Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag

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Transkript:

Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag v0.02.01-l Zwischen dem Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) und der/dem Auszubildenden männlich weiblich Firmenident-Nr.: KNR 155 Name, Vorname Tel.-Nr.: E-Mail: Anschrift des Ausbildenden: Ort Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Gesetzl. Eltern Vater Mutter Vormund Vertreter 1 ) Name, Vorname der Sorgeberechtigten Verantwortliche(r) Ausbilder(in): Name: Ort Vorname: geb. am: Wird nachstehender Vertrag zur Ausbildung im Ausbildungsberuf mit der Fachrichtung/dem Schwerpunkt nach Maßgabe der Ausbildungsordnung 2 ) geschlossen. Vom Auszubildenden besuchte Schulen zuletzt Name der Schule Abgangsklasse abgeschlossen mit davor Berufsbild 5 ) Zuständige Berufsschule A Die Ausbildungszeit beträgt nach der Ausbildungsordnung F Die regelm. tgl. Ausbildungszeit ( 6 Nr. 1) beträgt Std. 4 ) Monate. Die vorausgegangene Berufsausbildung/Vorbildung G Der Ausbildende gewährt dem Auszubildenden Urlaub nach den geltenden Bestimmungen. wird mit Monaten angerechnet, bzw. es wird Es besteht ein Urlaubsanspruch auf eine entsprechende Verkürzung beantragt. im Jahr Das Berufsausbildungsverhältnis Tag Monat Jahr Werktage beginnt am Tag Monat Jahr Arbeitstage und endet am B Die Probezeit ( 1 Nr. 2) beträgt Monate. 3 ) H Sonstige Hinweise auf anzuwendende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen: C Die Ausbildung findet vorbehaltlich der Regelungen nach D ( 3 Nr. 12) in und den mit dem Betriebssitz für die Ausbildung üblicherweise zu- 1 ) sammenhängenden Bau-, Montage- und sonstigen Arbeitsstellen statt. D Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte 2 ) ( 3 Nr. 12) (mit Zeitraumangabe) E Der Ausbildende zahlt dem Auszubildenden eine angemessene 4 ) Vergütung ( 5); diese beträgt zur Zeit monatlich brutto: EUR im ersten zweiten dritten vierten 5 ) Ausbildungsjahr. 3 ) Vertretungberechtigt sind beide Eltern gemeinsam, soweit nicht die Vertretungsberechtigung nur einem Elternteil zusteht. Ist ein Vormund bestellt, so bedarf dieser zum Abschluss des Ausbildungsvertrages der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes. Solange die Ausbildungsordnung nicht erlassen ist, sind gem. 108 Abs. 1 BBiG die bisherigen Ordnungsmittel anzuwenden. Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens drei Monate betragen. Bei noch nicht 18 Jahre alten Personen sind die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten. Soweit die tägliche Ausbildungszeit durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung geregelt ist, gilt die tariflich vereinbarte Ausbildungszeit. Bei Berufsgrundschuljahr bzw. Berufsfachschule bitte besuchtes Berufsfeld eintrage Bitte Antrag auf der Rückseite unterschreiben!

Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Str. 2 80333 München Mit Vorlage von zwei (bei einem Mündel drei) Ausfertigungen des mit dem umseitig genannten Auszubildenden abgeschlossenen Berufsausbildungsvertrages wird die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der Kammer beantragt. Hierzu wird erklärt: 1. 2. 3. 4. 5. Wesentliche Änderungen des Ausbildungsvertrages werden der Kammer unverzüglich angezeigt. 6. 7. 8. 9. In der Ausbildungsstätte ist Vorsorge getroffen, dass die Ausbildung nach dem Ausbildungsberufsbild und den Bestimmungen des Berufsausbildungsvertrages durchgeführt wird. Die Einrichtungen einer Ausbildungsstätte bieten - gegebenenfalls zusammen mit den im Berufsausbildungsvertrag aufgeführten Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte - die Voraussetzung, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nach dem Ausbildungsberufsbild in vollem Umfang vermittelt werden können. In der Person des Ausbildenden und des gegebenenfalls von ihm bestellten Ausbilders liegen keine Gründe vor, die der Ausbildung im Sinne des Berufsbildungsvertrages entgegenstehen. Insbesondere besteht kein Verbot, Kinder und Jugendliche zu beschäftigen. Der umseitig genannte Ausbilder ist auch fachlich für die Berufsausbildung geeignet. Eine Ausbilderkarte nach dem neuesten Stand liegt der Kammer bereits vor bzw. wird mit dem Antrag eingereicht. Die Ausbildungsordnung und die sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung werden dem Auszubildenden mit Beginn der Berufsausbildung ausgehändigt. Die sachliche und zeitliche Gliederung wird bei der Kammer in zwei (bei einem Mündel drei) Ausfertigungen als Anlage zu diesem Antrag hinterlegt. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben sowie die Übereinstimmung der Vertragsniederschriften wird bestätigt. Die von der Kammer nach der Gebührenordnung festgesetzte Gebühr wird nach Erstellung des entsprechenden Bescheides entrichtet. Ebenfalls beigefügt sind: a) im Falle einer Ausbildungszeitverkürzung Fotokopien der entsprechenden Unterlagen (Schulzeugnisse usw. ) b) bei Auszubildenden, die zu Beginn der Ausbildung noch nicht volljährig sind, Kopie oder Mehrfertigung der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung gemäß 32 Jugendarbeitsschutzgesetz. Ort und Datum Rechtsverbindliche Unterschrift und Stempel Anmerkung: Die Datenerhebung erfolgt aufgrund der 3, 4, 20 bis 22, 31 bis 33, 76, 77 BBiG sowie der 4 und 5 BerBiFG.

Hinweis zur Registrierung siehe Eintragungsbestätigung Berufsausbildungsvertrag ( 3, 4 Berufsbildungsgesetz - BBiG) Zwischen dem Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) und der/dem Auszubildenden männlich weiblich Firmenident-Nr.: KNR 155 Name, Vorname Tel.-Nr.: E-Mail: Anschrift des Ausbildenden: Ort Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Gesetzl. Eltern Vater Mutter Vormund Vertreter 1 ) Name, Vorname der Sorgeberechtigten Verantwortliche(r) Ausbilder(in): Name: Ort Vorname: geb. am: Wird nachstehender Vertrag zur Ausbildung im Ausbildungsberuf mit der Fachrichtung/dem Schwerpunkt nach Maßgabe der Ausbildungsordnung 2 ) geschlossen. Änderungen des wesentlichen Vertragsinhaltes sind vom Ausbildenden unverzüglich zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der Industrie- und Handelskammer anzuzeigen. Die beigefügten Angaben zur sachlichen und zeitlichen Gliederung des Ausbilungsablaufs (Ausbildungsplan) sind Bestandteil dieses Vertrages. A Die Ausbildungszeit beträgt nach der Ausbildungsordnung F Die regelm. tgl. Ausbildungszeit ( 6 Nr. 1) beträgt Std. 4 ) Monate. Die vorausgegangene Berufsausbildung/Vorbildung G Der Ausbildende gewährt dem Auszubildenden Urlaub nach den geltenden Bestimmungen. wird mit Monaten angerechnet, bzw. es wird Es besteht ein Urlaubsanspruch auf eine entsprechende Verkürzung beantragt. im Jahr Das Berufsausbildungsverhältnis Tag Monat Jahr Werktage beginnt am Tag Monat Jahr Arbeitstage und endet am B Die Probezeit ( 1 Nr. 2) beträgt Monate. 3 ) H Sonstige Hinweise auf anzuwendende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen: C Die Ausbildung findet vorbehaltlich der Regelungen nach D ( 3 Nr. 12) in D und den mit dem Betriebssitz für die Ausbildung üblicherweise zusammenhängenden Bau-, Montage- und sonstigen Arbeitsstellen statt. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte ( 3 Nr. 12) (mit Zeitraumangabe) J Die umstehenden Vereinbarungen sind Gegenstand dieses Vertrages und werden anerkannt. Der Auszubildende: Die gesetzlichen Vertreter des Auszubildenden - Falls ein Elternteil verstorben ist, bitte vermerken - Vater und Mutter / Vormund E Der Ausbildende zahlt dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung ( 5); diese beträgt zur Zeit monatlich brutto: Der Ausbildende - Stempel und Unterschrift - EUR im ersten zweiten dritten vierten Datum: Ausbildungsjahr. Bitte jede Ausfertigung unterschreiben! Bitte Rückseite beachten!

1 - Ausbildungszeit 9. Ärztliche Untersuchungen 1. Dauer (siehe A*). soweit auf ihn die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes Anwendung finden, 2. Probezeit (siehe B*). sich gemäß 32 und 33 dieses Gesetzes ärztlich Wird die Ausbildung während der Probezeit um mehr als ein Drittel dieser Zeit unterbrochen, so verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung. a) vor Beginn der Ausbildung untersuchen zu lassen, b) und vor Ablauf des ersten Ausbildungsjahres nachuntersucht worden ist; nachuntersuchen 3. Vorzeitige Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses zu lassen und die Bescheinigungen hierüber dem Ausbildenden vorzulegen. Besteht der Auszubildende vor Ablauf der unter Nr. 1 vereinbarten Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlussprüfung. 5 - Vergütung und sonstige Leistungen (Als Termin des Bestehens gilt der Tag, an dem der Prüfungsausschuss 1. Höhe und Fälligkeit (siehe E*). das Gesamtergebnis der Prüfung festgestellt hat.) Eine über die vereinbarte regelmäßige Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung wird 4. Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses besonders vergütet oder die Vergütung wird spätestens am letzten Arbeitstag des Monats Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis gezahlt. Das auf die Urlaubszeit entfallende Entgelt (Urlaubsentgelt) wird vor Antritt des auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, Urlaubs ausgezahlt. Die Beiträge für die Sozialversicherung tragen die Vertrags- höchstens um ein Jahr. schließenden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Bei Inanspruchnahme des Erziehungsurlaubs verlängert sich die Ausbildungszeit um die 2. Sachleistungen Zeit des Erziehungsurlaubs ( 20 BErzGG). Soweit der Ausbildende dem Auszubildenden Kost und/oder Wohnung gewährt, gilt die in der Anlage beigefügte Regelung. 2 - Ausbildungsstätte(n) 3. Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte (siehe C*). Der Ausbildende trägt die Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte gemäß 3 Nr. 5, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind. Ist eine auswärtige Unterbringung 3 - Pflichten des Ausbildenden erforderlich, so können dem Auszubildenden anteilige Kosten für Verpflegung in dem Umfang Der Ausbildende verpflichtet sich, in Rechnung gestellt werden, in dem dieser Kosten einspart. Die Anrechnung von an- 1. Ausbildungsziel teiligen Kosten und Sachbezugswerten nach 10 Abs.2 BBiG darf 75% der vereinbarten dafür zu sorgen, dass dem Auszubildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, Bruttovergütung nicht übersteigen. die zum Erreichen des Ausbildungszieles nach der Ausbildungsordnung erforderlich 4. Berufskleidung sind, und die Berufsausbildung nach den beigefügten Angaben zur sachlichen und zeitlichen Wird vom Ausbildenden eine besondere Berufskleidung vorgeschrieben, so wird sie von ihm Gliederung des Ausbildungsablaufs so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der zur Verfügung gestellt. vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann; 5. Fortzahlung der Vergütung 2. Ausbilder selbst auszubilden oder einen persönlich und fachlich geeigneten Ausbilder ausdrücklich Dem Auszubildenden wird die Vergütung auch gezahlt, a) für die Zeit der Freistellung gem. 3 Nr. 5 und 11 dieses Vertrages sowie gemäß 10 damit zu beauftragen; Abs. 1 Nr. 2 und 43 Jugendarbeitsschutzgesetz 3. Ausbildungsordnung b) bis zur Dauer von 6 Wochen, wenn er dem Auszubildenden vor Beginn der Ausbildung die Ausbildungsordnung kostenlos auszuhändigen; aa) sich für die Berufsausbildung bereithält, diese aber ausfällt, bb) infolge unverschuldeter Krankheit nicht an der Berufsausbildung teilnehmen kann 4. Ausbildungsmittel oder cc) aus einem sonstigen, in seiner Person liegenden Grund unverschuldet verhindert ist, seine Pflichten aus dem Berufsausbildungsverhältnis zu erfüllen. dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die für die Ausbildung in den betrieb-lichen und überbetrieblichen Ausbildungsstätten und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses 6 - Ausbildungszeit und Urlaub und in zeitlichem Zusammenhang damit stattfinden, erforderlich sind; 1. Tägliche Ausbildungszeit (siehe F*). 5. Besuch der Berufsschule und von Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der 2. Urlaub (siehe G*). 3. Lage des Urlaubs Ausbildungsstätte den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule anzuhalten und freizustellen. Das Der Urlaub soll zusammenhängend und in der Zeit der Berufsschulferien erteilt und genommen gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte vorgeschrieben werden. Während des Urlaubs darf der Auszubildende keine dem Urlaubszweck oder nach Nr. 12 durchzuführen sind; widersprechende Erwerbstätigkeit leisten. 6. Berichtsheftführung in Form von Ausbildungsnachweisen dem Auszubildenden vor Ausbildungsbeginn und später die Berichtshefte für die Berufsausbildung 7 - Kündigung kostenfrei auszuhändigen und ihm Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft in 1. Kündigung während der Probezeit Form eines Ausbildungsnachweises während der Ausbildungszeit zu führen, sowie die Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ordnungsgemäße Führung durch regelmäßige Abzeichnung zu überwachen, soweit Berichtshefte und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. im Rahmen der Berufsausbildung verlangt werden; 2. Kündigungsgründe 7. Ausbildungsbezogene Tätigkeiten Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden, dem Auszubildenden nur Verrichtungen zu übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und seinen körperlichen Kräften angemessen sind; a) aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, b) vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn er die Berufsausbildung 8. Sorgepflicht aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. dafür zu sorgen, dass der Auszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich 3. Form der Kündigung nicht gefährdet wird; Die Kündigung muß schriftlich, im Falle der Nr. 2 unter Angabe der Kündigungsgründe 9. Ärztliche Untersuchungen erfolgen. von dem jugendlichen Auszubildenden sich Bescheinigungen gemäß 32, 33 Jugendarbeitsschutzgesetz 4. Unwirksamkeit einer Kündigung darüber vorlegen zu lassen, dass dieser Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegen- a) vor der Aufnahme der Ausbildung untersucht und b) vor Ablauf des ersten Ausbildungsjahres nachuntersucht worden ist; 10. Eintragungsantrag den Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als 2 Wochen bekannt sind. Ist ein Schlichtungsverfahren gem. 9 eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt. unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages die Eintragung in das Verzeichnis 5. Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle unter Beifügung der Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann Vertragsniederschriften und - bei Auszubildenden unter 18 Jahren - einer Kopie der der Ausbildende oder der Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn der ande-re ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung gemäß 32 Jugendarbeitsschutzgesetz den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Das gilt nicht bei Kündigung wegen Aufgabe zu beantragen; entsprechendes gilt bei späteren Änderungen des wesent- oder Wechsels der Berufsausbildung nach Nr. 2b. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht lichen Vertragsinhaltes; innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses geltend 11. Anmeldung zu Prüfungen gemacht wird. den Auszubildenden rechtzeitig zu den angesetzten Zwischen- und Abschlussprüfungen 6. Aufgabe des Betriebes, Wegfall der Ausbildungseignung anzumelden und für die Teilnahme freizustellen; 12. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte (siehe D*). Bei Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses wegen Betriebsaufgabe oder wegen Wegfalls der Ausbildungseignung verpflichtet sich der Ausbildende, sich mit Hilfe der Berufsberatung des zuständigen Arbeitsamtes rechtzeitig um eine weitere Ausbildung im bisherigen Ausbildungsberuf in einer anderen geeigneten Ausbildungsstätte zu bemühen. 4 - Pflichten des Auszubildenden Der Auszubildende hat sich zu bemühen, die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die erforderlich sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Er verpflichtet sich insbesondere, 8 - Zeugnis 1. Lernpflicht Der Ausbildende stellt dem Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses die im Rahmen seiner Berufsausbildung übertragenen Verrichtungen und Aufgaben sorgfältig ein Zeugnis aus. Hat der Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst auszuführen; durchgeführt, so soll auch der Ausbilder das Zeugnis unterschreiben. Es muß Angaben 2. Berufsschulunterricht, Prüfungen und sonstige Maßnahmen enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung, sowie über die erworbenen am Berufsschulunterricht und an Prüfungen sowie an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb Fertigkeiten und Kenntnisse des Auszubildenden, auf Verlangen des Auszubildenden auch der Ausbildungsstätte teilzunehmen, für die er nach 3 Nr. 5, 11 und 12 freigestellt wird; Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten. sein Berufsschulzeugnis unverzüglich dem Ausbildenden zur Kenntnisnahme vorzulegen und ist damit einverstanden, dass sich Berufsschule und Ausbildungsbetrieb über seine 9 - Beilegung von Streitigkeiten Leistungen unterrichten; Bei Streitigkeiten aus dem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis ist vor Inanspruchnahme 3. Weisungsgebundenheit des Arbeitsgerichts der nach 111 Abs. 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes errichtete Ausschuss den Weisungen zu folgen, die ihm im Rahmen der Berufsausbildung vom Ausbildenden, anzurufen. vom Ausbilder oder von anderen weisungsberechtigten Personen, soweit sie als weisungsberechtigt bekannt gemacht worden sind, erteilt werden; 10 - Erfüllungsort 4. Betriebliche Ordnung Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Ort der Ausbildungsstätte. die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten; 5. Sorgfaltspflicht 11 - Sonstige Vereinbarungen Werkzeuge, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln und sie nur zu (siehe H*) den ihm übertragenen Arbeiten zu verwenden; Rechtswirksame Nebenabreden, die das Berufsausbildungsverhältnis betreffen, können nur 6. Betriebsgeheimnisse durch schriftliche Ergänzung im Rahmen des 11 dieses Berufsausbildungsvertrags getroffen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren; werden. 7. Berichtsheftführung ein vorgeschriebenes Berichtsheft ordnungsgemäß zu führen und regelmäßig vorzulegen; 8. Benachrichtigung bei Fernbleiben von der betrieblichen Ausbildung, vom Berufsschulunterricht oder von sonstigen Ausbildungsveranstaltungen dem Ausbildenden unter Angabe von Gründen unverzüglich Nachricht zu geben und ihm Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer (*) Die Buchstaben verweisen auf den entsprechenden Text auf der Vorderseite. unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, hat der Auszubildende eine ärztliche Bescheinigung über die bestehende Arbeitsunfähigkeit so-wie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzu-legen. Der Ausbildende ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen; Stand: Januar 2002

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsbildung als Anlage zum Zur Hinterlegung bei der Industrie- und Handelskammer Berufsausbildungsvertrag für München und Oberbayern Gemäß 3 Ziff.1 des Berufsausbildungsvertrages wird zwischen dem Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) und der/dem Auszubildenden männlich weiblich Firmenident-Nr.: KNR 155 Name, Vorname Tel.-Nr.: E-Mail: Anschrift des Ausbildenden: Ort Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Gesetzl. Eltern Vater Mutter Vormund Vertreter 1 ) Name, Vorname der Sorgeberechtigten Verantwortliche(r) Ausbilder(in): Name: Ort Vorname: geb. am: die Berufsausbildung nach den nachstehenden Angaben zur sachlichen und zeitlichen Gliederung durchgeführt. Diese Gliederung des Ausbildungsablaufs ist jeder Vertragsausfertigung beigefügt. Der Inhalt der Ausbildungsabschnitte und deren Dauer wurde nach der gültigen Ausbildungsordnung festgelegt. Die für die Dauer angegebenen Zeiten sind Richtwerte und beinhalten auch die Zeitanteile für die Berufsschule. Änderungen im Zeitablauf aus in der Person des Auszubildenden liegenden oder betriebsbedingten Gründen bleiben vorbehalten. Zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten Zeit (Monate, Wochen) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 weitere Gliederungspunkte auf Seite 2 Ort, Datum Der/die Ausbildende - Stempel und Unterschrift Der/die Auszubildende Vater des/der Auszubildenden und Mutter des/der Auszubildenden oder Vormund des/der Auszubildenden Unterschrift - bitte vollen Vor- und Zunamen

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsbildung als Anlage zum Zur Hinterlegung bei der Industrie- und Handelskammer Berufsausbildungsvertrag für München und Oberbayern Seite 2 Gemäß 3 Ziff.1 des Berufsausbildungsvertrages wird zwischen dem Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) Bezeichnung des Ausbildenden und der/dem Auszubildenden Name, Vorname die Berufsausbildung nach den nachstehenden Angaben zur sachlichen und zeitlichen Gliederung durchgeführt. Diese Gliederung des Ausbildungsablaufs ist jeder Vertragsausfertigung beigefügt. Der Inhalt der Ausbildungsabschnitte und deren Dauer wurde nach der gültigen Ausbildungsordnung festgelegt. Die für die Dauer angegebenen Zeiten sind Richtwerte und beinhalten auch die Zeitanteile für die Berufsschule. Änderungen im Zeitablauf aus in der Person des Auszubildenden liegenden oder betriebsbedingten Gründen bleiben vorbehalten. Zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten Zeit (Monate, Wochen) 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Die Gliederungspunkte der Seite 2 werden mit den Unterschriften auf Seite 1 der zeitlichen und sachlichen Gliederung anerkannt.

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsbildung als Anlage zum Zur Hinterlegung bei der Industrie- und Handelskammer Berufsausbildungsvertrag für München und Oberbayern Seite 3 Gemäß 3 Ziff.1 des Berufsausbildungsvertrages wird zwischen dem Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) Bezeichnung des Ausbildenden und der/dem Auszubildenden Name, Vorname die Berufsausbildung nach den nachstehenden Angaben zur sachlichen und zeitlichen Gliederung durchgeführt. Diese Gliederung des Ausbildungsablaufs ist jeder Vertragsausfertigung beigefügt. Der Inhalt der Ausbildungsabschnitte und deren Dauer wurde nach der gültigen Ausbildungsordnung festgelegt. Die für die Dauer angegebenen Zeiten sind Richtwerte und beinhalten auch die Zeitanteile für die Berufsschule. Änderungen im Zeitablauf aus in der Person des Auszubildenden liegenden oder betriebsbedingten Gründen bleiben vorbehalten. Zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten Zeit (Monate, Wochen) 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Die Gliederungspunkte der Seite 3 werden mit den Unterschriften auf Seite 1 der zeitlichen und sachlichen Gliederung anerkannt.

Ausbilderkarte Zur Hinterlegung bei der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern Name, Vorname Geburtsdatum Beschäftigt bei (Firmenstempel) Wohnort Benannte(r) Ausbildungsberuf(e) des Ausbilders bzw. der Ausbilderin 1 Berufsausbildung des Ausbilders bzw. der Ausbilderin (ggf. auch Angabe der Fachrichtung/des Schwerpunkts) bestanden am Prüfende Stelle 2 Fachliche Eignung zuerkannt für Ausbildungsberuf Prüfende Stelle 3 ADA-Prüfung am Befreiung am lt. AEVO Befreiung durch Bitte zu 1 2 3 Nachweise (in Kopie) beifügen! Der Ausbilder bzw. die Ausbilderin ist: selbst Ausbildende(r) hauptberuflich beauftragt nicht hauptberuflich beauftragt Der Ausbilder bzw. die Ausbilderin ist bereit, ggf. im Prüfungsausschuss für o. g. Beruf(e) mitzuwirken ja nein Information In der Person des Ausbilders bzw. der Ausbilderin und des Ausbildenden liegen keine Gründe, die der Ausbildung im Sinne des BBiG entgegenstehen. Insbesondere besteht kein Verbot, Kinder und Jugendliche zu beschäftigen. Ort, Datum Unterschrift des Ausbilders bzw. der Ausbilderin Unterschrift des bzw. der Ausbildenden Die Datenerhebung erfolgt aufgrund der 3, 4, 20 bis 22, 31, 76, 77 BBiG sowie 4, 5 BerBiFG

FAX RÜCKANTWORT Mitwirkung im Prüfungsausschuss der IHK für München und Oberbayern Empfänger IHK für München und Oberbayern Telefax-Nr. +[49] (089) 5116-8439 Postanschrift IHK für München und Oberbayern 80323 München Wenn Sie Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Prüfer haben, geben Sie uns bitte dieses Formular ausgefüllt wieder zurück. Wir werden mit Ihnen umgehend Kontakt aufnehmen. Die Durchführung der IHK-Prüfungen kann nur mit einer entsprechenden Beteiligung der Ausbildungsbetriebe und der Mitwirkung ihrer Ausbilder gewährleistet werden. Leisten auch Sie Ihren Beitrag hierzu. Ja, informieren Sie mich bitte telefonisch über die Prüfertätigkeit. Meine Telefonnummer: Vorwahl Rufnummer Mobil Ja, ich möchte meinen Beitrag hierzu leisten, bitte senden Sie mir umgehend die entsprechenden Unterlagen schriftlich zu. Name, Vorname Geburtsdatum Beschäftigt bei Wohnort Vorwahl Rufnummer Mobil Vorwahl Faxnummer E-Mail Benannte(r) Ausbildungsberuf(e) des Ausbilders bzw. der Ausbilderin Berufsausbildung des Ausbilders bzw. der Ausbilderin (ggf. auch Angabe der Fachrichtung/des Schwerpunkts) bestanden am Prüfende Stelle Fachliche Eignung zuerkannt für Ausbildungsberuf Prüfende Stelle ADA-Prüfung am Befreiung am lt. AEVO Befreiung durch Der Ausbilder bzw. die Ausbilderin ist: selbst Ausbildende(r) hauptberuflich beauftragt nicht hauptberuflich beauftragt Interne Vermerke der IHK Eingang IHK Weiterleitung an/am Erstkontakt am/durch Prüferunterlagen Weiterleitung an/am Versand durch/am ja nein IHK Berufsausbildungsvertrag V0.02.01 20.03.2003 10:29