Studium des Lehramts an Grund-, Mittel- und Realschulen an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg



Ähnliche Dokumente
Praktika im Lehramtsstudium

Vom 14. März In 12 Abs. 4 Satz 2 werden die Halbsätze 2 und 3 gestrichen.

Lehramt für Sonderpädagogik (Anschluss an den Bachelor rehabilitationswissenschaftliches Profil)

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen

Organisation der Praktika für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I

LehrerIn werden. Lehramtsstudium im Überblick. SchülerInneninfotag Inge Bertelsmeier - - Sandra Boltz -

Module und Modulprüfungen im Lehramtsstudium Mathematik

Informationen zu den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengängen an der Universität Augsburg

I. Fächer / Module beim Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG LEHRAMT AN HAUPT- UND REALSCHULEN FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG

Fachspezifische Bestimmung für das Fach Katholische Religionslehre im Masterstudium für das Lehramt an Grundschulen

Lehramtsordnungen Studiengang Lehramt an Grundschulen Studiengang Lehramt an Werkreal-, Haupt und Realschulen

Einführungsveranstaltung für Erstsemester Lehramtsstudiengänge Informatik

Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (VO - B/M) Vom 27. März 2003

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus

Einführungsveranstaltung für Erstsemester Lehramtsstudiengänge Informatik

Berufsziel Lehrerin/Lehrer Lehramt an Gymnasien

Erstsemesterberatung für das Lehramt Grundschule

Mathematik Hauptfach. Veranstaltung Art P/WP ECTS PL/SL Analysis I V+Ü P 8 PL Analysis II V+Ü P 7 SL Mündliche Prüfung P 3 PL

Prüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums.

I. Fächer / Module beim Lehramt an Sonderschulen im 1. Studienabschnitt

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße Künzelsau

Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig

FAQs zum Bachelorstudiengang Psychologie PO-Version Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Psychologie

Informationsveranstaltung zum Orientierungspraktikum im Rahmen der Schulpraktischen Studien an der PH Karlsruhe

Versetzungsregeln in Bayern

SOPHIE-SCHOLL- GYMNASIUM ITZEHOE

Organisation der Praktika für das Lehramt an Gymnasien im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I

DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES

Facheinführung Mathematik

AM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012

FAQs zum Bachelorstudiengang Chemie PO-Version Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Chemie

Numerus Clausus (NC) Auswahlgrenzen der Lehramts-Studiengänge in Münster

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

LEHRAMT AN GRUNDSCHULEN (modularisiert)

Akademische Teilprüfung im zweiten Studienabschnitt des Studiums für das Lehramt an Sonderschulen (nach SPO I vom )

Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Science (M.Sc.)

AUFGABE 1. Sehen Sie das Schaubild über das deutsche Schulsystem an und und markieren Sie: richtig oder falsch.

Masterinformationsveranstaltung. 1.) Bewerbung zum Master 2.) Zulassungskriterien 3.) Prüfungen 4.) Masterarbeit

Die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe

LEHRAMT AN MITTELSCHULEN (modularisiert)

Oberstufenreform INTERAKTIVER FÄCHERPLANER

Leitfaden für die Oberstufe

(Entwurf: Fassung im LBR am beraten)

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)

Institut für Ethnologie

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften. Studienordnung

Anhang : Modulbeschreibung. 1 Geltungsbereich

Vorläufige Struktur. Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft im Staatsexamensstudiengang Lehramt für Gymnasien

Einführung für Studierende im. Bachelorstudiengang Mathematik und Anwendungsgebiete. 20. Oktober 2015 Prof. Dr. Stefan Schröer

Informationen zur Oberstufe

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG KUNSTGESCHICHTE. ARCHITEKTUR UND KUNST FACHBEREICH KULTUR- UND GEOWISSENSCHAFTEN FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG

WIRTSCHAFTSPÄDAGOGIK AN DER UNIVERSITÄT DES SAARLANDES (MASTER) Dinko Dimitrov und Ingeborg Meisberger

Die vorliegenden fachspezifischen Bestimmungen gelten für das Erweiterte Hauptfach Geschichte im 2-Fächer-Master-Studiengang.

Vom 30. Juni (Fundstelle:

Informationen zu den Abschlüssen an der RSS Witten bis zur 11. Klasse (Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr!) Stand Januar 2013

FAQ. Zulassung/Studienbeginn/Aufbaustudium

Gymnasiale Oberstufe - Kurswahl für die Qualifikationsphase

Lehramt an Berufskollegs mit der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft

Nach dem Modulhandbuch Statistik MSc bzw. Datenwissenschaft MSc, Modul Projektarbeit, gilt:

Unternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten.

Mit dem Übergang in die gymnasiale Oberstufe beginnt ein neuer Abschnitt in der Schullaufbahn:

Fragen und Antworten zum Studium Produk4on und Logis4k in Hannover nach der P02012

LEITFADEN CURRICULUM KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

I. Fächer / Module beim Lehramt an Realschulen

vom Präambel

Amtliche Mitteilungen

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-

Studiengang Landschaftsarchitektur Berufsschullehrerausbildung Garten und Landschaftsbau. Hochschule RheinMain Prof. Klaus Werk

Erstsemesterberatung für das Lehramt Grundschule

Vom TT.MM.JJJJ. Geltungsbereich

Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte Georg-August-Universität Göttingen. der Wirtschafts- und Sozialgeschichte

Erweitertes Aufnahmeverfahren und Vorbereitungskurs

Berufungsentscheidung

Übersicht über den Studiengang WiWi für das Lehramt an Realschulen (LAR)

Eckpunkte Gymnasiale Oberstufe Saar

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen

Fächerspezifische Bestimmung

Studium für das Lehramt an Grundschulen Bachelor/Master of Education (ab WS 2007/08)

(2) Der Ausschuß besteht aus drei habilitierten Mitgliedern der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die vom Fakultätsrat gewählt werden.

Geltende Regelungen Änderungsentwurf ( )

KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick. KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick. KMK-Vereinbarung zum Abitur Ein Überblick

Hinweis zur Meldung zum Ersten Staatsexamen für das Lehramt an berufsbildenden Schulen

Die Einführungsphase der Gymnasialen Oberstufe (Angaben ohne Gewähr)

Thüringer Kultusministerium

Rahmenstudienordnung für die Studienvariante Umweltsicherung

Informationen über die gymnasiale Oberstufe Qualifikationsphase

Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom

Bildungswissenschaften an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch

Vom TT.MM.JJJJ. Geltungsbereich

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD

Kurzinformation. (Stand: Dezember 2014)

I. Allgemeine Bestimmungen

Auszug aus dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Faches Geschichte, Stand WS 2007/08 HINWEISE ZU GRUNDSTUDIUM, ZWISCHENPRÜFUNG UND HAUPTSTUDIUM

Technische Universität Chemnitz

Amtliche Mitteilungen

Vom (a) Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Mehr-Fach-Bachelor) Hauptfach (HF), Nebenfach (NF) HF

Facheinführung Grundschulpädagogik Informationsveranstaltung zum Grundschullehramtsstudium an der Universität Paderborn

Transkript:

Praktikumsamt Amt für Auslandsbeziehungen Studienberatung Dr. Klaus Wild Ansprechpartner: Fr. Karais / Fr. Stocker Telefon: +49 911 5302-544 Telefax: +49 911 5302-508 E-mail: studienberatung@ewf.uni-erlangen.de Studium des Lehramts an Grund-, Mittel- und Realschulen an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Der Text dieser Informationsschrift ist nach dem aktuellen Stand vom 4. Oktober 2013 sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare Text.) Gliederung 1. Vorbemerkungen 2. Vier Säulen des Lehramtsstudiums 3. Grundlagen des modularisierten Studiums 4. Studienbereiche der Lehramtsstudiengänge Grund-, Mittel- und Realschule 1. Vorbemerkungen Im Rahmen des so genannten Bologna-Prozesses waren alle Studiengänge in europäischen Universitäten bis zum Jahr 2010 zu modularisieren. Damit einher ging auch der Erwerb universitärer Qualifikationen (Bachelor [BA] und Master [MA]). In Bayern wird, im Unterschied zu anderen Bundesländern auch noch ein Staatsexamen (bei GS, MS und RS nach 7 Semestern) gefordert. Die wichtigste Veränderung gegenüber der früheren Form des Lehramtsstudiums liegt darin, dass ab Studienbeginn alle Leistungen abgeprüft werden und die Ergebnisse für das Staatsexamen wie für den Bachelor zählen. Das bedeutet, dass es neben einer vom Freistaat Bayern neu erlassenen Lehramtsprüfungsordnung (LPO I) auch eine Universitäts-Prüfungsordnung für Lehramtsstudiengänge (LAPO) der FAU Erlangen-Nürnberg gibt. Für die Studierenden sind beide verbindlich. 1

2. Vier Säulen des Lehramtsstudiums Das Lehramtsstudium setzt sich aus vier gleichberechtigten Bereichen zusammen: 2.1 den Erziehungswissenschaften (vgl. 4.1): Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik, Pädagogische Psychologie, Gesellschaftswissenschaften (nur GS/MS), Mittelschulpädagogik (nur MS), Sozialpädagogik (nur MS) 2.2 den Fachwissenschaften (vgl. 4.2): In der GS und MS wird ein Unterrichtsfach studiert, in der RS zwei. Die möglichen Fächerkombinationen in der RS sind vorgegeben durch die LPO I (vgl. 4.2.2). 2.3 den Fachdidaktiken (vgl. 4.3): In allen Unterrichtsfächern ist die jeweils zugehörige Fachdidaktik (GS/MS/RS), in GS und MS sind in der so genannten Fächergruppe jeweils die Fachdidaktiken von drei Fächern zu studieren. In der GS gehört die Grundschuldidaktik ebenfalls zu dieser Gruppe. Auch hier gibt die LPO I die Rahmenbedingungen vor. 2.4 den Praktika (vgl. 4.4): Alle Lehramtsstudierenden haben abzulegen: - 3-wöchiges Orientierungspraktikum (siehe Bekanntmachung KM) als Zulassungsvoraussetzung für den Eintritt ins schulpädagogische Blockpraktikum (Teil 1 des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums) - 8-wöchiges Betriebspraktikum (siehe Bekanntmachung KM) - pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum, das sich in Erlangen-Nürnberg im Bereich GS und MS aus 2 Blockpraktika zusammensetzt (schulpädagogisches und fachdidaktisches Blockpraktikum) - studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum im Unterrichtsfach - zusätzliches studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum (nur bei GS/MS). 3. Grundlagen des modularisierten Studiums 3.1 Credit Points als entscheidende Maßeinheit Credit Points (= CP = Leistungspunkte = ECTS-Punkte [European Credit Transfer System]) sind ein System zur Gliederung, Berechnung und Bescheinigung des Studienaufwands. Sie sind somit ein quantitatives Maß für die Arbeitsbelastung (workload) des Studierenden, die er zur Erreichung des Studienziels benötigt. 3.2 Arbeitsbelastung der Studierenden 1 CP entspricht dabei etwa 30 Stunden Arbeitszeit. In jedem Semester soll der Studierende 30 CP = 900 Stunden Arbeitszeit erbringen. 2

Aus diesem Gesamtansatz wird dann auch die durchschnittliche wöchentliche Belastung, die bei etwa 40 Stunden liegt, berechenbar. 3.3 Module Module bestehen in der Regel aus mehreren Lehrveranstaltungen (z.b. Vorlesung + Seminar), können aber in Ausnahmefällen auch nur eine Lehrveranstaltung umfassen. In Erlangen-Nürnberg hat man sich darauf geeinigt, dass möglichst alle Module 5 CP, 10 CP oder 15 CP umfassen sollten, um ihre Kombinierbarkeit bei verschiedenen Fächern zu erleichtern. In den Lehramtsstudiengängen ist dies durch die Vorgaben der LPO I nur bedingt möglich. Die Lehrveranstaltungen eines Moduls sollen innerhalb von höchstens 2 Semestern abgeschlossen sein. 3.4 Modulgrößen Vorlesungen, Seminare, Übungen oder Praktika können eine ganz unterschiedliche Zahl von Credit Points (CP) haben, je nach geforderter Arbeitsbelastung der Studierenden Beispiel: Vorlesung (V): Einführung in die Fachdidaktik Deutsch, 2-stündig, 2 CP bedeutet, dass Sie 1 Semester lang (15 Wochen) diese Veranstaltung wöchentlich 2 Stunden besuchen. Dieser Besuch erbringt 15 x 2 = 30 Stunden. Das entspricht 1 CP. Den anderen CP (= 30 Stunden), die diese Vorlesung fordert, müssen Sie durch Vor- und Nachbereitung einbringen. Hat eine 2-stündige Vorlesung beispielsweise 5 CP, dann heißt dies, dass die Lehre in der Uni 30 Stunden, d. h. 1 CP, erfordert. Der Studierende muss dann aber 4 CP (= 120 Stunden) für Vor- und Nachbereitung aufwenden. 3.5 Prüfungen Jede im Studium erbrachte Leistung wird sofort abgeprüft, d.h. der Studierende muss ab dem 1. Semester Modulprüfungen ablegen. Diese Prüfungen können je nach Modulstruktur am Ende eines Semesters oder nach 2 Semestern abgeprüft werden. Module können in einer Prüfung als Ganzes geprüft werden: Inhalte einer Vorlesung und eines Seminars werden in einer Klausur abgefragt. Module können aber auch getrennt geprüft werden: Vorlesung und Seminar werden je gesondert geprüft. Module können benotet oder lediglich mit bestanden oder nicht bestanden bewertet werden. Alle nicht bestandenen Modulprüfungen müssen von einem Erst- und einem Zweitkorrektor beurteilt worden sein. 3.6 Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) In allen Studiengängen an der FAU Erlangen-Nürnberg werden in den ersten beiden Semestern so genannte GOP-Prüfungen gefordert. Sie erfüllen die Funktion einer Eignungsprüfung. Das Besondere dieser Modulprüfungen liegt darin, dass sie nur einmal wiederholt werden dürfen. Alle späteren Prüfungen dürfen dagegen zweimal wiederholt werden. 3

Ablauf der GOP-Prüfungen: Jeder Studierende muss bis zum Ende des 3. Studiensemesters mindestens 40 CP als GOP- Prüfung abgelegt haben. Ab dem 1. Semester sind alle angebotenen Module GOP-fähig. Es gilt nur folgende Einschränkung: GS/MS: Jeder Studierende des Lehramts an GS/MS muss die in der Fachprüfungsordnung seines Unterrichtsfachs vorgeschriebenen Module, mindestens 1 Modul aus den Erziehungswissenschaften und mindestens 1 Modul aus der Fachdidaktik (eines Fachs der Fächergruppe oder des Unterrichtsfachs) nachweisen. RS: Jeder Studierende des Lehramts an RS muss die in der Fachprüfungsordnungen seiner Unterrichtsfächer vorgeschriebenen Module und mindestens 1 Modul aus den Erziehungswissenschaften oder 1 Modul aus den Fachdidaktiken nachweisen. Wichtig: Am Ende des 3. Semesters (also auch nach Ablegung der Wiederholungsprüfung für evtl. nicht bestandene Module des 2. Semesters) wird über das elektronische Prüfsystem Mein Campus kontrolliert, ob die 40 CP für die GOP-Prüfungen vorliegen. Wird dieses Ziel nicht erreicht, bedeutet dies möglicherweise das Ende des Studiums in diesem Studiengang, zumindest aber in einem Unterrichtsfach. 3.7 Studiendauer Studierende aller 3 Lehrämter (GS/MS/RS) erwerben nach 6 Semestern (180 CP) den Bachelor of Education (B. Ed). Dieser Titel wird auf Antrag des Bewerbers beim zuständigen Prüfungsamt nach dem 7. Semester verliehen. Das Studium wird nach dem 7. Semester (210 CP) mit der 1. Staatsprüfung für das gewählte Lehramt abgeschlossen. Die zweite Phase der Ausbildung dauert in der Regel 24 Monate und erfolgt außerhalb der Universität in Ausbildungsseminaren bzw. Seminarschulen. Den Abschluss dieses Vorbereitungsdienstes bildet die 2. Staatsprüfung. Das Gesamtergebnis beider Staatsprüfungen entscheidet über die Anstellung im staatlichen Schuldienst. 3.8 Studienplan Das Studium für GS, MS und RS ist vom Ablauf her im Unterschied zu anderen Studiengängen nicht allzu eng festgelegt. Dies hat damit zu tun, dass bei ca. 10 zu studierenden Fächern strenge Festlegungen nicht möglich und sinnvoll wären. So sind vom einzelnen Studierenden lediglich die Vorgaben zu beachten, die einzelne Fächer vorgeben. Eine weitere Strukturierung des Studienablaufs ergibt sich durch die GOP-Prüfungen, die in den ersten beiden Semestern zu absolvieren sind. Sollten Studierende im 2. Semester ohne eigenes Verschulden nicht für ein Pflichtmodul (GOP!) zugelassen werden, so haben sie dies umgehend dem zuständigen Fachvertreter mitzuteilen. Jedem Studenten muss es möglich sein, die von ihm geforderte Anzahl an CP im Rahmen der GOP sowie die ungefähre Richtgröße von 30 CP pro Semester insgesamt zu erbringen. Werden in einem Bereich parallel mehrere gleichwertige Module angeboten, besteht kein Rechtsanspruch darauf, ein gewünschtes Modul ablegen zu dürfen. 4

3.9 Verteilung der Credit-Points in den verschiedenen Lehramtsstudiengängen 3.9.1 Verteilung der Credit-Points im Lehramt MS und GS an der FAU Erlangen Nürnberg vgl. MS GS 4.2.1 Unterrichtsfach Fachwissenschaft 54 CP 54 CP Fachdidaktik 12 CP 12 CP 4.3.2 Fächergruppe --- 4.3.1 GS-Did: 37 CP* 3 Fächer je 20 CP 60 CP 3 Fächer je 11 33 CP 4.1 Erziehungswissenschaften 4.1.1 Allg. Pädagogik 10 CP 10 CP Schulpädagogik 8 CP 10 CP Päd. Psychologie 15 CP 15 CP 4.1.3 Haupt-/Mittelschulpädagogik 6 CP --- Sozialpsychologie 4 CP --- Berufsfeld 2. Phase 4 CP --- 4.1.2 Gesellschaftswissenschaften 8 CP 8 CP 4.4 Praktika 4.4.1.1 Pädagogisch-didakt. Schulpraktikum -Schulpädagogisches 3 CP 3 CP Blockpraktikum -Fachdidaktisches Blockpraktikum 3 CP 3 CP 4.4.1.2 Studienbegl. fachdid. Praktikum 3 CP 3 CP + Begleitveranstaltung 2 CP 2 CP 4.4.1.3 Zus. stud.begl. fachdid. Praktikum 3 CP (aus GS-Did. 37 CP)* 4.1.3 Patenschaften/ Betreuung 5 CP --- Schriftliche Hausarbeit/ Zulassungsarbeit 10 CP 10 CP Freier Bereich --- 10 CP 210 CP 210 CP 5

3.9.2 Verteilung der Credit-Points im Lehramt RS an der FAU Erlangen-Nürnberg vgl. 4.2.2 1. Unterrichtsfach Fachwissenschaft Fachdidaktik 4.2.2 2. Unterrichtsfach Fachwissenschaft Fachdidaktik RS 60 CP 12 CP 60 CP 12 CP 4.1 Erziehungswissenschaften Allg. Pädagogik Schulpädagogik Päd. Psychologie 10 CP 10 CP 15 CP 4.4.2 Praktika 4.4.2.1 Pädagogisch-didakt. Schulpraktikum 6 CP 4.4.2.1 Studienbegl. fachdid. Praktikum 5 CP (aus freiem Bereich) Schriftliche Hausarbeit/ Zulassungsarbeit 10 CP Freier Bereich 10 CP 210 CP Kommentar zu den Credit-Points (CP) in den 3 Studiengängen: Die in der oben vorgestellten Übersicht angegebene Zahl an Credit Points muss in jedem Bereich mindestens erbracht werden. Die in GS und RS vorhandenen 10 CP im freien Bereich können von jedem Studierenden nach eigener Wahl eingebracht werden. Häufig werden dafür wohl Examenskurse u. ä. gewählt. Es steht Studierenden frei, mehr als die geforderten CP einzubringen. Für die Gesamtnote bringt dies aber keine Vorteile. 6

4. Studienbereiche der Lehramtsstudiengänge Grund-, Mittel- und Realschule 4.1 Erziehungswissenschaftliches Studium (EWS) (vgl. 32 LPO I) Für diesen Bereich sind an der FAU Erlangen-Nürnberg insgesamt 35 CP bei RS bzw. 41 CP bei MS bzw. 43 CP bei GS nachzuweisen. 4.1.1 Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik und Pädagogische Psychologie für GS, MS und RS Im Vorlesungsverzeichnis finden Sie alle Lehrveranstaltungen für GS, MS und RS (Kennzeichnung LAEW): Allgemeine Pädagogik: 10 CP (2 Module à 5 CP) Schulpädagogik: (GS/RS) 10 CP (1 Modul à 10 CP) (HS/MS) 8 CP (1 Modul à 8 CP) (ergänzt durch Modul Mittelschulpädagogik) Pädagogische Psychologie: 15 CP (2 Module à 5 CP und 10 CP) 4.1.2 Gesellschaftswissenschaften für GS und MS ( 32 Abs.1 Nr.2,3 LPO I) Die für die Lehrämter an GS und MS geforderten 8 CP können in folgenden Fächern erbracht werden: Landes-/Volkskunde oder Politikwissenschaft oder Soziologie oder ev. bzw. kath. Theologie oder Philosophie 4 CP 4 CP 4 CP 4 CP 4 CP Es gelten folgende Einschränkungen: a) Für Lehramt GS/MS muss von diesen beiden Modulen eines aus dem Bereich evangelische bzw. katholische Religion oder Philosophie gewählt werden ( 32 Abs.1 Nr.1c LPO I). b) Studierende der Lehrämter GS/MS, die evangelische Religion als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe bzw. katholische Religion in der Fächergruppe wählen, haben beide Module aus dem Bereich evangelische bzw. katholische Religionslehre zu erbringen. Das Staatsexamen in Erziehungswissenschaft, eine Klausur in einem der drei großen Fächer (Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik, Pädagogische Psychologie), kann, sobald alle Modulprüfungen (35 CP für RS, 41 CP für MS, 43 CP für GS (vgl. 4.1.1 und 4.1.2)) sowie das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum erfolgreich absolviert sind (vgl. 32 Abs. 1 LPO I), nach dem 4. Semester oder später abgelegt werden. 7

4.1.3 Modellversuch Haupt-/Mittelschullehrkraft Die an der FAU Erlangen-Nürnberg eingeschriebenen Studierenden des Lehramts an MS haben zusätzlich zu den bereits genannten 41 CP (33 CP + 8 CP) folgende Module einzubringen: Mittelschulpädagogik 6 CP (mit insgesamt 3 Seminaren) Sozialpsychologie 4 CP (mit insgesamt 2 Seminaren) Projektmodul Fördern, Forschen, Lernen 5 CP (mit Begleitseminar, siehe 4.4.1.4) Seminarmodul Berufsfeld 2. Phase 4 CP (Blockseminar) 4.2 Studium eines Unterrichtsfaches einschließlich seiner Didaktik ( 39-58 LPO I) Für diesen Bereich beträgt der Studienumfang in den Lehrämtern GS/MS: Fachwissenschaft 54 CP Fachdidaktik 12 CP RS: Fachwissenschaft 1. und 2. Fach je 60 CP Fachdidaktik 1. und 2. Fach je 12 CP Im Vorlesungsverzeichnis finden sich die Lehrveranstaltungen unter folgender Kennzeichnung: LAFN (Fachwissenschaftlicher Teil) sowie unter LADIDG (Didaktik der Grundschule) LADIDH (Didaktik Mittelschule) LADIDF (Fachdidaktik Lehramt) Die jeweils geeigneten Module sind an der Modulbeschreibung zu erkennen. 4.2.1 Lehramt an Grund- und Mittelschulen Zur Auswahl als Unterrichtsfach und seiner Didaktik mit 54 CP für Fachwissenschaft sowie 12 CP für Fachdidaktik stehen hier folgende Fächer: - Biologie (Zulassungsverfahren, hochschulinterner NC; Bewerbung an die Zulassungsstelle der Universität Erlangen-Nürnberg bis 15.07. eines Jahres; Teile des Studiums in Erlangen) - Chemie (Teile des Studiums in Erlangen) - Deutsch (Kenntnis in einer Fremdsprache) - Englisch (Kenntnisse in Latein oder einer romanischen Fremdsprache auf Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen ) - Erdkunde - Evangelische Religionslehre - Geschichte (Kenntnisse in zwei Fremdsprachen) - Mathematik - Physik - Sozialkunde Für die Unterrichtsfächer Kunst, Musik und Sport sind Eignungsprüfungen vor der Zulassung zum Studium zu bestehen. 8

Zu den Eignungsprüfungen: - Kunsterziehung: Zulassungsgesuch und eine Mappe mit Probearbeiten bis 15.06. eines Jahres an den Lehrstuhl für Kunsterziehung im Department Fachdidaktiken der FAU; Termin der Eignungsprüfung ist dort zu erfahren; frühzeitige persönliche Vorstellung wird empfohlen (Tel.: 0911/5302-521). - Musik: Anmeldung mit Angabe des Instrumentes und der angestrebten Schulart bis 15.06. eines Jahres am Lehrstuhl für Musikerziehung im Department Fachdidaktiken der FAU; Termin der Eignungsprüfung ist dort zu erfahren (Tel.: 0911/5302-547). - Sport: Onlineanmeldung bis jeweils 01.06. eines Jahres unter: http://www-sporteignungstest.uni-regensburg.de 4.2.2 Lehramt an Realschulen Studium von zwei Unterrichtsfächern und jeweils ihrer Didaktik mit je 60 CP Fachwissenschaft sowie je 12 CP Fachdidaktik. Folgende Fächerverbindungen sind in Erlangen-Nürnberg studierbar (Verbindungen, die aus stundenplantechnischen Gründen an der FAU Erlangen-Nürnberg voraussichtlich zu längeren Studienzeiten führen können, sind mit gekennzeichnet ): 1. Biologie, Chemie 2. Chemie, Englisch Chemie, Mathematik Chemie, Physik 3. Deutsch, Englisch Deutsch, Französisch Deutsch, Geographie Deutsch, Geschichte Deutsch, Kunst Deutsch, Mathematik Deutsch, Musik Deutsch, Physik Deutsch, evangelische Religionslehre Deutsch, Sport 4. Englisch, Französisch Englisch, Geographie Englisch, Geschichte Englisch, Informatik Englisch, Kunst Englisch, Mathematik Englisch, Musik Englisch, Physik Englisch, evangelische Religionslehre Englisch, Sport Englisch, Wirtschaftswissenschaften 5. Französisch, Geographie 9

6. Geographie, Wirtschaftswissenschaften 7. Informatik, Mathematik Informatik, Physik Informatik, Wirtschaftswissenschaften 8. Kunst, Mathematik 9 Mathematik, Musik Mathematik, Physik Mathematik, evangelische Religionslehre Mathematik, Sport Mathematik, Wirtschaftswissenschaften 10. Musik, evangelische Religionslehre Musik, Physik Musik, Sport 11. Sozialkunde, Wirtschaftswissenschaften 12. Sport, Wirtschaftswissenschaften Die Fächer Wirtschaftswissenschaften, Sport, Informatik und Französisch können nur in Erlangen studiert werden, die Fächer Musik und Kunsterziehung nur in Nürnberg, die anderen Fächer meist an beiden Orten. In den Fächern Biologie und Geographie bestehen Zulassungsbeschränkungen, teilweise für alle Semester (Biologie), teilweise nur für Studienanfänger. 4.3 Didaktikfächer für Lehramt GS und LA MS 4.3.1 Lehramt an Grundschulen: Didaktik der Grundschule Die hier insgesamt zu erbringenden 70 CP verteilen sich folgendermaßen: 37 CP sind für den Bereich der Grundschulpädagogik und -didaktik zu erbringen. Diese verteilen sich a) auf 3 Module mit insgesamt 17 CP auf die Grundschulpädagogik b) auf 2 Module mit insgesamt 10 CP auf den Sachunterricht sowie c) auf 2 Module mit insgesamt 10 CP auf den Schriftspracherwerb In den Modulen sind 3 CP für das zusätzliche studienbegleitende Praktikum enthalten. 10

Auf den Wahlpflichtbereich der Didaktik der Unterrichtsfächer der GS entfallen insgesamt 33 CP und zwar 11 CP je Fach. Deutsch 11 CP 3 Module Mathematik 11 CP 2 Module Musik oder Kunsterziehung oder Sport 11 CP mehrere Module Wird als Unterrichtsfach Deutsch oder Mathematik gewählt, so wird dieses in der Grundschule ersetzt durch ein weiteres Unterrichtsfach oder durch Didaktik des Deutschen als Zweitsprache (DiDaZ), nicht jedoch durch Englisch oder durch ein musisches Fach. Wird ein musisches Unterrichtsfach (Musik, Kunsterziehung oder Sport) gewählt, so ist das musische Fach durch ein weiteres Unterrichtsfach oder durch DiDaZ, nicht jedoch durch Englisch zu ersetzen. 4.3.2 Lehramt an Mittelschulen Studium der Didaktiken einer Fächergruppe einschließlich ihrer fachwissenschaftlichen Grundlagen (vgl. 37 u. 38 LPO I) Für diesen Bereich sind insgesamt 60 CP zu erbringen und zwar 20 CP für jedes der 3 Fächer. Die zu erbringenden Module in den einzelnen Fächern können aus der Fachprüfungsordnung entnommen werden. Wahlmöglichkeiten bei der Zusammenstellung der Fächer entweder 1. Deutsch + Erdkunde + Musik oder Geschichte oder Kunsterziehung oder Sozialkunde oder Sport oder Arbeitslehre oder ev./kath. Religionslehre oder DiDaZ oder 2. Mathematik + Biologie + Musik oder Physik oder Kunsterziehung oder Arbeitslehre oder Sport oder Chemie oder ev./kath. Religionslehre oder DiDaZ In jedem gewählten Fach müssen 20 CP erbracht werden. Einschränkend gilt: Das Unterrichtsfach (vgl. 4.2) kann nicht noch einmal in der Fächergruppe gewählt werden. Ist Deutsch als Unterrichtsfach gewählt, so ist es durch ein soziokulturelles Fach zu ersetzen, ist Mathematik als Unterrichtsfach gewählt, so ist es durch ein naturwissenschaftliches Fach zu ersetzen; beide können auch durch Arbeitslehre ersetzt werden, nicht jedoch durch DiDaZ. Wird ein musisches Unterrichtsfach (Kunst, Musik, Sport) oder Evangelische Religionslehre gewählt, so kann das 3. Didaktikfach durch ein anderes der genannten Fächer ersetzt werden, nicht jedoch durch Englisch. 11

4.4 Schulpraktische Studien ( 34 LPO I) Folgende Praktika sind für alle Lehrämter ohne Anrechnung von CP verpflichtend: 1. Orientierungspraktikum (ohne CP, siehe Bekanntmachung KM): Es sollte möglichst vor dem 1. Semester abgelegt werden, da seine Ablegung eine Zulassungsvoraussetzung für das Schulpädagogische Blockpraktikum (1. Teil des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums) darstellt. Das Orientierungspraktikum dauert 3 Wochen. Es muss mindestens 1 Woche in der später gewählten Schulart absolviert worden sein. 2. Betriebspraktikum (ohne CP, siehe Bekanntmachung KM): Das Praktikum kann in Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieben im In- oder Ausland abgeleistet werden. Das Praktikum dauert 8 Wochen. Sonderbedingungen finden sich beim Lehramt RS. 4.4.1 Lehramt an Grund- und Mittelschulen Neben Orientierungs- und Betriebspraktikum sind verpflichtend: 4.4.1.1 Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum Es setzt sich zusammen aus: schulpädagogischem Blockpraktikum und fachdidaktischem Blockpraktikum (3 CP) (3 CP) Schulpädagogisches Blockpraktikum Es sollte nach dem 1. oder 2. Semester besucht werden, da es als GOP-Prüfung gewählt werden kann. Dauer: 15 Tage Der Besuch der vorbereitenden Vorlesung (3 CP) mit Basisseminar (3 CP) ist verpflichtend (Gesamtmodul muss nicht abgeschlossen sein). Fachdidaktisches Blockpraktikum Das Praktikum kann frühestens nach dem 2. Semester und sollte spätestens nach dem 4. Semester abgelegt werden. Dauer: 15 Tage Es kann nach eigener Wahl in einem der 3 Fächer aus der Fächergruppe abgelegt werden. 4.4.1.2 Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum Das Praktikum (3 CP) findet mit verpflichtender Begleitveranstaltung (2 CP) statt. Dieses Praktikum wird im Unterrichtsfach abgeleistet und wird nur im WS mittwochs angeboten. Es sollte im 3. oder 5. Studiensemester abgelegt werden. Die dazugehörige Begleitveranstaltung findet in der Hochschule statt. 4.4.1.3 Zusätzliches studienbegleitendes Praktikum Dieses Praktikum (3 CP) ist stets das letzte Praktikum und wird im WS mittwochs angeboten. Es findet für das Lehramt GS stets in 1./2. Klassen statt und wird von der Grundschuldidaktik betreut. 12

Beim Lehramt MS kann das Praktikum in einem der 3 Fächer aus der Fächergruppe abgelegt werden. Es darf nicht das gleiche Fach wie im Fachdidaktischen Blockpraktikum sein. Das zusätzliche studienbegleitende Praktikum kann nur im 5. oder 7. Semester abgeleistet werden. Es hängt vom jeweils gewählten Fach ab, ob eine Begleitveranstaltung angeboten wird. Die Anmeldung für alle Praktika von GS/MS erfolgt im Praktikumsamt in der Regensburger Straße 160. Bitte Aushänge beachten! 4.4.1.4 Lehramt an Mittelschulen Projektmodul Fördern, Forschen, Lernen (5 CP) Das Projektmodul bietet verschiedene Möglichkeiten, theoretisches Wissen aus Vorlesungen und Seminaren im Berufsfeld begleitet anzuwenden. Sowohl die Arbeit im Team mit anderen Studierenden und mit Schülergruppen an Kooperationsschulen, als auch das intensive Kennenlernen und die Förderung von Mittelschülern stehen hierbei im Vordergrund. 4.4.2 Lehramt an Realschulen Neben Orientierungs- und Betriebspraktikum (ohne CP) sind folgende Praktika verpflichtend: 4.4.2.1 pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum Dieses Praktikum ist nach dem ersten, spätestens nach dem dritten Semester zu beginnen. Es ersetzt die alten schulpädagogischen und fachdidaktischen Blockpraktika. Das Praktikum umfasst mindestens 150 Wochenstunden, die die Studierenden über höchstens zwei aufeinander folgende Schulhalbjahre verteilen können. Die Studierenden sollen durch dieses Praktikum in die Schulpraxis und Fachpraxis eines Unterrichtsfaches eingeführt werden. Dabei sollen die Studierenden die Aufgabenfelder einer Lehrkraft insbesondere unter pädagogisch-didaktischen Gesichtspunkten kennen lernen. Dabei sollen auch fachdidaktische Ansätze zum Tragen kommen. Das Praktikum kann aus organisatorischen Gründen in Mittelfranken nur im Frühjahr begonnen werden. Der jeweils genaue Beginn des Praktikums wird Ihnen im Zuweisungsschreiben mitgeteilt. Direkt vor Praktikumsbeginn findet ein verpflichtender Grundkurs zur Einführung als zweitägige Blockveranstaltung in der vorlesungsfreien Zeit statt. Der erste Praktikumstag ist für alle Studierenden verbindlich. Die weitere Gestaltung des Praktikums ist den Studierenden in enger Absprache mit der Schulleitung bzw. dem/der von ihr benannten Praktikumsorganisator/in überlassen. Bis zum Endtermin muss das Praktikum abgeschlossen sein. Anmeldung: a) Die Anmeldung erfolgt online unter www.realschule.bayern.de/mf/praktikumsamt/ b) Die Anmeldung muss dem Praktikumsamt bis spätestens 01. Dezember vor dem jeweiligen Praktikumszeitraum vorliegen. c) Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt. 13

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach Eingangsdatum. Nach erfolgter, rechtzeitiger Anmeldung erhalten die Praktikumsbewerber die Zuweisung zu einer bestimmten Praktikumsschule. Diese wird bis spätestens vier Wochen vor Praktikumsbeginn versandt. Dabei werden Ortswünsche nach Möglichkeit berücksichtigt; ein Anspruch besteht jedoch nicht. Telefonische Anfragen bezüglich des Bearbeitungsstandes und der Schule können aus organisatorischen Gründen nicht beantwortet werden. Weitere Bestimmungen: a) Bei Antritt des Praktikums legt der Praktikumsteilnehmer den Nachweis über die Ableistung des Orientierungspraktikums bei der Praktikumsschule vor. Bei fehlendem Nachweis darf der /die Studierende das Praktikum nicht antreten. b) Während der Ableistung des Praktikums ist für die Studierenden der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gemäß 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII gegeben. c) Der Rektor / die Rektorin der Schule und der/die Praktikumslehrer/in sind den Praktikanten gegenüber hinsichtlich ihrer schulischen Tätigkeit weisungsbefugt. Bescheinigung: Die Schulleitung stellt der bzw. dem Studierenden nach erfolgreichem Abschluss eines Praktikums unter Mitzeichnung der Praktikumslehrerin bzw. des Praktikumslehrers eine Bescheinigung aus, die die Durchführung eines ausführlichen Beratungsgespräches bestätigen und das Dienstsiegel der Praktikumsschule enthalten muss. Zur Eintragung der ECTS-Punkte in Mein Campus wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt der FAU Erlangen-Nürnberg, Halbmondstr. 6-8, 91054 Erlangen. 4.4.2.2 Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum Die Studierenden sollen durch dieses wöchentlich vier Unterrichtsstunden (inkl. einer Beratungsstunde) umfassende Praktikum während der Vorlesungszeit eines Semesters vertieft in die Fachpraxis des gewählten Unterrichtsfaches eingeführt werden. Der Praktikumstag ist je nach gewähltem Fach unterschiedlich. Die dazu nötige Begleitveranstaltung wird von der Universität in vielen Fächern nur im Wintersemester angeboten. Damit finden in manchen Studienfächern die studienbegleitenden fachdidaktischen Praktika nur im Wintersemester statt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Meldung: a) Die Anmeldung erfolgt online unter http://www.realschule.bayern.de/mf/praktikumsamt/. b) Die Anmeldung muss für das folgende Wintersemester und das Sommersemester des Folgejahres bis spätestens 15. April eines Jahres erfolgen. Zuweisung: Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach Eingangsdatum. Nach erfolgter, rechtzeitiger Anmeldung erhalten die Praktikumsbewerberinnen und Praktikumsbewerber die Zuweisung zu einer bestimmten Praktikumsschule. Diese wird grundsätzlich erst nach Anmeldeschluss versandt. Ortswünsche sind hier nicht möglich, da die Praktikumsgruppen an festen Praktikumsschulen installiert sind. Eine Abweichung ist hier nicht möglich. Telefonische Anfragen bezüglich des Bearbeitungsstandes und der Schule können aus organisatorischen Gründen nicht beantwortet werden, da Anzahl und Ort der Gruppen erst nach Anmeldeschluss festgelegt werden kann. 14

Weitere Bestimmungen: a) Während der Ableistung des Praktikums ist für die Studierenden der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gemäß 539 Abs. 14 RVO gegeben. b) Die Direktorin bzw. der Direktor der Schule und die Praktikumslehrerin bzw. der Praktikumslehrer sind den Praktikantinnen und Praktikanten gegenüber hinsichtlich der schulischen Tätigkeiten weisungsbefugt. Bescheinigung: Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter der Schule stellt dem Studierenden nach erfolgreichem Abschluss eines Praktikums unter Mitzeichnung der Praktikumslehrerin bzw. des Praktikumslehrers eine Bescheinigung aus. Die Bescheinigung über die Ableistung des studienbegleitenden Praktikums gilt nur in Verbindung mit der Bescheinigung über den Besuch der begleitenden Lehrveranstaltung. Zur Eintragung der ECTS-Punkte in Mein Campus wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt der FAU Erlangen-Nürnberg, Halbmondstr. 6-8, 91054 Erlangen. Das Praktikum (3 CP) findet mit verpflichtender Begleitveranstaltung (2 CP) statt. Dieses Praktikum soll möglichst nicht vor dem 3. und nicht nach dem 5. Semester stattfinden. Dieses Praktikum ist in einem der beiden Unterrichtsfächer abzuleisten. Die Entscheidung über das Fach trifft der Studierende selbst. Für Orientierungs- und Betriebspraktikum bewerben sich Studierende direkt an den Realschulen und in den Betrieben. 4.5 Schriftliche Hausarbeit ( 29 LPO I) Die schriftliche Hausarbeit erbringt 10 CP. Der relativ geringe Anteil von 10 CP steht in Spannung zum Gewicht, das die schriftliche Hausarbeit im 1. Staatsexamen hat, nämlich etwa 11%. Das Thema soll spätestens 1 Jahr vor der Anmeldung zur Prüfung, also am Ende des 4. Semesters mit einem Dozenten, der die Arbeit dann betreut, vereinbart werden. Sie kann bei den Lehrämtern für GS, MS und RS im erziehungswissenschaftlichen Bereich, im Unterrichtsfach oder in einem Fach aus der Fächergruppe angefertigt werden. 4.6 Zusätzliche Leistungsanforderungen der LPO I Für die folgenden Leistungen werden keine Punkte vergeben. Jeder Studierende des Lehramts an GS/MS hat bei der Meldung zum 1. Staatsexamen folgende zusätzliche Leistungen nachzuweisen: 4.6.1 Betriebspraktikum siehe unter Punkt 4.4. 4.6.2 Fremdsprachliche Qualifikationen in Englisch in GS/MS Nachweis auf der Stufe B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen ( 36 Abs. 1 Nr. 2, 38 Abs. 1 Nr. 4 LPO I) Studierende, die das Abitur im Rahmen des neunjährigen Gymnasiums in Bayern erworben haben, erreichen das geforderte Niveau nur dann, wenn sie Englisch im Grundkurs bis zum Ende der 13. Jahrgangsstufe fortgeführt haben. Studierende, die das Abitur im Rahmen des achtjährigen Gymnasiums erworben haben, erreichen das geforderte B2-Niveau am Ende der 11. Jahrgangsstufe. 15

4.6.3 Falls Sport in der Didaktikgruppe GS und MS gewählt wird: - Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze - Deutsches Sportabzeichen in Bronze - erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (mind. 16 Stunden) - Teilnahme an einer Winter- oder Sommersportwoche ( 36 Abs. 1 Nr. 9, 38 Abs. 1 Nr. 7 LPO I) 4.6.4 Falls Kunst in der Didaktikgruppe GS oder MS gewählt wird: 3-tägiges Blockseminar aus dem Bereich Gestalten im Schulalltag. ( 36 Abs.1 Nr. 8, 38 Abs. 1 Nr. 6 LPO I) 4.6.5 Basisqualifikation im Fach Musik in GS: - wenn Musik nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt ( 36 Abs. 1 Nr. 3) 4.6.6 Basisqualifikation im Fach Kunst in GS: - wenn Kunst nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt ( 36 Abs. 1 Nr. 4) 4.6.7 Basisqualifikation im Fach Sport in GS: - wenn Sport nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt ( 36 Abs. 1 Nr. 5) 4.6.8 Basisqualifikation im Fach Sport in MS - wenn Sport nicht als Unterrichtsfach oder in der Fächergruppe gewählt ( 38 Abs. 1 Nr. 5 LPO I) Diese zusätzlichen Qualifikationen sind bis zur Meldung zum 1. Staatsexamen nachzuweisen! 16