Neuausrichtung der TU internen Forschungsförderung ab 2013



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Transkript:

Neuausrichtung der TU internen Forschungsförderung ab 2013 (Grundlage: Beschluss des Akademischen Senats vom 12.12.2012) Seite 1

Weiterentwicklung der TU internen Forschungsförderung Auf der Grundlage der 2012 dem Akademischen Senat der TU Berlin vorgestellten Bewertung der einzelnen Instrumente der TU internen Forschungsförderung wurde folgende Weiterentwicklung beschlossen 1 : Die Qualität der 2006/07 reformierten TU internen Forschungsförderung wird grundsätzlich bestätigt. In den Diskussionen mit den Gremien der TU Berlin und den Forschungsdekanen zeigt sich, dass der Instrumentenkasten insgesamt verschlankt und Modifikationen an den Zielen und an einzelnen Instrumenten der TU internen Forschungsförderung vorgenommen werden sollten. Die Technische Universität Berlin verfolgt strategisch das Ziel, die Wirkung der Forschungsaktivitäten auf die wahrgenommene Qualität und Reputation der TUB zu erhöhen. Kriterien dafür sind unter anderem ein gestiegener Anteil der DFG-Mittel an den gesamten Forschungsmitteln, die Etablierung hochwertiger Verbundprojekte und die Steigerung der Initiativbewerbungen von hochqualifizierten Nachwuchswissenschaftlern. Im Rahmen des Strategieprozesses hat der AS Key Application Areas definiert, die die inhaltlichen Schwerpunkte der Technischen Universität bilden. Aus ihnen lässt sich auch die Besonderheit der Technischen Universität herleiten, die eine weite Bandbreite von Fächern - von den Ingenieurswissenschaften bis zu den Geisteswissenschaften - umspannt. Die Key Application Areas sind derzeit: Materials, Design and Manufacturing; Cyber-Physical Systems; Energy Systems and Sustainable Resource Management; Infrastructure and Mobility; Knowledge and Communication Systems und Human Health. Die TU interne Forschungsförderung unterstützt grundsätzlich den Prozess der strategischen Ausrichtung, in dem unter anderem die Qualität der Drittmittel gesteigert und thematisch flexible Instrumente für den Aufbau und die Entfaltung von Drittmittelstärke entwickelt werden sollen. Mit diesen Instrumenten wird es möglich sein, themenorientiert die strategische Ausrichtung der TU gezielt zu fördern. Mit der im AS vom 12.12.2012 beschlossenen Modifikation der TU internen Forschungsförderung sollen exzellente Köpfe gefördert und deren Ideen, Vernetzung und Innovationen unterstützt werden. Die TU interne Forschungsförderung ist dabei offen für Außergewöhnliches sein. Daher werden die folgenden Modifikationen der TU internen Forschungsförderung vorgenommen: eine stärkere Flexibilisierung mit Blick auf die Fördermöglichkeiten (Einführung des Budgetgedankens); die Schärfung der einzelnen Instrumente hinsichtlich der Zielgruppen; Öffnen der Instrumente für zusätzliche Ausschreibungen, die nach strategischen Zielen der TU Berlin erfolgen; Flexibilisierung der Verbundförderung durch Loslösung von konkreten Forschungsschwerpunktthemen und inhaltlich gebundenen Zentren; stattdessen Förderung von Themen ungebundenen flexiblen Formaten, die die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Fachgebieten und Fakultäten, ggf. externen Institutionen fördern; 1 Siehe Beschluss des Akademischen Senats AS 16/718-12.12.2012. Seite 2

Infrastrukturförderung nur im Zusammenhang mit Verbundanträgen; Schaffung von Anreizen zur Mehrfachnutzung von Infrastruktur/Geräten; Auflösung der Verbund- und der DFG Prämienzahlung und Nutzung der dadurch gewonnenen Mittel zur Aufstockung der anderen Instrumente. Vor dem Hintergrund dieser Modifikationen wird die TU interne Forschungsförderung wie folgt modifiziert: 1. Überblick über die Ziele der TU internen Forschungsförderung Die TU interne Forschungsförderung verfolgt folgende Ziele: - Unterstützung der strategischen Ausrichtung der TU Berlin - Steigerung der Qualität der Drittmittel - Unterstützung zum Aufbau exzellenter Schwerpunktbereiche - Förderung des interdisziplinären Austausches - Anwerbung exzellenter Nachwuchsforscher/innen - Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses - Erleichterung in den Drittmitteleinstieg - Förderung des Technologietransfers - Offen für Außergewöhnliches Seite 3

1.1 Anschubfinanzierung Zu den Instrumenten der Anschubfinanzierung zählen die Instrumente: Drittmitteleinstieg, Post-Doc-Förderung, Verbundanschub und das neue Instrument Ausschreibung nach strategischen Zielen. In Verbindung mit dem Instrument Verbundanschub ist eine Infrastrukturförderung vorgesehen, die in Ausnahmefällen auch ohne eine entsprechende Initiative auf Einrichtung eines Verbundes möglich sein wird. 1.1.1 Drittmitteleinstieg Ziele: Das Förderinstrument Drittmitteleinstieg soll erstberufenen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer (erste 5 Jahre nach Berufung) den Einstieg in die Einwerbung von Drittmitteln erleichtern bzw. sie beim Aufbau ihres Fachgebiets durch Drittmittel finanzierte Projekte unterstützen. Ein weiteres Ziel ist die Vorbereitung des Drittmitteleinstiegs des wissenschaftlichen Nachwuchses, der sich am Ende einer sehr erfolgreichen Promotionsphase oder in der Junior Post Doc-Phase (max. 1 bis 2 Jahre nach Promotionsabschluss) oder am Ende einer sehr guten Studienphase befindet und eine akademische Karriere plant. Der/die Hochschullehrer/in fungiert gegenüber dem Drittmittelgeber als Antragsteller und verpflichtet sich mit der Antragstellung und Unterstützung des Projektes zur gezielten Förderung des Nachwuchses. Dies geschieht u. a. durch die Herausstellung eines Tandems zwischen Hochschullehrer/in und Nachwuchswissenschaftler/in im Sinne einer Mentorenschaft und quasi einer Co-Leitung des angestrebten Drittmittelprojektes, wenn sich der/die Nachwuchswissenschaftler/in am Ende der Promotionsphase bzw. in der Junior Post-Doc-Phase befindet. Der/die Nachwuchswissenschaftler/in soll in dem angestrebten Drittmittelprojekt vertiefte Erfahrungen für seine/ihre Tätigkeit in der Forschung sammeln. Dem/Der jungen und überdurchschnittlich begabten Nachwuchswissenschaftler/in vor der Promotion sollen erste Erfahrungen in einem Drittmittelprojekt ermöglicht werden. Die Förderung und Vorbereitung des Drittmittelprojektantrags dient damit der weiteren wissenschaftlichen Qualifikation und wissenschaftlichen Orientierung des Nachwuchses. Der/die begleitende Hochschullehrer/in muss nicht zum Kreis der Erstberufenen gehören. Zielgruppe/Antragsberechtigt: Erstberufene Hochschullehrer/innen (erste 5 Jahre nach Berufung) und Hochschullehrer/innen, die gemeinsam mit dem/der in ihrem Fachgebiet angesiedelten Nachwuchswissenschaftler/in einen Antrag stellen. Erfahrene Hochschullehrer/innen, die für ihren überdurchschnittlich begabten Nachwuchs vor der Promotion einen Antrag stellen. Den Erstberufenen gleichgestellt werden Emmy Noether Geförderte, ERC Starting Grantees und vergleichbare Personen mit exzellenter im Wettbewerb erworbener Förderung als Nachwuchsgruppenleitungen. Förderart/-dauer: Budget im Umfang von bis zu 9 Monaten i. d. R. TV EG 13. 2 2 Ein Budget erlaubt auch den Einsatz von Sachmitteln, die für noch notwendige Vorarbeiten erforderlich sind. Die Erweiterung des Umfangs von bisher 6 auf nun 9 Monate soll auch einen ersten Ansatz zur Überbrückung zwischen Abgabe des Antrags und Entscheidung des Drittmittelgebers ermöglichen. Seite 4

Antragsverfahren: Regelmäßige Ausschreibung bis zu 3mal im Jahr. Entscheidungsstruktur: Die Anträge werden der SK zur Bewertung vorgelegt. Entscheidung wie bisher durch den/die Vizepräsidenten/in. Erleichterung in den Drittmitteleinstieg Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses Steigerung der Qualität der Drittmittel 1.1.2 Post-Doc-Förderung Ziele: Dieses Instrument soll exzellente promovierte Nachwuchswissenschaftler/innen bei ihrem nächsten Karriereschritt unterstützen und ihnen die Möglichkeit geben, ihre wissenschaftliche Karriere an der TU Berlin zu planen und fortzusetzen. Festigung des wissenschaftlichen Standings, Förderung von Erfahrungen mit einer eigenen Gruppe und entsprechendem Budget sind Ziele des Instruments. Gefördert werden die Antragstellung für die Leitung einer an der TU Berlin angesiedelten Nachwuchsgruppe (finanziert durch z.b. European Research Council (ERC), VolkswagenStiftung, BMBF, etc.) und die Beantragung einer Eigenen Stelle bei der DFG. Förderart/-dauer: Finanzierung der eigenen Stelle 12 Monaten TV EG 13/14, je nach Erfahrung mit Möglichkeit auf eine Anschlussfinanzierung nach Nachweis der Antragsabgabe um bis zu 6 Monaten sowie ein Budget in Höhe von 6 Monaten TV EG 13. 3 Antragsverfahren: Pro Jahr werden bis zu 3 Post Doc-Stellen finanziert. Ausschreibung einmal jährlich. Entscheidungsstruktur: Die Anträge werden der SK zur Empfehlung vorgelegt; Entscheidung durch den/die Vizepräsidenten/in. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses Erleichterung in den Drittmitteleinstieg Steigerung der Qualität der Drittmittel Anwerbung von exzellenten (Nachwuchs-)Forscher/innen 1.1.3 Verbundanschub Ziele: Vorbereitung extern finanzierter Verbund-Forschungsvorhaben wie z.b. für koordinierte DFG-Verfahren, EU-Verbünde, BMBF-Verbünde. 3 Das Budget kann neben der Eigenen Stelle Mittel für weiteres Personal sowie für Sachkosten Reisekosten, Material, kleinere Geräte etc. eingesetzt werden. Seite 5

Förderart/-dauer: Budget in Höhe von bis zu 9 Monate TV-L E 13, einmalige Verlängerung um weitere 6 Monate in Ausnahmefällen möglich. Das Budget ist zur Vorbereitung der Antragerstellung einzusetzen. Antragsverfahren: Eine Antragstellung ist jederzeit möglich. Entscheidungsstruktur: Entscheidung durch den/die Vizepräsidenten/in. 1.1.3.1 Forschungsinfrastruktur Ziele: Erhöhung der Erfolgschancen von Verbundprojekten durch Optimierung von Infrastruktur. Die Anträge müssen in Zusammenhang mit Anträgen für Verbundvorhaben stehen und von mehreren Fachgebieten gemeinsam gestellt werden. Förderart/-dauer: Einmalige Förderung von bis zu maximal 250.000, auch im Rahmen des Art. 91b-Verfahrens für Großgeräte. Angemessene Beteiligung der Fachgebiete bzw. Fakultäten wird erwartet. Antragsverfahren: Anträge können jederzeit gemeinsam mit Anträgen zum Verbundanschub eingereicht werden. In gut begründeten Fällen kann dieses Förderinstrument auch außerhalb der Verbundanschubfinanzierung beantragt werden. Entscheidungsstruktur: Entscheidung durch den/die Vizepräsidenten/in in Verbindung mit Anträgen zum Verbundanschub. Aufbau exzellenter Schwerpunktbereiche Unterstützung der strategischen Ausrichtung der TU Steigerung der Qualität der Drittmittel 1.1.4 Flexibilisierung: Ausschreibungen nach strategischen Zielen Neben den turnusgemäßen Ausschreibungen des Drittmitteleinstiegs und der Post-Doc- Förderung und den jederzeit möglichen Förderungen von Verbünden besteht die Möglichkeit zu Ausschreibungen nach strategischen Zielen (bspw. zielgruppen- oder themenspezifisch). Die Auswahlkriterien werden im Einzelfall mit der Ausschreibung veröffentlicht, damit die Beratung, Bewertung und Auswahl der Anträge transparent und möglich wird. Antragsverfahren: Ausschreibung nach Bedarf, definiert durch strategische Zielsetzungen des Präsidiums. Förderart/-dauer: Budget im Umfang von bis zu 9 Monaten i.d.r. TV EG 13. Seite 6

Entscheidungsstruktur: Die Anträge werden der SK zur Empfehlung vorgelegt; Entscheidung durch den/die Vizepräsidenten/in. Steigerung der Qualität der Drittmittel Unterstützung der strategischen Ausrichtung der TU 1.2 ProTuTec Ziele: Unterstützung von Wissenschaftlern/innen zur Erhöhung der Verwertungsaussichten der von ihnen erzielten Erfindungen sowie zur Erhöhung des Reifegrades der Technologie einer Erfindung, um eine Lizenzierung an Industriepartner zu vereinfachen. Zielgruppe/Antragsteller: Alle Erfinder/innen an der TU Berlin. Förderart- und Dauer: Einmalig max. 60.000 Euro pro Projekt (Personal- und Sachmittel). Antragsverfahren: Eine Antragstellung ist jederzeit möglich. Entscheidungsstruktur: Die IPAL GmbH wird zur Überprüfung des Marktpotenzials und zur Prüfung von Interessensbekundungen von Unternehmen eingebunden. Entscheidung wie bisher durch den/die Vizepräsidenten/in. Unterstützung der strategischen Ausrichtung der TU Förderung des Technologietransfers 1.3 Dialogplattform Ziele: Stimulierung des inter- und transdisziplinären Austauschs zwischen Fachgebieten und Fakultäten, ggf. externen Institutionen durch Förderung von zeitlich befristeten Themen in einer thematisch offenen "Dialogplattform" - als Forum für den fachübergreifenden Austausch und die Entwicklung neuer gemeinsamer Projekte. Ziel ist es, eine höhere Kultur des interdisziplinären Miteinanders zu etablieren. Dafür sollen flexibel nach Bedarf ausgerichtete - Gelegenheiten zur personellen und thematischen Vernetzung organisiert werden. Bestenfalls entwickeln sich aus den Vernetzungstreffen einer Dialogplattform gemeinsame Forschungsfragestellungen, die sich für ein Verbundprojekt eignen. Mit dem Instrument Dialogplattform werden Mittel zur Vorbereitung, Organisation, Begleitung, Nachbereitung etc. der Foren bereitgestellt. Die Themen werden flexibel gesetzt, je nach Interesse der beteiligten Hochschullehrer/innen oder Stimulus durch die Hochschulleitung. Förderart/-dauer: Anträge auf Mittel für Workshops, Tagungen, Retreats, Veranstaltungen, Infrastruktur, Sachmittel, studentische Hilfskräfte, etc. Es werden keine Personalmittel an Seite 7

einzelne Dialogplattformen bewilligt, sondern Personal gebündelt für alle Aktivitäten der Dialogplattform bereit gestellt, das im Namen eines Verantwortlichen für eine spezifische, zeitlich begrenzte Aktivität das Zusammentreffen in einzelnen Foren zentral organisiert und ggfs. moderiert. Antragsverfahren: Eine Antragstellung ist jederzeit möglich. Entscheidungsstruktur: Entscheidung durch den/die Vizepräsidenten/in. Aufbau exzellenter Schwerpunktbereiche Unterstützung der strategischen Ausrichtung der TU Steigerung der Qualität der Drittmittel 1.4 Außergewöhnliches Forschung und Wissenschaft verändern unseren Blick auf die Gesellschaft. Mit einer steten Hinterfragung ihrer Ansätze, Methoden und Forschungsfragen tragen Forschung und Wissenschaft zur gesellschaftlichen und technologischen Weiterentwicklung bei. Gerade eine technische Universität steht in der Verpflichtung, die Brücke zwischen grundlagen- und anwendungsorientierter Forschung tragfähig zu schlagen und einen direkten Weg in den Technologietransfer zu beschreiten. Dieser Weg ist nicht immer planbar und verläuft nicht geradlinig. Daher muss die TU Berlin Raum für flexible Fördermöglichkeiten bieten, um den besonderen Bedingungen von Wissenschaft und Forschung Rechnung zu tragen. Die oben angegebenen Instrumente sind wesentliche Pfeiler der universitären Forschungsförderung. Sie tragen dazu bei, dass sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der TU Berlin frei entfalten und eigene Wege in der Drittmittel finanzierten Forschung beschreiten können. Aufgrund des hohen Veränderungspotentials, das Forschung und Wissenschaft in sich tragen, muss aber Raum für das geboten werden, was mit dem vorgeschlagenen Instrumentarium nicht abdeckbar ist. Antragsverfahren: Vor diesem Hintergrund sind gut begründete Anträge, die außerhalb des Rahmens der oben genannten Instrumente fallen, jederzeit möglich. Entscheidungsstruktur: Der/die Vizepräsiden/in Forschung wird ggfs. in Zusammenarbeit mit der Forschungsdekane- Runde und/oder der Strukturkommission über Anträge entscheiden, die aufgrund ihrer Besonderheit nicht in den Rahmen des etablierten Instrumentariums passen. Damit möchte die TU Berlin auf das große Potential ihrer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler reagieren und neben den etablierten Instrumenten eine Öffnung für all das ermöglichen, was zu diesem Zeitpunkt nicht abbildbar ist. Seite 8

Offen für Außergewöhnliches Unterstützung der strategischen Ausrichtung der TU Aufbau exzellenter Schwerpunktbereiche Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses Steigerung der Qualität der Drittmittel Förderung des Technologietransfers Zu den einzelnen Förderinstrumenten erfolgt eine kontinuierliche Erfolgsbewertung. 2015 wird in einem Zwischenbericht erneut eine selbstkritische Bewertung des Erfolgs der internen Forschungsförderung vorgenommen. Seite 9