Hallo, Du möchtest an einem Seminar teilnehmen oder eine Tipi Übernachtung buchen?! So ließ Dir bitte unsere AGB s genau durch. Mit Deiner Unterschrift auf diesem Formular, erklärst Du, das du unsere Richtlinien annimmst und das Seminar oder die Übernachtung kostenpflichtig und verbindlich buchst. Sobald Deine Zahlung auf die unten aufgeführte Bankverbindung eingegangen ist, erhältst Du von uns über Email/Fax oder auf dem Postweg die Buchungsbestätigung, erst dann ist Dein Platz sicher. Das Formular mit Deiner Unterschrift kannst Du uns über Mail oder Postweg zukommen lassen. Solltest du noch unter 18 Jahre sein, so benötigen wir eine Kopie des Personalausweises und die Unterschrift des Erziehungsberechtigten mit einer Erlaubnis Erklärung an dem Seminar Teilzunehmen. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN I.) Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Teilnehmern an Kursen und Seminaren von Minervas Hexenhof Christoph Winter Dükerweg 6 26969 Butjadingen-Tossens Tel : 04736-1033207 Email: minervas-hexenhof@web.de Zusätzlich können für einzelne Angebote besondere Bedingungen maßgeblich sein, die in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung ausgewiesen sind. Abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Teilnahmebedingungen haben keine Gültigkeit. II.) Vertragsgegenstand 1. Ort, Datum, Inhalt und die Leiterin/der Leiter des Seminars sowie die erforderliche Mindestteilnehmerzahl und der Seminarpreis ergeben sich aus der Anmeldebestätigung bzw. einer dieser beigefügten Seminarbeschreibung. Die Angaben auf der Website von www.minervas hexenhof.de oder in Prospekten u. ä. sind insoweit unverbindlich. 2. Neben der Durchführung der Lehrveranstaltung stellen die Veranstalter je nach Seminar ausgeschrieben Übernachtungsmöglichkeiten sowie Verpflegung.
III.) Anmeldung 1. Für alle Veranstaltungen ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Mit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen anerkannt. Die Teilnehmer können sich persönlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder über das bereit gelegte PDF Formular auf der Homepage des Veranstalters anmelden. Mit Rücksendung des Anmeldeformulars ist die Anmeldung verbindlich. 2. Die Seminare von Minervas Hexenhof sind für Menschen mit psychotischen Erkrankungen und Suchterkrankungen nicht geeignet. Mit seiner Anmeldung erklärt die Interessentin/der Interessent, dass sie/er an keiner der genannten Erkrankungen leidet. 3. Für alle Kurse von Minervas Hexenhof ist bereits die Anmeldung verbindlich. Minervas Hexenhof benachrichtigt die Teilnehmer, wenn der Kurs belegt ist oder ausfällt. Weichen die Angaben in der Anmeldebestätigung bzw. der ihr beigefügten Seminarbeschreibung von den Angaben ab, die der Anmeldung zu Grunde lagen, hat die Interessentin/der Interessent dies den Veranstaltern sofort mitzuteilen. 4. Erst mit Eingang der kompletten Zahlung des Seminarpreises kommt ein verbindlicher Vertrag über die Seminarteilnahme zu Stande. Vorher hat die Interessentin/der Interessent keinen Anspruch auf Teilnahme! 5. Verbindliche Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anzahlung berücksichtigt. 6. Erst wenn die Anzahl der verbindlichen Anmeldungen die maximale Teilnehmerzahl erreicht hat, bestätigen die Veranstalter keine weiteren Anmeldungen mehr. Interessenten, deren Anmeldung zwar bestätigt wurde, deren Anzahlung aber erst nach Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl eingeht, werden umgehend nach Zahlungseingang von den Veranstaltern unterrichtet. 7. Mit Eingang der Anmelde Unterlagen bei Minervas Hexenhof, kommt der Vertrag zustande. Erfolgt die Bezahlung des Seminares nicht innerhalb von 14 Tagen ab
Anmeldung, ist Minervas Hexenhof berechtigt, den/die Teilnehmern auszuschließen und den Platz an einen anderen Interessenten zu vergeben. 8. Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt. IV.) Durchführung der Veranstaltung 1. Die Durchführung einer Veranstaltung ist an eine notwendige Mindestteilnehmerzahl gebunden. Liegen nicht genügend Anmeldungen vor, kann eine Veranstaltung abgesagt werden. Bereits entrichtete Gebühren werden sofort erstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. 2. Der Hexenhof behält sich das Recht vor, auch kurzfristig einen Referenten Wechsel, Raumänderungen sowie Änderungen des Veranstaltungsortes/-hotels vorzunehmen. Die eingegangene Verpflichtung zur Teilnahme bleibt bestehen. Der Veranstalter teilt den Teilnehmern eine Änderung der Leiterin/des Leiters umgehend mit. Der Veranstalter kann das Seminar jederzeit wegen zu wenigen Teilnehmern absagen. 3. Teilnehmer, die vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Veranstaltungsdisziplin verstoßen oder durch ihr Verhalten den Erfolg der Veranstaltung gefährden, können von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Verringerung der Gebühren besteht nicht. V.) Vergütung und Zahlungsweise 1. Für die Teilnahme an den Veranstaltungen werden Seminar Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren sind auf der Internetseite www.minervas hexenhof.de bzw. den jeweiligen Ankündigungen der einzelnen Veranstaltungen zu entnehmen. 2. Die Gebühr ist sofort nach Anmeldung, durch Überweisung auf das Konto der Veranstalter: 3. Minervas Hexenhof Christoph Winter Volksbank Dortmund
Konto: 340 764 3301 BLZ: 44160014 zu entrichten. 4. Die Gebühren für Kurse und Seminare müssen bis spätestens 14 Tage nach der Anmeldung bei dem Veranstalter eingegangen sein. Bei einer Anmeldung, die weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung erfolgt, ist die Gebühr sofort fällig. 5. Bei verspäteter Zahlung behalten wir uns das Recht vor, Teilnehmer/ Innen von der Teilnahme auszuschließen, der Anspruch auf eine Teilnahme verfällt. VI.) Pflichten der Teilnehmer 1. Die von den Teilnehmern benutzten Räume (Seminarräume, Tippi, Zelte, Aufenthaltsräume, Dusche und Teeküche) sind von den Teilnehmern aufzuräumen. Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer ist verpflichtet, in angemessener Weise an diesen Arbeiten mitzuwirken. 2. Im Interesse eines für Teilnehmer und Veranstalter möglichst reibungslosen Seminarverlaufs ist eine vorhandene Hausordnung des Veranstaltungsortes einzuhalten. VII.) Vertragsbeendigung durch die Teilnehmer 1. Die/der angemeldete Teilnehmerin/Teilnehmers kann bis zum Beginn der Veranstaltung eine/einen andere/n Teilnehmerin/Teilnehmer benennen. Dadurch entstehen ihr/ihm keine Kosten. Sie/er hat jedoch nach wie vor die Seminargebühr zu entrichten, sofern sich die Ersatzteilnehmerin/der Ersatzteilnehmer nicht ausdrücklich gegenüber den Veranstaltern zur Zahlung verpflichtet. Und die Veranstalter davon in Kenntnis zu setzten. 2. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer kann bis 4 Wochen vor Seminarbeginn von dem Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 je Teilnehmerin/Teilnehmer fällig.
3. Erklärt die Teilnehmerin/der Teilnehmer innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen bis zu 2 Wochen vor Seminarbeginn den Rücktritt vom Vertrag, haben die Veranstalter Anspruch auf Ersatz des ihnen dadurch entstehenden Schadens, der pauschal mit 70 % des Seminarpreises angesetzt wird. Tritt die Teilnehmerin/der Teilnehmer erst in den letzten beiden Wochen vor Beginn des Seminars von dem Vertrag zurück, wird der Schaden der Veranstalter mit dem vollen Seminarpreis angesetzt. In beiden Fällen ist der Teilnehmerin/dem Teilnehmer der Nachweis gestattet, dass den Veranstaltern ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. 4. Das Recht der Teilnehmerin/des Teilnehmers, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch vorstehende Regelungen nicht eingeschränkt. VIII.) Vertragsbeendigung durch die Veranstalter 1. Die Veranstalter sind berechtigt, das Seminar bis zu 3 Werktage vor Beginn abzusagen, wenn sich zu diesem Zeitpunkt nicht die erforderliche Mindestzahl an Teilnehmern verbindlich angemeldet hat. In diesem Fall werden die Zahlungen der Teilnehmerin/des Teilnehmers in voller Höhe erstattet oder eine ersatzweise Teilnahme an einem anderen Seminar angeboten. Darüber hinausgehende Ansprüche der Teilnehmerin/des Teilnehmers bestehen nicht. 2. Üben die Veranstalter ihr Rücktrittsrecht aus, weil die Teilnehmerin/der Teilnehmer den vollen Seminarpreis nicht spätestens eine Woche vor dem Seminarbeginn bezahlt hat, wird der ihnen dadurch entstehende Schaden pauschal mit dem vollen Seminarpreis angesetzt. Der Teilnehmerin/dem Teilnehmer ist der Nachweis gestattet, dass den Veranstaltern durch den Rücktritt ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. 3. Stellen die Veranstalter vor oder während der Durchführung des Seminars konkrete Anhaltspunkte dafür fest, dass die Teilnehmerin/der Teilnehmer entgegen ihrer/seiner mit der Anmeldung verbundenen Erklärung, an einer psychotischen Erkrankung und/oder einer akuten Suchterkrankung leiden könnte, sind sie berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten und die Teilnehmerin/den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an dem Seminar auszuschließen. Der den Veranstaltern durch den Rücktritt entstehende Schaden wird pauschal mit dem Seminarpreis angesetzt 4. Im Falle der beharrlichen Störung des Seminarverlaufs durch eine Teilnehmerin/einen Teilnehmer sind die Veranstalter berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten und die Teilnehmerin/den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an dem Seminar auszuschließen. Der Rücktrittserklärung geht eine einmalige
Abmahnung voraus, die auch mündlich erteilt werden kann. Der den Veranstaltern durch den Rücktritt entstehende Schaden wird pauschal mit dem Seminarpreis angesetzt, soweit dieser nicht bereits durch die Teilnahme an dem Seminar verdient ist. 5. Das Recht der Veranstalter, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch vorstehende Regelungen nicht eingeschränkt. IX.) Haftung 1. Die Teilnahme an den Seminaren von Minervas Hexenhof erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und Verantwortung. Der Veranstalter schließt eine weitergehende Haftung für die Folgen der Teilnahme an einem der Seminare ausdrücklich aus. 2. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich nicht auf die den Veranstalter obliegenden Verkehrssicherungspflichten, auf Grund derer alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen haben, um vorhersehbare oder erkennbare Schäden von den Seminarteilnehmern abzuwenden. 3. Unsere Haftung für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. 4. Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, Krankheit des Referenten und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnlicher Ereignisse, die der Hexenladen nicht zu vertreten hat, befreien Minervas Hexenhof für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist der Hexenhof nicht zum Schadenersatz, insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall verpflichtet. X.) Datenspeicherungen Die Teilnehmer willigen in die geschäftsnotwendige Verarbeitung ihrer Daten ein. Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gemäß 33 Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz. XI.) Urheberrecht
Die Konzepte und Inhalte der Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Gleiches gilt für die in den Veranstaltungen verwendeten Arbeitsunterlagen sowie für die Software. Das Kopieren und die Weiterleitung an Dritte sind nur mit vorheriger Einwilligung des Urheberberechtigten zulässig. XII.) Schriftlichkeiten Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform i. S. d. 126 BGB oder der Textform i. S. d. 126b BGB. Das gilt auch für eine Änderung dieses Formerfordernisses. XIII.) Rechtsstatut und Gerichtsstand 1. Auf Verträge über die Teilnahme an den Seminaren der Veranstalter findet deutsches Recht Anwendung. 2. Für alle Klagen aus einem Vertrag über die Seminarteilnahme bestimmt sich das zuständige Gericht nach dem Sitz der Veranstalter. XIV.) Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Seminar Anmeldung Minervas Hexenhof Tossens Dükerweg 6 26969 Butjadingen-Tossens Mail: minervas-hexenhof@web.de Tel: 0157 789 90557 Für Frau/Herr: Name/Vorname: Strasse/Hausnr: PLZ/Stadt: Tel: Mail: Geb.Datum: Anmeldung für folgendes Seminar/Workshop: Datum: Bezeichnung: Ich bestätige mit meiner Unterschrift eine verbindliche und kostenpflichtige Teilnahme am oben genannten Seminar Datum: Unterschrift: Die Seminar Gebühr ist sofort (innerhalb von 5 Werktagen) nach Anmeldung, durch Überweisung auf das Konto der Veranstalter zu entrichten! Sonstiges:
Minervas Hexenhof Christoph Winter Volksbank Dortmund Konto: 340 764 3301 BLZ 44160014. ACHTUNG diese Formulare unterschrieben an die HEXENHOF ADRESSE via Post oder Mail SENDEN!!!!