Die Prüfung des Netzentwicklungsplans durch die Bundesnetzagentur



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Überprüfung des Netzentwicklungsplans

Transkript:

Die Prüfung des Netzentwicklungsplans durch die Bundesnetzagentur Achim Zerres, Abteilungsleiter Energie Meerbusch, 06.03.2014 www.bundesnetzagentur.de

Wo stehen wir heute im Prozess? 1. Entwurf durch Netzbetreiber 3. Entwurf durch Netzbetreiber 5. Entwurf der BNetzA Aktueller Stand 7. Antrag durch Netzbetreiber 9. Antrag durch Netzbetreiber 2. Genehmigung durch BNetzA 4. Bestätigung durch BNetzA 6. Gesetz von Bundestag und Bundesrat 8. Entscheidung durch BNetzA 10. Planfeststellung durch BNetzA Energiewirtschaftliche Bedarfsermittlung Planung konkreter Vorhaben 2

Erstellung Netzentwicklungsplan die einzelnen Arbeitsschritte Maßnahmen für eine bedarfsgerechten Netzausbau 10 Jahre 20 Jahre NOVA-Prinzip: Netz- Optimierung vor Verstärkung vor Ausbau 3

Szenarien der Netzplanung Szenario Möglicher Entwicklungspfad der Energieerzeugung und des Energieverbrauchs für die nächsten zehn bzw. zwanzig Jahre (Basis für Netzberechnungen) Szenario A: Moderater Ausbau der erneuerbaren Energien Koalitionsvertrag: EE-Vorgaben des neuen Koalitionsvertrags skaliert auf die Zieljahre 2024 und 2025 Szenario B : Mittlerer Ausbau der erneuerbaren Energien Szenario C : höchst ambitionierter Ausbau der Erneuerbaren Energien auf Basis der bisherigen politischen Ziele der Bundesländer 4

NEP 2014: was ist neu? Ziele der Bundesregierung für den Strommarkt Kabinettsbeschluss: Meseberg 21. Januar 2014 60 in % 55 50 45 40 35 30 25 20 2013 2020 2025 2030 2035 32 in GW 28 24 20 16 12 8 4 0 Eckpunkte: Ausbaukorridor 40-45% (2025) 55-60% (2035) Offshore-Leistung 6,5 GW (2020) 15 GW (2030) Mengenregulierung Photovoltaik + 2,5 GW/a Onshore-Wind + 2,5 GW/a Biomasse + 0,1 GW/a Ausbaukorridor Offshore- Leistung EE-Anteil am Bruttostromverbrauch in % obere Grenze des Ausbaukorridors untere Grenze des Ausbaukorridors 5

Überblick der wesentlichen Szenarien der Netzplanung Szenarien Technologie Ist 2013 Installierte Nettoleistung [GW] A 2024 B 2022 (Bundesbedarfsplan) Koalitionsvertrag 2024 Kabinettsbeschluss für 2025 B 2024 B 2034 Kernenergie 12,1 0,0 0,0 - - 0,0 0,0 Braunkohle 21,0 18,5 16,0 - - 15,4 11,3 Steinkohle 25,8 25,1 27,2 - - 25,8 18,4 Erdgas 25,1 31,3 23,3 - - 28,2 37,5 Mineralölprodukte 4,1 2,9 1,8 - - 1,8 1,1 Pumpspeicher 9,1 9,0 10,0 - - 10,0 10,7 Sonstige 2,7 2,3 3,7 - - 3,7 2,7 Summe konv. KW 99,9 89,1 82,0 82,0 82,0 84,9 81,7 Wind (offshore) 0,5 13,0 11,5 9,7 10,5 12,7 25,3 Wind (onshore) 32,7 47,5 49,0 46,4 48,9* 55,0 72,0 Photovoltaik 36,6 54,0 54,8 54,6 57,1* 56,0 59,5 Wasserkraft 3,8 4,7 4,5 4,4 4,4 4,7 5,0 Biomasse 6,0 8,4 8,3 6,9 7,0 8,7 9,2 andere reg. Erzeugung 0,2 2,2 0,9 0,8 0,8 1,5 2,3 Summe EE 79,8 129,8 129,0 123,1 129,6 138,6 173,3 Summe Erzeugung 179,7 218,9 211,0 205,1 211,6 223,5 255,0 Jahreshöchstlast (GW) 86,9 84 84 84 84 84 84 Nettostrombedarf (TWh) 534,4 535,4 535,4 535,4 535,4 535,4 535,4 * Brutto laut Eckpunkten 6

Umgang mit neuen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen BNetzA hat ÜNB aufgefordert, im Rahmen von sog. Sensitivitäten bis Mitte April maßnahmenscharfe Netzberechnungen auf Basis der Änderungen des Koalitionsvertrags durchzuführen 1. Schritt Maßnahmenscharfe Berechnung des Szenario A zusätzlich zum Leitszenario B 2. Schritt: aufsetzend auf dem Ergebnis zu 1: Berechnung der Auswirkungen einer Offshore-Reduzierung auf 9,7 GW in 2024 3. Schritt: aufsetzend auf dem Ergebnis zu 2: Berechnung der Auswirkungen einer zusätzlichen Onshore-Spitzenkappung von Neuanlagen Konkrete Aussagen über die Auswirkungen dieser neuen Rahmenbedingungen sind erst nach Vorlage der Berechnungen möglich Vorlage der NEP-Entwürfe 2014 und der Ergebnisse der Sensitivitäten: Mitte April 2014 7

Regionalisierung Regionalisierung: Verfahren zur räumlichen Verteilung der Stromerzeuger und Stromverbraucher Die bestehende und zuzubauende Erzeugungsleistung und Last wird einem der rund 450 Netzknoten in Deutschland zugeordnet Konventionelle Erzeugung entsprechend der genehmigten Kraftwerksliste Erneuerbare Energien zu 50 Prozent anhand des Bestands und zu 50 Prozent anhand des zukünftigen Potentials 8

Marktmodellierung Dienen HGÜ-Korridore dem Ausbau der Braunkohleverstromung? Marktmodellierung: Prognose des künftigen Kraftwerkeinsatzes zur Deckung der Nachfrage oder: Wer würde wo wie viel Strom produzieren, wenn es keine Beschränkungen durch das Netz gäbe? Es gilt der ökonomische Vorrang Erneuerbarer Energien Last, die von Erneuerbaren Energien nicht bedient werden kann, wird durch Einsatz konventioneller Kraftwerke abgedeckt Welche konventionellen Kraftwerk Strom erzeugen, hängt von den Grenzkosten der Kraftwerke ab Die günstigsten Kraftwerke kommen zuerst zum Zug und speisen Strom ins Netz ein 9

Ergebnis der Marktmodellierung in Bezug auf Braunkohle Braunkohleverstromung wird unter den gegebenen Rahmenbedingungen wegen ihrer geringen Grenzkosten (im Wesentlichen Brennstoffkosten und CO 2 -Zertifikate) auch zukünftig eine wichtige Rolle spielen 10

Marktmodellierung Dienen HGÜ-Korridore dem Ausbau der Braunkohleverstromung? Auch Braunkohlestrom wird über neue Netze übertragen werden Aber: BNetzA geht in Leitszenarien B 2023 / 2024 von sinkenden Braunkohlekapazitäten und steigenden EE-Erzeugungskapazitäten aus (In B 2023 allein in NRW 5 GW Rückbau von Braunkohle-KW auf 5,8 GW unterstellt; heute: 10,8 GW) Insofern kein Netzausbau für Braunkohle HGÜs sollen den zunehmenden EE-Strom v.a. von Nord nach Süd transportieren und dienen damit der Sicherstellung der Versorgungssicherheit im Süden nach Abschaltung der Kernkraftwerke unterstützen die Gewährleistung des sicheren Netzbetriebs (durch Blindleistungsbereitstellung etc.) übertragen auch konventionellen Strom, wenn dieser im Markt 11

Ergebnis der Marktmodellierung in Bezug auf Braunkohle Was sind die Alternativen zur Braunkohleverstromung? Gaskraftwerke? Sind unter gegebenen Rahmenbedingungen deutlich unwirtschaftlicher als Braunkohlekraftwerke (Großhandelspreis heute 30-35 /MWh, Großhandelspreis bei Einsatz von Gaskraftwerken ca. 60 /MWh) Künstliche Verteuerung der Braunkohleverstromung? (CO 2 -Zertifikatspreise oder Besteuerung der Kohleverstromung CO 2 -Preis heute 7 ; CO 2 -Preisprognose NEP ca. 28, erforderlicher CO 2 -Preis, bei dem Gas günstiger als Kohle wird ca. 65 bis 70 ) Staatliche Kraftwerkseinsatzplanung? Ist das wirklich gewollt? 12

Netzberechnungen Einspeise- und Lastsituation im Jahr 2023 wird für jede einzelne Stunde des Jahres betrachtet (8760 Netznutzungsfälle) Auslastung des Bestandnetzes im Jahr 2023 Extreme Situationen (z.b. viel Wind, geringe PV, hohe Last) sind bei der Netzberechnung besonders relevant Netznutzungsfälle werden auf ein Modell des Übertragungsnetzes übertragen ca. 6.600 Netzknoten in Europa 5.500 Stromkreise rund 1.850 Transformatoren 35.000 km Netzlänge (Leitungen) Daraus ergibt sich für diese einzelnen Netzelemente Betriebs- und Belastungswerte Belastungswerte dürfen dabei bestimmte Bandbreiten nicht verlassen, da sonst die Netzstabilität gefährdet würde Quelle: IFHT Netznutzungsfall: 788 (02.02.2023, 19 Uhr) 13

Korridor A Energiewirtschaftliche Notwendigkeit Der Korridor A-Nord dient dem Abtransport von Offshore- und auch Onshore-Windenergie von der Nordsee zu den Verbrauchszentren im Rheinland und Baden-Württemberg. Auch bei den neuen Offshore-Ausbauzielen des Koalitionsvertrages speisen Offshore-Windparks mit über 5,6 GW an der deutschen Nordseeküste ein. Allein im Großraum Emden sind bereits Leitungen mit 3,9 GW Leistung an Windparks zugewiesen. Bis 2020 kommen bis zu 600 MW hinzu. Es ist erforderlich durch den Wegfall des Kernkraftwerks Philippsburg (in 2019; 1.468 MW) in dieser Region Blindleistung zur Spannungshaltung und Kurzschlussleistung zur Netzstabilisierung bereitzustellen. Durch den Korridor werden Überlastungen in den Regionen Niederrhein, süd-westliches NRW und Rheinlandpfalz behoben und das Drehstromnetz überregional entlastet. Weiterhin werden die Ringflüsse über die Beneluxländer und Frankreich reduziert. 14

Regionalbeispiel A02: Erforderlichkeit Die Leitung wird in 87 % der betrachteten Stunden über 20 % ausgelastet. In knapp 39 % der Stunden wird die Übertragungskapazität vollständig ausgeschöpft. 15

Wieso wird der Korridor A in Osterath unterbrochen? I Wieso erfolgt die Zweiteilung von Korridor A? Der an der Nordseeküste erzeugte Strom aus Windkraftanlagen wird sowohl in Philippsburg als auch in Osterath entnommen. Dadurch können die Verbrauchszentren in NRW und Baden Württemberg mit Strom aus erneuerbaren Quellen versorgt werden. Die Möglichkeit, in Osterath Strom einkoppeln zu können, ist essentiell wichtig, vor allem in den Stunden, in denen kaum oder kein Wind weht und somit keine oder nur wenig Energie in Emden eingespeist wird. In diesen Stunden dient der Korridor A Süd zur Versorgungssicherheit in Baden-Württemberg. Bei sehr hoher Erzeugung aus Wind und Photovoltaik erfolgt eine Einspeisung sowohl in Emden als auch in Philippsburg zur ausschließlichen Versorgung der Verbraucher in NRW. 16

Wieso wird der Korridor A in Osterath unterbrochen? neu Wieso wurde Osterath als Netzverknüpfungspunkt gewählt? Der Netzverknüpfungspunkt Osterath wurde von den Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagen und durch die Bundesnetzagentur überprüft. Untersuchungen der Bundesnetzagentur haben ergeben, dass es eventuell noch weitere Netzverknüpfungspunkte geben könnte, die in Frage kämen. Gerechnet wurden die Netzverknüpfungspunkte Osterath, Utfort und Opladen. Der oft genannte Netzverknüpfungspunkt Rommerskirchen wurde nicht gerechnet, da dort Sicherheitsbedenken bestehen. Wegen der sehr hohen Zahl der dort angeschlossenen Leitungen wäre ein störungs- oder anschlagsbedingter Ausfall vom umgebenden Netz kaum noch aufzufangen. Die Netzverknüpfungspunkte Gohrpunkt und St. Peter wurden indikativ betrachtet, aber wegen unzureichender Netzanbindung wieder aus der Untersuchung ausgeschieden. Aus Kapazitätsgründen konnte nur Osterath voll gerechnet werden; in Utford und Opladen wurden nur drei Netznutzungsfälle je Punkt gerechnet. In diesen drei Stunden waren diese NVP nicht signifkant schlechter als Osterath. Keiner der von der Bundesnetzagentur untersuchten Standorte hat sich "besser" als Osterath erwiesen. Aufgrund seiner netztechnischen Anbindung und der räumlichen Lage zu Erzeugungs- (Rheinische Braunkohle und Ruhrgebiet) wie auch Verbrauchsschwerpunkten (Chemieindustrie im Rheinland, Stahlindustrie im Ruhrgebiet) ist Osterath besonders geeignet. 17

Suchkriterien für den Konverterstandort Netzverknüpfungspunkt ist nicht gleich Konverterstandort bzw. Suchraum Amprion hat im Jahr 2013 ein Verfahren zur Standortsuche für den nördlichen Konverter gestartet. Veröffentlichung des Kriterienkatalogs (November 2013) Kriterienworkshop Neuss (Dezember 2013) Bundesnetzagentur hat Stellungnahme eingereicht. Im Frühjahr 2014 sollen die anhand der Suchkriterien ausgewählten möglichen Konverterstandorte veröffentlicht und diskutiert werden. 13.03.2014

10 km-suchraum? Woraus ergibt sich ein maximaler Abstand zwischen Netzverknüpfungspunkt und Konverter-Standort? Mit steigendem Abstand zwischen Konverter-Standort und Netzverknüpfungspunkt ist für die Stichleitung eine größere Flächeninanspruchnahme erforderlich. Mit zunehmender Leitungslänge steigen Leitungsverluste und Instandhaltungskosten. Deshalb ist ein Konverter-Standort in der Nähe des Netzverknüpfungspunktes sinnvoll. Wenn sich dort keine geeigneten Standorte finden, muss der Vorhabenträger, das Unternehmen Amprion, den Suchraum ausdehnen, möglicherweise über 10 km Umkreis hinaus. 19

Das Bundesbedarfsplangesetz BBPlG Am 27.07.2013 in Kraft getreten Basis ist der NEP 2012 36 Maßnahmen; davon 3 HGÜ-Korridore 20

Der bestätigte NEP 2013 rund 2.650 km Neubautrassen rund 2.800 km Optimierungsund Verstärkungsmaßnahmen von 4 HGÜ-Korridoren wurden 3 bestätigt von insgesamt 90 vorgeschlagenen Maßnahmen wurden 56 bestätigt Geschätzter Investitionsbedarf: ca. 16 Mrd. Euro 21

Fünf Schritte des Netzausbaus Bedarfsermittlung Vorhaben Welche Entwicklungspfade? Welche Maßnahmen? Welche Vorhaben? Welche Korridore? Welche Trassen? Jährlich Jährlich Mind. alle drei Jahre Auf Antrag Auf Antrag 22

Ausblick Bundesfachplanung Antrag nach 6 NABEG vollständig Unterlagen nach 8 NABEG vollständig Entscheidung nach 12 NABEG 2 Monate 7 NABEG Vorhabensabhängig Vorhabensabhängig 6 Monate 12 NABEG Informelles Vorverfahren, Netzbetreiber sucht Kontakt mit Bürgern und Behörden. Aufgabe: Suchraum zwischen Netzverknüpfungspunkten = Ellipse, halb so breit wie hoch Angestrebtes Ergebnis: Trassenkorridor von ca. 1 km Breite zeitnah erste Anträge auf Bundesfachplanung - Korridor A-Süd (Osterath Philippsburg); ca. 340 Km - Korridor C (Wilster Grafenrheinfeld); ca. 620 Km - Korridor D (Lauchstädt Meitingen); ca. 450 Km - Bertikow Pasewalk; ca. 30Km 23

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Achim Zerres Abteilungsleiter Energie 0228-14-5620 achim.zerres@bnetza.de 24

Back up 25

Öffentlichkeitsbeteiligung beim Netzausbau Szenarien Netzentwicklungsplan und Umweltprüfung Bundesbedarfsplan Trassenkorridore Konkrete Trassen 26

Konsultation NEP/ O-NEP 2013/ Umweltbericht Insgesamt 7.656 Stellungnahmen zum NEP 2013, O-NEP 2013 sowie dem Umweltbericht 2013. Davon 1.251 Stellungnahmen aus dem Raum Osterath (16 %). 27

Welchen Einfluss hat die Konsultation? Stellungnahmen werden softwaregestützt verarbeitet. Auseinandersetzung mit Konsultationsbeiträgen sind Teil der Prüfung durch die Bundesnetzagentur. Beiträge können somit direkten Einfluss auf Bestätigung des Netzentwicklungsplans haben. Konsultation liefert wichtige Hinweise und Erkenntnisse insbesondere zu regionalen Spezifika, die zu tiefergehenden Überprüfungen der vorgebrachten Argumente führen (z. B. Wahl des Netzverknüpfungspunktes). Eine individuelle Antwort an einzelne Konsultationsteilnehmer ist wegen der hohen Zahl nicht zu schaffen 28

Vorgebrachte Argumente aus dem Raum Osterath I Korridor A dient dem Abtransport von Kohlestrom aus dem Braunkohlerevier. Großverbraucher im Ruhrgebiet könnten über Korr. B oder dem rheinischen Braunkohlerevier versorgt werden. Die HGÜ-Verbindung sei ohne Ausspeisepunkt zu planen. Aufgrund von Verlusten besonders in den Anfangsund Endpunkten rechne sich eine HGÜ-Leitung erst ab einer Länge von ca. 500 km. Allein in NRW 5 GW Rückbau von Braunkohlekraftwerken unterstellt. Kein Zubau von neuen BraunkohleKW angenommen (jeweils B 2023). Korridor B wurde nicht bestätigt. Mit dem Korridor A können die Großverbraucher auch mit EE-Strom versorgt werden. In über 90% aller Fälle wird nach Fertigstellung beider Teilstücke Energie von Emden nach Philippsburg übertragen (660 km). Da für diese Energie in Osterath keine Konvertierung erfolgt, ist die Wirtschaftlichkeit im Vergleich zur Drehstromtechnik gegeben. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit in windstillen Zeiten in Baden- Württemberg ist der Netzverknüpfungspunkt Osterath trotzdem wichtig. 29

Vorgebrachte Argumente aus dem Raum Osterath I Keine belastbare Alternativenprüfung durch ÜNB. Im Umkreis von 40 km existierten zehn geeignete 380kV-Umspannwerke, die untersucht werden müssten. In Rommerskirchen könne ein Konverter in der Nähe der BoA-Kraftwerke für eine Blindleistungsregelung sorgen. In B2034 werde Rommerskirchen unterstellt (Conneforde Rommerskirchen). Erste Untersuchungen der Bundesnetzagentur haben ergeben, dass es eventuell noch weitere Netzverknüpfungspunkte geben könnte, die in Frage kämen. Keiner der untersuchten Standorte hat sich als "besser" als Osterath erwiesen. Osterath ist aufgrund der Lage gut geeignet. In Rommerskirchen sind bereits so viele Leitungen angeschlossen, dass es aus Systemsicherheitsgründen nicht sinnvoll wäre, hier noch eine so wichtige Leitung wie den Korridor A anzuschließen. In einem Fehlerfall wäre der Ausfall dann vom umgebenden Netz kaum noch aufzufangen. In der langfristigen Perspektive ist die Situation für eine weitere HGÜ-Leitung neu zu bewerten, da es dann zu strukturellen Änderungen im rheinischen Braunkohlerevier kommen kann. 30

Vorgebrachte Argumente aus dem Raum Osterath I Die Möglichkeit einer Stichleitung vom Konverter zum NVP wird begrüßt. Offen bleibe jedoch, wieviel Kilometer eine Stichleitung sein könne. Die Wahl des NVP erscheint unwirtschaftlich. Der aus dem Braunkohlerevier Rommerskirchen eingespeiste Strom werde erst 40 km Richtung Norden transportiert um ihn anschließend umzurichten und Richtung Süden abzutransportieren. Mit steigendem Abstand zwischen Konverter-Standort und Netzverknüpfungspunkt ist für die Stichleitung eine größere Flächeninanspruchnahme erforderlich und es werden im Betrieb größere Leitungsverluste entstehen. Deshalb ist ein Konverter-Standort möglichst in der Nähe des Netzverknüpfungspunktes sinnvoll. Die Wahl des NVP orientiert sich im wesentlichen nach der Eignung der vorhandenen Schaltanlagen. Darüber hinaus ist bei den Betrachtungen die Entfernung zu Einspeisungen (rheinisches Braunkohlenrevier aber auch das erzeugungsstarke Ruhrgebiet) als auch im Entnahmefall die Entfernung zu Verbrauchszentren zu berücksichtigen. Osterath bietet hier in allen Fällen einen guten Kompromiss. 31

Vorgebrachte Argumente aus dem Raum Osterath I Die HGÜ-Maßnahme sei als Kabelvariante auszuführen. Die Frage der konkreten Ausführung (Freileitung oder Kabel) ist Gegenstand der nachgelagerten Verfahrensschritte. Eine HGÜ-Kabelvariante ist ca. 2-3 x so teuer. Startnetzmaßnahmen (z. B. EnLAG Nr. 14) müssten erneut überprüft werden. Möglichkeiten der Infrastrukturbündelung müssten genutzt werden. Maßnahme wird zusätzlich benötigt zum Abtransport der Windenergie. Verfahrensstand ist weit fortgeschritten (Planfeststellungsbeschluss) Die Bündelung von Infrastruktur wird angestrebt, ist Teil der nachgelagerten Verfahrensschritte. 32

Marktmodellierung = wer würde wo wie viel Strom produzieren, wenn es keine Beschränkungen durch die Transportfähigkeit des Netzes gäbe Wesentliche Eingangsparameter: Deutscher Kraftwerkspark (genehmigter Szenariorahmen) Wetter und Lastkurve des Jahres 2007, hochskaliert auf das Jahr 2022 bzw. 2023 Brennstoffpreise (Prognos AG entsprechend Szenariorahmen Gas) Berücksichtigung des europäischen Auslands: Europäischer Kraftwerkspark, europäische Stromnachfrage Grenzüberschreitende Kapazitäten Vorgehen: Ökonomischer Vorrang der Erneuerbaren Energien Must run Anlagen (netztechnisch unverzichtbare und Wärmeauskopplungen bei KWK) Last, die von Erneuerbaren Energien nicht bedient werden kann, wird durch Einsatz konventioneller Kraftwerke gedeckt Übertragungskapazitäten zwischen den Marktgebieten werden nach der heutigen Marktsimulation berücksichtigt Ergebnis: Prognose des Kraftwerkseinsatzes für jede der 8760 Stunden des Jahres 2022/2023 Einspeise- und Lastsituation für jede der 8760 Stunden des Jahres 2022/ 2023 33

Marktmodellierung Die Veränderung zur lastfernen Erzeugungslandschaft am Beispiel exemplarischer Versorgungssituationen in 10 Jahren heute Leistungsbilanz Leistungsbilanz Quelle: Übertragungsnetzbetreiber 34

Prüfkonzept der BNetzA Das Prüfkonzept der Bundesnetzagentur 1. Prüfung der Einzelmaßnahmen a. Wirksamkeit b. Erforderlichkeit c. Sonstige Erwägungen (z.b. Robustheit: Notwendigkeit der Maßnahme auch unter veränderten Rahmenbedingungen?, Einfluss auf das umgebende Netz) 2. Prüfung des Gesamtplans a. Startnetz (Nullvariante) b. Überarbeiteter Entwurf der ÜNB, B 2023 c. Voraussichtliches Zielnetz der Bestätigung, B 2023 35

Ermittlung des Netzausbaubedarfs Feststellung, dass das Startnetz den modellierten Transportbedarf des Jahres 2023 nicht bewältigen kann sichtbar gewordene Überlastungen und Schwachstellen im Stromnetz müssen durch einzelne Maßnahmen behoben werden dabei ist nach dem sogenannten NOVA-Prinzip vorzugehen: NetzOptimierung vor Verstärkung vor Ausbau In der Praxis musste angesichts der Vielzahl der Schwachstellen zunächst eine Grundsatzentscheidung über die Art des Transports großer Leistungen über große Entfernungen getroffen werden. Die Entscheidung fiel zu Gunsten von: mehreren HGÜ-Korridoren 36

Prüfung der Einzelmaßnahmen: Wirksamkeit Wirksamkeit Eine Maßnahme ist wirksam, wenn mit der Maßnahme das Netz (n-1)-sicher ist, ohne sie jedoch nicht und sich dieser Zustand nicht mit milderen Maßnahmen (NOVA) erreichen lässt. Zur Untersuchung der Wirksamkeit einer Maßnahme wird die (n-1)-sicherheit des Netzes vor und nach der Netzausbauplanung, d. h. mit und ohne Ergebnismaßnahmen, betrachtet. Können Überlastungen auf Leitungen, die in (n-1)-situationen auftreten, durch Schalthandlungen (Trennung/Kupplung von Sammelschienen, u.ä.; sog. Topologie-Änderungen ) behoben werden? zu berücksichtigen sind: ca. 6.600 Netzknoten, 1.850 Transformatoren und 5.500 Stromkreise mit ca. 35.000 km Netzlänge (Leitungen) 37

(n-1)-sicherheit (n-1)-sicher heißt, dass das Netz mit einem Ausfall EINER Leitung immer noch sicher und zuverlässig betrieben werden kann. Diese Leitung kann nachvollzogen werden 38

Regionalbeispiel A02: Wirksamkeit - Vorher Links im Bild: Ausfall einer Leitung von Oberzier nach Dahlem/Rur Konsequenz: die parallele zweite Leitung ist überlastet (rot) 39

Regionalbeispiel A02: Wirksamkeit - Nachher Nach Realisierung der Maßnahme Die Maßnahme gewährleistet den (n-1)-sicheren Betrieb Neue Maßnahme 40

Prüfung der Einzelmaßnahmen: Wirksamkeit Weitere Wirksamkeitskriterien von Maßnahmen Maßnahme vermeidet unverhältnismäßigen Aufwand zur Behebung von Überlastungen in untergelagerten Netzen führt zu einer gewollten Erhöhung der grenzüberschreitenden Transportkapazität reduziert merklich ungewollte Ringflüsse über das europäische Ausland 41

Prüfung der Einzelmaßnahmen: Erforderlichkeit Erforderlichkeit Für 2023 wurde für sämtliche 8.760 Stunden des Jahres eine Berechnung durchgeführt und die Auslastung der einzelnen Leitungen über das Jahr ermittelt. Damit kann die Erforderlichkeit bewertet werden. Eine Auslastung unter 20% ist ein Indiz für mangelnde Erforderlichkeit. Ein solcher Transportbedarf könnte technisch auch durch das 110 kv-netz bewältigt werden. Unterhalb dieses Wertes kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Maßnahme unabhängig von den verbleibenden Ungewissheiten der energiewirtschaftlichen Entwicklung tatsächlich notwendig ist. In Extremfällen kann es erforderlich werden, weiterhin auf Redispatch, Einspeisemanagement oder andere kurative Maßnahmen zurückzugreifen. 42