Verbot lauter Güterwagen - Vorbild oder Bedrohung für Europa?

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Transkript:

Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesamt für Verkehr Verbot lauter Güterwagen - Vorbild oder Bedrohung für Europa? Die Schweizer Lösung und ihre Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht Peter König, Bundesamt für Verkehr, Bern 1

Übersicht 1. Einleitung 2. Bahnlärm in der Schweiz 3. Das Eisenbahn-Lärmschutzgesetz von 2000 4. Lärmbonus 5. Emissionsbegrenzungen 6. Wirksamkeit 7. Bedenken des Bahnsektors 8. Vereinbarkeit mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz 9. Durchsetzung der Emissionsgrenzwerte 10. Stand heute und Fazit 2

Lärm und Schutzwände in Europa 3

in Deutschland 4

und auch in der Schweiz. 5

Übersicht 1. Einleitung 2. Bahnlärm in der Schweiz 3. Das Eisenbahn-Lärmschutzgesetz von 2000 4. Lärmbonus 5. Emissionsbegrenzungen 6. Wirksamkeit 7. Bedenken des Bahnsektors 8. Vereinbarkeit mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz 9. Durchsetzung der Emissionsgrenzwerte 10. Stand heute und Fazit 6

Rechtsgrundlagen Bahnlärm Wichtige Rechtsgrundlagen betreffend Eisenbahnlärm - Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983 SR 814.01 - Lärmschutzverordnung vom 15. Dezember 1986 SR 814.41 - Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen vom 24. März 2000 SR 742.144 - Verordnung über die Lärmsanierung der Eisenbahnen vom 4. Dezember 2015 SR 744.144.1 - Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 SR 742.101 - Eisenbahnverordnung vom 23. November 1983 SR 742.141.1 - Netzzugangsverordnung vom 25. November 1998 SR 742.122 7

Anhang 4 der LSV 8

Schienenbonus 9

Übersicht 1. Einleitung 2. Bahnlärm in der Schweiz 3. Das Eisenbahn-Lärmschutzgesetz von 2000 4. Lärmbonus 5. Emissionsbegrenzungen 6. Wirksamkeit 7. Bedenken des Bahnsektors 8. Vereinbarkeit mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz 9. Durchsetzung der Emissionsgrenzwerte 10. Stand heute und Fazit 10

Das Bahn-Lärmsanierungsgesetz 11

Sanierungskonzept gemäss BGLE 12

Zum Vergleich: Deutschland 13

Übersicht 1. Einleitung 2. Bahnlärm in der Schweiz 3. Das Eisenbahn-Lärmschutzgesetz von 2000 4. Lärmbonus 5. Emissionsbegrenzungen 6. Wirksamkeit 7. Bedenken des Bahnsektors 8. Vereinbarkeit mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz 9. Durchsetzung der Emissionsgrenzwerte 10. Stand heute und Fazit 14

Lärmbonus gemäss Art. 19b NZV 15

Übersicht 1. Einleitung 2. Bahnlärm in der Schweiz 3. Das Eisenbahn-Lärmschutzgesetz von 2000 4. Lärmbonus 5. Emissionsbegrenzungen 6. Wirksamkeit 7. Bedenken des Bahnsektors 8. Vereinbarkeit mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz 9. Durchsetzung der Emissionsgrenzwerte 10. Stand heute und Fazit 16

Emissionsbegrenzungen nach LSV 17

Lärmbelastungskataster nach LSV 18

Emissionskataster 19

Emissionskataster 20

Emissionsbegrenzungen nach BGLE 21

Emissionsbegrenzungen nach VLE 22

Übersicht 1. Einleitung 2. Bahnlärm in der Schweiz 3. Das Eisenbahn-Lärmschutzgesetz von 2000 4. Lärmbonus 5. Emissionsbegrenzungen 6. Wirksamkeit 7. Bedenken des Bahnsektors 8. Vereinbarkeit mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz 9. Durchsetzung der Emissionsgrenzwerte 10. Stand heute und Fazit 23

Wirkung und Wirksamkeit 24

Wirkung und Wirksamkeit Quelle: Wascosa 25

Gemessene Werte sanierter Wagen Quelle: Standbericht BAV 2015 26

Laufleistung und lärmarme Wagen 27

Anzahl leiser Wagen nach Ländern 28

Wirkung und Wirksamkeit (2009) "Dass eine solche Liste erarbeitet werden könnte, () ist umgangssprachlich formuliert, die siebte Kavallerie im Fort Yuma, die man auch ausreiten lassen kann. Aber die muss nicht unbedingt ausreiten. Die Indianer müssen nur wissen, dass es sie gibt." Quelle: 29

Entwicklung Anteil leiser Wagen 30

Übersicht 1. Einleitung 2. Bahnlärm in der Schweiz 3. Das Eisenbahn-Lärmschutzgesetz von 2000 4. Lärmbonus 5. Emissionsbegrenzungen 6. Wirksamkeit 7. Bedenken des Bahnsektors 8. Vereinbarkeit mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz 9. Durchsetzung der Emissionsgrenzwerte 10. Stand heute und Fazit 31

Bedenken des Bahnsektors 32

Bedenken des Bahnsektors 33

Übersicht 1. Einleitung 2. Bahnlärm in der Schweiz 3. Das Eisenbahn-Lärmschutzgesetz von 2000 4. Lärmbonus 5. Emissionsbegrenzungen 6. Wirksamkeit 7. Bedenken des Bahnsektors 8. Vereinbarkeit mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz 9. Durchsetzung der Emissionsgrenzwerte 10. Stand heute und Fazit 34

Die Schweiz als gallisches Dorf? 35

Vergleich zum internationalen Recht International: - Landverkehrsabkommen (LVA) - TSI Lärm - Zoll- und Handelsabkommen (GATT) - TBT-Abkommen National: - THG (Gesetz über die technischen Handelshemmnisse) 36

Übersicht 1. Einleitung 2. Bahnlärm in der Schweiz 3. Das Eisenbahn-Lärmschutzgesetz von 2000 4. Lärmbonus 5. Emissionsbegrenzungen 6. Wirksamkeit 7. Bedenken des Bahnsektors 8. Vereinbarkeit mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz 9. Durchsetzung der Emissionsgrenzwerte 10. Stand heute und Fazit 37

Durchsetzung der Emissionsgrenzwerte Das vorsätzliche Verletzen von Emissionsgrenzwerten gemäss Umweltschutzgesetz kann strafrechtlich mit Busse bis zu 20 000 Franken bestraft werden (Art. 61 Abs. 1 Bst. a USG). Zum Vergleich: Deutschland = Bussgeld bis zu 50 000 Euro. Als Teil des verbindlichen Eisenbahnrechts bilden die Emissionsgrenzwerte ab 2020 zudem die Voraussetzung für Netzzugangsbewilligung und Sicherheitsbescheinigung vgl. Art. 8c EBG). Dasselbe gilt für Betriebsabgeltungen nach dem Güterverkehrsverlagerungs- und dem Gütertransportgesetz. 38

Übersicht 1. Einleitung 2. Bahnlärm in der Schweiz 3. Das Eisenbahn-Lärmschutzgesetz von 2000 4. Lärmbonus 5. Emissionsbegrenzungen 6. Wirksamkeit 7. Bedenken des Bahnsektors 8. Vereinbarkeit mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz 9. Durchsetzung der Emissionsgrenzwerte 10. Stand heute und Fazit 39

Auch in Deutschland 40

Was sagt Europa heute? 41

Was sagt Europa heute? 42

Der Güterwagen von morgen 43

Sie haben es überstanden! Fragen? Ergänzungen? Bemerkungen? Tel.: +41 58 463 24 88 Mobil +41 79 592 22 08 Fax: +41 58 462 58 11 peter.koenig@bav.admin.ch www.bav.admin.ch 44