Detailansicht: Was verändert sich mit der neuen DIN 77400

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Transkript:

For our Environment Detailansicht: Was verändert sich mit der neuen DIN 77400 Marcus Gast Umweltbundesamt FG IV 2.2 Ver.di Berufsfachtagung Gebäudemanagement Mannheim, den 27.-28.05.2015

Was regelt die DIN 77400? Die DIN regelt die Reinigung von Schulgebäuden und umfasst folgende Punkte: Begriffe / Definitionen Anforderungen an die Auftraggeber Anforderungen an die Auftragnehmer Anforderungen an die Reinigungsverfahren und - methoden Anforderungen an den Leistungsumfang 27.05.2015 2

Was hat sich mit der Neufassung geändert? Mit der Neufassung hat sich inhaltlich prinzipiell wenig geändert. Die DIN ist jetzt jedoch wesentlich konkreter. Sie macht klare Vorgaben zum Gesundheitsschutz. Sie macht klare Vorgaben zum Umweltschutz. Sie definiert eindeutig die Mindestanforderung an die Reinigung. 27.05.2015 3

4.1 Allgemeine Anforderungen 1) Ein Objektübernahmeprotokoll wird empfohlen. 2) Auf die mögliche Gesundheitsbelastung durch Staub wird hingewiesen. 3) Die Notwendigkeit einer verbindlichen Regelung des Auf- und Abstuhlen wird angesprochen. 27.05.2015 4

4.2 Anforderungen an den Leistungsempfänger bzw. Auftraggeber (AG) 1) Festlegung von Ansprechpartnern 2) Nutzungsmöglichkeit von Umkleider-, Sanitär- und Erste-Hilfer-Räumen durch Reinigungsdienstleister wünschenswert 3) Bereitstellung aller Informationen zu Flucht- und Rettungswegen sowie anderen für den Arbeitsschutz notwendigen Informationen von erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit 27.05.2015 5

4.3 Anforderungen an den Leistungserbringer 1) Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit sind so wohl bei Reinigung durch Dienstleister (4.3.1) als auch bei Reinigung durch eigene Beschäftigte (4.3.2) gefordert. 2) Der Punkt 4.3.1 enthält zusätzlich in der Anmerkung eine Aufstellung wesentlicher rechtlicher Regelungen, z. B. VOL oder AEntG. 27.05.2015 6

4.3.3 Reinigungsverfahren und -methoden Bedienungsanleitungen, Reinigungs- und Pflegeanweisungen, Produktinformations- und Sicherheitsdatenblätter sowie vorgeschriebene Betriebsanweisungen (z. B. gemäß GefStoffV), müssen im Objekt vorliegen. Das Personal ist jährlich im sach- und fachgerechten Umgang mit den verwendeten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, Reinigungsgeräten, -verfahren und -methoden zu unterweisen. Bei Produkt-, Verfahrens- und/oder Methodenwechsel findet zeitnah eine Nachschulung statt. 27.05.2015 7

4.3.3 Reinigungsverfahren und -methoden Die Ergonomie (z. B. Rückenfreundlichkeit) ist bei der Wahl der Reinigungsmethoden und Verfahren zu beachten Es sind grundsätzlich umwelt- und gesundheitsverträgliche Reinigungsmittel zu verwenden. Die Reinigung verschiedener Bereiche und Einrichtungsgegenstände erfolgt mit getrennten Reinigungstextilien (Tüchern), um Kontamination mit Keimen zu vermeiden 27.05.2015 8

4.3.3 e) Reinigungsverfahren und -methoden Auf den vorsorgenden Einsatz von Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger ist zu verzichten. Ausnahmen sind: hygienisch anspruchsvolle Bereiche, z. B. Küchen oder Schwimmhallen, in denen ein Hygieneplan den Einsatz von Desinfektionsmittel/-reiniger vorschreibt; Bereiche, wo ein Gesetz z. B. Infektionsschutzgesetz, die Desinfektion vorschreibt; gezielt Anordnung durch den Auftraggeber im Einzelfall. 27.05.2015 9

4.3.3 g) Reinigungsverfahren und -methoden Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel müssen fach- und sachgerecht entsprechend den Herstellerangaben zur Anwendung kommen. Für Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel die verdünnt anzuwenden sind, müssen zur Herstellung der Gebrauchslösung geeignete anwendungssichere Dosierhilfen verwendet werden. 27.05.2015 10

Anhang A Leistungsbeschreibung Die in Anhang A Tabelle A.1 aufgeführten Reinigungsintervalle wurden mit der Neufassung überarbeitet. Die Reinigung erfolgt nun geringfügig häufiger als in der alten Fassung. 27.05.2015 11

Thank you for your attention Umweltbundesamt Fachgebiet IV 2.2 Umweltprüfung Arzneimittel, Wasch- und Reinigungsmittel Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-Roßlau Telefon: 0340 / 2103 3154 e-mail: detergenzien@uba.de Postanschrift: Postfach 1406, 06813 Dessau-Roßlau 31.10.2015 / Hier steht der Veranstaltungstitel in 12 Punkt 12