Leistungsbewertung an der Lorsbacher Schule
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- Emilia Bach
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1 Leistungsbewertung an der Lorsbacher Schule Stand: September 2016 Beschlossen durch die Lehrerkonferenz am Inhalt: 1. Allgemeines zur Leistungsbewertung 2. Unterrichtsfach Deutsch 2.1 Schriftliche Arbeiten im Fach Deutsch 2.2 Leistungsbewertung des Faches Deutsch im 2., 3. & 4. Schuljahr 2.3 Bewertungskriterien für schriftliche Arbeiten 3. Unterrichtsfach Mathematik 3.1 Schriftliche Arbeiten im Fach Mathematik 3.2 Leistungsbewertung des Faches Mathematik im 2., 3. & 4. Schuljahr 4. Unterrichtsfach Sachunterricht 4.1 Schriftliche Arbeiten im Fach Sachunterricht 4.2 Leistungsbewertung des Faches Sachunterricht im 2., 3. & 4. Schuljahr 5. Unterrichtsfach Sport 6. Unterrichtsfach Kunst 7. Unterrichtsfach Religion (folgt demnächst) 8. Unterrichtsfach Englisch (ab Jahrgang 3) (folgt demnächst) 9. Unterrichtsfach Musik (folgt demnächst)
2 1 1. Allgemeines zur Leistungsbewertung: Jahrgang 1 und 2: Alle Eltern, deren Kind das 1. oder 2. Schuljahr besucht, werden gegen Ende des 1. Schulhalbjahres/zu Beginn des 2. Schulhalbjahres (Januar/Februar) zum Elterngespräch eingeladen. (In den ersten beiden Jahrgangsstufen gibt es keine Halbjahreszeugnisse.) In der Regel wird dieses Gespräch mit der Klassenlehrerin geführt. Inhalte sind vorwiegend soziale Aspekte (Sozialverhalten), Arbeitsmotivation & Selbstständigkeit (Arbeitsverhalten) und Ist-Stand in den Fächern Deutsch und Mathematik. Sollte das Fach Deutsch und oder Mathematik von einer Fachlehrerin unterrichtet werden, so wird der Leistungsstand des Kindes von der Fachlehrerin bewertet und der Klassenlehrerin mitgeteilt, die diese Auskunft dann den Eltern mitteilt oder die Fachlehrerin nimmt ebenfalls am Elterngespräch teil oder führt gesonderte Elterngespräche. Jahrgang 3 und 4: Elterngespräche werden geführt, wenn Eltern und/oder Lehrkräfte dies für notwendig bzw. sinnvoll erachten. 2. Unterrichtsfach Deutsch Im Folgenden werden die Punkte Schriftliche Arbeiten und Leistungsbewertung dargestellt. 2.1 Schriftliche Arbeiten im Fach Deutsch: Die Lehrerkonferenz der Lorsbacher Schule hat sich aufgrund der Vorschriften innerhalb des Hessischen Schulgesetzes auf folgende Leistungsbewertung im Fach Deutsch geeinigt: Im Jahrgang 1 können Übungsarbeiten mit einer Bearbeitungszeit von höchstens 15 Minuten Die Leistungsbewertung im Fach Deutsch erfolgt mündlich während Elterngesprächen und schriftlich in Form einer Verbalbeurteilung am Ende des 1. Schuljahres im Rahmen des Jahreszeugnisses. (Siehe auch Allgemeines zur Leistungsbewertung ) Im Jahrgang 2 sollen bis zu vier Klassenarbeiten mit einer Bearbeitungszeit von höchstens 15 Minuten Darüber hinaus können Übungsarbeiten mit einer Bearbeitungszeit von höchstens 15 Minuten Die Leistungsbewertung im Fach Deutsch erfolgt mündlich während Elterngesprächen und schriftlich in Form einer Ziffernnote am Ende des 2. Schuljahres im Rahmen des Jahreszeugnisses. (Siehe auch Allgemeines zur Leistungsbewertung ) Im Jahrgang 3 sollen nicht mehr als sechs Klassenarbeiten mit einer Bearbeitungszeit bis zu 30 Minuten Darüber hinaus können bis zu drei Lernkontrollen mit einer Bearbeitungszeit bis zu 15 Minuten Übungsarbeiten können Die Leistungsbewertung im Fach Deutsch erfolgt schriftlich in Form einer Ziffernnote im Halbjahreszeugnis und im Jahreszeugnis. Im Jahrgang 4 sollen nicht mehr als sechs Klassenarbeiten mit einer Bearbeitungszeit bis zu 45 Minuten Darüber hinaus können bis zu drei Lernkontrollen mit einer Bearbeitungszeit bis zu 30 Minuten Übungsarbeiten können
3 2 Die Leistungsbewertung im Fach Deutsch erfolgt schriftlich in Form einer Ziffernnote im Halbjahreszeugnis und im Jahreszeugnis. In den Jahrgängen 3 und 4 werden in der Regel je sechs Klassenarbeiten geschrieben. Die Lehrerkonferenz der Lorsbacher Schule hat sich darauf geeinigt, dass die vier Bereiche Lesen, Rechtschreibung, Grammatik und Texte gestalten, die auf den Kompetenzbereichen basieren, die Bildungsstandards des Landes Hessen vorgeben, Inhalte der Klassenarbeiten sind. Je nach Schwerpunkten im Unterricht werden sie unterschiedlich intensiv bearbeitet und demnach auch unterschiedlich oft im Rahmen von schriftlichen Leistungsabfragen (Klassenarbeiten) berücksichtigt. Beispiel im 4. Schuljahr: 1. Klassenarbeit mit dem Thema Rechtschreiben und Grammatik 2. Klassenarbeit mit dem Thema Texte gestalten (Vorgangsbeschreibung schreiben) 3. Klassenarbeit mit dem Thema Grammatik 4. Klassenarbeit mit dem Thema Lesen (Text lesen und Fragen dazu beantworten) 5. Klassenarbeit mit dem Thema Texte gestalten (Aufsatz) 6. Klassenarbeit wird aufgrund eines kurzen Halbjahres nicht geschrieben Anhand des Beispiels lässt sich erkennen, dass alle vier Themenbereiche, die bei Klassenarbeiten berücksichtig werden sollen, auch berücksichtig sind. 2.2 Leistungsbewertung des Faches Deutsch im 2., 3. & 4. Schuljahr Um eine möglichst objektive Leistungsbewertung vorzunehmen, hat sich die Lehrerkonferenz der Lorsbacher Schule auf folgende Kriterien für die Leistungsbewertung im Fach Deutsch geeinigt; diese Kriterien dienen als Anhaltspunkt und sind je nach Schwerpunkten im Unterricht und/oder pädagogischen Gründen zu sehen. Die angegebenen Kriterien und die Darstellung der Eine Leistungsbewertung kann erfolgen, sobald eine Schülerin/ein Schüler am Unterricht teilgenommen hat. Die Zeugnisnote setzt sich aus mündlichen und schriftlichen Leistungen zusammen. Zu den mündlichen Leistungen zählen: Anfertigung von Hausaufgaben, mündliche und schriftliche Mitarbeit im Unterricht, aktives Mitdenken und Voranbringen des Unterrichts, persönliche Weiterentwicklung (z.b. im Bereich Sprechen und Zuhören ), Anfertigen von Referaten und Präsentationen, gelerntes Wissen auf andere/ähnliche Sachverhalte übertragen, Selbstständigkeit, Arbeitsbereitschaft, unangekündigte Tests, Zu den schriftlichen Leistungen zählen: Klassenarbeiten, Lernkontrollen, evtl. Referate und Präsentationen (als Ersatzleistung für eine schriftliche Arbeit), Übungsarbeiten, Im 2. Schuljahr setzt sich die Zeugnisnote wie folgt zusammen: 25% schriftliche Leistungen und 75% Im 3. Schuljahr setzt sich die Zeugnisnote wie folgt zusammen: 35% schriftliche Leistungen und 65% Im 4. Schuljahr setzt sich die Zeugnisnote wie folgt zusammen: 40% schriftliche Leistungen und 60%
4 3 2.3 Bewertungskriterien für schriftliche Arbeiten Im Folgenden werden die Bewertungskriterien für schriftliche Arbeiten dargestellt. Diese dienen der Orientierung. Je nach Schwierigkeit der Arbeit, inhaltlichen Schwerpunkten, kann davon abgewichen werden. Diktate: Schülerinnen und Schüler mit gravierenden Problemen in der Rechtschreibung können (nach Beschluss der Klassenkonferenz) von der Bewertung in Diktaten ausgenommen werden oder differenzierte Arbeiten schreiben (z.b. Lückentext, Abschreibtext, Fehler im Text finden, ). Das Vergessen von Satzzeichen wird mit 0,5 Fehlern angerechnet. Umlautzeichen, die vergessen wurden (z.b. Mause anstatt Mäuse) werden ebenfalls mit 0,5 Fehlern berechnet. Jahrgang 2: Anzahl der Wörter: 30 bis 50 Wörter (in der Regel geübte Diktate, die aber umgestellt werden können) Note 1: 0 0,5 Fehler Note 2: 1 3,5 Fehler Note 3: 4 6,5 Fehler Note 4: 7 10,5 Fehler Note 5: 11 14,5 Fehler Note 6: ab 15 Fehler Jahrgang 3: Anzahl der Wörter: 50 bis 70 Wörter (in der Regel Diktate, die in ähnlicher Form (Lernwörter) schon als Übungsdiktat geschrieben wurden, bzw. deren Inhalt Unterrichtsgegenstand war) Note 1: 0 0,5 Fehler Note 2: 1 3,5 Fehler Note 3: 4 6,5 Fehler Note 4: 7 10,5 Fehler Note 5: 11 14,5 Fehler Note 6: ab 15 Fehler Jahrgang 4: Anzahl der Wörter: 70 bis 100 Wörter (in der Regel Diktate, bei denen zuvor Lernwörter/Rechtschreibphänomene bekanntgegeben bzw. geübt wurden) Note 1: 0 0,5 Fehler Note 2: 1 3,5 Fehler Note 3: 4 6,5 Fehler Note 4: 7 10,5 Fehler Note 5: 11 14,5 Fehler Note 6: ab 15 Fehler Sonstige Arbeiten bei denen Punkte vergeben werden: Prozente Note % % % % % % 6
5 4 3. Unterrichtsfach Mathematik Im Folgenden werden die Punkte Schriftliche Arbeiten und Leistungsbewertung dargestellt. 3.1 Schriftliche Arbeiten im Fach Mathematik: Die Lehrerkonferenz der Lorsbacher Schule hat sich aufgrund der Vorschriften innerhalb des Hessischen Schulgesetzes auf folgende Leistungsbewertung im Fach Mathematik geeinigt: Im Jahrgang 1 können Übungsarbeiten mit einer Bearbeitungszeit von höchstens 15 Minuten Die Leistungsbewertung im Fach Mathematik erfolgt mündlich während Elterngesprächen und schriftlich in Form einer Verbalbeurteilung am Ende des 1. Schuljahres im Rahmen des Jahreszeugnisses. (Siehe auch Allgemeines zur Leistungsbewertung ) Im Jahrgang 2 sollen bis zu vier Klassenarbeiten mit einer Bearbeitungszeit von höchstens 15 Minuten Darüber hinaus können Übungsarbeiten mit einer Bearbeitungszeit von höchstens 15 Minuten Die Leistungsbewertung im Fach Mathematik erfolgt mündlich während Elterngesprächen und schriftlich in Form einer Ziffernnote am Ende des 2. Schuljahres im Rahmen des Jahreszeugnisses. (Siehe auch Allgemeines zur Leistungsbewertung ) Im Jahrgang 3 sollen nicht mehr als sechs Klassenarbeiten mit einer Bearbeitungszeit bis zu 30 Minuten Darüber hinaus können bis zu drei Lernkontrollen mit einer Bearbeitungszeit bis zu 15 Minuten Übungsarbeiten können Die Leistungsbewertung im Fach Mathematik erfolgt schriftlich in Form einer Ziffernnote im Halbjahreszeugnis und im Jahreszeugnis. Im Jahrgang 4 sollen nicht mehr als sechs Klassenarbeiten mit einer Bearbeitungszeit bis zu 45 Minuten Darüber hinaus können bis zu drei Lernkontrollen mit einer Bearbeitungszeit bis zu 30 Minuten Übungsarbeiten können Die Leistungsbewertung im Fach Mathematik erfolgt schriftlich in Form einer Ziffernnote im Halbjahreszeugnis und im Jahreszeugnis. In den Jahrgängen 3 und 4 werden in der Regel je sechs Klassenarbeiten geschrieben. Eine Festschreibung über die Inhalte der Klassenarbeiten ist nicht sinnvoll, da Lehrkräfte und Lehrwerke Bereiche wie Umgang mit Größen oder Geometrie unterschiedlich im Unterricht thematisieren. Es erscheint sinnvoll, in Klassenarbeiten sogenannte Textaufgaben einfließen zu lassen. 3.2 Leistungsbewertung des Faches Mathematik im 2., 3. & 4. Schuljahr Um eine möglichst objektive Leistungsbewertung vorzunehmen, hat sich die Lehrerkonferenz der Lorsbacher Schule auf folgende Kriterien für die Leistungsbewertung im Fach Mathematik geeinigt; diese Kriterien dienen als Anhaltspunkt und sind je nach Schwerpunkten im Unterricht und/oder pädagogischen Gründen zu sehen. Die angegebenen Kriterien und die Darstellung der Eine Leistungsbewertung kann erfolgen, sobald eine Schülerin/ein Schüler am Unterricht teilgenommen hat. Die Zeugnisnote setzt sich aus mündlichen und schriftlichen Leistungen zusammen.
6 5 Zu den mündlichen Leistungen zählen: Anfertigung von Hausaufgaben, mündliche und schriftliche Mitarbeit im Unterricht, aktives Mitdenken und Voranbringen des Unterrichts, persönliche Weiterentwicklung (z.b. im Bereich Zahlverständnis, Umgang mit Textaufgaben ), Anfertigen von Präsentationen, gelerntes Wissen auf andere/ähnliche Sachverhalte übertragen, Selbstständigkeit, Arbeitsbereitschaft, unangekündigte Tests, Zu den schriftlichen Leistungen zählen: Klassenarbeiten, Lernkontrollen, evtl. Referate und Präsentationen (als Ersatzleistung für eine schriftliche Arbeit), Übungsarbeiten, Im 2. Schuljahr setzt sich die Zeugnisnote wie folgt zusammen: 25% schriftliche Leistungen und 75% Im 3. Schuljahr setzt sich die Zeugnisnote wie folgt zusammen: 35% schriftliche Leistungen und 65% Im 4. Schuljahr setzt sich die Zeugnisnote wie folgt zusammen: 40% schriftliche Leistungen und 60% 3.3 Bewertungskriterien für schriftliche Arbeiten Im Fach Mathematik werden in der Regel Punkte auf zu bearbeitende Aufgaben gegeben. Je nach Schwerpunkt werden die Aufgaben unterschiedlich gewichtet. Folgende Bewertungskriterien liegen zu Grunde: Prozente Note % % % % % % 6 4. Unterrichtsfach Sachunterricht Im Folgenden werden die Punkte Schriftliche Arbeiten und Leistungsbewertung dargestellt. 4.1 Schriftliche Arbeiten im Fach Sachunterricht: Die Lehrerkonferenz der Lorsbacher Schule hat sich aufgrund der Vorschriften innerhalb des Hessischen Schulgesetzes auf folgende Leistungsbewertung im Fach Deutsch geeinigt: Im Jahrgang 1 erfolgt die Leistungsbewertung im Fach Sachunterricht hauptsächlich schriftlich in Form einer Verbalbeurteilung am Ende des 1. Schuljahres im Rahmen des Jahreszeugnisses. Im Jahrgang 2 erfolgt die Leistungsbewertung im Fach Sachunterricht hauptsächlich schriftlich in Form einer Ziffernnote am Ende des 2. Schuljahres im Rahmen des Jahreszeugnisses. Im Jahrgang 3 sollen nicht mehr als drei Lernkontrollen mit einer Bearbeitungszeit bis zu 15 Minuten Die Leistungsbewertung im Fach Sachunterricht erfolgt schriftlich in Form einer Ziffernnote im Halbjahreszeugnis und im Jahreszeugnis. Im Jahrgang 4 sollen nicht mehr als drei Lernkontrollen mit einer Bearbeitungszeit bis zu 30 Minuten
7 6 Die Leistungsbewertung im Fach Sachunterricht erfolgt schriftlich in Form einer Ziffernnote im Halbjahreszeugnis und im Jahreszeugnis. In den Jahrgängen 3 und 4 werden in der Regel je drei Lernkontrollen geschrieben. 4.2 Leistungsbewertung des Faches Sachunterricht im 2., 3. & 4. Schuljahr Um eine möglichst objektive Leistungsbewertung vorzunehmen, hat sich die Lehrerkonferenz der Lorsbacher Schule auf folgende Kriterien für die Leistungsbewertung im Fach Sachunterricht geeinigt; diese Kriterien dienen als Anhaltspunkt und sind je nach Schwerpunkten im Unterricht und/oder pädagogischen Gründen zu sehen. Die angegebenen Kriterien und die Darstellung der Eine Leistungsbewertung kann erfolgen, sobald eine Schülerin/ein Schüler am Unterricht teilgenommen hat. Die Zeugnisnote setzt sich aus mündlichen und schriftlichen Leistungen zusammen. Zu den mündlichen Leistungen zählen: Anfertigung von Hausaufgaben, mündliche und schriftliche Mitarbeit im Unterricht, aktives Mitdenken und Voranbringen des Unterrichts, persönliche Weiterentwicklung, Anfertigen von Referaten und Präsentationen, gelerntes Wissen auf andere/ähnliche Sachverhalte übertragen, Selbstständigkeit, Arbeitsbereitschaft, unangekündigte Tests, Heftführung, Zu den schriftlichen Leistungen zählen: Lernkontrollen, evtl. Referate und Präsentationen (als Ersatzleistung für eine schriftliche Arbeit), Im 2. Schuljahr setzt sich die Zeugnisnote wie folgt zusammen: 100% mündliche Leistungen Im 3. Schuljahr setzt sich die Zeugnisnote wie folgt zusammen: 20% schriftliche Leistungen und 80% Im 4. Schuljahr setzt sich die Zeugnisnote wie folgt zusammen: 30% schriftliche Leistungen und 70% 4.3 Bewertungskriterien für schriftliche Arbeiten Im Fach Sachunterricht werden in der Regel Punkte auf zu bearbeitende Aufgaben gegeben. Je nach Schwerpunkt werden die Aufgaben unterschiedlich gewichtet. Folgende Bewertungskriterien liegen zu Grunde: Prozente Note % % % % % % 6
8 7 5. Unterrichtsfach Sport Die Leistungsbewertung im Fach Sport setzt sich aus den drei Kompetenzbereichen dieses Faches zusammen. Um eine möglichst objektive Leistungsbewertung vorzunehmen, hat sich die Lehrerkonferenz der Lorsbacher Schule auf folgende Kriterien für die Leistungsbewertung im Fach Sport geeinigt; diese Kriterien dienen als Anhaltspunkt und sind je nach Schwerpunkten im Unterricht und/oder pädagogischen Gründen zu sehen. Die angegebenen Kriterien und die Darstellung der Kann ein Schüler/eine Schülerin aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen über einen längeren Zeitraum nicht am Sportunterricht teilnehmen, so entscheidet der Fachlehrer/die Fachlehrerin bzw. die Fachkonferenz und die Schulleitung ob und in welchem Rahmen eine Leistungsbewertung stattfinden kann. Grundlagen der Zeugnisnote: ca. 60% der Note setzt sich aus Teilnoten des Kompetenzbereiches Bewegungskompetenz zusammen. ca. 20% der Note setzt sich aus Teilnoten des Kompetenzbereiches Urteils- und Entscheidungskompetenz zusammen. Ca. 20% der Note setzt sich aus Teilnoten des Kompetenzbereichs Teamkompetenz zusammen. 6. Unterrichtsfach Kunst Im Kunstunterricht werden vorrangig praktische Arbeiten angefertigt. Der Kunstunterricht der unterrichtenden Lehrkräfte ist so zu planen und zu strukturieren, dass in den Jahrgängen 1/2 und in den Jahrgängen 3/4 jedes Inhaltsfeld mindestens 1x (Malerei, Zeichnung und Grafik, Plastik, Szenische Gestaltung, Umwelt und Produktdesign, Digitale Gestaltung) im Unterricht thematisiert wird. Die Vielzahl von angefertigten Arbeiten im Kunstunterricht müssen nicht alle benotet werden. Es ist denkbar, dass Arbeiten aus einem (oder auch aus unterschiedlichen) Inhaltsfeldern/Themenbereichen eine Gesamtnote bilden oder eine Auswahl darüber getroffen wird, welche Arbeit bewertet wird. Um eine möglichst objektive Leistungsbewertung vorzunehmen, hat sich die Lehrerkonferenz der Lorsbacher Schule auf folgende Kriterien für die Leistungsbewertung im Fach Kunst geeinigt; diese Kriterien dienen als Anhaltspunkt und sind je nach Schwerpunkten im Unterricht und/oder pädagogischen Gründen zu sehen. Die angegebenen Kriterien und die Darstellung der Bei der Beurteilung im Kunstunterricht ist auf nachfolgende Kriterien zu achten: Über den Kriterien steht der individuelle Lernfortschritt des Lernenden (dieser ist bei der Benoten aller Unterkriterien zu beachten!). Fachliche Leistungen des Lernenden: Beachtung der Aufgabenstellung (Wurden die inhaltlichen und ggf. bildnerischen Vorgaben eingehalten?) Wie ist die Arbeit gestaltet? (Gesamteindruck, Aussagekraft, Sorgfalt der Ausführung, Raumaufteilung,...) Arbeitsverhalten (Ausdauer, Motivation, Planung und Realisierung, Konzentration, Zeitaufwand,...) Kreativität (Individualität, Ideenvielfalt,...) Materialeinsatz (Wurde das Material sachgerecht eingesetzt / gehandhabt,...?)
9 8 Entstehungsprozess (wurde zielstrebig, kontinuierlich, selbstständig, gearbeitet?) Fachspezifische Leistungen des Lernenden und mündliche Mitarbeit: mündliche Mitarbeit (Erarbeitungsphase, Reflexionsphase, Stellungnahmen, Hinweise zu Gestaltung, Vorgehensweisen, Beiträge zu allgemeinen Unterrichtsgesprächen,...) Kritikfähigkeit (Selbstkritik, Begründungen, Einsicht, sachdienliche Rückmeldung anderen geben) Für die Zeugnisnote (ab Jahrgangsstufe 2) hat sich die Lehrerkonferenz der Lorsbacher Schule auf folgende Bewertungsgrundlagen geeinigt: Fachliche Leistungen: 80% der Gesamtnote Fachspezifische Leistungen: 20% der Gesamtnote
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