Qualitäts Management Schulkonzept 1. Warum erstellen wir ein Qualitätskonzept 2. Gesetzliche Vorgaben 3. Bereiche des Qualitätskonzepts 4. Verantwortung für die Umsetzung des Qualitätskonzepts 5. Qualitätsentwicklungsleitung 5.1 Steuergruppe 6. Qualitätsansprüche 7. Qualitätshandbuch 8. Qualitätssicherung 8.1 Grundbildung 8.2 Weiterbildung 8.3 Abweichungen von Q-Standards 8.4 Q-Vorgaben 9. Qualitätsentwicklung 9.1 Folgerungen 9.2 Selbstevaluation 10. Konfliktfallregeln 11. Controlling Anhang: Organigramm I Organigramm II 1
1. Warum erstellen wir ein Qualitätskonzept? Neben der gesetzlichen Verpflichtung zum Qualitätsmanagement dient uns ein Qualitätskonzept zur Rechenschaftslegung nach aussen (gegenüber Schulkommission, Ausbildungsbetrieben, Verbände etc.) und ermöglicht Transparenz nach innen (es dient dem einzelnen zur persönlichen Orientierung und Positionierung innerhalb der Schule). Die Basis dieses Konzepts bildet ein gemeinsames schulspezifisches Verständnis von Qualität und ein Konsens in Bezug auf Verfahren und Verbindlichkeiten bei der Umsetzung im Schulalltag. Es ermöglicht dadurch allen Beteiligten eine zielgerichtete und koordinierte Vorgehensweise. Ziel und Zweck ist eine permanente Weiterentwicklung jedes Einzelnen im Rahmen seines Tätigkeitsgebietes sowie der Institution in ihrer Gesamtheit. 2. Gesetzliche Vorgaben Ebene Bund Gemäss Artikel 8 des BBG vom 13. Dezember 2002 resp. Art. 3 der BBV vom 19. November 2003 sind Anbieter von Berufsbildung verpflichtet, die interne Qualitätsentwicklung sicher zu stellen. Den Kantonen ist dabei freigestellt Methoden der Qualitätsentwicklung für die öffentlichrechtlichen Anbieter vorzuschreiben. Ebene Kanton Auf Beschluss des Bildungsrates vom 19. September 2000 zum «Konzept Schulqualitätsmanagement an der Volksschule, der Mittelschule und der» erlässt die Bildungsdirektion Weisungen zur schulinternen Qualitätssicherung und -entwicklung. Diese treten auf Beginn des Schuljahres 2005/06 in Kraft und regeln anhand von Mindestanforderungen das schulinterne QM (Anhang I). 3. Bereiche des Qualitätskonzepts Das Qualitäts-Konzept umfasst die Qualitätssicherung und -entwicklung auf der Ebene Person und Institution. Qualitätssicherung Qualitätsentwicklung Ebene Personen Lehrpersonen Mitarbeiterbeurteilung MAB (Verfahren geregelt) Feedback (Verfahren geregelt) Schulleitung Mitarbeiterbeurteilung MAB (Verfahren geregelt) Mitarbeiterbefragung (anonymisiert) Mitarbeitergespräch Ebene Institution Schule Fremdevaluation Weiterbildung eduqua Selbstevaluation gemäss Q-Weisung 4. Verantwortung für die Umsetzung des Qualitätskonzepts Die Rektorin trägt die Gesamtverantwortung für das Qualitätsmanagement (Qualitätssicherung und -entwicklung). Die Qualitätsentwicklungsleitung plant und koordiniert die Qualitätsentwicklung im Auftrag der Rektorin anhand eines Pflichtenhefts. Die Steuergruppe steht der Qualitätsentwicklungsleitung unterstützend und beratend zur Seite. Alle Mitarbeitenden tragen die Verantwortung für die Qualität der Institution im Rahmen ihrer Tätigkeiten. 2
5. Qualitätsentwicklungsleitung Die Schulkommission ernennt die Qualitätsentwicklungsleitung auf Antrag der Schulleitung. Der Konvent verfügt bei der Besetzung der Stelle über ein Mitspracherecht. Aufgaben und Kompetenzen der Qualitätsentwicklungsleiterin sind in einem Pflichtenheft festgehalten (Anhang II). Als unterstützendes und beratendes Organ wird der Qualitätsentwicklungsleiterin eine Q-Steuergruppe zur Seite gestellt. Zusammensetzung 5.1 Steuergruppe Die Steuergruppe setzt sich folgendermassen zusammen: Qualitätsentwicklungsleitung (Vorsitz) Schulleitung Präsident/-in der Schulkommission Organisation der Lernenden (Vertreten durch die Vertrauenslehrperson) Konventspräsident/-in Je nach Thema kann die Steuergruppe durch weitere Mitglieder (Konvent, Sekretariat, Hausdienst) ergänzt werden. Aufgabe Die Aufgaben der Steuergruppe bestehen in der Beratung und Unterstützung der Qualitätsentwicklungsleitung, insbesondere im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Selbstevaluationen. Die Leitung der Steuergruppe obliegt der Qualitätsentwicklungsleitung. Sie hat den Vorsitz bei den periodisch (einmal pro Schuljahr) stattfindenden Strategiesitzungen. An diesen werden die Jahresziele für das kommende Schuljahr festgelegt. Sie erstattet Bericht zuhanden der Schulkommission. 6. Allgemeine Qualitätsstandards Ebene Person Wir orientieren uns am Leitbild der Schule. Wir halten die Grundsätze des pädagogischen Leitbilds und die Q-Standards ein. Wir kennen das Konzept zur integrierten Sprachförderung und entwickeln unseren Unterricht anhand der Vorgaben. Wir unterrichten nach den vorgegebenen Richt- und Leistungszielen der jeweiligen Schullehrpläne. Wir überprüfen unser Handeln und Verhalten und erkennen eigenes Entwicklungspotential. Jede Lehrperson holt mindestens jährlich (einmal pro Klasse) ein formatives Feedback zum eigenen Unterricht ein, bespricht die Ergebnisse mit der Klasse und leitet entsprechende Massnahmen ab. Wir bilden uns fachlich und pädagogisch permanent weiter. Wir nehmen an den schulinternen Weiterbildungsveranstaltungen teil. Ebene Institution Die Schule stellt Mitarbeitenden und Lernenden eine aktuelle und zweckdienliche Infrastruktur zur Unterstützung ihrer Tätigkeiten zur Verfügung. Sie sucht die Zusammenarbeit mit ihren Ausbildungspartnern und pflegt den Kontakt zu den Verbänden. Sie sorgt für Transparenz gegen innen und aussen und ermöglicht allen Beteiligten, insbesondere auch den Lernenden, ein angemessenes Mitspracherecht. Die Schule sorgt für ein angenehmes Arbeits- und Lernklima. Sie fördert die Kommunikation zwischen den Beteiligten (Kultur der offenen Türe) und stellt Instrumente zur Konfliktfallregelung zur Verfügung. Sie versteht sich als lernende Organisation und ist bereit, auf Veränderungen in der Berufsbildung flexibel und adäquat zu reagieren. Sie initiiert und unterstützt Schulentwicklungsprojekte und organisiert zu diesem Zweck jährlich stattfindende Weiterbildungsveranstaltungen für alle Mitarbeitenden. 3
7. Qualitätssicherung Ebene Person Die Qualitätssicherung wird durch periodisch durchgeführte Mitarbeiterbeurteilungen, in der Folge MAB genannt, gewährleistet. Diese sind lohnwirksam, d.h. bilden die Voraussetzung für Stufenerhöhungen resp. Beförderungen. Die Grundlage zur Mitarbeiterbeurteilung bilden Unterrichtsbesuche mit anschliessendem Gespräch, Selbst- und Fremdeinschätzung, sowie die Einhaltung der Vorgaben im Rahmen der Qualitätsentwicklung. Die MAB werden mit allen Mitarbeitenden durchgeführt. Verfahren und Periodizität richten sich nach dem Status der Anstellung (Anhang IV). 7.1 Grundbildung Ebene Institution Die Schule stellt sich periodisch einer externen Evaluation auf der Basis kantonaler Vorgaben. Die Fremdbeurteilung bezieht sich auf ein von der Schule bestimmtes Fokusthema. 7.2 Weiterbildung Die Schule lässt sich periodisch im Rahmen des eduqua-verfahrens extern beurteilen. Sie achtet bei den Kursleitern auf eine andragogische Aus- und Weiterbildung. Sämtliche Kursangebote werden anhand von Fragebogen evaluiert. 7.3 Abweichungen von Q-Standards Grundbildung Die Lernenden kennen ihre Rechte gemessen am pädagogischen Leitbild der Schule (Vergleiche Rechte und Pflichten der Lernenden). Bei Abweichungen halten sie den Instanzenweg analog zur Konfliktfallregelung ein. Weiterbildung Sämtliche Weiterbildungsangebote werden im Anschluss mittels spezifisch angepasstem Fragebogen evaluiert. Die Schule lässt sich periodisch im Rahmen des eduqua-verfahrens extern beurteilen. 7.4 Q-Vorgaben Werden Q-Vorgaben nicht eingehalten, meldet dies die Qualitätsentwicklungsleitung (nach einmaligem Mahnen) der Schulleitung. 8. Qualitätsentwicklung Ebene Person Die Qualitätsentwicklung erfolgt grundsätzlich im Rahmen einer Feedbackkultur und orientiert sich am pädagogischen Leitbild und am Konzept zur integrierten Sprachförderung. Schulleitung Die Schulleitung holt sich Rückmeldungen zum eigenen Führungsverhalten im Rahmen von anonymisierten Mitarbeiterbefragungen und in den periodisch durchgeführten Mitarbeitergesprächen (keine MAB). Lehrperson Lehrpersonen können sich mit Kolleginnen/Kollegen zu Q-Gruppen zusammenschliessen. In dieser Zusammensetzung bleiben sie während einer begrenzten Zeit. Jede Q-Gruppe entscheidet sich für einen bestimmten Qualitätsstandard des pädagogischen Leitbilds und arbeitet während ein bis zwei Jahren an dessen Umsetzung im Unterricht. Für die Evaluation stehen verschiedene Feedbackformen zur Auswahl. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Schulleitung die Q-Arbeit für eine gewisse Zeit vorgeben. Auch dann sind die Lehrpersonen verpflichtet, die jährlichen Klassenfeedbacks einzuholen. Ziel und Zweck jedes Feedbackverfahrens ist eine Optimierung des eigenen Unterrichts, möglichst unter Einbezug der Betroffenen. Die Zusammensetzung der Q-Gruppe sowie die Standards und Feedbackformen sollten periodisch gewechselt werden, denn die Zusammenarbeit in verschiedenen Q-Gruppen fördert zusätzlich die Teamfähigkeit innerhalb des Kollegiums. 4
8.1 Folgerungen Lehrpersonen, die im Rahmen der Feedbackverfahren eigenes Entwicklungspotential erkannt haben, können mit der Schulleitung das Gespräch bezüglich Unterstützungsmassnahmen suchen. Denkbar sind u.a. folgende Massnahmen: Schulinterne Massnahmen Stundenplanmässige Erleichterungen, sofern möglich (andere Zeiten/andere Klassen) Entlastung vom Unterricht während einer bestimmtem Zeit Infrastrukturelle Anpassungen (Aufrüstung des Unterrichtsraumes etc.) Externe Massnahmen Besuch gezielter Weiterbildungsveranstaltungen EHB, PHZH, andere Intensivfortbildung Inanspruchnahme eines Sabbaticals (Auszeit evtl. Praktikum während eines Semesters) Aufgrund ihrer Erfahrung mit den Q-Gruppen kann die Qualitätsenwicklungsleitung der Steuergruppe mögliche Schwerpunktthemen für die jährlich stattfindenden schulinternen Weiterbildungsveranstaltungen vorschlagen. 8.2 Selbstevaluation Ebene Institution Die Schule führt im Rahmen der kantonalen Vorgaben ca. alle 2 bis 3 Jahre eine Selbstevaluation durch. Die Qualitätsentwicklungsleitung trifft in Absprache mit der Schulleitung eine Auswahl von geeigneten Themen (aktuell, relevant und unterrichtsnah) und präsentiert diese im Konvent. Aus diesen Vorschlägen wählt der Konvent das Fokusthema. Die Evaluation erfolgt datengestützt mittels standardisierter Fragebogen oder anhand von Interviews. Die Resultate der Selbstevaluationen werden innerhalb der Schule offen kommuniziert und Optimierungsmassnahmen eingeleitet. Durchführung Die Qualitätsentwicklungsleitung wird von der Schulleitung ermächtigt, geeignete Lehrpersonen zur Unterstützung beizuziehen. Dabei berücksichtigt sie eine angemessene Vertretung der Fachgruppen sowie der betroffenen Personen (z.b. KLP etc.). Die Schulleitung bestätigt die vorgeschlagenen Personen. 9. Konfliktfallregeln Entsprechend unserem Leitbild versuchen alle Mitarbeitenden der Berufsfachschule Konflikte direkt, im persönlichen Gespräch mit den Betroffenen, zu klären. Sollte es zwischen den Beteiligten zu keiner Einigung kommen, gelten die folgenden Regeln: a b c d e Konflikte innerhalb der Q-Gruppe Zuständig: Qualitätsentwicklungsleitung Konflikte mit der Qualitätsentwicklungsleitung Zuständig: Rektorin Konflikte zwischen Lehrpersonen und Lernenden Zuständig: Prorektorin Die Lehrpersonen haben die Wahl, anstelle der Prorektorin die Schulpsychologin für eine Mediation in Anspruch zu nehmen. Konflikte mit der Prorektorin Zuständig: Rektorin Konflikte mit der Rektorin oder der Schulleitung insgesamt Zuständig: Präsidentin/Präsident der Schulkommission 5
Hinweise: Bei Schwierigkeiten besteht für Lehrende die Möglichkeit einer persönlichen Beratung bei einer Fachperson (Siehe unter www.phzh.ch>weiterbildung für Berufsfachschulen>Beratung und Coaching). Wenn die Kosten von der Schule übernommen werden sollen, muss das Coaching analog «Weiterbildung Lehrpersonen» bei der Rektorin beantragt werden. Bei Konflikten zwischen Lehrpersonen können die Betroffenen bei der Schulleitung eine Supervision beantragen. Bei Konflikten zwischen Lehrpersonen und Schulleitung kann der Präsident, die Präsidentin der Schulkommission beigezogen werden. 10. Controlling Die Schulkommission beaufsichtigt die Qualitätssicherung und fördert die Qualitätsentwicklung. Eine mündliche Berichterstattung durch die Qualitätsentwicklungsleitung findet einmal pro Jahr im Rahmen einer Kommissionssitzung statt. Die QE-Leitung reicht einmal jährlich einen Rechenschaftsbericht in Form einer Standortbestimmung zuhanden der Fachstelle beim MBA ein. 6
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