Arbeitskreis 3 Thema Wind- & Solarenergie, Bürgerbeteiligung und Energiegenossenschaften IKKK Bardowick 2013 am 25. Juni 2013

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Transkript:

Gemeinnütziges Unternehmen für die Entwicklung des ländlichen Raumes Arbeitskreis 3 Thema Wind- & Solarenergie, Bürgerbeteiligung und Energiegenossenschaften IKKK Bardowick 2013 am 25. Juni 2013 Niedersächsische Landgesellschaft mbh

Bausteine eines Integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes Energie- und CO 2 -Bilanzen Potenzialabschätzung zur Einsparung von Energie und CO 2 Minderungsziele Maßnahmenkataloge und Zeitpläne für 10-15 Jahre Klimaschutzkonzepte müssen signifikante Einsparpotenziale ausweisen und unter Beteiligung von lokalen Akteure erstellt werden.

Ziele der Arbeitskreise (2 Termine) Emissionsminderungsziele festlegen (in %) Konkrete Maßnahmen identifizieren (kurz, mittel, lang) Zeithorizont für die Emissionsminderung benennen Die Kosten der Maßnahmen abschätzen Die Realisierungschancen der Maßnahmen abschätzen Die potentiell erzielbaren Effizienzsteigerungen bewerten Einen Zeitplan für die Umsetzung aufstellen

(Start-)Bilanzwerte der Gemeinde Bardowick 2008 Primärenergieverbrauch (MWh/a) CO2-Äquivalent (t/a) Bardowick Gesamt pro Einwohner Gesamt pro Einwohner Strom 140.500 8,6 29.765 1,82 Wärme 195.900 11,6 40.015 2,37 Kraftstoff 124.850 7,4 30125 1,84 (Durchschnittswerte)

Stromverbrauch und -erzeugung in der Samtgemeinde Bardowick Stromverbrauch [MWh/Jahr] EEG- Stromanteil [%] Stromanteil aus EE [MWh/Jahr] Quellen der Erzeugung Anzahl der Anlagen Bardowick 40.559 36 14601 Biomasse 1 Wind 1 Barum 12.099 24 2904 Biomasse 1 Handorf 13.860 2 277 Solar 38 Mechtersen 4.832 80 3866 Biomasse 1 Radbruch 12.454 36 4483 Biomasse 1 Vögelsen 16.198 2 324 Solar 16 Wittorf 8.954 34 3044 Biomasse 1 Samtgemeinde 108.956 27 29500 (energymap.info)

Gesellschaftsformen bei Bürgerbeteiligungs-Modellen Der Betrieb eines Bürgerwind- od. solarparks od. eines BHKWs und Wärmenetzes setzt die Gründung einer Betreibergesellschaft voraus. Dabei hat die Wahl der Rechtsform jeweils unterschiedliche Auswirkungen auf den späteren Verwaltungsaufwand, die Mitbestimmungsrechte, die Gewinnbeteiligung und die Haftung der Beteiligten. Die gängigsten Rechtsformen für Bürgerenergieprojekte sind die GmbH & Co. KG und die Genossenschaft.

Rechtsübersicht: GmbH & Co.KG und Genossenschaft (eg) Rechtform GmbH & Co.KG Genossenschaft (eg) Gründungsaufwand Verwaltungs -aufwand hoch: 2 Gesellschafter Gesellschafterverträge für GmbH u. GmbH&Co.KG notariell Beurkundung Handelsregistereintrag hoch: Jahresabschlüsse für GmbH und GmbH & Co.KG, gesetzliche Prüfungs- und Publizitätsvorschriften hoch: 3 Mitglieder, Prüfung Bussinessplan und Satzung durch Genossenschaftsverband, Eintragung ins Genossenschaftsregister hoch: gesetzliche Prüfungsund Publizitätsvorschriften, Prüfung der Jahresabschlüsse durch den Genossenschaftsverband,

Rechtsübersicht: GmbH & Co.KG und Genossenschaft (eg) Rechtform GmbH & Co.KG Genossenschaft (eg) Ein- und Austritt für GmbH-Gesellschafter schwierig: Kündigung nicht möglich, Anteile können verkauft u. vererbt werden, Rückzahlung der Anteile ist im Gesell.- Vertrag zu regeln für Kommanditisten mittel: Kündigung od. Übertragung möglich, Rückzahlung der Anteile im Gesell.-Vertrag zu regeln, Vermerk von Veränderungen im Handelsregister einfach: Eintritt mit Zustimmung der eg, Austritt ohne Zustimmung der eg möglich, Kündigung der Genossenschaftsanteile unter Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich, Anspruch auf Rückzahlung der Anteile, keine Eintragung der Mitglieder ins Genossenschaftsregister

Rechtsübersicht: GmbH & Co.KG und Genossenschaft (eg) Rechtform GmbH & Co.KG Genossenschaft (eg) Gesellschafterhaftung Mitspracherecht Mindestkapital beschränkt: Haftung der GmbH-Gesellschafter und der Kommanditisten ist auf ihre jeweilige Einlage beschränkt für GmbH-Gesell. hoch: Geschäftsführung, Beauftragung von Dritten mit Geschäftsführung möglich Kommanditisten gering: Kontroll- und Informationsrecht Einsicht in Bücher und Papiere Stammkapital der GmbH: 25.000, keine Mindesteinlage für Kommanditisten beschränkt: Beschränkung der Haftung der Mitglieder auf die Genossenschaftsanteile ist in der Satzung möglich mittel: Mitglieder wählen Aufsichtsrat u. ggf. Vorstand, Geschäftsführung durch Vorstand, Antrags- Rede-, Stimm- und Auskunftsrecht der Mitglieder in der Generalversammlung, i.d.r. eine Stimme pro Mitglied Startkapital beliebig, kein Mindestbetrag für die Anteile, pro Mitglied mindestens ein Anteil

Handlungsfelder Energiegenossenschaften agieren in vier Bereichen: Erzeugung von Energie (Photovoltaik, Windkraft, Biomasse, KWK ) Vertrieb alternativer Energie (Strom, Wärme, Gas) Betrieb von Netzen (Strom und Wärme) Dienstleistungen (Beratung, Energieeinsparcontracting)

Erzeugung und Verbrauch von Strom- und Wärme in der Samtgemeinde Bardowick (Beispielstruktur) EVB Energieversorgung SG Bardowick eg (Errichtung + Betrieb + Energiedienstleistungen + -beratung) Stimmrecht 55% Stimmrecht 15% Stimmrecht 15% Stimmrecht 15% Samtgemeinde Bardowick Mindestens 7 Anteile á 1.500 Strom u. Wärmenutzer eg Ein od. mehrere Anteile á 250 Wärme- und Dachflächenanbieter eg Ein od. mehrere Anteile á 50 Bürger- und Unternehmeninvest eg (regionale Banken, Versorger, Vereine, etc.) Ein od. mehrere Anteile á 500 für Bürger und mindestens 5 Anteile bei juristischen Personen

Klimapolitische Ziele der Bundesregierung (2010)???

Gemeinnütziges Unternehmen für die Entwicklung des ländlichen Raumes Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Niedersächsische Landgesellschaft mbh