KirchenBezirksSozialarbeit Bericht und Statistik 2011 über die Lebenslagen der Klienten



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Transkript:

KirchenBezirksSozialarbeit Bericht und Statistik 2011 über die Lebenslagen der Klienten Offene Sozialarbeit / IT/Statistik Zeitraum: 01. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011 www.diakonie-sachsen.de

1. Beratungsstellen In allen 29 Fachstellen der KirchenBezirksSozialarbeit (KBS) in den Diakonischen Werken und Stadtmissionen fand Allgemeine Soziale Beratung statt. Insgesamt wurden 3655 Hilfesuchende beraten. Klienten insgesamt 3655 kontinuierliche Beratung 708 Beratungsart Kurzberatungen 736 Einmalberatungen 2211 61% 1 20% kontinuierliche Beratung 2 Beratungen 1 Beratung mit Sitzung Obwohl vorrangig in Diensten der öffentlichen Sozialhilfeträger, der Bundesagentur für Arbeit oder der Krankenkassen Beratung geleistet werden müsste, bestand Bedarf nach Beratung, Hilfe und Unterstützung. Für die meisten Hilfesuchenden konnten die Fragen bereits in einem einmaligen Gespräch geklärt werden, bzw. fand eine Weitervermittlung an ein weiter spezialisiertes Hilfeangebot statt. Jeder fünfte Betroffene verblieb in kontinuierlicher Beratung bei der KBS. Diakonisches Werk Sachsen e. V. Offene Sozialarbeit/ IT/Statistik 1

2. Information über das Angebot Information über die Beratungsstelle durch Klient/in selbst 823 Angehörige/ Bekannten/ Nachbarschaft 761 anderer Fachdienst des Trägers 636 Arzt/Ärztin, Therapeut/in 352 Pfarrer/in, Kirchengemeinde 207 Amt, Behörde 198 anderer Fachdienst bei sonst. Träger 189 Information über Medien 148 sonstige Stelle 144 niedrigschw. Versorgungsangebot 119 Selbsthilfegruppe 49 Krankenkasse 18 keine Angaben 11 6% 5% 5% 4% 4% 3% 1,3% 0,5% 0,3% 17% 23% Die Allgemeine Soziale Beratung ist Bestandteil der regionalen Versorgungsstruktur und so weit bekannt, dass Hilfesuchende selbst den Weg in die Beratungsstelle finden bzw. aufgrund einer Empfehlung von Verwandten, Bekannten oder Nachbarn kommen. Auch innerhalb des Netzwerkes des eigenen Trägers sind Verbindungen vorhanden. Externe, weitere Institutionen, Einrichtungen und Dienste vermittelten weniger an die soziale Beratung. Eine vernetzte Zusammenarbeit wäre aber dringend geboten, wenn Benachteiligung verringert werden soll. So ist auch die Tatsache, dass nur 6 % der Hilfesuchenden von der Kirchgemeinde die Information über das Angebot erhielten ein Fakt, der weiter im Blick sein muss. 3. Beratungsthemen Beratungsthemen (Mehrfachnennung pro KlientIn möglich) Gesundheit 1575 materielle Existenzsicherung 1539 Lebensfragen, Krisen, Pflege 1284 Umgang mit Ämtern / Behörden 696 Wohnsituation 616 Partnerschaft/Familie 611 Arbeitslosigkeit 330 Ver- und Überschuldung 307 Arbeit/Schule/Ausbildung 165 Ehrenamt 159 Delinquenz 51 Gewalt 45 Migration 38 330 307 165 159 51 45 38 696 616 611 1575 1284 1539 An der Häufigkeit der Nennung der drei wichtigsten Beratungsthemen Gesundheit/Krankheit, materielle Existenzsicherung und Lebensfragen, Krisen, Pflege zeigt sich deutlich, wie eng diese Themen einander bedingen und miteinander verwoben sind. Armut macht krank, Krankheit führt zu Notlagen, das ganze Leben wird hinterfragt. Es ist bedenklich, dass fast 700 Hilfesuchende die Umgangsweisen von Ämtern und Behörden als ein Thema nennen. Diakonisches Werk Sachsen e. V. Offene Sozialarbeit/ IT/Statistik 2

4. Geschlecht 100% 90% 80% 70% 60% 50% 30% 20% 27% 52% 26% 28% 17% 14% 4 38% 33% 16% 13% 1 Gesundheit materielle Existenzsicherung Lebensfragen//Krisen/Pflege Probleme mit Ämtern / Behörden Wohnsituation Kontext Partnersch./Familie Arbeitslosigkeit Ver-/Überschuldung Arbeitsplatz/Schule/Ausbildung Ehrenamtliche Betätigung Gewalt und Delinquenz Migrationsthemen 28% 72% weiblich männlich 0% männlich weiblich Der Anteil der Frauen in der Beratung liegt bei mehr als zwei Dritteln. Viele von ihnen suchten Hilfe bei der Beantragung einer Mutter-Kind-Kur, damit sie physisch und psychisch gestärkt - ihrer hohen familiären Verantwortung gerecht werden können. Männer suchten am häufigsten die Beratungsstelle auf, wenn die materielle Existenz ungesichert war. Eine Belastung, die häufig zu Lebenskrisen führte. Diakonisches Werk Sachsen e. V. Offene Sozialarbeit/ IT/Statistik 3

5. Altersgruppen Altersgruppen unter 18 36 18-<25 292 25-<35 813 35-<45 797 45-<55 527 55-<65 421 65 und älter 317 keine Angaben 452 12% 8% unter 18 18-<25 22% 25-<35 12% 35-<45 14% 22% 45-<55 55-<65 65 und älter keine Angaben Betrachtet man die größte Altersgruppe zwischen 25 und 45 Jahren (44 %), so zeigt sich, dass Fragen zur Gesundheit/Krankheit an vorderster Stelle standen. Belastungen durch die angespannte materielle Situation hatten meist auf die gesundheitliche Verfassung durchgeschlagen. Bei der Gruppe der 45-65-Jährigen stand die Sorge um die materielle Existenz im Vordergrund, eng verknüpft mit Lebensfragen und krisen. Bei Rentnern waren diese Fragen zusätzlich mit Fragen zur Pflege verknüpft. Eine ungesicherte materielle Existenz war auch das Problem bei 62 % der Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren. Dies hängt mit dem Leistungsbezug nach SGB II (Hartz IV) zusammen. Jugendliche können sofort von 100 %-Sanktionen betroffen sein. Aber auch das Auszugsverbot aus dem Elternhaus bereitet große Schwierigkeiten, da Jugendliche bei unerträglichen Verhältnissen trotzdem von zu Hause fortgehen. Die notwendige besondere Förderung dieser Jugendlichen durch das Jobcenter erfolgte kaum.. Erfreulich ist, dass fast die Hälfte der Minderjährigen die soziale Beratung aber nicht zur Bewältigung eines Problems aufsuchte, sondern sich nach einer ehrenamtlichen Tätigkeit erkundigte. 100% 90% 80% 70% 60% 50% 30% 20% 0% 22% 25% 8% 17% 8% 11% 44% 1 62% 28% 23% 2 24% 16% 14% 54% 5 3 32% 1 22% 14% 14% 12% 18% 18% 7% 38% 32% 3 46% 54% 33% 42% 51% 80% 24% 2 22% 18% 20% 8% 26% 12% 11% 6% 11% Gesundheit materielle Existenzsicherung Lebensfragen//Krisen/Pflege Probleme mit Ämtern / Behörden Wohnsituation Kontext Partnersch./Familie Arbeitslosigkeit Ver-/Überschuldung Arbeitsplatz/Schule/Ausbildung Ehrenamtliche Betätigung Gewalt und Delinquenz Migrationsthemen < 18 18 - <25 25 - <35 35 - <45 45 - <55 55 - <65 65 und älter Diakonisches Werk Sachsen e. V. Offene Sozialarbeit/ IT/Statistik 4

6. Haushaltsstruktur Haushaltsstruktur Haushalte ohne Kinder *) 1438 Familien **) 1915 Sonstiges ***) 200 keine Angaben 102 davon wohnungslos 73 *) Alleinlebende und Paare ohne Kinder **) Alleinerziehende und Paare mit Kindern 5% 53% 3% 3 Haushalte ohne Kinder Familien Sonstiges keine Angaben ***) WG, Eltern, Pflegestelle, Einrichtung 100% 90% 80% 70% 60% 50% 30% 20% 0% 56% 37% 14% 23% 30% 23% 51% 53% 25% 26% 15% 7% 3 25% 31% 11% Gesundheit materielle Existenzsicherung Lebensfragen//Krisen/Pflege Probleme mit Ämtern / Behörden Wohnsituation Kontext Partnersch./Familie Arbeitslosigkeit Ver-/Überschuldung Arbeitsplatz/Schule/Ausbildung Ehrenamtliche Betätigung Gewalt und Delinquenz Migrationsthemen Familien Haushalte ohne Kinder Sonstige Auch anhand der Haushaltstruktur wird nochmals deutlich, dass Fragen der Gesundheit und der materiellen Existenzsicherung eng verknüpft sind. Familien sprachen häufig vor, um sich zur Einkommenssicherung beraten zu lassen und viele von ihnen hörten dabei zum ersten Mal von den Möglichkeiten des Teilhabe- und Bildungspakets. Ebenso suchten sie bei dieser Gelegenheit nach Wegen, die Mitglieder der Familie insgesamt stabilisieren zu können, z. B. über eine Mutter-Kind-Rehabilitation. Aber auch kinderlose Paare und Alleinlebende befanden sich in schweren Lebenskrisen und wussten nicht, wie sie ihr Einkommen sichern sollten. Auch wohnungslose Menschen suchten in der Beratungsstelle Hilfe, denn das Angebot der Wohnungslosenhilfe wird nicht überall umgesetzt, obwohl die rechtlichen Grundlagen dazu vorhanden sind. Diakonisches Werk Sachsen e. V. Offene Sozialarbeit/ IT/Statistik 5

7. Haupteinkommensquelle Haupteinkommensquelle ALG II/ Sozialgeld SGB II 1173 Erwerbseinkommen 1134 Rente/Pens 599 Sonstiges *) 341 kein Einkommen 145 ALG I/ SGB III 86 Leistungen SGB XII / Sozi 39 keine Angaben 138 *) umfasst: Asyl, Elterngeld, Krankengeld, Pflegegeld, öff. Unterstützung /Landeserziehungsgeld, Unterhaltsvorschuss, Vermögen/Vermietung/Verpachtung, Unterhalt/Zuwendung 16% 4% 31% 33% ALG II/ Sozialgeld SGB II Erwerbseinkommen Rente/Pens Sonstiges *) kein Einkommen ALG I/ SGB III Leistungen SGB XII / Sozialhilfe keine Angaben 100% 90% 26% 3 45% 1 33% 41% 4 Gesundheit materielle Existenzsicherung 80% 70% 60% 50% 30% 20% 0% 61% 2 2 25% 18% 15% 66% 60% 3 55% 43% 36% 4 33% 2 22% 74% 35% 36% 30% 28% 26% 24% 15% 18% 12% 11% 18% 15% 14% 22% 28% 7% 12% 23% 32% 26% 1 12% 5% 13% Lebensfragen/Krisen/Pflege Probleme mit Ämtern / Behörden Wohnsituation Kontext Partnersch./Familie Arbeitslosigkeit Ver-/Überschuldung Arbeitsplatz/Schule/Ausbildung Ehrenamtliche Betätigung Gewalt und Delinquenz Migrationsthemen ALG II / Sozialgeld SGB II Erwerbseinkommen Rente/Pens Sonstiges *) kein Einkommen ALG I/ SGB III Unterhalt/ Zuwendung Leistungen SGB XII / Sozialhilfe Die meisten Hilfesuchenden bezogen Erwerbseinkommen bzw. SGB II-Leistungen. SGB-II-Leistungsberechtigte thematisierten an erster Stelle ihre materielle Existenzsicherung. Ganz offensichtlich gab es hierbei Probleme, obwohl auch das Jobcenter beraten und die unverständlichen Bescheide, die aus bis zu 70 Seiten bestanden, erklären müsste. Diese Erkenntnis deckt sich mit den Ergebnissen der bundesweiten Diakonie-Umfrage, in der festgestellt wird, dass SGB-II- Rechtsansprüche regelmäßig nicht umgesetzt werden (Diakonie-Texte, Positionspapier Rechtssicherheit und Fairness bei der Grundsicherung nötig, 05.2012). Hauptsächlich für Klientinnen mit eigenem Erwerbseinkommen standen Gesundheitsfragen an erster Stelle, was auf die Doppelbelastung von Müttern hinweist: Beruf und Familie führen zur Überlastung mit den typischen gesundheitlichen Beschwerden. Mutter-Kind-Rehabilitationen zur Verringerung des Überlastungssyndroms und als Auszeit sind dann die gewünschte Hilfe. Diakonisches Werk Sachsen e. V. Offene Sozialarbeit/ IT/Statistik 6

8. Hilfenetz keine hinzu gezogenen Dienste 3724 Hilfenetz 48% hinzu gezogene Dienste 3412 52% keine hinzu gezogenen Dienste hinzu gezogene Dienste Dass bei mehr als der Hälfte der Klienten keine weiteren Dienste hinzugezogen wurden, erklärt sich damit, dass hier die einmalige Beratung das Problem klären konnte. Weitere Dienste wurden im Rahmen der kontinuierlichen Beratung hinzu gezogen, wenn spezielle Fachdienste benötigt wurden. Hilfenetz (einbezogene Fachstellen) anderer Dienst bei sonstigem Träger 1191 Ämter/Behörden 927 anderer Dienst des Trägers 926 Sonstige Stelle 575 Arzt/Therapeut 344 Pfarrer, Kirchengemeinde 173 Rechtsanwalt 84 stationäre Einrichtung 70 Selbsthilfegruppe 52 4% 2% 2% 1% 8% 13% 27% Andere Dienste außerhalb der eigenen Einrichtung wurden am häufigsten einbezogen, wodurch oftmals einem speziellen Bedarf Rechnung getragen wurde. Allerdings war schon bei jedem fünften Klienten der Kontakt zu einem Amt herzustellen, da der Betroffene dazu allein nicht in der Lage war. Dass bei jedem 5. Klienten ein Fachdienst des eigenen Trägers einbezogen wurde, zeigt die gute Vernetzung, die in vielen Fällen gegeben ist, wenn sich verschiedene Dienste in einem Haus, wie beispielsweise in einem Diakoniezentrum, befinden. Diakonisches Werk Sachsen e. V. Offene Sozialarbeit/ IT/Statistik 7

9. Fazit Das im SGB II in Regelsätzen festgelegte und verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum wird durch politische Entscheidungen im Rahmen der Grundsicherung bei der Leistungsgewährung regelmäßig unterschritten: Kautionsdarlehen werden entweder gar nicht gewährt oder in Raten vom Regelsatz abgezogen, was zu einer dauerhaften Unterschreitung der Regelsätze führt. Einmalige Bedarfe wie Kühlschrank oder Waschmaschine sind weder im Regelsatz enthalten, noch werden sie gesondert erstattet. Darlehen werden restriktiv gewährt und mit 10 Prozent vom Regelsatz abgezogen. Vorhandene Rechtsansprüche wie auf Wohnungsausstattung, medizinische Hilfsmittel oder Haushaltsgeräte werden kaum umgesetzt. Sanktionen werden ohne Rücksicht auf die persönliche Situation der Betroffenen verhängt. Leistungsberechtigten, die hinzuverdienen, wird zunächst die Leistung gekürzt, bis zu einem späteren Zeitpunkt die korrekte Einkommensanrechnung erfolgt. Bereits bestehende soziale Notlagen werden durch diese willkürliche Praxis noch weiter verschärft. Aus diesem Grund hat die diakonische KirchenBezirksSozialarbeit folgende Kernforderungen: 1. Der Regelbedarf ist so auszugestalten, dass das soziokulturelle Existenzminimum tatsächlich gesichert ist. Die tägliche Anstrengung für Lebensmittel, Kleidung, ein Dach über dem Kopf und die damit einhergehende soziale Ausgrenzung machen krank. 2. Arme Eltern haben arme Kinder. Sie sind die Hauptleidtragenden. Das Bildungs- und Teilhabepaket ist keine Lösung, die den Kindern wirkliche Teilhabe und Perspektiven ermöglicht. Es erreicht nur eine Minderheit der Leistungsberechtigten, da bis zu acht pro Kind erforderliche Anträge mit unterschiedlichen Bewilligungszeiträumen etwa für Familien mit mehreren Kindern eine kaum zu überwindende Hürde sind. Für Beiträge etwa bei Musikschulen sind die angesetzten Beträge zu gering, zusätzliche Kosten wie Sportbekleidung oder Instrumente werden nicht übernommen. Aus diesem Grund muss das soziokulturelle Existenzminimum ein Leben in Würde für die gesamte Familie ermöglichen und Kürzungen der Grundsicherung dürfen nicht zum Unterschreiten des Existenzminimums führen. 3. Jobcenter müssen ihrer Beratungspflicht, ihrer Leistungspflicht und dem Förderauftrag nachkommen. Bescheide sind so zu erklären, dass sie verstanden werden. In den Jobcentern muss es zielgruppenspezifische Angebote etwa für Alleinerziehende, Kranke oder Wohnungslose geben.. 4. Eine kassenunabhängige Beratung zur Müttergenesung ist dringend erforderlich. 5. Im Doppelhaushalt 2013/ 14 für den Freistaat Sachsen sind die Mittel für die Familienerholung als Zuschuss zum Urlaub für einkommensarme Familien wieder aufzunehmen. Sie waren bis 2010 im Haushalt enthalten und wurden dann ausgesetzt. 6. Die soziale Beratung - insbesondere zur soziokulturellen Existenzsicherung - ist gemäß 11 SGB XII vom öffentlichen Träger zu finanzieren. Eine dauerhafte Finanzierung durch landeskirchliche Mittel, wie es derzeit erfolgt, ist nicht hinnehmbar. 7. Ämter sollten auf das Beratungsangebot der freien Wohlfahrtspflege hinweisen und mit dieser zusammen arbeiten. Eine Vernetzung der Hilfeangebote sowie der öffentlichen Stellen könnte die Situation Betroffener verbessern helfen. Radebeul, den 1. August 2012 KirchenBezirksSozialarbeit Diakonie Sachsen Diakonisches Werk Sachsen e. V. Offene Sozialarbeit/ IT/Statistik 8

Anhang 1. Durchführung Mit Hilfe von KIBnet-ASAD, einer internetbasierten Erhebungsplattform, wurden alle KlientInnen, die vom 01.01. bis 31.12.2011 eine der 29 Fachstellen der KirchenBezirksSozialarbeit aufsuchten, von den beratenden Mitarbeitern bei ihrem Erstkontakt elektronisch erfasst. Für jeden Klienten/jede Klientin wurde die Lebenslage bei Erstkontakt mit verschiedenen Kriterien erhoben, von denen die folgenden in diese Auswertung eingehen: Alter, Geschlecht, Haushaltsstruktur, Einkommensquellen, Staatsangehörigkeit. Dazu wurden die jeweiligen Beratungsthemen sowie die geleisteten Hilfen dokumentiert. Um auch die Unterstützung durch die Beratungsstelle sowie den Beratungsaufwand darzustellen, werden die Beratungsart, die Art der angebotenen Leistungen und die Einbindung in ein Hilfenetz ausgewertet. Außerdem wird untersucht, ob und in welcher Weise die Beratungsthemen mit bestimmten Lebenslagen in Zusammenhang stehen. Unter Definitionen am Ende des Anhangs werden die Inhalte der erfragten Merkmale erforderlichenfalls näher erklärt. Außerdem werden Begriffe, die in dieser Auswertung benutzt wurden (z.b. KlientIn, Beratungsart usw.), inhaltlich konkretisiert. Zur Vermeidung von evtl. Missverständnissen sollten diese Definitionen unbedingt beachtet werden. 2. Genereller Hinweis zum Lesen der Diagramme: Pro Beratungsfall konnten 5 verschiedene Beratungsthemen definiert werden. Um eine Abhängigkeit des Beratungsthemas von der Lebenslage zu zeigen, wurde die Anzahl der Themennennungen ins Verhältnis zur Anzahl der KlientInnen mit der entsprechenden Problematik gesetzt. Da für jede Person mehrere Themen angegeben werden konnten, ergeben sich innerhalb einer Diagrammsäule (KlientInnengruppe mit dem betreffenden Thema) in der Summe der %- Angaben Werte von mehr als 100%. Das heißt, wenn für 50% einer Personengruppe Thema A und für 60% derselben Gruppe Thema B benannt werden, so ist das dadurch möglich, dass für einen Teil dieser Personen beide Themen benannt wurden. Je größer die Summe der %-Angaben in einer Diagrammsäule (KlientInnengruppe dem betreffenden Thema) ist, umso mehr Multiproblemlagen (mehrere Themen pro Beratungsfall) gab es innerhalb dieser Gruppe. 3. Definitionen Fall / KlientIn KlientIn kann eine Person, ein Paar, Mutter/Kind, eine Familie bedeuten. Die Begriffe Fall und KlientIn wurden somit gleichbedeutend verwendet. Grundsätzlich beziehen sich alle erhobenen Eigenschaften nur auf die Person, die im Erstgespräch als Rat suchend in der Beratungsstelle auftritt, also nicht auf die Menschen, mit denen die beratene Person evtl. in Beziehung steht. Lebenslagedaten wurden für diese erstberatene Person erfasst. Beratungsart Die Beratungsarten wurden unterschieden nach Art und Zahl der Sitzungen. Beratungen mit 1 Sitzung werden als Einmalberatungen, Beratungen mit 2 Sitzungen als Kurzberatungen und Beratungen mit 3 und mehr Sitzungen als kontinuierliche Beratungen bezeichnet. Bündelung von auswählbaren Merkmalen KIBnet stellt für die Auswahl der Lebenslagemerkmale oftmals recht tief differenzierte Auswahllisten bereit. Um die Auswertung überschaubar und möglichst vergleichbar mit den bisherigen Lebenslagestatistiken zu gestalten, wurden diese differenzierten Merkmale teilweise gebündelt. Bündelungen von Kategorien sind: Diakonisches Werk Sachsen e. V. Offene Sozialarbeit/ IT/Statistik 9

Haushaltsstruktur Die Haushaltsstruktur beschreibt, ob die beratene Person in einem Haushalt mit oder ohne Kinder lebt. Sonstige Haushaltsstrukturen umfassen die Wohnsituationen: In Wohngemeinschaft, bei Eltern/Angehörigen, in Pflegestelle/betreuter Einrichtung lebend. Haupteinkommensquelle Die Haupteinkommensquelle sollte sich wie oben erwähnt nur auf die beratene Person, nicht auf ihren evtl. größeren Gesamthaushalt beziehen. Die Haupteinkommensquelle bezeichnet die Einkommensquelle mit dem größten prozentualen Anteil am Gesamteinkommen ungeachtet dessen, ob der daraus erzielte Betrag ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Zu Sonstiges wurde, sofern nichts anderes angegeben, zusammengefasst: Öffentliche Unterstützung nach dem Landeserziehungsgeld, Krankengeld, Einnahmen aus Vermögen/Vermietung/Verpachtung, Elterngeld, Pflegegeld, Unterhaltsvorschuss, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Unterhalt/Zuwendung. Beratungsthemen Gebündelt wurden - Lebensfragen, Älterwerden/ Tod/ Trauer, Krisensituation, Pflege, Betreuung v. Angehörigen zu Lebensfragen/Krisen/Pflege, - körperliche Gesundheit, seelische Gesundheit/ psych. Probleme, Suchtgefährdung, zu Gesundheit, - Schwangerschaft/ Familienplanung, Familie/Partnerschafts-/Erziehungsfragen, Alleinerziehenden- Fragen, Trennung/ Scheidung zu Partnerschaft/ Familie. Alle anderen Merkmale erfordern keine separaten Erklärungen. Wie schon im Text erwähnt war es möglich bis zu 5 Beratungsthemen zu benennen. Beratungsthemen konnten während einer kontinuierlichen Beratung erforderlichenfalls laufend ergänzt werden, wenn sich komplexe Problemlagen abzeichneten. Die Themen wurden durch das Fachpersonal herausgearbeitet. Diakonisches Werk Sachsen e. V. Offene Sozialarbeit/ IT/Statistik 10