Leistungsbewertung Biologie

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Leistungsbewertung Biologie I. Rechtliche Grundlage Die rechtlich verbindlichen Hinweise zur Leistungsbewertung sowie zu Verfahrensvorschriften sind im Schulgesetz 48 (1) (2), in der APO-S I 6 (1) (2) und für die Sek II in der APO-GOSt 13-17 dargestellt. Nähere Angaben für das Fach Biologie finden sich im Kernlehrplan für das Fach Biologie für die Jahrgangsstufen 5-9 in Gymnasien des Landes Nordrhein-Westfalen" (vgl. Kap. 5 Leistungsbewertung, S. 41 f) und in den Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe II - Gymnasium/Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen, Biologie" (vgl. Kap. 4 Lernerfolgsüberprüfungen" und Kap. 5. Die Abiturprüfung", S. 88ff). Nach SchuIG 48 soll die Leistungsbewertung über den Stand des Lernprozesses der Schülerinnen und Schüler Aufschluss geben; sie soll auch Grundlage für die weitere Förderung der Schülerin oder des Schülers sein. Die Leistungsbewertung bezieht sich dabei auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich Schriftliche Arbeiten" und im Beurteilungsbereich Sonstige Leistungen im Unterricht" erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche sind angemessen zu berücksichtigen. Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im schulinternen Curriculum Biologie ausgewiesenen prozess- und konzeptbezogenen Kompetenzen. Die nachfolgenden Ausführungen formulieren entsprechend 70 (4) SchG Grundsätze zu Verfahren und Kriterien der Leistungsbewertung". Für die Zukunft sollen Schwerpunkte in den einzelnen Halbjahren festgelegt werden. II. Leistungsbewertung im Bereich Sonstigen Leistungen im Unterricht" Sek. I / II In Anlehnung an den gültigen KLP beschließt die Fachkonferenz Biologie für die Jahrgangsstufen 7-9, folgende Beobachtungsbereiche heranzuziehen. Den Schülerinnen und Schülern werden vielfältige Möglichkeiten gegeben, ihr Leistungsvermögen zu demonstrieren. Die Leistungsbewertung bezieht sich auf den Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen. Indikatoren für das Erreichen der an den Unterricht gekoppelten prozess- und konzeptbezogenen Kompetenzen erhält der Lehrer durch Beobachten der Aktivität jedes einzelnen Schülers. Die Beobachtungen erfassen die Qualität, Häufigkeit und Kontinuität der Beiträge, die die Schülerinnen und Schüler im Unterricht einbringen. Geeignete Beobachtungen finden kontinuierlich während des Unterrichts statt und können sich u. a. in folgenden mündlichen, schriftlichen und praktischen Beurteilungsbereichen ergeben: Mündliche Beiträge: Quantität und Qualität, entsprechend der drei Anforderungsbereiche, wie Reproduktion, Anwendung von Gelerntem, Hypothesenbildung, Lösungsvorschläge, Darstellen von Zusammenhängen oder Bewerten von Ergebnissen Analyse und Interpretation von Texten, Graphiken und Diagrammen Qualitatives und quantitatives Beschreiben von Sachverhalten, unter korrekter Verwendung der Fachsprache Selbstständige Planung, Durchführung und Auswertung von

Experimenten, Verhalten beim Experimentieren, Grad der Selbständigkeit, Beachtung der Vorgaben, Genauigkeit bei der Durchführung, Erstellen von Produkten wie Dokumentation zu Aufgaben, Untersuchungen und Experimenten, Präsentationen, Protokolle, Lernplakate, Hefte, Zeichnungen und Modelle Erstellen und Vortragen eines Referates, Beiträge zur gemeinsamen Gruppenarbeit Kurze schriftliche Überprüfungen Internetrecherche Usw. Kriterien zur Beurteilung der mündlichen Leistungen Keine freiwillige Mitarbeit im Unterricht. Äußerungen nach Aufforderungen sind falsch. Die Leistung entspricht den Anforderungen nicht. Selbst Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behebbar sind. Note: 6 Keine freiwillige Mitarbeit im Unterricht. Äußerungen nach Aufforderungen sind nur teilweise richtig. Die Leistung entspricht den Anforderungen nicht, notwendige Grundkenntnisse sind jedoch vorhanden und die Mängel in absehbarer behebbar. Note: 5 Nur gelegentlich freiwillige Mitarbeit im Unterricht. Äußerungen beschränken sich auf die Wiedergabe einfacher Fakten und Zusammenhänge aus dem unmittelbar behandelten Stoffgebiet und sind im wesentlichen richtig. Die Leistung weist zwar Mängel auf entspricht im Ganzen den Anforderungen. Note: 4 Regelmäßig freiwillige Mitarbeit im Unterricht. Im Wesentlichen richtige Wiedergabe einfacher Fakten und Zusammenhänge aus unmittelbar behandeltem Stoff, Verknüpfungen mit Kenntnissen des Stoffes der gesamten Unterrichtsreihe. Die Leistung entspricht im allgemeinen den Anforderungen. Note: 3 Verständnis schwieriger Sachverhalte und deren Einordnung in den Gesamtzusammenhang des Themas. Erkennen des Problems, Unterscheidung zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem. Es sind Kenntnisse vorhanden, die über die Unterrichtsreihe hinausreichen. Die Leistung entspricht in vollem Umfang den Anforderungen. Note: 2 Erkennen des Problems und dessen Einordnung in einen größeren Zusammenhang, sachgerechte und ausgewogenen Beurteilung; eigenständige gedankliche Leistung als Beitrag zur Problemlösung. Angemessene, klare sprachliche Darstellung und Verwendung von Fachbegriffen. Die Leistung entspricht den Anforderungen in ganz besonderem Maße. Note: 1

Hausaufgaben: EF, Q1, Q2 Gripsaufgaben: Sekundarstufe 1 Das Anfertigen von Hausaufgaben gehört nach 42 (3) SchG zu den Pflichten der Schülerinnen und Schüler. Hausaufgaben dienen u. a. zur Vertiefung von Gelerntem, zur Vorbereitung auf ein neues begrenztes Gebiet, zur Schulung der Fähigkeit, einen Sachverhalt mündlich oder schriftlich in angemessener Fachsprache darzulegen, zum Erlernen zielorientierten Arbeitens, zum Anwenden fachmethodischer Techniken oder zum Anwenden von Unterrichtsergebnissen. Die Kontrolle der Hausaufgaben dient der Berichtigung von Fehlern, der Bestätigung konkreter Lösungen sowie der Anerkennung eigenständiger Schülerleistungen. Hausaufgaben werden als Leistungsbeitrag berücksichtigt, das Nichterledigen hat für die erfolgreiche Mitarbeit im Unterricht Folgen. Auf diesen Zusammenhang werden die Schüler und Schülerinnen hingewiesen. Gewichtung und Kriterien zur Beurteilung Leistungsbewertung der Klassen 5-8 Gewichtung der Beobachtungsbereiche Mündliche Mitarbeit 40% Andere Beobachtungsbereiche 60% Kriterien zur Leistungsbewertung Sachkompetenzen (Quantität und Qualität der Beiträge) Fachkompetenz (sprachliche Richtigkeit und Korrektheit der Fachbegriffe) Kommunikationsfähigkeit / Kooperation (Gruppenarbeiten) Bis zu 2 schriftliche Überprüfungen pro Halbjahr. Handlungskompetenz (Problemlösungsdenken, Experimente) Dokumentation Pro Unterrichtsreihe sollte mindestens ein Kriterium angewandt werden. Es sollten möglichst viele unterschiedliche Kriterien verwendet werden, in Abhängigkeit von der Stundenanzahl. Eine rein rechnerische Ermittlung der Abschlussnote ist nicht zulässig, auch pädagogische Erwägungen können zur Notenbildung herangezogen werden. Leistungsbewertung der Klassen 9 Gewichtung der Beobachtungsbereiche Mündliche Mitarbeit 40% Andere Beobachtungsbereiche 60% Kriterien zur Leistungsbewertung Sachkompetenzen (Quantität und Qualität der Beiträge) Fachkompetenz (sprachliche Richtigkeit und Korrektheit der Fachbegriffe), hier wird verstärkt auf fachsprachliche Korrektheit geachtet. Kommunikationsfähigkeit geht verstärkt in die Bewertung ein / Kooperation (Gruppenarbeiten) Bis zu 2 schriftliche Überprüfungen pro Halbjahr. Handlungskompetenz geht verstärkt in die Bewertung ein (Problemlösungsdenken, Experimente) Dokumentation

Pro Unterrichtsreihe sollte mindestens ein Kriterium angewandt werden. Es sollten möglichst viele unterschiedliche Kriterien verwendet werden, in Abhängigkeit von der Stundenanzahl. Eine rein rechnerische Ermittlung der Abschlussnote ist nicht zulässig, auch pädagogische Erwägungen können zur Notenbildung herangezogen werden. Leistungsbewertung der Jahrgangsstufen EF-Q2 Bewertungskriterien der Klausuren: I Reproduktion (Schwerpunkt in der EF) II Anwendung (Schwerpunkt in der Q1 und Q2) III Problemlösung (sukzessive Steigerung bis zu den Anforderungen des Abiturs) Die Klausuren werden durch Verwendung der Operatoren kompetenzorientiert kommentiert. Erläuterungen zu den Anforderungsbereichen Fachspezifische Beschreibung der Anforderungsbereiche: Anforderungsbereich I (AFB I; Reproduktion) Wiederverwendung von Fachwissen und Methoden und Fertigkeiten aus einem begrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang Anforderungsbereich II (AFB II; Reorganisation, Transfer) Reorganisation von bekannten Sachverhalten unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem bekannten Zusammenhang und selbstständiges Übertragen des Gelernten auf vergleichbare neue Fragestellungen, veränderte Sachzusammenhänge oder abgewandelte Verfahrensweisen. Anforderungsbereich III (AFB III; Reflexion und Problemlösung) Eigenständige Reflexion unbekannter Sachverhalte und Probleme auf der Grundlage des Vorwissens und selbstständiges Auswählen und Anpassen geeigneter Methoden und Verfahren in neuartigen Situationen. Facharbeit Die Facharbeit ersetzt eine Klausur in der Q1. Sie muss in der Biologie Elemente enthalten, die über eine Literaturbearbeitung hinausgehen. Bevorzugt sollen die Schülerinnen und Schüler Experimente konzipieren, durchführen und auswerten. Möglich sind aber auch die Dokumentation von Naturbeobachtungen, Durchführung und Auswertung von Umfragen, Bau und Evaluation von biologischen Modellen oder ähnlich praktische Aspekte. Das thema sollte aus dem Bereich der Ökologie stammen. Bewertung sonstige Mitarbeit: I Die Kriterien der Bewertung sind folgende: 1. Umfang der Kenntnisse/ sachliche Richtigkeit 2. Methodische Selbstständigkeit 3. Sachgemäße Darstellung 4. Fachsprachliche Korrektheit 5. Sprachliche Korrektheit II Konkrete Arbeitsbereiche: 1. Hausaufgaben 2. Mitarbeit, Tests 3.Präsentation ( Referat etc.) 4. Gruppenarbeit 5. Praktische Arbeit

IV Notenfindung: 50% Klausur, 50% sonstige Mitarbeit 50% sonstige Mitarbeit unterteilen sich in: Hausaufgaben, Test (fakultativ), Mitarbeit, Präsentation, Gruppenarbeit, praktische Arbeiten mit Protokollen ( fakultativ), schriftliche Referate( fakultativ), eigenständige Arbeiten ( fakultativ)....