Testplanung für den Raum Pfäffikon-Ost und Bahnhof. Testplanung 2014 Planungsgeschichte

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Transkript:

Testplanung für den Raum Pfäffikon-Ost und Bahnhof Testplanung 2014 Planungsgeschichte Freienbach, im März 2014

Impressum Kanton Schwyz: Regierungsrat Kurt Zibung Vorsteher Volkswirtschaftsdepartement Regierungsrat Othmar Reichmuth Vorsteher Baudepartement Gemeinde Freienbach: Daniel Landolt Gemeindepräsident Werner Schnellmann Gemeinderat Grundeigentümerschaft Ulrich Feusi Präsident Korporation Pfäffikon Urs Wild Korporation Pfäffikon Aufgabenstellung für das Testplanungsverfahren in Abstimmung mit dem Kanton Schwyz, der Gemeinde Freienbach sowie der Grundeigentümerschaft: Scholl+Signer Stadt- und Regionalplaner Marktgasse 20 8001 Zürich Mit fachlicher Unterstützung durch: Stephan Erne ewp AG Ingenieure Planer Geometer Rikonerstr. 4 8307 Effretikon Seite 2/17

Vorbemerkungen Das hier vorliegende Dokument enthält die Geschichte der diversen Vorhaben und Planungen in Pfäffikon SZ. Es ergänzt die eigentliche Aufgabenstellung. Ausserdem wird eine Sammlung weitergehender Informationen für die Planungsteams der Testplanung erstellt (Kompendium). Dieses Dokument wird den Teams anlässlich der Startveranstaltung übergeben werden. Aufgabenstellung Geschichte Aufgaben stellung Kompendium A-Z Geschichte Kompendium Abbildung 1: Drei Dokumente für die Testplanung: Aufgabenstellung, Geschichte und Kompendium. Zeichenerklärung: i Hinweis für das Extranet Seite 3/17

Inhalt 1. Umfahrung Pfäffikon 7 2. Autobahnanschlüsse A3 9 3. Teilzonenplan Zentrum Pfäffikon 15 4. Steinfabrik-Areal 17 Seite 5/17

1. Umfahrung Pfäffikon 1.1. Das aufgegebene Projekt Am 27. September 2013 teilten die Gemeinde Freienbach und der Kanton Schwyz mit, dass sie darauf verzichten, die Umfahrung Pfäffikon entlang der Bahn weiter voranzutreiben. Die Baulinien sind einstweilen weiter in Kraft. i 00 Grundlagen/Projekte/Umfahrung Pfäffikon_Projekt gestrichen 1.2. Die Vorgeschichte 1.2.1. Variantenfächer 1992 Bereits 1992 wurde von EBP als Schlussbericht der Arbeitsgruppe und der Interdisziplinären Planungsgruppe eine Zusammenstellung der Varianten erstellt (siehe Abbildung). i 00 Grundlagen/Projekte/Umfahrung Pfäffikon_Projekt gestrichen/1992 IPG Varianten.pdf 1.2.2. Richtplanergänzung Höfe Die kantonale Richtplanergänzung Höfe (siehe auch 2.1.), die vom Bund am 18. Dez. 2008 genehmigt worden ist, enthält ein Objektblatt RH-10 zur Umfahrung Pfäffikon (Zwischenergebnis). (RH-9 betrifft als Festetzung die Sanierung des Autobahnanschlusses Pfäffikon.) Das entsprechende Objektblatt ist auf der nächsten Seite zu finden. Seite 7/17

1.3. Relevanz für die Testplanung Das Objektblatt der Umfahrung (RH-10) ist in den Grundzügen der Problematik nach wie vor gültig. In Kraft sind überdies die Baulinien der nicht mehr weiterverfolgten Lösung. Die Sammlung der Möglichkeiten (1.2.1.) einer Umfahrung soll die Übersicht über die bereits untersuchte Vielfalt an Möglichkeiten erleichtern. Bauliche Lösungen dieser Art können u.u. in einem längerfristigen Zeithorizont Platz finden. Seite 8/17

2. Autobahnanschlüsse A3 2.1. Masterplan Höfe Zwischen Dezember 2003 und April 2004 erarbeiteten das kantonale Raumplanungs- und das Tiefbauamt zusammen mit den Gemeinden Freienbach und Wollerau in einem informellen Verfahren den Masterplan Höfe. Am 5. Mai 2004 haben der Kanton Schwyz und die Gemeinden Freienbach und Wollerau eine Vereinbarung über die Entwicklung von Verkehrsinfrastruktur und Siedlung unterzeichnet. Im September 2005 stimmte auch der Gemeinderat Feusisberg dieser Vereinbarung zu. Im Masterplan Höfe ist festgehalten, dass die erzielten Ergebisse formell im kantonalen Richtplan zu ergänzen sind (siehe 2.2.). Die in der Vereinbarung vertretene Position ging von der Dringlichkeit der Sanierung des ca. 500 m langen Blatttunnels der A3 aus. Der sich unmittelbar beim Ostportal befindliche Anschluss Wollerau ist ausserdem nicht (mehr) normgerecht und hätte bei dieser Gelegenheit rund einen halben Kilometer weiter östlich neu gebaut werden sollen. Auch die Umfahrung Pfäffikon wird hier in erster Priorität erwähnt, wobei zusätzlich die Realisierung des Vollanschlusses Halten als Option gesichert werden soll. Ausserdem enthält die Vereinbarung einen Verzicht auf weitere publikumsintensive Einrichtungen mit überregionaler Bedeutung (mit Ausnahme von Erweiterungen bestehender Einrichtungen). Kenntnis davon, und der Bund genehmigte die regionale Richtplanergänzung am 18. Dez. 2008. Diese Ergänzung enthält vier Objektblätter zu den Autobahnanschlüssen Wollerau und Schindellegi/ Halten. RH-6: Verlegung Autobahnanschluss Wollerau / Zubringer Fällmis Festsetzung RH-7: Umfahrung Süd klein / Wollerau Festsetzung RH-8: Umfahrung Süd gross / Wollerau Vororientierung RH-11: Ausbau Autobahnanschluss Halten Festsetzung. Auszüge aus den entsprechenden Objektblättern sind auf den nächsten Seiten zu finden. 2.2. Richtplanergänzung Höfe Gemeinsam mit den Vertretern der Gemeinden des Bezirks Höfe wurden 2005 die Teilergänzungen zum kantonalen Richtplan erarbeitet. Am 16. August 2006 verabschiedete der Regierungsrat den Entwurf der Richtplanergänzung Höfe zur öffentlichen Auflage. Der Regierungsrat hat die regionale Richtplanergänzung im April 2007 erlassen, der Kantonsrat nahm im November desselben Jahres mit grossen Mehr Teilrevision PBG Vereinbarung Masterplan Höfe Teilrevision PBG RR erlässt regionale Richtplanergänzung Höfe Bund genehmigt regionale Richtplanergänzung Höfe Kanton und Freienbach verzichten auf Umfahrung Pfäffikon 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Seite 9/17

2.2.1. Verlegung Vollanschluss Wollerau und Zubringer Seite 10/17

Kommentar Entgegen der Position im Masterplan Höfe ist der Tunnel Blatt in besserem Zustand als erwartet, und die Baumassnahmen beginnen erst 2022 (vgl. Kompendium «Tunnel Blatt»). Zudem haben die Freienbacher Stimmberechtigten am 13. Juni 2010 einen Investitionsbeitrag Zubringer Wilenstrasse (Fällmistunnel) von CHF 116 000 mit 60% Nein-Stimmen abgelehnt (Erarbeitung Bauprojekt). Seite 11/17

2.2.2. Ausbau Halbanschluss Schindellegi/Halten und Zubringer Seite 12/17

Kommentar Am 13. Juni 2010 stimmten die Freienbacher Stimmberechtigten einem Investitionsbeitrag für den Zubringer Vollanschluss Schindellegi/Halten Schwerzi, Freienbach, von CHF 500 000 (Gemeindeanteil für die Erarbeitung eines Vorprojektes) mit 76% Ja-Stimmen zu. Im Kompendium sind unter «Autobahnanschluss Schindellegi/Halten» die Zubringer-Varianten abgebildet, die zur Zeit im Vordergrund stehen. 2.3. Relevanz für die Testplanung Die Massnahmen an den beiden Autobahnanschlüssen Wollerau und Schindellegi/Halten samt Zubringersystemen sind für die Testplanung als Umstand zu betrachten, d.h. dass die in der Testplanung vorgeschlagenen Lösungsansätze mit oder ohne diese Massnahmen funktionieren müssen. Seite 13/17

3. Teilzonenplan Zentrum Pfäffikon 3.1. Die abgelehnte Vorlage Der Teilzonenplan Zentrum Pfäffikon wurde von den Stimmberechtigten am 25. November 2012 mit 55% Nein-Stimmen abgelehnt worauf die Planungszone Zentrum Pfäffikon aufgehoben wurde. Basiert auf dem Städtebaulichen Konzept Zentrum Pfäffikon SZ, bedingt aber die inzwischen aufgegebene Umfahrung Pfäffikon nicht. Abbildung 3-3: Alter und weiterhin gültiger Zonenplan. Gelbe Linie: Perimeter Teilzonenplan. Abbildung 3-1: Perimeter Teilzonenplan Pfäffikon. 3.2. Die Vorgeschichte Mit dem Teilzonenplan Zentrum Pfäffikon wurde 2012 der innere Teil des städtebaulichen Richtkonzeptes zur Abstimmung gebracht. Der Teilzonenplan basiert dabei auf dem übergeordneten städtebaulichen Richtkonzept (Behördenverbindlichkeit Stufe Gemeinderat) und entspricht dem inneren Teil dieses Richtkonzepts, welches mit oder ohne Umfahrungsprojekt unersetzbar wäre. Das städtebauliche Richtkonzept resultiert aus einem Wettbewerb und beinhaltete Vorstellungen über die städtebauliche Entwicklung in Pfäffikon mit einer Innenverdichtung, reduzierten Parkplätzen, neuen öffentlichen Räumen, Fuss- und Radwegachsen. Die Umsetzung erfolgte durch den in der Zwischenzeit aufgehobenen «Städtebaulichen Beirat». Abbildung 3-4: Zonenplanänderung (abgelehnte Vorlage): Zentrumszone. Abbildung 3-5: Neuer Zustand mit Änderung (abgelehnte Vorlage). 3.3. Relevanz für die Testplanung Durch die laufende Bautätigkeit wurden bisher einige Umsetzungen im Sinne des städtebaulichen Richtkonzeptes realisiert. Für die anstehenden gewünschten Entwicklungen sind neue Gesamtperspektiven aufzuzeigen. Nach wie vor Gültigkeit hat der kantonale Richtplaneintrag RH-1 (Ergänzung 2008, siehe nächste Seite), Zentrumsentwicklung Pfäffikon. Abbildung 3-2: Das städtebauliche Richtkonzept. i 00 Grundlagen/Projekte/Städtebauliche Richtkonzept Seite 15/17

Seite 16/17

4. Steinfabrik-Areal 4.1. Die abgelehnte Vorlage Am 9. Juni 2013 lehnten die Freienbacher Stimmberechtigten die Vorlage des Gemeinderates für eine Umzonung mit 1 501 Ja gegen 2 823 Nein ab. Sie hätte auf einem Drittel des Gewerbeareals eine öffentliche Parkzone geschaffen, während die übrigen zwei Drittel in der seit 1994 geltenden Hafenzone geblieben wären. In der Hafenzone sind Wohn- und Gewerbebauten zulässig. Abbildung 4-2: Der weiterhin rechtskräftige Zonenplan. Braun: Hafenzone. Grau: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Abbildung 4-1: Das Steinfabrik-Areal im Unterdorf. 4.2. Die Vorgeschichte Am 19. Mai 2005 hatte Irene Herzog-Feusi als Hauptinitiantin eine Einzelinitiative zur Umzonung des Steinfabrik-Areals in eine Zone für öffentliche Parkanlagen eingereicht. Die Stimmbürgerschaft nahm diese Initiative an der Urnenabstimmung vom 26. November 2006 an. Zur Umsetzung der Planungsinitiative hat der Gemeinderat Freienbach als Kompromissvorschlag die «Teilzonenplanung Steinfabrik-Areal» erarbeitet, die die Stimmberechtigten wie oben erwähnt ablehnten, wodurch weiterhin die Hafenzone in Kraft ist. Hier sind Wohn- und Gewerbebauten zulässig. i 00 Grundlagen/Medienartikel Projekte/Steinfabrik-Areal i 00 Grundlagen/Projekte/Steinfabrikareal 4.3. Relevanz für die Testplanung Das Areal liegt ausserhalb des Bearbeitungsperimeters, ist aber wegen des zu erwartenden Verkehrsaufkommens für die Verkehrslösungen im Bereich der Churerstrasse von Bedeutung. Abbildung 4-3: Die abgelehnte Vorlage Grün: Öffentliche Parkzone. Seite 17/17