Dieses Mal ist nicht die Treppe schuld Begleitung von der polizeilichen Anzeige bis zum Prozessende Mag. a Birgit Thaler-Haag Frauenhaus Salzburg
RINGVORLESUNG Eine von fünf: Schrittweise Wege aus der Gewalt Wien, 5.Dezember 2017 BEGLEITUNG VON DER POLIZEILICHEN ANZEIGE BIS ZUM PROZESSENDE Mag. a Birgit Thaler-Haag
Das Gericht ist nicht der Ort der Therapie. Sehr wohl aber der Ort, an dem der eingetretene Schaden vergrößert werden kann. Hassemer Winfried/Reemtsma Jan Philipp (2002), Verbrechensopfer Gesetz und Gerechtigkeit, S.132
PROZESSBEGLEITUNG 66 StPO Psychosoziale und juristische Prozessbegleitung 73b ZPO Psychosoziale Prozessbegleitung
66 Abs.2 StPO: PB für Opfer = Personen, die durch eine vorsätzlich begangene Straftat Gewalt oder gefährliche Drohung ausgesetzt oder in ihrer sexuellen Integrität beeinträchtigt worden sein könnten PB auf Verlangen des Opfers PB ist zur Wahrung der prozessualen Rechte der Opfer unter größtmöglicher Bedachtnahme auf ihre persönliche Betroffenheit erforderlich
73b ZPO: PB für Opfer auch in Zivilprozessen, wenn bereits PB im Strafverfahren und der Gegenstand des Zivilprozesses in sachlichem Zusammenhang mit dem Gegenstand des Strafverfahrens steht PB auf Verlangen des Opfers PB ist zur Wahrung der prozessualen Rechte der Opfer unter größtmöglicher Bedachtnahme auf ihre persönliche Betroffenheit erforderlich
ABLAUF DES STRAFVERFAHRENS Anzeige Ermittlungsverfahren (wird von der StA mit Hilfe der Kripo amtswegig geführt, SV und Tatverdacht sollen geklärt werden) Hauptverhandlung
ANZEIGE Polizeiliche Einvernahme + Protokoll Schriftliche Anzeige (Sachverhaltsdarstellung an die StA)
UNTERSTÜTZUNG VOR DER ANZEIGENERSTATTUNG Ausführliche Beratung über Ablauf Infos über Aussagebefreiung, Aussageverweigerungsrecht und sonstige Opferrechte Infos über Pflichten von ZeugInnen Chronologie der Gewaltvorfälle Fragen nach und Sammeln von Beweismitteln Besprechen von Ängsten u. möglichen Ambivalenzen Recht auf Vernehmung durch eine weibliche Polizistin Terminvereinbarung mit Polizei Abklären wegen DolmetscherIn Ev. Begleitung durch juristische PB
UNTERSTÜTZUNG BEI DER ANZEIGENERSTATTUNG Begleitung Möglichst angenehme Atmosphäre herstellen Bedürfnisse und Rechte der Frau beachten Gute Verständigung mit der DolmetscherIn Wenn nötig Pausen einfordern und stabilisieren Achten, dass genau protokolliert wird Nachfragen, ob alles geschildert wurde Fragen nach einer Kopie des Protokolls
UNTERSTÜTZUNG NACH DER ANZEIGENERSTATTUNG Nachbesprechen der Einvernahme Bestätigung der Leistung der Frau Wenn nötig psychische Stabilisierung Begleitung ins Frauenhaus oder zum nächsten Verkehrsmittel Verabschiedung Beschaffen von Beweismitteln und Nachreichung
UNTERSTÜTZUNG DER KINDER Analog zur Mutter Keine PB möglich, aber Unterstützung durch eine Mitarbeiterin des Kinderbereichs od. des Kinderschutzzentrums Wenn Sie als ZeugInnen aussagen müssen, dann ebenfalls Vorbereitung auf die Einvernahme Infos zu Rechten und Pflichten Erklärung einer kontradiktorischen od. schonenden Vernehmung
ENDE DES ERMITTLUNGSVERFAHRENS Einstellung des Ermittlungsverfahrens Diversion (Rücktritt von der Verfolgung) Erhebung der Anklage (Strafantrag)
EINSTELLUNG DES ERMITTLUNGSVERFAHRENS Opfer ist davon zu verständigen Möglichkeit, eine Begründung zu verlangen innerhalb von 14 Tagen Fortführungsantrag innerhalb von 14 Tagen an die StA StA kann Verfahren fortführen Akt zur Stellungnahme ans Gericht Entscheidung durch DreirichterInnensenat kein RM zulässig
HAUPTVERFFAHREN Beteiligte: RichterIn/SchöffInnen/Geschworene Staatsanwaltschaft Beschuldigter/Angeklagter und Verteidigung Opfer/Zeugin (ev. Privatbeteiligte) u. Vertretung/JPB Weitere ZeugInnen
UNTERSTÜTZUNG VOR DER HAUPTVERHANDLUNG Übersetzung der juristischen Sprache Vorbereitungsgespräch mit JPB bzw. Vertretung Informationen zum Ablauf der Verhandlung und zur Zeugenaussage Besprechen von Ängsten der Frau Anträge auf schonende od. abgesonderte Vernehmung Informationen uns Austausch zu den möglichen Verfahrensausgängen u. deren Konsequenzen Besprechen der Sicherheitsaspekte
UNTERSTÜTZUNG BEI DER HAUPTVERHANDLUNG Begleitung zum Gericht Zusammentreffen mit dem Täter zu vermeiden versuchen Kurzes Treffen mit der JPB/Vertretung Warten an einem sicheren Ort ZeugInnen-Zimmer Ev. nochmals Ablauf erklären Besprechen von Ängsten Stärkung und wenn nötig Stabilisierung Begleitung in den Verhandlungssaal, wenn möglich in der Nähe der Frau mit Sichtkontakt Verlassen des Verhandlungssaal nach der Aussage
UNTERSTÜTZUNG NACH DER HAUPTVERHANDLUNG Nachbesprechen der Zeugenaussage Bestätigung der Leistung der Frau Wenn nötig psychische Stabilisierung Verlassen des Gerichtsgebäudes oder Warten auf JPB/Vertretung Information der Frau über Verfahrensausgang bzw. über weiteres Verfahren Begleitung ins Frauenhaus od. Verabschiedung
UNTERSTÜTZUNG NACH DER HAUPTVERHANDLUNG Erklären des Urteils nach schriftlicher Ausfertigung Informationen zu bedingten Strafen bzw. Auflagen Besprechen der möglichen Frustrationen, v.a. bei Freisprüchen Wenn nötig psychische Stabilisierung Besprechen der Ängste Sicherheitsplan Einleiten von notwendiger weiterer Unterstützung Besprechen des Verfahrensausgangs und den Konsequenzen auch mit den Kindern
UNTERSTÜTZUNG IM ZIVILPROZESS Verfahren bei Scheidung, Obsorge und Kontaktrecht, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Kindesentführungen Einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz
UNTERSTÜTZUNG IM ZIVILPROZESS Informationen über Rechtliches (Gesetze u. Verfahren) Erklären der juristischen Sprache Vorbesprechen von Gerichtsterminen Begleitung zu den Terminen Zusammenarbeit mit VerfahrenshelferIn/Vertretung Besprechen der Sicherheitsaspekte
DANKE IHNEN FÜR DIE AUFMERKSAMKEIT! Mag.a Birgit Thaler-Haag Geschäftsführerin - Juristin - eingetragene Mediatorin Telefon 0662/458 458-14 Mobil 0664/48 605 47 Mail: office@frauenhaus-salzburg.at