Ratgeber Immobilien Kauf Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie ist von erheblicher Tragweite, verbunden mit einer langfristigen finanziellen Verpflichtungen.
Was Sie beachten müssen! Notar- und Gerichtskosten Die Höhe der Notar- und Gerichtskosten werden jeweils bezogen auf den Kaufpreis der Immobilie durch die einheitliche Gebührenordnung geregelt. Diese werden nach Abschluss des Kaufvertrag über Haus, Grundstück oder Wohnung fällig. Nach der Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Verkauf der Immobilie vereinbaren die Vertragsparteien einen Notartermin. Gewöhnlich wählt der Käufer den Notar aus. Vor Vereinbarung des Notartermins sollte Sie sich eine Finanzierungszusage eines Kreditinstitute in schriftlicher Form bestätigen lassen. Der Verkäufer ist verpflichtet für die Erstellung des Kaufvertragsentwurfes die erforderlichen Unterlagen bereitzustellen. Dabei solte man beachten, dass derjenige für die Kosten aufkommt der den Vertragsentwurf in Auftrag gibt. Erst durch die Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar wird der Verkauf der Immobilie rechtskräftig. Der Notar, der nur rechtliche Tipps zum Immobilienkauf gibt und die Beurkundung vornimmt, darf keine Beratung zur Angemessenheit eines Kaufpreises vornehmen. Notar- und Gerichtskosten: ca. 1,5%
Was Sie beachten müssen! Grunderwerbssteuer Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist Ländersache. Dadurch ergeben sich unterschiedliche Sätze zwischen 3,5 und 6,5 Prozent jeweils bezogen auf den Kaufpreis der Immobilie. Sie wird nach Abschluss des notariellen Kaufvertrag über Haus, Grundstück oder Wohnung fällig. Erst nachdem Sie die Grunderwerbsteuer an das Finanzamt entrichtet haben, werden Sie im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Dazu erteilt das Finanzamt nach Zahlungseingang dem Grundbuchamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Sie schließen einen Vertrag über Grundstückskauf und Hausbau. Dieser Gesamtvertrag dient dem Finanzamt als Grundlage zur Bemessung der Grunderwerbsteuer. Grundbesitzwerte werden unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse und der Wertverhältnisse zum Besteuerungszeitpunkt festgestellt. Paragraf 138 des Bewertungsgesetzes. Also wird die Grunderwerbssteuer auch für Häuser, die noch nicht errichtet, aber zum Zeitpunkt des Grundstückserwerbs bereits gekauft sind fällig. Grunderwerbssteuer: Berlin 6% Grunderwerbssteuer: Brandenburg 6,5 %
Was Sie beachten müssen! Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie ist von erheblicher Tragweite, verbunden mit einer langfristigen finanziellen Verpflichtungen. Maklerprovision Höhe der Maklerprovision was ist üblich, was erlaubt? Bei der Vermietung darf die Maklerprovision maximal 2 Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen. Beim Immobilienverkauf ist die Provisionshöhe in Deutschland frei vereinbar, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben. In der Praxis orientieren sich Eigentümer und Immobilienmakler bei der Festsetzung der Provision an den in dem jeweiligen Bundesland marktüblichen Regelungen: Maklerprovision Berlin und Brandenburg: 7,15% Zusatzkosten beim Immobilienerwerb: 15,5% Maklerprovision: 7,14% (nicht gesetzlich Vorgeschrieben) Notar- und Gerichtskosten (nicht gesetzlich Vorgeschrieben) 1,5 % (gesetzlich Vorgeschrieben) Steuern und Abgaben: 6,5 % (gesetzlich Vorgeschrieben)
Was Sie beachten sollten! Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie ist von erheblicher Tragweite, verbunden mit einer langfristigen finanziellen Verpflichtungen. Finanzierung: Gehen Sie immer davon aus Die Finanzierung ist ein Geschäft der Bank. Hollen Sie sich mindestens drei bis fünf Angebote ein. Sie können immer über bessere Finanzierungsbedingungen verhandeln. Legen Sie den Banken daher ggf. bessere Angebote anderer Anbieter vor. Sichern Sie sich die finanzielle Unterstützung der KfW. Mit den vielfältigen Förderprodukten sparen Sie Geld und gewinnen mehr Spielraum dank günstiger Kreditzinsen und attraktiver Zuschüsse. Sie sollten 20-30% Eigenkapital von den Gesamtkosten aufbringen. Die Belastung sollte nicht mehr als 40 % Ihres Ihres momentanen Nettoeinkommens übersteigen. Was Sie noch beachten sollten: Zusätzlich müssen die Haus- oder Wohnungsbesitzer später pro Jahr eine Grundsteuer entrichten. Dafür setzt das Finanzamt zuerst einen Einheitswert fest, der dem Wert der Immobilie zum 1. Januar 1964 entspricht. Bei allen später errichteten Gebäuden wird der Wert auf dieses Datum zurückgerechnet. Diesen Einheitswert multipliziert man mit einer Steuermesszahl, die je nach Grundstücksgruppe zwischen 2,6 und 3,5 Promille liegt. Das Ergebnis der Berechnung ist der sogenannte Grundsteuermessbetrag. Auch die weitere Instandhaltung Ihrer Immobilie kostet Geld. Planen Sie ca. 300.00 zusätliche Kosten pro Monat ein.
Was Sie beachten müssen! Tipps Sie sollten sich von eine Steuerberater oder Guter Rat muss nicht teuer sein. Rechtsanwalt beraten lassen. Die Betreuung durch einen Immobilienmakler ist nicht in jeden notwendig. Die Einholung von Informationen über aktuelle Marktpreise, die für Objekte vergleichbarer Lage, Größe und Qualität gezahlt werden, stellen ein wichtigen Anhaltspunkte für einen angemessenen Kaufpreis dar. Die Lage des Grundstücks ist von erheblicher Bedeutung. (Infrastrucktur: Bus- und Bahnanbindung, Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, kulturelle Einrichtungen, usw.). Sie sollten sich in jedem Fall ein unabhängiges und neutrales Wertgutachten erstellen lassen. Sollte mal was Schief gehen wissen Sie, ob Ihre Immobilie auch für den Kaufpreis veräussert werden kann. Da am Ende des Geldes noch viele Monate (Jahre) übrig sind. Wir haben derzeit sehr hohe Herstellungskosten begründet durch die niedrigen Bauzinsen. Das Grundstück sowie Bauwerk sollten nicht an Wert verlieren. Sichern Sie sich eine langfristig Finanzierung (aktuelle Förderprogramme beachten). Die monatliche Belastung, Laufzeiten, Tilgung können Sie in unserm Tool Finanzierungsberater unter: www.taxator.eu berechnen.
Was Sie bezahlen müssen! Beispiel Immobilienkauf Der einfache Weg um eine Immobilie zu kaufen. Immobilien Kauf / Einfamilienhaus 100 m² Nutz- Wohnfläche / Grundstück 1000 m² Immobilienwert / Investition : 246.000 Schritt 1: Sicherung der gesamt Finanzierung (Aktuelle Förderprogramme beachten) Die monatliche Belastung berechnen Sie bitte in unserm Tool Finanzierungsberater unter: www.taxator.eu Schritt 2: Immobilienkauf Grundstück und Haus (mit Grundbucheintragung) Immobilienwert / Kaufpreis: 246.000 Grundstück: 1000 m² / 40.00 /m² Bodenrichtwert / Verkehrswert Grundstück: 40.000 Wohn- und Nutzfläche: 100 m² durchschnitlicher Baupreis pro m² Wohn- und Nutzfläche: 1.800 (BGF 1400 ) Anschlusskosten/ Wasser, Abwasser, Strom, Gas: ca. 8.000 Nebenkosten- Sicherheit ca.: 18.000 Grunderwerbssteuer 6,5 % (Brandenburg) Notar- und Gerichtskosten ca. 1,5% : Maklergebühr Netto 7,14% einschl MWST Immobilienerwerb Nebenkosten: 31188,40 Kapitalbedarf: 277.188,40 Hinweis: Fragen Sie Ihren Steuerberater, Rechtsanwalt oder Finanzberater. Auch Ihr zuständiges Finanzamt hat eine beratende Funktion und sollte Ihre Interessen vertreten.
Nutzen Sie den Vorteil des Paragraf 138 des Bewertungsgesetzes und sparen Sie 24.589,76. Grundbesitzwerte werden unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse und der Wertverhältnisse zum Besteuerungszeitpunkt festgestellt. Paragraf 138 des Bewertungsgesetzes. Also wird die Grunderwerbssteuer auch für Häuser, die noch nicht errichtet, aber zum Zeitpunkt des Grundstückserwerbs bereits gekauft sind fällig. Fragen Sie Ihren Steuerberater, Rechtsanwalt oder Finanzberater. Auch Ihr zuständiges Finanzamt hat eine beratende Funktion und sollte Ihre Interessen vertreten. Beispiel Immobilienkauf Der bessere Weg um eine Immobilie zu kaufen.
Was Sie bezahlen sollten! Beispiel Immobilienkauf Der bessere Weg um eine Immobilie zu kaufen. Immobilien Kauf / Einfamilienhaus 100 m² Nutz- Wohnfläche / Grundstück 1000 m² Immobilienwert / Investition : 246.000 Schritt 1: Sicherung der gesamt Finanzierung (Aktuelle Förderprogramme beachten) Die monatliche Belastung berechnen Sie bitte in unserm Tool Finanzierungsberater unter: www.taxator.eu Schritt 2: Immobilienkauf Grundstück (mit Grundbucheintragung) Grundstück: 1000 m² / 40.00 /m² Bodenrichtwert / Verkehrswert Grundstück: 40.000 Grunderwerbssteuer 6,5 % (Brandenburg) Notar- und Gerichtskosten ca. 1,5% : Maklergebühr Netto 7,14% einschl MWST Immobilienerwerb Grundstück Nebenkosten: 6.598,64 Schritt 3: Bauvorhaben getrennt vom Grundstückskauf Wohn- und Nutzfläche: 100 m² durchschnitlicher Baupreis pro m² Wohn- und Nutzfläche: 1.800 (BGF 1400 ) Anschlusskosten/ Wasser, Abwasser, Strom, Gas: ca. 8.000 Nebenkosten- Sicherheit ca.: 18.000 Kapitalbedarf: 252.598,64 Hinweis: Fragen Sie Ihren Steuerberater, Rechtsanwalt oder Finanzberater. Einsparung insgesamt : 24.589,76