Konsumentenschutz. PRIVATKONKURS Weg zur Entschuldung



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Konsumentenschutz PRIVATKONKURS Weg zur Entschuldung Stand: November 2015

IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Stubenring 1, 1010 Wien Verlags- und Herstellungsort: Wien Titelbild: fotolia.com - stockwerk Layout: Sozialministerium Druck: Sozialministerium Stand: November 2015 ISBN: 978-3-85010-402-9 Alle Rechte vorbehalten: Jede Verwertung (auch auszugsweise) ist ohne schriftliche Zustimmung des Medieninhabers unzulässig. Dies gilt insbesondere für jede Art der Vervielfältigung, der Übersetzung, der Mikroverfilmung, der Wiedergabe in Fernsehen und Hörfunk sowie für die Verbreitung und Einspeicherung in elektronische Medien wie z.b. Internet oder CD-Rom.

PRIVATKONKURS Allgemeines RAUS AUS DEM SCHULDENTURM? Hundertausende KonsumentInnen in Österreich sind überschuldet und brauchen eine dauerhafte Lösung für ihre Probleme. Die notwendigen Schritte sind mit Engagement, Durchhaltevermögen, guter Beratung (und ein wenig Glück) zu schaffen. Was tun bei Schuldenproblemen? 1. Schluss mit der Vogelstrauß - Taktik 2. bei Fragen und Problemen: Schuldenberatung fragen 3. Überblick verschaffen (Schuldenstand, Ausgaben) 4. Fristen beachten (Mahnung, gerichtliche Klagen) 5. Grundbedürfnisse absichern (Wohnung, Gesundheit) 6. Einnahmen sichern/erhöhen und Ausgaben senken 7. Plan für die Schuldenregulierung erstellen (mit allen Gläubiger- Innen) 8. Schulden regulieren und keine neuen Schulden machen Ablauf der Schuldenregulierung Bestandaufnahme (Schuldenstand, Ausgaben) Verhandlungen/Privatkonkurs Vereinbarungen einhalten, GläubigerInnen laufend informieren neu verhandeln bei neuen Problemen 3

PRIVATKONKURS Allgemeines Bei erfolgreicher Regulierung ist man schuldenfrei oder kann trotz der Schulden zumindest ein geordnetes, exekutionsfreies Leben führen. Auch während des Regulierungsverfahrens ist ein menschenwürdiges Leben für die Überschuldeten und ihre Familien möglich. Schuldenregulierung durch Ratenvereinbarung/ -änderung Stundung Zinsfreistellung/ -senkung Umschuldung Außergerichtlicher Ausgleich Privatkonkurs beim Bezirksgericht Privatkonkurs Bei Scheitern oder Aussichtslosigkeit der außergerichtlichen Lösung kann der Privatkonkurs bei Gericht beantragt werden. Information und Betreuung durch eine staatlich anerkannte Schuldenberatung sind aufgrund der komplexen Rechtslage jedenfalls empfehlenswert. Diese kostenlosen Beratungseinrichtungen können Überschuldete bei außergerichtlichen und gerichtlichen Bemühungen unterstützen und sie dabei auch vor Gericht vertreten. Adressen und Telefonnummern finden Sie auf der Rückseite dieses Folders. Detaillierte Informatio- 4

PRIVATKONKURS Folgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nen zu allen wichtigen Themen in unserer ausführlicheren Broschüre Ausweg gesucht - Schulden und Privatkonkurs. Wichtige Folgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Veröffentlichung im Internet Verständigung der GläubigerInnen, der ArbeitgeberInnen und der kontoführenden Bank eventuelle Insolvenzverwalterbestellung Sperre des Bankkontos eventuelle Telefonsperre (auch für angemeldete Handys) teilweises Verbot für Überschuldete, Rechtsgeschäfte selbst abzuschließen oder Zahlungen vorzunehmen Exekutions- und Zinsenstopp gilt grundsätzlich, davon ausgenommen Aus- und Absonderungsrechte Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist mit den erforderlichen Formularen und Unterlagen beim Bezirksgericht einzubringen. Zusätzlich muss ein konkreter Antrag auf Zahlungsplan und Abschöpfungsverfahren gestellt sowie ein Vermögensverzeichnis vorgelegt werden. 5

PRIVATKONKURS Zahlungsplan SANIERUNGSPLAN Mindestquote 20% in max. 5 Jahren (bei NichtunternehmerInnen) Zustimmung der Gläubigermehrheit erforderlich! Der Sanierungsplan hat für Privatpersonen nur geringe Bedeutung und wird daher hier nicht weiter dargestellt. ZAHLUNGSPLAN Mindestangebot entsprechend dem voraussichtlich pfändbaren Einkommen der nächsten 5 Jahre Teilzahlungen für maximal 7 Jahre Teilverzicht der GläubigerInnen, aber Zustimmung der Gläubigermehrheit erforderlich! Bei Scheitern oder Aussichtslosigkeit der außergerichtlichen Regulierung können Überschuldete im gerichtlichen Zahlungsplan eine Rückzahlungsquote anbieten, die ihrer Einkommenslage in den folgenden fünf Jahren entspricht (Raten oder einmalige Pauschalzahlung). Restschuldbefreiung erfolgt bei Annahme durch die Gläubigermehrheit, Bestätigung durch das Gericht und Zahlung der angebotenen Quote samt Verfahrenskosten. Bei unverschuldeter Einkommensverschlechterung während der Zahlungsfrist können 6

PRIVATKONKURS Abschöpfungsverfahren Überschuldete die Änderung des Zahlungsplans und die Einleitung eines Abschöpfungsverfahrens beantragen. Bei Ablehnung des (geänderten) Zahlungsplans wird das Abschöpfungsverfahren eingeleitet. Nach Wiederaufleben der Forderungen wegen Zahlungsverzugs kann ein neuer Privatkonkurs beantragt werden. ABSCHÖPFUNGSVERFAHREN Leben am Existenzminimum, dann Restschuldbefreiung nach 7 Jahren wenn mindestens die Verfahrenskosten bezahlt und 10% der Schulden in 7 Jahren bezahlt oder 50% nach mindestens 3 Jahren bezahlt oder wenn weniger als 10% in 7 Jahren bezahlt, Verlängerung auf max. 10 Jahre oder Billigkeitsentscheidung Auch gegen den Willen der GläubigerInnen! Voraussetzungen Vollständiger Antrag, keine Einleitungshindernisse und voraussichtliche Deckung der Verfahrenskosten. 7

PRIVATKONKURS Weg zur Schuldenberatung Überschuldete verpflichten sich, sieben Jahre lang einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen und die pfändbaren Teile ihres Einkommens an TreuhänderInnen abzutreten. Bei Erfüllung aller Pflichten und Mindestquoten erteilt das Gericht nach 7 Jahren die Restschuldbefreiung. Wenn die Mindestquote von 10% nicht erreicht wurde, kann das Gericht das Verfahren verlängern. Achtung! Bei Scheitern ist 10 Jahre lang kein neuer Privatkonkurs möglich! SCHULDENBERATUNG Guter Rat muss nicht teuer sein! Staatlich anerkannte Schuldenberatungen arbeiten kostenlos und professionell. Leider gibt es auch unseriöse, gewinnorientierte BeraterInnen. Informieren Sie sich! Auf der Homepage www.schuldenberatung.at finden Sie alle Adressen und Informationen. Bei komplexen Schuldenproblemen sind persönliche Beratungsgespräche unverzichtbar. Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt, GläubigerInnen werden nur mit Ihrer Ermächtigung kontaktiert. 8

PRIVATKONKURS Weg zur Schuldenberatung VOR DEM BERATUNGSGESPRÄCH 1. Unterlagen zusammenstellen Sammeln Sie möglichst alle Unterlagen (Kreditverträge, Kontoauszüge, Gerichtsbriefe und -urteile, Gläubigerliste, Gehaltszettel etc), und bringen Sie diese (übersichtlich geordnet) zum Beratungsgespräch mit. 2. Überblick verschaffen Gläubigerliste Machen Sie eine Liste mit allen Schulden in der aktuellen Höhe samt Zinsen und Kosten (Kredit, Konto, Bürgschaft, Versandhaus, Miete, Strafen, Alimente usw.). Einnahmen- /Ausgabenliste Führen Sie über einige Monate eine Liste mit allen monatlichen Einnahmen und Ausgaben. 3. Beratungstermin(e) Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit der Schuldenberatung in Ihrer Nähe. Dringende Fragen können häufig bereits am Telefon beantwortet werden. Gemeinsam mit Ihnen erarbeitet die Schuldenberatung einen Überblick über die Situation und informiert Sie über Lösungsmöglichkeiten. 9

PRIVATKONKURS im Überblick Zahlungsunfähigkeit Außergerichtlicher Ausgleich wenn kein kostendeckendes Vermögen bei Scheitern Konkursformulare ausfüllen und beim Bezirksgericht vorlegen Eröffnungsantrag, Vermögensverzeichnis, Anträge Zahlungsplan und Abschöpfungsverfahren Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens Stopp von Zinsenberechnung und Pfändungen (Absonderungsrechte noch 2 Jahre), Veröffentlichung Sanierungsplan Mindestquote 20% in 2 Jahren bei UnternehmerInnen Mindestquote 20% in max. 5 Jahren bei Privatpersonen Zustimmung der Gläubigermehrheit erforderlich! bei Scheitern 10 Vermögensverwertung Zahlungsplan Mindestangebot entsprechend Einkommen der nächsten 5 Jahre; Teilzahlungen für max. 7 Jahre bei Zustimmung der Gläubigermehrheit. Bei Einhaltung des Zahlungsplans erlöschen die restlichen Schulden. bei Scheitern Abschöpfungsverfahren Abschöpfung des pfändbaren Einkommens für max. 7 Jahre Restschuldbefreiung Auch gegen den Willen der Gläubigerinnen! wenn mindestens die Verfahrenskosten und 10% der Schulden in 7 Jahren oder 50% nach mindestens 3 Jahren oder wenn weniger als 10% in 7 Jahren, Verlängerung auf max. 10 Jahre oder Billigkeitsentscheidung

PRIVATKONKURS praktische Hinweise In Einzelfällen wird die Schuldenberatung auch mit den GläubigerInnen verhandeln soweit dies zweckmäßig erscheint. Staatlich anerkannte Schuldenberatungen können Sie im Privatkonkurs auch vor Gericht vertreten. Die Schuldenberatung kann allerdings keine finanzielle Unterstützung gewähren und auch keine Umschuldung organisieren. WER & WANN? Der Privatkonkurs gibt zahlungsunfähigen, redlichen Überschuldeten die Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn, wenn außergerichtlich keine Lösung möglich ist. Kostenlose Beratung durch eine staatlich anerkannte Schuldenberatung ist aufgrund der komplexen Rechtslage jedenfalls empfehlenswert. Alle zahlungsunfähigen Überschuldeten können unabhängig von der Schuldenhöhe Insolvenz anmelden. Natürlich ist der Privatkonkurs nur bei Erfüllung der strengen gesetzlichen Voraussetzungen zielführend. Ausgeschlossen sind Über Privatkonkurs Für zahlungsunfähige KonsumentInnen Bei Scheitern oder Aussichtslosigkeit einer außergerichtlichen Regelung Verfahren beim Bezirksgericht Information bei der Schuldenberatung Antragsformular bei Schuldenberatung, Gericht und im Internet 11

PRIVATKONKURS praktische Hinweise schuldete, für die in den letzten 10 Jahren ein Abschöpfungsverfahren eingeleitet wurde. Die Bestimmungen zum Privatkonkurs gelten für alle KonsumentInnen, gleich ob sie ein Unternehmen betreiben oder nicht. WO & WIE? Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist mit allen erforderlichen Unterlagen bei Gericht einzubringen. Für das Insolvenzverfahren von KonsumentInnen ist das Bezirksgericht zuständig, in dessen Sprengel der/die Überschuldete den gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. Für die Personen, die bei Antragstellung ein Unternehmen betreiben, ist das örtliche zuständige Landesgericht Insolvenzgericht. Zur Vereinfachung der Antragstellung liegen bei den Gerichten und Schuldenberatungen entsprechende Formulare bereit. Diese finden Sie auch im Internet auf der Homepage des Justizministeriums unter www.justiz.gv.at. Zusätzliche Informationen finden Sie in unserer Broschüre Ausweg gesucht - Schulden und Privatkonkurs und im Internet: www.konsumentenfragen.at, www.schuldenberatung.at. 12

PRIVATKONKURS Kontaktadressen STAATLICH ANERKANNTE SCHULDENBERATUNGEN Burgenland Schuldenberatung Burgenland Hartlsteig 2, 7001 Eisenstadt Tel: +43 (0) 2682 600 2150 Kärnten Schuldnerberatung Kärnten Waaggasse 18, 9020 Klagenfurt Tel: +43 (0) 463 515639 Niederösterreich Schuldnerberatung Niederösterreich ggmbh Herrengasse 1, 3100 St. Pölten Tel: +43 (0) 7242 355420 Vorarlberg Ifs-Schuldenberatung ggmbh Vorarlberg Mehrerauerstraße 3, 6900 Bregenz Tel: +43 (0) 51 755 580 Wien Schuldnerberatung Wien Döblerhofstraße 9, 1030 Wien Tel: +43 (0) 1 3308735 13

PRIVATKONKURS Kontaktadressen Salzburg Schuldenberatung Salzburg Gabelsbergerstraße 27, 5020 Salzburg Tel: +43 (0) 662 879901 Steiermark Schuldnerberatung Steiermark GmbH Annenstraße 47, 8020 Graz Tel: + 43 (0) 316 372507 Tirol Schuldenberatung Tirol Wilhelm-Greil-Straße 23, 6020 Innsbruck Tel: +43 (0) 512 577649 Oberösterreich Schuldnerberatung OÖ - Zentrale Spittelwiese 3, 4020 Linz Tel: +43 (0) 732 775511 SCHULDNERHILFE OÖ Verein für prophylaktische Sozialarbeit Stockhofstraße 9, 4020 Linz Tel: +43 (0) 732 777734 14

BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT, SOZIALES UND KONSUMENTENSCHUTZ Stubenring 1, 1010 Wien Tel.: +43 1 711 00-0 sozialministerium.at