Die Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A und B.

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Transkript:

Die Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A und B. Brandschutzordnung Teil A gilt für alle Mitarbeitenden im Johanniswall 4 und für Besucher gilt für alle Mitarbeitenden im Johanniswall 4 Brandschutzordnung Teil B o o o Brandverhütung Brand entdecken Sich selbst und andere in Sicherheit bringen

Brandschutzordnung Teil A -gilt für alle Mitarbeitenden im Johanniswall Brände verhüten Verhalten im Brandfall bewahren Brand melden Feuerwehr Notruf 0112 HSD informieren unter In Sicherheit bringen -Hilflose mitnehmen Türen schließen Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen Keinen Aufzug benutzen Auf Anweisungen achten Löschversuch unternehmen

Brandschutzordnung Teil B - gilt für alle Mitarbeitenden im Johanniswall 4 Brandverhütung Verbote von offener Flamme und Rauchen sind einzuhalten. Brennende Kerzen dürfen nie unbeaufsichtigt sein - auch nicht kurzzeitig. Beschädigte Elektrogeräte sind vom Stromnetz zu trennen und außer Betrieb zu nehmen. Privat mitgebrachte elektrische Geräte müssen sicherheitstechnisch in Ordnung sein. Sie sin d bei bet rieblichen Überprüfungen von Elektrogeräten mit einzubringen. Kaffeemaschinen und Wassererhitzer dürfen nur dann neu aufgestellt werden, wenn sie über eine Abschaltautomatik verfügen. (Entsprechende private Geräte dürfen nur in Teeküchen und Pausenräumen aufgestellt werden. ) Feuer- und Rauchschutztüren müssen geschlossen sein, z. B. Türen zu Treppenräumen, Kellergeschossen, nicht ausgebauten Dachräumen, Lagerräumen und Türen zur Flurunterteilung. Einige Feuer- und Rauchschutztüren sind mit einem besonderen Haltemechanismus ausgestattet, der die aufgeschlagene Tür zufallen lässt, sobald ein angeschlossener Sensor Rauch registriert. Diese Türen dürfen offen stehen und sind erst nach Dienstende zu schließen.

Keinesfalls dürfen Feuer- und Rauchschutztüren durch Unterlegkeile oder Ähnliches offen gehalten werden. Türen im Verlauf von Fluchtwegen und Notausgänge dürfen nicht abgeschlossen sein. In Flucht- und Rettungswegen und vor Notausgängen dürfen keine Gegenstände abgestellt oder gelagert werden. Flucht- und Rettungswege sind in ihrer vollen Breite frei zu halten. Zufahrten und Aufstellflächen für Feuerwehr- und Einsatzfahrzeuge sind frei zu halten. Entsprechende Bodenmarkierungen für Parkflächen sind zu beachten. Sicherheitskennzeichnungen, Brandbekämpfungs- und Rettungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verstellt werden. Mach en Sie sich mit dem Standort der zu Ihrem Arbeitsplatz nächstgelegenen Löscheinrichtung vertraut. Lesen Sie den Aufdruck, der den Gebrauch erklärt. Haben Sie die Gebrauchserklärung verstanden? Ansonsten fragen Sie die Hausverwaltung oder Ihren Sicherheitsbeauftragten.

Brand entdecken Ruhe bewahren Aus Panik und Hast erwachsen Irrtümer und Unfälle. Versuchen Sie, ruhig zu bleiben und mit beizutragen, dass die Situation unter Kontrolle bleibt. Melden Sie einen entdeckten Brand sofort dem HSD, App. 1111 Der HSD benötigt folgende Angaben : WER WAS meldet? ist passiert? WIEVIELE Personen sind betroffen oder verletzt? wo ist etwas passiert? Beenden Sie das Telefonat erst, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Merken Sie sich deshalb die besonders die folgende Verhaltensregel: WARTEN auf Rückfragen! Der HSD informiert die Mitarbeitenden über die Lautsprecheranlage. Die Druckknopfmelder in den Treppenhäusern lösen einen Alarm bei der Feuerwehr aus und ebenfalls einen Alarm im Haus. Versuchen Sie den Brand zu löschen, wenn dies ohne Gefährdung der eigenen Person möglich ist.

Sich selbst und andere in Sicherheit bringen Ruhe bewahren Aus Panik und Hast erwachsen Irrtümer und Unfälle. Versuchen Sie, ruhig zu bleiben und mit beizutragen, dass die Situation unter Kontrolle bleibt. Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen. Befolgen Sie eventuell durchgegebene Verhaltenshinweise. Fenster schließen. Türen schließen, aber nicht abschließen. Schließen Sie vertrauliches Schriftgut ein und nehmen Sie Ihre persönlichen Wertsachen mit, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Verlassen Sie das Gebäude. Verlassen Sie es auf dem kürzesten Weg, wenn Sie keine anderen Anweisungen erhalten (Lautsprecheransage). Die Fluchtwegkennzeichnungen weisen Ihnen den Weg zum nächstgelegenen Ausgang. Folgen Sie den Hinweisen der Stockwerkbeauftragten. @ Benutzen Sie keine Aufzüge. Sollten Sie aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sein, wenden Sie sich bitte an A 114. Helfen Sie verletzten Personen. Begleiten Sie hausfremde Besucher zum Ausgang.

Brennt eine Person, wird das Feuer erstickt, indem die Person auf den Boden gelegt, in Textilien gewickelt und dann hin und hergewälzt wird (keinesfalls Kunststofftextilien). Im Notfall kann auch ein Feuerlöscher Leben retten (Wasser- oder Pulverlöscher). Von unten nach oben löschen. Den Strahl nicht auf die Augen richten. Rauch steigt nach oben. Verqualmte Räume gebückt verlassen. Bei versperrtem Fluchtweg an der nächsten Gebäudeöffnung deutlich auf sich aufmerksam machen Finden Sie sich auf dem Sammel latz Nach dem Eintreffen der Feuerwehr sind deren Anweisungen zu befolgen. Behindern Sie die Rettungskräfte nicht.