ZUR LAGE 2 ZUR WOCHE 4 GESETZESPAKET FÜR MEHR BÜRGERBETEILIGUNG AUF DEN WEG GEBRACHT 4 EINWANDERUNGSGESETZ UND FLÜCHTLINGSPOLITIK GEHÖREN ZUSAMMEN 6

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Transkript:

SPD-Fraktion direkt Ausgabe 2015 27 18.09.2015 INHALT ZUR LAGE 2 ZUR WOCHE 4 GESETZESPAKET FÜR MEHR BÜRGERBETEILIGUNG AUF DEN WEG GEBRACHT 4 EINWANDERUNGSGESETZ UND FLÜCHTLINGSPOLITIK GEHÖREN ZUSAMMEN 6 GESUNDHEITSKARTE FÜR FLÜCHTLINGE KOMMT VORAN 6 TERMINE 8 EMPFANG FÜR EHRENAMTLICHE HELFERINNEN UND HELFER 8 SPD-FRAKTION IM LANDTAG RHEINLAND-PFALZ GESCHÄFTSSTELLE V.i.S.d.P.: CARSTEN PÖRKSEN PARLAMENTARISCHER GESCHÄFTSFÜHRER DER SPD-LANDTAGSFRAKTION KAISER-FRIEDRICH-STRASSE 3 55116 MAINZ www.spdfraktion-rlp.de

ZUR LAGE Liebe Genossinnen und Genossen, der enorme Anstieg der Flüchtlingszahlen erfordert das Zusammenwirken aller politischen Kräfte im Bund, den Ländern und den Kommunen. Unsere Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat deshalb schon seit langem einen Flüchtlingsgipfel des Bundes gefordert, in dieser Woche ist die Bundeskanzlerin dieser Forderung mit einem Sondertreffen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten in Berlin endlich nachgekommen. Auch in Rheinland-Pfalz kommen Tag für Tag Menschen an, die sich auf der Flucht befinden. Wir erleben überall eine Welle der Solidarität und eine Willkommenskultur, die mich stolz auf unser Land blicken lässt. Nun muss die Politik dafür sorgen, dass die gesellschaftliche Integration der Ankommenden gelingt. Rheinland-Pfalz kann hier zum Vorzeigeland für Integration und für den Umgang mit Flüchtlingen werden. Unser Land ist dafür prädestiniert: Durch unsere Grenzregionen und die vielen Gäste aus aller Welt sind wir erfahren im kulturellen Austausch. Auch deshalb ist Rheinland-Pfalz unter allen Bundesländern das toleranteste Bundesland, wie eine Studie der Universität Leipzig bestätigte. Ebenso ist die rheinland-pfälzische Weltoffenheit eine unserer wirtschaftlichen Stärken, denn Rheinland-Pfalz ist überdurchschnittlich großer Profiteur vom weltweiten Handel. Nicht zuletzt deshalb steht unser Land wirtschaftlich so gut da. Ohne die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die durch ihre Hilfsbereitschaft den Ankommenden das Gefühl geben, hier in Rheinland-Pfalz willkommen zu sein, wäre es nicht möglich, diese gesamtgesellschaftliche Herausforderung zu stemmen. Als SPD- Landtagsfraktion möchten wir dafür Danke sagen und haben ehrenamtliche Helferinnen und Helfer aus ganz Rheinland-Pfalz am Mittwoch, den 23. September, zu einem Empfang mit unserer Ministerpräsidentin Malu Dreyer in den Landtag eingeladen. Unter dem Eindruck der Flüchtlingskrise steht auch der Haushaltsentwurf für das Jahr 2016, den unsere Finanzministerin Doris Ahnen diese Woche vorgestellt hat. Für die Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen sind im Haushalt Landesmittel in Höhe von 165 Millionen Euro vorgesehen. Aber auch der Bund muss seine Zusagen einhalten und sich an der Finanzierung dieser nationalen Aufgabe dauerhaft beteiligen. Die jetzt vom Bund angebotenen drei Milliarden SPD-FRAKTION IM LANDTAG RHEINLAND-PFALZ GESCHÄFTSSTELLE V.i.S.d.P.: CARSTEN PÖRKSEN PARLAMENTARISCHER GESCHÄFTSFÜHRER DER SPD-LANDTAGSFRAKTION KAISER-FRIEDRICH-STRASSE 3 55116 MAINZ www.spdfraktion-rlp.de

Euro rund 150 Millionen Euro für Rheinland-Pfalz werden die Landesmittel für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen aufstocken, vor dem Hintergrund stetig steigender Flüchtlingszahlen kann dies jedoch nur der Beginn eines stärkeren finanziellen Engagements des Bundes sein. Die Aufteilung der Bundesmittel, die auf Rheinland-Pfalz entfallen, werden wir unmittelbar nach der Einigung auf Bundesebene mit den Kommunen besprechen und im weiteren Haushaltsverfahren festschreiben. Unsere Finanzministerin Doris Ahnen hat mit ihrer vorausschauenden Finanzpolitik trotz der Herausforderungen einer humanen Flüchtlingspolitik erreicht, dass wir einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einem strukturell ausgeglichenen Haushalt im Jahr 2020 gehen. Unsere beachtlichen Erfolge bei der Konsolidierung werden wir weiter vorantreiben. Trotzdem setzen wir die richtigen Schwerpunkte: Wir sichern gute, gebührenfreie Bildung und die verlässliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir investieren in den Erhalt und den Ausbau der Infrastruktur. Wir stärken die kommunale Finanzkraft. Rot-Grün schafft damit den Spagat zwischen Konsolidieren und Zukunftsgestaltung. Alexander Schweitzer 3

ZUR WOCHE Gesetzespaket für mehr Bürgerbeteiligung auf den Weg gebracht Mit einem umfassenden Gesetzespaket verbessert die rot-grüne Koalition die direktdemokratischen Beteiligungsmöglichkeiten in Rheinland-Pfalz. Die Fraktionen haben am Donnerstag im Landtag entsprechende Gesetze zur kommunalen Ebene (Änderung der Gemeindeordnung) und zur Landesebene (Änderung des Landeswahlgesetzes) eingebracht. Ziel ist es, den Weg für eine höhere bürgerschaftliche Beteiligung und Mitwirkung an Prozessen und Entscheidungen zu bereiten. Die Gesetze werden kommende Woche in Erster Lesung im Landtag beraten. Die von der rot-grünen Koalition auf den Weg gebrachten Änderungen stellen eine Einladung an die Rheinland-Pfälzer dar. Diese lautet: Mischt Euch ein, beteiligt Euch! Dass sich die CDU-Fraktion gegen mehr direktdemokratische Elemente stemmt, zeugt von einem altertümlichen Demokratieverständnis, so unser Fraktionsvorsitzender Alexander Schweitzer. Die vorgelegten Maßnahmen zur Stärkung direktdemokratischer Elemente, werden unserem demokratischen System gut tun. Sie stellen damit auch eine Stärkung des repräsentativen Systems dar. Dadurch wird die Akzeptanz für politische Prozesse in der Bevölkerung steigen, ergänzte Martin Haller, unser Obmann in der Enquete-Kommission Bürgerbeteiligung. Folgende neue Regelungen sind in der Gemeindeordnung und Landkreisordnung vorgesehen: Beim Einwohnerantrag wird der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand zwischen zwei dieselbe Angelegenheit betreffenden Einwohneranträgen von bisher fünf auf zwei Jahre verkürzt, und das Mindestalter für die Teilnahme an einem Einwohnerantrag von bisher 16 auf 14 Jahre herabgesetzt. Zudem wird das Unterschriftenquorum abgesenkt. Bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid wird das Antragsquorum einer prozentualen Staffelung unterzogen, die mit zunehmender Gemeindegröße gleichmäßig absinkt. Bei einer Stadt von 200.001 Einwohnerinnen und Einwohner sind künftig statt 20.001 Unterschriften nur noch 10.001 Unterschriften nötig. Bisher mussten Antragsteller von Bürgerbegehren einen haushalterisch richtigen Kostendeckungsvorschlag für die beantragte Maßnahme vorlegen. Diese hohe formale Hürde hat dazu geführt, dass viele Bürgerbegehren im Anfangsstadium gescheitert sind. 4

Künftig entfällt diese Pflicht, stattdessen müssen nun Antragsteller in Abstimmung mit der Verwaltung eine Kostenschätzung vorlegen. Das Abstimmungsquorum wird herabgesetzt: Statt einer Zustimmung von 20 Prozent ist nur noch eine Zustimmung von 15 Prozent nötig. Die Möglichkeiten des Ausschlusses der Öffentlichkeit von Rats-, Kreistags- und Bezirkstagssitzungen sowie von deren Ausschusssitzungen werden beschränkt. Bisher waren die Ausschusssitzungen in der Regel nichtöffentlich, dieses Prinzip wird künftig umgekehrt. Es werden digitale Aufzeichnungen und Übertragungen (also etwa Live-Streams) von kommunalen Rats- und Ausschusssitzungen ermöglicht. Eine Kommune kann dies per Satzung erlauben. Ein kommunaler Haushaltsentwurf wird künftig vor Beschluss und in einfacher Form zu veröffentlichen sein. Im Zuge der Verbesserung der Bürgerbeteiligung ist auch das Landeswahlgesetz zu ändern: Eintragungen für das Volksbegehren können auch auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen gesammelt werden. Dies war bisher nur durch Auslegung von Listen in den Gemeindeverwaltungen möglich. Abhängig vom Verfahrensstand erhalten die Antragsteller eines Volksbegehrens anteilige Kostenerstattungen unabhängig vom Ausgang eines zulässigen Begehrens. Pro Unterstützerunterschrift werden 10 Cent erstattet. Beispielsweise: Für ein Volksbegehren sind 20.000 Unterschriften nötig. Wenn diese gesammelt sind, erhalten die Antragssteller künftig 2.000 Euro. Bisher wurde Geld nur erstattet, wenn das Bürgerbegehren erfolgreich war. Die Antragsteller eines Volksbegehrens werden verpflichtet, eine Internetseite einzurichten, deren Adresse vom Landeswahlleiter öffentlich bekannt gemacht wird. Unter der Internetseite sind während der gesamten Eintragungsfrist bestimmte Angaben zu dem Volksbegehren zu veröffentlichen. Für die Annahme von Geld- und Sachspenden sowie die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit einer Volksinitiative, einem Volksbegehren oder einem Volksentscheid werden besondere Regelungen getroffen. 5

Hiermit wird verhindert, dass Fraktionen eines Parlaments oder Gemeinderats sowie Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 25 Prozent beteiligt ist, sich finanziell an einem Volksbegehren beteiligen. Die, auch finanzielle, Unterstützung durch Parteien bleibt damit weiterhin möglich. Einwanderungsgesetz und Flüchtlingspolitik gehören zusammen Offensichtlich findet die CDU nun endlich die Kraft für eine längst überfällige Kehrtwende. Sie will sich nun nicht mehr gegen ein modernes Einwanderungsgesetz für Deutschland wehren, erklärte unser Fraktionsvorsitzender Alexander Schweitzer anlässlich des jüngsten CDU- Beschlusses zur Zuwanderung. Dieses Ende der Blockadehaltung ist nur gut: Jetzt kann eine Koalition der Vernünftigen rasch ein Gesetz zum Zuzug von Migranten nach Deutschland erarbeiten und verabschieden. Deutschland muss sich zutrauen, kontrollierte Zuwanderung aktiv zu gestalten. Für Rheinland-Pfalz ist ein solches Gesetz wichtig, um den wachsenden Bedarf der Wirtschaft nach Fachkräften zu sichern. Mit diesem Beschluss werden jene in der CDU Lügen gestraft, die bis zuletzt behaupteten, ein Einwanderungsgesetz und Flüchtlingspolitik gehörten nicht zusammen. Diese bisherige Position auch der CDU-Fraktionsvorsitzenden Julia Klöckner ist völlig abseitig: Denn schnelle Asylverfahren müssen einhergehen mit einem Signal an die Menschen, etwa vom Westbalkan, dass Migration in den deutschen Arbeitsmarkt über ein Einwanderungsgesetz erfolgen kann. Ein solches Gesetz und eine erfolgreiche Flüchtlingspolitik sind zwei Seiten einer Medaille. Gesundheitskarte für Flüchtlinge kommt voran Auf dem Weg zur Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge kommt Rheinland-Pfalz einen Schritt voran. In dieser Woche haben Vertreterinnen und Vertreter des Landes, der Kommunen, der Gesetzlichen Krankenkassen, der Heilberufskammern und der Kassenärztlichen Vereinigung die Einsetzung einer Arbeitsgruppe vereinbart. Sie soll erarbeiten, wie eine Rahmenvereinbarung zur Einführung der Gesundheitskarte auf Landesebene aussehen kann. Für die rot-grüne Koalition ist die Einführung einer Gesundheitskarte ein wichtiges Anliegen: Als Land sind wir uns der großen Verantwortung bewusst, für das Wohlergehen der Flüchtlinge zu sorgen", erklärte unsere sozialpolitische Sprecherin Kathrin Anklam-Trap anlässlich der Sitzung des integrationspolitischen Ausschusses. 6

"Eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge eröffnet nicht nur einen diskriminierungsfreien und schnellen Zugang zur medizinischen Versorgung, sondern entlastet zusätzlich die kommunalen Behörden personell und finanziell", erklärte unsere integrationspolitische Sprecherin Ingeborg Sahler-Fesel. Asylsuchende sollen die Gesundheitskarte von einer Krankenkasse erhalten, die die Menschen auch betreut. Die Krankenkassen rechnen dann die anfallenden Behandlungskosten und die Verwaltungskostenpauschale mit den zuständigen Behörden ab. 7

TERMINE EMPFANG FÜR EHRENAMTLICHE HELFERINNEN UND HELFER Das Schicksal der Flüchtlinge, die in Europa Schutz und Zuflucht vor Krieg und Terror suchen, bewegt uns sehr. Rheinland-Pfalz hat eine starke Willkommenskultur. Bei vielen Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzern erwächst aus der persönlichen Betroffenheit das tiefe Bedürfnis, sich selbst zu engagieren, zu helfen, anzupacken. Das große Engagement der freiwilligen Helferinnen und Helfer, die unermüdlich und oft bis zur Erschöpfung im Einsatz sind, ist beeindruckend. Sie kümmern sich um Verpflegung und Kleidung, geben Sprachkurse, helfen bei Behördengängen, haben ein offenes Ohr und schaffen es, den verzweifelten Menschen aus Syrien und anderen Kriegsgebieten Sicherheit und Hoffnung zu geben. Die Ehrenamtlichen geben durch ihre Hilfsbereitschaft den Ankommenden das Gefühl, hier in Rheinland-Pfalz willkommen zu sein. Ohne diese Bürgerinnen und Bürger wäre es nicht möglich, diese gesamtgesellschaftliche Herausforderung zu stemmen. Für das Engagement möchten wir uns als SPD-Landtagsfraktion von ganzem Herzen bedanken. Wir laden deshalb herzlich zum Empfang für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer mit unserer Ministerpräsidentin Malu Dreyer am 23. September 2015 um 13 Uhr im Wappensaal des Landtags ein. Für unsere Planung bitten wir um Anmeldung bis zum 21. September 2015 an laura.lazzarotti@spd.landtag.rlp.de. 8