Arznei- und Heilmittelvereinbarung für die Jahre 2003 und 2004

Ähnliche Dokumente
Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2005

Arznei und Heilmittelvereinbarung 2009

Arznei und Heilmittelvereinbarung 2010

Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2011

Heilmittelvereinbarung 2013

Arzneimittelvereinbarung 2019

Arzneimittelvereinbarung

Heilmittelvereinbarung 2014

Arzneimittelvereinbarung 2018

Heilmittelvereinbarung nach 845GB V für das Jahr 2016

Heilmittelvereinbarung nach 845GB V für das Jahr 2016

Heilmittelvereinbarung für das Jahr Richtgrößenvereinbarung für den Bereich der Heilmittel für das Jahr 2007

Heilmittelvereinbarung 2016

Arzneimittelvereinbarung 2017

Arzneimittelvereinbarung 2016

Zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) und. der AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse, dem BKK-Landesverband NORDWEST,

Heilmittelvereinbarung 2017

Heilmittelvereinbarung für das Jahr 2015 sowie Richtgrößenvereinbarung für den Bereich der Heilmittel für das Jahr 2015 gemäß 84 SGB V

Heilmittelvereinbarung für das Jahr 2018 sowie Richtgrößenvereinbarung für den Bereich der Heilmittel für das Jahr 2018 gemäß 84 SGB V

Ergänzung zur Prüfvereinbarung gemäß 106 SGB V

Vertrag. zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein. und den Verbänden der Ersatzkassen

H e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g

Heilmittelvereinbarung nach 84 SGB V für das Jahr 2012

H e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g

Gesetz zur Ablösung des Arznei- und Heilmittelbudgets (Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz - ABAG)

H e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g

Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) Landwirtschaftlichen Krankenkasse Schleswig-Holstein und Hamburg. Honorarvereinbarung

Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) (diese gleichzeitig handelnd für die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg)

Richtgrößenvereinbarung Arznei- und Verbandmittel für das Jahr 2016

Vertrag. zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein. und den Verbänden der Ersatzkassen

Vereinbarung über die Festsetzung von Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel für das Jahr 2010 (Richtgrößen-Vereinbarung/Arzneimittel)

Heilmittelvereinbarung für das Jahr 2016

Arznei- und Heilmittelvereinbarung nach 84 Abs. 1 und 8 SGB V für das Jahr 2008

Ergänzungsvereinbarung zur Richtgrößenvereinbarung Arznei- und Verbandmittel 2008

Zielvereinbarung zur Steuerung der Heilmittelversorgung 2019

Vereinbarung über die Festsetzung von Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel für das Jahr 2014 (Richtgrößen-Vereinbarung/Arzneimittel)

Vereinbarung über die Festsetzung von Richtgrößen für Heilmittel für das Jahr 2015 (Richtgrößen-Vereinbarung/Heilmittel)

Vereinbarung über die Festsetzung von Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel für das Jahr 2016 (Richtgrößen-Vereinbarung/Arzneimittel)

Richtgrößenvereinbarung für das Jahr 2017

ARZNEIMITTELVEREINBARUNG

ARZNEIMITTELVEREINBARUNG

Zielvereinbarung zur Steuerung der Heilmittelversorgung 2017

Rahmenvorgaben nach 84 Abs. 7 SGB V - Arzneimittel - für das Jahr vom 30. September 2009

Richtgrößenvereinbarung Heilmittel für das Jahr 2002

Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) BKK - Landesverband NORD

Teilnahmeerklärung DMP-Arzt

Heilmittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2018

AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch Frau Andrea Spitzer

Anlage 2 zum Gesamtvertrag

Amtliche Bekanntmachung Nr

Arzneimittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2016

Rahmenvorgaben nach 84 Abs. 7 SGB V - Arzneimittel - für das Jahr vom 19. Oktober vereinbart zwischen dem

zwischen dem Verband der Privaten Krankenversicherung, Köln und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Düsseldorf

Arzneimittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2019

der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Weißensteinstraße Kassel

Zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) und

Zielvereinbarung zur Steuerung der Arzneiversorgung 2007

Arzneimittel-Vereinbarung nach 845GB V für das Jahr 2016

Vereinbarung zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening

Zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) und

Richtgrößen-Vereinbarung 2017 Heilmittel

Zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) und

Vertrag. gemäß 112 Abs. 2 Nr. 2 SGB V. - Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer der Krankenhausbehandlung

Vereinbarung zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening

Beschluss. In dem Schiedsamtsverfahren. zwischen. der AOK Nordost Die Gesundheitskasse. dem BKK Landesverband Mitte Siebstraße Hannover

Arzneimittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2018

Heilmittelvereinbarung nach 84 Abs. 1 SGB V für das Jahr 2010 für Westfalen-Lippe

Heilmittelvereinbarung nach 84 Abs. 1, 7 SGB V für das Jahr 2019 für Westfalen-Lippe

Arzneimittel Rezeptprüfung, Beratung und Regress

Anwendungsvereinbarung Onkologie (Verbände der Krankenkassen)

Vereinbarung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft nach 219 Abs. 2 SGB V. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.

Zielvereinbarung zur Steuerung der Heilmittelversorgung 2011

Zwischen der. Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, der AOK Bayern Die Gesundheitskasse,

Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) AOK Schleswig Holstein

Arzneimittelvereinbarung nach 84 Abs. 1 SGB V für das Jahr 2017

Arznei-, Verband- und Heilmittelvereinbarung für

Übersicht. Preise sinken, Verbrauch nimmt zu. Arzneimittel-Atlas. Arzneimittelumsätze der GKV insgesamt Regionale Analysen der Arzneimittelumsätze

Vereinbarung Mammographie-Screening (Verbände der Krankenkassen)

Arzneimittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2017

Zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) und. der AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse zugleich für die Knappschaft,

Honorarvereinbarung 2016

Richtgrößenvereinbarung

Arzneimittelvereinbarung nach 84 Abs. 1 SGB V für das Jahr 2018

Vertrag. nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen

Vereinbarung zur Durchführung der Abrechnungsprüfung nach 106a Abs. 5 SGB V

3. ÄNDERUNGSVEREINBARUNG

Arzneimittel-Vereinbarung nach 845GB V für das Jahr 2013

KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SCHLESWIG-HOLSTEIN Bismarckallee 1-3, Bad Segeberg

Heilmittelvereinbarung. und. der AOK Nordost Die Gesundheitskasse. KNAPPSCHAFT - Regionaldirektion Berlin -

Ergänzungsvereinbarung

zur Änderung der Qualitätssicherungsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren gemäß 135 Abs. 2 SGB V

V E R T R A G. gemäß 112 Abs. 2 Nr. 5 SGB V. - Nahtloser Übergang von der Krankenhausbehandlung zur Rehabilitation -

Zusatzvereinbarung zu

Transkript:

Seite 1 Zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH), Bad Segeberg, und der dem AOK Schleswig-Holstein, Kiel BKK-Landesverband NORD, Hamburg, dem IKK-Landesverband Nord, Lübeck, der landwirtschaftlichen Krankenkasse Schleswig-Holstein und Hamburg, Kiel, dem Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), Siegburg, Landesvertretung Schleswig-Holstein und dem AEV-Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg, Landesvertretung Schleswig-Holstein wird zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie mit Heilmitteln gemäß 84 Abs. 1, 2 und 8 SGB V folgende geschlossen: Arznei- und Heilmittelvereinbarung für die Jahre 2003 und 2004 1 Grundsätze zur Mechanik der Festlegung der Ausgabenvolumina für Arznei- und Heilmittel (gemäß 84 Abs. 1 Ziffer 1 und Abs. 2 SGB V) Die Vertragspartner stimmen darin überein, dass zukünftig ein Feststellungsverfahren zur Festlegung des Ausgabenvolumens Anwendung finden soll. Dieses Feststellungsverfahren findet sowohl auf den Bereich der Arznei- und Verbandmittel als auch den Bereich der Heilmittel Anwendung. Das Verfahren ist modular aufgebaut. Die zum Zeitpunkt der Verhandlu11g absehbaren Werte der im jeweiligen Modul erfassten (Teil-)Veränderungsrate werden festgestellt. In der Summe über alle Module ergibt sich daraufhin eine Prognose der Gesamtveränderungsrate für das Folgejahr. Der so ermittelte Wert bildet die Grundlage der vertraglichen Vereinbarung und somit das Soll-Ausgabenvolumen.

Seite 2 Als Module ergeben sich nach 84 Abs. 2 SGB V: Veränderungen der Zahl und Altersstruktur der Versicherten, Veränderungen der Preise der Arznei- und Verbandmittel, Veränderungen der gesetzlichen Leistungspflicht der Krankenkassen, Änderungen der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses nach 92 Abs. 1 Nr. 6 SGB V, der wirtschaftliche und qualitätsgesicherte Einsatz innovativer Arzneimittel, Veränderungen der sonstigen indikationsbezogenen Notwendigkeit und Qualität bei der Arzneimittelverordnung auf Grund von getroffenen Zielvereinbarungen nach 84 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, Veränderungen des Verordnungsumfangs von Arznei- und Verbandmitteln auf Grund von Verlagerungen zwischen den Leistungsbereichen und Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven entsprechend den Zielvereinbarungen nach 84 Abs. 1 Nr. 2 SGB V. Entsprechende Festlegungen und Bewertungen werden gemäß 6 der Arbeitsgemeinschaft Zielvereinbarung übertragen. 2 Festlegung der Prognosewerte der Module nach 1 für das Jahr 2004 In der Summe über alle Module ergibt sich nach dem Verfahren gemäß 1 eine Prognose der Gesamtveränderungsrate für das Jahr 2004. Der so ermittelte Wert bildet die Grundlage der vertraglichen Vereinbarung und somit das Soll-Ausgabenvolumen für Arznei- und Verbandmittel sowie Heilmittel in 2004. Die Ausgabenvolumina für das Jahr 2004 werden nach bekannten regionalen Besonderheiten und in Anlehnung an die Rahmenvorgaben der Bundesebene wie folgt festgelegt: Arznei- und Verbandmittel Ausgaben 2002 in Euro 669.047.925,91 Anpassungsfaktor von - 9, 1 % in Euro 60.883.361,26 Ausgabenvolumen 2004 in EURO 608.164.564,65 Heilmittel Ausgaben 2002 in Euro 139.473. 527, 80 Anpassungsfaktor- 11,3 % in Euro 15. 760. 508, 64 Ausgabenvolumen 2004 in EURO 123.713.019, 16

Seite 3 Eine Aufschlüsselung der Gesamtveränderungsrate gemäß der einzelnen Module findet sich in Anlage 1 (Arznei- und Verbandmittel) sowie Anlage 2 (Heilmittel) zu dieser Vereinbarung. 3 Rückwirkende Festlegung der Prognosewerte der Module nach 1 für das Jahr 2003 In sinnfälliger Anwendung des für 2004 und die Folgejahre vereinbarten modularen Zugangs erfolgt die Berechnung der Sollausgaben 2003 nach identischem Muster. Es handelt sich dabei angesichts des fortgeschrittenen Zeitablaufs jedoch nicht um ein Prognose der Modulwerte, sondern um Annäherungswerte an die realen Entwicklungen in 2003. Arznei- und Verbandmittel Ausgaben 2002 in Euro 669.047.925,91 Anpassungsfaktor von -1,25 % in Euro 8. 363. 099, 07 Ausgabenvolumen 2003 in EURO 660.684.826,84 Heilmittel Ausgaben 2002 in Euro 139.4 73. 527, 80 Anpassungsfaktor ±0 0 Ausgabenvolumen 2003 in EURO 139.473.527,80 4 Richtgrößen für 2003 und 2004 1. Die Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel 2002 werden für das Jahr 2003 und zunächst auch für das Jahr 2004 fortgeschrieben. 2. Die Arbeitsgemeinschaft Zielvereinbarung erhält den Auftrag, sich unverzüglich um eine Datenlage zu bemühen, die baldmöglichst eine Festlegung neuer Arznei- und Heilmittel Richtgrößen ermöglicht, die den aktuellen Entwicklungen gerecht werden. 5 Datenlieferung 1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur Datenlieferung, um die Aufgaben erfüllen zu können, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben. 2. laufende Erkenntnisse und Bewertungen gemäß 1 und 6 werden den Vertragsärzten mit der Lieferung der Richtgrößen-Frühinformationen bekanntgegeben.

Seite 4 6 Festlegung und Bewertung der Entwicklung des Ausgabenvolumens Festlegungen zur aktuellen Entwicklung des Ausgabenvolumens werden in der Arbeitsgemeinschaft Zielvereinbarung bewertet. Die Bewertungen der Kommission Zielvereinbarung sind Grundlage für eventuelle gesamtvertragliche Regelungen. 7 Vorbehaltsklausel Dieser Vertrag steht ggf. unter dem Vorbehalt der aufsichtsrechtlichen Nichtbeanstandung und wird nicht wirksam, bevor die Abgeordnetenversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein die ggf. erforderliche Genehmigung erteilt hat. ',- Bad Segeberg, Kiel, Hamburg, Lübeck, den... ~.~:.. ~!.. Lu...Y- l<assen- 1 / J.HTLICH E / \. VEREINIGUNG c;.rhle.swtg-hd0ls1c:1n Kassenärztliche Vereinigun ~ Schleswig-Holstein ~ AOK Schleswig-Holstein, Kiel \, BKK Landesverband NORD, Hamburg '. IJ /ij,f rr)/.,~ IKK Lantfesverband Nord, Lübeck. I \ v k-l landwirtschaftliche Krankenkasse Schleswig-Holstein und Hamburg, Kiel

Seite 5 (!L_ - v. e/~ Ver.band der Angestellten- Krankenkassen, Kiel,-.'. ~./.'~ Arbeiter-0atzkassen-Verband, Kiel

Seite 6 Anlage 1: Ausgabenvolumen für Arznei- und Verbandmittel 2004: Überblick über die ermittelten Anpassungsfaktoren nach 84 Abs. 2 SGB V Anpassungsfaktoren für die IST-Ausgaben 2002 differenziert gesamt (in%) (in%) Veränderung der Zahl und Altersstruktur der Versicherten + 0,9 Veränderung der Preise der Arznei- und Verbandmittel - 4,2* Erhöhung Hersteller-Abschlag 130a SGB V - 3,4 Wegfall GH-Abschlag (Art. 11 BSSichG) + 2,4 Umstellung Apotheker-Abschlag + 1,6 Modifizierung Importregelung 3 129 SGB V - Anpassung der Festbeträge Stufe 1-0,9 Anpassung der Festbeträge Stufe 2 und 3-0,2 Neue Festbetragsgruppen patentgeschützter AM - 0,7 Auswirkungen der AMPreisV - 3, 1 individuelle Preisvereinbarungen - Veränderung der gesetzlichen Leistungspflicht der -7,9 Krankenkassen Begrenzung auf verschreibungspflichtige AM - 5,3 Umstellung der Zuzahlung nach 61 SGB V - 2,6 Änderungen der Richtlinien des Bundesausschusses ( 92) - - Einsatz innovativer Arzneimittel + 3,0 Zielvereinbarungen, indikationsbezogen ±0 Veränderungen des Verordnungsumfanges von Arznei- + 0, 1 und Verbandmitteln auf Grund von Verlagerungen zwischen den Leistungsbereichen Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven -1,0 gemäß Zielvereinbarung Anpassung Ist-Ausgaben 2002 nach 2004-9,1 % * der Unterschied zu den Einzelveränderungsraten ergibt sich aus Rundungsdifferenzen

Seite 7 Anlage 2: Ausgabenvolumen Heilmittel 2004: Überblick über die ermittelten Anpassungsfaktoren nach 84 Abs. 2 SGB V Anpassungsfaktoren für die IST-Ausgaben 2002 gesamt (in%) Veränderung der Zahl und Altersstruktur der Versicherten + 0,9 Veränderung der Preise der Heilmittel ±0 Veränderung der gesetzlichen Leistungspflicht der Krankenkassen Umstellung der Zuzahlung nach 61 SGB V - 2,4 Aufnahme der Pedologie zum 01.08.2002 + 0, 1 Änderungen der Richtlinien des Bundesausschusses ( 92) Änderung der Heilmittel-Richtlinien - 10,0 Wirtschaftlicher und qualitätsgesicherter Einsatz ±0 innovativer Heilmittel Veränderungen des Verordnungsumfanges von Heilmitteln auf Grund von Verlagerungen zwischen den Leistungsbereichen + 0,1 Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven ±0 gemäß Zielvereinbarung Anpassung Ist-Ausgaben 2002 nach 2004-11,3 %