Soziale Arbeit am LBZH Oldenburg

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Transkript:

Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Oldenburg Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Oldenburg Lerigauweg 39, 26131 Oldenburg Pädagogisch-Audiologisches Beratungszentrum Hörfrühförderung und Kindergarten für Hörgeschädigte Förderschule mit dem Schwerpunkt Hören Schülerinternat Mobiler Dienst für Hörgeschädigte an Regelschulen Soziale Arbeit am LBZH Oldenburg Seit Oktober 2015 ist die soziale Arbeit am LBZH Oldenburg etabliert und verfolgt folgendes Ziel: Schulsozialpädagogik fördert die Teilhabechancen junger Menschen - sie werden frühzeitig unterstützt, um die Anforderungen in der Schule besser zu meistern, einen Schulabschluss zu erhalten und den Übergang in den Beruf zu bewältigen. Schulsozialpädagogik bringt sich mit besonderen Angeboten und Hilfen in das Lern- und Lebensfeld Schule ein. Die Gestaltung der Arbeitsbereiche von Schulsozialarbeit hängt eng mit dem jeweiligen Schulprofil zusammen.* Im Einzelnen sind folgende Unterziele zu nennen: Beratung unterschiedlicher Personengruppen Einzelfallhilfe Minderung und Verhinderung von sozialen Auffälligkeiten und Konfliktpotentialen Verbesserung des Klassen- und Schulklimas Erkennen, Bearbeiten und Überwinden von individuellen Problemsituationen Präventive Arbeit gegen Schulmüdigkeit Akzeptanz der eigenen Behinderung (Identitätsbildung)/ Akzeptanz der Behinderung des eigenen Kindes Netzwerkarbeit unter Einbindung aller regionalen Förder- und Hilfeeinrichtungen Der Sozialpädagoge des LBZH Oldenburg ist Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler, Eltern/ Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte, pädagogisches Personal sowie für externe Institutionen und Behörden. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören Beratung, Einzelfallhilfe, Krisenintervention und Netzwerkarbeit. Aufgrund des immer bedeutsameren Themas Kindeswohlgefährdung, stellt der Sozialpädagoge als Ansprechpartner für den o. g. Personenkreis ein wichtiges Bindeglied zwischen den handelnden Akteuren dar. Das sozialpädagogische Angebot am LBZH Oldenburg wird kontinuierlich erweitert und umfasst derzeit folgende Bereiche: 1. Sozialpädagogisches Angebot 1.1 Beratungsangebote Der Sozialpädagoge bietet zu festen und bekanntgegebenen Zeiten eine umfangreiche Beratung an. Individuelle Terminabsprachen außerhalb dieser Zeiten sind möglich. * (http://www.oldenburg.de/de/microsites/schule/themen-rund-um-schule/weitere-themen/schulsozialarbeit.html).

Die Beratung erfolgt hinsichtlich unterschiedlicher sozialpädagogischer Fragestellungen: Beratung von Schülerinnen und Schüler mit individuellen Problemen im Lebensraum Schule und im Bereich des Internates, insbesondere hinsichtlich auffälliger Verhaltensweisen Beratung im Bereich Kindeswohlgefährdung Beratung von Eltern z.b. Schulschwierigkeiten der Kinder, Erziehungs- und Lebensfragen Beratung und Vermittlung zwischen Schülerinnen und Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigten sowie Lehrkräften In den Räumlichkeiten der Schule und des Internates wurde je ein Kummerkasten (Briefkasten) installiert. Dadurch besteht die Möglichkeit Probleme, Wünsche, Anregungen etc. schriftlich und anonym mitzuteilen. Selbstverständlich wird alles streng vertraulich behandelt. 1.2 Sozialpädagogische Individualmaßnahmen 1.2.1 Einzelfallhilfen im Rahmen des sozialpädagogischen Angebotes Die sozialpädagogische Einzelfallhilfe ist ein individuelles, für den Einzelfall entwickeltes Hilfeangebot. Sie schafft eine dem Bedarf entsprechende Hilfe, die den Entwicklungsprozessen der Schülerinnen und Schüler sowie der anderen Beteiligten flexibel angepasst werden kann. Der Fokus liegt hierbei sowohl auf einer akuten Problemlösung, als auch auf einer längerfristigen Begleitung. Einzelfallhilfe soll vorhandene Ressourcen stärken, sowie neue entwickeln. Dabei wird das soziale Umfeld der Schülerinnen und Schüler mit einbezogen. 1.2.2 Kriseninterventionen im Schulalltag Die Schülerinnen und Schüler bringen ihre Alltagserlebnisse, ihre häusliche Situation sowie ihre Probleme in die Schule und den Unterricht mit. Dieses äußert sich häufig als Störung. Ein angemessener Umgang ist aus unterschiedlichen Gründen nicht immer möglich. Massive Unterrichtsstörungen und eine damit verbundene schlechte Lernatmosphäre sind die Folge. Lehrkräfte haben nach Absprache mit der Schulleitung die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler an den Sozialpädagogen zu überweisen. Dieser führt daraufhin ein Gespräch mit der/dem betroffenen Schülerin/Schüler, welches sich u. a. auf das Verhalten während des Unterrichtes bezieht. 1.2.3 Bereich Kindeswohl/ Kindeswohlgefährdung Der Sozialpädagoge ist Mitglied der AG Kindeswohl und für die Förderschule Hören und für das Internat im Bereich der Kindeswohlgefährdung als Fachkraft tätig. Er ist der erste 2

Ansprechpartner und begleitet die beteiligten Personen durch die zu tätigen Handlungsschritte. Er stellt alle Tätigkeiten und Prozesse in diesem Bereich schlüssig dar. Des Weiteren ist er in Kindeswohlgefährdungsfällen, zwecks fachlichem Austausch, mit der Psychologin des Kindergartens sowie der Kindergartenleitung vernetzt. 1.3 Sozialpädagogische Gruppenmaßnahmen 1.3.1 Präventionskonzepte Der Sozialpädagoge steht im Kontakt mit den jeweiligen Fachbereichsleiterinnen und -leitern resp. Funktionsstelleninhaberinnen und inhabern um eine kontinuierliche Zusammenarbeit und Mitwirkung bei den unterschiedlichen Präventionskonzepten anzubahnen und zu festigen. Beispielsweise werden im Bereich Neue Medien zusätzliche Angebote für Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte durch den Sozialpädagogen realisiert. 1.3.2 Geschlechtsspezifische Angebote Der Sozialpädagoge arbeitet im Team mit Lehrkräften und Übungsleiterinnen und Übungsleitern an der Realisierung der Aktionstage für Mädchen und Jungen der vierten und fünften Klassen (Wen Do / Erlebnispädagogik). Auch nimmt der Sozialpädagoge an diesen Tagen aktiv mit den Schülerinnen und Schülern daran teil. Ziel ist, künftig die komplette Organisation und Durchführung der Aktionstage dem Sozialpädagogen zu übergeben, sowie neue oder zusätzliche Angebote zu etablieren. 1.3.3 Soziale Gruppenarbeit / Sozialtraining Das schulische Miteinander gilt es immer wieder zu fördern und zu stärken. Um diesen wichtigen Aspekt hinsichtlich Klassenzusammenhalt, Akzeptanz von Regeln und Grenzen, respektvollen und wertschätzenden Umgang von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerkräften zu forcieren, bietet der Sozialpädagoge für Klassen ein Sozialtraining bzw. soziale Gruppenarbeit an. Der Stundenumfang und die Themenschwerpunkte werden mit der Klassenleitung vorab besprochen. Bisher wurden mehrere Stunden in den Jahrgangsstufen 6 und 8 durchgeführt. 2. Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Personengruppen 2.1 Zusammenarbeit mit den Eltern und Erziehungsberechtigten Der Sozialpädagoge steht im Austausch mit Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Diese werden in unterschiedlichen Bereichen kontinuierlich beraten und unterstützt. Der Sozialpädagoge tritt z.b. bei Missverständnissen zwischen Eltern und Lehrkräften als Vermittler auf, er 3

unterstützt bei der Organisation von Lernhilfen oder bahnt Hilfen zur Erziehung in Absprache mit dem Jugendamt an. Ferner unterstützt er Eltern bei der Kommunikation mit Ämtern und Behörden. Das Thema Akzeptanz eines Kindes mit Behinderung und deren Auswirkungen tritt ebenfalls regelmäßig auf. 2.2 Zusammenarbeit mit dem pädagogischen Personal des Internats Es erfolgen wöchentliche Besuche im Internat. Der Sozialpädagoge hält Kontakt zu den Internatsbewohnern, den Erzieherinnen sowie zu der Leitung. Hierbei werden aktuelle Problemlagen mit den Erzieherinnen und Internatsbewohnern besprochen und zusammen nach Lösungsmöglichkeiten gesucht. Des Weiteren steht der Sozialpädagoge in einem engen Kontakt mit der Internatsleitung um künftige Vorgehensweisen und Maßnahmen zu erörtern. 2.3 Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der Förderschule Hören Der Sozialpädagoge steht im ständigen Austausch mit den Klassenleitungen und Fachlehrkräften. Thematisch berät er bei Fragen und Sorgen zur Entwicklung der Schülerinnen und Schüler, begleitet und unterstützt bei Gesprächen (z. B. Elterngespräche etc.) und vermittelt Kontakte zu weiteren Beratungs- oder Unterstützungsangeboten. 2.4 Zusammenarbeit mit der Leitungsebene des LBZH Oldenburg Durch einen engen Kontakt zur Schulleitung sowie zur Abteilungsleitung 1 (Internat), verbunden mit regelmäßigen Besprechungs- und Berichtsterminen, wird ein reibungsloser Informationsfluss sichergestellt. In diesem Zusammenhang werden getätigte Arbeiten, aktuelle Informationen, Erfahrungen, künftige Planungen und Bedarfe ausgetauscht. 2.5 sonstige Zusammenarbeit im LBZH Oldenburg Teilnahme an Klassen-, Lehrer- und Schulkonferenzen Regelmäßiger Austausch über sozialpädagogische Vorgehensweisen durch unterschiedliche Teamsitzungen Teilnahme an Fortbildungen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten Die Tätigkeiten innerhalb der Kernarbeitsbereiche der sozialen Arbeit am LBZH Oldenburg werden kontinuierlich dokumentiert. Insbesondere im Bereich der Kindeswohlgefährdung erfolgt eine präzise Dokumentation, aber auch in Bezug auf sämtliche weitere Anliegen, die Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrkräfte berichten. Für Beratungsanfragen wurde ein Formular entwickelt, das ein einheitliches Vorgehen ermöglichen und Abläufe darstellen soll. 4

2.6 Netzwerkarbeit (intern / extern) Die Vernetzung im Bereich der sozialen Arbeit am LBZH bezieht sich auf Behörden bzw. Institutionen wie Jugendämter, Sozialämter, andere Schulformen, Internat (intern), heilpädagogische Tagesstätten, Hausaufgabenbetreuung, Ärzte, Kliniken, sozialpsychiatrische Dienste und psychologische Dienste (intern), Erziehungsberatung, Sportvereine etc.. Die Kooperationspartner sind Personen in Einrichtungen, die durch ihr spezifisches Wissen die soziale Arbeit am LBZH Oldenburg ergänzen bzw. unterstützen. 3. Zusammenfassung und Ausblick Die soziale Arbeit am LBZH Oldenburg stärkt die Förderschule Hören in ihrer pädagogischen Arbeit und unterstützt sie bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages. Sie bringt sozialpädagogische Sicht- und Handlungsweisen in den Lebensraum der Förderschule Hören sowie des angebundenen Internates mit ein. Soziale Arbeit gibt hörgeschädigten Schülerinnen und Schülern entsprechende Hilfestellungen für die Alltagsbewältigung und fördert deren Eigeninitiative. Schülerinnen und Schüler mit individuellen Problemlagen werden durch sozialpädagogische Hilfestellungen besser in den Lebensraum Schule integriert und sie sind ein wichtiger Baustein zur Sicherung der gesellschaftlichen Teilhabe hörgeschädigter Kinder und Jugendlicher. In der folgenden schematischen Abbildung wird der prozentuale Anteil der verschiedenen Arbeitsfelder im Zeitraum Oktober 2015 bis Dezember 2016 dargestellt. Viele Bereiche greifen ineinander, da Einzelfallhilfen auch mit Beratungsangeboten, Dokumentation, Kindeswohl etc. verbunden sind. Eltern-/Schüler- /Lehrerarbeit Besprechungen etc. 11% Dokumentation Diverses 11% Beratungsangebot 16% Kindeswohl Einzelfallhilfen 32% 5