10/12 Bericht und Antrag des Gemeinderates von Emmen

Ähnliche Dokumente
DEN EINWOHNERRAT EMMEN

40/12 Bericht und Antrag

49/12 Bericht und Antrag

Wasserleitungserneuerung Obere Bahnhofstrasse Abschnitt Birchstrasse bis Schreinerei Barnetta

53/10 Bericht und Antrag an den Einwohnerrat

Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 22. Oktober 2014

39/12 Bericht und Antrag

Bauprojekt. Ersatz Wasserleitung Gartenstrasse - Kirchgasse. Gemeinde Hölstein. Wasserversorgung. Projekt:

17/11 Bericht und Antrag

Technischer Bericht und Kostenvoranschlag

Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 25. September 2013

Sanierung Metzgermatt- und Zeughausstrasse inkl. Ersatz der Wasserleitung sowie partielle Sanierung der Abwasserleitung

Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 22. Oktober 2014

Der Gemeinderat der Stadt Lenzburg an den Einwohnerrat

Genehmigung von Abrechnungen diverser Investitionskredite

Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 18. März 2013

Botschaft zur Urnenabstimmung vom Sonntag, 30. März 2014 betreffend der

Wasserleitungserneuerung Tägerigerweg Pumpwerk Himmelrich bis Fangkanal Langmatt Technischer Kurzbericht mit Kostenberechnung

Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 17. August 2018

67/11 Bericht und Antrag an den Einwohnerrat

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 164

Neubau Regenabwasserkanal Turnweg

Technischer Bericht. Auflageprojekt OBJEKT-NR. suisseplan Ingenieure AG Bahnhofstrasse 2 Tel Wohlen

TOTAL, exkl. MWST Fr. 97'000 Fr. 183'000 Fr. 109'000 Fr. 363'000 8 MEHRWERTSTEUER Fr. 7'760 Fr. 14'640 Fr. 8'720 Fr. 29'040

EINWOHNERRAT EMMEN DER GEMEINDERAT VON EMMEN. an den. Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren. 1. Einleitung

GEMEINDE DORNACH. Technischer Bericht Vorprojekt

7. Kreditbegehren von CHF 1'125'000 für die Sanierung Grabenstrasse inkl. Kanalisation (Trennsystem)

GEMEINDERAT. 8. Sitzung vom 10. Mai 2016 INHALTSVERZEICHNIS. Geschäfte. Beschlüsse

Qualitätssicherstellung auf Krienseregg. Sanierung Zone Sonnenberg / Kreuzhöhe

Rätusstrasse, Kasernenstrasse - Sägenstrasse; Erneuerung Strasse, Wasser- und EW-Leitungen

Abrechnung über den Neu- und Ausbau der Kantonsstrasse K 17b, Götzentalstrasse, Gemeinden Dierikon und Root

Gemeinderat. Die Gemeindeversammlung, gestützt auf Art. 13 lit. c Ziffer 14 der Gemeindeordnung beschliesst:

Bauprojekt Im Winkel, Seltisberg. TB Bauprojekt. Gemeinde Seltisberg Liestalerstrasse Seltisberg. Liestal,

Gemeinde Niederglatt. Ersatz Kanalisation Kirchrainstrasse

Gestützt auf 9 des WOSA-Reglements unterbreitet Ihnen der Stadtrat in der 1. Serie Nachtragskreditbegehren.

Ersatz Wasserleitung Staldernstrasse. Gemeinde Regensberg. Wasserversorgung. Abschnitt Boppelserstrasse bis Grundstück Kat.-Nr. 754.

GEMEINDE DORNACH. Technischer Bericht Vorprojekt

Liegenschaften Freibad Bülach, 2. Etappe Beckensanierung Bauabrechnung

Bericht und Antrag des Kirchenrates an die Synode der Römisch-Katholischen Kirche des Kantons Basel-Stadt. betreffend

B e r i c h t und A n t r a g. des Stadtrates an den Einwohnerrat. betreffend

Gemeinde Beringen. Reglement über die Wassergebühren

Daheimpark: Umgestaltung, Baukredit

Sanierung Abwasseranlagen Breitenrain: Projektierungs- und Ausführungskredit

Abwasserreinigungsanlage Stäfa Bauabrechnung über die Erweiterung

53/13 Bericht und Antrag des Gemeinderates von Emmen

Gestaltung St.Gallerstrasse/Feldlistrasse

WASSER TARIF WASSERVERSORGUNG DER GEMEINDE NEUHAUSEN AM RHEINFALL. Tarifordnung 2018

Bericht und Antrag des Gemeinderates an den Einwohnerrat über die Teilrevision der Verordnung über die Erhebung von Anschlussgebühren

Minigolfanlage Guggi: Sanierung der Bahnen und des Kioskes sowie Anbau einer WC-Anlage - Nachtragskreditbegehren

47/09 Bericht und Antrag

4. Sitzung vom 21. Februar 2017 INHALTSVERZEICHNIS

HAUS P ÜNT, S AN IE RUNG HAUSTECHNIK UND F ASSADE,

17/07 Beantwortung der Interpellation vom 11. Mai 2007 von Thomas Barbana namens der FDP Fraktion betreffend tiefere Wasserkosten für alle

Eigerplatz: Ersatz Sulgenbachkanal und Sanierung Könizbachkanal; Ausführungskredit

Kurzbericht mit Kostenvoranschlag Variante Stabilisierung

Protokoll des Stadtrates

Teilrevision der Ortsplanung: Teilzonenplan Schlund (2. Lesung) BERICHT UND ANTRAG AN DEN EINWOHNERRAT KRIENS. Gemeinderat. 28. März 2012 Nr.

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 136. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses

G E M E I N D E R A T Bericht und Antrag

Wasserversorgungs-Reglement (WVR)

Herzlich willkommen! Anwohnerinformation zum Bauvorhaben «Wehrlistrasse Nord» 18. Januar 2016, Uhr

und Genehmigung den Vorfinanzierungen Bauprojekte in Höhe von CHF 150 OOO.-- betreffend Kirchenzentrum St. Franziskus 170, 4125 Riehen

34/14 Bericht und Antrag an den Einwohnerrat

Neue Eissportanlagen Herti: Konstruktionsänderungen zur Erstellung einer Photovoltaikanlage und zur Erlangung des Minergielabels; Zusatzkredit

Mehrfachnutzung der Tunnelflächen A2/6. Infrastrukturergänzungen Sportanlagen Kleinfeld

Ersatzbeschaffung Tanklöschfahrzeug (TLF) für die Feuerwehr Wohlen

Wasserleitung Hauptstrasse 5. Etappe

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 78

Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 25. September 2013

42/12 Bericht und Antrag an den Einwohnerrat

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 10. der Abrechnung über den Neubau der Kantonsstrasse. Willisau, Abschnitt Rossgassmoos Widenmatt

Ufermauer Hecht bis Katastrophenbucht: Sanierung; 1. Zwischenbericht 2. Instandstellung Asphaltplatz bei Rössliwiese, Kreditbegehren

Preise und Bedingungen. für die Anschlussbeiträge an die Versorgungsnetze von Elektrizität und Wasser der GEMEINDEWERKE VILLMERGEN

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 23. der Abrechnung über die Änderung der Kantonsstrasse

Stadt Frauenfeld. Reglement über den Tarif für die Abgabe von Trinkwasser

Werke / Wasserversorgung Neubau Hauptleitung Bäretsmoos - Frohaldenstrasse Fr

SANIERUNG WALDSTRASSE TECHNISCHER BERICHT KOSTENVORANSCHLAG

Gemeinderat L Liegenschaften Umbau und Sanierung des ehemaligen Bauernhauses Furen, Vers.-Nr. 92, Schwerzenbachstrasse

Urnenabstimmung vom

Bericht und Antrag Rahmenkredit 1 für die Werterhaltung der Kanalisation; Kreditabrechnung

Liegenschaften Finanzvermögen; Walzmühlestrasse 18 und 20: Aussenrenovation, Verbesserung der Isolation, Fensterersatz

Munizipalgemeinde Leukerbad

Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr.

gemeinderat Beschluss des Gemeinderates vom 7. März 2017

Infoveranstaltung Sanierung Stationsstrasse

Der Gemeinderat unterbreitet Ihnen die Vorlage betreffend der Sanierung des Schwärzistiegli.

Parlamentssitzung 5. Dezember 2016 Traktandum 6

Gemeinde Beringen. Reglement über die Abwassergebühren

Technische Normen Wasserversorgung (Beiblatt Baubewilligung)

BOTSCHAFT. Ausserordentliche Gemeindeversammlung 22. September 2016, Uhr Seelandhalle Kerzers

6. Sitzung vom 27. März 2018 INHALTSVERZEICHNIS

Jahresbericht 2017 Wasserversorgung Seuzach

14. März Martin Wehrli K. Lienhard AG. Einleitung. Wann sollen die Wasserleitungen erneuert werden?

Wie komme ich zu einem Netzanschluss Erdgas? Wegleitung

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 56. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses

2. Kreditbegehren von CHF inkl. MwSt. für die Sanierung der Abwasserpumpwerke 2 (Rotel) und 3 (Hofmatt)

ANTRAG DES STADTRATES WEISUNG ZU HANDEN DES GROSSEN GEMEINDERATES

Einwohnergemeinde Kappel

2013.GR Grosse Allmend: Teilweise Umgestaltung; Baukredit (13/243) Vortrag des Gemeinderats an den Stadtrat. 1.

Steineggstrasse. Gemeinde Wiesendangen. Technischer Bericht mit Kostenvoranschlag. Ersatz Wasserleitung und Kanalisation Strassensanierung.

Transkript:

Gemeinderat 10/12 Bericht und Antrag des Gemeinderates von Emmen betreffend Sanierung der Wasserleitung Ø 150 mm an der Erlenstrasse im Abschnitt Riffigstrasse bis Erlenstrasse 52 Kredit Fr. 1'095'000.00

Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren 1 Einleitung An der Sitzung vom 31. August 2011 bewilligte der Einwohnerrat den Kredit für die Sanierung der Erlenstrasse (47/11 Bruttokredit Fr. 2'025'000.00). Vorgängig soll im Abschnitt des Teilprojektes 2 der Strassenbauvorlage die Wasserleitung Ø 150 mm zu Lasten der Wasserversorgung saniert werden. 2 Heutige Leitungssituation Die Wasserleitung Ø 150 mm, vom Sprengiplatz bis zur Erlenstrasse 52 (Teilprojekt 2 der Strassensanierung), wurde im Zuge der Siedlungsentwicklung zwischen 1923 und 1950 erstellt. Anlässlich der Strassensanierung in den Jahren ca. 1956/57 wurde die zu dieser Zeit ca. 30-jährige Wasserleitung belassen. Dies erklärt auch die unübliche Leitungslage, die sich von der Strassenmitte bis in den talseitigen Trottoirbereich hin erstreckt und nicht koordiniert der Strassenführung folgt. Die Wasserleitung wurde in damals üblichen Grauguss-Röhren mit Stemm-Muffen (Stemmstrick und Bleifüllung) ausgeführt. Sie erschliesst die Liegenschaften entlang der Erlenstrasse und hat auch eine wichtige Versorgungsfunktion im Ringleitungsnetz der Wohngebiete nördlich und südlich der Erlenstrasse. In letzter Zeit musste die Wasserleitung jährlich ein bis zweimal repariert werden. Wegen des mittelgrossen Leitungsdurchmessers waren jeweils auch die Schäden am Strassenbelag erheblich. Pro Leitungsreparatur entstanden jeweils Kosten zwischen 8'000.00 und 12'000.00 Franken. Es ist deshalb absolut notwendig, dass diese Wasserleitung noch vor der Strassensanierung ersetzt wird. Im Abschnitt des Teilprojektes 1 der Strassensanierung befinden sich zwei Wasserleitungen Ø 200 und 500 mm. Sie wurden im Rahmen des Ausbauprojektes 2 der Wasserversorgung im Jahr 1985 erstellt. Die bald 30 Jahre alten Leitungen haben erst die Hälfte der wirtschaftlichen Lebensdauer erreicht und müssen nicht ersetzt werden. 3 Unterhalt des Wasserleitungsnetzes Das Hauptleitungsnetz der Wasserversorgung weist eine Länge von 126 km auf. Der Betrieb und Unterhalt kostet jährlich zwischen 500'000.00 und 600'000.00 Franken. Darin eingeschlossen ist der Unterhalt der 664 Hydranten. Die Summe der Hauszuleitungen beträgt 70 km. Die Unterhaltskosten müssen gemäss Wasserabgabe-Reglement der Gemeinde Emmen vom Liegenschaftseigentümer getragen werden. Die Erneuerungsprojekte von Wasserleitungen richten sich nach der Schadenhäufigkeit und weniger nach dem Alter der Leitungen. Höchste Priorität haben jedoch Erneuerungsprojekte in Koordination mit Kanalisationserneuerungen, Neuerschliessungen oder wie aktuell mit Strassensanierungen. Die zweimal jährlich stattfindende Bau- und Leitungskoordinationssitzung mit allen Werken unter Führung unseres Departementes Bau und Umwelt soll eine möglichst rechtzeitige Information und Planung ermöglichen. 2

Anzahl Leitungsreparaturen an Hauptleitungen nach Schadenursache: Jahr Anzahl Leitungsreparaturen nach Schadenursache Setzungen Korrosion diverse Total Hauptleitungen Total Hauszuleitungen 2007 14 37 6 57 41 2008 18 28 7 53 37 2009 22 41 2 65 46 2010 22 25 7 54 49 2011 11 39 3 53 47 Tabelle nach Statistik Schweiz. Verein des Gas- und Wasserfaches SVGW Die Schadenhäufigkeit pro Leitungskilometer beträgt bei Hauptleitungen 0.4-0.5 und bei Hauszuleitungen 0.5-0.6 Reparaturen. Die grössere Schadenhäufigkeit bei Hauszuleitungen begründet sich im oft ungeeigneten Grabenauffüllmaterial (Bauschutt) und der vermehrt vorhandener Elektrokorrosion in der Nähe von Wohnbauten. Das Hauptleitungsnetz misst 126.8 km und teilt sich auf in Transportleitungen (Ø 250 mm bis Ø 600 mm) und Hauptleitungen (Ø 100 mm bis Ø 200 mm). Am Leitungsnetz sind 664 Hydranten angeschlossen. Verwendetes Rohrmaterial: Rohrmaterial km % Bemerkungen Grauguss-Röhren 46.2 36.4 eingebaut bis ca. 1970 Duktilguss-Röhren 55.3 43.7 eingebaut 1970 1994 Faserzement-Röhren 0.3 0.2 keine weitere Anwendung Duktilguss-Röhren aussen Zementmörtelumhüllung 22.3 17.6 ab ca. 1994, neue Rohrgeneration Polyethylen-Röhren (PE) 1.7 1.3 für Hauptleitungen nur in spez. Fällen Polyvinylchlorid-Röhren (PVC) 0.5 0.4 keine weitere Anwendung Chromstahl-Röhren (CrNi) 0.5 0.4 im Leitungsstollen, kein Erdeinbau Total Leitungslänge km 126.8 100 per 31.12.2011 Wasserleitungen der verschiedenen Gussrohr-Generationen erreichen eine durchschnittliche Lebensdauer von 50-80 Jahren. Sie ist wesentlich von den äusseren Einflüssen abhängig (Verkehrsbelastung, Rohrbettung, Stabilität des Untergrundes usw.). Ein negativer Trend kann bei den Duktilguss-Röhren der ersten Generation festgestellt werden. Diese wurden in den bauintensiven Jahren ab 1970 eingebaut. Die damals gut gemeinten Einsparungen bei der Rohrumhüllung haben zur Folge, dass die Rohrleitungen 3

heute vermehrt Korrosionsschäden aufweisen. Die Schadenhäufigkeit dieser Leitungen ist zunehmend und es wird deshalb unumgänglich sein, dass gewisse Leitungen bereits nach 30-40 Jahren ersetzt werden müssen. 4 Leitungsprojekt Die Wasserleitung Ø 150 mm wird neu in Duktus-Duktilguss-Röhren der neuesten Gussrohr-Generation erstellt. Die Rohrmuffen bestehen aus längskraftschlüssigen Tyton-Muffen mit BLS-Schubsicherungen. Es werden die dazu passenden ASP-Armaturen mit derselben Muffenverbindung eingebaut. Die über vierzig Hauszuleitungen werden im Strassen- und Trottoirbereich ebenfalls ersetzt. Das Leitungsmaterial besteht aus Polyethylen-Röhren mit Aussenschutz (HDPE-Röhren MRS 100, S5 PN 16). Die vorhandenen fünf Hydranten werden durch neue Modelle (vonroll Classic zweiarmig) ausgewechselt. Die Wasserleitung wird in mehreren Bauetappen nach üblicher Leitungsbauweise in einem offenen Graben ausgeführt. Sie wird parallel entlang dem südlichen Strassenrand, in einem Abstand von ca. 1.10 bis 1.50 m, erstellt. Im Baubereich wird der Verkehr durch eine Lichtsignalanlage geregelt. Die Liegenschaften im Baubereich werden vorübergehend über eine provisorische Schlauchleitung versorgt. Der Leitungsbau erfolgt in Koordination mit der Strassensanierung. Die Strassenbauetappen und der Wasserleitungsbau werden nacheinander ausgeführt, sodass der Verkehr jeweils nur an einem Ort durch eine Baustelle behindert wird. Der Wasserleitungsbau beginnt im Bereich Erlenstrasse 52 und bewegt sich etappenweise in Richtung Sprengiplatz. Bedingt durch das Strassenbauprojekt wird das Leitungsprojekt ca. hälftig auf die Jahre 2012 und 2013 aufgeteilt. Die Ingenieurleistungen für das Wasserleitungsprojekt werden vom Ingenieurbüro ZEO AG erbracht, welches auch für die Strassensanierung verpflichtet wurde. Der Leitungsbau wird in Eigenregie von der Wasserversorgung geplant und ausgeführt. Rohrlängen: Rohrmaterial: Nennweite: Länge: Duktus-FZM-Röhren Ø 100 mm ca. 70.00 m Duktus-FZM-Röhren Ø 125 mm ca. 20.00 m Duktus-FZM-Röhren Ø 150 mm ca. 750.00 m Polyethylen-Röhren PE 100 S5 PN 16 Ø 50 mm ca. 150.00 m 5 Termine Vorbehältlich der Kreditgenehmigung und der erforderlichen Bewilligungen sind folgende Termine vorgesehen: April bis September 2012 Strassenbau, Teilprojekt 1 4

September bis Dezember 2012 Januar 2013 bis April 2013 Wasserleitungsbau, Erlenstrasse 52 bis ca. ref. Kirche Gerliswil Wasserleitungsbau, ref. Kirche Gerliswil bis Einmündung Riffigstr. April 2013 bis August 2013 Strassenbau, Teilprojekt 2 6 Kostenvoranschlag Kostenstand 01.12 2011, Kostengenauigkeit +/- 10 % 411 1. Werkleitungen für Wasser 384'200.00 100 Allgemeine Arbeiten 50'000.00 200 Gussleitungen 234'500.00 400 Polyethylenleitungen (PE) 17'200.00 800 Armaturen 82'500.00 111 2. Baumeisterarbeiten 492'600.00 951 Regiearbeiten 30'000.00 952 Baustelleneinrichtung 73'900.00 953 Bauarbeiten für Werkleitungen 268'700.00 954 Pflästerungen und Abschlüsse 8'800.00 955 Belagsarbeiten 111'200.00 3. Verschiedenes 137'200.00 822 Bewilligungen 500.00 823 Gebühren 500.00 824 Grenzrekonstruktionen 10'000.00 833 Nebenkosten (Pläne, Kopien) 3'200.00 835 Versicherungen 2'000.00 841 Inkonvenienzen 2'000.00 872 Honorare 69'000.00 883 Unvorhergesehenes ca. 5 % 50'000.00 Total Sanierung Wasserleitung, exkl. MWSt MWSt 8 % gerundet Total Sanierung Wasserleitung, inkl. MWSt 1'014'000.00 81'000.00 1'095'000.00 5

Das Projekt wird zu Lasten der Investitionsrechnung der Wasserversorgung Emmen, Kostenstelle 972000, Konto 521401.17 finanziert. Im BAFIP sind im Jahr 2012 Fr. 600'000.00 und im Jahr 2013 Fr. 550'000.00 enthalten (= total 1'150'000.00 + MWSt 8 % Fr. 92'000.00 = 1'242'000.00). Seit Einführung des neuen Beitragreglements der Gebäudeversicherung Luzern im Jahr 2010 werden keine Beiträge mehr an Leitungssanierungen geleistet, wenn damit keine hydraulische Mehrleistung erzielt wird. Lediglich für den Ersatz der fünf Hydranten kann mit einem Beitrag von ca. Fr. 10'000.00 gerechnet werden. 7 Antrag Gestützt auf den vorstehenden Bericht unterbreitet der Gemeinderat dem Einwohnerrat folgenden Antrag: 1. Genehmigung des vorliegenden Projektes zur Sanierung der Wasserleitung Ø 150 mm an der Erlenstrasse im Abschnitt Riffigstrasse bis Erlenstrasse 52 2. Bewilligung des erforderlichen Bruttokredites vorn Fr. 1'095'000.00, inkl. 8 % MWSt (Preisstand: 01.12.2011), aufgrund der Botschaft. 3. Vollmacht an den Gemeinderat zur Beschaffung der notwendigen Fremdmittel. 4. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. 5. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt. Emmenbrücke, 20. Februar 2012 Für den Gemeinderat: Dr. Thomas Willi Gemeindepräsident Patrick Vogel Gemeindeschreiber Beilage: Situationsplan Wasserleitungsprojekt Hinweis: Der Wasserleitungs-Projektplan 1:500 kann im Planauflagebüro 311 im 3. OG der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. 6