Konzept Clearingstelle für psychisch besonders belastete unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Stand: März 2017
Konzept Clearingstelle für psychisch besonders belastete unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Inhalt 1. Ausgangslage 1 2. Zielsetzung und Zielgruppe 1 3. Gesetzliche Grundlagen und Aufnahmeverfahren 2 4. Pädagogische Ziele und Inhalte der Betreuung 2 5. Tagesstruktur / Alltagskompetenzen 3 6. Bildung, Schule und berufliche Orientierung 4 7. Standort und Ausstattung 4 8. Betriebsstruktur 4 9. Personal 4 10. Entgelt 5 11. Ansprechpartner für den Inhalt 5
Konzept Clearingstelle für psychisch besonders belastete unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Seite 1 1. Ausgangslage In Hamburg werden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in den Betreuten Einrichtungen für Flüchtlinge (BEF) des Landesbetriebes Erziehung und Beratung (LEB) im Rahmen einer Inobhutnahme nach 42 Abs. 1 Nr.3 SGB VIII aufgenommen. Die Erstversorgung als Maßnahme der Krisenintervention mit ersten Integrationsleistungen soll so schnell wie möglich beendet werden. Sie endet aber auch, wenn der junge Flüchtling das 18. Lebensjahr vollendet. Diese Einrichtungen wie auch die Standardangebote der Jugendhilfe sind jedoch nicht darauf ausgerichtet, junge Menschen, die einer besonderen Betreuung bedürfen, pädagogisch zu begleiten. Dabei geht es um junge Menschen, die unter seelischen Verletzungen leiden, die häufig bereits aus dem Heimatland stammen oder von Erlebnissen auf ihrer Flucht. Ihr Hilfebedarf ist mit den herkömmlichen Verfahren nicht adäquat zu ermitteln. Wenn diese jungen Menschen nicht stabilisiert und ggf. behandelt werden bzw. eine Behandlung vorbereitet oder eingeleitet wird, ist ein Übergang in eine dauerhafte Hilfe zur Erziehung in der Regel nicht herstellbar. Das Jugendhilfesystem hält derart spezialisierte Angebote kaum vor. Oder der Verbleib in einer Hilfe ist nicht von Dauer. Das Clearingkonzept geht davon aus, dass in solchen Einzelfällen die herkömmlichen, primär sozialpädagogischen Diagnoseinstrumente im Hilfeplanverfahren nach 36 SGB VIII nicht zu einer erfolgreichen Hilfe zur Erziehung führen oder ein Einzelfall so komplex erscheint, dass er einer multiperspektivischen Diagnostik unterzogen werden sollte, um eine effektive Hilfe einleiten zu können. 2. Zielsetzung und Zielgruppe Das Angebot richtet sich an minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge, die an Symptomen von Traumafolgestörungen oder anderen vorbestehenden psychischen Auffälligkeiten leiden wie nächtliche Albträume mit einhergehenden Schlafstörungen Phobien Depressionen Anpassungsstörung somatoforme Störungen Panikattacken. Ziel dieser besonderen Inobhutnahmeeinrichtung ist es, die Jugendlichen zu stabilisieren und die Jugendlichen auf die Überwindung des Traumas vorzubereiten. In dieser Zeit soll ermittelt werden, welche Folgehilfen für den Jugendlichen geeignet und auch in der Umsetzung realistisch sind. Der Übergang in die Folgehilfe soll in Abstimmung mit dem Jugendamt und dem aufnehmenden Träger vorbereitet und begleitet werden. Ausschlusskriterien sind psychiatrische und medizinische Indikationen, bei denen ggf. auch stationäre Behandlung in einer Spezialeinrichtung angezeigt ist. Hierzu gehören insbesondere akute Psychosen, akute Alkohol- und Drogenabhängigkeit, geistige und erhebliche körperliche Behinderung. Ausgeschlossen ist auch eine Aufnahme bei auffällig dissozialem Verhal-
Konzept Clearingstelle für psychisch besonders belastete unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Seite 2 ten, das von Gewaltbereitschaft zur Durchsetzung von Bedürfnissen und nachhaltiger Delinquenz geprägt ist. 3. Gesetzliche Grundlagen und Aufnahmeverfahren Bei diesem Angebot handelt es sich um eine Inobhutnahme nach 42 SGB VIII. Die Aufnahme erfolgt durch den Fachdienst Flüchtlinge und in Ausnahmefällen durch andere Jugendämter in Abstimmung mit dem Kinder- und Jugendnotdienst (KJND). Vorrangig werden junge Menschen aufgenommen, die sich bereits im Kinder- und Jugendnotdienst oder einer Betreuten Einrichtung für Flüchtlinge in Obhut befinden, ggf. auch nachdem ihre Betreuung in einer anderen Jugendhilfeeinrichtung aufgrund ihrer psychischen Disposition beendet wurde. Für eine Aufnahme bedarf es einer kinder- und jugendpsychiatrischen Empfehlung. Eine sorgerechtliche Vertretung durch Eltern oder eine als Vormund bestellte Person muss vorhanden sein oder kurzfristig sichergestellt werden. Das zuständige Jugendamt ist für die Entscheidung über die Inobhutnahme zuständig. Die Entscheidung über eine Aufnahme in die Einrichtung trifft innerhalb des Landesbetriebes Erziehung und Beratung die Leitung der Abteilung Jugendhilfe Flüchtlinge. 4. Pädagogische Ziele und Inhalte der Betreuung Die Ziele der pädagogischen Arbeit während des Clearings sind: Situationsveränderung durch Herausnahme aus dem Milieu, das der Entwicklung nicht mehr förderlich ist und eine Krisensituation erzeugt oder erhält Anbieten eines sicheren Lebensraumes mit Absicherung der Grundbedürfnisse und der medizinischen Versorgung Klärung der Lebenssituation und der Hintergründe durch eine mulitprofessionelle Diagnostik Reflexion der veränderten Lebenssituation durch Konfrontation mit der eigenen Lebensgeschichte Kennenlernen und Erlernen der Werte und Normen der neuen Lebenswelt Begleitung im Asylverfahren und anderer aufenthaltsbezogener Fragen Schaffung von Freizeitmöglichkeiten und Entwicklung von konstruktiven Freizeitverhalten Einleitung einer Entwicklungskorrektur durch die Vertrauensbildung in die Umwelt und in die eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten des jungen Menschen die Schaffung von Transparenz der eigenen Situation und Stärkung des Selbstbewusstseins Stärkung der Kompetenzen zur Bewältigung der Anforderungen des Alltags (soziale Handlungsfähigkeit, Fähigkeit zur eigenen Grundversorgung) die gesundheitliche Aufklärung die Trauma-Erstversorgung und ggf. auch schon Bearbeitung der traumatischen Erlebnisse und Behandlung anderer psychischer Auffälligkeiten und Störungen
Konzept Clearingstelle für psychisch besonders belastete unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Seite 3 Perspektivenentwicklung durch Aufstellen eines Hilfeplans und Begleitung in Folgemaßnahme oder Rückführung zur Familie. Der Clearingprozess kann idealerweise in der Clearingstelle selbst durchgeführt werden. Die spezielle kinder- und jugendpsychiatrische und medizinische Diagnostik wird von externen Institutionen durchgeführt. Die Diagnose soll nach 3 Monaten, die Hilfeplanaufstellung und die Organisation der Anschlusshilfe nach weiteren 3 Monaten abgeschlossen sein, so dass der Clearingprozess innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein soll. Den Betreuten muss während des gesamten Zeitraumes deutlich sein, dass ihr Aufenthalt begrenzt und ihre Anstrengungen auf ein konkretes Ziel gerichtet sind. Die Diagnose bedient sich standardisierter Diagnoseinstrumente. Die Erörterung der Ergebnisse erfolgt im Kreise aller, die an einen Diagnosebeitrag erstellt haben, also im multiprofessionellen Team. Ein wesentlicher Punkt ist die kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik und Versorgung der Betreuten sowie die Beratung des Teams. Diese Leistung erfolgt durch im Rahmen der Kooperation mit einer kinder- und jugendpsychiatrischen Klinik. Das Ergebnis wird durch die Clearingstelle zusammengestellt und dem Jugendamt und den Betroffenen vorgestellt. Auf dieser Basis wird ein Hilfeplan entworfen und mit allen Beteiligten abgestimmt. Auf Wunsch des Jugendamtes unterbreitet die Clearingstelle einen konkreten Vorschlag für eine Hilfe (Benennung einer Einrichtung oder eines Dienstes) und betreibt den Übergang. 5. Tagesstruktur / Alltagskompetenzen Eine zur Orientierungslosigkeit gegensteuernde stringente Alltagspädagogik vermag deshalb für junge Menschen generell und für Flüchtlinge im Besonderen durch wiederkehrende und sinnstiftende Handlungsmuster dem Bedürfnis nach Sicherheit und Orientierung Rechnung tragen, stabilisiert somit den Jugendlichen durch verbindliche Strukturen, stärkt ihn in seiner persönlichen Alltagskompetenz und Lebensführung und trägt zu einer realistischen und zielorientierten Orientierungsfindung bei. Alltagspädagogik umfasst in dieser Einrichtung: Einhalten von Tag - Nachtrhythmus Beachten der körperlichen Hygiene Einnahme regelmäßiger Mahlzeiten Regelmäßige Teilnahme in der Schule, an einer Beschäftigung oder Arbeit Erledigung von behördlichen Angelegenheiten Beteiligung an der Gestaltung des Lebens in der Wohngruppe Durchführen von Tätigkeiten im häuslichen Bereich und Übernahme von organisierten Aufgaben und Pflichten Gestaltung und Pflege des persönlichen Bereiches Erledigung von Einkäufen Erlernen einer selbstbestimmten Mobilität, Benutzung von Verkehrsmitteln Umgang mit dem eigenen Geld Teilhabe an freizeitpädagogischen Angeboten
Konzept Clearingstelle für psychisch besonders belastete unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Seite 4 Beteiligung an Einzel-/Gruppengespräche Begehen von Ritualen / Festen / jahreszeitlichen Besonderheiten. 6. Bildung, Schule und berufliche Orientierung Die jungen Menschen der Zielgruppe haben unterschiedliche Möglichkeiten an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen. Ziel der pädagogischen Arbeit ist es, Bildungsmotivation zu wecken bzw. aufzugreifen und zu stärken individuelle Lernangebote auch außerhalb der Schule bzw. in der Einrichtung zu schaffen und damit positive Lernerfahrungen zu ermöglichen eine Integration in den Schulbetrieb zu erreichen eigene Bedürfnisse zur Freizeitgestaltung zu entdecken und zu realisieren. In den Fällen, in denen ein Schulbesuch aufgrund der individuellen Befindlichkeit nicht möglich ist, wird in Abstimmung mit dem Schulträger ein individuelles Konzept zur Beschäftigung erstellt und umgesetzt, das zur psychischen Stabilisierung beiträgt. 7. Standort und Ausstattung Die Betreuung wird in der Einrichtung am Standort Kollaustraße 150 mit 10 Plätzen durchgeführt. Sie verfügt über Gemeinschaftsanlagen (Küche / Sanitärbereich / Aufenthaltsraum) und Anlagen für den Aufenthalt und die sportliche Betätigung im Freien. Die Betreuten wohnen in Einzel- und Doppelzimmern. Die Versorgung der Betreuten erfolgt je nach dem Grad der individuellen Möglichkeiten - durch das Personal oder durch die Betreuten selbst mit Unterstützung des Personals. 8. Betriebsstruktur Die Betreuung durch pädagogische, i.d.r. sozialpädagogische Fachkräfte findet an allen Tagen der Woche bis in die Abendstunden hinein statt. Eine pädagogische Fachkraft ist in der Nacht am Einrichtungsort in Bereitschaft. Um den Bedürfnissen der Betreuten in der Nacht gerecht werden zu können, wird eine Nachtaufsicht von 21:30 Uhr bis 08:00 Uhr eingerichtet, die in der Nacht den Erstkontakt darstellt und bei Bedarf die pädagogische Fachkraft hinzuzieht. Die Nachtaufsicht übt keine pädagogischen Aufgaben aus. 9. Personal Um dem dargestellten Clearing-, Betreuungs- und Förderbedarf dieser Zielgruppe sowie der besonderen Aufgabenstellung in dieser Einrichtung gerecht werden zu können, werden pädagogische Fachkräfte (Sozialpädagoginnen bzw. -pädagogen oder Erzieherinnen bzw. Erzieher) mit einem Schüssel von 1:1,25 eingesetzt. Das Verhältnis von Leitung und Koordination zu Betreuungspersonal beträgt 1:8. Zum Team gehört auch eine hauswirtschaftliche Fachkraft im Umfang einer 0,75-Stelle. Verwaltungskapazität wird über die Abteilungsverwaltung abgedeckt.
Konzept Clearingstelle für psychisch besonders belastete unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Seite 5 In der Nacht ist pädagogisches Personal in Bereitschaft vor Ort. Mit der Nachtaufsicht wird ein externer Dienstleister betraut. Psychiatrische Unterstützung wird durch eine ärztliche Fachkraft des Universitätsklinikums Eppendorf im Umfang von durchschnittlich 15 Stunden pro Woche geleistet. Für therapeutische Einstiegsangebote im Einzelfall oder für die Gruppe im Vorfeld individueller Therapien, die ärztlich empfohlene und von den Krankenkassen genehmigte Behandlungen sind, wird eine externe Fachkraft beschäftigt. 10. Entgelt Das Entgelt wird mit der zuständigen Behörde vereinbart. 11. Ansprechpartner für den Inhalt Hans-Peter Steinhöfel, Landesbetrieb Erziehung und Beratung, Leiter der Abteilung Jugendhilfe Flüchtlinge, Telefon 0049 40 42815 4501 Mail: hans-peter.steinhoefel@leb.hamburg.de