Fakultäten Technik sowie Wirtschaft und Recht



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Transkript:

Fakultäten Technik sowie Wirtschaft und Recht Folgende grundständige Studiengänge werden an der Hochschule Pforzheim angeboten: Fakultät Technik: Elektrotechnik/Informationstechnik Mechatronik Medizintechnik Technische Informatik Maschinenbau/Produktentwicklung Maschinenbau/Produktionstechnik und -management Wirtschaftsingenieurwesen Wirtschaftsingenieurwesen International Beginn nur zum Wintersemester, Abschluss: Bachelor of Engineering Abschluss: Bachelor of Engineering Abschluss: Bachelor of Science Fakultät Wirtschaft und Recht: BW/Controlling, Finanz- und Rechnungswesen BW/Einkauf und Logistik BW/International Business BW/Marketing * BW/Marketingkommunikation und Werbung BW/Marktforschung und Konsumentenpsychologie * BW/Media Management und Werbepsychologie * BW/Personalmanagement BW/Ressourceneffizienzmanagement * BW/Steuern und Wirtschaftsprüfung BW/Wirtschaftsinformatik - Management und IT * Abschluss: Bachelor of Science * BW/Marketing, BW/Marktforschung und Konsumentenpsychologie, BW/Media Management und Werbepsychologie, BW/Ressourceneffizienz-Management, BW/Wirtschaftsinformatik - Management und IT: Beginn nur zum Wintersemester BW/International Marketing Studiensemester ( 6. Semester), Beginn nur zum Wintersemester, Abschluss: Bachelor of Science (Integriertes Studienprogramm mit ausländischer Partnerhochschule) Wirtschaftsrecht Abschluß: Bachelor of Laws (LL.B) Stand: April 2015 1

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM GRUNSTÄNDIGEN STUDIUM AN DER HOCHSCHULE PFORZHEIM Orientierungstest (OT) Alle Studieninteressierte für einen Bachelor-Studiengang müssen nachweisen, dass sie an einem Studienorientierungsverfahren teilgenommen haben. Hierzu wurde ein landesweiter Orientierungstest (OT) entwickelt, der den Studieninteressenten Studienfächer und Berufe aufzeigt, die zu ihren Interessen und Fähigkeiten passen. Der Orientierungstest ist online und kann unter www.was-studiere-ich.de absolviert werden. Er besteht aus einem (verpflichtenden) Interessenteil und drei (freiwilligen) kognitiven Fähigkeitstests. Die Teilnahme am Test ist beliebig oft möglich. Nach Durchführung des Tests kann eine Teilnahmebestätigung ausgedruckt werden, welche dem Zulassungsantrag beizufügen ist. Das Testergebnis wird dort nicht ausgewiesen, d.h. es muss lediglich die Teilnahme am Test nachgewiesen werden. Dieser Orientierungstest ist von allen Studieninteressenten zu absolvieren, die sich zum Studium in einem Bachelor-Studiengang bewerben möchten. Er darf nicht verwechselt werden mit den Kriterien der Auswahlverfahren der einzelnen Studiengänge (z.b. Auswahlgespräch oder Studierfähigkeitstest). Die Teilnahmebestätigung des Orientierungstests ist mit dem Zulassungsantrag bis zum Bewerbungsschluss vorzulegen. Zulassungsverfahren Die Vergabe von Studienplätzen geschieht nach der Hochschulvergabeverordnung (HVVO) i.d.jew. gültigen Fassung. Die Studienplätze werden an deutsche Bewerber bzw. ausländische Staatsangehörige, die Deutschen gleichgestellt sind, zu 90 % nach dem Ergebnis des an unserer Hochschule durchgeführten Auswahlverfahrens und zu 10 % nach Wartezeit vergeben. Nach welchen Kriterien das Auswahlverfahren durchgeführt wird, ist nachfolgend bei den einzelnen Studiengängen aufgeführt. Ausländische Staatsangehörige, die nicht den Deutschen gleichgestellt sind, werden auf gesonderten Ranglisten geführt; ebenso Zweitstudienbewerber. Beim Studiengang BW/International Business wird eine Aufnahmeprüfung zur Feststellung der fachspezifischen Studierfähigkeit durchgeführt, in dem 100 vom Hundert der zur Verfügung stehenden Studienplätze vergeben werden. Sind mehr Bewerber geeignet als Plätze zur Verfügung stehen, geschieht die Vergabe ebenfalls nach der Hochschulvergabeverordnung (HVVO) i.d.jew. gültigen Fassung. 2

Elektrotechnik/Informationstechnik (Bewerbung nur zum Wintersemester möglich) Maschinenbau/Produktentwicklung Maschinenbau/Produktionstechnik und -management Mechatronik(Bewerbung nur zum Wintersemester möglich) Medizintechnik (Bewerbung nur zum Wintersemester möglich) Technische Informatik (Bewerbung nur zum Wintersemester möglich) Kriterien des Auswahlverfahrens mit Gewichtung: Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung = 75 % Ergebnis des Auswahlgespräches = 25 %. Allerdings wird das Ergebnis des Auswahlgespräches nur berücksichtigt, wenn das Ergebnis besser ist als die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Die gewichtete Note ist also nie schlechter als die Note der Hochschulzugangsberechtigung. Bewerbungsschluss für das Auswahlgespräch: 15. Mai/15. November. Für die Anmeldung zum Auswahlgespräch ist das Anmeldeformular der Hochschule zu benutzen und die dort aufgeführten Unterlagen beizufügen. Die Anmeldung zum Auswahlgespräch erfolgt im zuständigen Sekretariat des Studienganges. Sie erhalten vom Sekretariat des Studienganges die Einladung zum Auswahlgespräch und nach der Teilnahme am Auswahlgespräch ein Testat (Ergebnis des Auswahlgespräches). Dieses Testat ist bei der Bewerbung zum Studium beizufügen. Bewerbungsschluss für das Studium ist für das Sommersemester der 15. Januar und für das Wintersemester der 15. Juli. Bei den Studiengängen Elektrotechnik/Informationstechnik, Mechatronik, Medizintechnik sowie Technische Informatik ist nur eine Bewerbung zum Wintersemester möglich. Falls Sie die Fachhochschulreife an einem Berufskolleg in Baden-Württemberg erlangen und das Zeugnis erst nach dem Bewerbungsschluss für das Wintersemester erhalten, können Sie das Zeugnis bis 25. Juli nachreichen. Die übrigen Bewerbungsunterlagen müssen jedoch bis 15. Juli vorliegen. Voraussetzung für die Zulassung ist bei den Studiengängen Maschinenbau/Produktentwicklung und Maschinenbau/Produktionstechnik und - management eine praktische Tätigkeit von mindestens 8 Wochen Dauer. Der Nachweis des Vorpraktikums soll bei der Immatrikulation vorgelegt werden, kann jedoch noch bis zu Beginn des 3. Fachsemesters erbracht werden. Das Vorpraktikum dient der Vermittlung betrieblicher Abläufe und technischer Grundkenntnisse und Fertigkeiten. Das Praktikantenamt des jeweiligen Studienganges entscheidet über die Anerkennung des Vorpraktikums. Eine einschlägige Berufsausbildung wird als Vorpraktikum anerkannt. 3

BW/Controlling, Finanz- und Rechnungswesen BW/Einkauf und Logistik BW/International Marketing (Bewerbung nur zum Wintersemester möglich) BW/Marketing (Bewerbung nur zum Wintersemester möglich) BW/Marketingkommunikation und Werbung BW/Marktforschung und Konsumentenpsychologie (Bewerbung nur zum Wintersemester möglich) BW/Media Management und Werbepsychologie (Bewerbung nur zum Wintersemester möglich) BW/Personalmanagement BW/Ressourceneffizienzmanagement (Bewerbung nur zum Wintersemester möglich) BW/Steuern und Wirtschaftsprüfung BW/Wirtschaftsinformatik - Management und IT (Bewerbung nur zum Wintersemester möglich) Wirtschaftsingenieurwesen Wirtschaftsingenieurwesen International Wirtschaftsrecht Kriterien des Auswahlverfahrens mit Gewichtung: Zuerst wird eine gewichtete HZB-Gesamtnote gebildet, die wie folgt ermittelt wird: Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung = 50 % Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung im Fach Mathematik 1 = 30 % Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung im Fach Englisch 2 = 20 % Sodann wird eine gewichtete Note im Auswahlverfahren wie folgt ermittelt: die gewichtete HZB-Gesamtnote = 70 % das Ergebnis des BT-WISO Studierfähigkeitstestes = 30 %. Allerdings wird das Ergebnis des Studierfähigkeitstests nur berücksichtigt, wenn das Testergebnis besser ist als die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Ist das Ergebnis des Tests schlechter als die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, zählt stattdessen die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Dasselbe gilt, wenn das Ergebnis des Tests nicht vorliegt. Die gewichtete Note kann also durch den Studierfähigkeitstest nie verschlechtert werden. 1 Bei Zeugnissen der Allgemeinen Hochschulreife werden, sofern ausgewiesen, die Einzelnoten der letzten 4 Halbjahre berücksichtigt, ansonsten die in der HZB ausgewiesene Einzelnote. Wird in der HZB keine Einzelnote ausgewiesen, wird die Durchschnittsnote der HZB gewertet. 2 Bei Zeugnissen der Allgemeinen Hochschulreife werden, sofern ausgewiesen, die Einzelnoten der letzten 4 Halbjahre berücksichtigt, ansonsten die in der HZB ausgewiesene Einzelnote. Wird in der HZB keine Einzelnote ausgewiesen, wird die Durchschnittsnote der HZB gewertet. Wenn das Fach Englisch nicht als fortgeführte Fremdsprache in der HZB ausgewiesen wird, zählen die Einzelnoten bzw. zählt die Einzelnote der bestbenoteten in der HZB ausgewiesenen Fremdsprache. 4

Alle weiteren Informationen zum Test sowie das entsprechende Anmeldeportal finden Sie hier (externer Link: http://www.itb-consulting.de/de/teilnehmer-an-verfahren/testverfahren/itbtestverfahren/bt-wiso/) Nach der Teilnahme am Test erhalten Sie vom durchführenden Unternehmen ITB Consulting GmbH einen Testbericht (Ergebnis des Studierfähigkeitstestes). Diesen Testbericht reichen Sie bei der Bewerbung zum Studium mit ein. Bewerbungsschluss für das Studium ist für das Sommersemester der 15. Januar und für das Wintersemester der 15. Juli. Bei den Studiengängen BW/International Marketing, BW/Marketing, BW/Marktforschung und Konsumentenpsychologie, BW/Media Management und Werbepsychologie, BW/Ressourceneffizienz-Management und BW/Wirtschaftsinformatik ist nur eine Bewerbung zum Wintersemester möglich. Falls Sie die Fachhochschulreife an einem Berufskolleg in Baden-Württemberg erlangen und das Zeugnis erst nach dem Bewerbungsschluss für das Wintersemester erhalten, können Sie das Zeugnis bis 25. Juli nachreichen. Die übrigen Bewerbungsunterlagen müssen jedoch bis 15. Juli vorliegen. Voraussetzung für die Zulassung bei den Studiengängen Wirtschaftsingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen International ist eine praktische Tätigkeit von mindestens 8 Wochen Dauer. Der Nachweis des Vorpraktikums soll bei der Immatrikulation vorgelegt werden, kann jedoch noch bis zu Beginn des 3. Fachsemesters erbracht werden. Das Vorpraktikum dient der Vermittlung betrieblicher Abläufe und technischer bzw. wirtschaftlicher Grundkenntnisse und Fertigkeiten. Das Praktikantenamt des jeweiligen Studienganges entscheidet über die Anerkennung des Vorpraktikums. Eine einschlägige Berufsausbildung wird als Vorpraktikum anerkannt. 5

BW/International Business Kriterien der Aufnahmeprüfung zur Feststellung der fachspezifischen Studierfähigkeit bzw. des Auswahlverfahrens mit Gewichtung: Mathematiknote der Hochschulzugangsberechtigung = 45 Vorkenntnisse Englisch = 25 % Vorkenntnisse romanische Sprachen = 30 % Eine Teilnahme an der Aufnahmeprüfung zur Feststellung der fachspezifischen Studierfähigkeit ist unbedingt erforderlich. Bewerbungsschluss für das Studium ist für das Sommersemester der 15. Januar und für das Wintersemester der 15. Juli. Folgende Unterlagen sind dem Bewerbungsbogen beizufügen: ausgefüllter Antrag auf Teilnahme an der Aufnahmeprüfung zur Feststellung der fachspezifischen Studierfähigkeit eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Hochschulzugangsberechtigung ein tabellarischer Lebenslauf Nachweise über die erworbenen englischen und französischen bzw. spanischen Sprachkenntnisse (Schulzeugnisse, Sprachtests, Auslandsaufenthalte etc.) soweit vorhanden: Nachweise über Auslandsaufenthalte, die über die Eignung für das Studium der Betriebswirtschaft/International Business besonderen Aufschluss geben können Falls Sie die Fachhochschulreife an einem Berufskolleg in Baden-Württemberg erlangen und das Zeugnis erst nach dem Bewerbungsschluss für das Wintersemester erhalten, können Sie das Zeugnis bis 25. Juli nachreichen. Die übrigen Bewerbungsunterlagen müssen jedoch bis 15. Juli vorliegen. 6

Zusätzliche Informationen zum Zulassungsverfahren: Vorwegauswahl: Unter die Vorwegauswahl fallen Bewerber, die freiwilligen Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst oder eine mindestens 2-jährige Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder das freiwillige soziale oder ökologische Jahr geleistet haben oder ein Kind unter 18 Jahren oder eine pflegebedürftige Person aus dem Kreis der Angehörigen bis zur Dauer von 3 Jahren betreut oder gepflegt haben und bei oder nach Beginn der genannten Tätigkeiten im genannten Studiengang und Einstufungssemester zugelassen waren (Nachweise vorlegen). Die Vorwegauswahl gilt spätestens für das zweite nach dem Dienstende durchgeführte Vergabeverfahren. Hilfsanträge: Falls Sie sich auch mit Hilfsanträgen bewerben, so werden diese nachrangig im Vergabeverfahren behandelt. Die ersatzweise Bewerbung für einen Studiengang (Hilfsantrag) kann erfolgen, wenn das Studium für den Fall, dass eine Zulassung im Hauptantrag nicht möglich ist, hilfsweise noch in einem anderen Studiengang angestrebt wird. Aufgrund eines Hilfsantrages kann eine Zulassung nur dann erfolgen, wenn alle Hauptantragsbewerber zugelassen sind. Sonstiges: Falls Sie Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig zusammengestellt haben, bitten wir um frühzeitige Zusendung. Fehlende Unterlagen, die für das Vergabeverfahren nicht unbedingt notwendig sind (z.b. IHK-Zeugnis) bitte erst nachreichen, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Die Unterlagen bitte nur für das folgende Vergabeverfahren einreichen. Sie können nur 1 Zulassungsantrag (Hauptantrag) einreichen. Lt. Hochschulvergabeverordnung wird bei mehreren Zulassungsanträgen nur über den letzten fristgerecht eingegangen Antrag entschieden. Sie können jedoch 2 Hilfsanträge vermerken. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Fristen Ausschlussfristen sind. Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Samstag, so endet die Frist mit Ablauf dieses Tages und verlängert sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages. Bitte berücksichtigen Sie ggf. auch längere Postlaufzeiten, da verspätet eingehende Anträge nicht mehr akzeptiert werden können. Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide werden innerhalb von 4 Wochen nach Bewerbungsschluss verschickt. Da vorab keine Auskunft über die Chancen gegeben werden kann, und um einen zügigen Ablauf des Vergabeverfahrens zu gewährleisten, bitten wir, von Rückfragen abzusehen. 7