Ambulant betreutes Wohnen für junge Menschen. Konzept
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- Calvin Lehmann
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1 Konzeption Ambulant betreutes Wohnen für junge Menschen Konzept Ambulant betreutes Wohnen für junge Menschen Stand: November 2017
2 Konzeption Ambulant betreutes Wohnen für junge Menschen Inhalt 1. Ausgangslage 1 2. Zielsetzung und Zielgruppe 1 3. Gesetzliche Grundlagen und Aufnahmeverfahren 2 4. Pädagogische Ziele und Inhalte der Betreuung 2 5. Methodische Grundlagen 3 6. Tagesstruktur / Alltagskompetenzen 3 7. Bildung, Schule und berufliche Orientierung 4 8. Gesundheitsfürsorge 4 9. Standorte und Ausstattung Betriebsstruktur Personal Entgelt Ansprechpartnerin für den Inhalt 6
3 Konzeption Ambulant betreutes Wohnen für junge Menschen im LEB Seite 1 1. Ausgangslage Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die Persönlichkeitsentwicklung und die Verselbständigung junger Menschen verlaufen individuell unterschiedlich. Sie sind abhängig von den tatsächlichen Lebens- und Sozialisationsbedingungen, denen junge Menschen unterworfen sind, aber auch von der persönlichen Wahrnehmung dieser Bedingungen und dem Vermögen, diese zu bewältigen. Im Einzelfall bedarf es daher einer pädagogischen Begleitung im späteren Jugendalter, aber auch über die Volljährigkeit hinaus. Eine Grundlage für die pädagogische Arbeit sind stabile Wohnverhältnisse, so dass die Gestellung von Wohnraum im Rahmen der Jugendhilfemaßnahme ein wesentlicher Baustein ist. Die Hilfen nach 27 und 41 SGB VIII sehen diese Begleitung explizit vor. 2. Zielsetzung und Zielgruppe Das Angebot richtet sich an junge Menschen ab einem Alter von 16 Jahren, bei denen ein erzieherischer Bedarf gem. 27 SGB VIII einschl. einer Versorgung mit Wohnraum festgestellt wurde. Bei individuellem Bedarf kann die Hilfe nach der Volljährigkeit gem. 41 SGB VIII fortgesetzt werden. Das Angebot kommt insbesondere in Betracht für junge Menschen, die sich bereits in einer stationären Hilfe zur Erziehung befinden und zu ihrer Verselbständigung eine mit mehr Eigenverantwortung verbundene Hilfeform benötigen, die ohne Unterstützung in der Familie oder im sozialen Umfeld und in prekären Wohnverhältnissen eine Unterstützung bei der Schaffung eines eigenständigen Lebens benötigen die als unbegleitete, minderjährige Ausländer erste Integrationsschritte vollzogen haben. Das Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Volljährige, die über ein für die ambulante Betreuung notwendiges Maß an Selbstständigkeit verfügen und die betreuungsfreie Zeiten grundsätzlich eigenverantwortlich gestalten können. Die Jugendlichen sind bereit, an ihrer Lebensplanung aktiv mitzuarbeiten. Zum Zeitpunkt der Aufnahme sind sie bereits in der Lage, für sich Ziele zu formulieren. Sie verfügen jedoch noch nicht über ausreichende Kompetenzen, sich sicher in ihrem gesellschaftlichen Umfeld zu bewegen, Ihre Rechte wahrzunehmen, Pflichten zu übernehmen und ihre Ziele zu verfolgen, und benötigen bei der eigenständigen Lebensführung im Alltag noch Hilfe und Anleitung. Weiterhin gilt, dass die jungen Menschen die Unterbringung im Ambulant betreuten Wohnen als Hilfe für sich annehmen können und bereits begonnene therapeutische, schulische oder berufliche Maßnahmen fortführen. Eine Aufnahme von jungen Menschen, mit aktuter Suizidgefährung, schwerwiegenden psychischen Erkrankungen, akuter Suchmittelabhängig oder manifestem delinquenten Verhalten ist ausgeschlossen.
4 Konzeption Ambulant betreutes Wohnen für junge Menschen im LEB Seite 2 3. Gesetzliche Grundlagen und Aufnahmeverfahren Bei diesem Angebot handelt es sich um eine ambulante Hilfe nach 30 SGB VIII im trägereigenen Wohnraum. Die Betreuung erfolgt auf Basis einer Hilfe zur Erziehung nach 27 SGB VIII bzw. 41 SGB VIII. Die Finanzierung des Wohnraums erfolgt durch Sozialleistungen (SGB II, SGB XII oder AsylbLG) oder eigenes Einkommen. Die Aufnahme kann jederzeit durch Verfügung der vorstehend genannten Hilfen des zuständigen Jugendamtes erfolgen. 4. Pädagogische Ziele und Inhalte der Betreuung Das Ziel jeder Erziehungshilfe ist die Deckung des in der Hilfeplanung festgestellten individuellen Bedarfs. Die Ziele der leistungsberechtigten jungen Menschen und ihrer Personensorgeberechtigten sind im Hinblick auf Realisierbarkeit im Rahmen der Hilfeplanung mit den Fachkräften der Leistungserbringer und der zuständigen Fachkraft des Jugendamtes konkret zu formulieren. In der Grundausrichtung der Betreuung setzen wir uns zum Ziel, das Recht auf Förderung der Entwicklung und Erziehung junger Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit sicherzustellen, und zwar durch die Förderung ihrer individuellen und sozialen Entwicklung, insbesondere in den Bereichen Alltagsbewältigung, Problemlösungsfähigkeit, Umgang mit den Sorgeberechtigten und Angehörigen sofern sich diese in Hamburg oder zumindest Deutschland aufhalten, einen Beitrag, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, insbesondere in den Bereichen Bildung (Schule, berufliche Qualifikation), Gesundheit (z.b. verantwortungsbewusster Umgang mit dem eigenen Körper), soziale Integration, die Beteiligung am Schutz von Jugendlichen und jungen Volljährigen vor Gefahren für ihr Wohl (z.b. im Hinblick auf ein straf- und suchtfreies Leben), einen Beitrag, positive Lebensbedingungen für Jugendliche und junge Volljährige zu schaffen, insbesondere durch die Erschließung sozialräumlicher Ressourcen, z.b. durch Nutzung weiterer Hilfeangebote. Für junge Flüchtlinge gilt im Besonderen, dass sie am Ende ihres Aufenthaltes in der Einrichtung, im Rahmen des Asylverfahrens oder sonstiger ausländerrechtlicher Aufenthaltsbestimmungen orientiert sind und ihre Rechte und Pflichten unter Zuhilfenahme von Anwälten oder Beratungsstellen wahrzunehmen wissen; ausreichend Wissen über kulturelle, strukturelle und politische Zusammenhänge in ihrem Gastland erhalten haben, weiterführende Hilfestellen aufsuchen und nutzen können, im Rahmen ausländerrechtlicher Möglichkeiten an Bildungsangeboten partizipieren, sowohl Organisationen des eigenen Kulturkreises als auch Angebote deutscher oder interkultureller Organisationen kennen und in der Lage sind, dort Kontakte zu knüpfen
5 Konzeption Ambulant betreutes Wohnen für junge Menschen im LEB Seite 3 Optionen einer Rückkehr in ihr Heimatland durchdacht haben und in der Lebensplanung gegenwärtig sind. Ziel im lebenspraktischen Sinn ist es, den jungen Menschen auf ein Leben im eigenen Haushalt und die damit verbundenen Aufgaben der Lebensbewältigung, die rechtlichen Pflichten und die gesellschaftlichen Anforderungen vorzubereiten. Hierzu zählen insbesondere Klärung des Einkommens für eine selbständige Lebensführung Vermittlung einer realistischen Einschätzung der angestrebten Lebenssituation Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Lebensort mit eigener Haushaltsführung bei Bedarf: Organisation von Unterstützung im Übergang und in der Zeit danach; Unterstützung bei der Verstetigung tragfähiger sozialer Kontakte Unterstützung bei der Fortführung der begonnenen Bildungsmaßnahmen; Schaffen von nachhaltiger Motivation und Organisation von Unterstützungsmaßnahmen. Die Teilnahme an dieser Maßnahme erfordert ein eigenes Einkommen. Soweit dies nicht durch Erwerbseinkommen oder eine Ausbildungsvergütung gedeckt werden kann, ist die Heranführung an das Sozialleistungssystem erforderlich, und zwar insbesondere an die Leistungsbereiche des SGB II, des SGB XII oder des AsylbLG, damit die Finanzierung der Lebenshaltungskosten und des Wohnraums aus diesen Leistungen erfolgt. 5. Methodische Grundlagen Methodisch werden vornehmlich Einzel- bzw. Beratungs- und Gruppengespräche genutzt. Pädagogische Fachkräfte bedienen sich hierbei partizipativer Methoden, um die Akzeptanz entwickelter Lösungen zu erhöhen. Für die gemeinsame Hilfeplanung mit den Jugendlichen werden Methoden der Zielfindung und Perspektivplanung eingesetzt. Unser pädagogisches Handeln orientiert sich u.a. an ganzheitlichen und systemischen Ansätzen. Des Weiteren werden Methoden der Alltagsund Gruppenpädagogik genutzt. 6. Tagesstruktur / Alltagskompetenzen Junge Menschen in diesem Altersabschnitt verlassen die Rolle des Kindes und eignen sich eine erwachsenorientierte Rolle an. In diesem Spannungsfeld sind sie mit unterschiedlichen Erwartungen und Ansprüchen konfrontiert. Die parallel einhergehende Phase der Verselbständigung und Lebensplanung, insbesondere außerhalb des Elternhauses, ist geprägt durch vielfältige Einflüsse und elementare Fragestellungen (z.b. Schule, Berufswahl und Partnerschaft). Im Besonderen ist der junge Mensch gefordert seine Identität zu entwickeln und mit den übernommenen Rollen und getroffenen Entscheidungen in Einklang zu bringen. Minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge können in ihrer Lebensplanung und Verselbstständigung neben traumatischen Erlebnissen, massiven kulturellen Veränderungen und dem Verlust familiärer Strukturen, auch durch die Prozesse des Asylverfahrens zusätzlich beeinträchtigt sein. Eventuell anhängige Verfahren zum Erhalt von Aufenthaltsgenehmigungen bieten nur kurzfristige Sicherheiten. Der empfundene unsichere
6 Konzeption Ambulant betreutes Wohnen für junge Menschen im LEB Seite 4 Aufenthaltsstatus kann, insbesondere wenn er länger anhält, zu Frustrationen, Orientierungs- und Perspektivlosigkeit. Eine zur Orientierungslosigkeit gegensteuernde stringente Alltagspädagogik vermag deshalb für Jugendliche generell und für Flüchtlinge im Besonderen, durch wiederkehrende und sinnstiftende Handlungsmuster dem Bedürfnis nach Sicherheit und Orientierung Rechnung zu tragen. Verbindliche Strukturen stabilisieren und stärken den Jugendlichen in seiner persönlichen Alltagskompetenz und Lebensführung. Dies trägt zu einer realistischen und zielorientierten Alltagsgestaltung bei. Alltagspädagogik umfasst in dieser Einrichtung: Einhalten des Tag Nachtrhythmus. Beachten der körperlichen Hygiene Einnahme regelmäßiger Mahlzeiten Regelmäßige Teilnahme in der Schule, an einer Beschäftigung, Ausbildung oder Arbeit Erledigung von behördlichen Angelegenheiten Beteiligung an der Gestaltung des Lebens in der Wohngruppe Durchführen von Tätigkeiten im häuslichen Bereich und Übernahme von organisierten Aufgaben und Pflichten Gestaltung und Pflege des persönlichen Bereiches Erledigung von Einkäufen Erlernen eine selbstbestimmten Mobilität, Benutzung von Verkehrsmitteln Umgang mit dem eigenen Geld Teilhabe an freizeitpädagogischen Angeboten Beteiligung an Einzel-/Gruppengesprächen Begehen von Ritualen / Festen / jahreszeitlichen Besonderheiten. 7. Bildung, Schule und berufliche Orientierung Die Unterstützung und Sicherung von Schulbesuch, Praktika, Förderlehrgängen und Ausbildung ist für die weitere Entwicklung der Jugendlichen von großer Bedeutung und nimmt in der Einrichtung einen hohen Stellenwert ein. Um möglichen Leerläufen im Rahmen der Alltagsgestaltung entgegenzutreten, gibt es in Einzelfällen auch die Möglichkeit Honorarmittel für Bildungszwecke einzusetzen. Diese werden nach Bedarf eingerichtet und können für Betreute ohne Regelangebote verpflichtend sein. 8. Gesundheitsfürsorge Das körperliche, geistige und seelische Wohl der Betreuten nimmt einen hohen Stellenwert in der Betreuung ein. Die Gesundheitsfürsorge sensibilisiert die Jugendlichen für das eigene Körpergefühl und fördert den eigenständigen Umgang mit Fragen ihrer Gesundheit. Aufgrund der Möglichkeit umfassender ärztlicher Versorgung in Deutschland, achten die
7 Konzeption Ambulant betreutes Wohnen für junge Menschen im LEB Seite 5 Fachkräfte auch darauf, dass die jungen Menschen diese auch nutzen und im Einzelfall beraten und begleitet werden. Die Beratung und Begleitung umfasst im Wesentlichen: Beachtung des gesundheitlichen Befindens, Wahrnehmung notwendiger Arztbesuche, die Verständnisüberprüfung ärztlicher Anweisungen und ggf. eine damit einhergehenden Kontrolle, Förderung eines angemessenen gesundheitsbewussten Umgangs mit dem eigenen Körper, Aufklärung und Unterstützung zur medizinischen und gesundheitlichen Versorgung. Die Gesundheitsfürsorge umfasst ggf. auch die Anbindung an externe Beratungsstellen in Bezug auf folgende Themen: Physische und psychische Erkrankungen: Adipositas, Anorexie etc., Aufklärung über die im Zusammenhang mit Suchtmittelmissbrauch stehenden Gefahren, Sexualerziehung: Aufklärung, Schutz vor Geschlechtskrankheiten und Aids, Kenntnisse im Umgang mit Sexualität, Verhütung. Soweit junge Frauen aufgenommen werden, wird auch Schwangerschaftsberatung angeboten. 9. Standorte und Ausstattung Die Hilfe wird in Einrichtungen mit einer Betriebserlaubnis gem. 45 SGB VIII erbracht. Die Einrichtungen haben je nach Standort eine unterschiedliche Raumstruktur, und zwar: einzelne Wohnungen mit bis zu 3 Plätzen in Wohnhäusern mit anderen Mietern, Einzelwohnungen in komplett angemieteten Wohnhäusern, Gruppenbereiche mit bis zu 8 Einzelzimmern und Gemeinschaftsküche und Sanitäranlagen in entsprechenden Gebäuden. Der Wohnbereich wird den Betreuten durch den Träger gegen Entgelt zur Nutzung überlassen. Die Betreuten haben die Pflicht, den Wohnbereich einschließlich Sanitäranlagen und Küche selbst zu reinigen und damit eine eigenständige Haushaltsführung zu erlernen bzw. einzuüben. Um die Hygiene sicher zu stellen, wird eine wöchentliche Kontrolle durchgeführt und bei Bedarf eine professionelle Reinigung bzw. Nachreinigung vorgenommen. 10. Betriebsstruktur Die Betreuung durch sozialpädagogische Fachkräfte findet im Schwerpunkt an den Werktagen statt, bei Bedarf auch mit zusätzlichen Angeboten am Wochenende. In Einrichtungen mit einer hohen Anzahl an Betreuten beinhaltet das ambulante Angebot außerdem eine tägliche Nachtaufsicht. Diese hat die Aufgabe, die Ordnung im Haus und den
8 Konzeption Ambulant betreutes Wohnen für junge Menschen im LEB Seite 6 Schutz aller Betreuten sicherzustellen und als Ansprechpartner in Notsituationen zu dienen. Die Nachtaufsicht übt keine pädagogischen Aufgaben aus. Die Aspekte Teamarbeit Dokumentation Ergebnissicherung Zusammenarbeit mit dem Jugendamt / ASD und Qualitätsentwicklung können der umfassenden Leistungsbeschreibung in der Leistungsvereinbarung nach 78b SGB VIII entnommen werden. 11. Personal Um dem dargestellten Betreuungs- und Förderbedarf dieser Zielgruppe sowie der besonderen Aufgabenstellung in dieser Einrichtung gerecht werden zu können, entspricht die Personalausstattung einem Schlüssel von 1:5,33. Verwaltungspersonal wird im Verhältnis von 1:266,5 zu dem Betreuungspersonal vorgesehen. Leitungspersonal wir im Verhältnis von 1:63,96 bereitgestellt. Fortbildung und Supervision ist für das Team gewährleistet. 12. Entgelt Das Entgelt wird im Rahmen einer Entgeltvereinbarung nach 78b SGB VIII mit der zuständigen Behörde vereinbart. Es umfasst die pädagogischen Leistungen und die dafür erforderlichen sächlichen Mittel. 13. Ansprechpartnerin für den Inhalt Klaus Dieter Müller Freie und Hansestadt Hamburg I Landesbetrieb Erziehung und Beratung Conventstrasse Hamburg Tel.: + 49 (40) info@leb.hamburg.de
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