Fachprojekt QUALIZENSE Berufsbildungssteuerung Zentralschweiz. Minimalanforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem
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- Catrin Förstner
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1 Fachprojekt QUALIZENSE Berufsbildungssteuerung Zentralschweiz Minimalanforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem
2 Impressum Fachprojekt QUALIZENSE Berufsbildungssteuerung Zentralschweiz Teilprojekt Qualitätsmanagement-Systeme in Schulen Minimalanforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem für Schulen in der Berufsbildung Projektleitung: Alexander Grünenfelder, Beat Wicki Teilprojektteam QMS: Walter Bachmann, Richard Brücker, Ruedi Eigensatz, Ernst Hügli, Werner Isenschmid, Ruedi Sutter Bezugsquelle: Copyright by ZBK Zentralschweizer Berufsbildungsämter-Konferenz 21. Mai 2002 Version 1 Seite 2
3 Inhaltsverzeichnis 0 QUALIZENSE Übersicht Instrumente Einleitung Bereich Konzept Bereich Definierte Qualitätsansprüche Bereich Selbstevaluation Bereich Externe Evaluation Bereich Schulische Aktivitäten zur Schulent- wicklung Bereich Qualitätsdokumentation Seite 3
4 0 QUALIZENSE 0.1 Übersicht Berufsbildungsgesetz Das neue Berufsbildungsgesetz verpflichtet alle Anbieter von Berufsbildung dazu, die Qualitätsentwicklung sicherzustellen (Art. 8 BBG). Im dualen Berufsbildungssystem gilt das für alle drei Lernorte: die Lehrbetriebe die Berufsfachschulen die überbetrieblichen Kurse (ÜK) Mit dem im Rahmen des Lehrstellenbeschlusses 2 initiierten Fachprojekt QUALIZENSE haben die Bildungsdirektorenkonferenz Zentralschweiz BKZ und die Zentralschweizer Berufsbildungsämter-Konferenz ZBK den Grundstein gelegt, um in allen berufsbildenden Institutionen ein anerkanntes und koordiniertes Qualitätssicherungssystem einzuführen. Nach Projektabschluss steht der Name QUALIZENSE für die gesamte Berufsbildungssteuerung der Zentralschweiz, die nun schrittweise umgesetzt wird. Lehrbetriebe /Titel Samstag, 15. ZBKJanuar 2005 Organisationen der Arbeitswelt Berufsfachschulen Ebenen der Berufsbildungssteuerung Die Berufsbildungssteuerung ist auf zwei Ebenen angelegt: Es können kantonsspezifisch Steuerungsgrundlagen erhoben werden. Diese können zu Aussagen verdichtet werden, mit denen die Berufsbildung der gesamten Bildungsregion Zentralschweiz gesteuert werden kann. Die Qualitätssicherungssysteme sind heute in den drei Lernorten noch unterschiedlich ausgestaltet und verankert. Diese Ausgangslage wird bei der Umsetzung der Berufsbildungssteuerung Zentralschweiz berücksichtigt. Seite 4
5 0.2 Instrumente Betriebe Die Qualitätskarte ist ein Instrument, das den Betrieben helfen soll, die Qualität ihrer betrieblichen Ausbildung kontinuierlich weiterzuentwickeln. Sie definiert Qualitätsstandards für die Ausbildung in den Betrieben, an denen sie sich selber messen, aber auch gemessen werden können. Die Qualitätskarte wird vorerst als Hilfsinstrument zur Selbsteinschätzung eingesetzt. Mit Hilfe von Qualitätskarte und dem Handbuch Qualitätskarte können Berufsverbände und Betriebe in Eigenverantwortung analysieren, wo die Stärken und Schwächen ihrer Ausbildung liegen. Damit die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in den Lehrbetrieben die Qualitätskarte fachgerecht einsetzen können, werden sowohl in der Grundbildung für Berufsbildner/innen (ehemals Lehrmeisterkurse) als auch im fakultativen Weiterbildungsbereich Schulungen angeboten. Die Qualitätskarte wird auch von den Kantonen der Suisse Romande verwendet. Derzeit werden die Erfahrungen aus dem Projekt QUALIZENSE und dem Projekt SQA der Suisse Romande in einem Innovationsprojekt gemeinsam mit der SBBK und den Gewerbe- und Arbeitgeberverbänden auf die ganze Schweiz ausgedehnt. Nach Abschluss dieses Projektes wird die Qualitätskarte angepasst. Seite 5
6 Berufsfachschulen Praktisch alle Berufsfachschulen der Zentralschweiz haben ein Qualitätssicherungssystem eingeführt. Die Schulen sind frei, welches der vielen heute gebräuchlichen Systeme sie einsetzen wollen. Sie müssen einzig garantieren, dass ihr System die von der ZBK beschlossenen Minimalanforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem erfüllt. Bereits heute sind alle Zentralschweizer Berufsfachschulen in der Lage, Steuerungskennzahlen zu erheben und die Qualität ihrer Ausbildung zu analysieren und weiterzuentwickeln. Überbetriebliche Kurse Die Zentren, in denen überbetriebliche Kurse (ÜK) stattfinden, werden von Organisationen der Arbeitswelt (OdA) betrieben. Sie werden zur Hauptsache durch die Lehrbetriebe und die OdAs finanziert. Das neue Berufsbildungsgesetz verpflichtet auch diese sogenannten dritten Lernorte dazu, die Qualitätsentwicklung sicherzustellen. Es ist den OdAs freigestellt, auf welche Weise sie das tun wollen. Im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht müssen die Kantone aber auch die Qualität der ÜK sicherstellen (Art. 24 Abs. 3 lit. a BBG). Die folgenden Instrumente, die die Kantone für Lehretriebe und Schulen erarbeitet haben, können auch für die Qualitätssicherung der ÜK eingesetzt werden: Qualitätskarte Minimalanforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem Zentralschweizer Berufsbildungsämterkonferenz ZBK Damit auch die Qualität des gesamten Berufsfachschulsystems kontinuierlich weiterentwickelt werden kann, werden im Rahmen der sogenannten Externen Evaluation auf sämtlichen Stufen die relevanten Daten erhoben. Die Daten der einzelnen Lernorte fliessen in ein übergeordnetes Gesamtsystem ein. Seite 6
7 1 Einleitung Alle in der Bildung bekannten Qualitätssysteme haben das gleiche Ziel: Die Erhaltung und Verbesserung der Ausbildungsqualität. Der Ansatz, der den einzelnen Systemen zugrunde liegt, ist jedoch unterschiedlich. So hat jedes System seine Stärken und Schwächen. Wichtiger als die Wahl des Systems ist die konsequente Umsetzung und die Sicherung der Qualität. Dabei steht die Effizienz und Effektivität im Vordergrund. Die sechs Zentralschweizer Kantone haben im Rahmen des Projektes QUALIZENSE Minimalanforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem mit verbindlichem Charakter für die berufsbildenden Schulen der Zentralschweiz festgelegt. Diese Minimalanforderungen sind nachfolgend in sechs Bereiche gegliedert. Jede Schule muss sie in ihrem individuellen Qualitätssystem abdecken. Die Aufzählung ist nicht hierarchisch. Ergänzend zu den vorgegebenen Minimalanforderungen können die Kantone individuell weitergehende Anforderungen erlassen. Übersicht über die sechs Bereiche 1. Konzept Die Schule legt ihre Qualitätsanstrengungen in einem Konzept fest. 2. Definierte Qualitätsansprüche Die Schule definiert ihre Ansprüche an eine gute Schule. Diese bilden die Grundlage zur Selbstevaluation. 3. Selbstevaluation Die Schule überprüft die Wirkung der von ihr eingeleiteten Aktivitäten zur Schulentwicklung Externe Evaluation Schulische Aktivitäten zur Schulentwicklung Qualitätsdokumentation Die Schule lässt periodisch ihre definierten Qualitätsansprüche im Rahmen einer externen Evaluation überprüfen. Die Schule unternimmt Aktivitäten zur Stärkung der Innovation und Weiterentwicklung. Die Schritte zur Schulentwicklung werden dokumentiert. Auf den folgenden Seiten sind die Anforderungen an die sechs Bereiche mit Anregungen zur Umsetzung aufgeführt. Die Listen sind nicht vollständig und dienen als Orientierungshilfe. Seite 7
8 1.1 Bereich Konzept Die Schule legt ihre Qualitätsanstrengungen in einem Konzept fest. Anforderungen o Das Konzept ist schriftlich festgehalten und für alle Mitarbeitenden verbindlich. o Das Konzept berücksichtigt die Interessen aller an der Ausbildung Beteiligten und diejenigen der Schule als Betrieb. o Das Konzept verpflichtet zur kontinuierlichen Schulentwicklung. o Die Schule berücksichtigt in einem ganzheitlichen System die drei Aspekte Prozesse, Input und Output. Anregungen zur Umsetzung Verbindliches Festlegen einer Vision, eines Leitbildes, von gemeinsamen Grundwerten usw. Einführung eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO, Q2E oder eines anderen Labels, das alle Mitarbeitenden verpflichtet. Entwicklung eines eigenen Qualitätskonzeptes unter Einbezug aller Mitarbeitenden, das alle Mitarbeitenden verpflichtet. Entwicklung von Instrumenten, die der Qualitätsentwicklung und sicherung dienen (z.b. Feedbackinstrumente, Projektmanagementgrundsätze, Evaluationsinstrumente usw.) und deren Institutionalisierung. Einbezug aller Mitarbeitenden zur Erkennung von Verbesserungspotential (z. Bsp. Verbesserungsvorschläge, Chancenmanagement, usw.).... Seite 8
9 1.2 Bereich Definierte Qualitätsansprüche Die Schule definiert ihre Ansprüche an eine gute Schule. Diese bilden die Grundlage zur Selbstevaluation. Anforderungen o Alle Mitarbeitenden werden in die Erarbeitung der Qualitätsgrundsätze mit einbezogen. o Die definierten Ansprüche sind für alle Beteiligten verbindlich. o Die definierten Ansprüche sind realisierbar. o Die definierten Ansprüche sind überprüfbar. o Vorgaben von Kanton und Bund sind berücksichtigt. Anregungen zur Umsetzung Zusammen mit den Mitarbeitenden werden Qualitätsansprüche an die Aufgabenerfüllung formuliert. Standards an die quantitative und/oder qualitative Aufgabenerfüllung werden definiert. Mit allen Mitarbeitenden bestehen Vereinbarungen bezüglich Aufgabenverteilung, Kompetenzen und Verantwortung im Rahmen von Stellenbeschreibungen, Pflichtenheften oder Funktionendiagrammen. Es werden pädagogische und didaktische Grundsätze, Ziele und Aufgaben definiert und den Lehrpersonen bekannt gemacht. Gesetzliche Forderungen werden erfüllt. Dies schliesst neben dem Berufsbildungsgesetz auch den Datenschutz, die Lebensmittelgesetzgebung beim Betrieb einer eigenen Mensa sowie die EKAS-Richtlinie für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mit ein.... Seite 9
10 1.3 Bereich Selbstevaluation Die Schule überprüft die Wirkung der von ihr eingeleiteten Aktivitäten zur Schulentwicklung. Anforderungen o Die Effizienz und Effektivität zentraler Aktivitäten werden regelmässig überprüft. o Auf Grund der ermittelten Resultate werden Massnahmen eingeleitet. o Es werden verschiedene Evaluationsmethoden eingesetzt. Anregungen zur Umsetzung Die Effizienz und Effektivität des Qualitätsmanagement-Systems der Schule wird durch Evaluationen, interne Audits, Erheben von Kennzahlen usw. überprüft. Die Mitarbeitenden werden regelmässig zu Ihrer Zufriedenheit befragt. Dies erfolgt zum Beispiel mittels Fragebogen, Mitarbeitendengespräche usw. Lehrpersonen führen regelmässig Selbstevaluationen über ihren Unterricht im Sinne von Stärken-Schwächen-Analysen durch. Der Unterricht wird mittels Befragungen (schriftlich oder mündlich) regelmässig evaluiert. Evaluation von Projektwochen. Gegenseitige Hospitationen im Unterricht... Seite 10
11 1.4 Bereich Externe Evaluation Die Schule lässt periodisch ihre definierten Qualitätsansprüche im Rahmen einer externen Evaluation überprüfen. Anforderungen o Die Umsetzung des Konzepts wird durch eine externe Evaluation überprüft. Anregungen zur Umsetzung Schulen, die ein bekanntes System wie Q2E, ISO, FQS o.ä. eingeführt haben, werden durch eine unabhängige, vom Kanton anerkannte Institution evaluiert und/oder zertifiziert. Die kantonalen Bildungscontroller/innen fordern im Rahmen der Externen Evaluation der Kantone Bilanz- und Entwicklungsberichte ein, die gemeinsam besprochen werden. Weiterbildungsangebote werden nach eduqua zertifiziert. Der Kanton fordert ergänzende Informationen von den Schulen an.... Seite 11
12 1.5 Bereich Schulische Aktivitäten zur Schulentwicklung Die Schule unternimmt Aktivitäten zur Stärkung der Innovation und Weiterentwicklung. Anforderungen o Aktivitäten zur Schulentwicklung werden unter Einbezug der Mitarbeitenden im Alltag geplant und durchgeführt. o Die Schule definiert Schulprojekte und führt sie nach vorgegebenen Rahmenbedingungen durch. Anregungen zur Umsetzung Schulprojekte laufen nach definierten Projektmanagementvorgaben ab und beinhalten: Auftrag mit Zielsetzung, Projektplanung, Berichterstattung, Überprüfung der Zielerreichung und des Nutzens. Einführung eines Mentorensystems. Lehrpersonen setzen regelmässig Instrumente des 360 o Feedbacks zur Reflektierung und Entwicklung ihres Unterrichtes ein. Gespräche mit Mitarbeitenden als Feedbackgespräch und als Standort- und Perspektivengespräch. Regelung der internen Kommunikation mit Informationswegen, grundsätzlichen Inhalten und Schnittstellen (Organigramm, Sitzungshierarchien, Protokolle, Informationen, Intranet usw.). Regelung der externen Kommunikation zu Behörden, Lehrbetrieben, Verbänden, Eltern usw. Für die Mitarbeitenden besteht eine Fort- und Weiterbildungsplanung, bei der sowohl die individuellen wie auch die Schulleitungsziele berücksichtigt sind.... Seite 12
13 1.6 Bereich Qualitätsdokumentation Die Schritte zur Schulentwicklung werden dokumentiert. Anforderungen o Die Dokumentation ist in einer strukturierten Form vorhanden. o Alle Mitarbeitenden haben Zugang zu den für sie relevanten Dokumenten. o Das Vorgehen zur Dokumentation der Aktivitäten ist geregelt. o Die Dokumentation wird in der Praxis umgesetzt. Anregungen zur Umsetzung Die Dokumentation ist in Form eines Handbuches vorhanden (Papier oder EDV). Es besteht eine Regelung zur Erstellung, Freigabe und Verteilung von erstellten und geänderten Dokumenten. Die Aufbewahrung der Dokumente ist geregelt (Ort, Dauer, Vertraulichkeiten usw.) Datenschutz und Datensicherung sind geregelt.... Seite 13
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