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Transkript:

5. Änderungsvereinbarung ab dem 01.01.2016 zum Honorarvertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin - nachfolgend KV Berlin genannt - und der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, handelnd als Landesverband Berlin gemäß 207 Abs. 4 SGB V, den Ersatzkassen, BARMER Techniker Krankenkasse (TK) DAK - Gesundheit Kaufmännische Krankenkasse - KKH Handelskrankenkasse (hkk) HEK - Hanseatische Krankenkasse gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis gemäß 212 Abs. 5 Satz 7 SGB V Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), vertreten durch den Leiter der vdek-landesvertretung Berlin/Brandenburg, dem BKK Landesverband Mitte Eintrachtweg 19 30173 Hannover, der BIG direkt gesund handelnd als IKK-Landesverband Berlin, der Knappschaft - Regionaldirektion Berlin sowie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als landwirtschaftliche Krankenkasse - nachfolgend Verbände der Krankenkassen genannt - über die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen für das Vertragsgebiet Berlin für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 gemäß 83 i.v.m. 87 a SGB V

Der Honorarvertrag für das Jahr 2016 vom 14.04.2016 in der gültigen Fassung der 4. Änderungsvereinbarung vom 25.01.2017 wird mit Wirkung ab dem 01.01.2016 wie folgt geändert: 1. In 3 Abs. 1 wird Satz 3 neu gefasst: Der vereinbarte, bereinigte Behandlungsbedarf des Vorjahresquartals wird mit Wirkung ab dem 01.01.2016 aufgrund der Aufhebung des Investitionskostenabschlags gemäß dem Beschluss des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 388. Sitzung und mit Wirkung ab dem 01.10.2016 um den erwarteten Mehrbedarf aus dem durch die Bewertungserhöhung um 92 Punkte zusätzlich angenommenen Vergütungsvolumen der GOP 34291 gemäß Beschluss des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 378. Sitzung am 10. August 2016 basiswirksam erhöht." 2. Anlage 1 wird ersetzt Die Anlage 1 Musterberechnung zur Ermittlung der Aufsatzwerte 2016 wird durch die beigefügte aktualisierte Fassung ersetzt. KV Berlin / Krankenkassenverbände Berlin Honorarvertrag 2016 5. Änderungsvereinbarung Seite 2 von 3

Berlin, Potsdam, Hoppegarten, den 23.03 25:21/4-3" Kassenärztliche Vereinigung Berlin AO Die Gesundheitskasse Verband der Er atzkassen e. V. (vdek) Der Leiter der vdek-lan tung Berlin/Brandenburg BKK Landesverband Mitte Regionalvertretun Berlin und Brandenburg BIG direkt gesund i/fti/a2 Knappscha gionaldirektion Berlin f SVLFG als landwirtschaftliche Kranke asse KV Berlin / Krankenkassenverbände Berlin Honorarvertrag 2016 5. Änderungsvereinbarung Seite 3 von 3

Anlage 1 Musterberechnung zur Ermittlung der Aufsatzwerte Nr. Schritt Berechnung 1 2 Ermittlung des basiswirksam vereinbarten bereinigten Behandlungsbedarfes aus der KASSRG87aMGV_SUM im VJQ in Punkten Ergebnis: basiswirksam vereinbarter bereinigter Behandlungsbedarf aus der KASSRG87aMGV_SUM im VJQ in EURO basiswirksam vereinbarter bereinigter Behandlungsbedarf aus der KASSRG87aMGV_SUM im VJQ in Punkte aus Zeile 1 multipliziert mit vereinbartem Punktwert des Vorjahresquartals 3 4 5 6 7 8 Ermittlung: Summe der auszudeckelnden Leistungen - Soziotherapie - aus ARZTRG87aKA_SUM im VJQ nach EURO_GO gemäß Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschuss 45. Sitzung ab Quartal 2016-2 Ermittlung: Summe der auszudeckelnden Leistungen - Soziotherapie - aus ARZTRG87aNVI_SUM im VJQ nach EURO GO ab Quartal 2016-2 Ergebnis: Leistungsbedarf in EURO der zu bereinigenden Leistungen abzüglich der ARZTRG87aNVI_SUM im VJQ (Soziotherapie) ab Quartal 2016-2 Ermittlung des insgesamt tatsächlich abgerechneten MGV-Brutto-Leistungsbedarfs ARZTRG87aKA_SUM im VJQ nach EURO-GO ab Quartal 2016-2 Ermittlung der insgesamt tatsächlich abgerechneten NVI- Leistungen aus ARZTRG87aNVI_SUM im VJQ in EURO ab Quartal 2016-2 Ergebnis: Insgesamt tatsächlich abgerechneter MGV- Brutto-Leistungsbedarf nach Abzug der ARZTRG87aNVI SUM im VJQ in EURO ab Quartal 201672 9 Ergebnis: Abstaffelungsquote ab Quartal 2016-2 10 11 Ergebnis: Abgestaffelter Leistungsbedarf der auszudeckelnden Leistungen in EURO ab Quartal 2016-2 Ergebnis: Abgestaffelter Leistungsbedarf der auszudeckelnden Leistungen in Punkten ab Quartal 2016-2 ab Quartal 2016-2 Ausdedelung Soziotherapie - GOP: 30800, 30810 und 30811 (ohne Abstaffelung) ab Quartal 2016-2 Ausdeckelung Soziotherapie - GOP: 30800, 30810 und 30811 (ohne Abstaffelung) Auszudeckeinde Leistungen aus ARZTRG87aKA_SUM im VJQ aus Zeile 3 minus auszudeckelnde Leistungen aus der ARZTRG87aNVI SUM im VJQ aus Zeile 4 Insgesamt tatsächlich abgerechneter MGV-Leistungsbedarf aus ARZTRG87aKA_SUM im VJQ aus Zeile 6 minus insgesamt tatsächlich abgerechneter NVI-Leistungsbedarf aus ARZTRG87aNVI_SUM im VJQ aus Zeile 7 in EURO Vereinbarter bereinigter Behandlungsbedarf aus der KASSRG87aMGV_SUM im VJQ aus Zeile 2 dividiert durch tatsächlich abgerechneter Leistungsbedarf ohne NVI aus Zeile 8 in EURO Leistungsbedarf der auszudeckelnden Leistungen aus Zeile 5 multipliziert mit Abstaffelungsquote aus Zeile 9 in EURO (wird bei Soziotherapie auf 1 gesetzt) Leistungsbedarf der auszudeckelnden Leistungen aus Zeile 10 dividiert durch vereinbarten Punktwert des VJQ 12 13 14 15 16 17 Ermittlung des einzudeckelnden Leistungsbedarfs der GOP 34291 durch Erhöhung der Bewertung der Punkte (+92 Punkte) ab Quartal 2016-4 gemäß Beschluss des Bewertungsausschusses 378. Sitzung in Punkten Ergebnis: Infolge von Änderungen der MGV-/EGV- Abgrenzung gemäß Beschluss des Bewertungsausschusses 379.Sitzung, neu berechneter vereinbarter bereinigter Behandlungsbedarf in Punkten des VJQ ab Quartal 2016-2 Ermittlung des ASV-Differenzbereinigungsvolumen in Punkte gemäß Beschluss des Bewertungsausschusses 335. Sitzung, ab Quartal 2016-2 durch Beschluss 383. Sitzung Ergebnis: Infolge der ASV-Bereinigung neu berechneter basiswirksam vereinbarter bereinigter Behandlungsbedarf im VJQ abzüglich ASV-Bereinigung in Punkten gemäß Nr. 2.2.1.3 des Beschlusses des Bewertungsausschusses 379.Sitzung Ermittlung des insgesamt tatsächlich abgerechneten MGV-Brutto-Leistungsbedarfs ohne auszudeckelnde Leistungen in Punkten aus ARZTRG87aKA_SUM im VJQ abzüglich der sich nach 3 Abs. 1 Satz 10 (ab 2016-2 Satz 11) insgesamt ergebenden Korrekturen Ermittlung der insgesamt tatsächlich abgerechneten NVI- Leistungen ohne auszudeckelnde Leistungen in Punkten aus ARZTRG87aNVI SUM im VJQ Vereinbarter bereinigter Behandlungsbedarf aus der KASSRG87aMGV_SUM im VJQ in Punkten aus Zeile 1 abzüglich abgestaffelter Leistungsbedarf der auszudeckelnden Leistungen in Punkten aus Zeile 11 zuzüglich einzudeckelnden Leistungsbedarf in Punkte aus Zeile 12 basiswirksam vereinbarter bereinigter Behandlungsbedarf VJQ in Punkten aus Zeile 13 minus ASV-Differenzbereinigungsvolumen in Punkte aus Zeile 14

Anlage 1 Musterberechnung zur Ermittlung der Aufsatzwerte 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 Ergebnis: Tatsächlich abgerechneter Leistungsbedarf in Punkten nach Abzug der ARZTRG87aNVI_SUM und ohne auszudeckelnde Leistungen inkl. einzudeckelnder Leistungen Kassenspezifisch Ermittlung des tatsächlich abgerechneten MGV-Brutto- Leistungsbedarfs ohne auszudeckelnde Leistungen aus der ARZTRG87aKA _IK gemäß Beschluss des Bewertungsausschusses 379.Sitzung, im VJQ je KK in Punkten abzüglich der sich nach 3 Abs. 1 Satz 10 (ab 2016-2 Satz 11) je KK im VJQ ergebenden Korrekturen Ermittlung der abgerechneten NVI-Leistungen ohne auszudeckelnde Leistungen aus der ARZTRG87aNVI_IK im VJQ je KK in Punkten Ermittlung des einzudeckelnden Leistungsbedarfs der GOP 34291 durch Erhöhung der Bewertung der Punkte ( +92 Punkte) ab Quartal 2016-4 gemäß Beschluss des Bewertungsausschusses 378. Sitzung in Punkten Ergebnis: Tatsächlich abgerechneter Leistungsbedarf ohne Berücksichtigung der auszudeckelnden Leistungen nach Abzug der ARZTRG87aNVI_IK im VJQ je KK in Punkten Punkten im VJQ Ermittlung der basiswirksamen Erhöhung des Behandlungsbedarfs aufgrund der Aufhebung des Investitionskostenabschlags für Krhs. gemäß Beschluss des Bewertungsausschusses 388.Sitzung und 384. Sitzung sowie Teil A gemäß Beschluss des Bewertungsausschusses 382.Sitzung Punkten des VJQ inkl. Erhöhung aufgrund der Aufhebung des Investitionskostenabschlags Ermittlung der Anzahl der Versicherten der jeweiligen KK im VJQ Punkten des VJQ je Versicherten Ermittlung der Anzahl der Versicherten der jeweiligen KK im aktuellen Quartal Punkten für das aktuelle Quartal 2016 Tatsächlich abgerechneter MGV-Leistungsbedarf aus ARZTRG87aKA SUM im VJQ ohne auszudeckelnden Leistungen in Punkten aus Zeire 16 minus tatsächlich abgerechnete NVI-Leistungen ohne auszudeckelnde Leistungen in Punkten aus Zeile 17 zuzüglich einzudeckelnden Leistungsbedarf in Punkte aus Zeile 12 Tatsächlich abgerechneter Leistungsbedarf aus Zeile 19 minus tatsächlich abgerechneter NVI-Leistungsbedarf aus Zeile 20 in Punkten zuzüglich einzudeckelnden Leistungsbedarf in Punkte aus Zeile 21 Ergebnis tatsächlich abgerechneter kassenspezifischer Leistungsbedarf nach Abzug der NVI und ohne auszudeckelnden Leistungen in Punkten inkl. einzudeckelnder Leistungen in Punkten aus Zeile 22 dividiert durch Ergebnis tatsächlich abgerechneter Leistungsbedarf in Punkten nach Abzug der NVI und ohne auszudeckelnden Leistungen in Punkten inkl. einzudeckelnder Leistungen aus Zeile 18 multipliziert mit Ergebnis des neu berechneten Behandlungsbedarfs in Punkten des VJQ aus Zeile 15 251.250 Punkte je Quartal (1.005.000 Punkte pro Jahr geteilt durch 4 Quartale) multipliziert mit dem Leistungsbedarf EURO_GO gemäß Feld 05 je Krankenkasse der Satzart AST_KRHS_C dividiert durch die Summe der Leistungsbedarfe EURO_GO gemäß Feld 06 der Satzart AST_KRHS_C Kassenspezifischer Behandlungsbedarf in Punkten des VJQ aus Zeile 23 plus der basiswirksamen Erhöhung des Behandlungsbedarfs aufgrund der Aufhebung des Investitionskostenabschlags für Krhs. aus Zeile 24 Kassenspezifischer Behandlungsbedarf in Punkten des VJQ inkl. Erhöhung aufgrund der Aufhebung des Investitionskostenabschlags aus Zeile 25 dividiert durch Anzahl der Versicherten der jeweiligen KK im VJQ aus Zeile 26 Kassenspezifischer Behandlungsbedarf in Punkten des VJQ je Versicherten aus Zeile 27 multipliziert mit Anzahl der Versicherten der jeweiligen KK des aktuellen Quartals aus Zeile 28 30 31 32 Ermittlung vereinbarte Selektiwertrag-Bereinigung im VJQ je KK in Punkten Ergebnis: durchschnittliche Bereinigungsmenge je Versicherten im VJQ in Punkten Ergebnis: Differenz der Versicherten des aktuellen Quartals zum VJQ je KK 33 Ergebnis: Bereinigungsmenge in Punkten vereinbarte Selektivvertrag-Bereinigungsmenge im VJQ je KK in Punkten Vereinbarte Selekfivvertrag-Bereinigung im VJQ je KK in Punkten aus Zeile 30 dividiert durch Anzahl der Versicherten der jeweiligen KK im VJQ aus Zeile 26 Anzahl der Versicherten der jeweiligen KK im aktuellen Quartal aus Zeile 28 minus Anzahl der Versicherten der jeweiligen KK im VJQ aus Zeile 26 durchschnittliche Bereinigungsmenge je Versicherten im VJQ in Punkten aus Zeile 31 multipliziert mit Differenz der Versicherten im aktuellen Quartal zum VJQ aus Zeile 32 34 Ergebnis '. Kassenspezifischer bereinigter Aufsatzwert in Punkten für das aktuelle Quartal 2016 Kassenspezifischer Behandlungsbedarf in Punkten für das aktuelle Quartal 2016 aus Zeile 29 plus Bereinigungsmenge in Punkten für das aktuelle Quartal 2016 (auf Basis VJQ) aus Zeile 33

Anlage 1 Musterberechnung zur Ermittlung der Aufsatzwerte 35 Ergebnis: Ausdeckelungsbetrag Humangenetik für die Quartale 2016-3 bis 2017-2 gemäß Beschluss 477.388 dividiert durch vereinbarten Punktwert des aktuellen 372.Sitzung; 477.388 E je Quartal umgerechnet in Punkte Quartals und dividiert durch Anzahl der Versicherten aller KK des mit jeweils gültigen regionalen Punktwert und aktuellen Quartals und multipliziert mit Anzahl der Versicherten der anschließend aufgeteilt auf die KK nach Anzahl der jeweiligen KK des aktuellen Quartals aus Zeile 28 Versicherten im jeweiligen Abrechnunqsquartal Ergebnis: Kassenspezifischer bereinigter Aufsatzwert in Kassenspezifischer Behandlungsbedarf in Punkten für das aktuelle 36 Punkten für das aktuelle Quartal 2016 nach Ausdeckelung Quartal 2016 aus Zeile 34 minus Ausdeckelungsbetrag Humangenetik Humangenetik in Punkten der jeweiligen KK aus Zeile 35