OIB 1) Richtlinie 6. Leerseite. ... Österreichisches Institut für Bautechnik. Folie 1. Folie 2



Ähnliche Dokumente
EPBD 2002/91/EC Umsetzung in NÖ

Der neue EU-Gebäudeausweis

EU-Energieausweis. Mehr Wert für Ihr Gebäude mit dem EU-Energieausweis. Das lässt keinen kalt.

(H)ausweispflicht und weitere Verordnungen und Gesetze

in Österreich der RICHTLINIE 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz

Wohnhaus Wohnung 1968 Mehrfamilienhaus 2010 Tschiggfreystraße 14/ Innsbruck

Energieausweis für Wohngebäude

- Richtlinie 6. Energieeinsparung und Wärmeschutz. Ausgabe: Oktober 2011

Wohnraum Modernisieren STANDARD und ÖKO-PLUS

Der Energieausweis im Kärntner Baurecht

Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung. Teil 9 vom

Anforderungen an die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude Magdeburg

- Richtlinie 6. Energieeinsparung und Wärmeschutz. Ausgabe: Oktober in der Fassung der NÖ Bautechnikverordnung 2014

Erfassungsbogen für einen verbrauchsbasierten Energieausweis nach EnEV 2014

Erstellung von Energieausweisen nach der EnEV 2013 (2014)

Heizungsaustausch Was fordert das Gesetz?

Auswirkung der Gebäuderichtlinie auf den Wohnbau

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

2015 Ingenieurbüro Eilers

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

4 die Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau, 9800 Spittal an der Drau, 6 die Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen, 9560 Feldkirchen i. K.

Checkliste zur Bestellung eines Online-Energieausweises für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

Bauordnung NRW 48, 49 und 50. Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

Bestätigung zum Kreditantrag 130/132 KfW-CO 2. -Gebäudesanierungsprogramm

Energieausweis NEU für Gebäude in Oberösterreich. Energieeffizienz steigern und Transparenz erhöhen

Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Kreuztal. Workshop Energieeffizientes Bauen und Sanieren

Brauche ich noch eine Baugenehmigung?

Rahmenfragebogen Wärme

Bestätigung zum Kreditantrag 130 KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm

ANTRAG - ENERGIEAUSWEIS

Mein Haus spart. Gemeinschaftsaktion Gebäudesanierung NRW

Energieeffiziente Wärmeversorgung: Die Rolle von Erdgas

Passnummer Nr. Aussteller Erstellt am Gültig bis P AP/

Fördermöglichkeiten bei der energetischen Sanierung. Die EnEV 2014 Anforderungen. Wolfgang Seitz Alexander Schrammek /

ENERGIEAUSWEIS für GEBÄUDE

DATENERFASSUNGSBOGEN - Verbrauchsausweis Wohngebäude

Tel.: O gemischt genutztes Gebäude (für die Wohneinheiten, wenn Anteil mehr als 10%, bitte das

Förderprogramme im Bereich der energetischen Gebäudesanierung. Kerstin Kullack,

Klima-Forum Thema Energie Fernwärme Verdichtung

Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss

Passnummer Nr. Aussteller Erstellt am Gültig bis P IP/

Wohnbauförderung - Finanzierung. Persönliche Voraussetzungen Förderungswerber. unabhängig vom Einkommen. Allgemeine Voraussetzungen

EnEV und Energieausweise 2009

Anforderungen an Gebäuden in der Landesbauordnung

Ener g!eaus?els für Wohngebäude

Einreichbogen für den Staatspreis Tourismus 2009

Energieeffiziente Bauweise und Bauschäden

Betriebsgebäude. Energieeffiziente. Erkennen, verstehen, umsetzen. Was ist ein energieeffizientes Betriebsgebäude?

Monolithische Bauweise aus Sicht der Energieberatung

Marktgemeinde Straßwalchen Bezirk Salzburg-Umgebung - Land Salzburg 5204 Straßwalchen, Mayburgerplatz 1

DG - Dachgeschoß DG - Ausbau DG vorhanden DG enhält konditionierte Räume

Energieberater Erfassungsbogen

Berliner Energieagentur GmbH

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

Österreichisches Institut für Bautechnik OIB /07 OIB-Richtlinie 6. - Richtlinie 6. Energieeinsparung und Wärmeschutz. Ausgabe: April 2007

Datenerhebung für Wohngebäude

Von der EnEV 2009 über die ENEV 2014 zum Niedrigstenergiehaus

Neubau Kindertagesstätte E+ Weingartenstraße Phoenix See Energiekonzept

Effiziente Heizsysteme in Alt- und Neubauten - die Qual der Wahl

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

Nachhaltig kostengünstige Lösungen für Wärme und Strom. Referent: Dipl.-Ing.(FH) Michael Maucher, Energieagentur Ravensburg ggmbh

Fördergesuche

Wohnfläche nach der II.BVO

KWK kann s besser. Was ist Kraft-Wärme-Kopplung? Folie 1

2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

Der Energieausweis: Aus der Praxis

Bestätigung zum Kreditantrag 130/132 KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm

Der Energieausweis Chance oder Schikane? - Der Energieausweis für Wohngebäude -

Energiekonzeptstudie für die Gereuthsiedlung in der

Wärmeschutzverordnung 1982 EU-Gebäuderichtlinie 2002 Wärmeschutzverordnung 2003 EU-Gebäuderichtlinie 2010 Bautechnikverordnung Energie 2011

Antragsteller/Antragstellerin (z.b. Eigentümergemeinschaft): PLZ: Ort: Straße: HNr.: PLZ: Ort: Straße(n): HNr.:

Gesamtenergieeffizienz von Wohngebäuden

Fach-Informationsveranstaltung

EAVG 2012 Praxiserfahrungen und Stolpersteine

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

Heizlast, Heizwärmebedarf und Energieausweis. anhand eines Sanierungsobjekts

Die Energieausweis-Gesetzgebung

ENEV 2014 Energieeffizienz - Gesetzliche Vorgaben und spezifische Herausforderungen für Käufer und Besitzer von Bestandsimmobilien

Energieausweis. Ob Haus oder Wohnung der Energieausweis schafft Klarheit.

ENERGIEAUSWEIS Planung Mehrfamilienhaus Wohnbau Schenner - Bauteil BRANDL

Kopplung von Strom- und Wärmeerzeugung durch Demand Side Management

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

EnEV 2014 und die KfW-Förderung Altbausanierung

TARIFE FÜR DIE QUALITÄTSZERTIFIZIERUNG KLIMAHAUS IN DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN In Kraft ab

Kredit-Programme zur energetischen Sanierung von kirchlichen Immobilien. 4. Informationstagung Energieeinsparung für Kirchengemeinden

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

Energieausweis für Sonstige Gebäude

1 Service und Verzeichnisse Expertenservice. 1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis

R I C H T L I N I E N für ein Förderprogramm Umwelt und Wirtschaft der Gemeinde Leutenbach

Sie bauen oder sanieren energetisch wir finanzieren: KfW!

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

Berechnungsablauf nach Leitfaden energietechnisches Verhalten von Gebäuden DI Heidrun Stückler LandesEnergieVerein

Land Vorarlberg: Wohnhaussanierungsrichtlinie 2014

Der Endenergieverbrauch für Wärme wird bestimmt aus der Summe aller Wärmeverluste des Gebäudes abzüglich der nutzbaren Anteile der Fremdwärme.

Thermografische Untersuchung der VHS Hietzing

Vergleich der Varianten

Transkript:

OIB 1) Richtlinie 6 1)... Österreichisches Institut für Bautechnik Folie 1 Leerseite Folie 2 1

Entwicklung einer einheitlichen Berechnungsmethode 9 Bundesländer (9 Baugesetze) 9 Wohnbau- Förderungssysteme OIB-Richtlinie HWB Wohnbauten OIB-Richtlinie Warmwasser, Beleuchtung Wohnbauten OIB-Richtlinie HWB, Warmwasser, Beleuchtung Nicht-Wohnbauten CEN-Normung Klimatisierung Folie 3 Entwicklung einer einheitlichen Berechnungsmethode OIB (Österreichisches Institut für Bautechnik) Das OIB ist die Koordinierungsplattform der österreichischen Bundesländer auf dem Gebiet des Bauwesens. Eine wichtige Aufgabe des OIB ist die Mitwirkung bei der Harmonisierung der Bauvorschriften in Österreich 1. Mechanische Festigkeit und Standsicherheit 2. Brandschutz 3. Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz 4. Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit 5. Schallschutz 6. Energieeinsparung und Wärmeschutz Folie 4 2

OIB Richtlinie 6 Definition von Anforderungen OIB Richtlinie 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz definiert die Wesentlichen Anforderungen an die einzelnen Komponenten von Gebäuden und an die Gebäude im Ganzen Folie 5 OIB Richtlinie 6 Definition von Anforderungen OIB Richtlinie 6: Anforderungen 1. Heizwärme- und Kühlenergiebedarf für Wohn- und Nichtwohngebäuden im Neubau und bei umfassenden Sanierungen 2. Endenergiebedarf NEU: Primärenergiebedarf und CO 2 -Emissionen 3. Wärme übertragenden Bauteile (Fassade, Fenster...) 4. Teile des energietechnischen Systems 5. Sonstige Anforderungen z.b. Luft- und Winddichte, Sommertauglichkeit... 6. Energieausweis 7. Ausnahmen Folie 6 3

OIB Richtlinie 6 Begriffsbestimmungen Konditionierte Gebäude Gebäude, deren Innenraumklima unter Einsatz von Energie beheizt, gekühlt, be- und entlüftet oder befeuchtet wird; als konditionierte Gebäude können Gebäude als Ganzes oder Teile des Gebäudes, die als eigene Nutzungseinheiten konzipiert oder umgebaut wurden, bezeichnet werden. Folie 7 OIB Richtlinie 6 Begriffsbestimmungen Wohngebäude Gebäude, die ganz oder überwiegend zum Wohnen genutzt werden Einfamilienhäuser verschiedener Bauarten Mehrfamilienhäuser Folie 8 4

OIB Richtlinie 6 Begriffsbestimmungen Wohngebäude ganz oder überwiegend zum Wohnen genutzt Nicht-Wohngebäude nicht überwiegend zum Wohnen genutzt 1. Bürogebäude 6. Pensionen 2. Kindergärten und 7. Hotels Pflichtschulen 8. Gaststätten 3. Höhere Schulen 9. Veranstaltungsstätten und Hochschulen 10. Sportstätten 4. Krankenhäuser 11. Verkaufsstätten 5. Pflegeheime NEU: Hallenbäder, Wellnessbereiche... 12. Sonstige kond. Gebäude Folie 9 OIB Richtlinie 6 Begriffsbestimmungen Wohngebäude die ganz oder überwiegend zum Wohnen genutzt Nicht-Wohngebäude nicht überwiegend zum Wohnen genutzt Sonstige konditionierte Gebäude Gebäude, die weder als Wohngebäude noch als Nicht- Wohngebäude der Gebäudekategorien 1 bis 11 (in Zukunft 12) genutzt werden. Folie 10 5

OIB Richtlinie 6 Begriffsbestimmungen Neubau, Neuerrichtung Herstellung von neuerrichteten Gebäuden sowie von Gebäuden, bei denen nach Abtragung bestehender baulicher Anlagen alte Fundamente ganz oder teilweise wieder benützt werden. Umfassende Sanierung zeitlich zusammenhängende Renovierungsarbeiten an Gebäuden mit einer Netto-Grundfläche von mehr als 1.000 m² (in Zukunft ist keine Grundflächenbegrenzung mehr vorgesehen) Anforderungen werden (auch bei WG) zu überprüfen sein! Folie 11 OIB Richtlinie 6 Begriffsbestimmungen Umfassende Sanierung Bedingungen wenn die Gesamtbaukosten 25 % des Bauwertes (ohne Berücksichtigung des Bodenwertes und der Außenanlagen) übersteigen, oder wenn zumindest 25 % der Gebäudehülle einer Renovierung unterzogen werden, oder wenn zumindest drei der folgenden Teile der Gebäudehülle und haustechnischen Gewerke gemeinsam erneuert oder zum überwiegenden Teil Instand gesetzt werden: Fensterflächen, Dach oder oberste Geschoßdecke, Fassadenfläche, (energetisch relevantes) Haustechniksystem. Folie 12 6

OIB Richtlinie 6 Begriffsbestimmungen Umfassende Sanierung Bauwert Der Bauwert ist die Summe der Werte der baulichen Anlagen. Bei seiner Ermittlung ist in der Regel von den Gesamtkosten auszugehen und von diesen ist die technische und wirtschaftliche Wertminderung abzuziehen. Sonstige Wertänderungen und wertbeeinflussende Umstände wie etwa Lage der Liegenschaft, baurechtliche oder andere öffentlich-rechtliche Beschränkungen sowie erhebliche Abweichungen von den üblichen Baukosten, sind nicht zu berücksichtigen Folie 13 Anforderungen an den Heizwärmebedarf Neubau und umfassende Sanierung von Wohngebäuden Mindestanforderung für den HWB pro m² BGF in Abhängigkeit der Geometrie (charakteristische Länge l c ) bezogen auf Referenzklima Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung HWB BGF,WG,max,Ref reduziert sich um 8 kwh/(m²a) Folie 14 7

Nutzenergie Bilanzgrenze Raum NUTZENERGIE Jener Energieanteil der tatsächlich genutzt wird. Wie zum Beispiel die zugeführte Raumwärme (Heizwärmebedarf). Folie 15 Anforderungen HWB Neubau, umfassende Sanierung Neubau von Wohngebäuden in kwh/(m²a) seit 1.1.2010 HWB BGFh,WG,max,Ref = 19 * (1+ 2,5/lc) höchstens 66,5 ab 1.1.2012 HWB BGFh,WG,max,Ref = 16 * (1+2,5/lc) höchstens 56,0 Umfassende Sanierung von Wohngebäude in kwh/(m²a) seit 1.1.2010 HWB BGF,WGsan,max,Ref = 25,0 * (1+ 2,5/lc) höchstens 87,5 ab 1.1.2012 HWB BGF, WGsan,max,Ref = 25,0 * (1+2,5/lc) höchstens 78,0?? Folie 16 8

Anforderungen HWB Neubau, umfassende Sanierung Neubau von Nicht-Wohngebäuden in kwh/(m³a) seit 1.1.2010 HWB BGFh,WG,max,Ref = 6,50 * (1+ 2,5/lc) höchstens 22,75 ab 1.1.2012 HWB BGFh,WG,max,Ref = 5,33 * (1+2,5/lc) höchstens 18,66 Umfassende Sanierung von Nicht-Wohngebäuden in kwh/(m³a) seit 1.1.2010 HWB BGF,WGsan,max,Ref = 8,50 * (1+ 2,5/lc) höchstens 30,00 ab 1.1.2012 HWB BGF, WGsan,max,Ref = 8,50 * (1+2,5/lc) höchstens 25,00?? Folie 17 Anforderungen HWB Neubau von Wohngebäuden 90 Heizwärmebedarf in kwh/(m²a). 80 70 60 50 40 30 20 bis 31.12.2009 seit 01.01.2010 ab 01.01.2012 WBF ab 01.01.2010 WBF ab 01.01.2012 10 0 0,0 0,2 0,4 0,6 0,8 1,0 1,2 A/V Verhältnis Folie 18 9

Anforderungen HWB Neubau von Wohngebäuden Haus 1: 150 m² 1 Geschoss Haus 2: 150 m² 1 Geschoss Haus 3: 150 m² 1 Geschoss Haus 4: 150 m² 2 Geschosse A/V = 1,10 HWB max = 66,5 A/V = 1,00 HWB max = 66,5 A/V = 0,97 HWB max = 65,1 A/V = 0,82 HWB max = 58,0 Haus 6: 150 m² 2 Geschosse Haus 8: 730 m² 2 Geschosse Haus 9: 1.100 m² 3 Geschosse Haus 10: 1.450 m² 4 Geschosse A/V = 0,76 HWB max = 55,1 A/V = 0,56 HWB max = 45,6 A/V = 0,44 HWB max = 33,9 A/V = 0,38 HWB max = 37,1 Folie 19 Endenergie Bilanzgrenze Gebäude ENDENERGIE Wie sie vom Endkunden gekauft wird. z.b. Holzpellets, Strom, Heizöl-EL, Erdgas, Benzin... Folie 20 10

Primärenergie Bilanzgrenze PRIMÄRENERGIE Energie wie sie primär der Natur entnommen wird. z.b. Sonne, Wind, Holz, Rohöl, Erdgas, Kohle, Uran... Folie 21 Anforderungen an den EEB ab 01.01.2012: PEB und CO 2 Wohngebäude: EEB = HWB + WWWB + HTEB PEB = EEB * f PEB CO 2 = EEB * f CO2 Nicht-Wohngebäude: EEB = HWB + WWWB + HTEB + KB + BelEB PEB = EEB * f PEB CO 2 = EEB * f CO2 Folie 22 11

Konversionsfaktoren für PEB und CO 2 Energieträger Kohle Öl Gas Strom Biomasse (Scheitholz, Hackgut, Pellets) Fernwärme aus Biomasse Fernwärme aus KWK Fernwärme aus KWK und MVA Abwärme f PEB (kwh/kwh) 1,60 1,29 1,28?????? f CO2 (g/kwh) 478 330 258?????? Folie 23 Anforderungen an Wärme übertragende Bauteile Maximal zulässige U-Werte in W/(m²K) Unbeschadet der Bestimmungen für den Heizwärmeund Kühlbedarf sowie für den Endenergiebedarf dürfen bei Neubau eines Gebäudes sowie bei Erneuerung oder Instandsetzung des betreffenden Bauteiles bei konditionierten Räumen folgende Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) bei nachstehend genannten, wärmeübertragenden Bauteilen nicht überschritten werden: Folie 24 12

Anforderungen an Wärme übertragende Bauteile Wände: max. zul. U-Werte in W/m²K Wände WÄNDE gegen Außenluft Kleinflächige WÄNDE gegen Außenluft (z.b. bei Gaupen), die 2% der Wände des gesamten Gebäudes gegen Außenluft nicht überschreiten, sofern die ÖNORM B 8110-2 (Kondensatfreiheit) eingehalten wird. TRENNWÄNDE zwischen Wohn- oder Betriebseinheiten WÄNDE gegen unbeheizte, frostfrei zu haltende Gebäudeteile (ausgen. Dachräume) WÄNDE gegen unbeheizte oder nicht ausgebaute Dachräume WÄNDE gegen andere Bauwerke an Grundstücksgrenzen ERDBERÜHRTE WÄNDE UND FUSSBÖDEN U-Wert W/(m²K) 0,35 0,70 0,90 0,60 0,35 0,50 0,40 Folie 25 Anforderungen an wärmeübertragende Bauteile Fenster und Türen: max. zul. U-Werte in W/m²K Fenster und Türen FENSTER, FENSTERTÜREN, VERGLASTE oder UNVERGLASTE TÜREN (bezogen auf Prüfnormmaß) und sonstige vertikale TRANSPARENTE BAUTEILE gegen unbeheizte Gebäudeteile FENSTER und FENSTERTÜREN in Wohngebäuden gegen Außenluft (bezogen auf Prüfnormmaß) Sonstige FENSTER, FENSTERTÜREN und vertikale TRANSPARENTE BAUTEILE gegen Außenluft,, VERGLASTE oder UNVERGLASTE AUSSENTÜREN (bezogen auf Prüfnormmaß) DACHFLÄCHENFENSTER gegen Außenluft Sonstige TRANSPARENTE BAUTEILE horizontal oder in Schrägen gegen Außenluft U-Wert W/(m²K) 2,50 1,40 1,70 1,70 2,00 Folie 26 13

Anforderungen an wärmeübertragende Bauteile Decken: max. zul. U-Werte in W/m²K Decken DECKEN gegen Außenluft, gegen Dachräume (durchlüftet oder ungedämmt) und über Durchfahrten sowie DACHSCHRÄGEN gegen Außenluft INNENDECKEN gegen unbeheizte Gebäudeteile INNENDECKEN gegen getrennte Wohn- und Betriebseinheiten bei Dachschrägen mit einer Neigung von mehr als 60 sind die Anforderungen der Wände einzuhalten U-Wert W/(m²K) 0,20 0,40 0,90 Spezielle Anforderungen für Wand-, Fussboden- und Deckenheizungen Heizkörper vor außen liegenden transparenten Bauteilen Folie 27 Anforderungen an Teile des energietechnischen Systems Wärmeverteilung Art der Leitungen bzw. Armaturen Leitungen / Armaturen in nicht konditionierten Räumen Leitungen / Armaturen in Wand- und Deckendurchbrüchen, Kreuzungsbereich von Leitungen, zentrale Netzverteiler Leitungen / Armaturen in konditionierten Räumen Leitungen im Fußbodenaufbau Stichleitungen Mindestdämmstärke bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(m²K) 2/3 des Rohrdurchmessers, max. 100 mm 1/3 des Rohrdurchmessers, max. 50 mm 1/3 des Rohrdurchmessers, max. 50 mm 6 mm (kann entfallen bei Verlegung in der Trittschalldämmung bei Decken gegen konditionierte Räume) keine Anforderungen Folie 28 14

Anforderungen an Teile des energietechnischen Systems Wärmespeicher bei erstmaligem Einbau und Erneuerung Begrenzung der Wärmeverluste der Anschlussteile zum Speicher und zu den Armaturen gemäß OIB-Leitfaden Warmwasserspeicher Anschlüsse in der oberen Hälfte des Speichers nach unten führen oder Thermosyphon Folie 29 Anforderungen an Teile des energietechnischen Systems Lüftungsanlagen bei erstmaligem Einbau, Erneuerung oder bei überwiegender Instandsetzung spezifische Leistungsaufnahme (SFP) von Ventilatoren in Lüftungsanlagen müssen Klasse I gemäß ÖNORM EN 13779 entsprechen Wärmerückgewinnung bei erstmaligem Einbau und Erneuerung Wärmerückgewinnung muss installiert werden Hygienische Standards sind zu berücksichtigen Folie 30 15

Anforderungen an Teile des energietechnischen Systems Vermeidung von Wärmebrücken Wärmebrücken möglichst minimieren für Neubau und Sanierung Planung und Ausführung zweidimensionale Wärmebrücken Anforderungen ÖNORM B 8110-2 sind einzuhalten Luft- und Winddichte Neubau Luftwechselrate n 50 3 [1/h] bei mechanischen Lüftungsanlagen: n 50 1,5 [1/h] Anforderungen für jede Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern Folie 31 Anforderungen an Teile des energietechnischen Systems Sommerlicher Überwärmungsschutz ÖNORM EN 13829 für Neubau und umfassende Sanierungen im Wohnbau Zentrale Wärmebereitstellungsanlage erforderlich bei Neubauten über 3 Wohneinheiten Ausnahmen Beheizung über Fernwärme oder Gas Heizwärmebedarf 25 kwh/(m² BGF a) Reihenhäuser Elektrische Direkt-Widerstandsheizungen dürfen im Neubau NICHT als Hauptheizungssystem eingesetzt werden Folie 32 16

Anforderungen an Teile des energietechnischen Systems Alternative Energiesysteme bei Gebäuden > 1.000 m² NGF (ab 1.1.2012 entfällt die m²-grenze) verpflichtend, wenn technisch, ökologisch und wirtschaftlich zweckmäßig Alternative Systeme Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen Fern- / Blockheizung oder Fern-/ Blockkühlung Wärmepumpen Brennstoffzellen und NEU: Photovoltaik Folie 33 OIB Richtlinie 6 Ausnahmen (derzeit) Ausnahmen a) Baudenkmäler und Gebäude, die als Teil eines ausgewiesenen Umfelds oder aufgrund ihres besonderen architektonischen oder historischen Werts offiziell geschützt sind, wenn die Einhaltung der Anforderungen eine unannehmbare Veränderung ihrer Eigenart oder ihrer äußeren Erscheinung bedeuten würde, b) Gebäude für Gottesdienste und religiöse Zwecke; c) Gebäude, die nicht Wohnzwecken dienen und die nicht konditioniert werden; d) Gebäude, für die die Summe der HGT 12/20 in denen eine Nutzung vorgesehen ist, nicht mehr als 680 Kd beträgt. Folie 34 17

OIB Leitfaden Folie 35 Leerseite Folie 36 18

OIB-Leitfaden Energetisches Verhalten von Gebäuden Technischer Anhang zur OIB Richtlinie 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz Der Leitfaden enthält allgemeine Bestimmungen, Zonierungskriterien für die Berechnung des Nutz- und Endenergiebedarfs, Erläuterungen zur Berechnung des Endenergiebedarfs Vorgaben für die Anwendung des vereinfachten Verfahrens für Bestandsgebäude, sowie Empfehlungen von Maßnahmen für bestehende Gebäude Folie 37 OIB-Leitfaden Energetisches Verhalten von Gebäuden Berechnungsmethode ist in ÖNORMEN geregelt die Normen werden laufend bearbeitet und angepasst Folie 38 19

OIB-Leitfaden Energetisches Verhalten von Gebäuden Bilanzierung Umfasst die Energieaufwendungen für Heizung Raumlufttechnik Klimatisierung (inkl. Kühlung, Be- und Entfeuchtung) Warmwasserversorgung Beleuchtung Stromaufwendungen (Hilfsenergien) die unmittelbar zur Befriedigung des Nutzenergiebedarfes erforderlich sind. Folie 39 Vereinfachtes Verfahren Anwendungsbereich nur für bestehende Gebäude (!!!) Vereinfachung gilt für die Erfassung der Gebäudegeometrie, der Bauphysik und der Haustechnik. die Geometrie sollte nach Möglichkeit immer entsprechend dem Bestand und nicht vereinfacht eingegeben werden, da ungenaue Angaben das Ergebnis stark verfälschen. Folie 40 20

Vereinfachtes Verfahren Gebäudegeometrie Gebäudegeometrie dem Gebäude einen volumengleichen Quader einschreiben rechteckige, L-, T-, U-, O-förmige Grundfläche Vorsprünge vorerst vernachlässigbar Vorgehensweise Auffinden der Grundfläche Festlegung der Geschosszahl (konditioniert) Festlegung durchschnittliche Brutto-Geschosshöhe Festlegung durchschnittliche Netto-Geschosshöhe Abschätzung Anteil Fensterflächen Erfassung von Vor- oder Einsprüngen Folie 41 Vereinfachtes Verfahren Bauphysik U-Werte nach Default-Werten Folie 42 21

Vereinfachtes Verfahren Bauphysik U-Werte nach Standardwerten aufgrund landesgesetzlicher Anforderungen Folie 43 Vereinfachtes Verfahren Haustechnik Haustechnik 8 Default-Systeme lt. OIB-Leitfaden Stimmt kein Default-System mit den tatsächlichen Angaben überein, ist eine genaue Erfassung erforderlich: Haustechnik-System bei Nicht-Wohngebäuden: Anlagen zur Kühlung, Luftaufbereitung und Beleuchtung Wenn genauere Angaben vorliegen, kann die tatsächliche Ausführung verwendet werden. Folie 44 22

Vereinfachtes Verfahren Haustechnik Default System System 1: Standardheizkessel (Temp. 90 C/70 C) Objektdaten Gebäudezentrale Wärmebereitstellung, Warmwasserverteilung mit Zirkulationsleitung, Raumwärmeabgabe mit Radiatoren, Verteil- und Steigleitungen im unkonditionierten Gebäudebereich, Stich- und Anbindeleitungen im konditionierten Gebäudebereich, Baujahr des Kessels ist gleich Gebäudejahr, Armaturen ungedämmt, Anschlussteile des Wärmespeichers umgedämmt Warmwasser Wärmeabgabe: Zweigriffarmaturen Wärmeverteilung: ungedämmte Rohrleitungen Wärmespeicherung: indirekt beheizter Warmwasserspeicher Wärmebereitstellung: ---- Raumheizung Wärmeabgabe: Heizkörper Regulierventil (von Hand betätigt) Wärmeverteilung: ungedämmte Rohrleitungen Wärmespeicherung: ---- Wärmebereitstellung: Standardheizkessel Folie 45 Vereinfachtes Verfahren Haustechnik Default System Syst. 1: Standardheizkessel (Temp. 90/70 C) Syst. 2: Niedertemperaturheizkessel (Temp. 90/70 C) Syst. 3: Brennwertkessel (Temp. 40/30 C) Syst. 4: Gaskombitherme (Temp. 70/55 C) Syst. 5: Fernwärme (Temp. 70/55 C) Syst. 6: Einzelofen Syst. 7: Wärmepumpe (Temp. 40/30 C) Folie 46 23

Frage Warum sollte das vereinfachte Verfahren nicht bei Sanierungsplanungen als Planungsinstrument verwendet werden? Folie 47 Empfehlung von Maßnahmen für bestehende Gebäude Allgemeines Ratschläge und Empfehlungen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten Maßnahmen zur Verbesserung der therm. Qualität der Gebäudehülle Verbesserung der energetischen Effizienz der haustechnischen Anlagen Verstärkten Nutzung erneuerbarer Energieträger Verbesserung organisatorischer Maßnahmen Reduktion der CO 2 -Emissionen Folie 48 24

Empfehlung von Maßnahmen für bestehende Gebäude Allgemeines Folgende Maßahmen sind jedenfalls auszuweisen: Maßnahmen für die Erreichung der nächst besseren Klasse des Energieausweises Erforderliche Maßnahmen für die aktuellen landesgesetzlichen Anforderungen für Neubauten Folie 49 Empfehlung von Maßnahmen für bestehende Gebäude Gebäudehülle Maßnahmen zur Verbesserung der thermischen Qualität Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. Dach Dämmung der Außenwand Fenstertausch Dämmung der Kellerdecke Folie 50 25

Empfehlung von Maßnahmen für bestehende Gebäude Haustechnik Maßnahmen zur Verbesserung der haustechnischen Anlagen Dämmung warmer Leitungen in nicht kond. Räumen Einbau von Regelsystemen zur Berücksichtigung der Wärmegewinne Anpassung der Nennleistung des Wärmebereitstellungssystems an den Bedarf Einbau von leistungsoptimierten Heizungspumpen Einregulierung / hydraulischer Abgleich Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen Folie 51 Empfehlung von Maßnahmen für bestehende Gebäude Haustechnik Maßnahmen zur Verbesserung der haustechnischen Anlagen Anpassung der Luftmenge des Lüftungssystems an den Bedarf Optimierung der Betriebszeiten Free-Cooling Anpassung der Kälteleistung (Kältespeicher) Kraft-Wärme-Kälte-Nutzung Berechnung für die Optimierung der Beleuchtung Optimierung der Tageslichtversorgung Optimierung der Effizienz der Leuchtmittel Folie 52 26

Layout des neuen Energieausweises? Folie 53 energie:sparen Die Aktie der Zukunft Gerhard MORITZ 9020 KLAGENFURT, Koschutastraße 4 Tel. 050 536 30882 Fax. 050 536 30888 e-mail energiebewusst.ktn.gv.at Internet www.energiebewusst.at Folie 54 27