= = = = = = = Ergänzende Technische Anschluss- = = Bedingungen zur TAB Mittelspannung 2008 (bdew) für den Anschluss



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Transkript:

Ergänzende Technische Anschluss- Bedingungen zur TAB Mittelspannung 2008 (bdew) für den Anschluss an das 20 kv-mittelspannungsnetz der Hanau Netz GmbH (HNG) Ausgabe 1.02.2015

Inhaltsverzeichnis: 1. GRUNDSÄTZE... 3 1.1. GELTUNGSBEREICH... 3 1.2. BESTIMMUNGEN UND VORSCHRIFTEN... 3 1.3. ANMELDEVERFAHREN UND ANSCHLUSSRELEVANTE UNTERLAGEN... 3 1.4. INBETRIEBSETZUNG... 4 2. NETZANSCHLUSS... 4 2.1. NETZANSCHLUSS... 4 2.2. EIGENTUMSGRENZE... 4 2.3. TONFREQUENZ-RUNDSTEUERUNG... 4 3. ÜBERGABESTATIONEN... 5 3.1. BAULICHER TEIL... 5 3.1.1. Allgemeines... 5 3.1.2. Einzelheiten zur baulichen Ausführung... 5 3.2. ELEKTRISCHER TEIL... 7 3.2.1. Allgemeines... 7 3.2.2. Schutz gegen Störlichtbögen... 7 3.2.3. Schaltanlagen... 7 3.2.4. Transformatoren... 8 3.2.5. Sternpunktbehandlung... 8 3.2.6. Sekundärtechnik... 8 4. ABRECHNUNGSMESSUNG... 8 5. BETRIEB... 9 6. ÄNDERUNGEN, AUßERBETRIEBNAHME UND DEMONTAGE... 9 7. EIGENERZEUGUNGSANLAGEN... 9 8. ZEICHNUNGEN... 10 péáíéo

1. Grundsätze 1.1. Geltungsbereich Die vorliegenden Ergänzenden Technischen Anschlussbedingungen gelten für Neubau, Änderung, Erweiterung, Betrieb und Außerbetriebnahmen von Kundenmittelspannungsanlagen, die an das Mittelspannungsnetz der Hanau Netz GmbH angeschlossen werden bzw. angeschlossen sind. Die Ergänzenden Technischen Anschlussbedingungen präzisieren die Forderungen der TAB Mittelspannung des bdew in der jeweils gültigen Fassung. Bereits in der Planungsphase sind die Räumlichkeiten und der Aufbau der Übergabestation mit der Hanau Netz GmbH abzustimmen. Mit dem Bau darf erst begonnen werden, wenn die mit dem Prüfvermerk der Hanau Netz GmbH versehenen Genehmigungsunterlagen beim Kunden oder dessen Planer vorliegen. Ergeben sich während der Bauzeit Änderungen gegenüber den von der Hanau Netz GmbH genehmigten Plänen, so ist die Hanau Netz GmbH zu informieren, um die Ausführbarkeit der Änderung beurteilen zu können. Sind die baulichen Arbeiten entsprechend den freigegebenen Planunterlagen ausgeführt und abgeschlossen, erfolgt eine Begehung und Freigabe durch die zuständige Fachabteilung der Hanau Netz GmbH. 1.2. Bestimmungen und Vorschriften Für die Planung, den Bau und den Betrieb der Kunden-Mittelspannungsanlagen sind die jeweils gültigen DIN VDE-Bestimmungen, DIN-Normen, europäischen und internationalen Normen, alle behördlichen Vorschriften, z.b. der zuständigen Baubehörden, der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaften sowie einschlägige Verordnungen und Empfehlungen in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Mit der Errichtung der Anlage dürfen nur Fachfirmen beauftragt werden. Der Errichter ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Anlagen verantwortlich. Der Eigentümer der Kunden-Mittelspannungsanlage muss den ordnungsgemäßen Betriebszustand der Gesamtanlage nach den einschlägigen Richtlinien, Normen und Instandhaltungsanforderungen gewährleisten. Der Eigentümer der Anlage ist für sämtliche behördlichen Genehmigungen (z.b. Baugenehmigung) und Anzeigen (z.b. 26. BImSchV) zuständig. 1.3. Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen Folgende Anträge sind bei der Hanau Netz GmbH, in ausreichend bemessener Zeit vor dem gewünschten Zeitpunkt des Anschlusses der Kundenanlage an das Mittelspannungsnetz, in zweifacher Ausfertigung zu stellen: Antrag auf Mittelspannungsanschluss Mittelspannungs-Zählerantrag (auch wenn die Hanau Netz GmbH nicht der Messstellenbetreiber ist) Datenblatt für die Beurteilung von Netzrückwirkungen (einschl. Daten einer eventuellen Ersatzstrom-, Eigenerzeugungs- und Stromrichteranlage) Folgende Unterlagen sind bei Neubau, Erweiterung und Änderung der Kundenanlage schriftlich in zweifacher Ausfertigung einzureichen: Amtlicher Lageplan des Grundstückes mit eingezeichneter Mittelspannungsanlage einschl. Leitungsführung und Erdungsanlage. péáíép

Grundriss- und Schnittzeichnungen der Mittelspannungs-Anlagenräume, aus denen der Zugang, die Lage von Türen, Fenstern, Druckentlastungen, Kabelkanälen, Unterbringung der Transformatoren und die Be- und Entlüftung ersichtlich sind. Zeichnungen der Mittelspannungs-Schaltfelder mit der Anordnung der Schaltgeräte. Auf Anforderung der Hanau Netz GmbH ist ggf. eine Betriebsanleitung der Schaltanlage oder der einzelnen Schaltgeräte zu liefern. Schaltplan der Kundenanlage bis zur Niederspannungsverteilung mit allen Verriegelungs-, Signal-, Steuer-, Schutz- und Messstromkreisen, sowie eventuellen Ersatzstrom- und Stromrichteranlagen. Eine Ausfertigung der eingereichten Unterlagen erhält der Antragsteller mit dem Sichtvermerk der Hanau Netz GmbH zurück. 1.4. Inbetriebsetzung Mindestens 10 Arbeitstage vor dem gewünschten Inbetriebsetzungstermin der Übergabestation informiert der Anschlussnehmer die Hanau Netz GmbH schriftlich, damit die Hanau Netz GmbH den Netzanschluss rechtzeitig in Betrieb nehmen kann. Folgende Voraussetzungen sind für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz der Hanau Netz GmbH erforderlich: Anmeldung zum Netzanschluss Abschluss des Netzanschlussvertrages Fertigstellung der Kundenanlage Erdungsprotokoll Protokoll über die Schutzprüfung Errichterbestätigung nach 5 der BGV A3 Die ordnungsgemäße Installation einer den Anforderungen der Hanau Netz GmbH entsprechenden Messeinrichtung Freigabe der benötigten Trasse für die Kabellegung der Hanau Netz GmbH durch den Grundstückseigentümer 2. Netzanschluss 2.1. Netzanschluss Anschlussvarianten für den Anschluss von Kundenanlagen an das 20 kv-netz sind in der Anlage A Beispiele für Übersichtsschaltpläne von Übergabestationen zu finden. Die Übergabestation oder temporäre mobile Baustromstationen sind in unmittelbarer Nähe des ermittelten Netzanschlusspunktes zu errichten (bis ca. 25 m Abstand). 2.2. Eigentumsgrenze Die Eigentumsgrenze wird im Netzanschlussvertrag festgelegt. Im Falle einer Mittelspannungsanbindung liegt die Eigentumsgrenze an den Kabelendverschlüssen des in der Kundenanlage ankommenden Mittelspannungskabels der Hanau Netz GmbH. Die im Eigentum der Hanau Netz GmbH stehenden Einrichtungen für Messung und informationstechnische Anbindung sind hiervon nicht betroffen. 2.3. Tonfrequenz-Rundsteuerung Die Hanau Netz GmbH betreibt in Ihrem Netz eine Rundsteueranlage. Unzulässige Beeinträchtigungen der Rundsteuerung durch Betriebsmittel der Kundenanlage sind zu vermeiden. Die Rundsteuerfrequenz im Netzgebiet der Hanau Netz GmbH beträgt 270 Hz. péáíéq

3. Übergabestationen 3.1. Baulicher Teil 3.1.1. Allgemeines Übergabestationen können als freistehende oder baulich integrierte Stationen errichtet werden. Die Örtlichkeit ist mit der Hanau Netz GmbH abzustimmen und in der Nähe einer geeigneten vorhandenen Versorgungsleitung zu planen. Freistehende Übergabestationen sind an der Grenze zu öffentlichen Wegen anzuordnen. Bei freistehenden Übergabestationen sind nur fabrikfertige Stationen gemäß DIN EN 62271-202 zugelassen. Die folgenden Werte sind einzuhalten: IAC AB 16kA/1s ; Gehäuseklasse 20 Baulich integrierte Übergabestationen sind vorzugsweise mit einem Zugang vom öffentlichen Grund aus zu erstellen. Das Gebäude oder der Raum ist möglichst auf Erdgleiche anzuordnen. Die Errichtung einer Übergabestation in Obergeschossen oder Geschossen unterhalb des 1. Untergeschosses ist nicht zulässig. Die Übergabestation muss an der zur Trasse liegenden Gebäudeaußenwand liegen, durch die die Netzanschlusskabel geführt werden. Bei Übergabestationen, die von außen direkt zugänglich sind, ist eine verschließbare Baustromöffnung ( 125mm) neben der Zugangstür vorzusehen. Der Messwagen muss jederzeit soweit an die Übergabestation heranfahren können, dass der Kabelweg vom Messwagen zur Mittelspannungsschaltanlage max. 30 m beträgt. Bei Übergabestationen unter Erdgleiche ist das anfallende Tagwasser, z.b. im Bereich von Einbring- bzw. Zu-/ Abluftschächten, ausreichend zu entwässern. 3.1.2. Einzelheiten zur baulichen Ausführung Die Wände der Stationsgebäude sind vorzugsweise aus Stahlbeton auszuführen. Der Nachweis über die Eignung des Stationsgebäudes für dynamische Belastung ist vom Tragwerksplaner zu erbringen. Alle Wände, Decken, Bekleidungen, Fußböden und Stützen sind ausschließlich aus nicht brennbaren Baustoffen, Feuerwiderstandsklasse F90-A1 entsprechend der DIN 4102, auszuführen. Die Auslegung der Wände, Decken, Böden, Türen und Lüftungsgitter muss für die dynamische Druckbelastung erfolgen, die bei einem Störlichtbogen in der elektrischen Anlage mit 16 ka und 1 s Dauer auftreten kann. Die Druckbelastbarkeit ist durch einen entsprechenden Nachweis zu belegen. Die Kabel- und Erdungseinführungen müssen unmittelbar vom Freien erfolgen. Grundsätzlich sind Kabeleinführungen gegen eindringendes Wasser druckwasserdicht abzudichten. Zugang und Türen Der Grundstückseigentümer und der Anschlussnehmer gestatten den Mitarbeitern der Hanau Netz GmbH bzw. dessen Beauftragten zu jeder Zeit (365 Tage / 24 Stunden) den uneingeschränkten und gefahrlosen Zugang sowie Zufahrt für den Transport zu der Übergabestation. Zugänge über Keller-/Einbringschächte mittels Steigleitern sind nicht zulässig. péáíér

Der Zugang und Transport zur Übergabestation muss auch bei Stromausfall gewährleistet sein. Die Tür zur Übergabestation sowie zu Räumen, zu denen die Hanau Netz GmbH Zutritt haben muss, sind mit Schlössern für jeweils zwei Schließzylinder auszustatten. Die Hanau Netz GmbH stellt die für ihre Belange benötigten Schließzylinder zur Verfügung. Alle direkten Zugangs- und Transporttüren der Übergabestation sind gegen Tagwasser mit einer 10 cm hohen Schwelle zu versehen. Fußböden Wenn Mittelspannungs-Schaltanlagen auf Zwischenböden gestellt werden, muss die Tragkonstruktion des Zwischenbodens einschließlich der Stützen mit dem Baukörper kraftschlüssig verbunden sein. Die Höhe des Fußbodens über Kellersole ist unter Beachtung einer Mindesthöhe von 800 mm so zu wählen, dass die Mindestbiegeradien der Kabel eingehalten werden. Bei Kabelkellern bzw. Doppelboden ab einer Höhe von >1,0 m ist ein fester Einstieg mit einer Leiter und einem Handgriff bzw. einer Einstiegshilfe erforderlich. Als Bodenplatten dürfen nur schwer entflammbare Baustoffe (B1) nach DIN 4102 eingesetzt werden. Fundamenterder Bei den Übergabestationen sind Fundamenterdungen gemäß DIN18014 vorzusehen. Erdungsanlagen müssen mit korrosionsbeständigen Materialen ausgeführt werden. Die Funktionalität der Erdungsanlage ist durch den Anschlussnehmer nachzuweisen. péáíés

3.2. Elektrischer Teil 3.2.1. Allgemeines Alle Betriebsmittel der Übergabestation müssen für die durch den Kurzschlussstrom auftretenden thermischen und dynamischen Beanspruchungen bemessen sein. Unabhängig von den am Netzanschlusspunkt tatsächlich vorhandenen Werten sind die Betriebsmittel mindestens für nachfolgend aufgeführte Kenngrößen zu dimensionieren. Nennspannung U N 20 kv Maximale Betriebsspannung U m 24 kv Nennfrequenz f N 50 Hz Bemessungsstrom* I r 630 A Thermischer Kurzschlussstrom I th 16 ka Stoßkurzschlussstrom I p 40 ka Nennstehblitzstoßspannung (Leiter gegen Erde) *) In den Einspeisefeldern U rb 125 kv Die Antriebe der Schaltfelder, die im ausschließlichen Verfügungsbereich der Hanau Netz GmbH oder im gemeinsamen Verfügungsbereich von Kunde und Hanau Netz GmbH stehen, sind separat absperrbar auszuführen. Profilhalbzylinder oder Vorhängeschlösser werden von der Hanau Netz GmbH beigestellt und verbleiben im Eigentum der Hanau Netz GmbH. 3.2.2. Schutz gegen Störlichtbögen Es sind mindestens folgende IAC-Klassifizierungen und Prüfwerte für Mittelspannungs- Schaltanlagen einzuhalten: In nicht begehbaren Stationen bzw. begehbaren Stationen bei Wandaufstellung der 20 kv-schaltanlagen: IAC A FL 16 ka / 1s In begehbaren Stationen bei Aufstellung der Mittelspannungs-Schaltanlage im freien Raum: IAC A FLR 16 ka / 1s 3.2.3. Schaltanlagen Generell sind metallgekapselte, fabrikfertige und typgeprüfte Schaltanlagen gemäß DIN EN 62271-200 bzw. fabrikfertige Stationen entsprechend DIN EN 62271-202 einzusetzen. Der Nachweis der Typprüfung ist der Hanau Netz GmbH vorzulegen. Werden aus der Übergabestation weitere Mittelspannungsanlagen eingespeist, ist ein Übergabeleistungsschalter mit UMZ-Schutz und Erdschlusserfassung erforderlich. Für jeden Sammelschienenabschnitt ist je nach Bauform eine Erdungsanschlussmöglichkeit vorzusehen. Bei luftisolierten Anlagen sind Erdungsfestpunkte zulässig. Diese sind als Kugelfestpunkte mit Durchmesser von 20 mm auszuführen. péáíét

In den Anschlussfeldern der Hanau Netz GmbH sind selbstrückstellende, 3-polige Kurzschlussanzeiger mit Anzeigeelemente jeweils für L1, L2, L3, mit einer Rückstellstellzeit von mindestens 4 Stunden sowie eine Erdschlussüberwachung mit Richtungsanzeiger zu installieren. Es muss eine Anschlussmöglichkeit für Geräte zur Kabelfehlerortung/Kabelprüfung ohne Lösen von Endverschlüssen bzw. Steckendverschlüssen gegeben sein. Alle Betriebsmittel der Übergabestation, die während einer Kabelfehlerortung/Kabelprüfung mit dem Kabel galvanisch verbunden bleiben, müssen für die verwendeten Prüfspannungen (AC 0,1Hz - 3 x U 0, Prüfdauer bis zu 60 min) ausgelegt sein. 3.2.4. Transformatoren Es sind nur verlust- und geräuscharme Drehstrom-Öltransformatoren nach DIN EN50464-1 und Drehstrom-Gießharztransformatoren nach DIN EN50541-1 mit einer Anzapfung von 2 x ± 2,5% zugelassen. 3.2.5. Sternpunktbehandlung Das Mittelspannungsnetz der Hanau Netz GmbH wird mit einer Erdschlusskompensation betrieben. Der maximale Erdschlussreststrom beträgt 62 A. 3.2.6. Sekundärtechnik Die Hilfsenergieversorgung für Netzschutzeinrichtungen beträgt 60 V Gleichspannung (Schutz und Arbeitsstromauslöser). Erforderliche Netzschutzeinrichtungen sind in den Sekundärnischen des jeweiligen Schaltfeldes anzuordnen. Alle Bedien- und Anzeigeelemente der Netzschutzeinrichtungen müssen frontseitig zugänglich, bedienbar und ablesbar sein. Als Kurzschlussschutz wird ein Überstromschutz (UMZ-Schutz) eingesetzt. Gegebenenfalls können auch andere Schutzprinzipien (z.b. Überstromrichtungszeitschutz, Distanzschutz) erforderlich sein. Das Schutzkonzept ist in der Planungsphase mit der Hanau Netz GmbH abzustimmen. Für Schutzeinrichtungen sind nur Zweikernwandler zu verwenden (Schutz und Messung). Die Nenndaten der Wandler sind mit der Hanau Netz GmbH abzustimmen. In der Kundenanlage ist eine Erdschlussrichtungserfassung mit Meldekontakt aufzubauen, wenn das kundenseitige MS-Netz die Kabellänge von 15 m überschreitet. Die Erdschlussrichtungserfassung ist nach dem Wischerverfahren zu realisieren und vor Ort unverdeckt anzuzeigen. 4. Abrechnungsmessung Die technischen Mindestanforderungen der Hanau Netz GmbH an Messeinrichtungen (TMA) sind zu beachten. Die für die Messung erforderlichen Wandler, Sicherungs- und Verteilerplatte, Prüfklemmen, die Messsatzschränke und die Messleitungen für den Strompfad werden von der Hanau Netz GmbH beigestellt oder sind von anderen, zugelassenen Messstellenbetreiber beizustellen. Der Anschluss und die Anordnung der Messwandler und Prüfklemmen erfolgen gem. Bild D2. Bei Anlagen, die sich im Eigentum des Kunden befinden, erfolgt die Messung grundsätzlich mittelspannungsseitig. péáíéu

Der Elektroinstallateur stellt bauseitig einen betriebsbereiten Telekommunikationsanschluss für die Datenfernauslesung zur Verfügung. Dieser ist über eine Datenleitung von mindestens Typ Cat7 zu realisieren. Die Datenleitung ist in den Messschrank zu legen, mit einer RJ45- Buchse berührungssicher anzuschließen und bis zum Anschlusspunkt Linientechnik zu führen. Die Datenleitung ist an beiden Enden dauerhaft zu kennzeichnen. Die Freischaltung des Telekommunikationsanschlusses übernimmt der Anschlussnehmer. Der Anschluss und die Erdung von Spannungswandlern haben mit mindestens 2,5mm 2 Cu zu erfolgen. Grundlage der Querschnittsdimensionierung ist hier die Technische Anschlussbedingung des bdew aus dem Jahr 2008 (S.31). Ungesicherte Sekundärleitungen von Spannungswandlern sind möglichst kurz zu halten. Die Verbindungsleitungen zu den Überstromschutzeinrichtungen des Spannungspfades sind kurzschlussfest, mit dem eigensicheren Leitungstyp NSGAFÖU oder gleichwertig, auszuführen. Die Messleitungen sind ungeschnitten und separat in einem geschlossenen Rohr oder Kabelkanal vom Messschrank zu den Wandlern zu verlegen. 5. Betrieb Durch den Anschlussnehmer ist ein Anlagen- und Betriebsverantwortlicher für die Übergabestation zu benennen. Es ist eine Telefonnummer anzugeben, unter der die ständige Erreichbarkeit des Betriebsverantwortlichen oder seines Beauftragten gewährleistet ist. Diese Daten werden bei der Hanau Netz GmbH gespeichert und werden ausschließlich für betriebliche Zwecke verwendet. 6. Änderungen, Außerbetriebnahme und Demontage Plant der Anschlussnehmer Änderungen, die Außerbetriebnahme oder die Demontage der Kunden-Mittelspannungsanlage, so ist die Hanau Netz GmbH rechtzeitig von diesem Vorhaben schriftlich zu benachrichtigen. Dies gilt auch für eine vom Anschlussnehmer geplante Änderung der Betriebsführung seiner Anlage, die Auswirkungen auf das Netz der Hanau Netz GmbH hat. 7. Eigenerzeugungsanlagen Der Anschluss einer kundeneigenen Stromerzeugungsanlage an das Netz der Hanau Netz GmbH ist der Hanau Netz GmbH vor der Inbetriebnahme schriftlich anzuzeigen. Für die an das Mittelspannungsnetz anzuschließenden und zu betreibenden Erzeugungsanlagen stimmen Planer, Anlagenerrichter, Anschlussnehmer und Anlagenbetreiber die technische Ausführung des Anschlusses und des Betriebes nach der Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz, herausgegeben vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. (BDEW), mit Hanau Netz GmbH ab. péáíév

8. Zeichnungen A Beispiele für Übersichtsschaltpläne von Kundenmittelspannungsanlagen Bild A1: Anlage für Netznutzer mit Trafo 1000 kva Bild A2: Anlage für Netznutzer mit Trafo > 1000 kva Bild A3: Anlagen mit einem Kunden und mehreren Transformatoren und einer Gesamtleistung von 1000 kva Bild A4: Anlagen mit einem Kunden und mehreren Transformatoren und einer Gesamtleistung von > 1000 kva B Kabeleinführungen Bild B1: Kabeldurchführung (Verrohrung bis Grundstücksgrenze) Bild B2: Kabeldurchführung (Waagrechter Einbau bei Grenzbebauung) Bild B3: Kabeldurchführung (Schrägeinbau bei Grenzbebauung) C Erdung Bild C1: Erdungsanlage 20 kv-netz D Abrechnungsmessung Bild D1: Fernabfrage von Mittelspannungs-Messsätzen mit Lastprofilmessung Bild D2: Mittelspannungs- Vierleiter- Messung 20 kv-netz péáíénm

Zeichnungsstand: 01.02.2015 Bild A1 Netzkabelfeld VNB-Einspeisung Netzkabelfeld VNB-Einspeisung Transformatorund Messfeld 20kV, 3~50Hz Kunde VNB ER KSA Eigentumsgrenze kwh 2*) Transformatorleistung bis 1000 kva 2*) ER KSA Kapazitive Messung (bei gasisolierten Anlagen zwingend notwendig) Messwandler und Zähler als VNB-Beistellung, wenn HNG der Messtellenbetreiber ist Bei ausgelagerten Transformatoren ist zwischen Transformator und Abgangsfeld eine Erdschlussrichtungserfassung zu realisieren Je nach Anschlussart bzw. Bauform sind Erdungsfestpunkte erforderlich Erdschlussrichtungsanzeiger Kurzschlussanzeiger Festpunkte für die Erdung

Zeichnungsstand: 01.02.2015 > Bild A2 Netzkabelfeld VNB-Einspeisung Netzkabelfeld VNB-Einspeisung Transformatorund Messfeld 20kV, 3~50Hz ER Kunde VNB KSA Eigentumsgrenze t kwh 2*) Transformatorleistung über 1000 kva 2*) ER KSA Kapazitive Messung (bei gasisolierten Anlagen zwingend notwendig) Messwandler und Zähler als VNB-Beistellung, wenn HNG der Messtellenbetreiber ist Bei ausgelagerten Transformatoren ist zwischen Transformator und Abgangsfeld eine Erdschlussrichtungserfassung zu realisieren Je nach Anschlussart bzw. Bauform sind Erdungsfestpunkte erforderlich Erdschlussrichtungsanzeiger Kurzschlussanzeiger Festpunkte für die Erdung

Zeichnungsstand: 01.02.2015 Bild A3 Netzkabelfeld VNB-Einspeisung Netzkabelfeld VNB-Einspeisung Übergabeund Messfeld Abgangsfeld Trafoleistung bis 1000 kva Abgangsfeld Trafoleistung bis 1000 kva 20kV, 3~50Hz Kunde VNB ER KSA Eigentumsgrenze kwh 2*) Transformatorleistung insgesamt bis 1000 kva 2*) ER KSA Kapazitive Messung (bei gasisolierten Anlagen zwingend notwendig) Messwandler und Zähler als VNB-Beistellung, wenn HNG der Messtellenbetreiber ist Bei ausgelagerten Transformatoren oder Schaltfeldern ist eine Erdschlussrichtungserfassung zu realisieren Je nach Anschlussart bzw. Bauform sind Erdungsfestpunkte erforderlich Erdschlussrichtungsanzeiger Kurzschlussanzeiger Festpunkte für die Erdung

Zeichnungsstand: 01.02.2015 > Bild A4 Netzkabelfeld VNB-Einspeisung Netzkabelfeld VNB-Einspeisung Übergabeund Messfeld Abgangsfeld Trafoleistung > 1000 kva Abgangsfeld Trafoleistung 1000 kva 20kV, 3~50Hz ER Kunde VNB KSA Eigentumsgrenze t t kwh 2*) ER KSA Kapazitive Messung (bei gasisolierten Anlagen zwingend notwendig) Messwandler und Zähler als VNB-Beistellung, wenn HNG der Messtellenbetreiber ist Bei ausgelagerten Transformatoren oder Schaltfeldern ist eine Erdschlussrichtungserfassung zu realisieren Je nach Anschlussart bzw. Bauform sind Erdungsfestpunkte erforderlich Erdschlussrichtungsanzeiger Kurzschlussanzeiger Festpunkte für die Erdung

Zeichnungsstand: 01.02.2015 Kabeldurchführung (Verrohrung bis Grundstücksgrenze) Bild B1

Zeichnungsstand: 01.02.2015 Kabeldurchführung (Waagerechter Einbau bei Grenzbebauung) Bild B2

Zeichnungsstand: 01.02.2015 Kabeldurchführung (Schrägeinbau bei Grenzbebauung) Bild B3

Zeichnungsstand: 01.02.2015 Erdungsanlage 20kV - Netz Bild C1 70 70

Zeichnungsstand: 01.02.2015 Fernabfrage von Mittelspannungs- Messsätzen mit Lastprofilmessung Bild D1 700 mm 400 mm 225 mm Cat7 * 3 : Messschrank Fa. Seeliger oder baugleich

Zeichnungsstand: 01.02.2015 Mittelspannungs-Vierleiter - Messung 20kV - Netz Bild D2 Siehe Tabelle S. 31 Kapitel 4.2 TAB MS aus 2008 bdew Prüfklemmen im Messsatzschrank bzw. Zählerschrank k1 l1 k2 l2 k3 l3 L1 L2 L3 N 2*) 1u 1x 1u 1x 1u 1x 1 ge 2 3 ge 4 gn 5 6 gn 7 vi 8 9 vi Optional kann nach Abstimmung mit der HNG eine Stromklemme im Messfeld mit plombierbarer Abdeckung eingesetzt werden. X U X U X U 2*) Siehe Tabelle S. 31 Kapitel 4.2 TAB MS aus 2008 bdew L1 k K l L L2 L3 Energierichtung k K l L k K l L 2*) Spannungspfad von Wandler zur Sicherung NSGAFÖU 1,8/3kV 1x2,5mm² (so kurz wie möglich) Spannungspfad von Sicherung zur Prüfklemme H07V-K 5x2,5 mm² Strompfad YSLY-JZ 7x4mm² Spannungsabsicherung 3x10A Gr. D01 plombierbar in Nähe der Spannungswandler Bei der Ausführung ist zu beachten: - Energierichtung vom VNB-Netz zum Anschlußpunkt K (Großbuchstabe) des Wandlers - Strom- und Spannungszugehörigkeit ist jeweils der Phase zuzuordnen - Rechtes Drehfeld an den Anschlußklemmen ist einzuhalten - Strom- und Spannungspfad sind getrennt im Schutzrohr zu verlegen