbildern»immer«oder»häufig«korrekt behandelt zu werden, 13,6 Prozent der Befragten fühlen sich nur»manchmal«korrekt behandelt. 7,8 Prozent der befragten Auszubildenden sind mit der Behandlung durch ihre_n Ausbilder_in unzufrieden. Ich werde von meinem Ausbilder korrekt behandelt häufig 33,8% immer 44,8% manchmal 13,6% Abbildung 16: Ich werde von meinem Ausbilder korrekt behandelt selten 6,1% nie 1,7% Ausbildungsreport 2014 Rheinland-Pfalz 19

2. Ergebnisse zur Ausbildungsqualität 2.5.3 Die fachliche Qualität in der Berufsschule Die Berufsschule spielt im Rahmen der dualen Ausbildung eine wichtige Rolle, die keinesfalls unterschätzt werden darf. Neben dem Betrieb ist sie der zweite, eigenständige Lernort für die Auszubildenden. Sie erweitert die vorher erworbene allgemeine Bildung, vermittelt eine berufliche Grund- und Fachbildung und vertieft das im Betrieb erlangte praktische Wissen. Darüber hinaus kann guter Unterricht für viele Auszu - bildende dazu beitragen, eventuell fehlende Ausbildungsinhalte und mangelnde fachliche Anleitung im Betrieb über die theoretische Wissensvermittlung wenigstens teilweise kompensieren zu können. Zudem bietet die Berufsschule den Auszubildenden die Möglichkeit, ihren Wissensstand mit dem anderer Mitschüler_innen aus anderen Betrieben zu vergleichen. Auch können Lehrerinnen und Lehrer im Fall von Defiziten oder anderen Problemen im Ausbildungsalltag als Vermittlerinnen und Vermittler fungieren. Knapp die Hälfte der befragten Auszubildenden (45,8 Prozent) bewertet die fachliche Qualität des Unterrichts in der Berufsschule als»gut«oder»sehr gut«; 14 Prozent der befragten Auszubildenden bewertet die Unterrichtsqualität nur als»ausreichend«oder»mangelhaft«. Fachliche Qualität der Berufsschule gut 45,8% befriedigend 27,8% sehr gut 12,4% ausreichend 9,5% mangelhaft 4,5% Abbildung 17: Fachliche Qualität der Berufsschule 20 Ausbildungsreport 2014 Rheinland-Pfalz

2. Ergebnisse zur Ausbildungsqualität 2.5.4 Zufriedenheit durch Interessenvertretung Eine Interessenvertretung im Betrieb, also eine Jugend- und Auszubildendenvertretung oder ein Betriebsbzw. Personalrat, erweist sich für viele Auszubildende als hilfreich. Dort finden die Auszubildenden Kolleginnen und Kollegen, an die sie sich bei Problemen wenden können. Betriebsrät_innen und Personalrät_innen, welche die internen Strukturen des Betriebs bereits gut kennen, können helfen die Positionen der Auszubildenden rechtlich abzusichern. Es lässt sich ein Zusammenhang zwischen den Aussagen zur Gesamtzufriedenheit mit der Ausbildung und dem Vorhandensein einer Interessenvertretung im Betrieb feststellen. Auszubildende aus Betrieben mit betrieblicher Interessenvertretung sind deutlich zufriedener als jene, die mit ihren Problemen im Betrieb allein sind. 86 Prozent der befragten Auszubildenden aus Betrieben mit Interessenvertretung sind (sehr) zufrieden mit ihrer Ausbildung, von den befragten Auszubildenden aus Betrieben ohne Interessenvertretung sind dies nur 59,4 Prozent. Umgekehrt formuliert ist über jede/r zehnte Auszubildende ohne Interessenvertretung (10,9 Prozent) im Betrieb eher oder sehr unzufrieden mit der Ausbildung, in den Betrieben mit Interessenvertretung sind dies nur 1,3 Prozent. Zufriedenheitsgrad mit/ohne Interessenvertretung sehr zufrieden 21,0% 33,4% zufrieden 38,4% 52,6% teilweise zufrieden 12,8% 29,6% eher unzufrieden 0,3% 6,6% sehr unzufrieden 1,0% 4,3% Abbildung 18: Zufriedenheitsgrad mit/ohne Interessenvertretung mit Interessenvertretung ohne Interessenvertretung Ausbildungsreport 2014 Rheinland-Pfalz 21

2. Ergebnisse zur Ausbildungsqualität 2.5.5 Übernahme nach der Ausbildung Eine sichere Zukunftsperspektive ist für junge Menschen sehr wichtig. Eine in Aussicht gestellte Übernahme bedeutet in der Regel eine gute berufliche Perspektive für die Auszubildenden. Auch wird damit die Wertschätzung des Betriebes gegenüber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Ausdruck gebracht. Der Aspekt der Übernahme nach abgeschlossener Berufsausbildung ist daher für viele Auszubildende ein wichtiges Kriterium zur Einschätzung der eigenen Ausbildungszufriedenheit. Zum Zeitpunkt der Befragung wissen 68,2 Prozent der befragten Auszubildenden noch nicht, ob sie im Anschluss an ihre Ausbildung vom Ausbildungsbetrieb übernommen werden. Für 7,4 Prozent der Befragten ist bereits klar, dass es für sie nach der Ausbildung keine berufliche Zukunft im Ausbildungsbetrieb gibt. 64,7 Prozent der Befragten gibt an, auch künftig weiter in ihrem Ausbildungsberuf tätig sein zu wollen, von denen ein erheblicher Teil (20,6 Prozent) sich jedoch nicht vorstellen kann, weiterhin in ihrem Ausbildungsbetrieb tätig zu sein. Zum Befragungszeitpunkt können gleichzeitig nur 24,5 Prozent der befragten Auszubildenden bereits sicher sagen, dass sie in ihrem Ausbildungsbetrieb übernommen werden. Das zeigt den hohen Grad an Unsicherheit, mit dem sich junge Menschen heutzutage beim Eintritt in das Berufsleben konfrontiert sehen. Die Aussicht auf Übernahme spiegelt sich auch in der persönlichen Ausbildungszufriedenheit wider. 81,2 Prozent derer, die sicher wissen, dass sie übernommen werden, sind»sehr zufrieden«und»zufrieden«, und nur 18,8 Prozent gaben an, nur»teilweise zufrieden«bzw. sogar»unzufrieden«zu sein. Anders ist es bei den Auszubildenden, die nicht übernommen werden: Von ihnen äußerte sich weniger als die Hälfte (51,6 Prozent)»zufrieden«oder»sehr zufrieden«. Damit zeigt sich, dass die Wertschätzung der Persönlichkeit und der beruflichen Leistungen, die sich in einer zugesagten Übernahme nach der Ausbildung widerspiegelt, einen erheblichen Einfluss auf die Gesamtzufriedenheit in der Ausbildung hat. Ich werde nach der Ausbildung übernommen weiß nicht 68,2% ja 24,5% nein 7,4% Abbildung 19: Ich werde nach der Ausbildung übernommen 22 Ausbildungsreport 2014 Rheinland-Pfalz

2. Ergebnisse zur Ausbildungsqualität Nach meiner Ausbildung möchte ich im erlernten Beruf weiter tätig sein ja, aber nicht im selben Betrieb 20,6% nein 10,9% ja 44,1% weiß nicht 24,4% Abbildung 20 Nach meiner Ausbildung möchte ich im erlernten Beruf weiter tätig sein Zufriedenheit bei Übernahme werde übernommen 81,2% 12,0% 6,8% werde nicht übernommen 51,6% 30,1% 18,3% Mit meiner Ausbildung bin ich insgesamt Abbildung 21: Zufriedenheit bei Übernahme (sehr) unzufrieden teilweise zufrieden (sehr) zufrieden Ausbildungsreport 2014 Rheinland-Pfalz 23

3. Blickpunkt: Unterschiede zwischen»frauen- und Männerberufen«Der Ausbildungsreport hat bereits in den vergangenen Jahren aufgezeigt, dass junge Frauen häufiger in Berufen mit niedrigeren Ausbildungsvergütungen und schlechteren Ausbildungsbedingungen ausgebildet werden als junge Männer. Dieser Befund bestätigt sich auch in der aktuellen Befragung. Um das Ausmaß dieser strukturellen Benachteiligung abschätzen zu können, wurden innerhalb der 25 untersuchten Ausbildungsberufe drei Gruppen gebildet: Zur ersten Gruppe wurden Berufe gezählt, in denen der Anteil männlicher Auszubildender unter den Befragten über 80 Prozent liegt. Eine zweite Gruppe umfasst jene Berufe, bei denen mehr als 80 Prozent weiblich sind. Die übrigen Berufe, in denen jeweils maximal 80 Prozent der Auszubildenden männlich bzw. maximal 80 Prozent weiblich sind, bilden die Kategorie der sonstigen Berufe. Hierbei zeigt sich, dass nach wie vor ein Großteil der handwerklichen und technischen Ausbildungsberufe männlich geprägt ist, während sich die eindeutig weiblich geprägten Berufe vor allem im Dienstleistungsbereich finden. Im kaufmännischen Bereich bestehen zwar zwischen den einzelnen Berufen ebenfalls deutliche geschlechtsspezifische Schwerpunkte, diese sind jedoch, mit Ausnahme der Kaufleute für Bürokommunikation, insgesamt weniger stark ausgeprägt. Die in dieser Studie untersuchten Bereiche liefern keine Hinweise auf bedeutsame Unterschiede zwischen männlichen und weiblichen Auszubildenden, die den gleichen Ausbildungsberuf gewählt haben. Es zeigen sich dagegen strukturelle Unterschiede zwischen den männlich und weiblich dominierten Ausbildungsberufen. So liegt beispielsweise die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit in den weiblich dominierten Berufen fast doppelt so häufig über 40 Stunden (23,4 Prozent) als in den männlich dominierten (12,0 Prozent). Zudem leisten Auszubildende in den weiblich dominierten Berufen häufiger Überstunden als in den männlich dominierten, erhalten dafür jedoch seltener einen Ausgleich. Während drei Viertel (75,6 Prozent) der Auszubildenden in den überwiegend von Männern favorisierten Berufen die Überstunden mit Freizeit ausgleichen können oder die mehr geleistete Arbeit bezahlt bekommen, trifft dies in den überwiegend weiblich geprägten Berufen nur für knapp die Hälfte (48,1 Prozent) der Auszubildenden zu. Lediglich 11,4 Prozent der Auszubildenden in den männlich dominierten Berufen gaben an, keinen Überstundenausgleich zu erhalten. Bei den hauptsächlich weiblich geprägten Ausbildungsberufen traf dies für 27,5 Prozent der Befragten zu. Klassifikation geschlechts - spezifischer Berufsgruppen 2014 männlich dominiert Anlagenmechaniker_in Elektroniker_in Fachinformatiker_in Fachkraft für Lagerlogistik Industriemechaniker_in KFZ-Mechatroniker_in Mechatroniker_in Metallbauer_in Tischler_in Zerspanungsmechaniker_in weiblich dominiert Fachverkäufer_in im Lebensmittelhandwerk Friseur_in Kaufmann_frau für Bürokommunikation Zahnmedizinische_r Fachangestellte_r sonstige Berufe (mindestens 20 Prozent männliche oder weibliche Auszubildende) Bankkaufmann_frau Bürokaufmann_frau Hotelfachmann_frau Industriekaufmann_frau Kaufmann_frau im Einzel-handel Kaufmann_frau im Groß- und Außenhandel Koch_Köchin Maler_in und Lackierer_in Medizinische_r Fachangestell-te_r Steuerfachangestellte_r Verkäufer_in Arbeitsstunden über/unter 40 nach weiblich/männlich dominierten Berufen männlich dominierte Berufe weiblich dominierte Berufe 88,0% 12,0% 76,6% 23,4% bis 40 Stunden über 40 Stunden Abbildung 22: Arbeitsstunden über/unter 40 nach weiblich/männlich dominierten Berufen 24 Ausbildungsreport 2014 Rheinland-Pfalz

3. Blickpunkt: Unterschiede zwischen»frauen- und Männerberufen«Regelung des Überstundenausgleichs nach weiblich/männlich dominierten Berufen Freizeitausgleich 44,7% 61,2% Bezahlung 3,4% 14,4% weder noch 11,4% 27,5% ich weiß nicht 13,0% 24,7% Abbildung 23: Regelung des Überstundenausgleichs nach weiblich/männlich dominierten Berufen männlich dominierte Berufe weiblich dominierte Berufe Probleme sich zu erholen nach weiblich/männlich dominierten Berufen männlich dominierte Berufe immer/häufig manchmal selten/nie 16,7% 27,5% 55,8% Abbildung 24: Probleme sich zu erholen nach weiblich/männlich dominierten Berufen weiblich dominierte Berufe immer/häufig manchmal selten/nie 27,5% 31,5% 41,0% Ausbildungsreport 2014 Rheinland-Pfalz 25

3. Blickpunkt: Unterschiede zwischen»frauen- und Männerberufen«Es ist daher wenig verwunderlich, dass die Auszubildenden in den weiblich geprägten Berufen mehr Probleme damit haben, nach der Arbeit»abzuschalten«und sich in ihrer Freizeit zu erholen. Während in den männlich geprägten Berufen lediglich 16,7 Prozent der Befragten angeben,»immer«oder»häufig«probleme damit zu haben, sich nach der Arbeit zu erholen, liegt dieser Wert bei von Frauen bevorzugten Berufen mit 31,5 Prozent beinahe doppelt so hoch. Auch bei der Ausbildungsvergütung liegt das Niveau in den männlich dominierten Berufen mit durchschnittlich 655 Euro deutlich über dem der von Frauen bevorzugten Berufe, in denen der Bruttolohn durchschnittlich nur 505 Euro beträgt. Noch immer erreichen die Auszubildenden in den weiblich dominierten Berufen erst im dritten Ausbildungsjahr das Niveau des ersten Ausbildungsjahrs in den»männerberufen«. Das bedeutet, Frauen verdienen bereits in der Ausbildung rund 23 Prozent weniger als Männer. Diese ungleiche Bezahlung zieht sich in der Regel auch durch das weitere Berufsleben. Dort liegt die Lohnlücke derzeit bei 22 Prozent. 3 Ausbildungsvergütung nach männlich/weiblich dominierten Berufen männlich dominierte Berufe weiblich dominierte Berufe 505 Euro 655 Euro Abbildung 25: Ausbildungsvergütung nach männlich/weiblich dominierten Berufen Nach wie vor gibt es gesellschaftlich tief verwurzelte Rollenbilder und ein daraus resultierendes Berufswahlverhalten mit dem Ergebnis der vermeintlich typischen Berufe für unterschiedliche Gruppen. Daher spielt eine frühzeitige verpflichtende ganzheitliche Berufsorientierung eine wichtige Rolle. Dabei ist darauf zu achten, dass die Vorstellung eines vermeintlich typischen Berufswahlverhaltens (z. B. typische Männerund Frauenberufe) bei der Darstellung der Berufsfelder thematisiert, hinterfragt und aufgebrochen wird. Zum Abbau dieser Ungleichheiten gilt es daher zum einen, weitere Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, das Berufswahlspektrum von Mädchen und jungen Frauen zu erweitern und sie für Berufe zu gewinnen, in denen die strukturellen Rahmenbedingungen und Perspektiven günstiger sind als in den»klassischen«frauenberufen. Zum anderen und dies trifft neben den hier betrachteten Berufen im Dienstleistungsbereich vor allem auch für die weiblich dominierten Berufe in den Bereichen Gesundheit, Erziehung und Soziale Arbeit zu muss darauf hingewirkt werden, die Attraktivität und die Ausbildungsbedingungen in diesen Berufen zu erhöhen. Ebenfalls muss eine Debatte über den (gesellschaftlichen) Wert dieser Berufe geführt werden mit dem Ziel einer höheren gesellschaftlichen Anerkennung und damit verbundenen besseren Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen und Bezahlung in diesen Branchen. Die auch im Rahmen dieser Studie festgestellten Unterschiede bei der Bezahlung sowie bei den Arbeits- und Urlaubszeiten müssen reduziert und die Leistungen der Beschäftigten angemessen honoriert werden. 3 Quelle: www.equalpayday.de 26 Ausbildungsreport 2014 Rheinland-Pfalz

4. Zusammenfassung Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, aber z. T. auch die Politik, verweisen gern auf unzureichende»aus - bildungsreife«von Auszubildenden, wenn es darum geht, den Mangel an Ausbildungsplätzen und die fehlende Bereitschaft der Betriebe zur Ausbildung schön zu reden. Dieser Ausbildungsreport wechselt die Perspektive: Er untersucht die»ausbildungsreife«auf Seiten der Betriebe. Ausbildungsinhalte Für jeden Beruf gibt es einen rechtlichen Ausbildungsplan, der die Qualität der Ausbildung regelt. Auszu - bildende müssen ihren Ausbildungsrahmenplan und einen betrieblichen Ausbildungsplan zu Beginn ihrer Ausbildung erhalten. Zu einer guten Ausbildung gehören jedoch auch Ausbilderinnen und Ausbilder, die den Jugendlichen die Ausbildungsinhalte gut vermitteln. Fakt ist: a Mehr als ein Drittel der befragten Auszubildenden in Rheinland-Pfalz sind mit den Inhalten ihrer Ausbildung (betrieblicher Ausbildungsplan) nicht vertraut, a Bei mehr als jedem zehnten Befragten besteht die Ausbildung aus überwiegend ausbildungsfremden Tätigkeiten, a Bei mehr als jedem zehnten Azubi in Rheinland-Pfalz besteht die Ausbildung aus»learning by doing«. 13,8 Prozent der Auszubildenden bekommen Arbeitsvorgänge selten oder nie erklärt. 7,4 Prozent der Azubis haben gar keine_n Ausbilder_in im Betrieb, weitere 9,6 Prozent geben an, dass ihnen der/die Ausbilder_in selten oder nie am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Arbeitszeiten Die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstarbeitszeiten für Auszubildende ist notwendig, um eine Ausbildung auch erfolgreich abzuschließen. Die Ausbildung ist dazu da, junge Menschen für das Berufsleben zu qualifizieren. Sie findet in einer Phase statt, in der Jugendliche enorme Entwicklungsschübe machen Fakt ist: a 37,9 Prozent der befragten Auszubildenden leisten regelmäßig Überstunden. 18,1 Prozent der Jugendlichen erhalten dafür weder eine Vergütung noch einen Freizeitausgleich. a Jede_r zehnte Auszubildende in Rheinland-Pfalz absolviert regelmäßig mehr als zehn Überstunden pro Woche. Ausbildungsreport 2014 Rheinland-Pfalz 27

4. Zusammenfassung Jugendarbeitsschutz Für Auszubildende unter 18. Jahren gelten die gesetzlichen Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Minderjährige Auszubildende dürfen maximal 40 Stunden wöchentlich und acht Stunden täglich arbeiten. Auch wenn Überstunden geleistet werden, dürfen diese Zeiten, von einigen Ausnahmen abgesehen, nicht überschritten werden. Fakt ist: a 15,5 Prozent der rheinland-pfälzischen Auszubildenden unter 18 Jahren arbeiten mehr als 40 Stunden pro Woche. a Ein Drittel (29,1 Prozent) der minderjährigen Auszubildenden leistet Überstunden ab. Ausbildungsvergütung Auch bei jungen Menschen spielt Geld eine Rolle. Sie wollen und müssen teilweise auch in der Ausbildung bereits ihr Leben eigenständig finanzieren. Vielen Auszubildenden reicht ihre Vergütung nicht aus. Fakt ist: a 19,9 Prozent der rheinland-pfälzischen Auszubildenden erhalten eine Ausbildungsvergütung von unter 500,00 im Monat. Fast die Hälfte (47,9 Prozent) erhält 500,00 bis 750,00. Zufriedenheit mit der Ausbildung Die Zufriedenheit mit der Ausbildung hängt von vielen Faktoren ab: die Qualität der Ausbildung, Arbeits - zeiten, Überstunden, die Höhe der Ausbildungsvergütung und auch die Mitbestimmungsmöglichkeiten im Betrieb spielen hierbei eine große Rolle. Fakt ist: a In Betrieben, in denen eine Interessenvertretung besteht (Betriebsrat, Personalrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung) sind Auszubildende mit ihrer Ausbildung zu 81,2 Prozent (sehr) zufrieden. Zum Vergleich: Bei den Auszubildenden, in deren Betrieb keine betriebliche Mitbestimmung statt - findet, sind es mit 51,6 Prozent fast 30 Prozent weniger. Unterschiede zwischen männlich und weiblich dominierten Berufen Einige Ausbildungsberufe werden nach wie vor sehr stark entweder von Frauen oder von Männern dominiert. Hier zeigen sich gehäufte strukturelle Nachteile für die weiblich dominierten Ausbildungsberufe. Fakt ist: a Auszubildende in den von Frauen dominierten Berufen müssen fast doppelt so häufig länger als 40 Wochenstunden arbeiten (23,4 Prozent gegenüber 12 Prozent in von Männern dominierten Berufen), sie verdienen im Schnitt 150 weniger (505 gegenüber 655 ) und sie machen mehr als doppelt so oft unbezahlte Überstunden (27,5 Prozent gegenüber 11,4 Prozent). 28 Ausbildungsreport 2014 Rheinland-Pfalz

5. Methode Die Befragung der Auszubildenden für die vorliegende Erhebung fand im Rahmen der Berufsschultour der DGB-Jugend Rheinland-Pfalz im Zeitraum von September bis Oktober 2013 statt. Sie wurde schriftlich vor Ort anhand des im Anhang abgebildeten Fragebogens überwiegend klassenweise durchgeführt. Insgesamt konnten die Angaben von 1.470 Auszubildenden aus 25 der laut Bundesinstitut für Berufsbildung meistfrequentierten Ausbildungsberufe in die Auswertung aufgenommen werden. Im Einzelnen sind Angaben von Auszubildenden aus folgenden Berufen in die Auswertung eingeflossen: Anlagenmechaniker_in, Bankkaufmann_frau, Bürokaufmann_frau, Elektroniker_in, Fachinformatiker_in, Fachkraft für Lagerlogistik, Fachverkäufer_in im Lebensmittelhandwerk, Friseur_in, Hotelfachmann_frau, Industriekaufmann_frau, Industriemechaniker_in, Kaufmann_frau für Bürokommunikation, Kaufmann_frau im Einzelhandel, Kaufmann_frau im Groß- und Außenhandel, Koch/Köchin, KFZ-Mechatroniker_in, Maler_in und Lackier_in, Mechatroniker_in, Medizinische_r Fachangestellte_r, Metallbauer_in, Steuerfachangestellte_r, Tischler_in, Verkäufer_in, Zahnmedizinische_r Fachangestellte_r, Zerspanungsmechaniker_in. Es wurden ausschließlich Erhebungsdaten von Auszubildenden in die Stichprobe einbezogen, die sich innerhalb einer betrieblichen Ausbildung (»duales System«) befinden, um die Vergleichbarkeit der Angaben zu gewährleisten. Durch die regionale Streuung und die unterschiedliche Zusammensetzung der Berufsschulklassen sind maßgebliche Aspekte, wie etwa die Betriebsgröße, Tarifbindung, städtische/ländliche Lage in der Stichprobe zufällig verteilt. Der vorliegende Ausbildungsreport gibt eine Übersicht über die Qualität der Ausbildung in Rheinland-Pfalz aus der Sicht der betroffenen Auszubildenden. Zur Betrachtung der Standards in den jeweiligen Ausbildungsberufen oder Branchen, inklusive eines Rankings, empfiehlt sich der Blick in den bundesweiten Ausbildungsreport 2014. Ausbildungsreport 2014 Rheinland-Pfalz 29

6. Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Ein Ausbildungsplan für den betrieblichen Teil meiner Ausbildung liegt mir vor 6 Abbildung 2: Ich kenne meinen Ausbildungsplan 7 Abbildung 3: Ich muss Tätigkeiten verrichten, die eindeutig nicht zu meiner Ausbildung gehören 8 Abbildung 4: Meine Ausbilder_in steht am Ausbildungsplatz zur Verfügung 9 Abbildung 5: Meine Ausbilder_in erklärt mir Arbeitsvorgänge zu meiner vollsten Zufriedenheit 9 Abbildung 6: Mein Berichtsheft führe ich während der Arbeitszeit. 10 Abbildung 7: Ich habe schon mal eine Ausbildung abgebrochen 11 Abbildung 8: Ich mache regelmäßig Überstunden 12 Abbildung 9: Regelungen des Überstundenausgleichs im Betrieb 13 Abbildung 10: Ich habe Arbeitszeiten über 40 Stunden nach Alter 14 Abbildung 11: Ich mache regelmäßige Überstunden nach Alter 14 Abbildung 12: Den Berufsschulunterricht muss ich nacharbeiten 15 Abbildung 13: Meine Ausbildungsvergütung (Brutto) 16 Abbildung 14: Mit meiner Ausbildung bin ich insgesamt zufrieden 17 Abbildung 15: Fachliche Qualität der Ausbildung im Betrieb 18 Abbildung 16: Ich werde von meinem Ausbilder korrekt behandelt 19 Abbildung 17: Fachliche Qualität der Berufsschule 20 Abbildung 18: Zufriedenheitsgrad mit/ ohne Interessenvertretung 21 Abbildung 19: Ich werde nach der Ausbildung übernommen 22 Abbildung 20: Nach meiner Ausbildung möchte ich im erlernten Beruf weiter tätig sein 23 Abbildung 21: Zufriedenheit bei Übernahme 23 Abbildung 22: Arbeitsstunden über/unter 40 nach weiblich/männlich dominierten Berufen 24 Abbildung 23: Regelung des Überstundenausgleichs nach weiblich/männlich dominierten Berufen 25 Abbildung 24: Probleme sich zu erholen nach weiblich/männlich dominierten Berufen 25 Abbildung 25: Ausbildungsvergütung nach männlich/weiblich dominierten Berufen 26 Abbildung 26: Ausbildungsjahr 31 Abbildung 27: Alter 31 Abbildung 28: Geschlecht 31 Abbildung 29: Betriebsgröße 32 30 Ausbildungsreport 2014 Rheinland-Pfalz

7. Anhänge Verteilung der befragten Auszubildenden nach Ausbildungsjahr 1. Jahr 38,5% 2. Jahr 47,5% 3. Jahr 13,2% 4. Jahr 0,7% Abbildung 26: Ausbildungsjahr Verteilung der befragten Auszubildenden nach Alter unter 18 21,4% 18 21 59,7% 22 25 14,9% über 25 4,1% Abbildung 27: Alter Verteilung der befragten Auszubildenden nach Geschlecht männlich 58,9% weiblich 41,1% Abbildung 28: Geschlecht Ausbildungsreport 2014 Rheinland-Pfalz 31

7. Anhänge Verteilung der befragten Auszubildenden nach Betriebsgröße 1 4 MA 9,3% 5 10 MA 11 20 MA 16,7% 16,2% 21 250 MA 32,6% 251 500 MA 10,6% über 500 MA 14,7% Abbildung 29: Betriebsgröße 32 Ausbildungsreport 2014 Rheinland-Pfalz

7. Anhänge Dr. Azubi fragt nach deiner Ausbildungszufriedenheit Fragebogen 2013/2014: Um uns gezielt für deine Belange einsetzen zu können, möchten wir wissen, unter welchen Bedingungen deine Ausbildung stattfindet und wie dein Ausbildungsalltag aussieht. Du hilfst uns damit klar zu sagen, in welchen Bereichen etwas geändert werden müsste. Dein Name und deine Adresse sind dabei natürlich nicht wichtig, aber wenn du willst, nehmen wir gerne Kontakt mit dir auf, um deine Fragen zu klären und dir bei Problemen zu helfen. Du kannst dafür am Ende des Fragebogens E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer angeben. 1. Mein Ausbildungsberuf: 2. Ich befinde mich im 1. 2. 3. 4. Ausbildungsjahr. 3. Ich mache eine betriebliche Ausbildung (in einer Firma) außerbetriebliche Ausbildung (Ausbildungsvertrag mit Träger, Schule o.ä.) 4. Ich bin Jahre alt und weiblich männlich 5. Pro Woche arbeite ich durchschnittlich (einschl. Berufsschule) tatsächlich Stunden. 6. Ich arbeite an 3 3,5 4 4,5 5 5,5 6 6,5 7 Tagen pro Woche im Betrieb. 7. Die Zeiten des Berufsschulunterrichts muss ich im Betrieb nacharbeiten: immer häufig manchmal selten nie 8. Ich mache regelmäßig Überstunden: ja nein 9. Falls Frage 8 JA: Pro Woche leiste ich durchschnittlich Überstunden. 10. Wenn ich Überstunden geleistet habe, werden diese mit Freizeit ausgeglichen bezahlt nicht ausgeglichen weiß nicht 11. Meine Ausbildungsvergütung beträgt brutto (also insgesamt, ohne Abzüge). 12. In meinem Betrieb gibt es eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) / einen Betriebsrat / einen Personalrat: ja nein weiß nicht 13. Falls Frage 12 JA: Mit der Arbeit der JAV bzw. des Betriebs-/ Personalrats bin ich insgesamt: sehr zufrieden teilweise eher sehr zufrieden zufrieden unzufrieden unzufrieden kann ich nicht beurteilen 14. Ich bin Mitglied einer Gewerkschaft: ja nein 15. Für mich gilt ein Tarifvertrag: ja nein weiß ich nicht 16. Ich habe in meinem Betrieb eine Ausbilderin/einen Ausbilder: ja nein 17. Falls Frage 16 JA: mein/e Ausbilder/in steht mir am Ausbildungsplatz zur Verfügung: immer häufig manchmal selten nie 18. Falls Frage 16 JA: mein/e Ausbilder/in erklärt mir Arbeits vorgänge zu meiner vollsten Zufriedenheit: immer häufig manchmal selten nie 19. Ich werde von meinen Ausbildern meiner Meinung nach korrekt behandelt: immer häufig manchmal selten nie 20. Ein Ausbildungsplan für den betrieblichen Teil meiner Ausbildung liegt mir vor: ja nein 21. Falls Frage 20 JA: Ich kenne den Ausbildungsplan: sehr gut gut etwas überhaupt nicht 22. Die Vereinbarungen aus dem Ausbildungsplan werden eingehalten: immer häufig manchmal selten nie 23. Ich muss Tätigkeiten verrichten, die eindeutig nicht zu meiner Ausbildung gehören: immer häufig manchmal selten nie 24. Falls Frage 23 nicht mit»nie«beantwortet wurde: pro Woche verbringe ich durchschnittlich Stunden mit diesen»ausbildungsfremden«tätigkeiten. 25. Den Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) führe ich während der Ausbildungszeit (Arbeitszeit): immer häufig manchmal selten nie 26. Die fachliche Qualität der Ausbildung im Betrieb ist meiner Meinung nach: sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft 27. Mit meiner Ausbildung bin ich insgesamt: sehr zufrieden zufrieden teilweise zufrieden unzufrieden sehr unzufrieden 28. Mein Ausbildungsberuf war bei der Berufswahl mein Wunschberuf einer von mehreren interessanten Berufen eine Alternative, die ich eigentlich nicht geplant hatte eine Notlösung Ausbildungsreport 2014 Rheinland-Pfalz 33