INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

Ähnliche Dokumente
INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL

GEMEINDE BURKHARDTSDORF

Stadt Friedberg. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 12

Bestellliste für Garten- und Heckenpflanzen


Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO wird festgesetzt, daß die nach 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten nicht Bestandteil des Bebauungsplanes werden.

Liste einheimischer Heckenpflanzen

Preisliste Pflanzgarten 2018

1. Planungsrechtliche Festsetzungen

1.2 In allen Wohngebieten - mit Ausnahme des Wohngebiets. von 20 m² je Einzelhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhauseinheit

Preisliste Pflanzgarten 2017

1 / 1. Hochwasserschutz / Gewässer. Informationen für Gewässeranlieger. Hinweise und Empfehlungen

Vorratsliste 2015/2016

Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für bebaute Bereiche im Außenbereich im Stadtteil Nammen Bad Nammen (Außenbereichssatzung)

Markt Burtenbach Landkreis Günzburg

Ergänzungssatzung Am Hundsweg

Bebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung

ÄNDERUNGSSATZUNG ZUM B E B A U U N G S P L A N 1 N TRUNKELSBERG LKR. UNTERALLGÄU

S a t z u n g. vom

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1503f der Landeshauptstadt München

Kirchberg 1. Änderung

Richtlinie zur Anlage von Hegebüschen

5. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet Am Bruckberg

ORTSGEMEINDE LAMBSHEIM BEBAUUNGSPLAN KAPPENÄCKER TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für den bebauten Bereich im Außenbereich Rote Wand, Eisbergen (Außenbereichssatzung) Präambel

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL

Bebauungsplan Nr. 66 SO Biomassekraftwerk mit Schlammtrocknungsanlage bei Rinning 1. SO Biomassekraftwerk mit Schlammtrocknungsanlage bei Rinning

Gemeinde Himmelkron. Bebauungsplan "Klosteracker" Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren. Teil D - Textliche Festsetzungen und Hinweise

Der räumliche Geltungsbereich wird durch ein WA - Allgemeines Wohngebiet - nach 4 BauNVO festgesetzt.

ALLGEMEINES WOHNGEBIET

STADT SCHWÄBISCH HALL FACHBEREICH PLANEN UND BAUEN

Markt Frontenhausen. Deckblatt Nr. 1 Festsetzungen

Donaublick BEBAUUNGSPLAN

S A T Z U N G (beschleunigtes Verfahren gem. 13a BauGB)

Satzung. Bebauungsplan Nr. 51 für das Gebiet Reisensburg - Herrenberg, Stadt Günzburg. Stand 29. Juni Vorentwurf. Projekt-Nr.

FESTSETZUNGEN DURCH PLANZEICHEN. 1. geplante Einzelbäume. 2. Allee, Pflanzabstand 7 m. 4. Grün im Vorgartenbereich. 5. Grün in parkartiger Weise

Bebauungs- und Grünordnungsplan. Gewerbegebiet Amerika

Ortsgemeinde Lautersheim. Bebauungsplan Neun Morgen

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

Bebauungsplan Nr. 125 "Uferzone Griebnitzsee"

Gemeinde Blankenstein Saale Orla - Kreis

Gemeinde Alsbach-Hähnlein

Gehölzliste für Pflanzungen in der freien Landschaft

Satzung der Gemeinde Hochkirch zum Schutz von Bäumen und Gehölzen

5. Textliche Inhalte des Bebauungsplanes. 5.1 Textliche Festsetzungen

- 2- PRÄAMBEL Aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom (BauGB, BGBI. I, S. 2141) und d

BEBAUUNGSPLAN "BAUHOF"

Gemeinde Lehre. Bebauungsplan Oheweg Ost

STADT DORFEN 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 66 "BIOMASSEKRAFTWERK MIT SCHLAMMTROCKNUNGSANLAGE BEI RINNING" Lageplan M 1 : 3.

S ATZ U N G GRENZE DES RÄUMLICHEN GELTUNGS BEREICHS A RT DER NUT Z U N G M ASS DER BAU L ICH E N NUT ZU N G

Stadt Blaubeuren, Teilort Beiningen, Alb-Donau-Kreis Bebauungsplan Eichert III Textliche Festsetzungen B-Plan


STADT BISCHOFSWERDA ORTSTEIL KYNITZSCH LANDKREIS BAUTZEN

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1898a der Landeshauptstadt München

Ortsgemeinde Rüssingen. Bebauungsplan Ringstraße

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

1. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN

R i c h t l i n i e. über die Gewährung von Zuschüssen des Landkreises Alzey-Worms für Maßnahmen im Zuge der Aktion "Bäume für Rheinhessen"

Grünordnerische Festsetzungen gem. 9 (1) 20 und 25 BauGB, 4 HeNatG und 8 a BNatSchG zum Bebauungsplan Goethestraße der Gemeinde Erzhausen.

Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Mühlviertel durch Deckblatt Nr. 12

STADT BAD AIBLING. 0 m 50 m 100 m

Bebauungsplan Nr. 108 An der Kirche Zeilhofen

343 F. Bebauungsplanverfahren mit integriertem Grünordnungsplan. Begründung STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT. Änderung des Bebauungsplanes Nr.

Bebauungsplan Nr. 07 Berliner Straße / Ringstraße. 1. Änderung des Bebauungsplans (als Textbebauungsplan)

Sinsheim. Bebauungsplan Hettenberg I, 2. Änderung. Schriftliche Festsetzungen. Große Kreisstadt. Rhein-Neckar-Kreis. Gemarkung Sinsheim-Steinsfurt

STADT GEILENKIRCHEN. Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 112 Frankenstraße. Lage des Plangebietes

Bebauungsplan Nr. 111 für das Gebiet westlich der Reichenberger Straße und nördlich der Erzgebirgsstraße. S a t z u n g

VERBANDSGEMEINDE Simmern/Hunsrück. ORTSGEMEINDE Sargenroth. Bebauungsplan Auf der Schanz. Textliche Festsetzungen

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 362 An der Mönch Hof Sod

PRE-WOHNPARK. Fliegerstraße-Auf dem Seß-Haspelstraße-Blutacker GESTALTUNGS- UND AUSFÜHRUNGSREGELUNG

ERGÄNZUNGSSATZUNG FRANKFURTER STRAßE

Bedarfsliste für die Erstbepflanzung des Baumparks Rüdershausen

Bebauungsplan "Sionsberg", 1. Änderung in der Ortsgemeinde Neuhemsbach Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn

Stadt Reinheim 4. Änderung des Bebauungsplanes Hinter der Siedlung, Teil I Textliche Festsetzungen

Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Erweiterung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Bereich Holtrup (Innenbereichssatzung) Präambel

Gemeinde Lehre. Bebauungsplan Vorderer Westerberg

1 - Art der baulichen Nutzung - allgemeine Wohngebiete WA 1 und WA 2

3. und 4. Änderung BEBAUUNGSPLAN NR. 30 -ORTSTEIL OPHERTEN-

Sorbus aucuparia Vogelbeere schwach giftig!

Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB

Der Bauhof Oberasbach hat gepflanzt

Amt der Vorarlberger Landesregierung Landesforstgarten Rankweil. Amt der Vorarlberger Landesregierung Landesforstgarten Rankweil

- UR 8 - Satzung. über örtliche Bauvorschriften gemäß 56 Abs. 1 Niedersächsische Bauordnung für den Bereich Maschener und Horster Heide

Transkript:

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1702 a der Landeshauptstadt München Moosanger, Waldhornstraße, Schwabenbächl, Am Neubruch, Hartmannshofer Bächl - Trinkl-Siedlung - Bitte beachten Sie die Hinweise zur unter http://www.muenchen.de/bebauungsplan

1 Satzungstext des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1702 a der Landeshauptstadt München Moosanger, Waldhornstraße, Schwabenbächl, Am Neubruch, Hartmannshofer Bächl - Trinkl-Siedlung - vom 11.12.2002 Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund der 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), der Art. 91 und 7 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und des Art. 3 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (BayNatSchG) folgende Satzung: 1 Bebauungsplan mit Grünordnung (1) Für den Bereich Moosanger, Waldhornstraße, Schwabenbächl, Am Neubruch, Hartmannshofer Bächl (Trinkl-Siedlung) wird ein Bebauungsplan mit Grünordnung als Satzung erlassen. (2) Der Bebauungsplan besteht aus dem Plan der Landeshauptstadt München vom 26.06.2002, angefertigt vom Städtischen Vermessungsamt am 20.11.2002, und diesem Satzungstext 2 Art der Nutzung Im Planungsgebiet sind die Ausnahmen nach 3 Abs. 3 Baunutzungsverordnung unzulässig. 3 Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen (1) Zulässig ist eine maximale Grundfläche der baulichen Anlage von 120 m² pro Bauraum, sofern sich aus dem Plan nicht eine geringere Bebaubarkeit ergibt. (2) Es ist nur ein Vollgeschoss zulässig. Der Dachgeschossausbau zum Vollgeschoss ist unzulässig. (3) Ausnahmsweise ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch den vorhandenen Baubestand zulässig, sofern die Höchstmaße gemäß 3 Abs. 1 und 2 und 8 Abs. 2 dieser Satzung nicht überschritten werden.

2 4 Einfriedungen Einfriedungen sind nur bis zu einer maximalen Höhe von 1,20 m zulässig. 5 Dachform Für alle Wohngebäude sind nur Satteldächer zulässig. 6 Kniestock Kniestöcke sind bis zu einer Höhe von maximal 50 cm, gemessen ab der Oberkante Rohdecke, zulässig. 7 Höhenlage der Erdgeschosse Die Oberkante Rohboden des Erdgeschosses darf nicht höher als 30 cm über der angrenzenden öffentlichen Erschließungsfläche liegen. 8 Garagen und Nebengebäude (1) Stellplätze sind auf dem Grundstück nachzuweisen. (2) Auf jedem Baugrundstück sind Nebenanlagen und Stellplätze bzw. Garagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche mit insgesamt maximal 50 m² Grundfläche und maximal 3,0 m Firsthöhe zulässig. (3) Garagen haben einen Mindestabstand von 5,0 m zur Straßenbegrenzungslinie einzuhalten. (4) Garagen sind verkehrsnah anzuordnen. 9 Depotcontainerstandplatz (1) Für Depotcontainer ist eine Standfläche in einer Flächengröße von ca. 140 m² in der südlichen Ecke der Verkehrsfläche nördlich des reinen Wohngebietes WR 3 zulässig. (2) Sofern der Depotcontainerstandplatz errichtet wird, ist er mit einer dichten Laubhecke einzugrünen.

3 10 Grünordnung (1) Die Freiflächen der Baugrundstücke, die öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen sind gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der weiteren Satzungsbestimmungen zu begrünen, mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen und zu erhalten. Ausgefallene Bäume und Sträucher sind nachzupflanzen. Nachpflanzungen haben den festgesetzten Güteforderungen zu entsprechen. (2) Pro 200 m² nicht überbaubarer Grundstücksfläche ist mindestens ein großer Laubbaum (Pflanzgröße Stammumfang 18 20 cm) oder sind zwei mittelgroße Laubbäume (Pflanzgröße Stammumfang 16 18 cm) oder zwei Obstbaumhochstämme zu pflanzen. Im Plan als zu pflanzen festgesetzte Bäume sowie alle Bäume, die erhalten werden, können angerechnet werden, sofern sie den Güteforderungen entsprechen. (3) Der vorhandene Gehölzbestand auf den Freiflächen soll, auch wenn der Bebauungsplan mit Grünordnung dazu keine Festsetzungen enthält, erhalten werden, soweit nach den vorstehenden Vorschriften eine Bepflanzung verlangt werden kann. (4) Zu erhaltender Baum- und Vegetationsbestand ist vor Beginn der Bauarbeiten durch geeignete Maßnahmen zu schützen. (5) Die vorgesehene Freiflächengestaltung ist vom Bauherrn in einem Freiflächengestaltungsplan darzustellen, der gemäß 1 Abs. 2 Bauvorlagenverordnung mit dem Bauantrag einzureichen ist. (6) Ausnahmsweise kann von den Festsetzungen des Bebauungsplanes mit Grünordnung in Lage und Fläche abgewichen werden, sofern die grünplanerische Absicht gewahrt bleibt und öffentliche Belange nicht entgegen stehen. (7) Die landschaftsgerecht zu gestaltenden und zu begrünenden Flächen sind extensiv zu pflegen, soweit dies Nutzung und Gestaltung zulassen. (8) Stellplätze, Zufahrten und Wegeflächen mit Geh- bzw. Radfahrrechten sowie die dinglich gesicherten Flächen für einen beschränkten Personenkreis sind mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen. Zugänge und sonstige Wegeflächen sind mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen, soweit dies funktional möglich ist. (9) Die Wege der öffentlichen Grünfläche sind mit wassergebundener Decke herzustellen. (10) Für das Planungsgebiet gelten folgende Artenlisten: Artenliste 1: Bäume am Weiherweg und an den U-Straßen (ausgenommen U-1398) Große Bäume (Pflanzgröße StU 18-20 cm) Spitzahorn Acer platanoides Esche Fraxinus excelsior Traubeneiche Quercus petraea Stieleiche Quercus robur Winterlinde Tilia cordata Obst- und Nussbäume, hochstämmig

4 Artenliste 2: Gehölze in der öffentlichen Grünfläche nordwestlich der Trinkl-Siedlung und in den Reinen Wohngebieten WR 3 und WR 4 Roterle Alnus glutinosa Grauerle Alnus incana Sandbirke Betula pendula Hainbuche Carpinus betulus Esche Fraxinus excelsior Traubenkirsche Prunus padus Stieleiche Quercus robur Silberweide Salix alba Mandelweide Salix triandra Flatterulme Ulmus laevis Feldulme Ulmus carpinifolia Roter Hartriegel Cornus sanguinea Hasel Corylus avellana Weißdorn Crataegus monogyna Weißdorn Crataegus oxyacantha Seidelbast Daphne mecereum Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Kreuzdorn Rhamnus cartharticus Faulbaum Rhamnus frangula Schwarze Johannisbeere Ribes nigrum Rote Johannisbeere Ribes rubrum Schwarzer Holunder Sambucus nigra Gemeiner Schneeball Viburnum opulus Obst- und Nussbäume, hochstämmig Artenliste 3: Gehölze entlang der U-Straße 1398 Feldahorn Acer campestre Spitzahorn Acer platanoides Hainbuche Carpinus betulus Esche Fraxinus excelsio Vogelkirsche Prunus avium Wildbirne Pyrus pyraster Traubeneiche Quercus petraea Stieleiche Quercus robur Eberesche Sorbus aucuparia Speierling Sorbus torminalis Winterlinde Tilia cordata Bergulme Ulmus glabra Berberitze Berberis vulgaris Roter Hartriegel Cornus sanguinea Hasel Corylus avellana Weißdorn Crataegus monogyna Weißdorn Crataegus oxyacantha

5 Seidelbast Daphne mecereum Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Kreuzdorn Rhamnus cartharticus Faulbaum Rhamnus frangula Feldrose Rosa arvensis Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gemeiner Schneeball Viburnum opulus Obst- und Nussbäume, hochstämmig (11) In der öffentlichen Grünfläche ist im Bereich westlich des Anwesens Weiherweg 68 ein Kinderspielplatz zulässig. 11 Dienstbarkeitsflächen (1) Von der festgesetzten Lage der Geh-, Fahr-, Radfahr- und Leitungsrechte sowie der Flächen für einen beschränkten Personenkreis kann ausnahmsweise abgewichen werden, wenn technische, verkehrliche und gestalterische Gründe es erfordern und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. (2) Die mit einem Leitungsrecht belegten Flächen dürfen weder unter- noch überbaut bzw. aufgeschüttet werden und sind von jeglichen Baumpflanzungen freizuhalten. (3) Die Dienstbarkeitsflächen für einen beschränkten Personenkreis beschränken sich auf ein Geh- und Fahrrecht für die Eigentümer der nicht an einer öffentlichen Verkehrsfläche gelegenen Wohngebäude im reinen Wohngebiet WR 7. 12 Inkrafttreten Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung gemäß 10 BauGB in Kraft.