Bewertungsgrundsätze

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Transkript:

Bewertungsgrundsätze ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Entscheidung zum Nachschreiben einer Klassenarbeit liegt im Ermessen und in der Verantwortung der einzelnen Fachlehrer/-innen (Sek I-Verordnung, 17, Abs. 2). Die eine verpflichtende Kurzkontrolle (LEK) pro Schulhalbjahr in jeder Klassenstufe kann in verschiedener Form mündlich oder schriftlich erfolgen (vgl. Sek I-VO, 17, Abs. 3). 1. Aufgabenarten und der Klassenarbeiten (Fachkonferenzbeschluss vom 27.01.2016) 1 Klassenstufe 5 - Aufgabenformat zur Überprüfung von Grammatikleistungen 45 min - Vorgangsbeschreibung ODER Personen- bzw. Tierbeschreibung 45 min + - Erzählen mit konkreten Vorgaben (z. B. Bildergeschichte) ODER Nach- 45 min + erzählung ODER Erschließen eines Textes mit konkreten Fragestellungen - ODER eine andere Aufgabenart 45 min + - [Diktat oder andere Formen der Überprüfung von Rechtschreibleistungen (mit/ohne Grammatikanteil): als LEK mindestens einmal im Schuljahr 45 min] Klassenstufe 6 - Aufgabenformat zur Überprüfung von Grammatikleistungen 45 min - Nacherzählung 45 min + - Gestaltendes Erschließen eines literarischen Textes (z. B. Perspektivwechsel) 60 min + ODER Erschließen eines literarischen oder eines pragmatischen Textes mit konkreten Fragestellungen ODER Personenbeschreibung/Tierbeschreibung 45 min + - ODER eine andere Aufgabenart 45 min + - [Diktat oder andere Formen der Überprüfung von Rechtschreibleistungen (mit/ohne Grammatikanteil): als LEK mindestens einmal im Schuljahr 45 min] Hinweis: War die Personenbeschreibung/Tierbeschreibung bereits in Klassenstufe 5 Gegenstand einer Klassenarbeit, muss in Klassenstufe 6 eine andere Form einer komplexeren Beschreibung Gegenstand der Klassenarbeit sein (z. B. Vorgangsbeschreibung). Klassenstufe 7 - Diktat oder andere Formen der Überprüfung von Rechtschreibleistungen mit Grammatikteil 60 min - Inhaltsangabe 45 min + - Gestaltendes Erschließen eines literarischen Textes, wahlweise auch mit Reflexion ODER 60 min + - Untersuchendes Erschließen eines literarischen oder eines pragmatischen Textes mit konkreten Fragestellungen 60 min + - ODER eine andere Aufgabenart 60 min + 1 Die jeweils durch Fettdruck hervorgehobenen Klassenarbeits-Formate sind verbindlich bzw. obligatorisch. 1

Klassenstufe 8 Art der Klassenarbeit (mindestens 3 verbindlich plus VERA 8) - Inhaltsangabe 45 min + - Argumentation (auch in Form von Teilaufgaben) 90 min - Aufgabenformat zur Überprüfung von Grammatikleistungen 45 min + - Gestaltendes Erschließen eines literarischen oder eines pragmatischen Textes, wahlweise inkl. Reflexion 90 min - ODER eine andere Aufgabenart 90 min Vorbemerkungen zur Doppeljahrgangsstufe 9/10: In der Doppeljahrgangsstufe 9/10 ist jede literarische Gattung mindestens einmal pro Schuljahr Thema des Unterrichts. In der Doppeljahrgangsstufe 9/10 ist jede literarische Gattung mindestens einmal Gegenstand einer Klassenarbeit mit der Aufgabenart Untersuchendes Erschließen eines literarischen Textes. Klassenstufe 9 - Erörterndes Erschließen (Freie Problemerörterung) 90 min - Gestaltendes Erschließen eines lit. oder eines pragmat. Textes inkl. Reflexion 90 min An die Stelle EINER der 4 genannten Aufgabenarten kann eine Klassenarbeits- Ersatzleistung treten (Bewertung nach dem Beispiel der Ersatzarbeit zu verschiedenen Dramen). Im Unterricht verbindlich zu behandeln sind mindestens: - 1 klassisches (= fünfaktiges) ODER 1 modernes Drama des 20. Jahrhunderts (jeweils als Ganzschrift) - 1 Novelle oder 1 Jugendroman (jeweils als Ganzschrift) - Textanalyse von pragmatischen Texten Klassenstufe 10 Art der Klassenarbeit (mindestens 3 verbindlich plus schriftliche MSA-Prüfung) - Erörterndes Erschließen eines literarischen oder eines pragmatischen Textes 90 min - ODER Materialgestütztes Verfassen eines informierenden oder eines argumentierenden Textes 90 min - [Mögliche weitere, zusätzliche (!) KA: Gestaltendes Erschließen eines literarischen oder eines pragmatischen Textes inkl. Reflexion 90 min] Im Unterricht verbindlich zu behandeln sind mindestens: - 1 modernes Drama des 20. Jahrhunderts ODER 1 klassisches (= fünfaktiges) Drama (jeweils als Ganzschrift) Wurde in Klassenstufe 9 bereits ein modernes Drama behandelt, so ist in Klassenstufe 10 ein klassisches Unterrichtsgegenstand. - 1 Jugendroman/Roman (als Ganzschrift) - Untersuchendes Erschließen einer politischen Rede/Redeanalyse Die Verwendung des kriterienorientierten Online-Klausurgutachtens bei einer oder maximal zwei Klassenarbeiten in Jahrgang 10 erfolgt fakultativ (Fachkonferenzbeschluss vom 27.01.2016). 2

2. Benotung und Beurteilung der Klassenarbeiten a) Aufsätze Die Bewertung der verschiedenen Formate von Aufsätzen erfolgt ab dem Schuljahr 2018/19 mit Bewertungsrastern bzw. Bewertungsbögen. Dabei werden zwei Kompetenzbereiche unterschieden, die in einem Verhältnis von 60% : 40% zueinander stehen: Inhaltliche bzw. fachliche Leistung (60%) und Sprachliche Darstellung (40%). Sowohl die inhaltlichfachliche Leistung als auch die sprachliche Darstellungsleistung erfolgt kritierienorientiert. Für die Sprachbewertung ist eine solche kriterienorientierte Bewertung eine berlinweite verbindliche Vorgabe (vgl. Fachbrief Deutsch Nr. 29, S. 10-12, November 2017 und Fachbrief Deutsch Nr. 30, S. 19, März 2018). Die jeweiligen Items/Kriterien werden mit jeweils maximal zu erreichenden Bewertungseinheiten bzw. Punkten versehen. Die Punkte werden nach folgendem Schlüssel Notenstufen zugeordnet: Note 1 2 3 4 5 6 Punkte 100-90 94-80 79-65 64-50 49-20 19-0 ø Klassenspiegel Zu beachten ist: In all dem bleibt auch für das Fach Deutsch maßgebend, dass die inhaltliche Leistung und damit die im Unterricht erlernten Kompetenzen und Kenntnisse immer im Vordergrund stehen. Das heißt, auch hervorragende sprachliche Leistungen können, trotz nachdrücklich wertschätzender Anerkennung dieser, mangelhafte inhaltliche Ergebnisse nicht ausgleichen: Die Gesamtnote kann nie besser sein als die Note für die inhaltliche Leistung [Hervorhebung im Orig.] (Fachbrief Deutsch Nr. 30, S. 19). Dies entspricht unserer bisherigen Regelung, die lautete: Wenn der inhaltliche bzw. fachliche Teil der Klassenarbeit mit mangelhaft (5) oder mit ungenügend (6) bewertet wird, kann die Arbeit insgesamt (Gesamtleistung) jeweils nicht besser benotet werden. Zur Bewertung der Aufgabenart Gestaltendes Erschließen : Der kreative Anteil und der reflektierende Teil bei der Aufgabenart Gestaltendes Erschließen werden so gewichtet, dass der (fakultative) Reflexionsteil mit mindestens 20 % in die Bewertung einfließt (Fachkonferenzbeschluss vom 27.01.2016). b) Diktate Für alle Klassenstufen gilt: 0-1 Fehler = 1 Diese Zuordnungen sollen als Richtschnur 2-4 Fehler = 2 dienen. Im konkreten Einzelfall bleibt es 5-7 Fehler = 3 der Lehrerin/dem Lehrer überlassen, päda- 8-10 Fehler = 4 gogisch oder didaktisch zu begründende (!) 11-13 Fehler = 5 Abweichungen je nach Themenschwerab 14 Fehlern = 6 punkt und Schwierigkeitsgrad vorzunehmen. (Fachkonferenzbeschluss vom 14.04.2008). 3

c) Grammatikarbeiten Für alle Klassenstufen gilt: 90% - 100% = 1 80% - 89% = 2 70% - 79% = 3 60% - 69% = 4 40% - 59% = 5 0% - 39% = 6 (Fachkonferenzbeschluss vom 28.09.2009) 3. Beurteilung der mündlichen Leistung sowie der sonstigen Leistungen Neben den schriftlichen Leistungen (Klassenarbeiten und schriftliche Lernerfolgskontrollen [LEK]) werden die sonstige Leistungen für die Bewertung der Gesamtleistung herangezogen. Unter den sonstigen Leistungen kommt der mündlichen Leistung im Unterricht ein besonderer Stellenwert zu. a) Beurteilung der mündlichen Leistung Voraussetzungen einer angemessenen und nachvollziehbaren Bewertung mündlicher Leistungen: 1. Die Kriterien werden den Schülerinnen und Schülern offengelegt und erläutert. 2. Die Lehrkraft informiert sie regelmäßig über ihren Leistungsstand, wobei ihnen auch ihre Stärken und Schwächen mitgeteilt werden (z. B. besonders produktive Leistungen, herausragende Teamleistungen bei Gruppenarbeiten oder aber rein reproduktive Leistungen oder unterentwickelte Leistungen in der Gruppenarbeit). Kriterienkatalog für die Beurteilung der mündlichen Leistung 1. Regelmäßige, konstruktive Mitarbeit Mitdenken - Konzentration auf das Unterrichtsgeschehen - Problemerfassung - Vermeidung von Wiederholungen - Interaktion (Bezugnahme auf den Vorredner oder die Vorrednerin [konstruktive] Kritik üben) - (produktive) Fragen stellen - Unverständnis äußern - Verbesserungsvorschläge machen - Zusammenfassungen (Fazit) formulieren Eigeninitiative entwickeln Die genannten Kriterien beziehen sich sowohl auf die Quantität als auch auf die Qualität von Unterrichtsbeiträgen sowie auf die Kontinuität der Mitarbeit. Eine detaillierte Aufstellung tragender Erwägungen wurde von der Fachkonferenz Deutsch 4

dazu erarbeitet und dient dem internen Gebrauch durch die Kolleginnen und Kollegen. 2. Fachwissen 3. Sprachliche Fähigkeiten und Kommunikationsfähigkeit - Sprachliche, grammatische Richtigkeit - angemessene Stilebene - treffender, präziser (anschaulicher) Ausdruck klarer Problembezug - Berücksichtigung der Beiträge der anderen Schülerinnen und Schüler b) Beurteilung der sonstigen Leistungen Sonstige Leistungen - Regelmäßig und sorgfältig angefertigte Hausaufgaben - fehlende Hausaufgabe selbständig nachreichen - bei Krankheit u. Ä. den Stoff selbstverantwortlich nacharbeiten - Protokolle - Referate - Lesetagebücher - Hefterführung - Szenisches Interpretieren - Rezitationen - Gruppenarbeiten aller Art - etc. Hierbei wird den Schülerinnen und Schülern der Stellenwert bzw. die Gewichtung dieser sonstigen Leistungen auf transparent gemacht. Zusammen mit den Noten der Klassenarbeiten gehen sämtliche schriftlichen Leistungen (außer schriftlichen Hausaufgaben) etwa zur Hälfte in die Zeugnisnote ein (vgl. Sek I-VO, 18, Abs. 3, Satz 2). Die andere Hälfte setzt sich aus den Noten für die mündlichen bzw. die sonstigen Leistungen zusammen. 5